Ver­si­che­rung für das Bau­ge­wer­be – Betrieb, Bau­stel­le & Maschi­nen absi­chern

Haft­pflicht, Sach­wer­te und Spe­zi­al­ver­si­che­run­gen für Bau­un­ter­neh­men, Bau­lei­ter & Gewer­ke

Bauarbeiter mit Schutzkleidung vor einer großen Baustelle mit Gerüst und Kran

Als Bau­un­ter­neh­mer, Hand­werks­be­trieb oder selbst­stän­di­ger Bau­hand­wer­ker tra­gen Sie täg­lich eine gro­ße Ver­ant­wor­tung – für Ihre Pro­jek­te, Ihre Mit­ar­bei­ten­den und die Sicher­heit auf der Bau­stel­le. Schon ein klei­ner Feh­ler kann erheb­li­che finan­zi­el­le Fol­gen haben. Ob Sach­schä­den, Per­so­nen­schä­den oder Maschi­nen­aus­fäl­le: Die Risi­ken im Bau­ge­wer­be sind viel­fäl­tig.

Wir unter­stüt­zen Sie mit pass­ge­nau­en Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen, die spe­zi­ell auf die Anfor­de­run­gen der Bau­bran­che abge­stimmt sind. So sichern Sie sich zuver­läs­sig gegen Haf­tungs­ri­si­ken, Gerä­te­schä­den oder Betriebs­un­ter­bre­chun­gen ab – damit Sie sich ganz auf Ihre Arbeit kon­zen­trie­ren kön­nen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Hohe Haf­tungs­ri­si­ken im Bau­ge­wer­be erfor­dern einen umfas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz – ins­be­son­de­re bei Per­so­nen- oder Sach­schä­den durch eige­ne Mit­ar­bei­ten­de oder Sub­un­ter­neh­mer.

  • Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist der zen­tra­le Bau­stein, um sich vor Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu schüt­zen.

  • Maschi­nen- und Inhalts­ver­si­che­run­gen sichern teu­re Gerä­te und Betriebs­ein­rich­tun­gen zuver­läs­sig gegen Dieb­stahl, Bedien­feh­ler oder Zer­stö­rung ab.

  • Ver­si­che­rungs­schutz lässt sich indi­vi­du­ell gestal­ten, je nach Pro­jekt­grö­ße, Umsatz, Risi­ko­pro­fil und Anzahl der Mit­ar­bei­ten­den.

  • Wir bie­ten bran­chen­spe­zi­fi­sche Lösun­gen, die auf die beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen von Bau­un­ter­neh­men, Bau­hand­wer­kern und Gene­ral­un­ter­neh­mern zuge­schnit­ten sind.

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Die­se Ver­si­che­run­gen soll­ten Sie im Bau­ge­wer­be unbe­dingt im Blick haben

Bau­ge­wer­be-Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Im Bau­ge­wer­be sind Schä­den, Ver­zö­ge­run­gen und Aus­fäl­le nicht nur ärger­lich, son­dern oft auch exis­tenz­be­dro­hend. Umso wich­ti­ger ist es, die rich­ti­gen Ver­si­che­run­gen zu wäh­len – abge­stimmt auf Ihre Betriebs­grö­ße, Tätig­keits­fel­der und Risi­ko­fak­to­ren. Wir zei­gen Ihnen die vier zen­tra­len Ver­si­che­run­gen, die für Bau­un­ter­neh­mer, Hand­werks­be­trie­be und Bau­hand­wer­ker beson­ders wich­tig sind:

Unver­zicht­ba­rer Schutz bei Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den

Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung im Bau­ge­wer­be

Ob auf dem Gerüst, im Roh­bau oder im Erd­reich – kaum ein Wirt­schafts­zweig birgt ein so hohes Scha­den­ri­si­ko wie das Bau­ge­wer­be. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung gehört des­halb zu den wich­tigs­ten Absi­che­run­gen für Bau­un­ter­neh­men, Hand­werks­be­trie­be und Gene­ral­un­ter­neh­mer. Sie schützt vor hohen finan­zi­el­len Belas­tun­gen, wenn durch betrieb­li­che Tätig­keit Drit­te zu Scha­den kom­men.

