Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Heil­prak­ti­ker

Ihr Schutz für Pra­xis & Pati­en­ten

heilpraktiker versicherung

Heil­prak­ti­ke­rin­nen und Heil­prak­ti­ker tra­gen eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung: Sie arbei­ten nah am Men­schen und über­neh­men eine wich­ti­ge Rol­le für die kör­per­li­che und psy­chi­sche Gesund­heit ihrer Pati­en­ten. Ein Feh­ler in der Behand­lung, eine fal­sche Bera­tung oder ein Miss­ge­schick in der Pra­xis – all das kann schnell zu hohen Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen füh­ren. Genau des­halb ist eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Heil­prak­ti­ker unver­zicht­bar.

Wir unter­stüt­zen Sie dabei, den pas­sen­den Schutz für Ihre Tätig­keit zu fin­den – indi­vi­du­ell, unab­hän­gig und mit einem Fokus auf Ihre täg­li­chen Risi­ken. Als Mak­ler schrei­ben wir Ihre Berufs­haft­pflicht über Pan­da aus und ver­glei­chen gezielt die bes­ten Tari­fe für Sie. So erhal­ten Sie genau die Absi­che­rung, die Sie brau­chen – ohne unnö­ti­ge Leis­tun­gen oder ver­steck­te Lücken.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Schutz bei Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den wäh­rend Ihrer heil­kund­li­chen Tätig­keit

  • Absi­che­rung auch bei Behand­lungs­feh­lern, Fehl­dia­gno­sen und typi­schen Risi­ken in der Natur­heil­kun­de

  • Inklu­si­ve Deckung bei Haus­be­su­chen, Miet­sach­schä­den und Schlüs­sel­ver­lust mög­lich

  • Rechts­schutz­funk­ti­on bei unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen (pas­si­ver Rechts­schutz)

  • Kei­ne Pflicht­ver­si­che­rung – aber häu­fig Vor­aus­set­zung bei Berufs­ver­bän­den wie BDH oder FDH

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Behand­lun­gen mit Ver­ant­wor­tung: War­um gera­de Heil­prak­ti­ker gut abge­si­chert sein soll­ten

War­um eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Heil­prak­ti­ker so wich­tig ist

Als Heil­prak­ti­ker sind Sie täg­lich mit Men­schen und deren Gesund­heit in Kon­takt. Ihre the­ra­peu­ti­schen Maß­nah­men beru­hen zwar auf Fach­wis­sen und Erfah­rung – doch auch die bes­te Behand­lung ist nicht frei von Risi­ken. Eine fal­sche Ein­schät­zung, ein Rechen­feh­ler bei der Dosie­rung oder ein Miss­ver­ständ­nis im Gespräch mit dem Pati­en­ten kann schnell gra­vie­ren­de Fol­gen haben. Die finan­zi­el­len Schä­den, die dar­aus ent­ste­hen, tra­gen Sie ohne Ver­si­che­rung in vol­lem Umfang selbst.

Beson­ders in der Natur­heil­kun­de, Osteo­pa­thie, Chi­ro­prak­tik oder bei psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Heil­prak­ti­kern ist das Haf­tungs­ri­si­ko hoch. Denn hier geht es häu­fig um direk­te kör­per­li­che Ein­grif­fe oder die Beein­flus­sung psy­chi­scher Pro­zes­se. Auch ästhe­ti­sche Leis­tun­gen wie Fal­ten­un­ter­sprit­zung oder Infu­si­ons­the­ra­pien kön­nen haf­tungs­recht­lich rele­vant sein – gera­de, wenn Neben­wir­kun­gen oder Kom­pli­ka­tio­nen auf­tre­ten.

Was vie­le unter­schät­zen: Die Berufs­haft­pflicht schützt nicht nur bei Behand­lungs­feh­lern, son­dern auch bei typi­schen All­tags­ri­si­ken in der Pra­xis. Stol­pert ein Pati­ent im War­te­zim­mer, beschä­di­gen Sie ver­se­hent­lich frem­des Eigen­tum oder ver­lie­ren den Pra­xis­schlüs­sel – auch das kann teu­er wer­den. Beson­ders wich­tig ist zudem der soge­nann­te pas­si­ve Rechts­schutz: Ihre Ver­si­che­rung prüft und wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen in Ihrem Namen ab.

