Wie Unter­neh­men mit den rich­ti­gen Ver­si­che­run­gen Kri­sen erfolg­reich trot­zen

Erfah­ren Sie, wie cle­ve­re Absi­che­rung in unsi­che­ren Zei­ten nicht nur Risi­ken mini­miert, son­dern Unter­neh­men ech­te Sta­bi­li­tät und Zukunfts­si­cher­heit ver­schafft.

Erschie­nen auf United­net­wor­ker

Herr Moser, woher wis­sen Unter­neh­mer, wel­che Ver­si­che­run­gen sie wirk­lich benö­ti­gen?

Wenn im Leben immer alles glatt lau­fen wür­de, bräuch­te man gar kei­ne Ver­si­che­run­gen. Aller­dings lehrt die Erfah­rung, dass es oft anders kommt als man denkt. Gera­de als Unter­neh­mer ist man beson­de­ren Risi­ken aus­ge­setzt, ob mit Kun­den, Mit­ar­bei­tern, Ver­trags­part­nern oder auch in der Haf­tung für Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen.

Im Rah­men einer sorg­fäl­ti­gen Risi­ko­ana­ly­se muss man genau ermit­teln, wel­che Bedürf­nis­se im Ein­zel­fall vor­han­den sind und wel­che Risi­ken pri­mär abge­si­chert wer­den müs­sen. Oft will man es nicht wahr­ha­ben, wenn man sich in einem har­mo­ni­schen Ver­hält­nis mit Mit­ar­bei­tern, Kun­den und Lie­fe­ran­ten befin­det, aber Din­ge kön­nen sich ganz schnell dre­hen und im Lau­fe eines Unter­neh­mer­le­bens tun sie das auch. 

Hier muss man sorg­fäl­tig prü­fen, ob z.B. eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder eine Ver­mö­gens­scha­den­ver­si­che­rung sinn­voll sein kann. Auch wenn man es aktu­ell nicht für mög­lich hält, kön­nen z.B. beson­ders die fol­gen­den Risi­ken auf einen Unter­neh­mer zukom­men, um nur eini­ge zu nen­nen: Das Aus­fall­ri­si­ko. Ein bis­lang zah­len­der Kun­de zahlt plötz­lich nicht, weil er selbst viel­leicht unge­ahnt in Pro­ble­me kommt. Wenn dies ein gro­ßer Kun­de ist, für den man in Vor­leis­tung getre­ten ist, kann dies zu Pro­ble­men füh­ren.

Oder die Pro­dukt­haf­tung. Aus einem Pro­dukt, wel­ches man für gut befun­den hat, ent­steht ein Haf­tungs­fall, weil jeman­dem ein Scha­den ent­stan­den ist. Auch eine Betriebs­schlie­ßung muss in Betracht gezo­gen wer­den. Das bedeu­tet, Betrieb muss – aus wel­chem Grund auch immer – vor­rü­ber­ge­hend geschlos­sen wer­den und kann kei­ne Umsät­ze mehr erwirt­schaf­ten, Kun­den­auf­trä­ge nicht mehr abar­bei­ten. Dies kann durch behörd­li­che Anord­nung, ein Unwet­ter, eine Strom­ka­bel­durch­tren­nung in einer Bau­stel­le, wegen einer Pan­de­mie oder aus vie­len – nur schwer vor­her­seh­ba­ren Ursa­chen der Fall sein

Wel­che Risi­ken abzu­de­cken sind und was im Ein­zel­fall sinn­voll ist, muss im per­sön­li­chen Gespräch maß­ge­schnei­dert fest­ge­stellt wer­den. Ver­si­che­run­gen von der Stan­ge pas­sen sel­ten genau, des­we­gen wird in jedem Ein­zel­fall ein ande­res Ver­si­che­rungs­pro­fil das Rich­ti­ge sein – auch abhän­gig vom Tätig­keits­ge­biet des Unter­neh­mens und des Unter­neh­mens­al­ters.

Wie kön­nen Unter­neh­mer ihre Mit­ar­bei­ter und ihr Anla­ge­ver­mö­gen ver­sichern, ohne ihr Unter­neh­men unnö­tig zu belas­ten?

