Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung: Schutz bei behörd­li­cher Schlie­ßung

Exis­tenz­si­che­rung für Unter­neh­men im Ernst­fall

Betriebsschliessung

Wenn der Betrieb plötz­lich schlie­ßen muss – sei es wegen Infek­ti­ons­ge­fahr, behörd­li­cher Anord­nung oder hygie­ni­scher Män­gel – ent­ste­hen oft hohe Ver­lus­te. Lau­fen­de Kos­ten lau­fen wei­ter, wäh­rend Ein­nah­men kom­plett weg­bre­chen. Genau hier greift die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung: Sie sichert Unter­neh­mer gegen die finan­zi­el­len Fol­gen einer zwangs­wei­sen Schlie­ßung ab – indi­vi­du­ell und bran­chen­ge­recht.

Wir unter­stüt­zen Sie dabei, den pas­sen­den Schutz für Ihre Bran­che zu fin­den – trans­pa­rent, unab­hän­gig und mit Blick auf die aktu­el­le Markt­si­tua­ti­on. Auch wenn vie­le Ver­si­che­rer sich zurück­ge­zo­gen haben, fin­den wir Lösun­gen.

Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung kurz erklärt

  • Schutz bei behörd­lich ange­ord­ne­ter Schlie­ßung

  • Gedeckt sind z. B. mel­de­pflich­ti­ge Krank­hei­ten, Erre­ger und Hygie­ne­män­gel

  • Absi­che­rung lau­fen­der Kos­ten über Tages­ent­schä­di­gung

  • Wich­tig für Gas­tro­no­mie, Hand­werk, Pfle­ge, Dienst­leis­tung u. v. m.

  • Abschluss meist nur mit Inhalts­ver­si­che­rung mög­lich

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Schutz bei Zwangs­schlie­ßung durch Behör­den

Was ist eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung?

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung sichert Unter­neh­men finan­zi­ell ab, wenn es zu einer behörd­lich ange­ord­ne­ten Schlie­ßung kommt – zum Bei­spiel auf­grund eines mel­de­pflich­ti­gen Krank­heits­er­re­gers oder schwer­wie­gen­der Hygie­ne­män­gel. Die Ver­si­che­rung zahlt in der Regel eine Tages­ent­schä­di­gung, über­nimmt Des­in­fek­ti­ons­kos­ten und kann auch für die Ver­nich­tung kon­ta­mi­nier­ter Waren auf­kom­men. Sie ist vor allem in Bran­chen mit Kun­den­kon­takt oder Lebens­mit­tel­ver­ar­bei­tung unver­zicht­bar – wie Gas­tro­no­mie, Hotel­le­rie, Fri­seu­re, Fit­ness­stu­di­os, Bäcke­rei­en oder Arzt­pra­xen.

Wich­tig zu wis­sen: Eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung wird in den meis­ten Fäl­len nicht als eigen­stän­di­ger Ver­trag, son­dern als Bau­stein zur Inhalts­ver­si­che­rung ange­bo­ten. Der Abschluss hängt stark von der Bran­che und der Risi­ko­ein­schät­zung des Ver­si­che­rers ab.

  • Schlie­ßung des Betriebs durch behörd­li­che Ein­zel­an­ord­nung

  • Erkran­kun­gen oder Ver­dacht auf mel­de­pflich­ti­ge Krank­hei­ten nach §§ 6 und 7 IfSG

  • Nach­weis bestimm­ter Krank­heits­er­re­ger (z. B. Sal­mo­nel­len, E. coli, Schar­lach)

  • Tätig­keits­ver­bot für Mit­ar­bei­ter durch Gesund­heits­amt

  • Kos­ten­über­nah­me für:

    • Des­in­fek­ti­ons­maß­nah­men

    • Ver­nich­tung kon­ta­mi­nier­ter Waren

    • Ertrags­aus­fall (Tages­ent­schä­di­gung)

  • All­ge­mein­ver­fü­gun­gen (z. B. flä­chen­de­cken­der Lock­down bei Pan­de­mien)

  • Schä­den durch Brand, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Ein­bruch (dafür ist eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung not­wen­dig)

  • Qua­ran­tä­ne ohne behörd­li­che Anord­nung

  • Schlie­ßung wegen wirt­schaft­li­cher Grün­de

  • Vie­le Ver­si­che­rer schlie­ßen Pan­de­mien und Epi­de­mien expli­zit aus

  • Kei­ne Leis­tung, wenn das Ereig­nis nicht im Ver­si­che­rungs­ka­ta­log genannt ist (abhän­gig vom Tarif)

Finan­zi­el­le Ent­las­tung bei behörd­li­cher Schlie­ßung

Leis­tun­gen der Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung schützt Sie vor wirt­schaft­li­chen Ver­lus­ten, wenn Ihr Betrieb auf­grund einer behörd­li­chen Anord­nung vor­über­ge­hend geschlos­sen wer­den muss. Je nach Tarif und Anbie­ter umfasst der Ver­si­che­rungs­schutz meh­re­re Leis­tungs­bau­stei­ne, die auf die Risi­ken Ihrer Bran­che zuge­schnit­ten sind.

