Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung – Pflicht oder frei­wil­li­ger Schutz?

Was das Gesetz wirk­lich vor­schreibt – und war­um die Ver­si­che­rung für vie­le Unter­neh­men unver­zicht­bar ist

Betriebshaftpflicht 1

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zählt zu den wich­tigs­ten betrieb­li­chen Absi­che­run­gen – doch besteht in Deutsch­land über­haupt eine Pflicht? Nicht jedes Unter­neh­men ist gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Trotz­dem spielt sie für vie­le Betrie­be eine zen­tra­le Rol­le im Risi­ko­ma­nage­ment. Die­ser Rat­ge­ber klärt auf, in wel­chen Fäl­len eine gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht besteht, wel­che Berufs­grup­pen betrof­fen sind und war­um eine Betriebs­haft­pflicht auch ohne gesetz­li­che Pflicht für fast alle Unter­neh­men sinn­voll ist.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Kei­ne gene­rel­le Ver­si­che­rungs­pflicht: Für die meis­ten Unter­neh­men besteht kei­ne gesetz­li­che Ver­pflich­tung zum Abschluss einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

  • Pflicht für bestimm­te Beru­fe: Eini­ge Berufs­grup­pen – wie Ärz­te, Archi­tek­ten oder Rechts­an­wäl­te – unter­lie­gen einer gesetz­li­chen Berufs­haft­pflicht­pflicht.

  • Absi­che­rung bei Haf­tungs­ri­si­ken: Die Betriebs­haft­pflicht schützt vor Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die Drit­ten durch betrieb­li­che Tätig­kei­ten ent­ste­hen.

  • Recht­li­che Unter­stüt­zung inklu­si­ve: Sie wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen ab und über­nimmt Rechts­kos­ten – ein wich­ti­ger Schutz im Streit­fall.

  • Emp­feh­lens­wert für nahe­zu alle Betrie­be: Gera­de für klei­ne Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge ist sie oft ent­schei­dend für die finan­zi­el­le Sicher­heit.

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Ihre Über­sicht
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Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung im Detail: Was Sie über Pflicht, Leis­tun­gen und Kos­ten wis­sen soll­ten

Ob Pflicht oder frei­wil­li­ge Absi­che­rung – die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung spielt für vie­le Unter­neh­men eine zen­tra­le Rol­le. In den fol­gen­den Abschnit­ten erfah­ren Sie, wann sie gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, wer sie benö­tigt, was sie leis­tet und wie sich die Kos­ten zusam­men­set­zen. Zudem zei­gen wir auf, wie Sie den Ver­si­che­rungs­schutz sinn­voll ergän­zen kön­nen.

In Deutsch­land besteht kei­ne gene­rel­le gesetz­li­che Ver­pflich­tung zum Abschluss einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Unter­neh­men sind grund­sätz­lich frei in der Ent­schei­dung, ob sie sich gegen Haf­tungs­ri­si­ken absi­chern möch­ten.

Eine Aus­nah­me bil­det jedoch die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die für bestimm­te Berufs­grup­pen gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist – etwa für:

  • Ärz­te und Apo­the­ker

  • Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­re

  • Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer

  • Rechts­an­wäl­te und Nota­re

Die­se Beru­fe sind auf­grund ihrer hohen Ver­ant­wor­tung und poten­zi­el­len Scha­dens­ri­si­ken gesetz­lich ver­pflich­tet, eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Für ande­re Betrie­be – etwa Hand­werks­un­ter­neh­men, Dienst­leis­ter oder Händ­ler – gibt es kei­ne Pflicht, aber oft eine ver­trag­li­che oder fak­ti­sche Not­wen­dig­keit, etwa bei der Teil­nah­me an Aus­schrei­bun­gen oder im Rah­men von Auf­trags­ver­trä­gen mit Geschäfts­part­nern.

