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Betriebshaftpflicht für Sicherheitsdienste
Optimal abgesichert im Bewachungsgewerbe – gesetzlich vorgeschrieben, individuell geschützt
Sicherheitsdienste übernehmen täglich verantwortungsvolle Aufgaben – von Objektschutz über Revierdienste bis hin zu Personenschutz oder Veranstaltungssicherheit. Dabei sind Risiken wie Sachbeschädigungen, Personenschäden oder der Verlust bewachter Gegenstände allgegenwärtig.
Als Sicherheitsunternehmen sind Sie daher gesetzlich verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen – und das aus gutem Grund: Sie schützt Sie nicht nur vor existenzbedrohenden Haftungsansprüchen, sondern sichert auch Ihre berufliche Zukunft und Reputation.
Wir helfen Ihnen dabei, genau den Versicherungsschutz zu finden, der zu Ihrer Tätigkeit passt – mit direktem Vergleich, transparenter Beratung und auf Wunsch auch sofortiger Versicherungsbestätigung.
Das Wichtigste im Überblick
Über 700 zufriedene Kunden vertrauen uns
114 Bewertungen | 5,0 Sterne
328 Bewertungen | 4,9 Sterne
334 Bewertungen | 5,0 Sterne
Ob Einlasskontrolle, Objektschutz oder Veranstaltungssicherheit – Sicherheitsdienste sind tagtäglich mit potenziellen Haftungsrisiken konfrontiert. Die Betriebshaftpflicht ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern ein elementarer Baustein für den Fortbestand Ihres Unternehmens.
Warum ist die Betriebshaftpflicht für Sicherheitsdienste so wichtig?
Als Sicherheitsunternehmen tragen Sie große Verantwortung – für Menschen, Sachwerte und reibungslose Abläufe. Bereits kleine Fehler können schwerwiegende Folgen haben: Ein unbeaufsichtigter Eingang, ein verlorener Schlüssel oder ein ausgelöster Fehlalarm können hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Wir wissen, wie schnell ein Schadensfall im Alltag entsteht – und wie existenzbedrohend dieser werden kann. Genau hier greift die Betriebshaftpflichtversicherung: Sie schützt Ihr Unternehmen sowohl vor berechtigten als auch unberechtigten Forderungen – und prüft auf Ihre Seite, ob Sie überhaupt haften müssen. Dabei übernimmt sie nicht nur die Regulierung von Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, sondern auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz).
Doch es geht nicht nur um Sicherheit – es geht auch um Ihre Zulassung:
Ohne gültige Betriebshaftpflichtversicherung erhalten Sie keine Erlaubnis nach § 34a GewO. Für das Bewachungsgewerbe ist die Haftpflichtversicherung also gesetzlich verpflichtend, die Deckungssummen sind in der Bewachungsverordnung festgelegt. Ein Verstoß kann zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen.
Durch unsere Erfahrung in der Betreuung von Sicherheitsdiensten wissen wir, worauf es ankommt: Ihre Police muss exakt zu Ihrer Tätigkeit passen – egal ob Objektschutz, Werttransport, Veranstaltungsabsicherung oder Revierdienst. Nur so ist sichergestellt, dass Sie im Ernstfall wirklich umfassend geschützt sind.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Sicherheitsdienste schützt vor folgenden Risiken:
Personenschäden – z. B. wenn eine Dritte Person bei einem Einsatz verletzt wird
Sachschäden – z. B. beschädigte Technik oder fremdes Eigentum bei einem Einsatz
Reine Vermögensschäden – z. B. durch einen versäumten Alarm oder Überwachungsfehler
Verlust bewachter Sachen – wie z. B. Wertgegenstände oder Schlüssel
Schäden durch Fehlalarme oder Fremdschäden an überwachten Objekten
Zusätzlich:
Passiver Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Forderungen)
Kostenübernahme für Gutachter, Anwälte und Verfahren
Erweiterbare Leistungen wie Auslandseinsätze, Subunternehmer-Einsatz, Schusswaffengebrauch oder bewachte Transporte
Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Ihr gesamtes Unternehmen ab – und zwar inklusive:
Inhaber und Geschäftsführer
Festangestellte Mitarbeitende
Aushilfen, Minijobber und Zeitarbeitskräfte
Subunternehmer (wenn vereinbart)
Mitversicherte Personen wie Objektleiter oder Wachhundehalter (bei Bedarf)
Auch Schadenersatzansprüche zwischen mitversicherten Personen können – bei entsprechender Policenwahl – eingeschlossen sein. So vermeiden Sie Lücken im Versicherungsschutz, die im Einsatzfall teuer werden können.
Was kostet die Betriebshaftpflicht für Sicherheitsdienste?
