- Startseite
- »
- Firmen
- »
- Betriebsschließungsversicherung
- »
- Gastronomie
Betriebsschließungsversicherung für die Gastronomie
Finanzieller Schutz bei behördlich angeordneter Schließung – optimal zugeschnitten auf Restaurants, Imbisse, Cafés und mehr.
Gastronomiebetriebe stehen tagtäglich in engem Kontakt mit Mitarbeitenden, Lieferanten und Gästen. Das macht sie besonders anfällig für Vorfälle, die eine behördlich angeordnete Betriebsschließung nach sich ziehen können – sei es durch Infektionskrankheiten, Hygienemängel oder einen unerwarteten Zwischenfall im Küchenbereich.
Mit der passenden Betriebsschließungsversicherung lässt sich das finanzielle Risiko solcher Maßnahmen deutlich reduzieren. Sie schützt vor Umsatzeinbußen, Personalkosten und weiteren wirtschaftlichen Folgen. Besonders für Restaurants, Cafés und Imbisse ist sie ein wichtiger Bestandteil eines soliden Absicherungskonzepts.
Weitere relevante Informationen rund um Absicherungen für die Gastronomie finden sich auch auf unserer Themenseite zur Gastronomie-Versicherung.
Das Wichtigste im Überblick
Über 700 zufriedene Kunden vertrauen uns
114 Bewertungen | 5,0 Sterne
328 Bewertungen | 4,9 Sterne
334 Bewertungen | 5,0 Sterne
Unvorhergesehene Ereignisse können jederzeit auftreten. Eine Betriebsschließungsversicherung schützt Gastronomiebetriebe vor den finanziellen Folgen behördlich angeordneter Schließungen.
Warum ist eine Betriebsschließungsversicherung für die Gastronomie wichtig?
Trotz aller Hygienevorgaben, klarer Prozesse und regelmäßiger Kontrollen ist kein Gastronomiebetrieb vor einer plötzlichen Schließung durch die Behörden geschützt. Schon ein Krankheitsfall bei einem Mitarbeitenden oder ein Verdacht auf einen meldepflichtigen Erreger kann ausreichen, um den Betrieb per Einzelverfügung stillzulegen – oft für mehrere Tage oder Wochen.
In dieser Zeit laufen die Fixkosten weiter: Gehälter, Miete, Energiekosten oder Leasingverträge. Gleichzeitig brechen sämtliche Umsätze weg – und nicht selten folgen noch negative Schlagzeilen in der Lokalpresse. Die wirtschaftlichen Folgen können massiv sein, selbst bei kürzeren Stillständen. Genau hier setzt die Betriebsschließungsversicherung an.
Sie bietet Gastronomiebetrieben einen existenziellen Schutz, wenn es zur behördlichen Schließung kommt – unabhängig davon, ob ein Schädling entdeckt, ein Virus nachgewiesen oder ein Hygienemangel beanstandet wurde. Besonders in einer Branche, in der ohnehin mit schmalen Margen gearbeitet wird, schafft die Versicherung Sicherheit und Stabilität.
Eine Betriebsschließungsversicherung für Gastronomiebetriebe deckt typischerweise folgende Leistungen ab:
Umsatzausfall: Erstattung des entgangenen Gewinns während der behördlichen Schließzeit.
Lohnfortzahlung: Übernahme der Löhne für Mitarbeitende, die aufgrund von Tätigkeitsverboten ausfallen.
Desinfektionskosten: Erstattung der Aufwendungen für angeordnete Desinfektionen von Räumen, Vorräten und Betriebsgegenständen.
Warenvernichtung: Ersatz von Vorräten und Lebensmitteln, die entsorgt werden müssen.
Kosten für Beobachtungs- und Ermittlungsmaßnahmen: Etwa wenn Gesundheitsämter oder Kontrollbehörden den Betrieb überwachen.
Tätigkeitsverbote: Wenn Mitarbeitenden die Ausübung ihrer Tätigkeit vorübergehend untersagt wird, sind auch diese Ausfälle mitversichert – sofern der Vertrag dies vorsieht.
Wichtig ist: Die genannten Leistungen greifen ausschließlich bei behördlich angeordneten, individuellen Maßnahmen. Eine freiwillige Betriebsschließung oder allgemeine Verfügungen – wie etwa ein bundesweiter Lockdown – sind nicht versichert.
