Berufs­haft­pflicht für Archi­tek­ten – Pflicht­ab­si­che­rung bei Pla­nungs­feh­lern

Deckt Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den bei Pla­nungs- und Bera­tungs­feh­lern – auch Spät­schä­den sind ein­ge­schlos­sen.

Drei Ingenieure bei der Planung und Analyse technischer Zeichnungen in einem modernen Büro

Als Archi­tekt oder Inge­nieur tra­gen Sie ein hohes Maß an Ver­ant­wor­tung – sei es bei der Pla­nung, Über­wa­chung oder Aus­füh­rung kom­ple­xer Bau­pro­jek­te. Bereits klei­ne Feh­ler kön­nen gro­ße finan­zi­el­le Fol­gen nach sich zie­hen. Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist daher nicht nur sinn­voll, son­dern in vie­len Fäl­len gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Sie schützt Sie vor den finan­zi­el­len Risi­ken durch Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und über­nimmt gleich­zei­tig Ihre juris­ti­sche Ver­tei­di­gung.

In die­sem Bei­trag zei­gen wir Ihnen, was die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re leis­tet, wann sie zur Pflicht wird und wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Schützt bei Planungs‑, Bera­tungs- und Berech­nungs­feh­lern – inklu­si­ve rei­ner Ver­mö­gens­schä­den

  • Beinhal­tet pas­si­ven Rechts­schutz – Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen auf Kos­ten der Ver­si­che­rung

  • Pflicht­ver­si­che­rung für frei­schaf­fen­de Archi­tek­ten – abhän­gig von Kam­mer­zu­ge­hö­rig­keit und Lan­des­recht

  • Unter­schied zur Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung – Schutz auch bei rein beruf­lich beding­ten Ver­mö­gens­schä­den

  • Bei­trä­ge indi­vi­du­ell kal­ku­liert – abhän­gig von Umsatz, Leis­tungs­be­reich und Ver­si­che­rungs­sum­me

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Berufs­haf­tung ist kein theo­re­ti­sches Risi­ko – sie gehört zum All­tag in Archi­tek­tur- und Inge­nieur­bü­ros.

War­um die­se Absi­che­rung so wich­tig ist

Als Archi­tek­ten und Inge­nieu­re tra­gen Sie nicht nur krea­ti­ve und tech­ni­sche Ver­ant­wor­tung, son­dern auch eine erheb­li­che recht­li­che. Ein klei­ner Feh­ler in der Sta­tik, eine unvoll­stän­di­ge Pla­nung oder eine fal­sche Ein­schät­zung bei der Bau­über­wa­chung kann im schlimms­ten Fall zu erheb­li­chen Schä­den füh­ren – sei es am Bau­werk selbst oder durch Fol­ge­kos­ten beim Auf­trag­ge­ber. Dabei geht es oft nicht nur um Sach­schä­den, son­dern um rei­ne Ver­mö­gens­schä­den, also finan­zi­el­le Ein­bu­ßen ohne vor­her­ge­hen­den Per­so­nen- oder Sach­scha­den.

Die recht­li­chen Ansprü­che Drit­ter – ins­be­son­de­re von Bau­her­ren – kön­nen schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den. Gerich­te urtei­len zuneh­mend streng, die Streit­wer­te sind hoch und die Kom­ple­xi­tät der Haf­tung steigt mit jedem Pro­jekt. Gleich­zei­tig ent­ste­hen Risi­ken nicht nur wäh­rend der Bau­zeit, son­dern auch noch Jah­re spä­ter, etwa durch Spät­schä­den oder Ver­säum­nis­se bei der Doku­men­ta­ti­on.

