Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung für die Gas­tro­no­mie

Finan­zi­el­ler Schutz bei behörd­lich ange­ord­ne­ter Schlie­ßung – opti­mal zuge­schnit­ten auf Restau­rants, Imbis­se, Cafés und mehr.

Gastronomie Versicherung | Gastronomie

Gas­tro­no­mie­be­trie­be ste­hen tag­täg­lich in engem Kon­takt mit Mit­ar­bei­ten­den, Lie­fe­ran­ten und Gäs­ten. Das macht sie beson­ders anfäl­lig für Vor­fäl­le, die eine behörd­lich ange­ord­ne­te Betriebs­schlie­ßung nach sich zie­hen kön­nen – sei es durch Infek­ti­ons­krank­hei­ten, Hygie­ne­män­gel oder einen uner­war­te­ten Zwi­schen­fall im Küchen­be­reich.

Mit der pas­sen­den Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung lässt sich das finan­zi­el­le Risi­ko sol­cher Maß­nah­men deut­lich redu­zie­ren. Sie schützt vor Umsatz­ein­bu­ßen, Per­so­nal­kos­ten und wei­te­ren wirt­schaft­li­chen Fol­gen. Beson­ders für Restau­rants, Cafés und Imbis­se ist sie ein wich­ti­ger Bestand­teil eines soli­den Absi­che­rungs­kon­zepts.

Wei­te­re rele­van­te Infor­ma­tio­nen rund um Absi­che­run­gen für die Gas­tro­no­mie fin­den sich auch auf unse­rer The­men­sei­te zur Gas­tro­no­mie-Ver­si­che­rung.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung greift, wenn Behör­den den Gas­tro­no­mie­be­trieb indi­vi­du­ell schlie­ßen – etwa wegen Infek­tio­nen oder Hygie­never­stö­ßen.

  • Ver­si­chert sind unter ande­rem Umsatz­aus­fäl­le, Lohn­fort­zah­lun­gen, Des­in­fek­ti­ons­maß­nah­men sowie Waren­ver­nich­tung.

  • Schon ab rund 100 € jähr­lich kann ein Basis­schutz für klei­ne Betrie­be abge­schlos­sen wer­den – abhän­gig von Grö­ße, Umsatz und Leis­tun­gen.

  • Vie­le Schä­den ent­ste­hen trotz größ­ter Hygie­ne, etwa durch Gäs­te oder Aus­hilfs­kräf­te – der Ver­si­che­rungs­schutz fängt genau hier an.

  • Wich­tig: Leis­tun­gen erfol­gen nur bei behörd­li­cher Ein­zel­an­ord­nung – nicht bei einem all­ge­mei­nen Lock­down oder flä­chen­de­cken­den Maß­nah­men.

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Unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se kön­nen jeder­zeit auf­tre­ten. Eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung schützt Gas­tro­no­mie­be­trie­be vor den finan­zi­el­len Fol­gen behörd­lich ange­ord­ne­ter Schlie­ßun­gen.

War­um ist eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung für die Gas­tro­no­mie wich­tig?

Trotz aller Hygie­ne­vor­ga­ben, kla­rer Pro­zes­se und regel­mä­ßi­ger Kon­trol­len ist kein Gas­tro­no­mie­be­trieb vor einer plötz­li­chen Schlie­ßung durch die Behör­den geschützt. Schon ein Krank­heits­fall bei einem Mit­ar­bei­ten­den oder ein Ver­dacht auf einen mel­de­pflich­ti­gen Erre­ger kann aus­rei­chen, um den Betrieb per Ein­zel­ver­fü­gung still­zu­le­gen – oft für meh­re­re Tage oder Wochen.

In die­ser Zeit lau­fen die Fix­kos­ten wei­ter: Gehäl­ter, Mie­te, Ener­gie­kos­ten oder Lea­sing­ver­trä­ge. Gleich­zei­tig bre­chen sämt­li­che Umsät­ze weg – und nicht sel­ten fol­gen noch nega­ti­ve Schlag­zei­len in der Lokal­pres­se. Die wirt­schaft­li­chen Fol­gen kön­nen mas­siv sein, selbst bei kür­ze­ren Still­stän­den. Genau hier setzt die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung an.

Sie bie­tet Gas­tro­no­mie­be­trie­ben einen exis­ten­zi­el­len Schutz, wenn es zur behörd­li­chen Schlie­ßung kommt – unab­hän­gig davon, ob ein Schäd­ling ent­deckt, ein Virus nach­ge­wie­sen oder ein Hygie­ne­man­gel bean­stan­det wur­de. Beson­ders in einer Bran­che, in der ohne­hin mit schma­len Mar­gen gear­bei­tet wird, schafft die Ver­si­che­rung Sicher­heit und Sta­bi­li­tät.

Eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung für Gas­tro­no­mie­be­trie­be deckt typi­scher­wei­se fol­gen­de Leis­tun­gen ab:

  • Umsatz­aus­fall: Erstat­tung des ent­gan­ge­nen Gewinns wäh­rend der behörd­li­chen Schließ­zeit.

  • Lohn­fort­zah­lung: Über­nah­me der Löh­ne für Mit­ar­bei­ten­de, die auf­grund von Tätig­keits­ver­bo­ten aus­fal­len.

  • Des­in­fek­ti­ons­kos­ten: Erstat­tung der Auf­wen­dun­gen für ange­ord­ne­te Des­in­fek­tio­nen von Räu­men, Vor­rä­ten und Betriebs­ge­gen­stän­den.

  • Waren­ver­nich­tung: Ersatz von Vor­rä­ten und Lebens­mit­teln, die ent­sorgt wer­den müs­sen.

  • Kos­ten für Beob­ach­tungs- und Ermitt­lungs­maß­nah­men: Etwa wenn Gesund­heits­äm­ter oder Kon­troll­be­hör­den den Betrieb über­wa­chen.

  • Tätig­keits­ver­bo­te: Wenn Mit­ar­bei­ten­den die Aus­übung ihrer Tätig­keit vor­über­ge­hend unter­sagt wird, sind auch die­se Aus­fäl­le mit­ver­si­chert – sofern der Ver­trag dies vor­sieht.

Wich­tig ist: Die genann­ten Leis­tun­gen grei­fen aus­schließ­lich bei behörd­lich ange­ord­ne­ten, indi­vi­du­el­len Maß­nah­men. Eine frei­wil­li­ge Betriebs­schlie­ßung oder all­ge­mei­ne Ver­fü­gun­gen – wie etwa ein bun­des­wei­ter Lock­down – sind nicht ver­si­chert.

Trotz umfas­sen­dem Schutz gel­ten bei der Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung bestimm­te Leis­tungs­aus­schlüs­se. Dazu zäh­len unter ande­rem:

  • All­ge­mein­ver­fü­gun­gen und flä­chen­de­cken­de Maß­nah­men: Wird ein gan­zer Land­kreis oder eine Bran­che pau­schal geschlos­sen (z. B. wegen Pan­de­mie), greift der Ver­si­che­rungs­schutz in der Regel nicht.

  • Nicht mel­de­pflich­ti­ge Erkran­kun­gen: Die Ver­si­che­rung leis­tet nur bei Krank­hei­ten und Erre­gern, die gemäß Infek­ti­ons­schutz­ge­setz mel­de­pflich­tig sind.

  • Aus­schlüs­se bei Pan­de­mien: Vie­le Ver­si­che­rer schlie­ßen Pan­de­mie-Fol­gen mitt­ler­wei­le aus – oder gewäh­ren nur Schutz bei bestimm­ten Tarif­kon­stel­la­tio­nen.

  • Vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten: Wer­den behörd­li­che Auf­la­gen miss­ach­tet oder bewusst igno­riert, kann der Ver­si­che­rungs­schutz ent­fal­len.

  • Ver­trä­ge mit enger Erre­ger­lis­te: Man­che Poli­cen nen­nen nur bestimm­te Krank­hei­ten. Ist ein Erre­ger nicht auf­ge­führt, ent­fällt die Leis­tung – es sei denn, der Tarif sieht eine „dyna­mi­sche Ver­wei­sung“ auf das aktu­el­le Infek­ti­ons­schutz­ge­setz vor.

Kos­ten der Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung für die Gas­tro­no­mie

Die Prä­mi­en für eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung begin­nen bei etwa 100 € pro Jahr für klei­ne­re Gas­tro­no­mie­be­trie­be. Die tat­säch­li­chen Kos­ten rich­ten sich nach indi­vi­du­el­len Betriebs­merk­ma­len wie Umsatz­hö­he, Anzahl der Mit­ar­bei­ter und gewünsch­tem Leis­tungs­um­fang.

Die genaue Prä­mi­en­hö­he einer Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung wird von ver­schie­de­nen betriebs­spe­zi­fi­schen Fak­to­ren beein­flusst:

  • Umsatz des Betriebs: Ein höhe­rer Jah­res­um­satz kann zu höhe­ren Ver­si­che­rungs­prä­mi­en füh­ren, da poten­zi­el­le Ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen stei­gen.