Auch wenn der Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Heil­prak­ti­ker gesetz­lich nicht ver­pflich­tend ist, for­dern Berufs­ver­bän­de wie der BDH (Bund Deut­scher Heil­prak­ti­ker) oder der FDH (Fach­ver­band Deut­scher Heil­prak­ti­ker) den Ver­si­che­rungs­schutz ver­pflich­tend für ihre Mit­glie­der. Die Ver­si­che­rung ist also nicht nur sinn­voll, son­dern in vie­len Fäl­len sogar Vor­aus­set­zung für Ihre beruf­li­che Tätig­keit – ins­be­son­de­re dann, wenn Sie einem Ver­band ange­hö­ren oder sich beruf­lich absi­chern wol­len.

Wir sor­gen dafür, dass Sie opti­mal abge­si­chert sind. Durch die Aus­schrei­bung über Pan­da prü­fen wir ver­schie­de­ne Anbie­ter für Sie und fin­den genau den Tarif, der zu Ihrem indi­vi­du­el­len Tätig­keits­pro­fil passt – trans­pa­rent, neu­tral und mit per­sön­li­cher Bera­tung.

Per­so­nen­schä­den: Zum Bei­spiel durch feh­ler­haf­te Dia­gno­sen, fal­sche Behand­lungs­me­tho­den oder Kom­pli­ka­tio­nen bei Aku­punk­tur und Injek­tio­nen
Sach­schä­den: Etwa wenn Sie ver­se­hent­lich Eigen­tum des Pati­en­ten beschä­di­gen oder bei Haus­be­su­chen etwas zu Bruch geht
Ver­mö­gens­schä­den: Z. B. bei Bera­tungs­feh­lern mit finan­zi­el­len Fol­gen für den Pati­en­ten
Miet­sach­schä­den: Beschä­di­gun­gen an gemie­te­ten Pra­xis­räu­men oder Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den
Schlüs­sel­ver­lust: Wenn Sie einen Pra­xis­schlüs­sel ver­lie­ren und die Schließ­an­la­ge ersetzt wer­den muss
Haf­tung bei Haus­be­su­chen: Ihre Tätig­keit außer­halb der Pra­xis ist mit­ver­si­chert
Mit­ar­bei­ten­de: Auch ange­stell­te oder frei­be­ruf­li­che Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen sind in der Regel mit­ver­si­chert
Pas­si­ver Rechts­schutz: Unbe­rech­tig­te Ansprü­che wer­den auf Kos­ten der Ver­si­che­rung abge­wehrt

Vor­sätz­li­che Schä­di­gun­gen: Schä­den, die absicht­lich her­bei­ge­führt wur­den
Behand­lun­gen ohne Erlaub­nis: Wenn Sie Behand­lun­gen durch­füh­ren, für die Sie kei­ne Zulas­sung oder Qua­li­fi­ka­ti­on besit­zen
Nicht ange­ge­be­ne Tätig­kei­ten: Leis­tun­gen, die nicht im Ver­si­che­rungs­schein auf­ge­führt sind (z. B. neue Behand­lun­gen, ästhe­ti­sche Ein­grif­fe ohne Mel­dung)
Ver­let­zung gesetz­li­cher Vor­schrif­ten: Wenn Sie gegen berufs­recht­li­che Vor­ga­ben ver­sto­ßen (z. B. das Heil­prak­ti­ker­ge­setz)
Pri­va­te Risi­ken: Schä­den aus dem pri­va­ten Bereich, wie z. B. der Ver­lust von Pri­vat­ver­mö­gen, sind nicht ent­hal­ten – dafür ist eine Pri­vat­haft­pflicht not­wen­dig

Maß­ge­schnei­dert statt von der Stan­ge: So sichern Sie genau das ab, was Sie wirk­lich tun

Indi­vi­du­el­le Absi­che­rung für Ihre Heil­prak­ti­ker-Tätig­keit

Jede Pra­xis ist anders – und genau des­halb braucht auch jede Berufs­haft­pflicht eine maß­ge­schnei­der­te Lösung.