In der Regel erhal­ten Ver­si­che­rungs­neh­mer bei Ein­tritt eines ver­si­cher­ten Ereig­nis­ses eine Tages­ent­schä­di­gung, die lau­fen­de Kos­ten wie Mie­te, Lea­sing­ra­ten oder Gehäl­ter abfe­dern soll. Die­se Zah­lung erfolgt für die Dau­er der Schlie­ßung und basiert auf dem indi­vi­du­ell ver­ein­bar­ten Tages­satz. Vor­aus­set­zung ist eine behörd­lich ver­an­lass­te Ein­zel­an­ord­nung, etwa nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG), zum Bei­spiel wegen Sal­mo­nel­len, Noro­vi­ren oder ande­ren mel­de­pflich­ti­gen Krank­heits­er­re­gern.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Bestand­teil ist die Kos­ten­über­nah­me für Des­in­fek­ti­ons­maß­nah­men, wenn etwa Räu­me, Maschi­nen oder Arbeits­ge­rä­te gerei­nigt und des­in­fi­ziert wer­den müs­sen. In vie­len Tari­fen sind auch die Ver­nich­tung kon­ta­mi­nier­ter Waren und Vor­rä­te ver­si­chert – zum Bei­spiel bei Lebens­mit­tel­be­trie­ben, wenn gan­ze Char­gen aus dem Ver­kehr gezo­gen wer­den müs­sen.

Eben­so kann ein Tätig­keits­ver­bot ein­zel­ner Mit­ar­bei­ter abge­si­chert sein, wenn die­se auf­grund eines Ver­dachts­falls vom Gesund­heits­amt aus dem Ver­kehr gezo­gen wer­den. Eini­ge Ver­si­che­rer schlie­ßen außer­dem soge­nann­te Wech­sel­wir­kungs­schä­den mit ein – etwa wenn durch den Aus­fall einer Abtei­lung der gesam­te Betrieb nicht mehr arbeits­fä­hig ist.

Zu beach­ten ist, dass die Leis­tun­gen nur grei­fen, wenn der jewei­li­ge Erre­ger oder die Krank­heit im Ver­si­che­rungs­ka­ta­log nament­lich genannt ist. Auch War­te­zei­ten oder Ent­schä­di­gungs­gren­zen vari­ie­ren je nach Anbie­ter und müs­sen sorg­fäl­tig geprüft wer­den. Eine indi­vi­du­el­le Prü­fung der Ver­trags­be­din­gun­gen ist des­halb uner­läss­lich.

Bei­trag rich­tet sich nach Bran­che und Risi­ko

Kos­ten & Bei­trags­hö­he

Die Kos­ten einer Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung hän­gen von meh­re­ren Fak­to­ren ab – vor allem von der Art Ihres Unter­neh­mens, dem Risi­ko­pro­fil Ihrer Bran­che und dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang. Pau­scha­le Preis­an­ga­ben sind daher nicht mög­lich.

In der Pra­xis vari­ie­ren die Bei­trä­ge je nach Anbie­ter, Tarif­mo­dell und indi­vi­du­el­len Risi­kom­erk­ma­len deut­lich. Ein­fluss­fak­to­ren sind unter ande­rem:

  • Bran­che (z. B. Gas­tro­no­mie = höhe­res Risi­ko als Ein­zel­han­del)

  • Betriebs­grö­ße und Umsatz

  • Höhe der gewünsch­ten Tages­ent­schä­di­gung

  • Dau­er der Ent­schä­di­gung (z. B. 30 oder 60 Tage)

  • Deckungs­er­wei­te­run­gen wie Waren­ver­nich­tung oder Teil­schlie­ßung

  • Regio­na­le Gege­ben­hei­ten und bis­he­ri­ge Scha­den­his­to­rie

Bei­spiel: Ein klei­ner Gas­tro­no­mie­be­trieb mit durch­schnitt­li­chem Umsatz und einem Tages­satz von 300 € kann mit jähr­li­chen Bei­trä­gen zwi­schen 400 € und 1.200 € rech­nen – je nach Anbie­ter und Ein­schluss der Zusatz­leis­tun­gen. In Bran­chen mit gerin­ge­rer Kun­den­fre­quenz oder ohne Lebens­mit­tel­ver­ar­bei­tung sind die Bei­trä­ge oft nied­ri­ger.

