Berufs­haft­pflicht für Archi­tek­ten – Pflicht­ab­si­che­rung bei Pla­nungs­feh­lern

Deckt Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den bei Pla­nungs- und Bera­tungs­feh­lern – auch Spät­schä­den sind ein­ge­schlos­sen.

Architektin zeigt auf Tablet mit Bauplan, neben ihr Laptop mit technischer Zeichnung in modernem Büro

Berufs­haft­pflicht für Archi­tek­ten – gesetz­lich gere­gelt und beruf­lich unver­zicht­bar

Als Archi­tekt oder Inge­nieur tra­gen Sie ein hohes Maß an Ver­ant­wor­tung – sei es bei der Pla­nung, Über­wa­chung oder Aus­füh­rung kom­ple­xer Bau­pro­jek­te. Bereits klei­ne Feh­ler kön­nen gro­ße finan­zi­el­le Fol­gen nach sich zie­hen. Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist daher nicht nur sinn­voll, son­dern in vie­len Fäl­len gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Sie schützt Sie vor den finan­zi­el­len Risi­ken durch Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und über­nimmt gleich­zei­tig Ihre juris­ti­sche Ver­tei­di­gung.

In die­sem Bei­trag zei­gen wir Ihnen, was die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re leis­tet, wann sie zur Pflicht wird und wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten.

Inhalts­ver­zeich­nis
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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Berufs­haf­tung ist kein theo­re­ti­sches Risi­ko – sie gehört zum All­tag in Archi­tek­tur- und Inge­nieur­bü­ros.

War­um die­se Absi­che­rung so wich­tig ist

Als Archi­tek­ten und Inge­nieu­re tra­gen Sie nicht nur krea­ti­ve und tech­ni­sche Ver­ant­wor­tung, son­dern auch eine erheb­li­che recht­li­che. Ein klei­ner Feh­ler in der Sta­tik, eine unvoll­stän­di­ge Pla­nung oder eine fal­sche Ein­schät­zung bei der Bau­über­wa­chung kann im schlimms­ten Fall zu erheb­li­chen Schä­den füh­ren – sei es am Bau­werk selbst oder durch Fol­ge­kos­ten beim Auf­trag­ge­ber. Dabei geht es oft nicht nur um Sach­schä­den, son­dern um rei­ne Ver­mö­gens­schä­den, also finan­zi­el­le Ein­bu­ßen ohne vor­her­ge­hen­den Per­so­nen- oder Sach­scha­den.

Die recht­li­chen Ansprü­che Drit­ter – ins­be­son­de­re von Bau­her­ren – kön­nen schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den. Gerich­te urtei­len zuneh­mend streng, die Streit­wer­te sind hoch und die Kom­ple­xi­tät der Haf­tung steigt mit jedem Pro­jekt. Gleich­zei­tig ent­ste­hen Risi­ken nicht nur wäh­rend der Bau­zeit, son­dern auch noch Jah­re spä­ter, etwa durch Spät­schä­den oder Ver­säum­nis­se bei der Doku­men­ta­ti­on.

Wir wis­sen, dass Ihre Arbeit anspruchs­voll ist – und dass Sie sich auf Ihren Beruf kon­zen­trie­ren möch­ten, ohne sich stän­dig Gedan­ken über poten­zi­el­le Haf­tungs­ri­si­ken machen zu müs­sen. Genau hier setzt die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re an: Sie schützt nicht nur Ihr beruf­li­ches und finan­zi­el­les Fun­da­ment, son­dern sorgt im Streit­fall auch für pro­fes­sio­nel­le juris­ti­sche Abwehr – und das auf Kos­ten des Ver­si­che­rers.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sichert Sie gegen eine Viel­zahl berufs­ty­pi­scher Risi­ken ab. Ver­si­chert sind unter ande­rem:

  • Per­so­nen­schä­den – z. B. bei Unfäl­len auf der Bau­stel­le durch Pla­nungs­feh­ler