Auf Bau­stel­len pas­sie­ren schnell Feh­ler – mit teils gra­vie­ren­den Fol­gen. Wenn durch Ihr Unter­neh­men oder Ihre Mit­ar­bei­ten­den Per­so­nen ver­letzt, Sachen beschä­digt oder Ver­mö­gens­schä­den ver­ur­sacht wer­den, haf­ten Sie laut Gesetz in vol­lem Umfang. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len nicht nur die finan­zi­el­le Regu­lie­rung, son­dern prüft auch, ob die gestell­ten Scha­den­er­satz­for­de­run­gen berech­tigt sind. Unbe­grün­de­te Ansprü­che wer­den auf Kos­ten des Ver­si­che­rers abge­wehrt – not­falls auch gericht­lich.

Gera­de im Bau­ge­wer­be, in dem Arbei­ten oft par­al­lel durch Sub­un­ter­neh­mer, Pla­ner und eige­ne Beschäf­tig­te aus­ge­führt wer­den, ist das Haf­tungs­ri­si­ko beson­ders hoch. Schon klei­ne Feh­ler wie ein feh­ler­haf­tes Mischungs­ver­hält­nis, ein unge­si­cher­ter Arbeits­be­reich oder ein nicht doku­men­tier­ter Lei­tungs­scha­den kön­nen zu teu­ren Aus­ein­an­der­set­zun­gen füh­ren – ins­be­son­de­re wenn Außen­ste­hen­de zu Scha­den kom­men oder Sach­wer­te Drit­ter betrof­fen sind.

Typi­sche Scha­den­bei­spie­le im Bau­be­reich sind etwa:
– Ein Pas­sant wird durch her­ab­fal­len­des Mate­ri­al ver­letzt
– Beim Erd­aus­hub wird eine nicht gekenn­zeich­ne­te Lei­tung beschä­digt
– Eine man­gel­haf­te Abdich­tung führt zu einem Was­ser­scha­den im Nach­bar­ge­bäu­de

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Bau­un­ter­neh­men nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, wird jedoch in der Pra­xis von Auf­trag­ge­bern, öffent­li­chen Stel­len und Bau­her­ren fast immer vor­aus­ge­setzt – auch bei Aus­schrei­bun­gen oder GU-Ver­ga­ben. Sie bie­tet indi­vi­du­ell anpass­ba­ren Schutz, der auf Gewerk, Umsatz­vo­lu­men, Unter­neh­mens­grö­ße und Leis­tungs­pro­fil abge­stimmt wer­den kann. Neben pau­scha­len Ver­si­che­rungs­sum­men las­sen sich auch spe­zi­fi­sche Erwei­te­run­gen – etwa für Nach­bes­se­rungs­be­gleit­schä­den, Umwelt­ri­si­ken oder Bear­bei­tungs­schä­den – inte­grie­ren.

Ein Abschluss ist bereits für klei­ne Betrie­be sinn­voll – nicht nur zur Absi­che­rung, son­dern auch als Qua­li­täts­merk­mal gegen­über Kun­den. Denn: Die Haf­tung des Unter­neh­mens gilt unab­hän­gig vom Ver­schul­den der Geschäfts­füh­rung, oft auch bei Feh­lern von Mit­ar­bei­ten­den oder beauf­trag­ten Drit­ten.

Absi­che­rung für Bag­ger, Krä­ne & Bau­ge­rä­te

Maschi­nen­ver­si­che­rung im Bau­ge­wer­be

Ob Bag­ger, Wal­ze oder Turm­dreh­kran – Bau­ma­schi­nen sind teu­er, anfäl­lig und essen­zi­ell für den Bau­stel­len­be­trieb. Ein Aus­fall kann nicht nur hohe Repa­ra­tur­kos­ten ver­ur­sa­chen, son­dern auch zu erheb­li­chen Bau­ver­zö­ge­run­gen füh­ren. Die Maschi­nen­ver­si­che­rung schützt Ihr Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Schä­den – und deckt auch klas­si­sche Maschin­bruch­ri­si­ken zuver­läs­sig ab.

Im Bau­ge­wer­be sind Maschi­nen und tech­ni­sche Gerä­te täg­li­chen Belas­tun­gen, Wit­te­rungs­ein­flüs­sen und Gefah­ren aus­ge­setzt. Schon klei­ne Bedien­feh­ler, Mate­ri­al­er­mü­dung oder Kol­li­sio­nen kön­nen zu kost­spie­li­gen Aus­fäl­len füh­ren. Die Maschi­nen­ver­si­che­rung wur­de spe­zi­ell für die­se Risi­ken ent­wi­ckelt – sie sichert fahr­ba­re und sta­tio­nä­re Arbeits­ma­schi­nen gegen unvor­her­ge­se­he­ne Beschä­di­gun­gen und Zer­stö­rung ab.