Auch ohne gesetz­li­che Ver­pflich­tung ist der Abschluss einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für vie­le Unter­neh­men drin­gend zu emp­feh­len. Das gilt beson­ders für Betrie­be mit:

  • Kun­den­ver­kehr (z. B. Laden­ge­schäf­te, Gas­tro­no­mie, Hand­werks­be­trie­be)

  • kör­per­li­cher Tätig­keit (z. B. Bau, Mon­ta­ge, Repa­ra­tur)

  • Ver­wen­dung von Maschi­nen, Pro­duk­ten oder Anla­gen

  • Außen­diens­ten oder Mit­ar­bei­ter­ein­sät­zen beim Kun­den

Ein ein­zi­ger Scha­den­fall – etwa ein Kun­de stürzt auf nas­sem Boden oder ein Mon­teur beschä­digt die Ein­rich­tung eines Auf­trag­ge­bers – kann schnell zu For­de­run­gen im fünf- oder sechs­stel­li­gen Bereich füh­ren.

Ohne Ver­si­che­rung muss das Unter­neh­men den Scha­den aus eige­ner Tasche beglei­chen. Beson­ders für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Betrie­be kann das exis­tenz­be­dro­hend sein.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Haft­pflicht­an­sprü­chen, wenn durch betrieb­li­che Tätig­kei­ten Drit­te geschä­digt wer­den. Ver­si­chert sind ins­be­son­de­re:

  • Per­so­nen­schä­den (z. B. Ver­let­zun­gen durch Betriebs­ab­läu­fe)

  • Sach­schä­den (z. B. beschä­dig­tes Eigen­tum beim Kun­den)

  • Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den (z. B. Ertrags­aus­fall durch Betriebs­un­ter­bre­chung infol­ge eines Scha­dens)

Bei­spiel:
Ein Elek­tri­ker beschä­digt bei der Instal­la­ti­on ver­se­hent­lich eine Lei­tung. Es kommt zu einem Kurz­schluss, der den Betrieb des Kun­den lahm­legt. Die Ver­si­che­rung über­nimmt sowohl den Repa­ra­tur­scha­den als auch Fol­ge­schä­den wie Umsatz­aus­fäl­le.

Zudem ent­hält die Betriebs­haft­pflicht eine pas­si­ve Rechts­schutz­funk­ti­on: Sie prüft die Ansprü­che Drit­ter und wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen ab.

Die Bei­trä­ge für eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. Ent­schei­dend sind unter ande­rem:

  • Art des Betriebs und Risi­koklas­se

  • Jah­res­um­satz und Mit­ar­bei­ter­zahl

  • gewähl­te Deckungs­sum­men

  • Selbst­be­tei­li­gung und Ver­trags­lauf­zeit

Typi­sche Bei­trags­span­nen:

Unter­neh­mens­grö­ße Bran­che Jah­res­bei­trag (ca.)
Ein­zel­un­ter­neh­mer Dienst­leis­tung ab 100 €
Hand­werks­be­trieb Bau/Gewerbe ab 300 €
Mit­tel­stän­di­scher Betrieb Pro­duk­ti­on ab 1.000 €

Die Deckungs­sum­me soll­te so gewählt wer­den, dass auch grö­ße­re Scha­den­fäl­le abge­si­chert sind. Üblich sind 3 Mio. Euro für Per­so­nen- und Sach­schä­den. Eine indi­vi­du­el­le Tarif­be­ra­tung hilft, den opti­ma­len Schutz zu einem fai­ren Bei­trag zu fin­den.

Je nach Bran­che und Betriebs­struk­tur kann es sinn­voll sein, die Betriebs­haft­pflicht durch wei­te­re Ver­si­che­run­gen zu ergän­zen, zum Bei­spiel:

  • Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung
    Für bera­ten­de Beru­fe oder Frei­be­ruf­ler mit Ver­mö­gens­scha­den­ri­si­ko

  • Inhalts­ver­si­che­rung
    Schützt tech­ni­sche Gerä­te, Maschi­nen und Waren vor Feu­er, Was­ser, Ein­bruch etc.

