Betriebs­haft­pflicht für Sicher­heits­diens­te

Opti­mal abge­si­chert im Bewa­chungs­ge­wer­be – gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, indi­vi­du­ell geschützt

Bewachungsgewerbe

Sicher­heits­diens­te über­neh­men täg­lich ver­ant­wor­tungs­vol­le Auf­ga­ben – von Objekt­schutz über Revier­diens­te bis hin zu Per­so­nen­schutz oder Ver­an­stal­tungs­si­cher­heit. Dabei sind Risi­ken wie Sach­be­schä­di­gun­gen, Per­so­nen­schä­den oder der Ver­lust bewach­ter Gegen­stän­de all­ge­gen­wär­tig.

Als Sicher­heits­un­ter­neh­men sind Sie daher gesetz­lich ver­pflich­tet, eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung nach­zu­wei­sen – und das aus gutem Grund: Sie schützt Sie nicht nur vor exis­tenz­be­dro­hen­den Haf­tungs­an­sprü­chen, son­dern sichert auch Ihre beruf­li­che Zukunft und Repu­ta­ti­on.

Wir hel­fen Ihnen dabei, genau den Ver­si­che­rungs­schutz zu fin­den, der zu Ihrer Tätig­keit passt – mit direk­tem Ver­gleich, trans­pa­ren­ter Bera­tung und auf Wunsch auch sofor­ti­ger Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben: Sicher­heits­diens­te benö­ti­gen eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung gemäß §14 Bewa­chungs­ver­ord­nung – andern­falls droht der Ent­zug der Gewer­beer­laub­nis.

  • Indi­vi­du­el­ler Schutz: Tätig­kei­ten wie Objekt­schutz, Per­so­nen­schutz oder Wert­trans­port erfor­dern spe­zi­fi­sche Deckung – pau­scha­le Poli­cen rei­chen hier nicht aus.

  • Umfas­sen­der Leis­tungs­um­fang: Ver­si­chert sind Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den – eben­so wie Schlüs­sel­ver­lust oder Fehl­alar­me.

  • Rechts­schutz inklu­si­ve: Die Betriebs­haft­pflicht prüft Ansprü­che und wehrt unbe­grün­de­te For­de­run­gen aktiv für Sie ab.

  • Sofor­ti­ger Schutz mög­lich: Unse­re Ver­gleichs­rech­ner ermög­li­chen einen schnel­len Abschluss – inklu­si­ve vor­läu­fi­ger Deckung für Ihre Gewer­be­an­mel­dung.

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Ob Ein­lass­kon­trol­le, Objekt­schutz oder Ver­an­stal­tungs­si­cher­heit – Sicher­heits­diens­te sind tag­täg­lich mit poten­zi­el­len Haf­tungs­ri­si­ken kon­fron­tiert. Die Betriebs­haft­pflicht ist nicht nur gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, son­dern ein ele­men­ta­rer Bau­stein für den Fort­be­stand Ihres Unter­neh­mens.

War­um ist die Betriebs­haft­pflicht für Sicher­heits­diens­te so wich­tig?

Als Sicher­heits­un­ter­neh­men tra­gen Sie gro­ße Ver­ant­wor­tung – für Men­schen, Sach­wer­te und rei­bungs­lo­se Abläu­fe. Bereits klei­ne Feh­ler kön­nen schwer­wie­gen­de Fol­gen haben: Ein unbe­auf­sich­tig­ter Ein­gang, ein ver­lo­re­ner Schlüs­sel oder ein aus­ge­lös­ter Fehl­alarm kön­nen hohe Scha­den­er­satz­for­de­run­gen nach sich zie­hen.

Wir wis­sen, wie schnell ein Scha­dens­fall im All­tag ent­steht – und wie exis­tenz­be­dro­hend die­ser wer­den kann. Genau hier greift die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Sie schützt Ihr Unter­neh­men sowohl vor berech­tig­ten als auch unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen – und prüft auf Ihre Sei­te, ob Sie über­haupt haf­ten müs­sen. Dabei über­nimmt sie nicht nur die Regu­lie­rung von Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, son­dern auch die Abwehr unge­recht­fer­tig­ter Ansprü­che (pas­si­ver Rechts­schutz).