Wir wis­sen, dass Ihre Arbeit anspruchs­voll ist – und dass Sie sich auf Ihren Beruf kon­zen­trie­ren möch­ten, ohne sich stän­dig Gedan­ken über poten­zi­el­le Haf­tungs­ri­si­ken machen zu müs­sen. Genau hier setzt die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re an: Sie schützt nicht nur Ihr beruf­li­ches und finan­zi­el­les Fun­da­ment, son­dern sorgt im Streit­fall auch für pro­fes­sio­nel­le juris­ti­sche Abwehr – und das auf Kos­ten des Ver­si­che­rers.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sichert Sie gegen eine Viel­zahl berufs­ty­pi­scher Risi­ken ab. Ver­si­chert sind unter ande­rem:

  • Per­so­nen­schä­den – z. B. bei Unfäl­len auf der Bau­stel­le durch Pla­nungs­feh­ler

  • Sach­schä­den – etwa wenn feh­ler­haf­te Vor­ga­ben zu Bau­män­geln füh­ren

  • Rei­ne Ver­mö­gens­schä­den – z. B. wenn ein Pro­jekt durch einen Rechen­feh­ler teu­rer wird als kal­ku­liert

  • Kos­ten durch recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen – inkl. Anwalts‑, Gut­ach­ter- und Gerichts­kos­ten

  • Spät­fol­gen und Nach­haf­tung – oft bis zu 5 Jah­re, in vie­len Poli­cen sogar unbe­grenzt

Auch pas­si­ver Rechts­schutz ist inklu­diert: Die Ver­si­che­rung prüft, ob ein Anspruch berech­tigt ist, und wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen kon­se­quent ab.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung rich­tet sich an ver­schie­de­ne Berufs­grup­pen im Bau- und Pla­nungs­we­sen. Ver­si­chert wer­den kön­nen u. a.:

  • Selbst­stän­di­ge Archi­tek­ten und frei­schaf­fen­de Inge­nieu­re

  • Pla­nungs­bü­ros und Inge­nieur­bü­ros (auch als juris­ti­sche Per­so­nen)

  • Gene­ral­pla­ner und Pro­jekt­steue­rer

  • Bau­lei­ter, Sach­ver­stän­di­ge und bera­ten­de Inge­nieu­re

  • Berufs­ein­stei­ger im Archi­tek­ten- oder Inge­nieur­be­ruf (z. B. mit redu­zier­ter Bei­trags­hö­he)

Wich­tig: Auch ange­stell­te Archi­tek­ten und Inge­nieu­re soll­ten sich absi­chern, wenn sie frei­be­ruf­lich neben­be­ruf­lich tätig sind – denn in sol­chen Fäl­len greift der Schutz des Arbeit­ge­bers nicht mehr.

Umfas­sen­der Schutz für Ihre beruf­li­che Tätig­keit – von Pla­nungs­feh­lern bis zur juris­ti­schen Ver­tei­di­gung

Das leis­tet die Berufs­haft­pflicht

Als Archi­tek­ten und Inge­nieu­re tra­gen Sie eine immense Ver­ant­wor­tung. Feh­ler kön­nen erheb­li­che finan­zi­el­le Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen. Unse­re Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet Ihnen einen umfas­sen­den Schutz, der sowohl die Über­nah­me berech­tig­ter Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen als auch die Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che umfasst. Im Fol­gen­den beleuch­ten wir typi­sche Scha­dens­sze­na­ri­en und erläu­tern die Bedeu­tung des pas­si­ven Rechts­schut­zes.

Typi­sche Scha­dens­sze­na­ri­en

Pla­nungs­feh­ler mit gra­vie­ren­den Fol­gen:
Ein Land­schafts­ar­chi­tekt wur­de beauf­tragt, die Rekul­ti­vie­rung eines Bag­ger­sees zu pla­nen. Durch die Nicht­be­rück­sich­ti­gung geo­tech­ni­scher Gut­ach­ten kam es zu Erd­rut­schen, die eine Stra­ße zer­stör­ten. Die Sanie­rungs­kos­ten belie­fen sich auf 190.000 €.