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung im Bewachungsgewerbe lassen sich nicht pauschal beziffern – sie hängen stark von Art und Umfang Ihrer Tätigkeit ab. Auch Faktoren wie Unternehmensgröße, Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeitenden oder der Einsatz von Schusswaffen haben Einfluss auf die Beitragshöhe.
In der Praxis beginnt der Jahresbeitrag für kleinere Sicherheitsunternehmen häufig bei etwa 300 bis 400 Euro – beispielsweise bei reinem Objektschutz ohne besondere Risiken. Umfassendere Tätigkeitsfelder wie Veranstaltungsschutz, Revierdienste oder Werttransporte können zu höheren Beiträgen führen. Gleiches gilt für Spezialleistungen wie Personenschutz, Flughafensicherung oder Einsätze mit Hunden.
Auch die gewählte Versicherungssumme beeinflusst den Preis:
Während gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen gemäß Bewachungsverordnung (z. B. 1 Mio. € für Personenschäden, 250.000 € für Sachschäden, 15.000 € für abhandengekommene Sachen) eine Basis bilden, empfehlen wir Deckungssummen von mindestens 3 bis 5 Millionen Euro, um realistische Risiken abzudecken.
Ein weiterer Beitragstreiber oder ‑senker ist die Selbstbeteiligung:
Durch eine moderate Selbstbeteiligung (z. B. 250 € pro Schadenfall) können Sie Prämien deutlich senken, ohne wichtige Leistungen zu verlieren. In der Regel lohnt sich dieses Modell für erfahrene Sicherheitsdienste mit wenigen Bagatellschäden.
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Tarifgestaltung für Ihre individuelle Risikolage am sinnvollsten ist – transparent, verständlich und mit klarem Blick auf Preis-Leistung.
Tarife vergleichen, Beitrag berechnen und sofort absichern – ganz ohne Papierkram
Unser Online-Vergleichsrechner für Sicherheitsdienste
Wer im Bewachungsgewerbe arbeitet, braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung – und zwar schnell, unkompliziert und rechtssicher. Genau dafür ist unser Online-Vergleich gemacht.
Sicherheitsdienste haben oft wenig Zeit, sich durch komplizierte Versicherungsbedingungen zu kämpfen. Deshalb bieten wir Ihnen einen Online-Vergleichsrechner, der auch auf das Bewachungsgewerbe abgestimmt ist.
Mit nur wenigen Angaben – etwa zu Ihrer Tätigkeit, Anzahl der Mitarbeitenden und gewünschten Versicherungssummen – erhalten Sie in wenigen Minuten einen transparenten Überblick über passende Tarife und Anbieter.
- Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich
- Sie erhalten auf Wunsch eine vorläufige Deckungsbestätigung, die zur Vorlage bei Behörden genutzt werden kann
- Die Angebote sind individuell anpassbar – mit und ohne Selbstbeteiligung
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung – per Telefon, Video oder E‑Mail
Unser Ziel ist es, Ihnen den Abschluss so einfach wie möglich zu machen – ohne Kompromisse bei Qualität oder Schutzumfang. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und sichern Sie sich in wenigen Schritten rechtssicher ab.
Auch über die gesetzliche Betriebshaftpflicht hinaus gibt es Risiken, die professionell abgesichert werden sollten – insbesondere bei sicherheitskritischen Tätigkeiten.
Weitere wichtige Versicherungen für Sicherheitsdienste
Als Sicherheitsunternehmen tragen Sie nicht nur Verantwortung gegenüber Auftraggebern, sondern auch für Ihre Mitarbeitenden, Ihren Betrieb und Ihre rechtliche Absicherung. Deshalb ist es sinnvoll, über die reine Haftpflicht hinaus weitere Versicherungslösungen in Betracht zu ziehen.
Wir zeigen Ihnen drei sinnvolle Ergänzungen, die Ihnen helfen, Risiken zu minimieren, Aufträge abzusichern und Ihre Liquidität im Ernstfall zu erhalten.
Gewerberechtsschutz
- Schutz bei Streitigkeiten mit Kunden, Vermietern oder Mitarbeitern
- Abdeckung von Anwalts‑, Gerichts- und Gutachterkosten
- Auch bei Ordnungswidrigkeiten und behördlichen Auflagen einsetzbar
Betriebliche Unfallversicherung
- Weltweiter Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen
- Kapitalleistungen oder Renten bei Invalidität
- Steuerfreie Absicherung über den Betrieb möglich
Inhaltsversicherung
- Schutz bei Brand, Einbruch, Wasser oder Vandalismus
- Deckung auch für mobile Geräte im Einsatz
- Schnelle Wiederbeschaffung zum Neuwert
Gesetzlich verpflichtend und behördlich kontrolliert: Ohne gültigen Haftpflichtnachweis kein Gewerbebetrieb.
Was schreibt der Gesetzgeber für Sicherheitsdienste vor?