  • Sach­schä­den – etwa wenn feh­ler­haf­te Vor­ga­ben zu Bau­män­geln füh­ren

  • Rei­ne Ver­mö­gens­schä­den – z. B. wenn ein Pro­jekt durch einen Rechen­feh­ler teu­rer wird als kal­ku­liert

  • Kos­ten durch recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen – inkl. Anwalts‑, Gut­ach­ter- und Gerichts­kos­ten

  • Spät­fol­gen und Nach­haf­tung – oft bis zu 5 Jah­re, in vie­len Poli­cen sogar unbe­grenzt

Auch pas­si­ver Rechts­schutz ist inklu­diert: Die Ver­si­che­rung prüft, ob ein Anspruch berech­tigt ist, und wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen kon­se­quent ab.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung rich­tet sich an ver­schie­de­ne Berufs­grup­pen im Bau- und Pla­nungs­we­sen. Ver­si­chert wer­den kön­nen u. a.:

  • Selbst­stän­di­ge Archi­tek­ten und frei­schaf­fen­de Inge­nieu­re

  • Pla­nungs­bü­ros und Inge­nieur­bü­ros (auch als juris­ti­sche Per­so­nen)

  • Gene­ral­pla­ner und Pro­jekt­steue­rer

  • Bau­lei­ter, Sach­ver­stän­di­ge und bera­ten­de Inge­nieu­re

  • Berufs­ein­stei­ger im Archi­tek­ten- oder Inge­nieur­be­ruf (z. B. mit redu­zier­ter Bei­trags­hö­he)

Wich­tig: Auch ange­stell­te Archi­tek­ten und Inge­nieu­re soll­ten sich absi­chern, wenn sie frei­be­ruf­lich neben­be­ruf­lich tätig sind – denn in sol­chen Fäl­len greift der Schutz des Arbeit­ge­bers nicht mehr.

Schutz für Ihre beruf­li­che Tätig­keit – von Pla­nungs­feh­lern bis zur juris­ti­schen Ver­tei­di­gung

Was eine Berufs­haft­pflicht für Archi­tek­ten abdeckt

Als Archi­tekt tra­gen Sie Ver­ant­wor­tung für Pla­nung, Bau­über­wa­chung und Bau­re­gel­kon­for­mi­tät. Dabei kann schon ein klei­ner Feh­ler weit­rei­chen­de Fol­gen haben: Bau­kos­ten kön­nen stei­gen, Bau­her­ren oder Drit­te kön­nen geschä­digt wer­den, Ver­trä­ge plat­zen. Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung stellt sicher, dass Sie im Fall eines berech­tig­ten Anspruchs nicht mit Ihrem Privat‑ oder Betriebs­ver­mö­gen haf­ten müs­sen. Sie dient zugleich als Schutz­schild, wenn Ansprü­che geprüft und ggf. abge­wehrt wer­den müs­sen.

Die Berufs­haft­pflicht für Archi­tek­ten deckt sämt­li­che Haf­tungs­ri­si­ken ab, die aus Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Das betrifft ins­be­son­de­re Feh­ler bei Pla­nung, Bau­über­wa­chung, Bera­tung oder Doku­men­ta­ti­on. Im Ein­zel­nen gehö­ren dazu unter ande­rem:

  • Planungs‑ und Berech­nungs­feh­ler
    Bei feh­ler­haf­ter Sta­tik, unzu­rei­chen­der Trag­werks­pla­nung oder man­gel­haf­ter Pla­nung kön­nen Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt im Scha­dens­fall berech­tig­te For­de­run­gen Drit­ter.

  • Feh­ler in der Bau­über­wa­chung und Objekt­be­treu­ung
    Wenn Überwachungs‑ oder Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten ver­letzt wer­den, etwa man­gel­haf­te Bau­stel­len­ko­or­di­na­ti­on oder unzu­rei­chen­de Kon­trol­le von Sub­un­ter­neh­mern, kön­nen trotz kor­rek­ter Pla­nung Schä­den ent­ste­hen. Auch hier greift die Haft­pflicht.