Feh­ler­haf­te Trag­werks­pla­nung:
Ein Trag­werks­pla­ner über­sah bei der Bemes­sung von Stahl­be­ton­bal­ken bestimm­te Last­an­tei­le, was zu unzu­rei­chen­der Beweh­rung führ­te. Umfang­rei­che Ver­stär­kungs­maß­nah­men waren not­wen­dig, die Kos­ten betru­gen 130.000 €.

Ver­sa­gen bei der Bau­über­wa­chung:
Ein Archi­tekt unter­ließ es, eine Decken­öff­nung auf der Bau­stel­le ord­nungs­ge­mäß zu sichern. Ein Bau­ar­bei­ter stürz­te hin­ein und ver­letz­te sich schwer. Die For­de­run­gen für Ver­dienst­aus­fall und Schmer­zens­geld sum­mier­ten sich auf 10.000 €.exa­li

Ver­let­zung von Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ten:
Ein Archi­tekt über­sah bei der Absi­che­rung einer Bau­stel­le eine offe­ne Decken­öff­nung. Ein Bau­ar­bei­ter stürz­te hin­ein und ver­letz­te sich schwer. Die For­de­run­gen für Ver­dienst­aus­fall und Schmer­zens­geld belie­fen sich auf 10.000 €.

Feh­ler­haf­te Mate­ri­al­aus­wahl:
Ein Archi­tekt wähl­te für die Fas­sa­de eines Gebäu­des unge­eig­ne­tes Mate­ri­al aus, das nach kur­zer Zeit erheb­li­che Män­gel auf­wies. Die Sanie­rungs­kos­ten wur­den dem Archi­tek­ten ange­las­tet.

Unzu­rei­chen­de Doku­men­ta­ti­on:
Durch feh­len­de oder man­gel­haf­te Doku­men­ta­ti­on von Pla­nungs- und Bau­pro­zes­sen kön­nen im Scha­dens­fall wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen feh­len, was die Scha­dens­re­gu­lie­rung erschwert und zu Haf­tungs­an­sprü­chen füh­ren kann.

Die­se Bei­spie­le ver­deut­li­chen, wie viel­fäl­tig und ernst­haft die Risi­ken in Ihrem Beruf sind. Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Feh­ler und sichert Ihre beruf­li­che Exis­tenz.

Pas­si­ver Rechts­schutz inklu­si­ve

Neben der Über­nah­me berech­tig­ter Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen bie­tet unse­re Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch einen umfas­sen­den pas­si­ven Rechts­schutz. Doch was bedeu­tet das kon­kret?

Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che:
Soll­te ein Drit­ter unbe­grün­de­te For­de­run­gen gegen Sie erhe­ben, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Prü­fung und Abwehr die­ser Ansprü­che. Dies schließt außer­ge­richt­li­che und gericht­li­che Kos­ten ein.

Kos­ten­über­nah­me für recht­li­che Ver­tei­di­gung:
Die Ver­si­che­rung trägt die Kos­ten für Anwäl­te, Gericht, Sach­ver­stän­di­ge und Zeu­gen, die im Rah­men der Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che ent­ste­hen.

Schutz vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen:
Durch die Über­nah­me die­ser Kos­ten schützt der pas­si­ve Rechts­schutz Sie vor zusätz­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen, die durch recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ent­ste­hen kön­nen.

Der pas­si­ve Rechts­schutz fun­giert somit als eine Art “ein­ge­bau­te” Rechts­schutz­ver­si­che­rung inner­halb Ihrer Berufs­haft­pflicht und bie­tet Ihnen Sicher­heit, damit Sie sich auf Ihre beruf­li­chen Auf­ga­ben kon­zen­trie­ren kön­nen.

Nicht jede Haft­pflicht ist gleich – wor­in sich Berufs- und Betriebs­haft­pflicht grund­le­gend unter­schei­den.

Unter­schie­de zur Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Vie­le Archi­tek­ten und Inge­nieu­re fra­gen sich, ob eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­reicht, um sich gegen mög­li­che Haf­tungs­ri­si­ken abzu­si­chern. Die Ant­wort ist ein­deu­tig: Nein – denn die bei­den Ver­si­che­rungs­ar­ten decken unter­schied­li­che Risi­ko­be­rei­che ab.

