Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung Kos­ten

War­um sich der Schutz für Ihren Betrieb schnel­ler bezahlt macht, als Sie den­ken.

Rotes Hinweisschild mit der Aufschrift „Sorry we’re closed“ an einer Glastür eines Geschäfts

Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung – Kos­ten, die Exis­ten­zen ret­ten kön­nen

Vie­le Betrie­be unter­schät­zen das Risi­ko einer plötz­li­chen behörd­li­chen Schlie­ßung – dabei reicht oft schon ein Krank­heits­fall im Team oder eine Infek­ti­on bei Gäs­ten, um den gesam­ten Geschäfts­be­trieb lahm­zu­le­gen. Wir ken­nen die Sor­gen, die damit ver­bun­den sind, und wis­sen: Eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung bie­tet gera­de in sol­chen Situa­tio­nen eine ent­schei­den­de finan­zi­el­le Absi­che­rung.

Die gute Nach­richt: Die Kos­ten einer Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung sind häu­fig deut­lich gerin­ger als gedacht – und ste­hen in kei­nem Ver­hält­nis zu den poten­zi­el­len Aus­fäl­len und Fol­ge­kos­ten einer unge­plan­ten Schlie­ßung. Wir zei­gen Ihnen, wor­auf es bei den Kos­ten ankommt, wel­che Leis­tun­gen im Ernst­fall über­nom­men wer­den – und für wel­che Betrie­be der Schutz beson­ders wich­tig ist.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­run­gen grei­fen bei behörd­lich ange­ord­ne­ter Schlie­ßung auf­grund mel­de­pflich­ti­ger Krank­hei­ten nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz.

  • Die Kos­ten der Ver­si­che­rung rich­ten sich u. a. nach Betriebs­grö­ße, Umsatz, Mit­ar­bei­ter­an­zahl, Stand­ort und gewünsch­ter Ver­si­che­rungs­sum­me.

  • Schon ab ca. 100 € im Jahr ist eine Absi­che­rung für klei­ne­re Betrie­be wie Cafés oder Imbis­se mög­lich.

  • Erstat­tet wer­den z. B. Lohn­kos­ten, lau­fen­de Betriebs­aus­ga­ben, Des­in­fek­ti­ons­maß­nah­men und ent­gan­ge­ne Umsät­ze.

  • Die Bei­trä­ge sind als Betriebs­aus­ga­ben steu­er­lich voll absetz­bar.

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sub­hea­ding

War­um ist eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung wich­tig?

Betrie­be ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen. Eine der gra­vie­rends­ten ist die behörd­lich ange­ord­ne­te Schlie­ßung auf­grund von Infek­ti­ons­ri­si­ken. Sol­che Maß­nah­men kön­nen nicht nur den lau­fen­den Betrieb stö­ren, son­dern auch erheb­li­che finan­zi­el­le Ein­bu­ßen ver­ur­sa­chen. Eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung bie­tet hier essen­zi­el­len Schutz.

Rea­le Sze­na­ri­en ver­deut­li­chen die Rele­vanz:

  • Gas­tro­no­mie­be­trie­be: Ein Gast infi­ziert sich mit einer mel­de­pflich­ti­gen Krank­heit. Die Fol­ge: Das Gesund­heits­amt ord­net eine sofor­ti­ge Schlie­ßung des Restau­rants an.

  • Ein­zel­han­del: Ein Mit­ar­bei­ter wird posi­tiv auf eine Infek­ti­ons­krank­heit getes­tet. Alle Kol­le­gen müs­sen in Qua­ran­tä­ne, der Laden bleibt geschlos­sen.

  • Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men: In einem Fri­seur­sa­lon wird ein Kun­de mit einer mel­de­pflich­ti­gen Krank­heit iden­ti­fi­ziert. Der Salon muss vor­über­ge­hend schlie­ßen.

In all die­sen Fäl­len schützt eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung vor den finan­zi­el­len Fol­gen und sichert die Exis­tenz des Unter­neh­mens.

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung deckt typi­scher­wei­se fol­gen­de Punk­te ab:

Betriebs­schlie­ßung: Ent­schä­di­gung bei behörd­lich ange­ord­ne­ter Schlie­ßung auf­grund mel­de­pflich­ti­ger Krank­hei­ten oder Krank­heits­er­re­ger gemäß Infek­ti­ons­schutz­ge­setz.

  • Tätig­keits­ver­bo­te: Über­nah­me von Lohn­kos­ten bei behörd­lich ver­häng­ten Tätig­keits­ver­bo­ten für Mit­ar­bei­ter.