Häu­fig bestehen im Unter­neh­men Dop­pel­ver­si­che­run­gen im Sach­ver­si­che­rungs­be­reich, man­che Risi­ken sind unnö­tig dop­pelt abge­si­chert, ande­re Ver­si­che­run­gen sind viel­leicht nicht so drin­gend. Hier muss eine genaue Bedarfs­er­mitt­lung statt­fin­den, – meist führt dies schon zu Erspar­nis­sen. Gute Mit­ar­bei­ter mit gerin­gen Kran­ken­stän­den zu bin­den ist ein wert­vol­les Asset für jedes Unter­neh­men. Mit­ar­bei­ter, die mit Wis­sen womög­lich zur Kon­kur­renz abwan­dern, kos­ten das Unter­neh­men anschlie­ßend Pro­fit. Hier hel­fen oft – ohne viel Auf­wand – Model­le der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (BAV) oder der betrieb­li­chen Kranken­ver­si­che­rung, um gute Mit­ar­bei­ter zu bin­den und für neue Mit­ar­bei­ter attrak­tiv zu sein.

In Zei­ten redu­zier­ter gesetz­li­cher Ren­ten­ver­si­che­run­gen stel­len betrieb­li­che Alters­ver­sor­gun­gen einen Anzie­hungs­an­reiz für neue Mit­ar­bei­ter und einen Blei­be­an­reiz für bestehen­de Mit­ar­bei­ter dar. Weni­ger Fluk­tua­ti­on spart dem Unter­neh­men Auf­wand und beschert Sicher­heit. Betrieb­li­che Kranken­ver­si­che­rungen (bKV) kön­nen hel­fen, Aus­fall­zei­ten im Unter­neh­men zu ver­rin­gern.

Bei den Sach­ver­si­che­run­gen wie Pkw, Gebäu­de, Maschi­nen, Geschäfts­aus­stat­tun­gen oder Paten­te muss man dar­auf ach­ten, dass sach­ge­recht ver­si­chert wird, ohne über zu ver­sichern. So lässt sich mit ver­tret­ba­rem Auf­wand Sicher­heit im Unter­neh­men erzie­len.

Wie kön­nen Unter­neh­mer erken­nen wel­cher Ver­si­che­rungs­an­bie­ter der Rich­ti­ge für sie ist?

Das ist für den Lai­en prak­tisch nicht mehr zu durch­schau­en, da nicht alle Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten alles anbie­ten und die Ver­si­che­run­gen in Details anders aus­ge­stal­tet sind, was die Ver­gleich­bar­keit erschwert. Die eine Ver­si­che­rung ist bil­li­ger, weil sie viel­leicht auch Leis­tun­gen ein­spart, die ande­re ist preis­wer­ter, weil sie glei­che Leis­tung für weni­ger Geld anbie­tet. Auch muss man die Regu­lie­rungs­pra­xis in Ent­schei­dun­gen ein­be­zie­hen: Es nützt nichts, eine Ver­si­che­rung zu Dum­ping­prei­sen abzu­schlie­ßen, mit der man sich im Scha­dens­fall erst Jah­re vor Gericht strei­ten muss, weil sie dann doch nicht leis­ten will. 

Hier hilft nur das Gespräch mit dem Ver­si­che­rungs­exper­ten, der Son­der­kon­di­tio­nen ein­zel­ner Ver­si­che­run­gen am Markt kennt und die Details der ver­schie­de­nen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten und deren Tricks und Knif­fe im Auge hat. Wir bie­ten z.B. über einen Side Let­ter auch Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen bei Ver­si­che­run­gen an, dies kann sogar bei bestehen­den Ver­trä­gen – ohne zusätz­li­che Kos­ten – mit­ver­si­chert wer­den. Klei­nig­kei­ten, die aber ganz schön was aus­ma­chen kön­nen und sich nicht nur im Scha­dens­fall rich­tig rech­nen.

Wel­che Feh­ler soll­ten Unter­neh­men beim Umgang mit Ver­si­che­run­gen ver­mei­den?