Wäh­rend die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung haupt­säch­lich für Schä­den ein­tritt, die im Rah­men des all­ge­mei­nen Geschäfts­be­triebs ent­ste­hen – etwa wenn ein Besu­cher im Büro stürzt oder durch einen Mit­ar­bei­ter ein Sach­scha­den ver­ur­sacht wird –, zielt die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung gezielt auf die berufs­spe­zi­fi­schen Risi­ken ab, die sich aus Ihrer pla­nen­den, bera­ten­den oder über­wa­chen­den Tätig­keit erge­ben.

Ein zen­tra­ler Unter­schied liegt dabei in der Art der ver­si­cher­ten Schä­den:

  • Die Betriebs­haft­pflicht deckt in der Regel Personen‑, Sach- und dar­aus resul­tie­ren­de Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den ab.

  • Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung hin­ge­gen umfasst auch ech­te (rei­ne) Ver­mö­gens­schä­den, die nicht aus einem Per­so­nen- oder Sach­scha­den her­vor­ge­hen. Und genau die­se Scha­dens­art ist in Ihrer Bran­che beson­ders rele­vant.

Bei­spiel:
Wenn Sie als Archi­tekt einen Pla­nungs­feh­ler machen, der zu einem ver­spä­te­ten Bau­be­ginn führt und Ihrem Auf­trag­ge­ber zusätz­li­che Miet­kos­ten oder Ver­trags­stra­fen ver­ur­sacht, ent­steht ein rei­ner Ver­mö­gens­scha­den. Die Betriebs­haft­pflicht wür­de in die­sem Fall nicht leis­ten – die Berufs­haft­pflicht hin­ge­gen schon.

Dar­über hin­aus ist bei der Berufs­haft­pflicht die juris­ti­sche Ver­tei­di­gung durch den pas­si­ven Rechts­schutz inte­griert – ein wei­te­rer Vor­teil, den die Betriebs­haft­pflicht in die­ser Tie­fe meist nicht bie­tet.

Mehr Schutz für Büro, Recht und digi­ta­le Risi­ken.

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen

Auch wenn die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung die zen­tra­le Absi­che­rung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re dar­stellt, gibt es wei­te­re Ver­si­che­run­gen, die Ihr per­sön­li­ches und betrieb­li­ches Risi­ko spür­bar redu­zie­ren kön­nen. Beson­ders bei der heu­ti­gen Kom­ple­xi­tät von Bau­pro­jek­ten, recht­li­chen Anfor­de­run­gen und der zuneh­men­den Digi­ta­li­sie­rung ist eine ganz­heit­li­che Absi­che­rung ent­schei­dend. Im Fol­gen­den zei­gen wir Ihnen drei Ver­si­che­run­gen, die in der Pra­xis oft unver­zicht­bar sind:

Lagerarbeiter mit Tablet in einem Hochregallager – Symbolbild für die Absicherung von Betriebsinventar durch eine Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Ein Was­ser­scha­den, Ein­bruch oder Brand kann Ihre gesam­te Büro­aus­stat­tung zer­stö­ren – vom CAD-Arbeits­platz bis zum Plot­ter. Die Büro­in­halts­ver­si­che­rung ersetzt beschä­dig­te oder gestoh­le­ne Gegen­stän­de und deckt zusätz­lich Ertrags­aus­fäl­le ab, wenn Ihr Betrieb vor­über­ge­hend still­steht. Beson­ders wich­tig für Inge­nieur- und Archi­tek­tur­bü­ros mit hoch­wer­ti­ger tech­ni­scher Aus­stat­tung.