Trotz umfassendem Schutz gelten bei der Betriebsschließungsversicherung bestimmte Leistungsausschlüsse. Dazu zählen unter anderem:
Allgemeinverfügungen und flächendeckende Maßnahmen: Wird ein ganzer Landkreis oder eine Branche pauschal geschlossen (z. B. wegen Pandemie), greift der Versicherungsschutz in der Regel nicht.
Nicht meldepflichtige Erkrankungen: Die Versicherung leistet nur bei Krankheiten und Erregern, die gemäß Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind.
Ausschlüsse bei Pandemien: Viele Versicherer schließen Pandemie-Folgen mittlerweile aus – oder gewähren nur Schutz bei bestimmten Tarifkonstellationen.
Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten: Werden behördliche Auflagen missachtet oder bewusst ignoriert, kann der Versicherungsschutz entfallen.
Verträge mit enger Erregerliste: Manche Policen nennen nur bestimmte Krankheiten. Ist ein Erreger nicht aufgeführt, entfällt die Leistung – es sei denn, der Tarif sieht eine „dynamische Verweisung“ auf das aktuelle Infektionsschutzgesetz vor.
Kosten der Betriebsschließungsversicherung für die Gastronomie
Die Prämien für eine Betriebsschließungsversicherung beginnen bei etwa 100 € pro Jahr für kleinere Gastronomiebetriebe. Die tatsächlichen Kosten richten sich nach individuellen Betriebsmerkmalen wie Umsatzhöhe, Anzahl der Mitarbeiter und gewünschtem Leistungsumfang.
Die genaue Prämienhöhe einer Betriebsschließungsversicherung wird von verschiedenen betriebsspezifischen Faktoren beeinflusst:
Umsatz des Betriebs: Ein höherer Jahresumsatz kann zu höheren Versicherungsprämien führen, da potenzielle Entschädigungsleistungen steigen.
Anzahl der Mitarbeiter: Mehr Angestellte bedeuten höhere Lohnfortzahlungskosten im Schadensfall, was sich auf die Prämie auswirkt.
Standort des Betriebs: Regionale Risiken, wie beispielsweise erhöhte Infektionsraten, können die Kosten beeinflussen.
Gewünschte Haftzeit: Versicherungen bieten unterschiedliche Haftzeiten (z. B. 30, 60 oder 90 Tage) an; längere Haftzeiten erhöhen die Prämie.
Versicherungssumme: Die Höhe der gewünschten Absicherung beeinflusst direkt die Beitragshöhe.
Einige Versicherer bieten die Betriebsschließungsversicherung als eigenständige Police an, während sie bei anderen als Zusatzbaustein zu einer bestehenden Gewerbe- oder Inhaltsversicherung integriert wird. Beispielsweise bietet die AXA eine eigenständige Betriebsschließungsversicherung an , während die Baloise diese als Zusatzbaustein in ihrer Business-Police integriert .
Angesichts der unterschiedlichen Angebote und Bedingungen ist es ratsam, die spezifischen Bedürfnisse des eigenen Betriebs zu analysieren und verschiedene Versicherungsangebote zu vergleichen, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.
Nicht nur Restaurants und Cafés profitieren von dieser wichtigen Absicherung – auch viele andere Berufsgruppen sollten sich gegen behördlich angeordnete Schließungen absichern.
Branchen für die Betriebsschließungsversicherung im Überblick
Eine Betriebsschließung kann viele Branchen treffen – überall dort, wo Hygienevorgaben eingehalten, mit Lebensmitteln gearbeitet oder enger Kundenkontakt besteht. Die Versicherung bietet Schutz vor Umsatzausfällen, Lohnfortzahlungen und weiteren Folgekosten. Besonders in den folgenden Bereichen ist ein solcher Schutz sinnvoll – und teilweise sogar wichtig.
Hotel
Hotels empfangen täglich wechselnde Gäste, arbeiten mit Speisen und stehen unter ständiger Beobachtung durch Aufsichtsbehörden. Eine Schließung – z. B. wegen Hygienemängeln – kann den gesamten Betrieb lahmlegen.
Friseur
In Friseursalons ist enger Kundenkontakt an der Tagesordnung. Bei gesundheitlichen Bedenken oder unzureichender Hygiene drohen schnelle Schließungen durch das Gesundheitsamt.
Kosmetikstudio
Kosmetische Behandlungen erfordern strikte Sauberkeit. Werden Standards nicht eingehalten oder tritt ein Infektionsfall auf, kann der Betrieb zeitweise geschlossen werden.
