Berufshaftpflicht für Architekten – Pflichtabsicherung bei Planungsfehlern
Deckt Personen‑, Sach- und Vermögensschäden bei Planungs- und Beratungsfehlern – auch Spätschäden sind eingeschlossen.
Berufshaftpflicht für Architekten – gesetzlich geregelt und beruflich unverzichtbar
Als Architekt oder Ingenieur tragen Sie ein hohes Maß an Verantwortung – sei es bei der Planung, Überwachung oder Ausführung komplexer Bauprojekte. Bereits kleine Fehler können große finanzielle Folgen nach sich ziehen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Sie vor den finanziellen Risiken durch Schadenersatzforderungen und übernimmt gleichzeitig Ihre juristische Verteidigung.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure leistet, wann sie zur Pflicht wird und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
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Das Wichtigste im Überblick
- Schützt bei Planungs‑, Beratungs- und Berechnungsfehlern – inklusive reiner Vermögensschäden
- Beinhaltet passiven Rechtsschutz – Abwehr unberechtigter Forderungen auf Kosten der Versicherung
- Pflichtversicherung für freischaffende Architekten – abhängig von Kammerzugehörigkeit und Landesrecht
- Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung – Schutz auch bei rein beruflich bedingten Vermögensschäden
- Beiträge individuell kalkuliert – abhängig von Umsatz, Leistungsbereich und Versicherungssumme
Berufshaftung ist kein theoretisches Risiko – sie gehört zum Alltag in Architektur- und Ingenieurbüros.
Warum diese Absicherung so wichtig ist
Als Architekten und Ingenieure tragen Sie nicht nur kreative und technische Verantwortung, sondern auch eine erhebliche rechtliche. Ein kleiner Fehler in der Statik, eine unvollständige Planung oder eine falsche Einschätzung bei der Bauüberwachung kann im schlimmsten Fall zu erheblichen Schäden führen – sei es am Bauwerk selbst oder durch Folgekosten beim Auftraggeber. Dabei geht es oft nicht nur um Sachschäden, sondern um reine Vermögensschäden, also finanzielle Einbußen ohne vorhergehenden Personen- oder Sachschaden.
Die rechtlichen Ansprüche Dritter – insbesondere von Bauherren – können schnell existenzbedrohend werden. Gerichte urteilen zunehmend streng, die Streitwerte sind hoch und die Komplexität der Haftung steigt mit jedem Projekt. Gleichzeitig entstehen Risiken nicht nur während der Bauzeit, sondern auch noch Jahre später, etwa durch Spätschäden oder Versäumnisse bei der Dokumentation.
Wir wissen, dass Ihre Arbeit anspruchsvoll ist – und dass Sie sich auf Ihren Beruf konzentrieren möchten, ohne sich ständig Gedanken über potenzielle Haftungsrisiken machen zu müssen. Genau hier setzt die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure an: Sie schützt nicht nur Ihr berufliches und finanzielles Fundament, sondern sorgt im Streitfall auch für professionelle juristische Abwehr – und das auf Kosten des Versicherers.
Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Sie gegen eine Vielzahl berufstypischer Risiken ab. Versichert sind unter anderem:
Personenschäden – z. B. bei Unfällen auf der Baustelle durch Planungsfehler
Sachschäden – etwa wenn fehlerhafte Vorgaben zu Baumängeln führen
Reine Vermögensschäden – z. B. wenn ein Projekt durch einen Rechenfehler teurer wird als kalkuliert
Kosten durch rechtliche Auseinandersetzungen – inkl. Anwalts‑, Gutachter- und Gerichtskosten
Spätfolgen und Nachhaftung – oft bis zu 5 Jahre, in vielen Policen sogar unbegrenzt
Auch passiver Rechtsschutz ist inkludiert: Die Versicherung prüft, ob ein Anspruch berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Forderungen konsequent ab.
Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich an verschiedene Berufsgruppen im Bau- und Planungswesen. Versichert werden können u. a.:
Selbstständige Architekten und freischaffende Ingenieure
Planungsbüros und Ingenieurbüros (auch als juristische Personen)
Generalplaner und Projektsteuerer
Bauleiter, Sachverständige und beratende Ingenieure
Berufseinsteiger im Architekten- oder Ingenieurberuf (z. B. mit reduzierter Beitragshöhe)
Wichtig: Auch angestellte Architekten und Ingenieure sollten sich absichern, wenn sie freiberuflich nebenberuflich tätig sind – denn in solchen Fällen greift der Schutz des Arbeitgebers nicht mehr.
Schutz für Ihre berufliche Tätigkeit – von Planungsfehlern bis zur juristischen Verteidigung
Was eine Berufshaftpflicht für Architekten abdeckt
Als Architekt tragen Sie Verantwortung für Planung, Bauüberwachung und Bauregelkonformität. Dabei kann schon ein kleiner Fehler weitreichende Folgen haben: Baukosten können steigen, Bauherren oder Dritte können geschädigt werden, Verträge platzen. Eine Berufshaftpflichtversicherung stellt sicher, dass Sie im Fall eines berechtigten Anspruchs nicht mit Ihrem Privat‑ oder Betriebsvermögen haften müssen. Sie dient zugleich als Schutzschild, wenn Ansprüche geprüft und ggf. abgewehrt werden müssen.
Die Berufshaftpflicht für Architekten deckt sämtliche Haftungsrisiken ab, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Das betrifft insbesondere Fehler bei Planung, Bauüberwachung, Beratung oder Dokumentation. Im Einzelnen gehören dazu unter anderem:
Planungs‑ und Berechnungsfehler
Bei fehlerhafter Statik, unzureichender Tragwerksplanung oder mangelhafter Planung können Personen‑, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Die Versicherung übernimmt im Schadensfall berechtigte Forderungen Dritter.Fehler in der Bauüberwachung und Objektbetreuung
Wenn Überwachungs‑ oder Dokumentationspflichten verletzt werden, etwa mangelhafte Baustellenkoordination oder unzureichende Kontrolle von Subunternehmern, können trotz korrekter Planung Schäden entstehen. Auch hier greift die Haftpflicht.Vermögensschäden durch Beratungsfehler oder Verzögerungen
Bei falscher Beratung, fehlerhaften Auskünften oder Verzögerungen in der Ausführung kann ein Auftraggeber finanziellen Schaden erleiden. Die Berufshaftpflicht deckt auch solche „echten Vermögensschäden“.Schutz bei Personen‑ und Sachschäden
Kommt es durch architektonische Leistungen oder Bauüberwachung zu Personen- oder Sachschäden, springt die Haftpflicht ein – sowohl bei Gesundheitsschäden als auch bei Beschädigungen am Bau oder Dritten.Abwehr unberechtigter Ansprüche (passive Rechtsschutzfunktion)
Nicht jeder Vorwurf ist begründet. Fallen Ansprüche unberechtigt aus, übernimmt die Versicherung die Kosten für Anwalt, Gericht, Gutachter oder Zeugen. So bleiben Ihnen keine hohen Rechtskosten, selbst wenn der Fall vor Gericht geht.Vorgaben der Berufsordnung / gesetzliche Haftpflichtpflicht
In vielen Bundesländern und je nach Kammerzugehörigkeit ist für Architekten der Nachweis einer Berufshaftpflicht Pflicht. Typische Mindestdeckung: 1,5 Millionen € für Personenschäden, 250.000 € für Sach- und Vermögensschäden pro Fall.