Wich­tig: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung nur in Ver­bin­dung mit einer Inhalts­ver­si­che­rung an. Die­se Vor­aus­set­zung wirkt sich eben­falls auf die Gesamt­kos­ten aus. Da sich die Tarif­land­schaft seit der Coro­na-Pan­de­mie stark ver­än­dert hat, ist eine indi­vi­du­el­le Prü­fung uner­läss­lich.

Ergän­zen­der Schutz, der zählt

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Ihr Unter­neh­men

Jeder Betrieb bringt indi­vi­du­el­le Risi­ken mit sich – umso wich­ti­ger ist ein ganz­heit­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz. Ergän­zen Sie Ihre Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung durch wei­te­re sinn­vol­le Absi­che­run­gen und schüt­zen Sie, was Ihr Unter­neh­men trägt: Ihre Ver­ant­wor­tung, Ihre Infra­struk­tur und Ihre Daten.

Betriebshaftpflicht

Betriebs­haft­pflicht

Uner­war­te­te Schä­den kön­nen schnell hohe For­de­run­gen nach sich zie­hen – ob durch feh­ler­haf­te Arbei­ten, Miss­ge­schi­cke im Kun­den­kon­takt oder Sach­schä­den auf dem Fir­men­ge­län­de. Die Betriebs­haft­pflicht schützt Sie zuver­läs­sig vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die im Rah­men Ihrer betrieb­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen.

firmengebaeude

Fir­men­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Ihr Fir­men­ge­bäu­de ist das Fun­da­ment Ihres Unter­neh­mens – und gleich­zei­tig zahl­rei­chen Risi­ken aus­ge­setzt: Feu­er, Sturm, Lei­tungs­was­ser­schä­den oder Ein­bruch­dieb­stahl kön­nen mas­si­ve Kos­ten ver­ur­sa­chen. Die Fir­men­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihre Immo­bi­lie zuver­läs­sig und sorgt dafür, dass Sie im Scha­den­fall schnell wie­der hand­lungs­fä­hig sind.

Cyberversicherung

Cyber­ver­si­che­rung

Digi­ta­le Angrif­fe auf Unter­neh­men neh­men rasant zu. Ein ein­zi­ger Hacker­an­griff kann Betriebs­ab­läu­fe lahm­le­gen, Daten ver­nich­ten und hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen. Die Cyber­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Cyber­kri­mi­na­li­tät – inklu­si­ve IT-Foren­sik, Scha­den­er­satz­an­sprü­chen und Betriebs­un­ter­bre­chung.

Absi­che­rung für Bran­chen mit direk­tem Kun­den­kon­takt

Für wen ist die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung sinn­voll?

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung rich­tet sich an alle Unter­neh­mer, deren Betrieb durch hygie­ni­sche Risi­ken oder Infek­ti­ons­ge­fah­ren ins Visier der Gesund­heits­äm­ter gera­ten kann – ganz gleich, ob in der Gas­tro­no­mie, im Dienst­leis­tungs­be­reich oder in medi­zi­ni­schen Beru­fen. Ent­schei­dend ist: Sobald Kun­den, Pati­en­ten oder Lebens­mit­tel im Spiel sind, steigt das Risi­ko einer behörd­li­chen Schlie­ßung erheb­lich.

In der Pra­xis betrifft das beson­ders Restau­rants, Bäcke­rei­en, Metz­ge­rei­en, Hotels, Fri­seur­sa­lons, Kos­me­tik- und Mas­sa­ge­stu­di­os, aber auch Fit­ness­stu­di­os, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Kitas und Arzt­pra­xen. Hier besteht ein erhöh­tes Risi­ko, dass durch mel­de­pflich­ti­ge Krank­heits­aus­brü­che, feh­len­de Hygie­ne­maß­nah­men oder behörd­li­che Kon­trol­len eine Schlie­ßung ange­ord­net wird – oft von heu­te auf mor­gen.

Auch Unter­neh­men mit meh­re­ren Stand­or­ten oder hoher Kun­den­fre­quenz, etwa im Ein­zel­han­del oder Ver­an­stal­tungs­be­reich, sind beson­ders gefähr­det. Selbst eine Infek­ti­on oder der Ver­dacht bei nur einem Mit­ar­bei­ter kann aus­rei­chen, um den Betrieb zumin­dest teil­wei­se lahm­zu­le­gen. Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung fängt die­se Risi­ken finan­zi­ell ab, indem sie unter ande­rem Des­in­fek­ti­ons­kos­ten, Waren­ver­nich­tung und den ent­gan­ge­nen Gewinn über Tages­pau­scha­len erstat­tet.