Die Tätig­keit als Heil­prak­ti­ker kann so viel­fäl­tig sein wie Ihre Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten. Eini­ge kon­zen­trie­ren sich auf klas­si­sche Natur­heil­ver­fah­ren, ande­re auf Chi­ro­prak­tik, Osteo­pa­thie oder psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lun­gen. Vie­le bie­ten zusätz­lich Leis­tun­gen im Bereich der Ästhe­tik oder Infu­si­ons­the­ra­pie an – mit jeweils ganz unter­schied­li­chen Risi­ko­pro­fi­len. Umso wich­ti­ger ist es, dass Ihre Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung exakt zu Ihrer Tätig­keit passt.

Wir hel­fen Ihnen, Ihre beruf­li­che Tätig­keit prä­zi­se zu erfas­sen und alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen kor­rekt anzu­ge­ben. Denn nur, was gemel­det ist, kann im Scha­dens­fall auch ver­si­chert sein. Dazu zäh­len nicht nur klas­si­sche Behand­lun­gen, son­dern auch flan­kie­ren­de Ange­bo­te wie Semi­na­re, Work­shops oder Vor­trä­ge – oft mit­ver­si­cher­bar, aber nur, wenn sie aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen wur­den.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt: Vie­le Heil­prak­ti­ker arbei­ten allein – doch sobald Sie eine Mit­ar­bei­te­rin, einen Aus­hilfs­job oder eine selbst­stän­di­ge Kol­le­gin in der Pra­xis haben, muss der Ver­si­che­rungs­schutz ent­spre­chend erwei­tert wer­den. Das­sel­be gilt für Haus­be­su­che oder mobi­le Behand­lun­gen, die unbe­dingt in der Poli­ce berück­sich­tigt wer­den soll­ten.

Als Ver­si­che­rungs­mak­ler prü­fen wir für Sie nicht nur die Deckungs­sum­men und Leis­tun­gen, son­dern schrei­ben Ihren Bedarf direkt über Pan­da aus. Das bedeu­tet für Sie: Wir ver­glei­chen objek­tiv ver­schie­de­ne Anbie­ter, fin­den für Ihre Tätig­kei­ten den bes­ten Ver­si­che­rungs­schutz und beglei­ten Sie auch bei spä­te­ren Anpas­sun­gen oder Erwei­te­run­gen Ihres Schut­zes.

Sie möch­ten Ihre pri­va­te und beruf­li­che Haft­pflicht kom­bi­nie­ren? Auch das ist mög­lich – vie­le Tari­fe bie­ten Kom­bi­na­ti­ons­lö­sun­gen an, mit denen Sie dop­pelt abge­si­chert sind und gleich­zei­tig spa­ren kön­nen.

Unser Ziel ist klar: Wir sor­gen dafür, dass Sie genau den Ver­si­che­rungs­schutz erhal­ten, den Sie brau­chen – nicht mehr und nicht weni­ger. Und das mit maxi­ma­ler Trans­pa­renz, fai­ren Bedin­gun­gen und per­sön­li­cher Beglei­tung.

üns­ti­ger als gedacht: Der Bei­trag rich­tet sich nach Ihrem tat­säch­li­chen Risi­ko

Was kos­tet die Berufs­haft­pflicht für Heil­prak­ti­ker?

Die Bei­trä­ge begin­nen schon bei weni­gen Euro im Monat – ent­schei­dend sind Ihre Leis­tun­gen und der gewünsch­te Schutz­um­fang.

Die Kos­ten für eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Heil­prak­ti­ker sind so indi­vi­du­ell wie Ihre Tätig­keit selbst. In der Regel star­ten ein­fa­che Tari­fe bei etwa 80 bis 150 Euro pro Jahr. Bei umfang­rei­che­rem Ver­si­che­rungs­schutz – zum Bei­spiel für Heil­prak­ti­ker mit zusätz­li­chen Leis­tun­gen wie Osteo­pa­thie, Infu­si­ons­the­ra­pie, Ästhe­tik oder ange­stell­ten Mit­ar­bei­tern – kön­nen die Bei­trä­ge auch zwi­schen 200 und 400 Euro jähr­lich lie­gen.