  • Anzahl der Mit­ar­bei­ter: Mehr Ange­stell­te bedeu­ten höhe­re Lohn­fort­zah­lungs­kos­ten im Scha­dens­fall, was sich auf die Prä­mie aus­wirkt.

  • Stand­ort des Betriebs: Regio­na­le Risi­ken, wie bei­spiels­wei­se erhöh­te Infek­ti­ons­ra­ten, kön­nen die Kos­ten beein­flus­sen.

  • Gewünsch­te Haft­zeit: Ver­si­che­run­gen bie­ten unter­schied­li­che Haft­zei­ten (z. B. 30, 60 oder 90 Tage) an; län­ge­re Haft­zei­ten erhö­hen die Prä­mie.

  • Ver­si­che­rungs­sum­me: Die Höhe der gewünsch­ten Absi­che­rung beein­flusst direkt die Bei­trags­hö­he.

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung als eigen­stän­di­ge Poli­ce an, wäh­rend sie bei ande­ren als Zusatz­bau­stein zu einer bestehen­den Gewer­be- oder Inhalts­ver­si­che­rung inte­griert wird. Bei­spiels­wei­se bie­tet die AXA eine eigen­stän­di­ge Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung an , wäh­rend die Baloi­se die­se als Zusatz­bau­stein in ihrer Busi­ness-Poli­ce inte­griert .

Ange­sichts der unter­schied­li­chen Ange­bo­te und Bedin­gun­gen ist es rat­sam, die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se des eige­nen Betriebs zu ana­ly­sie­ren und ver­schie­de­ne Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te zu ver­glei­chen, um den opti­ma­len Schutz zu gewähr­leis­ten.

Nicht nur Restau­rants und Cafés pro­fi­tie­ren von die­ser wich­ti­gen Absi­che­rung – auch vie­le ande­re Berufs­grup­pen soll­ten sich gegen behörd­lich ange­ord­ne­te Schlie­ßun­gen absi­chern.

Bran­chen für die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung im Über­blick

Eine Betriebs­schlie­ßung kann vie­le Bran­chen tref­fen – über­all dort, wo Hygie­ne­vor­ga­ben ein­ge­hal­ten, mit Lebens­mit­teln gear­bei­tet oder enger Kun­den­kon­takt besteht. Die Ver­si­che­rung bie­tet Schutz vor Umsatz­aus­fäl­len, Lohn­fort­zah­lun­gen und wei­te­ren Fol­ge­kos­ten. Beson­ders in den fol­gen­den Berei­chen ist ein sol­cher Schutz sinn­voll – und teil­wei­se sogar wich­tig.

Hotel

Hotels emp­fan­gen täg­lich wech­seln­de Gäs­te, arbei­ten mit Spei­sen und ste­hen unter stän­di­ger Beob­ach­tung durch Auf­sichts­be­hör­den. Eine Schlie­ßung – z. B. wegen Hygie­ne­män­geln – kann den gesam­ten Betrieb lahm­le­gen.

Fri­seur

In Fri­seur­sa­lons ist enger Kun­den­kon­takt an der Tages­ord­nung. Bei gesund­heit­li­chen Beden­ken oder unzu­rei­chen­der Hygie­ne dro­hen schnel­le Schlie­ßun­gen durch das Gesund­heits­amt.

Kos­me­tik­stu­dio

Kos­me­ti­sche Behand­lun­gen erfor­dern strik­te Sau­ber­keit. Wer­den Stan­dards nicht ein­ge­hal­ten oder tritt ein Infek­ti­ons­fall auf, kann der Betrieb zeit­wei­se geschlos­sen wer­den.

Heil­prak­ti­ker

Auch ohne Kas­sen­zu­las­sung gel­ten für Heil­prak­ti­ker hohe Anfor­de­run­gen. Schon ein mel­de­pflich­ti­ger Erre­ger im Umfeld kann zur Anord­nung einer Betriebs­schlie­ßung füh­ren.

Pfle­ge­be­ru­fe

Pfle­ge­diens­te und ambu­lan­te Betreu­ungs­diens­te arbei­ten mit beson­ders schutz­be­dürf­ti­gen Men­schen. Infek­ti­ons­ri­si­ken füh­ren hier beson­ders schnell zu Still­le­gun­gen.

Bäcker

Back­wa­ren und fri­sche Lebens­mit­tel tref­fen auf vie­le Kun­den täg­lich. Kommt es zu Ver­un­rei­ni­gun­gen oder Schäd­lings­be­fall, droht eine sofor­ti­ge Betriebs­schlie­ßung – ver­bun­den mit hohen Kos­ten.