  • Des­in­fek­ti­ons­kos­ten: Kos­ten­über­nah­me für die behörd­lich ange­ord­ne­te Rei­ni­gung und Des­in­fek­ti­on des Betriebs.

  • Waren­schä­den: Ersatz für Waren und Vor­rä­te, die auf­grund behörd­li­cher Anord­nung ver­nich­tet wer­den müs­sen.

Es gibt bestimm­te Aus­schlüs­se, die je nach Ver­si­che­rer vari­ie­ren kön­nen:

  • Pandemien/Epidemien: Schä­den auf­grund von Pan­de­mien oder Epi­de­mien, wie von WHO oder RKI defi­niert, sind häu­fig aus­ge­schlos­sen.

  • All­ge­mein­ver­fü­gun­gen: Maß­nah­men, die nicht auf eine indi­vi­du­el­le behörd­li­che Anord­nung zurück­zu­füh­ren sind, son­dern all­ge­mei­ner Natur sind, fal­len oft nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz.

  • Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen: Ereig­nis­se wie Erd­be­ben oder Über­schwem­mun­gen sind in der Regel nicht abge­deckt.

  • Vor­sätz­li­che Ver­stö­ße: Schä­den, die durch vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten des Ver­si­che­rungs­neh­mers ent­ste­hen, sind aus­ge­schlos­sen.

Wel­che Fak­to­ren beein­flus­sen die Kos­ten einer Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung?

Die genann­ten Infor­ma­tio­nen basie­ren auf all­ge­mei­nen Erfah­rungs­wer­ten und kön­nen je nach indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on und Ver­si­che­rer vari­ie­ren. Es wird emp­foh­len, eine per­sön­li­che Bera­tung in Anspruch zu neh­men, um ein maß­ge­schnei­der­tes Ange­bot zu erhal­ten.

Die Prä­mi­en für eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung kön­nen je nach Betrieb erheb­lich vari­ie­ren. Es gibt jedoch eini­ge zen­tra­le Fak­to­ren, die die Kos­ten maß­geb­lich beein­flus­sen:

  • Bran­che und Betriebs­art: Unter­neh­men mit höhe­rem Risi­ko, wie Gas­tro­no­mie­be­trie­be oder Lebens­mit­tel­her­stel­ler, zah­len in der Regel höhe­re Prä­mi­en als bei­spiels­wei­se Büro­be­trie­be

  • Betriebs­grö­ße und Umsatz: Ein höhe­rer Jah­res­um­satz kann zu höhe­ren Ver­si­che­rungs­kos­ten füh­ren, da poten­zi­el­le Aus­fäl­le grö­ßer sind.

  • Anzahl der Mit­ar­bei­ter: Mehr Ange­stell­te bedeu­ten oft höhe­re Lohn­kos­ten im Scha­dens­fall, was die Prä­mie beein­flusst.

  • Stand­ort des Unter­neh­mens: Regio­na­le Risi­ken oder behörd­li­che Auf­la­gen kön­nen die Kos­ten beein­flus­sen.

  • Gewähl­te Ver­si­che­rungs­sum­me und Haft­zeit: Eine höhe­re Ver­si­che­rungs­sum­me oder län­ge­re Haft­zeit (z. B. 60 statt 30 Tage) erhöht die Prä­mie.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Ein höhe­rer Selbst­be­halt kann die monat­li­chen Kos­ten sen­ken.

Ein Bei­spiel: Ein klei­nes Café mit weni­gen Mit­ar­bei­tern und mode­ra­tem Umsatz kann bereits ab etwa 100 € jähr­lich ver­si­chert wer­den. Ein gro­ßes Restau­rant mit vie­len Ange­stell­ten und hohem Umsatz muss hin­ge­gen mit höhe­ren Prä­mi­en rech­nen.

Es ist ent­schei­dend, den eige­nen Betrieb genau zu ana­ly­sie­ren und ver­schie­de­ne Ange­bo­te ein­zu­ho­len, um den opti­ma­len Schutz zu einem fai­ren Preis zu erhal­ten.