  • Elek­tro­nik­ver­si­che­rung
    Spe­zi­el­ler Schutz für Com­pu­ter, Sys­te­me und emp­find­li­che Tech­nik

  • Cyber­ver­si­che­rung
    Absi­che­rung gegen IT-Schä­den, Hacker­an­grif­fe, Daten­schutz­ver­let­zun­gen

Vie­le Anbie­ter bie­ten Kom­bi­na­ti­ons­ta­ri­fe an, mit denen sich Bei­trä­ge sen­ken und Ver­si­che­rungs­lü­cken ver­mei­den las­sen.

Gesetz­li­che Absi­che­rungs­pflicht für aus­ge­wähl­te Beru­fe

Für wen ist eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben?

Wäh­rend die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für die meis­ten Unter­neh­men kei­ne gesetz­li­che Pflicht dar­stellt, gibt es Berufs­grup­pen, bei denen der Gesetz­ge­ber den Ver­si­che­rungs­schutz zwin­gend vor­schreibt. Die­se Pflicht dient dem Schutz Drit­ter vor mög­li­chen Schä­den durch beruf­li­che Feh­ler oder Ver­säum­nis­se und ist vor allem bei Tätig­kei­ten mit hohem Scha­dens­po­ten­zi­al rele­vant.

In Deutsch­land sind bestimm­te Beru­fe ver­pflich­tet, eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die­se Pflicht ergibt sich aus spe­zi­al­ge­setz­li­chen Vor­ga­ben und betrifft in ers­ter Linie Tätig­kei­ten, bei denen ein hohes Maß an Ver­ant­wor­tung, bera­ten­der Ein­fluss oder gesund­heit­li­che und wirt­schaft­li­che Risi­ken für Drit­te bestehen.

Zu den gesetz­lich ver­pflich­te­ten Berufs­grup­pen zäh­len unter ande­rem:

  • Ärz­te, Zahn­ärz­te und Apo­the­ker
    Auf­grund des hohen Risi­kos für Per­so­nen­schä­den sind Ange­hö­ri­ge medi­zi­ni­scher Heil­be­ru­fe ver­pflich­tet, eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu füh­ren. Die­se Absi­che­rung ist z. B. in den jewei­li­gen Kam­mer­ge­set­zen ver­an­kert.

  • Rechts­an­wäl­te und Nota­re
    Juris­ti­sche Berufs­grup­pen haf­ten für Bera­tungs­feh­ler und Ver­säum­nis­se im Man­dats­ver­hält­nis. Der Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist Vor­aus­set­zung für die Zulas­sung zur Berufs­aus­übung (§ 51 BRAO).

  • Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­re
    Pla­nungs- oder Über­wa­chungs­feh­ler auf dem Bau kön­nen gra­vie­ren­de Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ver­ur­sa­chen. Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in fast allen Bun­des­län­dern für die Ein­tra­gung in die Archi­tek­ten­lis­te Pflicht.

  • Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer
    Auch hier besteht eine gesetz­lich nor­mier­te Pflicht­ver­si­che­rung, etwa nach § 67 StBerG. Die Ver­si­che­rung schützt vor Ansprü­chen auf­grund von Bera­tungs­feh­lern und dar­aus resul­tie­ren­den Ver­mö­gens­schä­den.

Die­se Ver­si­che­rungs­pflicht bezieht sich nicht auf die Betriebs­haft­pflicht, son­dern auf die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die spe­zi­ell auf das jewei­li­ge Berufs­ri­si­ko zuge­schnit­ten ist. Sie ergänzt oder ersetzt nicht die Betriebs­haft­pflicht, son­dern stellt eine eigen­stän­di­ge Ver­si­che­rungs­spar­te dar.

Für alle ande­ren Berufs­grup­pen – ins­be­son­de­re für Hand­werk, Gewer­be, Ein­zel­han­del und Dienst­leis­tun­gen – besteht kei­ne gesetz­li­che Ver­pflich­tung, eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Hier ist der Abschluss frei­wil­lig, aber aus haf­tungs­recht­li­cher Sicht drin­gend anzu­ra­ten.