Maß­geb­lich für die Bei­trags­hö­he sind dabei unter ande­rem:

  • Art und Umfang Ihrer Tätig­keit: Je mehr Behand­lungs­me­tho­den und je risi­ko­rei­cher die Leis­tun­gen, des­to höher das ver­si­cher­te Risi­ko – und damit auch der Bei­trag.

  • Deckungs­sum­men: Häu­fig sind 3 bis 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen- und Sach­schä­den üblich. Höhe­re Deckungs­sum­men erhö­hen den Bei­trag gering­fü­gig, bie­ten aber mehr Sicher­heit.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Ein gewähl­ter Selbst­be­halt senkt den Bei­trag – üblich sind z. B. 150 oder 250 Euro pro Scha­den­fall.

  • Ver­si­cher­te Zusatz­ri­si­ken: Haus­be­su­che, Miet­sach­schä­den, Schlüs­sel­ver­lust, Semi­na­re, ange­stell­te Mit­ar­bei­ter – all das kann optio­nal mit­ver­si­chert wer­den.

  • Berufs­ver­bands­zu­ge­hö­rig­keit: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Son­der­kon­di­tio­nen für Mit­glie­der bestimm­ter Heil­prak­ti­ker­ver­bän­de.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Da die Ange­bo­te für Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Heil­prak­ti­ker nicht stan­dar­di­siert sind, kann die Wahl des Anbie­ters gro­ße Unter­schie­de machen – sowohl beim Preis als auch bei den Leis­tun­gen. Des­halb schrei­ben wir Ihre Berufs­haft­pflicht über Pan­da gezielt aus. Das bedeu­tet: Wir defi­nie­ren Ihren kon­kre­ten Absi­che­rungs­be­darf, holen Ange­bo­te ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer ein und ver­glei­chen die­se für Sie.

So pro­fi­tie­ren Sie von einem opti­ma­len Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis, kla­ren Ver­trags­be­din­gun­gen und der Sicher­heit, im Ernst­fall wirk­lich geschützt zu sein – ohne über­flüs­si­ge Kos­ten oder Lücken im Ver­si­che­rungs­schutz.

Ger­ne zei­gen wir Ihnen im per­sön­li­chen Gespräch kon­kre­te Tarif­bei­spie­le und bera­ten Sie indi­vi­du­ell zu Ihren Mög­lich­kei­ten. Ver­ein­ba­ren Sie ein­fach einen Ter­min mit uns – wir küm­mern uns um alles Wei­te­re.

Mehr als nur Haft­pflicht: Die­se Zusatz­ver­si­che­run­gen soll­ten Sie als Heil­prak­ti­ker eben­falls ken­nen

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Heil­prak­ti­ker

Neben der Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung gibt es wei­te­re Absi­che­run­gen, die für Heil­prak­ti­ker sinn­voll und teils sogar drin­gend emp­foh­len sind. Je nach indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on, Pra­xis­grö­ße oder Spe­zia­li­sie­rung erge­ben sich zusätz­li­che Risi­ken, für die eine sepa­ra­te Ver­si­che­rungs­lö­sung erfor­der­lich ist. Im Fol­gen­den stel­len wir Ihnen die wich­tigs­ten Ergän­zun­gen vor:

Firmen-Rechtsschutz

Rechts­schutz

Auch wenn eine Berufs­haft­pflicht bereits pas­si­ven Rechts­schutz beinhal­tet, also unbe­rech­tig­te For­de­run­gen abwehrt, ist das kei­ne voll­stän­di­ge Ver­tei­di­gung bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen. Wird Ihnen zum Bei­spiel fahr­läs­si­ge Kör­per­ver­let­zung oder ein Behand­lungs­feh­ler mit straf­recht­li­cher Rele­vanz vor­ge­wor­fen, greift der klas­si­sche Haft­pflicht­schutz nicht mehr aus.