Heilpraktiker
Auch ohne Kassenzulassung gelten für Heilpraktiker hohe Anforderungen. Schon ein meldepflichtiger Erreger im Umfeld kann zur Anordnung einer Betriebsschließung führen.
Pflegeberufe
Pflegedienste und ambulante Betreuungsdienste arbeiten mit besonders schutzbedürftigen Menschen. Infektionsrisiken führen hier besonders schnell zu Stilllegungen.
Bäcker
Backwaren und frische Lebensmittel treffen auf viele Kunden täglich. Kommt es zu Verunreinigungen oder Schädlingsbefall, droht eine sofortige Betriebsschließung – verbunden mit hohen Kosten.
Ein strukturierter Prozess gewährleistet im Ernstfall eine zügige Schadensregulierung und sichert die finanzielle Stabilität Ihres Gastronomiebetriebs.
Ablauf im Schadensfall bei einer Betriebsschließungsversicherung
Bei behördlich angeordneter Schließung Ihres Betriebs ist ein klar definierter Ablauf entscheidend, um Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung effizient zu erhalten.
Sollte es zu einer behördlichen Schließung Ihres Gastronomiebetriebs kommen, beispielsweise aufgrund des Nachweises meldepflichtiger Krankheitserreger, ist es wichtig, systematisch vorzugehen:
Sofortige Kontaktaufnahme mit der Versicherung:
Informieren Sie unverzüglich Ihren Versicherer über die behördliche Anordnung und reichen Sie alle relevanten Dokumente ein.Dokumentation des Vorfalls:
Halten Sie sämtliche behördlichen Schreiben, Anordnungen und Kommunikationsverläufe sorgfältig fest.Schadensminderungspflicht wahrnehmen:
Ergreifen Sie alle zumutbaren Maßnahmen, um den Schaden zu minimieren, beispielsweise durch Desinfektionsmaßnahmen oder die Vernichtung kontaminierter Waren.Zusammenarbeit mit Behörden und Gutachtern:
Kooperieren Sie eng mit den zuständigen Stellen und von der Versicherung beauftragten Sachverständigen, um den Schaden zügig zu bewerten.Einreichung der Schadensunterlagen:
Stellen Sie der Versicherung eine detaillierte Aufstellung der entstandenen Kosten und Verluste zur Verfügung, einschließlich fortlaufender Betriebskosten und entgangener Gewinne.Prüfung und Auszahlung:
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Leistungen gemäß den Vertragsbedingungen.
Ein proaktives und gut dokumentiertes Vorgehen beschleunigt die Schadensabwicklung und unterstützt die finanzielle Absicherung Ihres Unternehmens.
Konkrete Fallbeispiele verdeutlichen die Relevanz einer Betriebsschließungsversicherung und deren Schutzfunktion im Ernstfall.
Reale Beispiele für Betriebsschließungen in der Gastronomie
Unvorhergesehene Ereignisse können Gastronomiebetriebe lahmlegen. Reale Fälle zeigen, wie eine Betriebsschließungsversicherung vor existenziellen finanziellen Schäden bewahrt.
Salmonellen-Ausbruch in einem Restaurant:
In einem mittelständischen Restaurant klagten mehrere Gäste nach dem Verzehr von Speisen über gesundheitliche Beschwerden. Untersuchungen des Gesundheitsamts bestätigten eine Salmonellen-Infektion, woraufhin der Betrieb für zwei Wochen geschlossen wurde. Die Betriebsschließungsversicherung übernahm den entgangenen Gewinn, die fortlaufenden Fixkosten sowie die Kosten für die Desinfektion und den Ersatz der vernichteten Waren.Schädlingsbefall in einer Bäckerei:
Eine Bäckerei entdeckte Anzeichen von Mäusebefall in ihren Lagerräumen. Das zuständige Ordnungsamt ordnete eine sofortige Schließung des Betriebs an, bis die Schädlingsbekämpfung und umfassende Reinigungsmaßnahmen abgeschlossen waren. Dank der bestehenden Betriebsschließungsversicherung wurden die Kosten für die Schädlingsbekämpfung, die Reinigung sowie der Umsatzausfall während der zweiwöchigen Schließung abgedeckt.Norovirus in einem Hotelrestaurant:
In einem Hotelrestaurant erkrankten mehrere Gäste und Mitarbeiter am Norovirus. Das Gesundheitsamt verhängte ein Tätigkeitsverbot für das betroffene Personal und schloss das Restaurant vorübergehend. Die Versicherung kam für die Lohnfortzahlungen, den Umsatzausfall und die Kosten für zusätzliche Hygienemaßnahmen auf, wodurch das Hotel vor erheblichen finanziellen Einbußen geschützt wurde.