Betrieb­li­che Rea­li­tät und Haf­tungs­ri­si­ken

Wer braucht eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung wirk­lich?

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist nicht nur eine Fra­ge der gesetz­li­chen Ver­pflich­tung – son­dern vor allem der prak­ti­schen Not­wen­dig­keit. Nahe­zu jedes Unter­neh­men kann durch ein­fa­che All­tags­vor­gän­ge in haf­tungs­recht­li­che Situa­tio­nen gera­ten. Des­halb ist der Schutz weit mehr als eine Emp­feh­lung: Er ist für vie­le Betrie­be unver­zicht­bar.

Ob Dienst­leis­ter, Hand­werks­be­trieb, Han­dels­un­ter­neh­men oder pro­du­zie­ren­des Gewer­be – die Haf­tungs­ri­si­ken im Betriebs­all­tag sind viel­fäl­tig. Sobald ein Unter­neh­men mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Drit­ten in Kon­takt steht, besteht die Mög­lich­keit, dass Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen. Schon ein kur­zer Moment der Unacht­sam­keit kann gra­vie­ren­de finan­zi­el­le Fol­gen haben.

Typi­sche Risi­ko­si­tua­tio­nen:

  • Ein Besu­cher stürzt auf dem glat­ten Ein­gangs­be­reich Ihres Geschäfts und ver­letzt sich schwer.

  • Beim Mon­tie­ren einer Küchen­zei­le beschä­digt ein Mit­ar­bei­ter die Was­ser­lei­tung – es kommt zu einem Was­ser­scha­den in der Miet­woh­nung.

  • Ein falsch gelie­fer­ter Bau­stoff führt auf der Bau­stel­le zu einem Pro­duk­ti­ons­aus­fall beim Auf­trag­ge­ber.

In all die­sen Fäl­len haf­ten Sie als Unter­neh­mer nach § 823 BGB mit Ihrem Betriebs­ver­mö­gen – unter Umstän­den auch mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen. Und das unab­hän­gig davon, ob es sich um Vor­satz oder Fahr­läs­sig­keit han­delt.

Beson­ders rele­vant ist die Betriebs­haft­pflicht für:

  • Gewer­be­trei­ben­de mit Kun­den­ver­kehr oder Außen­dienst

  • Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler ohne Pflicht­ver­si­che­rung

  • Betrie­be mit maschi­nel­len, elek­tri­schen oder hand­werk­li­chen Tätig­kei­ten

  • Start-ups und Klein­un­ter­neh­men, die kein finan­zi­el­les Pols­ter für unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den haben

Die Ver­si­che­rung über­nimmt nicht nur die Scha­dens­re­gu­lie­rung, son­dern schützt auch im Streit­fall vor unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen – ein oft unter­schätz­ter Vor­teil. Wer sei­nen Betrieb ernst­haft absi­chern will, kommt an einer Betriebs­haft­pflicht nicht vor­bei.

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Unter­schied zwi­schen Betriebs- und Berufs­haft­pflicht

Nicht jede Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gleich: Wäh­rend die Betriebs­haft­pflicht typi­sche betrieb­li­che Risi­ken absi­chert, schützt die Berufs­haft­pflicht gezielt vor Ver­mö­gens­schä­den aus beruf­li­cher Tätig­keit. Wann wel­che Absi­che­rung greift – und wer bei­des braucht – erfah­ren Sie in die­sem Bei­trag.

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Recht­lich auf der siche­ren Sei­te

Was leis­tet die Betriebs­haft­pflicht im Ernst­fall?

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt nicht nur vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Scha­dens – sie prüft auch die Ansprü­che, die gegen Ihr Unter­neh­men gel­tend gemacht wer­den. Denn nicht jede For­de­rung ist berech­tigt. Genau hier greift die soge­nann­te pas­si­ve Rechts­schutz­funk­ti­on.