Ertragsausfallversicherung

Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung

Was pas­siert, wenn Sie krank­heits­be­dingt meh­re­re Wochen lang kei­ne Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten behan­deln kön­nen? Gera­de bei selbst­stän­di­gen Heil­prak­ti­kern ohne Per­so­nal kann ein län­ge­rer Aus­fall die wirt­schaft­li­che Exis­tenz gefähr­den. Die Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung sichert die­se Situa­ti­on ab – sie ersetzt lau­fen­de Fix­kos­ten wie Mie­te, Per­so­nal oder Lea­sing­kos­ten, solan­ge Sie berufs­un­fä­hig sind.

Beson­ders emp­feh­lens­wert ist die­se Absi­che­rung für Ein­zel­pra­xen und Heil­prak­ti­ker ohne Ver­tre­tung.

Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Ihre Pra­xis­ein­rich­tung – also Behand­lungs­lie­gen, Tech­nik, Heil­mit­tel­vor­rä­te oder EDV – stellt einen erheb­li­chen Ver­mö­gens­wert dar. Bei Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Van­da­lis­mus kann es schnell zu hohen Schä­den kom­men. Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt Ihr betrieb­li­ches Inven­tar und funk­tio­niert ähn­lich wie eine Haus­rat­ver­si­che­rung – nur eben für Ihre Pra­xis­räu­me.

Gera­de bei hoch­wer­ti­ger Aus­stat­tung ist die­se Ver­si­che­rung ein wich­ti­ger Bestand­teil des Gesamt­schut­zes.

Ver­si­che­rungs­pflicht für Heil­prak­ti­ker – was gilt wirk­lich?

Vie­le den­ken, die Berufs­haft­pflicht sei frei­wil­lig – doch ganz so ein­fach ist es nicht.

Rein recht­lich besteht in Deutsch­land für Heil­prak­ti­ker kei­ne gesetz­li­che Pflicht zum Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Das bedeu­tet jedoch nicht, dass der Ver­zicht auf eine Absi­che­rung ohne Fol­gen bleibt – im Gegen­teil: Die beruf­li­che Rea­li­tät macht den Abschluss für vie­le Heil­prak­ti­ker fak­tisch unver­zicht­bar.

Zunächst for­dern vie­le Berufs­ver­bän­de wie der Bund Deut­scher Heil­prak­ti­ker (BDH) oder der Fach­ver­band Deut­scher Heil­prak­ti­ker (FDH) den Nach­weis einer gül­ti­gen Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung als Vor­aus­set­zung für die Mit­glied­schaft. Wer also einem die­ser Ver­bän­de bei­tre­ten oder dort gelis­tet wer­den möch­te, kommt an der Ver­si­che­rung nicht vor­bei.

Auch wenn Sie im Rah­men von Koope­ra­tio­nen mit Ärz­ten, Kli­ni­ken, Heb­am­men oder Bil­dungs­trä­gern tätig sind, ver­lan­gen vie­le Part­ner eine Haft­pflicht­ab­si­che­rung als Grund­la­ge für die Zusam­men­ar­beit. Das Glei­che gilt für Ver­mie­ter von Pra­xis­räu­men, ins­be­son­de­re bei gewerb­lich genutz­ten Immo­bi­li­en: Ohne Nach­weis einer Haft­pflicht­po­li­ce kann der Miet­ver­trag ver­wei­gert oder gekün­digt wer­den.

Zudem gibt es einen wich­ti­gen Aspekt im Berufs­recht: Heil­prak­ti­ker haf­ten per­sön­lich und unbe­schränkt, sobald sie einer Pati­en­tin oder einem Pati­en­ten Scha­den zufü­gen. Ohne Ver­si­che­rungs­schutz bedeu­tet das: Sie haf­ten mit Ihrem gesam­ten pri­va­ten Ver­mö­gen – inklu­si­ve Immo­bi­li­en, Rück­la­gen und Erspar­nis­sen.