  • Ver­mö­gens­schä­den durch Bera­tungs­feh­ler oder Ver­zö­ge­run­gen
    Bei fal­scher Bera­tung, feh­ler­haf­ten Aus­künf­ten oder Ver­zö­ge­run­gen in der Aus­füh­rung kann ein Auf­trag­ge­ber finan­zi­el­len Scha­den erlei­den. Die Berufs­haft­pflicht deckt auch sol­che „ech­ten Ver­mö­gens­schä­den“.

  • Schutz bei Personen‑ und Sach­schä­den
    Kommt es durch archi­tek­to­ni­sche Leis­tun­gen oder Bau­über­wa­chung zu Per­so­nen- oder Sach­schä­den, springt die Haft­pflicht ein – sowohl bei Gesund­heits­schä­den als auch bei Beschä­di­gun­gen am Bau oder Drit­ten.

  • Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che (pas­si­ve Rechts­schutz­funk­ti­on)
    Nicht jeder Vor­wurf ist begrün­det. Fal­len Ansprü­che unbe­rech­tigt aus, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für Anwalt, Gericht, Gut­ach­ter oder Zeu­gen. So blei­ben Ihnen kei­ne hohen Rechts­kos­ten, selbst wenn der Fall vor Gericht geht.

  • Vor­ga­ben der Berufs­ord­nung / gesetz­li­che Haft­pflicht­pflicht
    In vie­len Bun­des­län­dern und je nach Kam­mer­zu­ge­hö­rig­keit ist für Archi­tek­ten der Nach­weis einer Berufs­haft­pflicht Pflicht. Typi­sche Min­dest­de­ckung: 1,5 Mil­lio­nen € für Per­so­nen­schä­den, 250.000 € für Sach- und Ver­mö­gens­schä­den pro Fall.

Nicht jede Haft­pflicht ist gleich – zen­tra­le Unter­schie­de

Wor­in sich Berufs- und Betriebs­haft­pflicht grund­le­gend unter­schei­den

Vie­le Archi­tek­ten und Inge­nieu­re ste­hen vor der Fra­ge, ob eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­rei­chen könn­te, um die täg­li­chen Risi­ken im Berufs­all­tag abzu­de­cken. Bei­de Ver­si­che­rungs­ar­ten haben zwar ähn­li­che Bezeich­nun­gen, ver­fol­gen jedoch unter­schied­li­che Schutz­zie­le.

Die Betriebs­haft­pflicht rich­tet sich auf klas­si­sche Betriebs­ri­si­ken, wäh­rend die Berufs­haft­pflicht spe­zi­ell die pla­nen­den, bera­ten­den und über­wa­chen­den Tätig­kei­ten absi­chert. Für Ihr Berufs­bild ist die­ser Unter­schied ent­schei­dend, da Feh­ler in der Pla­nung oder Koor­di­na­ti­on weit­rei­chen­de finan­zi­el­le Fol­gen haben kön­nen.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt in ers­ter Linie vor Schä­den, die im all­ge­mei­nen Geschäfts­be­trieb ent­ste­hen. Dazu gehö­ren typi­sche Situa­tio­nen wie ein Besu­cher, der im Büro stürzt, ver­se­hent­lich beschä­dig­te Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de oder ein Mit­ar­bei­ter, der bei einem Außen­ter­min einen Sach­scha­den ver­ur­sacht. Ver­si­chert sind Per­so­nen- und Sach­schä­den sowie die dar­aus ent­ste­hen­den Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den. Die­se Risi­ken betref­fen jedes Unter­neh­men, unab­hän­gig von der Bran­che.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung greift dort, wo die Betriebs­haft­pflicht endet. Sie deckt berufs­spe­zi­fi­sche Feh­ler ab, die aus pla­ne­ri­schen oder gut­ach­ter­li­chen Tätig­kei­ten ent­ste­hen. Beson­ders rele­vant ist die Absi­che­rung ech­ter Ver­mö­gens­schä­den. Das sind finan­zi­el­le Nach­tei­le, die ent­ste­hen, ohne dass zuvor ein Per­so­nen- oder Sach­scha­den ein­ge­tre­ten ist. In Ihrem Berufs­bild kom­men sol­che Kon­stel­la­tio­nen häu­fig vor. Ein Pla­nungs­feh­ler, eine unvoll­stän­di­ge Sta­tik, eine feh­ler­haf­te Bau­über­wa­chung oder unkla­re Leis­tungs­ab­gren­zun­gen kön­nen zu Ver­zö­ge­run­gen, Mehr­kos­ten oder Ver­trags­stra­fen füh­ren. Die­se Schä­den trägt die Berufs­haft­pflicht – die Betriebs­haft­pflicht hin­ge­gen nicht.