Diese Beispiele unterstreichen die Bedeutung einer umfassenden Betriebsschließungsversicherung, um im Falle behördlicher Maßnahmen finanzielle Stabilität zu gewährleisten und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Das könnte Sie auch interessieren
Gewerbliche Sachversicherungen
Ein Brand in der Küche, ein Rohrbruch im Lager oder Vandalismus im Außenbereich – gewerbliche Sachversicherungen schützen Ihre Einrichtung, Geräte und Vorräte zuverlässig. Besonders für Gastronomiebetriebe, in denen hohe Werte auf kleinem Raum lagern, ist diese Absicherung unerlässlich.
Betriebs- & Geschäftsversicherung
Die modulare Komplettlösung für Ihr Unternehmen: Kombinieren Sie Sachwerte‑, Haftpflicht- und Ertragsausfallabsicherung in einer starken Police. Besonders für Gastronomiebetriebe mit Lieferdienst, Filialstruktur oder Veranstaltungen ein sinnvoller Rundumschutz.
Gesundheit & Vorsorge
Mitarbeitende sind das Herzstück jedes Gastronomiebetriebs. Mit einer betrieblichen Kranken- oder Unfallversicherung zeigen Sie nicht nur Wertschätzung, sondern sorgen auch im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfällen für finanzielle Entlastung – steuerlich attraktiv und individuell gestaltbar.
Zusammenfassung
Betriebsschließungen treffen Gastronomen oft unerwartet – sei es durch Hygienemängel, Infektionskrankheiten oder Einzelanordnungen von Behörden. Die finanziellen Folgen wie Umsatzausfälle, Lohnfortzahlungen oder Imageverluste können schnell existenzbedrohend werden. Eine Betriebsschließungsversicherung schützt zuverlässig vor genau diesen Risiken.
Die Versicherung übernimmt u. a. Desinfektionskosten, Ersatz für verdorbene Waren, laufende Kosten während der Schließung und ggf. sogar entgangenen Gewinn – abhängig vom Tarif. Sie ist oft als Zusatzbaustein integrierbar, aber auch einzeln abschließbar. Bereits ab ca. 100 € jährlich lässt sich ein Basisschutz realisieren – mit umfassender Wirkung im Ernstfall.
häufige Fragen
Wann leistet die Betriebsschließungsversicherung?
Die Versicherung greift bei behördlich angeordneten, individuellen Betriebsschließungen – etwa wegen meldepflichtiger Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Voraussetzung ist, dass die Schließung konkret auf Ihren Betrieb bezogen ist (z. B. bei Salmonellenbefall oder Norovirus). Pauschale Lockdowns wie bei Corona ohne Einzelverfügung sind in der Regel nicht versichert.
Ist die Versicherung auch für kleinere Gastrobetriebe sinnvoll?
Ja. Gerade kleinere Betriebe sind durch Fixkosten und geringere Rücklagen besonders anfällig. Schon eine einwöchige Schließung kann hier zu einem ernsthaften finanziellen Engpass führen. Eine gute Betriebsschließungsversicherung wirkt dem gezielt entgegen – und das zu sehr überschaubaren Beiträgen.
Welche Kosten werden im Schadenfall übernommen?
Je nach Tarif übernimmt die Versicherung u. a. den Verdienstausfall (oft pauschal mit 75 % des Umsatzes), Löhne, Warenvernichtung, Desinfektionsmaßnahmen und Wiederbeschaffungskosten. Wichtig ist, dass alle Leistungen und Ausschlüsse im Vertrag definiert sind – pauschale Annahmen sind nicht ausreichend.
Gibt es Wartezeiten oder Einschränkungen?
In vielen Fällen gibt es keine Wartezeit, allerdings gilt häufig: Nur meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz sind versichert. Krankheiten, die dort nicht gelistet sind oder pauschale Schließungen ohne individuellen Bezug, sind in der Regel ausgeschlossen. Vor Abschluss ist eine sorgfältige Prüfung der Bedingungen unerlässlich.