Nicht jede Haftpflicht ist gleich – zentrale Unterschiede
Worin sich Berufs- und Betriebshaftpflicht grundlegend unterscheiden
Viele Architekten und Ingenieure stehen vor der Frage, ob eine Betriebshaftpflichtversicherung ausreichen könnte, um die täglichen Risiken im Berufsalltag abzudecken. Beide Versicherungsarten haben zwar ähnliche Bezeichnungen, verfolgen jedoch unterschiedliche Schutzziele.
Die Betriebshaftpflicht richtet sich auf klassische Betriebsrisiken, während die Berufshaftpflicht speziell die planenden, beratenden und überwachenden Tätigkeiten absichert. Für Ihr Berufsbild ist dieser Unterschied entscheidend, da Fehler in der Planung oder Koordination weitreichende finanzielle Folgen haben können.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt in erster Linie vor Schäden, die im allgemeinen Geschäftsbetrieb entstehen. Dazu gehören typische Situationen wie ein Besucher, der im Büro stürzt, versehentlich beschädigte Einrichtungsgegenstände oder ein Mitarbeiter, der bei einem Außentermin einen Sachschaden verursacht. Versichert sind Personen- und Sachschäden sowie die daraus entstehenden Vermögensfolgeschäden. Diese Risiken betreffen jedes Unternehmen, unabhängig von der Branche.
Die Berufshaftpflichtversicherung greift dort, wo die Betriebshaftpflicht endet. Sie deckt berufsspezifische Fehler ab, die aus planerischen oder gutachterlichen Tätigkeiten entstehen. Besonders relevant ist die Absicherung echter Vermögensschäden. Das sind finanzielle Nachteile, die entstehen, ohne dass zuvor ein Personen- oder Sachschaden eingetreten ist. In Ihrem Berufsbild kommen solche Konstellationen häufig vor. Ein Planungsfehler, eine unvollständige Statik, eine fehlerhafte Bauüberwachung oder unklare Leistungsabgrenzungen können zu Verzögerungen, Mehrkosten oder Vertragsstrafen führen. Diese Schäden trägt die Berufshaftpflicht – die Betriebshaftpflicht hingegen nicht.
Ein Beispiel verdeutlicht dies. Wenn sich durch einen Planungsfehler der Baubeginn verzögert und Ihrem Auftraggeber zusätzliche Mietkosten oder Vertragsstrafen entstehen, handelt es sich um einen reinen Vermögensschaden. Ohne Berufshaftpflicht blieben Sie auf diesen Kosten sitzen, da die Betriebshaftpflicht hierfür keinen Schutz bietet.
Ein weiterer Unterschied betrifft den sogenannten passiven Rechtsschutz. In der Berufshaftpflicht ist die juristische Abwehr unberechtigter Ansprüche bereits integriert. Der Versicherer prüft den Sachverhalt, wehrt unbegründete Forderungen ab und übernimmt die Kosten für die rechtliche Verteidigung. Die Betriebshaftpflicht enthält diesen Schutz in der Regel ebenfalls, jedoch nicht in der Tiefe, die für Architekten und Ingenieure aufgrund der Komplexität vieler Streitfälle erforderlich ist.
Mehr Schutz für Büro, Recht und digitale Risiken.
Weitere wichtige Versicherungen
Auch wenn die Berufshaftpflichtversicherung die zentrale Absicherung für Architekten und Ingenieure darstellt, gibt es weitere Versicherungen, die Ihr persönliches und betriebliches Risiko spürbar reduzieren können. Besonders bei der heutigen Komplexität von Bauprojekten, rechtlichen Anforderungen und der zunehmenden Digitalisierung ist eine ganzheitliche Absicherung entscheidend. Im Folgenden zeigen wir Ihnen drei Versicherungen, die in der Praxis oft unverzichtbar sind:
Ein Wasserschaden, Einbruch oder Brand kann Ihre gesamte Büroausstattung zerstören – vom CAD-Arbeitsplatz bis zum Plotter. Die Büroinhaltsversicherung ersetzt beschädigte oder gestohlene Gegenstände und deckt zusätzlich Ertragsausfälle ab, wenn Ihr Betrieb vorübergehend stillsteht. Besonders wichtig für Ingenieur- und Architekturbüros mit hochwertiger technischer Ausstattung.