Doch es geht nicht nur um Sicher­heit – es geht auch um Ihre Zulas­sung:
Ohne gül­ti­ge Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung erhal­ten Sie kei­ne Erlaub­nis nach § 34a GewO. Für das Bewa­chungs­ge­wer­be ist die Haft­pflicht­ver­si­che­rung also gesetz­lich ver­pflich­tend, die Deckungs­sum­men sind in der Bewa­chungs­ver­ord­nung fest­ge­legt. Ein Ver­stoß kann zum Ent­zug der Gewer­beer­laub­nis füh­ren.

Durch unse­re Erfah­rung in der Betreu­ung von Sicher­heits­diens­ten wis­sen wir, wor­auf es ankommt: Ihre Poli­ce muss exakt zu Ihrer Tätig­keit pas­sen – egal ob Objekt­schutz, Wert­trans­port, Ver­an­stal­tungs­ab­si­che­rung oder Revier­dienst. Nur so ist sicher­ge­stellt, dass Sie im Ernst­fall wirk­lich umfas­send geschützt sind.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Sicher­heits­diens­te schützt vor fol­gen­den Risi­ken:

  • Per­so­nen­schä­den – z. B. wenn eine Drit­te Per­son bei einem Ein­satz ver­letzt wird

  • Sach­schä­den – z. B. beschä­dig­te Tech­nik oder frem­des Eigen­tum bei einem Ein­satz

  • Rei­ne Ver­mö­gens­schä­den – z. B. durch einen ver­säum­ten Alarm oder Über­wa­chungs­feh­ler

  • Ver­lust bewach­ter Sachen – wie z. B. Wert­ge­gen­stän­de oder Schlüs­sel

  • Schä­den durch Fehl­alar­me oder Fremd­schä­den an über­wach­ten Objek­ten

Zusätz­lich:

  • Pas­si­ver Rechts­schutz (Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen)

  • Kos­ten­über­nah­me für Gut­ach­ter, Anwäl­te und Ver­fah­ren

  • Erwei­ter­ba­re Leis­tun­gen wie Aus­lands­ein­sät­ze, Sub­un­ter­neh­mer-Ein­satz, Schuss­waf­fen­ge­brauch oder bewach­te Trans­por­te

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sichert Ihr gesam­tes Unter­neh­men ab – und zwar inklu­si­ve:

  • Inha­ber und Geschäfts­füh­rer

  • Fest­an­ge­stell­te Mit­ar­bei­ten­de

  • Aus­hil­fen, Mini­job­ber und Zeit­ar­beits­kräf­te

  • Sub­un­ter­neh­mer (wenn ver­ein­bart)

  • Mit­ver­si­cher­te Per­so­nen wie Objekt­lei­ter oder Wach­hun­de­hal­ter (bei Bedarf)

Auch Scha­den­er­satz­an­sprü­che zwi­schen mit­ver­si­cher­ten Per­so­nen kön­nen – bei ent­spre­chen­der Poli­cen­wahl – ein­ge­schlos­sen sein. So ver­mei­den Sie Lücken im Ver­si­che­rungs­schutz, die im Ein­satz­fall teu­er wer­den kön­nen.

Was kos­tet die Betriebs­haft­pflicht für Sicher­heits­diens­te?

Die Kos­ten für eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung im Bewa­chungs­ge­wer­be las­sen sich nicht pau­schal bezif­fern – sie hän­gen stark von Art und Umfang Ihrer Tätig­keit ab. Auch Fak­to­ren wie Unter­neh­mens­grö­ße, Jah­res­um­satz, Anzahl der Mit­ar­bei­ten­den oder der Ein­satz von Schuss­waf­fen haben Ein­fluss auf die Bei­trags­hö­he.