Ein Bei­spiel ver­deut­licht dies. Wenn sich durch einen Pla­nungs­feh­ler der Bau­be­ginn ver­zö­gert und Ihrem Auf­trag­ge­ber zusätz­li­che Miet­kos­ten oder Ver­trags­stra­fen ent­ste­hen, han­delt es sich um einen rei­nen Ver­mö­gens­scha­den. Ohne Berufs­haft­pflicht blie­ben Sie auf die­sen Kos­ten sit­zen, da die Betriebs­haft­pflicht hier­für kei­nen Schutz bie­tet.

Ein wei­te­rer Unter­schied betrifft den soge­nann­ten pas­si­ven Rechts­schutz. In der Berufs­haft­pflicht ist die juris­ti­sche Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che bereits inte­griert. Der Ver­si­che­rer prüft den Sach­ver­halt, wehrt unbe­grün­de­te For­de­run­gen ab und über­nimmt die Kos­ten für die recht­li­che Ver­tei­di­gung. Die Betriebs­haft­pflicht ent­hält die­sen Schutz in der Regel eben­falls, jedoch nicht in der Tie­fe, die für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re auf­grund der Kom­ple­xi­tät vie­ler Streit­fäl­le erfor­der­lich ist.

Mehr Schutz für Büro, Recht und digi­ta­le Risi­ken.

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen

Auch wenn die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung die zen­tra­le Absi­che­rung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re dar­stellt, gibt es wei­te­re Ver­si­che­run­gen, die Ihr per­sön­li­ches und betrieb­li­ches Risi­ko spür­bar redu­zie­ren kön­nen. Beson­ders bei der heu­ti­gen Kom­ple­xi­tät von Bau­pro­jek­ten, recht­li­chen Anfor­de­run­gen und der zuneh­men­den Digi­ta­li­sie­rung ist eine ganz­heit­li­che Absi­che­rung ent­schei­dend. Im Fol­gen­den zei­gen wir Ihnen drei Ver­si­che­run­gen, die in der Pra­xis oft unver­zicht­bar sind:

Lagerarbeiter mit Tablet in einem Hochregallager – Symbolbild für die Absicherung von Betriebsinventar durch eine Inhaltsversicherung
Inhalts­ver­si­che­rung

Ein Was­ser­scha­den, Ein­bruch oder Brand kann Ihre gesam­te Büro­aus­stat­tung zer­stö­ren – vom CAD-Arbeits­platz bis zum Plot­ter. Die Büro­in­halts­ver­si­che­rung ersetzt beschä­dig­te oder gestoh­le­ne Gegen­stän­de und deckt zusätz­lich Ertrags­aus­fäl­le ab, wenn Ihr Betrieb vor­über­ge­hend still­steht. Beson­ders wich­tig für Inge­nieur- und Archi­tek­tur­bü­ros mit hoch­wer­ti­ger tech­ni­scher Aus­stat­tung.