Gerichtsverfahren, Vertragsstreitigkeiten oder Probleme mit Mitarbeitenden – rechtliche Konflikte sind in der Praxis keine Seltenheit. Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, wenn es um arbeitsrechtliche, steuerrechtliche oder zivilrechtliche Streitigkeiten geht. Ideal als Ergänzung zum passiven Rechtsschutz der Berufshaftpflicht.
Planungsdaten, Leistungsverzeichnisse, Bauzeitenpläne – ein Großteil Ihrer Arbeit findet heute digital statt. Umso größer ist das Risiko durch Cyberangriffe, Datenverlust oder Hackerangriffe. Die Cyberversicherung sichert Sie gegen wirtschaftliche Schäden ab, die durch Sicherheitslücken, Datenlecks oder Betriebsunterbrechungen entstehen – inklusive IT-Forensik und Krisenkommunikation.
In vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben – und immer beruflich notwendig.
Versicherungspflicht für Architekten & Ingenieure
Nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht, sondern auch gesetzlich ist die Berufshaftpflichtversicherung für viele Architekten und Ingenieure ein Muss. Wer eigenverantwortlich tätig ist, muss nachweisen können, dass im Schadensfall ein ausreichender Versicherungsschutz besteht – andernfalls droht nicht nur der Verlust der Berufszulassung, sondern auch die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen.
Für freischaffende Architekten ergibt sich die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung in der Regel aus den Kammergesetzen der Bundesländer. Dort ist festgelegt, dass eine Mindestversicherungssumme für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden vorliegen muss. Diese bewegt sich meist zwischen 250.000 € und 1,5 Mio. €, abhängig vom Bundesland und dem Tätigkeitsbereich.
Auch freiberuflich tätige Ingenieure sollten sich absichern, selbst wenn keine explizite Pflicht über eine Ingenieurkammer besteht. Denn Bauherren, Auftraggeber und öffentliche Institutionen verlangen im Rahmen von Ausschreibungen oder Verträgen zunehmend den Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung – mit genau definierten Mindestdeckungssummen und einer durchgehenden Jahresdeckung (eine projektbezogene Versicherung reicht oft nicht aus).
Wichtig:
Einige Architektenkammern prüfen regelmäßig, ob die Versicherungspolice den aktuellen Anforderungen entspricht. Fehlt der Nachweis oder ist der Versicherungsschutz unzureichend, kann dies zum Ruhen der Kammermitgliedschaft führen – mit entsprechenden Folgen für Ihre berufliche Tätigkeit.
Wir empfehlen Ihnen daher, den Status Ihrer Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig zu überprüfen und im Zweifel fachkundig anpassen zu lassen – damit Sie nicht nur gesetzlich abgesichert sind, sondern auch bei jedem Projekt mit einem guten Gefühl arbeiten können.
Individuell kalkuliert – abhängig von Beruf, Risiko und Leistungsumfang
Was kostet die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?
Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure unterscheiden sich deutlich je nach Tätigkeit, Projektart und gewünschter Absicherung. Im Gegensatz zu Standardversicherungen wird der Beitrag anhand Ihres konkreten Risikoprofils berechnet. Faktoren wie Honorarvolumen, Spezialisierung, Projektgrößen und notwendige Deckungssummen beeinflussen die Prämie spürbar.
Diese Unterschiede sind sinnvoll, denn ein Innenarchitekt mit kleineren Projekten trägt ein anderes Risiko als ein Hochbauarchitekt mit komplexen Tragwerksplanungen oder Auslandsaufträgen. Je präziser der Versicherer Ihr Tätigkeitsbild kennt, desto passgenauer fällt die Kalkulation aus.