Ein struk­tu­rier­ter Pro­zess gewähr­leis­tet im Ernst­fall eine zügi­ge Scha­dens­re­gu­lie­rung und sichert die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät Ihres Gas­tro­no­mie­be­triebs.

Ablauf im Scha­dens­fall bei einer Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung

Bei behörd­lich ange­ord­ne­ter Schlie­ßung Ihres Betriebs ist ein klar defi­nier­ter Ablauf ent­schei­dend, um Leis­tun­gen aus der Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung effi­zi­ent zu erhal­ten.

Soll­te es zu einer behörd­li­chen Schlie­ßung Ihres Gas­tro­no­mie­be­triebs kom­men, bei­spiels­wei­se auf­grund des Nach­wei­ses mel­de­pflich­ti­ger Krank­heits­er­re­ger, ist es wich­tig, sys­te­ma­tisch vor­zu­ge­hen:

  1. Sofor­ti­ge Kon­takt­auf­nah­me mit der Ver­si­che­rung:
    Infor­mie­ren Sie unver­züg­lich Ihren Ver­si­che­rer über die behörd­li­che Anord­nung und rei­chen Sie alle rele­van­ten Doku­men­te ein.

  2. Doku­men­ta­ti­on des Vor­falls:
    Hal­ten Sie sämt­li­che behörd­li­chen Schrei­ben, Anord­nun­gen und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­läu­fe sorg­fäl­tig fest.

  3. Scha­dens­min­de­rungs­pflicht wahr­neh­men:
    Ergrei­fen Sie alle zumut­ba­ren Maß­nah­men, um den Scha­den zu mini­mie­ren, bei­spiels­wei­se durch Des­in­fek­ti­ons­maß­nah­men oder die Ver­nich­tung kon­ta­mi­nier­ter Waren.

  4. Zusam­men­ar­beit mit Behör­den und Gut­ach­tern:
    Koope­rie­ren Sie eng mit den zustän­di­gen Stel­len und von der Ver­si­che­rung beauf­trag­ten Sach­ver­stän­di­gen, um den Scha­den zügig zu bewer­ten.

  5. Ein­rei­chung der Scha­dens­un­ter­la­gen:
    Stel­len Sie der Ver­si­che­rung eine detail­lier­te Auf­stel­lung der ent­stan­de­nen Kos­ten und Ver­lus­te zur Ver­fü­gung, ein­schließ­lich fort­lau­fen­der Betriebs­kos­ten und ent­gan­ge­ner Gewin­ne.

  6. Prü­fung und Aus­zah­lung:
    Nach Prü­fung der Unter­la­gen erfolgt die Aus­zah­lung der ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen gemäß den Ver­trags­be­din­gun­gen.

Ein pro­ak­ti­ves und gut doku­men­tier­tes Vor­ge­hen beschleu­nigt die Scha­dens­ab­wick­lung und unter­stützt die finan­zi­el­le Absi­che­rung Ihres Unter­neh­mens.

Kon­kre­te Fall­bei­spie­le ver­deut­li­chen die Rele­vanz einer Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung und deren Schutz­funk­ti­on im Ernst­fall.

Rea­le Bei­spie­le für Betriebs­schlie­ßun­gen in der Gas­tro­no­mie

Unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se kön­nen Gas­tro­no­mie­be­trie­be lahm­le­gen. Rea­le Fäl­le zei­gen, wie eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung vor exis­ten­zi­el­len finan­zi­el­len Schä­den bewahrt.

  1. Sal­mo­nel­len-Aus­bruch in einem Restau­rant:
    In einem mit­tel­stän­di­schen Restau­rant klag­ten meh­re­re Gäs­te nach dem Ver­zehr von Spei­sen über gesund­heit­li­che Beschwer­den. Unter­su­chun­gen des Gesund­heits­amts bestä­tig­ten eine Sal­mo­nel­len-Infek­ti­on, wor­auf­hin der Betrieb für zwei Wochen geschlos­sen wur­de. Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung über­nahm den ent­gan­ge­nen Gewinn, die fort­lau­fen­den Fix­kos­ten sowie die Kos­ten für die Des­in­fek­ti­on und den Ersatz der ver­nich­te­ten Waren.

  2. Schäd­lings­be­fall in einer Bäcke­rei:
    Eine Bäcke­rei ent­deck­te Anzei­chen von Mäu­se­be­fall in ihren Lager­räu­men. Das zustän­di­ge Ord­nungs­amt ord­ne­te eine sofor­ti­ge Schlie­ßung des Betriebs an, bis die Schäd­lings­be­kämp­fung und umfas­sen­de Rei­ni­gungs­maß­nah­men abge­schlos­sen waren. Dank der bestehen­den Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung wur­den die Kos­ten für die Schäd­lings­be­kämp­fung, die Rei­ni­gung sowie der Umsatz­aus­fall wäh­rend der zwei­wö­chi­gen Schlie­ßung abge­deckt.

  3. Noro­vi­rus in einem Hotel­re­stau­rant:
    In einem Hotel­re­stau­rant erkrank­ten meh­re­re Gäs­te und Mit­ar­bei­ter am Noro­vi­rus. Das Gesund­heits­amt ver­häng­te ein Tätig­keits­ver­bot für das betrof­fe­ne Per­so­nal und schloss das Restau­rant vor­über­ge­hend. Die Ver­si­che­rung kam für die Lohn­fort­zah­lun­gen, den Umsatz­aus­fall und die Kos­ten für zusätz­li­che Hygie­ne­maß­nah­men auf, wodurch das Hotel vor erheb­li­chen finan­zi­el­len Ein­bu­ßen geschützt wur­de.

Die­se Bei­spie­le unter­strei­chen die Bedeu­tung einer umfas­sen­den Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung, um im Fal­le behörd­li­cher Maß­nah­men finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät zu gewähr­leis­ten und den Fort­be­stand des Unter­neh­mens zu sichern.

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Betriebs­schlie­ßun­gen tref­fen Gas­tro­no­men oft uner­war­tet – sei es durch Hygie­ne­män­gel, Infek­ti­ons­krank­hei­ten oder Ein­zel­an­ord­nun­gen von Behör­den. Die finan­zi­el­len Fol­gen wie Umsatz­aus­fäl­le, Lohn­fort­zah­lun­gen oder Image­ver­lus­te kön­nen schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den. Eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung schützt zuver­läs­sig vor genau die­sen Risi­ken.

Die Ver­si­che­rung über­nimmt u. a. Des­in­fek­ti­ons­kos­ten, Ersatz für ver­dor­be­ne Waren, lau­fen­de Kos­ten wäh­rend der Schlie­ßung und ggf. sogar ent­gan­ge­nen Gewinn – abhän­gig vom Tarif. Sie ist oft als Zusatz­bau­stein inte­grier­bar, aber auch ein­zeln abschließ­bar. Bereits ab ca. 100 € jähr­lich lässt sich ein Basis­schutz rea­li­sie­ren – mit umfas­sen­der Wir­kung im Ernst­fall.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Ver­si­che­rung greift bei behörd­lich ange­ord­ne­ten, indi­vi­du­el­len Betriebs­schlie­ßun­gen – etwa wegen mel­de­pflich­ti­ger Krank­hei­ten nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. Vor­aus­set­zung ist, dass die Schlie­ßung kon­kret auf Ihren Betrieb bezo­gen ist (z. B. bei Sal­mo­nel­len­be­fall oder Noro­vi­rus). Pau­scha­le Lock­downs wie bei Coro­na ohne Ein­zel­ver­fü­gung sind in der Regel nicht ver­si­chert.

Ja. Gera­de klei­ne­re Betrie­be sind durch Fix­kos­ten und gerin­ge­re Rück­la­gen beson­ders anfäl­lig. Schon eine ein­wö­chi­ge Schlie­ßung kann hier zu einem ernst­haf­ten finan­zi­el­len Eng­pass füh­ren. Eine gute Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung wirkt dem gezielt ent­ge­gen – und das zu sehr über­schau­ba­ren Bei­trä­gen.

Je nach Tarif über­nimmt die Ver­si­che­rung u. a. den Ver­dienst­aus­fall (oft pau­schal mit 75 % des Umsat­zes), Löh­ne, Waren­ver­nich­tung, Des­in­fek­ti­ons­maß­nah­men und Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten. Wich­tig ist, dass alle Leis­tun­gen und Aus­schlüs­se im Ver­trag defi­niert sind – pau­scha­le Annah­men sind nicht aus­rei­chend.

In vie­len Fäl­len gibt es kei­ne War­te­zeit, aller­dings gilt häu­fig: Nur mel­de­pflich­ti­ge Krank­hei­ten nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz sind ver­si­chert. Krank­hei­ten, die dort nicht gelis­tet sind oder pau­scha­le Schlie­ßun­gen ohne indi­vi­du­el­len Bezug, sind in der Regel aus­ge­schlos­sen. Vor Abschluss ist eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung der Bedin­gun­gen uner­läss­lich.