Kommt es zu einem Scha­dens­fall, über­nimmt die Betriebs­haft­pflicht zunächst die recht­li­che Bewer­tung:
War Ihr Unter­neh­men tat­säch­lich ver­ant­wort­lich? Besteht ein gesetz­li­cher Anspruch auf Scha­dens­er­satz? Falls ja, regu­liert die Ver­si­che­rung den Scha­den im Rah­men der ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­men.

Doch oft sind For­de­run­gen über­zo­gen, unvoll­stän­dig belegt oder schlicht unbe­grün­det. In sol­chen Fäl­len wehrt die Betriebs­haft­pflicht unbe­rech­tig­te Ansprü­che in Ihrem Namen und auf ihre Kos­ten ab – not­falls auch vor Gericht.

Die­se pas­si­ve Rechts­schutz­funk­ti­on ist im Ver­si­che­rungs­schutz auto­ma­tisch ent­hal­ten. Sie schützt Sie nicht nur vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen, son­dern auch vor unnö­ti­gen Kon­flik­ten und recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Beson­ders in Bran­chen mit Kun­den­kon­takt oder hoher Außen­wir­kung ist das ein ent­schei­den­der Vor­teil.

Für wel­che Betrie­be beson­ders wich­tig?

Betriebs­haft­pflicht nach Bran­che

Nicht jedes Unter­neh­men ist gleich – und eben­so unter­schei­den sich die Haf­tungs­ri­si­ken je nach Bran­che. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet einen fle­xi­blen Schutz, der sich gezielt an den typi­schen Gefah­ren des jewei­li­gen Gewer­bes ori­en­tiert. Die fol­gen­den Bei­spie­le zei­gen, für wen die Absi­che­rung beson­ders rele­vant ist.

Ein­zel­han­del & Dienst­leis­ter

Einzelhandel-Versicherung

Ver­kaufs­flä­chen, Bera­tungs­ge­sprä­che oder Ser­vice­ein­sät­ze vor Ort: Im Han­del und in vie­len Dienst­leis­tungs­bran­chen ist der direk­te Kon­takt mit Kun­den All­tag. Ein Sturz im Geschäft, ein Bedie­nungs­feh­ler oder eine feh­ler­haf­te Lie­fe­rung – all das kann schnell zu Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen füh­ren. Die Betriebs­haft­pflicht fängt sol­che Risi­ken zuver­läs­sig ab.

Hand­werks­be­trie­be

Handwerksbetrieb

Ob auf der Bau­stel­le, in Werk­stät­ten oder bei Kun­den­ein­sät­zen – Hand­werks­be­trie­be tra­gen ein erhöh­tes Risi­ko für Per­so­nen- und Sach­schä­den. Die Betriebs­haft­pflicht schützt vor For­de­run­gen durch beschä­dig­te Ein­rich­tun­gen, Arbeits­un­fäl­le beim Kun­den oder Mon­ta­ge­feh­ler. Gera­de im Bau- und Aus­bau­ge­wer­be gehört sie zur unver­zicht­ba­ren Grund­ab­si­che­rung.

Freie Beru­fe & Selbst­stän­di­ge

Fotografen-Versicherung

Auch Selbst­stän­di­ge ohne hand­werk­li­che Tätig­keit kön­nen durch orga­ni­sa­to­ri­sche oder tech­ni­sche Feh­ler Schä­den ver­ur­sa­chen. Ein umge­sto­ße­ner Lap­top beim Kun­den­ter­min oder ein Miss­ver­ständ­nis mit finan­zi­el­len Fol­gen: Die Betriebs­haft­pflicht schützt auch Frei­be­ruf­ler, die kei­ner gesetz­li­chen Berufs­haft­pflicht unter­lie­gen – etwa im Krea­tiv- oder Bera­tungs­be­reich.