Auch bei gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Patient:innen, bei denen es um mög­li­che Behand­lungs­feh­ler oder unter­las­se­ne Auf­klä­rung geht, kann die Berufs­haft­pflicht den ent­schei­den­den Unter­schied machen. Denn sie über­nimmt nicht nur Scha­den­er­satz­leis­tun­gen, son­dern auch die recht­li­che Prü­fung und Abwehr unbe­grün­de­ter Ansprü­che – inklu­si­ve Anwalts­kos­ten und Gerichts­aus­la­gen.

Was tun im Scha­dens­fall? – So ver­hal­ten Sie sich rich­tig

Kommt es zu einem Scha­dens­fall, ist schnel­les und kor­rek­tes Han­deln ent­schei­dend für die Regu­lie­rung.

Ein Vor­fall in der Pra­xis ist schnell pas­siert: Ein Pati­ent ver­letzt sich, ein Behand­lungs­feh­ler wird ver­mu­tet oder frem­des Eigen­tum geht zu Bruch. In sol­chen Situa­tio­nen ist es wich­tig, einen küh­len Kopf zu bewah­ren – und sofort die rich­ti­gen Schrit­te ein­zu­lei­ten, damit Ihre Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schnell und umfas­send hel­fen kann.

Im ers­ten Schritt soll­ten Sie den Scha­den so genau wie mög­lich doku­men­tie­ren: Datum, Uhr­zeit, Betei­lig­te, Beschrei­bung des Her­gangs, even­tu­el­le Zeu­gen und mög­lichst Fotos oder sons­ti­ge Bewei­se. Ist eine Ver­let­zung auf­ge­tre­ten, notie­ren Sie genau, wann und wie die Behand­lung ablief und ob eine Auf­klä­rung erfolgt ist.

Mel­den Sie den Scha­den­fall umge­hend an Ihre Ver­si­che­rung bzw. an uns als Ihren betreu­en­den Mak­ler. Eine schnel­le Mel­dung ist wich­tig, denn eine ver­spä­te­te Anzei­ge kann die Leis­tungs­pflicht der Ver­si­che­rung gefähr­den – vor allem bei Per­so­nen- oder Ver­mö­gens­schä­den mit recht­li­cher Rele­vanz.

Ver­mei­den Sie es, vor­ei­lig ein Schuld­an­er­kennt­nis abzu­ge­ben oder ohne Rück­spra­che Zah­lun­gen zu leis­ten. Die Berufs­haft­pflicht prüft zunächst, ob eine Haf­tung besteht – und über­nimmt dann ent­we­der die Regu­lie­rung oder die Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che. Ein fal­scher ers­ter Schritt kann die Ver­hand­lungs­la­ge deut­lich ver­schlech­tern.

Auch wenn der Vor­fall für Sie harm­los wirkt: Lie­ber zu früh als zu spät mel­den. Selbst klei­ne­re Miss­ver­ständ­nis­se oder Unzu­frie­den­heit kön­nen sich im Nach­gang zu recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen ent­wi­ckeln – etwa wenn Beschwer­den bei Behör­den ein­ge­hen oder Pati­en­ten sich anwalt­lich bera­ten las­sen.

Wei­te­re Berufs­haft­pflicht­lö­sun­gen im Über­blick

Ent­de­cken Sie unse­re Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen für wei­te­re Heil- und Pfle­ge­be­ru­fe

Ob Frei­be­ruf­ler, The­ra­peut oder Apo­the­ker – jede Tätig­keit bringt eige­ne Risi­ken mit sich. Des­halb bie­ten wir für zahl­rei­che Berufs­grup­pen indi­vi­du­el­le Ver­si­che­rungs­kon­zep­te, die genau auf Ihre Anfor­de­run­gen zuge­schnit­ten sind. Kli­cken Sie sich durch unse­re bran­chen­spe­zi­fi­schen Lösun­gen und fin­den Sie den pas­sen­den Schutz für Ihre Tätig­keit:

Frei­be­ruf­ler

Umfas­sen­der Schutz für alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den – mit Fokus auf natur­heil­kund­li­che Ver­fah­ren.

Phy­sio­the­ra­peu­ten

Haft­pflicht­schutz für The­ra­pie mit Bewe­gung, Griff­tech­ni­ken und appa­ra­ti­ver Unter­stüt­zung.