In der Pra­xis beginnt der Jah­res­bei­trag für klei­ne­re Sicher­heits­un­ter­neh­men häu­fig bei etwa 300 bis 400 Euro – bei­spiels­wei­se bei rei­nem Objekt­schutz ohne beson­de­re Risi­ken. Umfas­sen­de­re Tätig­keits­fel­der wie Ver­an­stal­tungs­schutz, Revier­diens­te oder Wert­trans­por­te kön­nen zu höhe­ren Bei­trä­gen füh­ren. Glei­ches gilt für Spe­zi­al­leis­tun­gen wie Per­so­nen­schutz, Flug­ha­fen­si­che­rung oder Ein­sät­ze mit Hun­den.

Auch die gewähl­te Ver­si­che­rungs­sum­me beein­flusst den Preis:
Wäh­rend gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­de­ckungs­sum­men gemäß Bewa­chungs­ver­ord­nung (z. B. 1 Mio. € für Per­so­nen­schä­den, 250.000 € für Sach­schä­den, 15.000 € für abhan­den­ge­kom­me­ne Sachen) eine Basis bil­den, emp­feh­len wir Deckungs­sum­men von min­des­tens 3 bis 5 Mil­lio­nen Euro, um rea­lis­ti­sche Risi­ken abzu­de­cken.

Ein wei­te­rer Bei­trags­trei­ber oder ‑sen­ker ist die Selbst­be­tei­li­gung:
Durch eine mode­ra­te Selbst­be­tei­li­gung (z. B. 250 € pro Scha­den­fall) kön­nen Sie Prä­mi­en deut­lich sen­ken, ohne wich­ti­ge Leis­tun­gen zu ver­lie­ren. In der Regel lohnt sich die­ses Modell für erfah­re­ne Sicher­heits­diens­te mit weni­gen Baga­tell­schä­den.

Wir ana­ly­sie­ren gemein­sam mit Ihnen, wel­che Tarif­ge­stal­tung für Ihre indi­vi­du­el­le Risi­ko­la­ge am sinn­volls­ten ist – trans­pa­rent, ver­ständ­lich und mit kla­rem Blick auf Preis-Leis­tung.

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Unser Online-Ver­gleichs­rech­ner für Sicher­heits­diens­te

Wer im Bewa­chungs­ge­wer­be arbei­tet, braucht eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung – und zwar schnell, unkom­pli­ziert und rechts­si­cher. Genau dafür ist unser Online-Ver­gleich gemacht.

Sicher­heits­diens­te haben oft wenig Zeit, sich durch kom­pli­zier­te Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu kämp­fen. Des­halb bie­ten wir Ihnen einen Online-Ver­gleichs­rech­ner, der auch auf das Bewa­chungs­ge­wer­be abge­stimmt ist.

Mit nur weni­gen Anga­ben – etwa zu Ihrer Tätig­keit, Anzahl der Mit­ar­bei­ten­den und gewünsch­ten Ver­si­che­rungs­sum­men – erhal­ten Sie in weni­gen Minu­ten einen trans­pa­ren­ten Über­blick über pas­sen­de Tari­fe und Anbie­ter.

  • Der Ver­gleich ist kos­ten­los und unver­bind­lich
  • Sie erhal­ten auf Wunsch eine vor­läu­fi­ge Deckungs­be­stä­ti­gung, die zur Vor­la­ge bei Behör­den genutzt wer­den kann
  • Die Ange­bo­te sind indi­vi­du­ell anpass­bar – mit und ohne Selbst­be­tei­li­gung
  • Bei Fra­gen ste­hen wir Ihnen jeder­zeit per­sön­lich zur Ver­fü­gung – per Tele­fon, Video oder E‑Mail

Unser Ziel ist es, Ihnen den Abschluss so ein­fach wie mög­lich zu machen – ohne Kom­pro­mis­se bei Qua­li­tät oder Schutz­um­fang. Ver­trau­en Sie auf unse­re Erfah­rung und sichern Sie sich in weni­gen Schrit­ten rechts­si­cher ab.