Im Gegen­satz zur klas­si­schen Sach­ver­si­che­rung greift die Maschi­nen­ver­si­che­rung nicht nur bei äuße­ren Ein­wir­kun­gen wie Unfall, Sturm oder Dieb­stahl, son­dern auch bei inne­ren Schä­den. Dazu zäh­len u. a. Maschin­bruch durch Über­las­tung, Kon­struk­ti­ons­feh­ler, Bedien­feh­ler, Mate­ri­al­ver­sa­gen oder elek­tri­sche Defek­te. Auch Schä­den durch Van­da­lis­mus oder unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung sind je nach Tarif mit­ver­si­chert.

Ver­si­chert sind in der Regel:
– Bau­ma­schi­nen wie Bag­ger, Lader, Krä­ne, Pla­nier­rau­pen, Beton­pum­pen
– Hebe­zeu­ge, För­der­tech­nik, Scha­lungs­ma­schi­nen
– sowie fest instal­lier­te Maschi­nen auf Bau­hö­fen oder Fer­tig­teil­wer­ken

Die Ent­schä­di­gung erfolgt zum Wie­der­her­stel­lungs­wert bzw. Zeit­wert der Maschi­ne – je nach ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­rung. Beson­ders sinn­voll ist die Maschi­nen­ver­si­che­rung für Betrie­be mit eige­nem Maschi­nen­park, Lea­sing­ver­trä­gen oder hoher Aus­las­tung, bei der ein Aus­fall schnell zu Pro­duk­ti­ons­stopps und Mehr­kos­ten führt.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Erwei­te­run­gen für Zusatz­ag­gre­ga­te, Trans­port­zwi­schen­fäl­le, Miet­ge­rä­te oder Fol­ge­schä­den an. Eine Kom­bi­na­ti­on mit einer Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung kann sinn­voll sein, um auch ent­gan­ge­ne Umsät­ze und wei­ter­lau­fen­de Fix­kos­ten abzu­si­chern.

Ein sorg­fäl­ti­ger Ver­gleich der Tari­fe ist ent­schei­dend, da sich die Bedin­gun­gen, Aus­schlüs­se und Deckungs­sum­men stark unter­schei­den kön­nen. Wich­tig ist zudem, die Maschi­nen regel­mä­ßig war­ten zu las­sen – nicht nur zur Scha­den­ver­mei­dung, son­dern auch, weil Ver­si­che­rer War­tungs­nach­wei­se im Scha­dens­fall ver­lan­gen.

Die Maschi­nen­ver­si­che­rung ist ein zen­tra­ler Bau­stein im Risi­ko­ma­nage­ment für Bau­un­ter­neh­men – sie schützt Ihre Inves­ti­tio­nen und sorgt für Pla­nungs­si­cher­heit auf jeder Bau­stel­le.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer täg­lich auf Bau­stel­len Ver­ant­wor­tung über­nimmt, soll­te auch im Pri­vat­le­ben bes­tens abge­si­chert sein. Ob bei Krank­heit, einem Unfall oder in der Alters­vor­sor­ge – die rich­ti­ge pri­va­te Absi­che­rung ist eben­so ent­schei­dend wie die betrieb­li­che.

Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre Gesund­heit, Ihre Vor­sor­ge und den Schutz Ihres Zuhau­ses. Wir zei­gen Ihnen Ver­si­che­run­gen, die zu Ihrem Leben als Unter­neh­mer, Selbst­stän­di­ger oder Hand­wer­ker im Bau­ge­wer­be pas­sen – und dafür sor­gen, dass Sie auch pri­vat rund­um auf der siche­ren Sei­te sind.

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Inhalts­ver­si­che­rung im Bau­ge­wer­be

Werk­zeu­ge, Maschi­nen, Mate­ria­li­en und Büro­aus­stat­tung – der Wert des betrieb­li­chen Inven­tars wird im Bau­ge­wer­be oft unter­schätzt. Doch schon ein Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl oder Lei­tungs­was­ser­scha­den kann mas­si­ve Ver­lus­te ver­ur­sa­chen. Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt das gesam­te Betriebs­in­ven­tar und sorgt dafür, dass Sie im Ernst­fall schnell wie­der hand­lungs­fä­hig sind.