Bran­chen gezielt absi­chern

Bran­chen für die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung im Über­blick

Eine behörd­lich ange­ord­ne­te Betriebs­schlie­ßung kann zahl­rei­che Bran­chen tref­fen – oft uner­war­tet und trotz größ­ter Sorg­falt. Gera­de dort, wo Hygie­ne­vor­ga­ben bestehen oder enger Kun­den­kon­takt herrscht, ist das Risi­ko beson­ders hoch. Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung schützt vor finan­zi­el­len Schä­den durch Umsatz­aus­fäl­le, Per­so­nal­kos­ten oder not­wen­di­ge Des­in­fek­ti­ons­maß­nah­men. In den fol­gen­den Berufs­grup­pen ist sie des­halb beson­ders sinn­voll – teils sogar unver­zicht­bar.

Hotel

Hotels haben täg­lich wech­seln­de Gäs­te, die Spei­sen kon­su­mie­ren, über­nach­ten und mit­ein­an­der in Kon­takt kom­men. Schon eine ein­zel­ne Mel­dung über eine mög­li­che Infek­ti­on kann aus­rei­chen, um eine sofor­ti­ge Schlie­ßung durch das Gesund­heits­amt zu ver­an­las­sen. Eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung kann in sol­chen Fäl­len die wirt­schaft­li­chen Fol­gen deut­lich abmil­dern.

Fri­seur

Fri­seu­re arbei­ten im direk­ten Kör­per­kon­takt mit Kun­den. Auf­grund der Nähe und der Nut­zung gemein­sa­mer Räu­me ist das Risi­ko einer Infek­ti­ons­über­tra­gung hoch. Selbst bei einem begrün­de­ten Ver­dacht kann es zu einer tem­po­rä­ren Schlie­ßung kom­men – mit erheb­li­chen Ein­nah­me­ver­lus­ten. Eine Ver­si­che­rung hilft, die­se Lücke zu über­brü­cken.

Kos­me­tik­stu­dio

Kos­me­ti­ke­rin­nen und Kos­me­ti­ker füh­ren Behand­lun­gen am offe­nen Gesicht durch – mit engem Kon­takt und beson­de­ren Hygie­ne­be­stim­mun­gen. Ein ein­zel­ner Infek­ti­ons­fall kann dazu füh­ren, dass das Stu­dio auf behörd­li­che Anwei­sung hin schlie­ßen muss. Der Schutz durch eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung bie­tet hier finan­zi­el­le Sicher­heit im Ernst­fall.

Heil­prak­ti­ker

Auch in heil­kund­li­chen Pra­xen ohne Kas­sen­zu­las­sung gel­ten hohe Hygie­ne­stan­dards. Wenn Pati­en­ten anste­cken­de Krank­hei­ten ein­schlep­pen oder mel­de­pflich­ti­ge Erkran­kun­gen auf­tre­ten, sind Schlie­ßun­gen durch das Gesund­heits­amt nicht unge­wöhn­lich. Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung federt hier Aus­fall­zei­ten und Kos­ten ab.

Pfle­ge­be­ru­fe

Pfle­ge­kräf­te und Betreu­ungs­per­so­nal arbei­ten mit vul­ner­ablen Men­schen – beson­ders im mobi­len Dienst oder in Tages­pfle­ge­ein­rich­tun­gen. Bereits ein Infek­ti­ons­ver­dacht kann eine vor­sorg­li­che Still­le­gung des Betriebs aus­lö­sen. Die Ver­si­che­rung sichert dabei lau­fen­de Kos­ten und Gehäl­ter ab.

Bäcker

Wo täg­lich fri­sche Back­wa­ren her­ge­stellt und ver­kauft wer­den, kommt es auf Hygie­ne und ein­wand­freie Abläu­fe an. Der Aus­fall nur einer Per­son kann bereits zu einem Betriebs­ri­si­ko wer­den – beson­ders in klei­ne­ren Bäcke­rei­en. Eine Schlie­ßung zieht schnell wirt­schaft­li­che Fol­gen nach sich, gegen die man sich effek­tiv absi­chern kann.

Sub­hea­ding

Unter­schied zwi­schen Betriebs­schlie­ßungs- und Betriebs­un­ter­bre­chungs-Ver­si­che­rung

Vie­le Unter­neh­men ste­hen vor der Fra­ge, wie sie sich gegen unvor­her­ge­se­he­ne Betriebs­un­ter­bre­chun­gen absi­chern kön­nen. Dabei tau­chen häu­fig die Begrif­fe Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung und Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung auf. Obwohl sie ähn­lich klin­gen, unter­schei­den sie sich in wesent­li­chen Punk­ten.

Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung:

  • Zweck: Schutz vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten durch behörd­lich ange­ord­ne­te Schlie­ßun­gen auf­grund von mel­de­pflich­ti­gen Krank­hei­ten oder Krank­heits­er­re­gern gemäß Infek­ti­ons­schutz­ge­setz.

  • Leis­tun­gen:

    • Erstat­tung von Umsatz­aus­fäl­len.

    • Über­nah­me von Lohn­kos­ten wäh­rend der Schlie­ßung.

    • Kos­ten für Des­in­fek­ti­ons­maß­nah­men.

    • Ersatz für ver­derb­li­che Waren.

  • Bei­spiel: Ein Restau­rant muss auf­grund eines Sal­mo­nel­len-Aus­bruchs vor­über­ge­hend schlie­ßen.

Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung:

  • Zweck: Absi­che­rung gegen Ertrags­aus­fäl­le infol­ge von Sach­schä­den, die den Betriebs­ab­lauf stö­ren oder unter­bre­chen.

  • Leis­tun­gen:

    • Kom­pen­sa­ti­on des ent­gan­ge­nen Gewinns.

    • Deckung der fort­lau­fen­den Fix­kos­ten wie Mie­te und Gehäl­ter.

  • Bei­spiel: Ein Feu­er zer­stört Tei­le einer Pro­duk­ti­ons­hal­le, wodurch der Betrieb für meh­re­re Wochen still­steht.

Wich­ti­ge Unter­schie­de:

  • Ursa­che der Unter­bre­chung:

    • Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung: Behörd­li­che Anord­nung wegen Gesund­heits­ri­si­ken.

    • Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung: Phy­si­sche Schä­den am Betriebs­ver­mö­gen.

  • Ver­si­cher­te Risi­ken:

    • Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung: Krank­hei­ten, die im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz auf­ge­führt sind.

    • Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung: Schä­den durch Feu­er, Sturm, Lei­tungs­was­ser etc.

Wäh­rend die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung spe­zi­ell für Fäl­le von behörd­lich ange­ord­ne­ten Schlie­ßun­gen auf­grund von Gesund­heits­ri­si­ken kon­zi­piert ist, deckt die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung Ertrags­aus­fäl­le ab, die durch Sach­schä­den ver­ur­sacht wer­den. Für einen umfas­sen­den Schutz soll­ten Unter­neh­men bei­de Ver­si­che­run­gen in Betracht zie­hen.

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Zusam­men­fas­sung

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung schützt gezielt vor den wirt­schaft­li­chen Fol­gen behörd­lich ange­ord­ne­ter Schlie­ßun­gen – z. B. durch mel­de­pflich­ti­ge Krank­hei­ten oder Krank­heits­er­re­ger. Die Bei­trä­ge sind im Ver­gleich zu mög­li­chen Schä­den sehr gering, kön­nen als Betriebs­aus­ga­be abge­setzt wer­den und sichern Umsatz, Löh­ne und lau­fen­de Kos­ten. Beson­ders für Gas­tro­no­mie, Gesund­heits­we­sen und kon­takt­in­ten­si­ve Dienst­leis­tun­gen stellt sie eine sinn­vol­le Ergän­zung zur betrieb­li­chen Absi­che­rung dar. Noch bes­ser ist der Schutz in Kom­bi­na­ti­on mit wei­te­ren Ver­si­che­run­gen wie Sach‑, Geschäfts- oder Kran­ken­ver­si­che­rung.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Prä­mi­en star­ten je nach Bran­che und Unter­neh­mens­grö­ße bei ca. 100 € jähr­lich. Genaue Bei­trä­ge hän­gen von Umsatz, Mit­ar­bei­ter­zahl, Lauf­zeit und gewünsch­ter Ver­si­che­rungs­sum­me ab.

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung greift bei behörd­lich ange­ord­ne­ter Schlie­ßung (z. B. wegen Infek­ti­ons­ge­fahr). Die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung hin­ge­gen schützt bei Sach­schä­den wie Feu­er oder Lei­tungs­was­ser – also ohne behörd­li­che Ver­an­las­sung.

Vor allem für Unter­neh­men mit engem Kun­den­kon­takt und Hygie­ne­an­for­de­run­gen – etwa Gas­tro­no­mie, Pfle­ge, Kos­me­tik oder medi­zi­ni­sche Beru­fe. Auch klei­ne­re Betrie­be mit Schlüs­sel­per­so­nal soll­ten sich absi­chern.

Ja. Die Bei­trä­ge zur Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung gel­ten als Betriebs­aus­ga­ben und kön­nen steu­er­lich voll­stän­dig gel­tend gemacht wer­den.