Für kleinere Architekturbüros oder Einzelpersonen beginnt der Jahresbeitrag häufig im Bereich von etwa 400 bis 600 Euro. Dies gilt vor allem, wenn das Projektvolumen überschaubar bleibt und die Tätigkeit klar abgegrenzt ist. Steigt der Umfang Ihrer Projekte, verändern sich die Beiträge entsprechend: Hochbauprojekte, hohe Bausummen, große Auftraggeber oder planungsintensive Leistungen können die Kosten auf 2.000 bis über 4.000 Euro pro Jahr erhöhen. Bei spezialisierten Ingenieurleistungen wie Tragwerksplanung oder Generalplaneraufträgen sind höhere Beiträge üblich, da hier ein gesteigertes Haftungsrisiko besteht.
Die Kalkulation berücksichtigt eine Reihe von Parametern. Dazu zählen der Jahresumsatz oder das Honorarvolumen, die tatsächlichen Tätigkeitsschwerpunkte, die Größe und Rechtsform des Büros sowie die gewünschten Deckungssummen für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden. Auch die vereinbarte Selbstbeteiligung pro Schadenfall wirkt sich auf den Beitrag aus. Höhere Selbstbeteiligungen führen meist zu niedrigeren Jahresprämien. Zusätzlich spielen Nachhaftungsregelungen eine Rolle. Viele Architekten benötigen eine Absicherung über mehrere Jahre, weil Fehler erst lange nach Abschluss eines Projekts sichtbar werden. Wer im Ausland tätig ist oder in besonders risikoreichen Bereichen arbeitet, muss ebenfalls mit einem angepassten Beitrag rechnen.
Je nach Schwerpunkt können weitere Bausteine sinnvoll sein, beispielsweise die Mitversicherung von Umweltrisiken, Generalplanerleistungen oder Schäden durch Kostenüberschreitungen. Auch Fehler in der IT-Kommunikation oder bei der Datenverarbeitung können versichert werden, wenn Ihr Tätigkeitsprofil dies erfordert.
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
Die passende Deckung für Ihr Architekturbüro wählen
Damit die Berufshaftpflichtversicherung zuverlässig schützt, muss sie alle Bereiche abdecken, in denen Sie beruflich Verantwortung tragen. Gerade bei Architekten und Ingenieuren entstehen viele Risiken im Detail: Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler oder unklare Leistungsabgrenzungen können hohe Folgeschäden verursachen. Eine präzise Ausgestaltung des Vertrags ist deshalb notwendig. Ziel ist eine Absicherung, die Ihren tatsächlichen Tätigkeiten entspricht und spätere Deckungslücken vermeidet.
Achten Sie zunächst auf ausreichend hohe Versicherungssummen. Werte ab 500.000 Euro pro Schadenfall gelten heute als Mindeststandard für Sach- und Vermögensschäden. Viele Büros entscheiden sich für Summen ab einer Million Euro, um im Ernstfall auch größere Schäden abfangen zu können. Wichtig ist außerdem die Mitversicherung von Spätschäden. Da sich Fehler oftmals erst Jahre nach Projektabschluss zeigen, sollte die Nachhaftung vertraglich klar geregelt sein.
Ihre Police sollte sämtliche Tätigkeiten abdecken, die Sie im Rahmen Ihres Berufs ausüben. Dazu gehören Beratungs- und Gutachterleistungen ebenso wie projektbegleitende Nebentätigkeiten. Allgemeine Formulierungen wie „Planungsleistungen“ sollten konkretisiert werden, um spätere Streitpunkte zu vermeiden. Prüfen Sie zudem optionale Bausteine. Je nach Spezialisierung können Ergänzungen wie Umweltrisiken, Datenschutzverletzungen oder IT-bezogene Fehler sinnvoll sein.
Ergänzende Absicherungen für Ihren beruflichen und betrieblichen Alltag.