Bronzefarbene Justitia-Figur mit Waage und verbundenen Augen vor hellem Hintergrund – Symbol für Gerechtigkeit im Rechtswesen
Fir­men­rechts­schutz

Gerichts­ver­fah­ren, Ver­trags­strei­tig­kei­ten oder Pro­ble­me mit Mit­ar­bei­ten­den – recht­li­che Kon­flik­te sind in der Pra­xis kei­ne Sel­ten­heit. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt Anwalts- und Gerichts­kos­ten, wenn es um arbeits­recht­li­che, steu­er­recht­li­che oder zivil­recht­li­che Strei­tig­kei­ten geht. Ide­al als Ergän­zung zum pas­si­ven Rechts­schutz der Berufs­haft­pflicht.

Digitaler Schutzschild gegen Hackerangriffe und Cyberkriminalität
Cyber­ver­si­che­rung

Pla­nungs­da­ten, Leis­tungs­ver­zeich­nis­se, Bau­zei­ten­plä­ne – ein Groß­teil Ihrer Arbeit fin­det heu­te digi­tal statt. Umso grö­ßer ist das Risi­ko durch Cyber­an­grif­fe, Daten­ver­lust oder Hacker­an­grif­fe. Die Cyber­ver­si­che­rung sichert Sie gegen wirt­schaft­li­che Schä­den ab, die durch Sicher­heits­lü­cken, Daten­lecks oder Betriebs­un­ter­bre­chun­gen ent­ste­hen – inklu­si­ve IT-Foren­sik und Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on.

In vie­len Fäl­len gesetz­lich vor­ge­schrie­ben – und immer beruf­lich not­wen­dig.

Ver­si­che­rungs­pflicht für Archi­tek­ten & Inge­nieu­re

Nicht nur aus betriebs­wirt­schaft­li­cher Sicht, son­dern auch gesetz­lich ist die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für vie­le Archi­tek­ten und Inge­nieu­re ein Muss. Wer eigen­ver­ant­wort­lich tätig ist, muss nach­wei­sen kön­nen, dass im Scha­dens­fall ein aus­rei­chen­der Ver­si­che­rungs­schutz besteht – andern­falls droht nicht nur der Ver­lust der Berufs­zu­las­sung, son­dern auch die per­sön­li­che Haf­tung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen.

Für frei­schaf­fen­de Archi­tek­ten ergibt sich die Pflicht zur Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel aus den Kam­mer­ge­set­zen der Bun­des­län­der. Dort ist fest­ge­legt, dass eine Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den vor­lie­gen muss. Die­se bewegt sich meist zwi­schen 250.000 € und 1,5 Mio. €, abhän­gig vom Bun­des­land und dem Tätig­keits­be­reich.

Auch frei­be­ruf­lich täti­ge Inge­nieu­re soll­ten sich absi­chern, selbst wenn kei­ne expli­zi­te Pflicht über eine Inge­nieur­kam­mer besteht. Denn Bau­her­ren, Auf­trag­ge­ber und öffent­li­che Insti­tu­tio­nen ver­lan­gen im Rah­men von Aus­schrei­bun­gen oder Ver­trä­gen zuneh­mend den Nach­weis einer bestehen­den Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung – mit genau defi­nier­ten Min­dest­de­ckungs­sum­men und einer durch­ge­hen­den Jah­res­de­ckung (eine pro­jekt­be­zo­ge­ne Ver­si­che­rung reicht oft nicht aus).

Wich­tig:
Eini­ge Archi­tek­ten­kam­mern prü­fen regel­mä­ßig, ob die Ver­si­che­rungs­po­li­ce den aktu­el­len Anfor­de­run­gen ent­spricht. Fehlt der Nach­weis oder ist der Ver­si­che­rungs­schutz unzu­rei­chend, kann dies zum Ruhen der Kam­mer­mit­glied­schaft füh­ren – mit ent­spre­chen­den Fol­gen für Ihre beruf­li­che Tätig­keit.

