Berufshaftpflicht für Architekten – Pflichtabsicherung bei Planungsfehlern
Deckt Personen‑, Sach- und Vermögensschäden bei Planungs- und Beratungsfehlern – auch Spätschäden sind eingeschlossen.
Als Architekt oder Ingenieur tragen Sie ein hohes Maß an Verantwortung – sei es bei der Planung, Überwachung oder Ausführung komplexer Bauprojekte. Bereits kleine Fehler können große finanzielle Folgen nach sich ziehen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Sie vor den finanziellen Risiken durch Schadenersatzforderungen und übernimmt gleichzeitig Ihre juristische Verteidigung.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure leistet, wann sie zur Pflicht wird und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Das Wichtigste im Überblick
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Berufshaftung ist kein theoretisches Risiko – sie gehört zum Alltag in Architektur- und Ingenieurbüros.
Warum diese Absicherung so wichtig ist
Als Architekten und Ingenieure tragen Sie nicht nur kreative und technische Verantwortung, sondern auch eine erhebliche rechtliche. Ein kleiner Fehler in der Statik, eine unvollständige Planung oder eine falsche Einschätzung bei der Bauüberwachung kann im schlimmsten Fall zu erheblichen Schäden führen – sei es am Bauwerk selbst oder durch Folgekosten beim Auftraggeber. Dabei geht es oft nicht nur um Sachschäden, sondern um reine Vermögensschäden, also finanzielle Einbußen ohne vorhergehenden Personen- oder Sachschaden.
Die rechtlichen Ansprüche Dritter – insbesondere von Bauherren – können schnell existenzbedrohend werden. Gerichte urteilen zunehmend streng, die Streitwerte sind hoch und die Komplexität der Haftung steigt mit jedem Projekt. Gleichzeitig entstehen Risiken nicht nur während der Bauzeit, sondern auch noch Jahre später, etwa durch Spätschäden oder Versäumnisse bei der Dokumentation.
Wir wissen, dass Ihre Arbeit anspruchsvoll ist – und dass Sie sich auf Ihren Beruf konzentrieren möchten, ohne sich ständig Gedanken über potenzielle Haftungsrisiken machen zu müssen. Genau hier setzt die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure an: Sie schützt nicht nur Ihr berufliches und finanzielles Fundament, sondern sorgt im Streitfall auch für professionelle juristische Abwehr – und das auf Kosten des Versicherers.
Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Sie gegen eine Vielzahl berufstypischer Risiken ab. Versichert sind unter anderem:
Personenschäden – z. B. bei Unfällen auf der Baustelle durch Planungsfehler
Sachschäden – etwa wenn fehlerhafte Vorgaben zu Baumängeln führen
Reine Vermögensschäden – z. B. wenn ein Projekt durch einen Rechenfehler teurer wird als kalkuliert
Kosten durch rechtliche Auseinandersetzungen – inkl. Anwalts‑, Gutachter- und Gerichtskosten
Spätfolgen und Nachhaftung – oft bis zu 5 Jahre, in vielen Policen sogar unbegrenzt
Auch passiver Rechtsschutz ist inkludiert: Die Versicherung prüft, ob ein Anspruch berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Forderungen konsequent ab.
Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich an verschiedene Berufsgruppen im Bau- und Planungswesen. Versichert werden können u. a.:
Selbstständige Architekten und freischaffende Ingenieure
Planungsbüros und Ingenieurbüros (auch als juristische Personen)
Generalplaner und Projektsteuerer
Bauleiter, Sachverständige und beratende Ingenieure
Berufseinsteiger im Architekten- oder Ingenieurberuf (z. B. mit reduzierter Beitragshöhe)
Wichtig: Auch angestellte Architekten und Ingenieure sollten sich absichern, wenn sie freiberuflich nebenberuflich tätig sind – denn in solchen Fällen greift der Schutz des Arbeitgebers nicht mehr.
Umfassender Schutz für Ihre berufliche Tätigkeit – von Planungsfehlern bis zur juristischen Verteidigung
Das leistet die Berufshaftpflicht
Als Architekten und Ingenieure tragen Sie eine immense Verantwortung. Fehler können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Unsere Berufshaftpflichtversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz, der sowohl die Übernahme berechtigter Schadensersatzforderungen als auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche umfasst. Im Folgenden beleuchten wir typische Schadensszenarien und erläutern die Bedeutung des passiven Rechtsschutzes.
Typische Schadensszenarien
Planungsfehler mit gravierenden Folgen:
Ein Landschaftsarchitekt wurde beauftragt, die Rekultivierung eines Baggersees zu planen. Durch die Nichtberücksichtigung geotechnischer Gutachten kam es zu Erdrutschen, die eine Straße zerstörten. Die Sanierungskosten beliefen sich auf 190.000 €.