Auch über die gesetz­li­che Betriebs­haft­pflicht hin­aus gibt es Risi­ken, die pro­fes­sio­nell abge­si­chert wer­den soll­ten – ins­be­son­de­re bei sicher­heits­kri­ti­schen Tätig­kei­ten.

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Sicher­heits­diens­te

Als Sicher­heits­un­ter­neh­men tra­gen Sie nicht nur Ver­ant­wor­tung gegen­über Auf­trag­ge­bern, son­dern auch für Ihre Mit­ar­bei­ten­den, Ihren Betrieb und Ihre recht­li­che Absi­che­rung. Des­halb ist es sinn­voll, über die rei­ne Haft­pflicht hin­aus wei­te­re Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen in Betracht zu zie­hen.

Wir zei­gen Ihnen drei sinn­vol­le Ergän­zun­gen, die Ihnen hel­fen, Risi­ken zu mini­mie­ren, Auf­trä­ge abzu­si­chern und Ihre Liqui­di­tät im Ernst­fall zu erhal­ten.

Firmen-Rechtsschutz

Gewer­be­rechts­schutz

betriebliche-Unfallversicherung

Betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung

Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Gesetz­lich ver­pflich­tend und behörd­lich kon­trol­liert: Ohne gül­ti­gen Haft­pflicht­nach­weis kein Gewer­be­be­trieb.

Was schreibt der Gesetz­ge­ber für Sicher­heits­diens­te vor?

Vie­le Unter­neh­mer im Sicher­heits­ge­wer­be unter­schät­zen, wie streng die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zur Betriebs­haft­pflicht gere­gelt sind. Bereits bei der Anmel­dung des Gewer­bes nach § 34a GewO muss ein ent­spre­chen­der Ver­si­che­rungs­nach­weis vor­lie­gen – ohne ihn wird kei­ne Erlaub­nis erteilt. Doch auch nach der Ertei­lung gel­ten stren­ge Auf­la­gen.

Nach § 6 der Bewa­chungs­ver­ord­nung (BewachV) sind Min­dest­de­ckungs­sum­men vor­ge­schrie­ben – unter ande­rem:

  • 1.000.000 € für Per­so­nen­schä­den je Scha­den­fall

  • 250.000 € für Sach­schä­den je Scha­den­fall

  • 15.000 € für Ver­mö­gens­schä­den

  • 12.500 € für das Abhan­den­kom­men bewach­ter Sachen

Die­se Sum­men gel­ten pro Scha­den­fall und zwei­fach pro Jahr. Unter­neh­men, die gegen die­se Vor­ga­ben ver­sto­ßen – z. B. durch nicht aus­rei­chen­de Ver­si­che­rungs­sum­men oder feh­len­de Poli­ce – ris­kie­ren den sofor­ti­gen Ent­zug der Gewer­beer­laub­nis.

Wir sor­gen dafür, dass Ihr Ver­si­che­rungs­schutz den gesetz­li­chen Vor­ga­ben voll­stän­dig ent­spricht – inklu­si­ve der Mög­lich­keit, eine vor­läu­fi­ge Deckungs­be­stä­ti­gung zur schnel­len Vor­la­ge bei der Behör­de zu erhal­ten.

Nicht jede mit­ar­bei­ten­de Per­son ist auto­ma­tisch ver­si­chert – das kann schnell teu­er wer­den.

Gilt der Ver­si­che­rungs­schutz auch für exter­ne Kräf­te?

Vie­le Sicher­heits­un­ter­neh­men arbei­ten regel­mä­ßig mit Sub­un­ter­neh­men, frei­en Mit­ar­bei­ten­den oder Zeit­ar­beits­kräf­ten. Was auf den ers­ten Blick wie eine fle­xi­ble Lösung wirkt, kann im Scha­dens­fall zur Fal­le wer­den – wenn die­se Per­so­nen nicht mit­ver­si­chert sind.

Stan­dard­mä­ßig gel­ten in der Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung meist nur fest­an­ge­stell­te Mit­ar­bei­ten­de und ggf. Aus­hil­fen als mit­ver­si­chert. Wer mit exter­nen Kräf­ten zusam­men­ar­bei­tet, muss die­se gezielt in die Poli­ce auf­neh­men las­sen – andern­falls dro­hen Deckungs­lü­cken.