Der am häu­figs­ten gemach­te Feh­ler ist der Feh­ler der fal­schen Risi­ko­be­ur­tei­lung: Wirk­lich wich­ti­ge Risi­ken wer­den häu­fig nicht oder nur unzu­rei­chend abge­deckt, – unwich­ti­ge ggf. über­be­wer­tet und unnö­ti­ger­wei­se abge­deckt oder gar dop­pelt abge­deckt. Das liegt auch dar­an, dass man sich als Versicherungsnehmer/Unternehmer beim Abschluss bestimm­te Situa­tio­nen nur schwer vor­stel­len kann. Jemand, der eine gut gehen­de GmbH als Geschäfts­füh­rer führt, kann sich nur schwer vor­stel­len, eines Tages für die­se Fir­ma eine Insol­venz anmel­den zu müs­sen und dann ggf. vom Staats­an­walt wegen Insol­venz­ver­schlep­pung belangt zu wer­den. Sol­che Fäl­le kom­men aber in der Pra­xis auch vor. Hier ist z.B. eine erwei­ter­te Straf­rechts­schutz­ver­si­che­rung, die auch übli­che Stun­den­sät­ze bei guten Wirt­schafts­an­wäl­ten zahlt, sinn­voll.

Häu­fig gibt es aber auch nicht bedach­te Deckungs­lü­cken in Ver­trä­gen, so wird gro­be Fahr­läs­sig­keit häu­fig nicht berück­sich­tigt. Schon bei der Antrag­stel­lung pas­sie­ren häu­fig Feh­ler, die den Ver­si­che­rer im Scha­dens­fal­le zur Nicht­re­gu­lie­rung brin­gen, weil z.B. fal­sche Anga­ben über Betriebs­art und Mit­ar­bei­ter­an­zahl gemacht wor­den sind.  Wenn ein Scha­den pas­siert, soll­te man unbe­dingt die ver­trag­li­chen Mel­de­pflich­ten der Ver­si­che­rung beach­ten. Zumeist ist unver­züg­li­che Mel­dung gefor­dert.

Wer sei­ne Gefahr im Unter­neh­men erhöht und dies nicht mit zeit­nah mel­det, gefähr­det häu­fig auch sei­nen Ver­si­che­rungs­schutz. Dies kann schon ein Gerüst am Fir­men­ge­bäu­de betref­fen, wel­ches bei der Reno­vie­rung dort steht. Oder eine sons­ti­ge bau­li­che Ver­än­de­rung. Sicher­heits­vor­schrif­ten soll­ten unbe­dingt ein­ge­hal­ten wer­den, weil man eine Scha­dens­min­de­rungs­pflicht hat. Grund­sätz­lich emp­fiehlt es sich ohne­hin, bei Ver­si­che­run­gen regel­mä­ßig den Bestand dar­auf­hin zu über­prü­fen, ob er noch auf dem neu­es­ten Stand ist.

Wie gehen erfolg­rei­che Unter­neh­men mit dem The­ma Ver­si­che­run­gen um?

Die meis­ten Unter­neh­men ver­nach­läs­si­gen das The­ma Ver­si­che­run­gen, sind im Tages­ge­schäft gefan­gen und haben das Gefühl, kei­ne Zeit zu haben – oder haben schlicht­weg Scheu. Manch­mal auch des­halb, weil das eige­ne Ver­si­che­rungs-Know­how wenig aus­ge­prägt ist und Ver­trä­ge einem zu kom­plex erschei­nen.

Weil man meist noch kei­nen Groß­scha­den erlebt hat, sind vie­le im Glau­ben, dass wird auch wei­ter­hin nicht pas­sie­ren. Das ist natür­lich ein Trug­schluss. Allein die Coro­na-Pan­de­mie hat gezeigt, wie wich­tig Ver­si­che­run­gen sein kön­nen: Betriebs­schlie­ßungs- oder Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­run­gen (ohne Pan­de­mie-Aus­schluss) haben den einen oder ande­ren Gas­tro­no­men oder Ver­an­stal­ter vor einer Insol­venz bewahrt.  Ande­re haben ihr Lebens­werk ver­lo­ren, – was vor­her noch so gut lief.

Die Vor­stel­lungs­kraft bei der Risi­ko­er­mitt­lung fehlt, oft kann man sich Gefah­ren­si­tua­tio­nen nicht so rich­tig vor­stel­len und wähnt sie ganz weit weg. Unter­neh­mer sind oft im eige­nen Bereich die Exper­ten, nicht aber im Ver­si­che­rungs-Sek­tor. Dort soll­ten Unter­neh­mer auf die Exper­ti­se von Ver­si­che­rungs­exper­ten hören und sich bera­ten las­sen.

Die rich­tig erfolg­rei­chen Unter­neh­mer tun dies auch und geben Ver­si­che­run­gen in die Hän­de von Exper­ten.