Die Inhalts­ver­si­che­rung (auch Geschäfts­inhaltsversicherung genannt) ist für Bau­un­ter­neh­men ein zen­tra­les Ele­ment der betrieb­li­chen Absi­che­rung. Ver­si­chert ist das gesam­te beweg­li­che Inven­tar des Unter­neh­mens – von tech­ni­schen Gerä­ten über Maschi­nen und Werk­zeu­ge bis hin zu Büro­aus­stat­tung, Lager­vor­rä­ten oder Bau­ma­te­ria­li­en. Kommt es zu einem Scha­den­fall, wer­den Repa­ra­tur- oder Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten erstat­tet, sodass der Betrieb schnell fort­ge­führt wer­den kann.

Typi­sche Scha­den­ur­sa­chen, die über die Inhalts­ver­si­che­rung abge­deckt sind, umfas­sen:
– Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on
– Ein­bruch­dieb­stahl, Van­da­lis­mus nach Ein­bruch
– Lei­tungs­was­ser, Rohr­bruch
– Sturm, Hagel

Je nach Tarif las­sen sich Zusatz­bau­stei­ne inte­grie­ren, etwa für Ele­men­tar­schä­den (z. B. Über­schwem­mung, Erd­rutsch), Glas­bruch oder Elek­tro­nik. Auch Ertrags­aus­fall infol­ge eines ver­si­cher­ten Inhalts-Scha­dens kann über eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ergänzt wer­den.

Für Bau­un­ter­neh­men mit Werk­statt, Büro oder Lager­räu­men ist die Inhalts­ver­si­che­rung unver­zicht­bar. Beson­ders dort, wo hoch­wer­ti­ge Gerä­te, Maschi­nen oder teu­re Bau­ma­te­ria­li­en gela­gert wer­den, kann ein Scha­den schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den.

Die Ver­si­che­rung greift sowohl am Haupt­stand­ort als auch – je nach Poli­ce – in mobi­len Con­tai­nern, tem­po­rä­ren Lagern oder bei Trans­port­ein­la­ge­rung. Wich­tig ist die kor­rek­te Ermitt­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me: Sie soll­te dem Neu­wert aller ver­si­cher­ten Gegen­stän­de ent­spre­chen, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Die Prä­mi­en­hö­he rich­tet sich nach Bran­che, Risi­ko­art, Lage der Betriebs­stät­te und Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me. Bau­un­ter­neh­men mit erhöh­tem Ein­bruchs­ri­si­ko oder leicht ent­zünd­ba­ren Mate­ria­li­en soll­ten gezielt Tari­fe mit pas­sen­den Sicher­heits­vor­ga­ben wäh­len.

Ins­ge­samt stellt die Inhalts­ver­si­che­rung eine zen­tra­le Säu­le der gewerb­li­chen Risi­ko­vor­sor­ge dar. Sie sorgt im Scha­dens­fall nicht nur für den finan­zi­el­len Aus­gleich, son­dern auch für den Erhalt der betrieb­li­chen Hand­lungs­fä­hig­keit – und damit für Sta­bi­li­tät im Tages­ge­schäft.

Wei­ter­füh­ren­de Absi­che­run­gen für Bau­un­ter­neh­men

Zusatz­ver­si­che­run­gen für Bau­ge­wer­be im Über­blick

Neben den Stan­dard­po­li­cen wie Betriebs­haft­pflicht oder Maschi­nen­ver­si­che­rung gibt es für Bau­un­ter­neh­men drin­gend emp­feh­lens­wer­te Zusatz­ver­si­che­run­gen. Sie bie­ten geziel­ten Schutz bei Rechts­schutz­fäl­len, Bau­zeit­ri­si­ken, Trans­port von Waren und ande­ren spe­zi­fi­schen Gefah­ren – indi­vi­du­ell ergänz­bar und auf das Bau­ge­wer­be zuge­schnit­ten.