Wir emp­feh­len Ihnen daher, den Sta­tus Ihrer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung regel­mä­ßig zu über­prü­fen und im Zwei­fel fach­kun­dig anpas­sen zu las­sen – damit Sie nicht nur gesetz­lich abge­si­chert sind, son­dern auch bei jedem Pro­jekt mit einem guten Gefühl arbei­ten kön­nen.

Indi­vi­du­ell kal­ku­liert – abhän­gig von Beruf, Risi­ko und Leis­tungs­um­fang

Was kos­tet die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Archi­tek­ten?

Die Kos­ten einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re unter­schei­den sich deut­lich je nach Tätig­keit, Pro­jekt­art und gewünsch­ter Absi­che­rung. Im Gegen­satz zu Stan­dard­ver­si­che­run­gen wird der Bei­trag anhand Ihres kon­kre­ten Risi­ko­pro­fils berech­net. Fak­to­ren wie Hono­rar­vo­lu­men, Spe­zia­li­sie­rung, Pro­jekt­grö­ßen und not­wen­di­ge Deckungs­sum­men beein­flus­sen die Prä­mie spür­bar.

Die­se Unter­schie­de sind sinn­voll, denn ein Innen­ar­chi­tekt mit klei­ne­ren Pro­jek­ten trägt ein ande­res Risi­ko als ein Hoch­bau­ar­chi­tekt mit kom­ple­xen Trag­werks­pla­nun­gen oder Aus­lands­auf­trä­gen. Je prä­zi­ser der Ver­si­che­rer Ihr Tätig­keits­bild kennt, des­to pass­ge­nau­er fällt die Kal­ku­la­ti­on aus.

Für klei­ne­re Archi­tek­tur­bü­ros oder Ein­zel­per­so­nen beginnt der Jah­res­bei­trag häu­fig im Bereich von etwa 400 bis 600 Euro. Dies gilt vor allem, wenn das Pro­jekt­vo­lu­men über­schau­bar bleibt und die Tätig­keit klar abge­grenzt ist. Steigt der Umfang Ihrer Pro­jek­te, ver­än­dern sich die Bei­trä­ge ent­spre­chend: Hoch­bau­pro­jek­te, hohe Bau­sum­men, gro­ße Auf­trag­ge­ber oder pla­nungs­in­ten­si­ve Leis­tun­gen kön­nen die Kos­ten auf 2.000 bis über 4.000 Euro pro Jahr erhö­hen. Bei spe­zia­li­sier­ten Inge­nieur­leis­tun­gen wie Trag­werks­pla­nung oder Gene­ral­pla­ner­auf­trä­gen sind höhe­re Bei­trä­ge üblich, da hier ein gestei­ger­tes Haf­tungs­ri­si­ko besteht.

Die Kal­ku­la­ti­on berück­sich­tigt eine Rei­he von Para­me­tern. Dazu zäh­len der Jah­res­um­satz oder das Hono­rar­vo­lu­men, die tat­säch­li­chen Tätig­keits­schwer­punk­te, die Grö­ße und Rechts­form des Büros sowie die gewünsch­ten Deckungs­sum­men für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Auch die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung pro Scha­den­fall wirkt sich auf den Bei­trag aus. Höhe­re Selbst­be­tei­li­gun­gen füh­ren meist zu nied­ri­ge­ren Jah­res­prä­mi­en. Zusätz­lich spie­len Nach­haf­tungs­re­ge­lun­gen eine Rol­le. Vie­le Archi­tek­ten benö­ti­gen eine Absi­che­rung über meh­re­re Jah­re, weil Feh­ler erst lan­ge nach Abschluss eines Pro­jekts sicht­bar wer­den. Wer im Aus­land tätig ist oder in beson­ders risi­ko­rei­chen Berei­chen arbei­tet, muss eben­falls mit einem ange­pass­ten Bei­trag rech­nen.