Absi­che­rung gezielt erwei­tern

Wel­che Zusatz­ver­si­che­run­gen für Unter­neh­men sinn­voll sein kön­nen

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt eine Viel­zahl betrieb­li­cher Risi­ken ab – doch in vie­len Bran­chen reicht sie allein nicht aus. Je nach Tätig­keits­feld, Betriebs­grö­ße und tech­ni­scher Aus­stat­tung kann es sinn­voll sein, den Ver­si­che­rungs­schutz durch ergän­zen­de Poli­cen gezielt zu erwei­tern.

Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt in ers­ter Linie vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Personen‑, Sach- und dar­aus resul­tie­ren­den Ver­mö­gens­schä­den, die durch betrieb­li­che Tätig­kei­ten ver­ur­sacht wer­den. Doch der Unter­neh­mens­all­tag birgt dar­über hin­aus wei­te­re Risi­ken, für die eine spe­zi­el­le Absi­che­rung not­wen­dig ist.

Mög­li­che Ergän­zun­gen im Über­blick:

  • Inhalts­ver­si­che­rung:
    Sie schützt die tech­ni­sche und kauf­män­ni­sche Betriebs­ein­rich­tung – also Maschi­nen, Waren, Werk­zeu­ge, Com­pu­ter – gegen Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl, Sturm oder Hagel. Beson­ders wich­tig für Lager, Büros oder Pro­duk­ti­ons­stät­ten.

  • Elek­tro­nik­ver­si­che­rung:
    Emp­find­li­che Gerä­te wie Rech­ner, Ser­ver, medi­zi­ni­sche Tech­nik oder Steue­rungs­elek­tro­nik sind anfäl­lig für Bedie­nungs­feh­ler, Über­span­nung oder Kurz­schluss. Die Elek­tro­nik­ver­si­che­rung bie­tet hier geziel­ten Schutz – auch bei mobi­len Gerä­ten im Außen­ein­satz.

  • Cyber­ver­si­che­rung:
    IT-Aus­fäl­le, Daten­lecks oder Hacker­an­grif­fe kön­nen jedes Unter­neh­men tref­fen – unab­hän­gig von Bran­che oder Grö­ße. Eine Cyber­ver­si­che­rung über­nimmt Kos­ten für IT-Wie­der­her­stel­lung, Rechts­be­ra­tung, Daten­schutz­ver­let­zun­gen und ggf. Löse­geld­for­de­run­gen bei Erpres­sung.

  • Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung:
    Für bera­ten­de oder prü­fen­de Tätig­kei­ten (z. B. Gut­ach­ter, IT-Bera­ter, Coa­ches) kann eine rei­ne Berufs­haft­pflicht not­wen­dig sein. Sie deckt ins­be­son­de­re ech­te Ver­mö­gens­schä­den ab, die nicht auf einen vor­her­ge­hen­den Sach- oder Per­so­nen­scha­den zurück­ge­hen.

Unter­neh­men soll­ten regel­mä­ßig prü­fen, wel­che betrieb­li­chen Abläu­fe und Wer­te durch die vor­han­de­ne Ver­si­che­rung abge­deckt sind – und wo mög­li­cher­wei­se Schutz­lü­cken bestehen. Eine geziel­te Kom­bi­na­ti­on aus Betriebs­haft­pflicht und pas­sen­den Zusatz­ver­si­che­run­gen bie­tet nicht nur mehr Sicher­heit, son­dern redu­ziert im Ernst­fall auch die finan­zi­el­le Eigen­ver­ant­wor­tung.

Ergän­zen­der Schutz für Ihr Unter­neh­men

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Gewerb­li­che Sach­ver­si­che­run­gen

Schüt­zen Sie Ihr Betriebs­in­ven­tar vor Feu­er, Was­ser, Dieb­stahl oder Sturm.
Die gewerb­li­che Sach­ver­si­che­rung sichert Maschi­nen, Waren und Büro­ein­rich­tung zuver­läs­sig ab.
Ide­al für Unter­neh­men mit Pro­duk­ti­ons- oder Lager­räu­men.
Auch bei Betriebs­un­ter­bre­chung durch Scha­den­er­eig­nis­se greift der Schutz.
Ein Muss für alle, die auf ihre Aus­stat­tung ange­wie­sen sind.