Ein typi­sches Bei­spiel ist der Fir­men­rechts­schutz. Die­ser schützt Ihr Bau­un­ter­neh­men gegen die Kos­ten recht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen – sei es vor Gericht oder bei Strei­tig­kei­ten mit Auf­trag­ge­bern, Sub­un­ter­neh­mern oder Behör­den. Er über­nimmt Anwalts- und Gerichts­kos­ten sowie Aus­la­gen für Gut­ach­ten, wenn Sie etwa auf­grund Ver­trags­strei­tig­kei­ten oder For­de­run­gen agie­ren müs­sen.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Bau­stein ist die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung. Sie deckt unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den an bereits erbrach­ten Bau­leis­tun­gen ab – etwa durch Unwet­ter, Van­da­lis­mus oder feh­ler­haf­te Aus­füh­rung. Der Schutz greift meist bis zur Bau­ab­nah­me und kann Schä­den an Bau­leis­tun­gen, Bau­stof­fen oder Hilfs­bau­ten umfas­sen. Ins­be­son­de­re wenn kein Ver­ur­sa­cher ermit­tel­bar ist, bie­tet die­se „All-Risks“-Deckung wert­vol­le Sicher­heit.

Die Werk­ver­kehrs­ver­si­che­rung run­det das Absi­che­rungs­port­fo­lio ab. Sie deckt Schä­den an Fahr­zeu­gen und trans­por­tier­ten Gütern, die Ihr Unter­neh­men per Lkw oder Trans­por­ter auf dem Weg zur oder von der Bau­stel­le erlei­det – etwa durch Unfäl­le, Dieb­stahl oder Umwelt­ein­wir­kung.

Für Betrie­be mit Mon­ta­geleis­tun­gen ist die Mon­ta­ge­ver­si­che­rung sinn­voll. Sie schützt vor Schä­den, die wäh­rend der Mon­ta­ge, Demon­ta­ge oder Inbe­trieb­nah­me von Bau­tei­len und Anla­gen ent­ste­hen – etwa durch Mate­ri­al­feh­ler oder Mon­ta­ge­un­fäl­le.

Ergän­zend bie­tet sich die Elek­tro­nik­ver­si­che­rung an, falls sen­si­ble tech­ni­sche Gerä­te wie Steue­run­gen, Mess­ge­rä­te oder elek­tro­ni­sche Steu­er­an­la­gen auf der Bau­stel­le vor­han­den sind – sie ersetzt Schä­den durch Bedie­nungs­feh­ler, Kurz­schluss oder äuße­re Ein­flüs­se.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, die­se Zusatz­po­li­cen modu­lar zu kom­bi­nie­ren, etwa in Paket­lö­sun­gen für Bau­wirt­schaft. Wich­tig ist ein sorg­fäl­ti­ger Ver­gleich der Bedin­gun­gen sowie die Abstim­mung auf Pro­jekt­um­fang, Bau­for­men und indi­vi­du­el­le Risi­ko­pro­fi­le – etwa hin­sicht­lich Deckungs­hö­hen, Selbst­be­hal­ten oder Lauf­zeit.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag – für Ihr Team & Ihr Unter­neh­men

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häu­fi­ge Fra­gen

Eine gesetz­li­che Pflicht­ver­si­che­rung gibt es nicht für alle Berei­che, aber die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist im Bau­ge­wer­be fak­tisch unver­zicht­bar. Vie­le Auf­trag­ge­ber set­zen sie sogar vor­aus. Für bestimm­te Tätig­kei­ten (z. B. Gerüst­bau) kön­nen zusätz­li­che gesetz­li­che Anfor­de­run­gen gel­ten.

Die Kos­ten hän­gen von Ihrer Tätig­keit, der Unter­neh­mens­grö­ße und dem Jah­res­um­satz ab. Für klei­ne­re Bau­hand­werks­be­trie­be begin­nen die Bei­trä­ge meist ab ca. 50 bis 70 Euro pro Monat. Wir erstel­len Ihnen ger­ne ein indi­vi­du­el­les Ange­bot.

In vie­len Tari­fen sind Sub­un­ter­neh­mer nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Es ist wich­tig, dies ver­trag­lich zu prü­fen und ggf. durch eine sepa­ra­te Absi­che­rung oder Erwei­te­rung des Schut­zes zu ergän­zen. Wir bera­ten Sie hier­zu indi­vi­du­ell.

Sol­che Schä­den sind über die Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung abge­deckt – vor­aus­ge­setzt, sie wur­den nicht vor­sätz­lich vom Ver­si­che­rungs­neh­mer selbst ver­ur­sacht. Auch Dieb­stahl kann in vie­len Tari­fen ein­ge­schlos­sen wer­den.