Je nach Schwer­punkt kön­nen wei­te­re Bau­stei­ne sinn­voll sein, bei­spiels­wei­se die Mit­ver­si­che­rung von Umwelt­ri­si­ken, Gene­ral­pla­ner­leis­tun­gen oder Schä­den durch Kos­ten­über­schrei­tun­gen. Auch Feh­ler in der IT-Kom­mu­ni­ka­ti­on oder bei der Daten­ver­ar­bei­tung kön­nen ver­si­chert wer­den, wenn Ihr Tätig­keits­pro­fil dies erfor­dert.

Wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten

Die pas­sen­de Deckung für Ihr Archi­tek­tur­bü­ro wäh­len

Damit die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zuver­läs­sig schützt, muss sie alle Berei­che abde­cken, in denen Sie beruf­lich Ver­ant­wor­tung tra­gen. Gera­de bei Archi­tek­ten und Inge­nieu­ren ent­ste­hen vie­le Risi­ken im Detail: Pla­nungs­feh­ler, Bau­über­wa­chungs­feh­ler oder unkla­re Leis­tungs­ab­gren­zun­gen kön­nen hohe Fol­ge­schä­den ver­ur­sa­chen. Eine prä­zi­se Aus­ge­stal­tung des Ver­trags ist des­halb not­wen­dig. Ziel ist eine Absi­che­rung, die Ihren tat­säch­li­chen Tätig­kei­ten ent­spricht und spä­te­re Deckungs­lü­cken ver­mei­det.

Ach­ten Sie zunächst auf aus­rei­chend hohe Ver­si­che­rungs­sum­men. Wer­te ab 500.000 Euro pro Scha­den­fall gel­ten heu­te als Min­dest­stan­dard für Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Vie­le Büros ent­schei­den sich für Sum­men ab einer Mil­li­on Euro, um im Ernst­fall auch grö­ße­re Schä­den abfan­gen zu kön­nen. Wich­tig ist außer­dem die Mit­ver­si­che­rung von Spät­schä­den. Da sich Feh­ler oft­mals erst Jah­re nach Pro­jekt­ab­schluss zei­gen, soll­te die Nach­haf­tung ver­trag­lich klar gere­gelt sein.

Ihre Poli­ce soll­te sämt­li­che Tätig­kei­ten abde­cken, die Sie im Rah­men Ihres Berufs aus­üben. Dazu gehö­ren Bera­tungs- und Gut­ach­ter­leis­tun­gen eben­so wie pro­jekt­be­glei­ten­de Neben­tä­tig­kei­ten. All­ge­mei­ne For­mu­lie­run­gen wie „Pla­nungs­leis­tun­gen“ soll­ten kon­kre­ti­siert wer­den, um spä­te­re Streit­punk­te zu ver­mei­den. Prü­fen Sie zudem optio­na­le Bau­stei­ne. Je nach Spe­zia­li­sie­rung kön­nen Ergän­zun­gen wie Umwelt­ri­si­ken, Daten­schutz­ver­let­zun­gen oder IT-bezo­ge­ne Feh­ler sinn­voll sein.

Ergän­zen­de Absi­che­run­gen für Ihren beruf­li­chen und betrieb­li­chen All­tag.

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Unfäl­le im Betrieb, recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen oder ein uner­war­te­ter Ertrags­aus­fall – mit der rich­ti­gen Betriebs- und Geschäfts­ver­si­che­rung sichern Sie Ihre beruf­li­che Exis­tenz wirk­sam ab. Eine idea­le Ergän­zung zur Berufs­haft­pflicht, vor allem für Büros mit meh­re­ren Mit­ar­bei­ten­den oder Pro­jekt­part­nern.