Vor allem klei­ne­re Betrie­be, bei denen schon weni­ge Tage Ein­nah­me­aus­fall exis­tenz­be­dro­hend sein kön­nen, pro­fi­tie­ren von die­ser Absi­che­rung. Aber auch mit­tel­stän­di­sche und grö­ße­re Unter­neh­men, die sich auf lang­fris­ti­ge Pla­nung und sta­bi­le Abläu­fe ver­las­sen, set­zen zuneh­mend auf die­se Ver­si­che­rungs­lö­sung – nicht zuletzt, weil vie­le Risi­ken durch Coro­na stär­ker ins Bewusst­sein gerückt sind.

Gera­de weil die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung heu­te nur noch bei aus­ge­wähl­ten Anbie­tern und unter engen Vor­aus­set­zun­gen erhält­lich ist, lohnt sich eine indi­vi­du­el­le Bera­tung. Wir hel­fen Ihnen dabei, die pas­sen­de Lösung für Ihre Bran­che und Ihre Anfor­de­run­gen zu fin­den.

Pass­ge­naue Absi­che­rung für jede Bran­che

Gewer­be im Über­blick

Jede Bran­che bringt eige­ne Risi­ken und Anfor­de­run­gen mit. Des­halb ent­wi­ckeln wir indi­vi­du­el­le Ver­si­che­rungs­kon­zep­te, die exakt auf Ihre Tätig­keit abge­stimmt sind – egal ob Sie ein Laden­ge­schäft betrei­ben, im Hand­werk tätig sind oder als Selbst­stän­di­ger arbei­ten. So sichern Sie Ihr Unter­neh­men rund­um ab.

Fir­men & Gewer­be­trei­ben­de

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Vom Ein­zel­han­del bis zum Büro: Gewer­be­trei­ben­de benö­ti­gen Lösun­gen, die ihre Abläu­fe und Wer­te zuver­läs­sig schüt­zen. Wir bie­ten Ihnen genau die Absi­che­rung, die zu Ihrer Bran­che passt.

Hand­werks­be­trie­be

Handwerksbetrieb

Ob Bau, Sani­tär oder Elek­tro­tech­nik – im Hand­werk zählt nicht nur Kön­nen, son­dern auch ein soli­der Ver­si­che­rungs­schutz. Wir bera­ten Sie bran­chen­spe­zi­fisch und leis­tungs­stark.

Freie Beru­fe & Selbst­stän­di­ge

Fotografen-Versicherung

Frei­be­ruf­ler und Selbst­stän­di­ge tra­gen viel Ver­ant­wor­tung. Wir unter­stüt­zen Sie mit indi­vi­du­el­len Lösun­gen für Ihre Pra­xis, Ihr Stu­dio oder Ihre krea­ti­ve Tätig­keit.

Klar­heit schaf­fen. Risi­ken ver­ste­hen. Rich­tig absi­chern.

Was Sie über Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung wis­sen wol­len

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung gehört zu den kom­ple­xe­ren gewerb­li­chen Ver­si­che­run­gen – gera­de weil die Bedin­gun­gen je nach Anbie­ter stark vari­ie­ren. In den fol­gen­den Punk­ten klä­ren wir die häu­figs­ten Fra­gen, die sich Unter­neh­mer vor dem Abschluss stel­len soll­ten.

Weil eine behörd­lich ange­ord­ne­te Schlie­ßung den lau­fen­den Betrieb inner­halb weni­ger Stun­den zum Still­stand brin­gen kann – bei wei­ter­lau­fen­den Fix­kos­ten. Die Ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Ent­las­tung und sichert den Fort­be­stand Ihres Unter­neh­mens in die­ser Kri­sen­si­tua­ti­on ab.

Typi­sche Aus­lö­ser sind mel­de­pflich­ti­ge Krank­hei­ten oder Krank­heits­er­re­ger wie Sal­mo­nel­len, Noro­vi­ren oder Schar­lach, die bei Mit­ar­bei­ten­den fest­ge­stellt wer­den. Aber auch Hygie­ne­män­gel, Kon­trol­len durch das Gesund­heits­amt oder Tätig­keits­ver­bo­te für Schlüs­sel­per­so­nal kön­nen eine Schlie­ßung not­wen­dig machen.