Das gilt ins­be­son­de­re für:

  • Sub­un­ter­neh­mer (z. B. für Objekt­schutz oder Ver­an­stal­tun­gen)

  • Zeit­ar­beits­kräf­te (z. B. über Per­so­nal­dienst­leis­ter)

  • Exter­ne Dienst­leis­ter im Team (z. B. Event­tech­nik, Park­platz­si­che­rung)

Fehlt der ent­spre­chen­de Ein­schluss, haf­ten Sie im Zwei­fel selbst für deren Feh­ler – auch wenn die­se im Auf­trag han­deln. Des­halb prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen:

  • Wel­che Tätig­kei­ten aus­ge­la­gert wer­den

  • Wie die­se kor­rekt in den Ver­si­che­rungs­schutz ein­ge­bun­den wer­den

  • Ob Erwei­te­run­gen wie Sub­un­ter­neh­mer-Ein­schluss, Aus­lands­ein­sät­ze oder inter­ne Haf­tung zwi­schen Mit­ar­bei­ten­den not­wen­dig sind

So ver­mei­den Sie böse Über­ra­schun­gen – und sor­gen dafür, dass wirk­lich alle Betei­lig­ten abge­si­chert sind.

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Zusam­men­fas­sung

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Unter­neh­men im Sicher­heits- und Bewa­chungs­ge­wer­be nicht nur gesetz­lich ver­pflich­tend, son­dern ein zen­tra­ler Bestand­teil eines funk­tio­nie­ren­den Risi­ko­ma­nage­ments. Sie schützt vor exis­tenz­be­dro­hen­den Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen – sei es bei Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den oder dem Abhan­den­kom­men bewach­ter Gegen­stän­de.

Wich­tig ist, dass die Poli­ce auf Ihre kon­kre­te Tätig­keit zuge­schnit­ten ist – inklu­si­ve even­tu­el­ler Sub­un­ter­neh­mer, Spe­zi­al­ri­si­ken oder tech­ni­scher Aus­stat­tung. Ergän­zen­de Absi­che­run­gen wie Gewer­be­rechts­schutz, Elek­tro­nik- oder Unfall­ver­si­che­run­gen kön­nen den Schutz sinn­voll abrun­den.

Mit unse­rem Online-Ver­gleichs­rech­ner kön­nen Sie Tari­fe gezielt ver­glei­chen und sofort eine Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung für Ihre Gewer­be­an­mel­dung erhal­ten – schnell, sicher und auf Ihre Bran­che spe­zia­li­siert.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja – laut § 14 der Bewa­chungs­ver­ord­nung (BewachV) ist sie zwin­gend vor­ge­schrie­ben. Ohne gül­ti­gen Nach­weis wird kei­ne Gewer­beer­laub­nis erteilt oder auf­recht­erhal­ten.

Die Kos­ten vari­ie­ren je nach Tätig­keit, Mit­ar­bei­ter­zahl und Deckungs­sum­me. Für klei­ne Fir­men star­tet der Bei­trag meist ab ca. 300–400 € im Jahr. Höhe­rer Schutz und Zusatz­bau­stei­ne erhö­hen den Bei­trag.

Nein, nicht auto­ma­tisch. Der Ein­satz von Sub­un­ter­neh­mern muss aus­drück­lich im Ver­trag berück­sich­tigt wer­den. Sonst besteht im Scha­den­fall kei­ne Deckung – wir hel­fen Ihnen, die­sen Punkt kor­rekt abzu­si­chern.

In vie­len Fäl­len nicht. Die Min­dest­be­trä­ge (z. B. 1 Mio. € für Per­so­nen­schä­den) sind oft zu nied­rig ange­setzt. Wir emp­feh­len min­des­tens 3–5 Mio. € pau­scha­le Deckung, um rea­lis­ti­sche Scha­dens­sum­men abzu­de­cken.