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Stärken Sie Ihre Arbeitgebermarke und fördern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden – mit flexiblen, steuerlich attraktiven Lösungen.
Gerade in Architektur- und Ingenieurbüros spielt die Mitarbeiterbindung eine zentrale Rolle. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung bieten Sie Ihrem Team spürbaren Mehrwert – von schneller Facharztterminierung bis hin zu Zahnbehandlungen. Und das Ganze oft steuerfrei im Rahmen der Sachzuwendungsgrenze.
Gewerbliche Sachversicherungen
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Betriebs- & Geschäftsversicherungen
Absicherung für den Ernstfall: Vom Haftpflichtschaden bis zum Betriebsstillstand.
Unfälle im Betrieb, rechtliche Auseinandersetzungen oder ein unerwarteter Ertragsausfall – mit der richtigen Betriebs- und Geschäftsversicherung sichern Sie Ihre berufliche Existenz wirksam ab. Eine ideale Ergänzung zur Berufshaftpflicht, vor allem für Büros mit mehreren Mitarbeitenden oder Projektpartnern.
Zusammenfassung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten und Ingenieure mehr als nur ein notwendiger Schutz – sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil Ihres beruflichen Risikomanagements. Sie schützt nicht nur vor berechtigten Schadensersatzforderungen, sondern auch vor ungerechtfertigten Ansprüchen durch integrierten passiven Rechtsschutz. Zusätzlich sollten auch ergänzende Versicherungen wie eine Büroinhalts‑, Firmenrechtsschutz- oder Cyberversicherung geprüft werden, um wirklich rundum abgesichert zu sein.
Mit einem individuell passenden Versicherungskonzept vermeiden Sie finanzielle Risiken, stärken Ihre Marktposition und erfüllen gleichzeitig gesetzliche sowie vertragliche Anforderungen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die optimale Lösung für Ihre Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur zu finden – transparent, unabhängig und mit dem Blick fürs Wesentliche.
Häufige Fragen
Ist die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, in fast allen Bundesländern ist eine Berufshaftpflicht für selbstständige Architekten Pflicht. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus den jeweiligen Architektengesetzen und Kammerordnungen. Eine projektbezogene Versicherung reicht nicht aus. Erforderlich ist eine laufende Jahrespolice mit festgelegten Mindestdeckungssummen – meist mindestens 250.000 Euro für Personenschäden und 100.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden.
Deckt die Berufshaftpflicht auch Planungsfehler und Vermögensschäden ab?
Ja, genau diese Risiken stehen im Fokus. Die Versicherung übernimmt Schäden, die durch Planungs‑, Beratungs- oder Überwachungsfehler entstehen. Dazu zählen auch reine Vermögensschäden – zum Beispiel durch fehlerhafte Statiken, Terminverzögerungen, mangelhafte Ausschreibungen oder falsche Kostenschätzungen. Die Haftung kann dabei schnell existenzbedrohend sein.
Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflicht schützt vor allgemeinen Risiken im Arbeitsumfeld, etwa wenn ein Besucher im Büro stürzt oder ein Mitarbeiter beim Kunden einen Schaden verursacht. Die Berufshaftpflicht hingegen sichert die spezifischen Risiken aus der planerischen Tätigkeit ab – also Fehler in der Bauplanung, Objektüberwachung oder Projektsteuerung. Reine Vermögensschäden sind ausschließlich über die Berufshaftpflicht abgedeckt.
Können auch Ingenieure ohne Kammermitgliedschaft eine Berufshaftpflicht abschließen?
Ja, eine Berufshaftpflicht ist auch für freiberuflich tätige oder beratende Ingenieure ohne Kammerpflicht sinnvoll und möglich. Wer eigenverantwortlich Projekte betreut, Ausschreibungen plant oder als Generalplaner tätig ist, trägt ein hohes Haftungsrisiko. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist eine bestehende Berufshaftpflicht oft sogar Voraussetzung für die Teilnahme.