Nicht abge­deckt sind unter ande­rem flä­chen­de­cken­de All­ge­mein­ver­fü­gun­gen wie ein Lock­down, wirt­schaft­lich moti­vier­te Betriebs­schlie­ßun­gen oder Risi­ken, die expli­zit im Ver­trag aus­ge­schlos­sen wur­den – zum Bei­spiel Pan­de­mien oder bestimm­te nicht genann­te Erre­ger.

Vie­le Tari­fe schlie­ßen Pan­de­mien, Epi­de­mien und COVID-19 expli­zit aus. Eben­so oft nicht mit­ver­si­chert sind Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men ohne behörd­li­che Anord­nung, Schlie­ßun­gen auf­grund blo­ßer Ver­dachts­mo­men­te sowie Krank­hei­ten, die nicht im Kata­log des Ver­si­che­rers genannt sind.

Die Haft­zeit bezeich­net den Zeit­raum, für den Leis­tun­gen wie Tages­ent­schä­di­gun­gen gezahlt wer­den. Je nach Anbie­ter liegt sie meist bei 30 Tagen, kann aber in bestimm­ten Tari­fen auf 60 oder mehr Tage ver­län­gert wer­den. Die genaue Dau­er muss indi­vi­du­ell ver­ein­bart wer­den.

Ja, vie­le Ver­si­che­rer sehen eine War­te­zeit von 14 bis 30 Tagen vor, bevor der Ver­si­che­rungs­schutz aktiv wird. Schä­den, die vor Ablauf die­ser Frist ent­ste­hen, sind in der Regel nicht ver­si­chert.

Weil Gas­tro­no­mie­be­trie­be ein beson­ders hohes Risi­ko tra­gen: Sie ver­ar­bei­ten Lebens­mit­tel, haben engen Kun­den­kon­takt und unter­lie­gen stren­gen Hygie­ne­auf­la­gen. Ein ein­zi­ger Infek­ti­ons­fall kann zur voll­stän­di­gen Schlie­ßung füh­ren – mit erheb­li­chen finan­zi­el­len Fol­gen.

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Zusam­men­fas­sung

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung ist ein wich­ti­ger Bau­stein für alle Unter­neh­mer, deren Betrieb durch Infek­tio­nen, Hygie­ne­pro­ble­me oder behörd­li­che Anord­nun­gen plötz­lich still­ste­hen kann. Sie schützt vor finan­zi­el­len Eng­päs­sen, über­nimmt Des­in­fek­ti­ons- und Ent­sor­gungs­kos­ten und bie­tet Pla­nungs­si­cher­heit in unsi­che­ren Zei­ten. Beson­ders für Unter­neh­men mit Kun­den­kon­takt oder in lebens­mit­tel­na­hen Bran­chen lohnt sich die­se Absi­che­rung – nicht zuletzt, weil vie­le Ver­si­che­rer stren­ge Annah­me­richt­li­ni­en haben. Wir hel­fen Ihnen dabei, den pas­sen­den Schutz zu fin­den – indi­vi­du­ell, unab­hän­gig und auf Ihre Bran­che zuge­schnit­ten.

häu­fi­ge Fra­gen

Nicht jeder Betrieb wird auto­ma­tisch ange­nom­men. Wir prü­fen für Sie, ob Ihr Unter­neh­men in eine der aktu­ell ver­si­cher­ba­ren Risi­ko­grup­pen fällt und ob eine Absi­che­rung mög­lich ist – unter Berück­sich­ti­gung Ihrer Bran­che, Grö­ße und Hygie­ne­stan­dards.

Ja. Eine behörd­lich schrift­lich doku­men­tier­te Ein­zel­an­ord­nung ist in fast allen Poli­cen Vor­aus­set­zung für die Leis­tungs­pflicht. Münd­li­che Hin­wei­se, blo­ße Emp­feh­lun­gen oder frei­wil­li­ge Schlie­ßun­gen füh­ren in der Regel zu kei­nem Ver­si­che­rungs­schutz.

Nein. Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung deckt in ers­ter Linie den wirt­schaft­li­chen Scha­den des Unter­neh­mens. Die Löh­ne und Aus­fäl­le von Mit­ar­bei­tern sind nicht sepa­rat abge­si­chert. Hier greift ggf. das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) oder ande­re staat­li­che Rege­lun­gen.

Man­che Tari­fe sehen eine Absi­che­rung von Teil­be­triebs­schlie­ßun­gen vor, z. B. wenn nur eine Abtei­lung betrof­fen ist. Dies hängt jedoch vom gewähl­ten Anbie­ter und Tarif ab – wir bera­ten Sie, ob und wie die­ser Schutz für Ihren Betrieb sinn­voll inte­grier­bar ist.