Fehlerhafte Tragwerksplanung:
Ein Tragwerksplaner übersah bei der Bemessung von Stahlbetonbalken bestimmte Lastanteile, was zu unzureichender Bewehrung führte. Umfangreiche Verstärkungsmaßnahmen waren notwendig, die Kosten betrugen 130.000 €.
Versagen bei der Bauüberwachung:
Ein Architekt unterließ es, eine Deckenöffnung auf der Baustelle ordnungsgemäß zu sichern. Ein Bauarbeiter stürzte hinein und verletzte sich schwer. Die Forderungen für Verdienstausfall und Schmerzensgeld summierten sich auf 10.000 €. exali
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten:
Ein Architekt übersah bei der Absicherung einer Baustelle eine offene Deckenöffnung. Ein Bauarbeiter stürzte hinein und verletzte sich schwer. Die Forderungen für Verdienstausfall und Schmerzensgeld beliefen sich auf 10.000 €.
Fehlerhafte Materialauswahl:
Ein Architekt wählte für die Fassade eines Gebäudes ungeeignetes Material aus, das nach kurzer Zeit erhebliche Mängel aufwies. Die Sanierungskosten wurden dem Architekten angelastet.
Unzureichende Dokumentation:
Durch fehlende oder mangelhafte Dokumentation von Planungs- und Bauprozessen können im Schadensfall wichtige Informationen fehlen, was die Schadensregulierung erschwert und zu Haftungsansprüchen führen kann.
Diese Beispiele verdeutlichen, wie vielfältig und ernsthaft die Risiken in Ihrem Beruf sind. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Fehler und sichert Ihre berufliche Existenz.
Passiver Rechtsschutz inklusive
Neben der Übernahme berechtigter Schadensersatzforderungen bietet unsere Berufshaftpflichtversicherung auch einen umfassenden passiven Rechtsschutz. Doch was bedeutet das konkret?
Abwehr unberechtigter Ansprüche:
Sollte ein Dritter unbegründete Forderungen gegen Sie erheben, übernimmt die Versicherung die Prüfung und Abwehr dieser Ansprüche. Dies schließt außergerichtliche und gerichtliche Kosten ein.
Kostenübernahme für rechtliche Verteidigung:
Die Versicherung trägt die Kosten für Anwälte, Gericht, Sachverständige und Zeugen, die im Rahmen der Abwehr unberechtigter Ansprüche entstehen.
Schutz vor finanziellen Belastungen:
Durch die Übernahme dieser Kosten schützt der passive Rechtsschutz Sie vor zusätzlichen finanziellen Belastungen, die durch rechtliche Auseinandersetzungen entstehen können.
Der passive Rechtsschutz fungiert somit als eine Art “eingebaute” Rechtsschutzversicherung innerhalb Ihrer Berufshaftpflicht und bietet Ihnen Sicherheit, damit Sie sich auf Ihre beruflichen Aufgaben konzentrieren können.
Nicht jede Haftpflicht ist gleich – worin sich Berufs- und Betriebshaftpflicht grundlegend unterscheiden.
Unterschiede zur Betriebshaftpflichtversicherung
Viele Architekten und Ingenieure fragen sich, ob eine Betriebshaftpflichtversicherung ausreicht, um sich gegen mögliche Haftungsrisiken abzusichern. Die Antwort ist eindeutig: Nein – denn die beiden Versicherungsarten decken unterschiedliche Risikobereiche ab.
Während die Betriebshaftpflichtversicherung hauptsächlich für Schäden eintritt, die im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs entstehen – etwa wenn ein Besucher im Büro stürzt oder durch einen Mitarbeiter ein Sachschaden verursacht wird –, zielt die Berufshaftpflichtversicherung gezielt auf die berufsspezifischen Risiken ab, die sich aus Ihrer planenden, beratenden oder überwachenden Tätigkeit ergeben.
Ein zentraler Unterschied liegt dabei in der Art der versicherten Schäden:
Die Betriebshaftpflicht deckt in der Regel Personen‑, Sach- und daraus resultierende Vermögensfolgeschäden ab.
Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen umfasst auch echte (reine) Vermögensschäden, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden hervorgehen. Und genau diese Schadensart ist in Ihrer Branche besonders relevant.
Beispiel:
Wenn Sie als Architekt einen Planungsfehler machen, der zu einem verspäteten Baubeginn führt und Ihrem Auftraggeber zusätzliche Mietkosten oder Vertragsstrafen verursacht, entsteht ein reiner Vermögensschaden. Die Betriebshaftpflicht würde in diesem Fall nicht leisten – die Berufshaftpflicht hingegen schon.