Betriebs- & Geschäfts­ver­si­che­run­gen

Ob Sach­schä­den, Betriebs­un­ter­bre­chung oder Tech­nik – kom­bi­nier­ter Rund­um­schutz.
Indi­vi­du­ell anpass­bar je nach Bran­che und Betriebs­grö­ße.
Umfas­sen­de Absi­che­rung in einem Paket spart Zeit und Kos­ten.
Auch Risi­ken wie Ertrags­aus­fall kön­nen mit­ver­si­chert wer­den.
Für alle, die eine ganz­heit­li­che Lösung suchen.

Zusam­men­fas­sung

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist zwar für die meis­ten Unter­neh­men gesetz­lich nicht ver­pflich­tend – sie gehört aber zu den wich­tigs­ten betrieb­li­chen Absi­che­run­gen über­haupt. Denn Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen wegen Per­so­nen- oder Sach­schä­den kön­nen schnell in die Tau­sen­de oder sogar Mil­lio­nen gehen – vor allem dann, wenn Kun­den, Geschäfts­part­ner oder Drit­te betrof­fen sind.

Für bestimm­te Berufs­grup­pen wie Archi­tek­ten, Ärz­te, Rechts­an­wäl­te oder Steu­er­be­ra­ter besteht zwar eine Pflicht zur Berufs­haft­pflicht – doch auch für alle ande­ren Betrie­be lohnt sich der Blick auf den eige­nen Risi­ko­schutz. Ob Hand­werks­be­trieb, Ein­zel­han­del oder Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men: Wo Men­schen arbei­ten, Feh­ler pas­sie­ren kön­nen oder mit Kun­den und Gerä­ten inter­agiert wird, ist eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung unver­zicht­bar.

Eine Betriebs­haft­pflicht schützt nicht nur vor den unmit­tel­ba­ren Kos­ten eines Scha­dens, son­dern auch vor unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen – sie über­nimmt die Prü­fung und ggf. recht­li­che Abwehr. Wer zusätz­lich in sei­ne Sach­wer­te, sei­ne IT oder sei­ne Elek­tro­nik inves­tiert hat, soll­te über ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen nach­den­ken, um Lücken zu ver­mei­den.

Der Ver­gleich unter­schied­li­cher Anbie­ter lohnt sich – indi­vi­du­ell, neu­tral und ange­passt an Ihre Bran­che.

häu­fi­ge Fra­gen

Nein. Für die meis­ten Unter­neh­men besteht in Deutsch­land kei­ne gesetz­li­che Pflicht zum Abschluss einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Aus­nah­men gibt es für bestimm­te Berufs­grup­pen mit gesetz­lich gere­gel­ter Berufs­haft­pflicht.

Jedes Unter­neh­men, das mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder exter­nen Per­so­nen zu tun hat, soll­te sich absi­chern. Beson­ders wich­tig ist sie für Hand­wer­ker, Dienst­leis­ter, Händ­ler oder pro­du­zie­ren­de Betrie­be – aber auch für klei­ne Gewer­be oder Selbst­stän­di­ge.

Abge­deckt sind Personen‑, Sach- und dar­aus resul­tie­ren­de Ver­mö­gens­schä­den. Bei­spie­le: Ein Kun­de ver­letzt sich in Ihren Geschäfts­räu­men oder ein Mit­ar­bei­ter beschä­digt frem­des Eigen­tum beim Kun­den­ein­satz.

Die Bei­trä­ge rich­ten sich nach Bran­che, Umsatz, Mit­ar­bei­ter­zahl und gewünsch­ter Deckungs­sum­me. Ein­zel­un­ter­neh­men zah­len teils ab 100 € jähr­lich, grö­ße­re Betrie­be ent­spre­chend mehr. Ein indi­vi­du­el­ler Ver­gleich bringt hier Klar­heit.