Bronzefarbene Justitia-Figur mit Waage und verbundenen Augen vor hellem Hintergrund – Symbol für Gerechtigkeit im Rechtswesen

Fir­men­rechts­schutz

Gerichts­ver­fah­ren, Ver­trags­strei­tig­kei­ten oder Pro­ble­me mit Mit­ar­bei­ten­den – recht­li­che Kon­flik­te sind in der Pra­xis kei­ne Sel­ten­heit. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt Anwalts- und Gerichts­kos­ten, wenn es um arbeits­recht­li­che, steu­er­recht­li­che oder zivil­recht­li­che Strei­tig­kei­ten geht. Ide­al als Ergän­zung zum pas­si­ven Rechts­schutz der Berufs­haft­pflicht.

Digitales Schutzschild mit Schloss-Symbol – symbolisiert Schutz vor Cyberangriffen und Datenverlust

Cyber­ver­si­che­rung

Pla­nungs­da­ten, Leis­tungs­ver­zeich­nis­se, Bau­zei­ten­plä­ne – ein Groß­teil Ihrer Arbeit fin­det heu­te digi­tal statt. Umso grö­ßer ist das Risi­ko durch Cyber­an­grif­fe, Daten­ver­lust oder Hacker­an­grif­fe. Die Cyber­ver­si­che­rung sichert Sie gegen wirt­schaft­li­che Schä­den ab, die durch Sicher­heits­lü­cken, Daten­lecks oder Betriebs­un­ter­bre­chun­gen ent­ste­hen – inklu­si­ve IT-Foren­sik und Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on.

In vie­len Fäl­len gesetz­lich vor­ge­schrie­ben – und immer beruf­lich not­wen­dig.

Ver­si­che­rungs­pflicht für Archi­tek­ten & Inge­nieu­re

Nicht nur aus betriebs­wirt­schaft­li­cher Sicht, son­dern auch gesetz­lich ist die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für vie­le Archi­tek­ten und Inge­nieu­re ein Muss. Wer eigen­ver­ant­wort­lich tätig ist, muss nach­wei­sen kön­nen, dass im Scha­dens­fall ein aus­rei­chen­der Ver­si­che­rungs­schutz besteht – andern­falls droht nicht nur der Ver­lust der Berufs­zu­las­sung, son­dern auch die per­sön­li­che Haf­tung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen.

Für frei­schaf­fen­de Archi­tek­ten ergibt sich die Pflicht zur Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel aus den Kam­mer­ge­set­zen der Bun­des­län­der. Dort ist fest­ge­legt, dass eine Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den vor­lie­gen muss. Die­se bewegt sich meist zwi­schen 250.000 € und 1,5 Mio. €, abhän­gig vom Bun­des­land und dem Tätig­keits­be­reich.

Auch frei­be­ruf­lich täti­ge Inge­nieu­re soll­ten sich absi­chern, selbst wenn kei­ne expli­zi­te Pflicht über eine Inge­nieur­kam­mer besteht. Denn Bau­her­ren, Auf­trag­ge­ber und öffent­li­che Insti­tu­tio­nen ver­lan­gen im Rah­men von Aus­schrei­bun­gen oder Ver­trä­gen zuneh­mend den Nach­weis einer bestehen­den Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung – mit genau defi­nier­ten Min­dest­de­ckungs­sum­men und einer durch­ge­hen­den Jah­res­de­ckung (eine pro­jekt­be­zo­ge­ne Ver­si­che­rung reicht oft nicht aus).

Wich­tig:
Eini­ge Archi­tek­ten­kam­mern prü­fen regel­mä­ßig, ob die Ver­si­che­rungs­po­li­ce den aktu­el­len Anfor­de­run­gen ent­spricht. Fehlt der Nach­weis oder ist der Ver­si­che­rungs­schutz unzu­rei­chend, kann dies zum Ruhen der Kam­mer­mit­glied­schaft füh­ren – mit ent­spre­chen­den Fol­gen für Ihre beruf­li­che Tätig­keit.

Wir emp­feh­len Ihnen daher, den Sta­tus Ihrer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung regel­mä­ßig zu über­prü­fen und im Zwei­fel fach­kun­dig anpas­sen zu las­sen – damit Sie nicht nur gesetz­lich abge­si­chert sind, son­dern auch bei jedem Pro­jekt mit einem guten Gefühl arbei­ten kön­nen.

Indi­vi­du­ell kal­ku­liert – abhän­gig von Beruf, Risi­ko und Leis­tungs­um­fang.

Was kos­tet die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Die Kos­ten einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re las­sen sich nicht pau­schal bezif­fern – sie hän­gen stark von Ihrer beruf­li­chen Aus­rich­tung und den kon­kre­ten Anfor­de­run­gen ab. Wäh­rend klei­ne­re Büros mit gerin­gen Pro­jekt­vo­lu­men teils schon ab rund 400 bis 600 Euro pro Jahr ver­si­chert sind, kön­nen umfang­rei­che Tätig­kei­ten im Hoch­bau, gro­ße Bau­vo­lu­men oder Aus­lands­ein­sät­ze zu Jah­res­bei­trä­gen im Bereich von 2.000 bis über 4.000 Euro füh­ren.

Zu den wich­tigs­ten Fak­to­ren bei der Bei­trags­kal­ku­la­ti­on zäh­len:

  • Jah­res­um­satz oder Hono­rar­vo­lu­men des Unter­neh­mens

  • Tätig­keits­schwer­punk­te (z. B. Pla­nung, Bau­über­wa­chung, Gut­ach­ter­we­sen)

  • Grö­ße und Rechts­form des Büros (Ein­zel­per­son, GmbH etc.)

  • Deckungs­sum­men für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den

  • Nach­haf­tungs­re­ge­lun­gen (z. B. fünf Jah­re, unbe­grenzt)

  • Selbst­be­tei­li­gung pro Scha­dens­fall (je höher, des­to güns­ti­ger der Bei­trag)

  • Tätig­keit im Aus­land oder in beson­ders risi­ko­be­haf­te­ten Berei­chen (z. B. Trag­werks­pla­nung, Groß­pro­jek­te)

Ein wei­te­rer Kos­ten­fak­tor ist, ob optio­na­le Bau­stei­ne mit­ver­si­chert wer­den – etwa die Deckung von Schä­den durch Umwelt­an­la­gen, Kos­ten­über­schrei­tun­gen, oder die Mit­ver­si­che­rung von Gene­ral­pla­ner­leis­tun­gen.

Wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten

Gera­de bei der Berufs­haft­pflicht für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re ist es ent­schei­dend, dass die Poli­ce exakt auf Ihre beruf­li­che Tätig­keit abge­stimmt ist. Wir raten daher zu einer maß­ge­schnei­der­ten Aus­schrei­bung, die alle rele­van­ten Leis­tun­gen und Risi­ken berück­sich­tigt. Ach­ten Sie ins­be­son­de­re auf fol­gen­de Punk­te:

  • Aus­rei­chen­de Ver­si­che­rungs­sum­men: Min­des­tens 500.000 € für Sach- und Ver­mö­gens­schä­den gel­ten heu­te als Stan­dard, bes­ser sind 1 Mio. € und mehr.

  • Mit­ver­si­che­rung von Spät­schä­den: Schä­den, die sich erst nach Jah­ren zei­gen, müs­sen eben­falls abge­si­chert sein.

  • Berück­sich­ti­gung aller Tätig­kei­ten: Auch Bera­tungs­leis­tun­gen, Gut­ach­ter­tä­tig­keit oder pro­jekt­be­zo­ge­ne Neben­tä­tig­kei­ten soll­ten mit­ver­si­chert sein.

  • Kei­ne Deckungs­lü­cken durch For­mu­lie­run­gen: All­ge­mei­ne Begrif­fe wie „Pla­nungs­leis­tun­gen“ soll­ten kon­kre­ti­siert wer­den.

  • Optio­na­le Bau­stei­ne prü­fen: Je nach Spe­zia­li­sie­rung kön­nen Ergän­zun­gen wie Umwelt­ri­si­ken, IT-Feh­ler oder Daten­schutz­ver­let­zun­gen sinn­voll sein.

Ergän­zen­de Absi­che­run­gen für Ihren beruf­li­chen und betrieb­li­chen All­tag.

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Unfäl­le im Betrieb, recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen oder ein uner­war­te­ter Ertrags­aus­fall – mit der rich­ti­gen Betriebs- und Geschäfts­ver­si­che­rung sichern Sie Ihre beruf­li­che Exis­tenz wirk­sam ab. Eine idea­le Ergän­zung zur Berufs­haft­pflicht, vor allem für Büros mit meh­re­ren Mit­ar­bei­ten­den oder Pro­jekt­part­nern.

Zusam­men­fas­sung

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re mehr als nur ein not­wen­di­ger Schutz – sie ist ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil Ihres beruf­li­chen Risi­ko­ma­nage­ments. Sie schützt nicht nur vor berech­tig­ten Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen, son­dern auch vor unge­recht­fer­tig­ten Ansprü­chen durch inte­grier­ten pas­si­ven Rechts­schutz. Zusätz­lich soll­ten auch ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen wie eine Büroinhalts‑, Fir­men­rechts­schutz- oder Cyber­ver­si­che­rung geprüft wer­den, um wirk­lich rund­um abge­si­chert zu sein.

Mit einem indi­vi­du­ell pas­sen­den Ver­si­che­rungs­kon­zept ver­mei­den Sie finan­zi­el­le Risi­ken, stär­ken Ihre Markt­po­si­ti­on und erfül­len gleich­zei­tig gesetz­li­che sowie ver­trag­li­che Anfor­de­run­gen. Wir hel­fen Ihnen ger­ne dabei, die opti­ma­le Lösung für Ihre Tätig­keit als Archi­tekt oder Inge­nieur zu fin­den – trans­pa­rent, unab­hän­gig und mit dem Blick fürs Wesent­li­che.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja, in den meis­ten Bun­des­län­dern besteht für frei­schaf­fen­de Archi­tek­ten eine Ver­si­che­rungs­pflicht, die sich aus den Archi­tek­ten­ge­set­zen und den jewei­li­gen Kam­mer­re­ge­lun­gen ergibt. Eine pro­jekt­be­zo­ge­ne Deckung reicht in der Regel nicht aus – gefor­dert wird eine lau­fen­de Jah­res­ver­si­che­rung mit defi­nier­ten Min­dest­de­ckungs­sum­men.

Ja, genau dafür ist sie da. Neben Per­so­nen- und Sach­schä­den sind vor allem rei­ne Ver­mö­gens­schä­den – etwa durch Berech­nungs­feh­ler, Ter­min­ver­zö­ge­run­gen oder feh­ler­haf­te Kos­ten­schät­zun­gen – zen­tra­ler Bestand­teil der Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Die Betriebs­haft­pflicht schützt vor all­ge­mei­nen betrieb­li­chen Risi­ken (z. B. Besu­cher stürzt im Büro), wäh­rend die Berufs­haft­pflicht die berufs­be­zo­ge­nen Risi­ken aus Pla­nungs- und Über­wa­chungs­tä­tig­kei­ten abdeckt. Rei­ne Ver­mö­gens­schä­den sind nur über die Berufs­haft­pflicht ver­si­cher­bar.

Ja, auch nicht-kam­mer­pflich­ti­ge Inge­nieu­re, wie z. B. bera­ten­de oder frei­be­ruf­li­che Inge­nieu­re, kön­nen und soll­ten sich absi­chern – vor allem dann, wenn sie eigen­stän­dig Pro­jek­te ver­ant­wor­ten oder als Gene­ral­pla­ner auf­tre­ten. Eine bestehen­de Berufs­haft­pflicht ist oft Vor­aus­set­zung für öffent­li­che Aus­schrei­bun­gen.

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