Zusam­men­fas­sung

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re mehr als nur ein not­wen­di­ger Schutz – sie ist ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil Ihres beruf­li­chen Risi­ko­ma­nage­ments. Sie schützt nicht nur vor berech­tig­ten Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen, son­dern auch vor unge­recht­fer­tig­ten Ansprü­chen durch inte­grier­ten pas­si­ven Rechts­schutz. Zusätz­lich soll­ten auch ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen wie eine Büroinhalts‑, Fir­men­rechts­schutz- oder Cyber­ver­si­che­rung geprüft wer­den, um wirk­lich rund­um abge­si­chert zu sein.

Mit einem indi­vi­du­ell pas­sen­den Ver­si­che­rungs­kon­zept ver­mei­den Sie finan­zi­el­le Risi­ken, stär­ken Ihre Markt­po­si­ti­on und erfül­len gleich­zei­tig gesetz­li­che sowie ver­trag­li­che Anfor­de­run­gen. Wir hel­fen Ihnen ger­ne dabei, die opti­ma­le Lösung für Ihre Tätig­keit als Archi­tekt oder Inge­nieur zu fin­den – trans­pa­rent, unab­hän­gig und mit dem Blick fürs Wesent­li­che.

Häu­fi­ge Fra­gen

Ist die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Archi­tek­ten gesetz­lich vor­ge­schrie­ben?

Ja, in fast allen Bun­des­län­dern ist eine Berufs­haft­pflicht für selbst­stän­di­ge Archi­tek­ten Pflicht. Die recht­li­che Grund­la­ge ergibt sich aus den jewei­li­gen Archi­tek­ten­ge­set­zen und Kam­mer­ord­nun­gen. Eine pro­jekt­be­zo­ge­ne Ver­si­che­rung reicht nicht aus. Erfor­der­lich ist eine lau­fen­de Jah­respo­li­ce mit fest­ge­leg­ten Min­dest­de­ckungs­sum­men – meist min­des­tens 250.000 Euro für Per­so­nen­schä­den und 100.000 Euro für Sach- und Ver­mö­gens­schä­den.

Ja, genau die­se Risi­ken ste­hen im Fokus. Die Ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den, die durch Planungs‑, Bera­tungs- oder Über­wa­chungs­feh­ler ent­ste­hen. Dazu zäh­len auch rei­ne Ver­mö­gens­schä­den – zum Bei­spiel durch feh­ler­haf­te Sta­ti­ken, Ter­min­ver­zö­ge­run­gen, man­gel­haf­te Aus­schrei­bun­gen oder fal­sche Kos­ten­schät­zun­gen. Die Haf­tung kann dabei schnell exis­tenz­be­dro­hend sein.

Die Betriebs­haft­pflicht schützt vor all­ge­mei­nen Risi­ken im Arbeits­um­feld, etwa wenn ein Besu­cher im Büro stürzt oder ein Mit­ar­bei­ter beim Kun­den einen Scha­den ver­ur­sacht. Die Berufs­haft­pflicht hin­ge­gen sichert die spe­zi­fi­schen Risi­ken aus der pla­ne­ri­schen Tätig­keit ab – also Feh­ler in der Bau­pla­nung, Objekt­über­wa­chung oder Pro­jekt­steue­rung. Rei­ne Ver­mö­gens­schä­den sind aus­schließ­lich über die Berufs­haft­pflicht abge­deckt.

Ja, eine Berufs­haft­pflicht ist auch für frei­be­ruf­lich täti­ge oder bera­ten­de Inge­nieu­re ohne Kam­mer­pflicht sinn­voll und mög­lich. Wer eigen­ver­ant­wort­lich Pro­jek­te betreut, Aus­schrei­bun­gen plant oder als Gene­ral­pla­ner tätig ist, trägt ein hohes Haf­tungs­ri­si­ko. Bei öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen ist eine bestehen­de Berufs­haft­pflicht oft sogar Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me.

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