Darüber hinaus ist bei der Berufshaftpflicht die juristische Verteidigung durch den passiven Rechtsschutz integriert – ein weiterer Vorteil, den die Betriebshaftpflicht in dieser Tiefe meist nicht bietet.
Mehr Schutz für Büro, Recht und digitale Risiken.
Weitere wichtige Versicherungen
Auch wenn die Berufshaftpflichtversicherung die zentrale Absicherung für Architekten und Ingenieure darstellt, gibt es weitere Versicherungen, die Ihr persönliches und betriebliches Risiko spürbar reduzieren können. Besonders bei der heutigen Komplexität von Bauprojekten, rechtlichen Anforderungen und der zunehmenden Digitalisierung ist eine ganzheitliche Absicherung entscheidend. Im Folgenden zeigen wir Ihnen drei Versicherungen, die in der Praxis oft unverzichtbar sind:
Inhaltsversicherung
Ein Wasserschaden, Einbruch oder Brand kann Ihre gesamte Büroausstattung zerstören – vom CAD-Arbeitsplatz bis zum Plotter. Die Büroinhaltsversicherung ersetzt beschädigte oder gestohlene Gegenstände und deckt zusätzlich Ertragsausfälle ab, wenn Ihr Betrieb vorübergehend stillsteht. Besonders wichtig für Ingenieur- und Architekturbüros mit hochwertiger technischer Ausstattung.
Firmenrechtsschutz
Gerichtsverfahren, Vertragsstreitigkeiten oder Probleme mit Mitarbeitenden – rechtliche Konflikte sind in der Praxis keine Seltenheit. Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, wenn es um arbeitsrechtliche, steuerrechtliche oder zivilrechtliche Streitigkeiten geht. Ideal als Ergänzung zum passiven Rechtsschutz der Berufshaftpflicht.
Cyberversicherung
Planungsdaten, Leistungsverzeichnisse, Bauzeitenpläne – ein Großteil Ihrer Arbeit findet heute digital statt. Umso größer ist das Risiko durch Cyberangriffe, Datenverlust oder Hackerangriffe. Die Cyberversicherung sichert Sie gegen wirtschaftliche Schäden ab, die durch Sicherheitslücken, Datenlecks oder Betriebsunterbrechungen entstehen – inklusive IT-Forensik und Krisenkommunikation.
In vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben – und immer beruflich notwendig.
Versicherungspflicht für Architekten & Ingenieure
Nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht, sondern auch gesetzlich ist die Berufshaftpflichtversicherung für viele Architekten und Ingenieure ein Muss. Wer eigenverantwortlich tätig ist, muss nachweisen können, dass im Schadensfall ein ausreichender Versicherungsschutz besteht – andernfalls droht nicht nur der Verlust der Berufszulassung, sondern auch die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen.
Für freischaffende Architekten ergibt sich die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung in der Regel aus den Kammergesetzen der Bundesländer. Dort ist festgelegt, dass eine Mindestversicherungssumme für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden vorliegen muss. Diese bewegt sich meist zwischen 250.000 € und 1,5 Mio. €, abhängig vom Bundesland und dem Tätigkeitsbereich.
Auch freiberuflich tätige Ingenieure sollten sich absichern, selbst wenn keine explizite Pflicht über eine Ingenieurkammer besteht. Denn Bauherren, Auftraggeber und öffentliche Institutionen verlangen im Rahmen von Ausschreibungen oder Verträgen zunehmend den Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung – mit genau definierten Mindestdeckungssummen und einer durchgehenden Jahresdeckung (eine projektbezogene Versicherung reicht oft nicht aus).
Wichtig:
Einige Architektenkammern prüfen regelmäßig, ob die Versicherungspolice den aktuellen Anforderungen entspricht. Fehlt der Nachweis oder ist der Versicherungsschutz unzureichend, kann dies zum Ruhen der Kammermitgliedschaft führen – mit entsprechenden Folgen für Ihre berufliche Tätigkeit.
Wir empfehlen Ihnen daher, den Status Ihrer Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig zu überprüfen und im Zweifel fachkundig anpassen zu lassen – damit Sie nicht nur gesetzlich abgesichert sind, sondern auch bei jedem Projekt mit einem guten Gefühl arbeiten können.
Individuell kalkuliert – abhängig von Beruf, Risiko und Leistungsumfang.
Was kostet die Berufshaftpflichtversicherung?
Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure lassen sich nicht pauschal beziffern – sie hängen stark von Ihrer beruflichen Ausrichtung und den konkreten Anforderungen ab. Während kleinere Büros mit geringen Projektvolumen teils schon ab rund 400 bis 600 Euro pro Jahr versichert sind, können umfangreiche Tätigkeiten im Hochbau, große Bauvolumen oder Auslandseinsätze zu Jahresbeiträgen im Bereich von 2.000 bis über 4.000 Euro führen.
Zu den wichtigsten Faktoren bei der Beitragskalkulation zählen:
Jahresumsatz oder Honorarvolumen des Unternehmens
Tätigkeitsschwerpunkte (z. B. Planung, Bauüberwachung, Gutachterwesen)
Größe und Rechtsform des Büros (Einzelperson, GmbH etc.)
Deckungssummen für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
Nachhaftungsregelungen (z. B. fünf Jahre, unbegrenzt)
Selbstbeteiligung pro Schadensfall (je höher, desto günstiger der Beitrag)
Tätigkeit im Ausland oder in besonders risikobehafteten Bereichen (z. B. Tragwerksplanung, Großprojekte)
Ein weiterer Kostenfaktor ist, ob optionale Bausteine mitversichert werden – etwa die Deckung von Schäden durch Umweltanlagen, Kostenüberschreitungen, oder die Mitversicherung von Generalplanerleistungen.
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
Gerade bei der Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure ist es entscheidend, dass die Police exakt auf Ihre berufliche Tätigkeit abgestimmt ist. Wir raten daher zu einer maßgeschneiderten Ausschreibung, die alle relevanten Leistungen und Risiken berücksichtigt. Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:
Ausreichende Versicherungssummen: Mindestens 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden gelten heute als Standard, besser sind 1 Mio. € und mehr.
Mitversicherung von Spätschäden: Schäden, die sich erst nach Jahren zeigen, müssen ebenfalls abgesichert sein.
Berücksichtigung aller Tätigkeiten: Auch Beratungsleistungen, Gutachtertätigkeit oder projektbezogene Nebentätigkeiten sollten mitversichert sein.
Keine Deckungslücken durch Formulierungen: Allgemeine Begriffe wie „Planungsleistungen“ sollten konkretisiert werden.
Optionale Bausteine prüfen: Je nach Spezialisierung können Ergänzungen wie Umweltrisiken, IT-Fehler oder Datenschutzverletzungen sinnvoll sein.
Ergänzende Absicherungen für Ihren beruflichen und betrieblichen Alltag.
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Zusammenfassung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten und Ingenieure mehr als nur ein notwendiger Schutz – sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil Ihres beruflichen Risikomanagements. Sie schützt nicht nur vor berechtigten Schadensersatzforderungen, sondern auch vor ungerechtfertigten Ansprüchen durch integrierten passiven Rechtsschutz. Zusätzlich sollten auch ergänzende Versicherungen wie eine Büroinhalts‑, Firmenrechtsschutz- oder Cyberversicherung geprüft werden, um wirklich rundum abgesichert zu sein.
Mit einem individuell passenden Versicherungskonzept vermeiden Sie finanzielle Risiken, stärken Ihre Marktposition und erfüllen gleichzeitig gesetzliche sowie vertragliche Anforderungen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die optimale Lösung für Ihre Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur zu finden – transparent, unabhängig und mit dem Blick fürs Wesentliche.
häufige Fragen
Ist die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, in den meisten Bundesländern besteht für freischaffende Architekten eine Versicherungspflicht, die sich aus den Architektengesetzen und den jeweiligen Kammerregelungen ergibt. Eine projektbezogene Deckung reicht in der Regel nicht aus – gefordert wird eine laufende Jahresversicherung mit definierten Mindestdeckungssummen.
Deckt die Berufshaftpflicht auch Planungsfehler und Vermögensschäden ab?
Ja, genau dafür ist sie da. Neben Personen- und Sachschäden sind vor allem reine Vermögensschäden – etwa durch Berechnungsfehler, Terminverzögerungen oder fehlerhafte Kostenschätzungen – zentraler Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung.
Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflicht schützt vor allgemeinen betrieblichen Risiken (z. B. Besucher stürzt im Büro), während die Berufshaftpflicht die berufsbezogenen Risiken aus Planungs- und Überwachungstätigkeiten abdeckt. Reine Vermögensschäden sind nur über die Berufshaftpflicht versicherbar.
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Ja, auch nicht-kammerpflichtige Ingenieure, wie z. B. beratende oder freiberufliche Ingenieure, können und sollten sich absichern – vor allem dann, wenn sie eigenständig Projekte verantworten oder als Generalplaner auftreten. Eine bestehende Berufshaftpflicht ist oft Voraussetzung für öffentliche Ausschreibungen.