Viele Unternehmer im Sicherheitsgewerbe unterschätzen, wie streng die gesetzlichen Vorgaben zur Betriebshaftpflicht geregelt sind. Bereits bei der Anmeldung des Gewerbes nach § 34a GewO muss ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen – ohne ihn wird keine Erlaubnis erteilt. Doch auch nach der Erteilung gelten strenge Auflagen.
Nach § 6 der Bewachungsverordnung (BewachV) sind Mindestdeckungssummen vorgeschrieben – unter anderem:
1.000.000 € für Personenschäden je Schadenfall
250.000 € für Sachschäden je Schadenfall
15.000 € für Vermögensschäden
12.500 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen
Diese Summen gelten pro Schadenfall und zweifach pro Jahr. Unternehmen, die gegen diese Vorgaben verstoßen – z. B. durch nicht ausreichende Versicherungssummen oder fehlende Police – riskieren den sofortigen Entzug der Gewerbeerlaubnis.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Versicherungsschutz den gesetzlichen Vorgaben vollständig entspricht – inklusive der Möglichkeit, eine vorläufige Deckungsbestätigung zur schnellen Vorlage bei der Behörde zu erhalten.
Nicht jede mitarbeitende Person ist automatisch versichert – das kann schnell teuer werden.
Gilt der Versicherungsschutz auch für externe Kräfte?
Viele Sicherheitsunternehmen arbeiten regelmäßig mit Subunternehmen, freien Mitarbeitenden oder Zeitarbeitskräften. Was auf den ersten Blick wie eine flexible Lösung wirkt, kann im Schadensfall zur Falle werden – wenn diese Personen nicht mitversichert sind.
Standardmäßig gelten in der Betriebshaftpflichtversicherung meist nur festangestellte Mitarbeitende und ggf. Aushilfen als mitversichert. Wer mit externen Kräften zusammenarbeitet, muss diese gezielt in die Police aufnehmen lassen – andernfalls drohen Deckungslücken.
Das gilt insbesondere für:
Subunternehmer (z. B. für Objektschutz oder Veranstaltungen)
Zeitarbeitskräfte (z. B. über Personaldienstleister)
Externe Dienstleister im Team (z. B. Eventtechnik, Parkplatzsicherung)
Fehlt der entsprechende Einschluss, haften Sie im Zweifel selbst für deren Fehler – auch wenn diese im Auftrag handeln. Deshalb prüfen wir gemeinsam mit Ihnen:
Welche Tätigkeiten ausgelagert werden
Wie diese korrekt in den Versicherungsschutz eingebunden werden
Ob Erweiterungen wie Subunternehmer-Einschluss, Auslandseinsätze oder interne Haftung zwischen Mitarbeitenden notwendig sind
So vermeiden Sie böse Überraschungen – und sorgen dafür, dass wirklich alle Beteiligten abgesichert sind.
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Zusammenfassung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Risikomanagements. Sie schützt vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen – sei es bei Personenschäden, Sachschäden oder dem Abhandenkommen bewachter Gegenstände.
Wichtig ist, dass die Police auf Ihre konkrete Tätigkeit zugeschnitten ist – inklusive eventueller Subunternehmer, Spezialrisiken oder technischer Ausstattung. Ergänzende Absicherungen wie Gewerberechtsschutz, Elektronik- oder Unfallversicherungen können den Schutz sinnvoll abrunden.
Mit unserem Online-Vergleichsrechner können Sie Tarife gezielt vergleichen und sofort eine Versicherungsbestätigung für Ihre Gewerbeanmeldung erhalten – schnell, sicher und auf Ihre Branche spezialisiert.
häufige Fragen
Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung im Sicherheitsdienst Pflicht?
Ja – laut § 14 der Bewachungsverordnung (BewachV) ist sie zwingend vorgeschrieben. Ohne gültigen Nachweis wird keine Gewerbeerlaubnis erteilt oder aufrechterhalten.
Was kostet eine Betriebshaftpflicht für Bewachungsunternehmen?
Die Kosten variieren je nach Tätigkeit, Mitarbeiterzahl und Deckungssumme. Für kleine Firmen startet der Beitrag meist ab ca. 300–400 € im Jahr. Höherer Schutz und Zusatzbausteine erhöhen den Beitrag.
Sind Subunternehmer automatisch mitversichert?
Nein, nicht automatisch. Der Einsatz von Subunternehmern muss ausdrücklich im Vertrag berücksichtigt werden. Sonst besteht im Schadenfall keine Deckung – wir helfen Ihnen, diesen Punkt korrekt abzusichern.
Reicht die gesetzliche Mindestdeckung aus?
In vielen Fällen nicht. Die Mindestbeträge (z. B. 1 Mio. € für Personenschäden) sind oft zu niedrig angesetzt. Wir empfehlen mindestens 3–5 Mio. € pauschale Deckung, um realistische Schadenssummen abzudecken.