Pfle­ge­be­ru­fe

Spe­zi­el­le Lösun­gen für mobi­le Pfle­ge, ambu­lan­te Diens­te oder Heim­pfle­ge – mit erwei­ter­tem Haf­tungs­rah­men.

Kos­me­tik­stu­di­os

Für Behand­lun­gen ohne medi­zi­ni­schen Hin­ter­grund – inkl. Pro­dukt­haf­tung und Raum­ri­si­ken.

Fuß­pfle­ge­ver­si­che­rung

Ide­al für nicht-medi­zi­ni­sche Fuß­pfle­ge – inklu­si­ve Abgren­zung zur Podo­lo­gie.

Apo­the­ker

Haf­tung bei Abga­be und Bera­tung – spe­zi­fi­scher Schutz für Apo­the­ken­in­ha­ber und Ange­stell­te.

Zusam­men­fas­sung

Die Tätig­keit als Heil­prak­ti­ker ist erfül­lend, aber auch mit hohen Risi­ken ver­bun­den – ins­be­son­de­re im direk­ten Kon­takt mit Pati­en­ten, bei Behand­lun­gen oder bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie zuver­läs­sig vor finan­zi­el­len Fol­gen bei Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Gleich­zei­tig ist sie für vie­le Berufs­ver­bän­de Vor­aus­set­zung und stärkt Ihre pro­fes­sio­nel­le Außen­wir­kung.

Dar­über hin­aus ist es wich­tig, Ihre indi­vi­du­el­le Tätig­keit voll­stän­dig zu erfas­sen – von Haus­be­su­chen über Schu­lun­gen bis hin zu ästhe­ti­schen Anwen­dun­gen. Nur so kann der Ver­si­che­rungs­schutz auch im Ernst­fall grei­fen. Ergän­zen­de Poli­cen wie Straf­rechts­schutz, Pra­xis­aus­fall- oder Inhalts­ver­si­che­rung run­den das Sicher­heits­pa­ket für Ihre Pra­xis ab.

Wir als unab­hän­gi­ger Ver­si­che­rungs­mak­ler hel­fen Ihnen dabei, den opti­ma­len Schutz zu fin­den – durch die geziel­te Aus­schrei­bung über Pan­da, eine indi­vi­du­el­le Risi­ko­ana­ly­se und per­sön­li­che Bera­tung. So stel­len wir sicher, dass Sie sich auf das kon­zen­trie­ren kön­nen, was wirk­lich zählt: Ihre Pati­en­ten.

häu­fi­ge Fra­gen

Nein, gesetz­lich ist die Ver­si­che­rung nicht ver­pflich­tend. Aller­dings for­dern vie­le Berufs­ver­bän­de wie der BDH oder FDH den Nach­weis einer Berufs­haft­pflicht als Vor­aus­set­zung für die Mit­glied­schaft. Zudem wird sie in der Pra­xis drin­gend emp­foh­len, um sich gegen exis­tenz­be­dro­hen­de Scha­den­er­satz­for­de­run­gen abzu­si­chern.

Die Ver­si­che­rung deckt in der Regel Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ab, die im Rah­men Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen. Dazu gehö­ren z. B. Behand­lungs­feh­ler, Fehl­dia­gno­sen, Unfäl­le in der Pra­xis, Miet­sach­schä­den, Schlüs­sel­ver­lust und der pas­si­ve Rechts­schutz zur Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen.

Die Bei­trä­ge lie­gen je nach Tätig­keits­pro­fil und Tarif zwi­schen 80 € und 400 € jähr­lich. Fak­to­ren wie Leis­tungs­um­fang, Deckungs­sum­men, Selbst­be­tei­li­gung oder Zusatz­bau­stei­ne wie Haus­be­su­che und Mit­ar­bei­ter­haf­tung beein­flus­sen den Preis.

Ja, vie­le Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten die Mög­lich­keit, ergän­zen­de Tätig­kei­ten wie Schu­lun­gen oder Vor­trä­ge ein­zu­schlie­ßen – sofern die­se expli­zit ange­ge­ben wer­den. Wir ach­ten bei der Aus­schrei­bung gezielt auf sol­che indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen.