D&O‑Versicherung für Füh­rungs­kräf­te und Mana­ger im Unter­neh­men

Rund­um-Absi­che­rung gegen per­sön­li­che Haf­tungs­ri­si­ken bei Manage­men­tent­schei­dun­gen

d o versicherung

Als Geschäfts­füh­rer oder Füh­rungs­kraft tra­gen Sie täg­lich Ver­ant­wor­tung – und haf­ten im Ernst­fall mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen. Eine fal­sche Ent­schei­dung, ein Ver­säum­nis oder ein exter­ner Vor­wurf kann schnell zur finan­zi­el­len Bedro­hung wer­den. Mit einer D&O‑Versicherung (Direc­tors and Offi­cers) schüt­zen Sie sich per­sön­lich vor Haf­tungs­ri­si­ken aus beruf­li­chen Fehl­ent­schei­dun­gen.

Wir unter­stüt­zen Sie dabei, die pas­sen­de Absi­che­rung zu fin­den – inklu­si­ve Aus­schrei­bung über Pan­da und trans­pa­ren­tem Ange­bots­ver­gleich.

D&O‑Versicherung kurz erklärt

  • Indi­vi­du­el­ler Schutz für Mana­ger: Deckt beruf­li­che Fehl­ent­schei­dun­gen ab – inkl. Innen- und Außen­haf­tung.

  • Absi­che­rung des Pri­vat­ver­mö­gens: Haf­tung mit Pri­vat­ver­mö­gen wird durch maß­ge­schnei­der­ten Ver­si­che­rungs­schutz abge­fan­gen.

  • Rechts­schutz inklu­si­ve: Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che und Über­nah­me von Ver­tei­di­gungs­kos­ten.

  • Wich­ti­ger Bestand­teil jeder Unter­neh­mens­füh­rung: Pflicht­bau­stein für Geschäfts­füh­rer, Vor­stän­de, Pro­ku­ris­ten oder Bei­rä­te.

  • Ange­bot über Pan­da anfor­dern: Wir schrei­ben die D&O‑Versicherung indi­vi­du­ell für Sie aus – unver­bind­lich und pass­ge­nau.

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Recht­li­che Absi­che­rung für Ent­schei­dungs­trä­ger auf allen Ebe­nen

Was ist eine D&O‑Versicherung?

Füh­rungs­kräf­te tref­fen täg­lich weit­rei­chen­de Ent­schei­dun­gen – sei es als Geschäfts­füh­rer, Vor­stands­mit­glied oder Pro­ku­rist. Dabei haf­ten sie per­sön­lich für Fehl­ent­schei­dun­gen oder Pflicht­ver­let­zun­gen, selbst wenn sie im Inter­es­se des Unter­neh­mens han­deln. Die D&O‑Versicherung (Direc­tors and Offi­cers) schützt Ent­schei­der vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Situa­tio­nen.

Sie über­nimmt nicht nur berech­tig­te Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, son­dern auch die juris­ti­sche Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che – und sichert so das Pri­vat­ver­mö­gen, das beruf­li­che Han­deln und die Repu­ta­ti­on von Unter­neh­mens­len­kern.

Beson­ders wich­tig: Die D&O greift in der Regel nach dem „Claims-made-Prin­zip“ – das heißt, ver­si­chert sind nur Ansprü­che, die wäh­rend der Lauf­zeit der Poli­ce gemel­det wer­den. Eine Nach­mel­de­frist kann sinn­voll ergänzt wer­den, um auch nach Aus­schei­den aus dem Unter­neh­men abge­si­chert zu sein.

Je nach Ver­si­che­rer gibt es Unter­schie­de bei der Defi­ni­ti­on von Pflicht­ver­let­zung, Nach­mel­de­fris­ten oder optio­na­len Ein­schlüs­sen wie Straf­rechts­schutz. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Aus­wahl einer Poli­ce, die exakt zu Ihrer Risi­ko­la­ge passt.

Innen­haf­tung: Ansprü­che des eige­nen Unter­neh­mens gegen das ver­si­cher­te Organ, z. B. bei Pflicht­ver­let­zung oder unter­las­se­ner Kon­trol­le.

Außen­haf­tung: Ansprü­che Drit­ter – etwa von Kun­den, Behör­den, Lie­fe­ran­ten oder Wett­be­wer­bern.

Rechts­schutz­funk­ti­on: Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten der Ver­tei­di­gung bei unbe­rech­tig­ten Ansprü­chen.

Ver­fah­rens­kos­ten: Gerichts­kos­ten, Gut­ach­ten, Anwalts­ho­no­ra­re und Ver­gleichs­kos­ten sind inklu­si­ve.

Rück­wärts­de­ckung / Nach­mel­de­fris­ten: Je nach Ver­trag auch für frü­he­re Pflicht­ver­let­zun­gen – z. B. nach Aus­schei­den aus dem Unter­neh­men.

Ver­si­chert sind natür­li­che Per­so­nen in Organ­stel­lung (z. B. Geschäfts­füh­rung, Vor­stand, Bei­rat, Pro­ku­ris­ten) – nicht das Unter­neh­men selbst.

Vor­sätz­li­che Pflicht­ver­let­zun­gen oder bewuss­te Geset­zes­ver­stö­ße

Straf­zah­lun­gen und Buß­gel­der (nicht ver­si­cher­bar nach deut­schem Recht)

Ver­si­che­rungs­schutz für das Unter­neh­men selbst (nur natür­li­che Per­so­nen sind ver­si­chert)

Ansprü­che bei bekann­tem Risi­ko (wenn der Vor­fall oder Ver­dacht bereits vor Abschluss der Ver­si­che­rung bestand)

Ver­trags­stra­fen oder rein wirt­schaft­li­che Ver­lus­te ohne Haf­tungs­tat­be­stand

Umfas­sen­der Schutz für Ent­schei­der – indi­vi­du­ell, fle­xi­bel, pro­fes­sio­nell abge­si­chert

Leis­tun­gen und Kos­ten der D&O‑Versicherung

Die D&O‑Versicherung schützt das per­sön­li­che Ver­mö­gen von Geschäfts­füh­rern, Vor­stän­den und ande­ren Füh­rungs­kräf­ten – und über­nimmt Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, auch bei unbe­rech­tig­ten Vor­wür­fen. Die Bei­trä­ge rich­ten sich nach Unter­neh­mens­grö­ße, Risi­ko­be­wer­tung und gewünsch­tem Leis­tungs­um­fang.

Als Ent­schei­der tra­gen Sie nicht nur Ver­ant­wor­tung, son­dern auch per­sön­li­ches Risi­ko. Feh­ler­haf­te Beschlüs­se, unter­las­se­ne Prü­fun­gen oder Pflicht­ver­let­zun­gen – all das kann schnell zu erheb­li­chen Scha­den­er­satz­for­de­run­gen füh­ren. Mit einer D&O‑Versicherung sichern wir Sie gegen genau die­se Gefah­ren umfas­send ab.

Die Ver­si­che­rung greift bei Innen­haf­tung – also bei Ansprü­chen des eige­nen Unter­neh­mens gegen Sie – eben­so wie bei Außen­haf­tung durch Drit­te (z. B. Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Behör­den). Beson­ders wich­tig: Sie ent­hält eine Rechts­schutz­funk­ti­on, die bereits bei unbe­rech­tig­ten Vor­wür­fen greift und die Ver­tei­di­gungs­kos­ten über­nimmt – inklu­si­ve Gut­ach­ten, Anwalts- und Gerichts­kos­ten.

Ein wei­te­res Plus: Vie­le Tari­fe beinhal­ten eine Nach­mel­de­frist, die auch nach dem Aus­schei­den aus dem Unter­neh­men noch Schutz bie­tet. Damit sind auch frü­he­re Ent­schei­dun­gen recht­lich abge­si­chert – ein ent­schei­den­der Vor­teil im Ernst­fall.

Was kos­tet eine D&O‑Versicherung?

Die Kos­ten vari­ie­ren je nach Bran­che, Unter­neh­mens­grö­ße und gewünsch­ter Deckungs­sum­me. Ein­fluss­fak­to­ren sind unter ande­rem:

  • Bilanz­sum­me und Risi­ko­ex­po­si­ti­on: Je höher die poten­zi­el­le Scha­dens­hö­he, des­to höher die Prä­mie.

  • Tätig­keits­be­reich: Hoch­re­gu­lier­te Bran­chen (z. B. Finan­zen, Phar­ma, Ener­gie) zah­len meist mehr.

  • Ver­si­che­rungs­sum­me und Selbst­be­halt: Eine höhe­re Deckung oder nied­ri­ger Selbst­be­halt erhö­hen den Bei­trag.

  • Vor­schä­den und Boni­tät: Frü­he­re Scha­den­fäl­le wir­ken sich bei­trags­er­hö­hend aus.

Unse­re Emp­feh­lung: Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te min­des­tens 10–20 % der Bilanz­sum­me betra­gen – oder 50 % des Eigen­ka­pi­tals, um im Ernst­fall aus­rei­chen­den Schutz zu bie­ten.

Erst ver­glei­chen – dann ent­schei­den: Wir fin­den die pas­sen­de Lösung für Sie

Anbie­ter und Ver­gleich der D&O‑Versicherung

Der Markt für D&O‑Versicherungen ist viel­fäl­tig – und nicht jeder Tarif passt zu jeder Unter­neh­mens­struk­tur. Wir ver­glei­chen für Sie die füh­ren­den Anbie­ter und stel­len sicher, dass Ihr Ver­si­che­rungs­schutz genau zu Ihren Risi­ken, Ihrer Bran­che und Ihrer Unter­neh­mens­grö­ße passt.

Nicht jede D&O‑Versicherung bie­tet den glei­chen Schutz – und nicht jeder Anbie­ter ist für jedes Unter­neh­men die rich­ti­ge Wahl. Des­halb ver­glei­chen wir für Sie die füh­ren­den Ver­si­che­rer indi­vi­du­ell und unab­hän­gig. Im Fokus steht dabei nicht nur die Bei­trags­hö­he, son­dern vor allem die Qua­li­tät des Ver­si­che­rungs­schut­zes: Was ist abge­deckt? Wel­che Aus­schlüs­se gel­ten? Wie fle­xi­bel ist der Tarif anpass­bar?

Zu den eta­blier­ten D&O‑Versicherern zäh­len u. a.:

  • Alli­anz – für gro­ße Unter­neh­men mit kom­ple­xer Struk­tur und Bedarf an hoher Deckungs­sum­me

  • AIG – inter­na­tio­nal aktiv, spe­zia­li­siert auf kom­ple­xe Unter­neh­mens­struk­tu­ren

  • ERGO – soli­de Tari­fe mit guter Anpass­bar­keit für mitt­le­re Unter­neh­men

  • Gotha­er – bekannt für star­ke Leis­tun­gen im Mit­tel­stand

  • His­cox – ide­al für Start-ups und KMU, sehr fle­xi­bel

  • Mar­kel – spe­zia­li­siert auf indi­vi­du­el­le Risi­ko­ana­ly­sen und Son­der­kon­zep­te

  • R+V – bie­tet modu­la­re Tari­fe für unter­schied­lichs­te Unter­neh­mens­grö­ßen

  • Zurich – inter­na­tio­nal breit auf­ge­stellt mit Fokus auf Groß­un­ter­neh­men

  • VOV – erfah­re­ner Spe­zi­al­mak­ler für D&O‑Versicherungslösungen

Unser Ser­vice für Sie: Wir schrei­ben Ihre D&O‑Versicherung über Pan­da gezielt aus, ver­glei­chen die bes­ten Ange­bo­te der genann­ten Anbie­ter und fin­den das pas­sen­de Deckungs­kon­zept – effi­zi­ent, objek­tiv und kos­ten­frei.

Jede Aus­schrei­bung erfolgt maß­ge­schnei­dert nach Ihren Anga­ben – inklu­si­ve Berück­sich­ti­gung von Unter­neh­mens­grö­ße, Risi­ko­bran­che, gewünsch­tem Leis­tungs­um­fang, Nach­mel­de­frist und Selbst­be­tei­li­gung. So erhal­ten Sie am Ende ein Ange­bot, das nicht nur güns­tig ist, son­dern auch wirk­lich schützt, wenn es dar­auf ankommt.

Pass­ge­naue Absi­che­rung für jede Bran­che

Ver­si­che­run­gen für vie­le Bran­chen

Ob pro­du­zie­ren­der Betrieb, bera­ten­der Dienst­leis­ter oder krea­ti­ves Start-up – jedes Unter­neh­men bringt indi­vi­du­el­le Risi­ken mit sich. Wir bie­ten für jede Bran­che maß­ge­schnei­der­te Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen, die genau dort grei­fen, wo es dar­auf ankommt.

Fir­men & Gewer­be­trei­ben­de

Einzelhandel-Versicherung

Vom sta­tio­nä­ren Ein­zel­han­del bis zum pro­du­zie­ren­den Gewer­be – Gewer­be­be­trie­be tra­gen zahl­rei­che unter­neh­me­ri­sche Risi­ken. Dazu zäh­len For­de­rungs­aus­fäl­le, Haf­tungs­the­men, Cyber­an­grif­fe oder Schä­den durch Betriebs­un­ter­bre­chung. Die pas­sen­den Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen schüt­zen Ihr Ver­mö­gen und sor­gen für Sicher­heit im All­tag.

Hand­werks­be­trie­be

Handwerksbetrieb

Im Hand­werk zäh­len Zuver­läs­sig­keit und Ver­ant­wor­tung. Ob bei Bau­pro­jek­ten, Mon­ta­gen oder Kun­den­auf­trä­gen – Aus­fall­zei­ten, Feh­ler oder Haf­tungs­an­sprü­che kön­nen schnell teu­er wer­den. Mit der pas­sen­den Kom­bi­na­ti­on aus Betriebs­haft­pflicht, Inhalts­ver­si­che­rung und Spe­zi­al­bau­stei­nen sichern Sie Ihre Arbeit umfas­send ab.

Freie Beru­fe & Selbst­stän­di­ge

Fotografen-Versicherung

Krea­ti­ve, bera­ten­de oder hei­len­de Tätig­kei­ten sind mit beson­de­ren Anfor­de­run­gen an Berufs­haf­tung, Daten­schutz und Rechts­si­cher­heit ver­bun­den. Ob als Foto­graf, Steu­er­be­ra­ter oder The­ra­peu­ten – indi­vi­du­el­le Ver­si­che­run­gen schüt­zen Sie vor exis­tenz­be­dro­hen­den Risi­ken und erhal­ten Ihre Hand­lungs­fä­hig­keit.

Für Ent­schei­der mit Ver­ant­wor­tung – in jedem Unter­neh­mens­typ rele­vant

Für wen ist eine D&O‑Versicherung sinn­voll?

Ob Kon­zern­vor­stand, Geschäfts­füh­rer eines Start-ups oder ehren­amt­li­cher Ver­eins­vor­stand – wer Ent­schei­dun­gen mit wirt­schaft­li­chen Fol­gen trifft, trägt auch per­sön­li­ches Haf­tungs­ri­si­ko. Die D&O‑Versicherung schützt Ihr Pri­vat­ver­mö­gen und sichert Ihre Ent­schei­dungs­frei­heit.

Der Kreis der ver­si­cher­ten Per­so­nen ist bei der D&O‑Versicherung bewusst weit gefasst – und das aus gutem Grund. Über­all dort, wo Men­schen ver­ant­wor­tungs­vol­le, geschäfts­re­le­van­te Ent­schei­dun­gen tref­fen, besteht das Risi­ko, per­sön­lich haft­bar gemacht zu wer­den. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob es sich um einen Kon­zern, ein mit­tel­stän­di­sches Unter­neh­men, eine Stif­tung oder einen Ver­ein han­delt.

Zu den typi­schen Ziel­grup­pen gehö­ren Geschäfts­füh­rer, Vor­stän­de und Auf­sichts­rä­te eben­so wie lei­ten­de Ange­stell­te mit beson­de­ren Auf­ga­ben – etwa Pro­ku­ris­ten, Com­pli­ance Offi­cer oder Daten­schutz­be­auf­trag­te. Auch fak­ti­sche Orga­ne, also Per­so­nen, die Ent­schei­dun­gen tref­fen, ohne offi­zi­ell bestellt zu sein, kön­nen ver­si­chert wer­den. Selbst Grün­der und Füh­rungs­kräf­te in Start-ups zäh­len zum ver­si­cher­ba­ren Per­so­nen­kreis, sobald sie Ver­ant­wor­tung über­neh­men.

Ver­si­chert ist sowohl die Innen- als auch die Außen­haf­tung. Das bedeu­tet: Der Schutz greift bei Ansprü­chen aus dem eige­nen Unter­neh­men eben­so wie bei For­de­run­gen durch Drit­te – etwa Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Behör­den.

Wie unter ande­rem die Alli­anz und His­cox beto­nen, ist eine D&O‑Versicherung sogar dann sinn­voll, wenn kei­ne Mit­ar­bei­ter vor­han­den sind. Sobald Ent­schei­dungs­ver­ant­wor­tung für Pro­jek­te, Bud­gets oder recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen besteht, kann der per­sön­li­che Ver­si­che­rungs­schutz ent­schei­dend sein.

Gera­de in Non-Pro­fit-Orga­ni­sa­tio­nen, Ver­ei­nen oder klei­nen GmbHs, in denen häu­fig ehren­amt­lich oder ohne umfas­sen­de juris­ti­sche Bera­tung ent­schie­den wird, gewinnt der Schutz durch eine D&O‑Versicherung zuneh­mend an Bedeu­tung.

Wich­tig zu wis­sen: Die Ver­si­che­rung wird vom Unter­neh­men abge­schlos­sen – nicht von der ver­si­cher­ten Per­son selbst. So pro­fi­tie­ren Füh­rungs­kräf­te von einem umfas­sen­den Schutz, ohne dafür pri­vat auf­kom­men zu müs­sen.

Ergän­zen­der Schutz, der zählt

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Ihr Unter­neh­men

Ein umfas­sen­der Risi­ko­schutz endet nicht bei der D&O‑Versicherung. Abhän­gig von Bran­che und Betriebs­grö­ße benö­ti­gen vie­le Unter­neh­men zusätz­li­che Poli­cen, um sich ganz­heit­lich abzu­si­chern. Ob Sach­schä­den, IT-Risi­ken oder Haf­tungs­fäl­le – die­se drei Ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihren Schutz sinn­voll:

Betriebshaftpflicht

Betriebs­haft­pflicht

Wenn durch betrieb­li­che Tätig­kei­ten Per­so­nen- oder Sach­schä­den ent­ste­hen, schützt die Betriebs­haft­pflicht vor den finan­zi­el­len Fol­gen. Beson­ders wich­tig ist sie für hand­werk­li­che, pro­du­zie­ren­de oder kun­den­na­he Betrie­be – denn bereits klei­ne Feh­ler kön­nen zu hohen Scha­den­er­satz­for­de­run­gen füh­ren.

Cyberversicherung

Cyber­ver­si­che­rung

Digi­ta­le Risi­ken neh­men zu: Hacker­an­grif­fe, Daten­lecks oder IT-Aus­fäl­le kön­nen Unter­neh­men teu­er zu ste­hen kom­men. Die Cyber­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Cyber­kri­mi­na­li­tät und bie­tet schnel­le Hil­fe bei IT-Not­fäl­len – inklu­si­ve Daten­schutz- und Repu­ta­ti­ons­schutz.

Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Maschi­nen, Tech­nik, Waren­la­ger oder Büro­aus­stat­tung – Ihre Betriebs­ein­rich­tung ist das Rück­grat Ihres Erfolgs. Die Inhalts­ver­si­che­rung sichert Ihre Geschäfts­ein­rich­tung bei Feu­er, Ein­bruch, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Van­da­lis­mus. So kön­nen Sie nach einem Scha­den schnell wie­der arbei­ten.

So sieht der Ernst­fall aus

Scha­den­bei­spie­le zur D&O‑Versicherung

Die D&O‑Versicherung greift immer dann, wenn lei­ten­de Per­so­nen für Fehl­ent­schei­dun­gen haft­bar gemacht wer­den – ob durch das eige­ne Unter­neh­men (Innen­haf­tung), gesamt­schuld­ne­risch mit ande­ren Ent­schei­dungs­trä­gern oder durch Drit­te (Außen­haf­tung).

Im Füh­rungs­all­tag rei­chen oft klei­ne Feh­ler mit gro­ßer Wir­kung aus, um eine per­sön­li­che Haf­tung aus­zu­lö­sen. Die nach­fol­gen­den Bei­spie­le zei­gen, wie schnell es gehen kann – und wie wich­tig ein ver­läss­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz ist:

Ansprü­che des Unter­neh­mens – Innen­haf­tung
Ein Vor­stands­mit­glied geneh­migt den Kauf und die Instal­la­ti­on einer neu­en IT-Anla­ge für den Betrieb. Erst nach der Umset­zung zeigt sich, dass die Tech­nik nicht den Anfor­de­run­gen genügt. Die Fol­ge: kost­spie­li­ge Nach­bes­se­run­gen, Aus­fäl­le im Betriebs­ab­lauf – und die inter­ne For­de­rung auf Scha­den­er­satz gegen die ver­ant­wort­li­che Per­son. Ohne D&O‑Schutz müss­te die­se mit ihrem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten.

Gesamt­schuld­ne­ri­sche Haf­tung
Eine Geschäfts­füh­re­rin trägt nicht direkt die Ver­ant­wor­tung für die Eröff­nung einer neu­en Nie­der­las­sung – den­noch wird sie mit­haft­bar gemacht, weil sie das Vor­ge­hen ihres Kol­le­gen nicht aus­rei­chend geprüft hat. Das Gesetz sieht in sol­chen Fäl­len eine gesamt­schuld­ne­ri­sche Haf­tung vor – selbst ohne akti­ves Han­deln. Die D&O‑Versicherung schützt auch in die­ser Kon­stel­la­ti­on.

Ansprü­che Drit­ter – Außen­haf­tung
Ein Geschäfts­füh­rer bean­tragt den Insol­venz­an­trag zu spät. Obwohl das Unter­neh­men bereits zah­lungs­un­fä­hig war, wur­den wei­ter Rech­nun­gen begli­chen. Der Insol­venz­ver­wal­ter ver­langt dar­auf­hin Scha­den­er­satz für die­se Zah­lun­gen. Auch wenn kei­ne betrü­ge­ri­sche Absicht vor­liegt, besteht ein hohes Haf­tungs­ri­si­ko. Mit einer D&O‑Versicherung sind sol­che Sze­na­ri­en abge­si­chert – inklu­si­ve der Kos­ten für die recht­li­che Abwehr.

Ergän­zen­der Schutz für Ihr Unter­neh­men

Das könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Gewerb­li­che Sach­ver­si­che­run­gen

Ob Büro­aus­stat­tung, Maschi­nen oder Lager­flä­che – die gewerb­li­che Sach­ver­si­che­rung schützt Ihr Betriebs­ver­mö­gen bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Ein­bruch­dieb­stahl oder Van­da­lis­mus. Sie ist unver­zicht­bar für Unter­neh­men jeder Grö­ße und lässt sich indi­vi­du­ell an Ihre betrieb­li­chen Risi­ken anpas­sen. Ein wich­ti­ger Bau­stein für den umfas­sen­den Unter­neh­mens­schutz.

Betriebs- & Geschäfts­ver­si­che­run­gen

Vom Ertrags­aus­fall bis hin zur Haf­tung: Mit einer Betriebs- und Geschäfts­ver­si­che­rung kom­bi­nie­ren Sie wich­ti­ge Schutz­kom­po­nen­ten in einem maß­ge­schnei­der­ten Paket. Sie sichern nicht nur Ihr Inven­tar ab, son­dern auch Ihre betrieb­li­chen Pro­zes­se – etwa bei Feh­lern durch Drit­te, tech­ni­schen Aus­fäl­len oder recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Ide­al für Unter­neh­men, die auf Num­mer sicher gehen wol­len.

Zusam­men­fas­sung

Die D&O‑Versicherung ist ein essen­zi­el­ler Schutz für alle, die unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung tra­gen – von Geschäfts­füh­rern über Vor­stän­de bis hin zu lei­ten­den Ange­stell­ten oder Gre­mi­en­mit­glie­dern. Sie schützt vor finan­zi­el­len Fol­gen durch Fehl­ent­schei­dun­gen und per­sön­li­cher Haf­tung. Ver­si­chert sind sowohl Ansprü­che aus dem eige­nen Unter­neh­men (Innen­haf­tung) als auch von Drit­ten (Außen­haf­tung). Die Bei­trä­ge trägt das Unter­neh­men, die ver­si­cher­ten Per­so­nen pro­fi­tie­ren vom Schutz – ohne pri­va­te Kos­ten. Gera­de in Zei­ten zuneh­men­der recht­li­cher Risi­ken ist die D&O‑Versicherung ein unver­zicht­ba­res Instru­ment für Ihre Sicher­heit.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Abkür­zung D&O steht für „Direc­tors and Offi­cers“ – also für Organ­mit­glie­der und lei­ten­de Per­so­nen eines Unter­neh­mens. Die D&O‑Versicherung schützt die­se vor per­sön­li­chen finan­zi­el­len Risi­ken, die durch Fehl­ent­schei­dun­gen oder Pflicht­ver­let­zun­gen im Rah­men ihrer Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen.

Die D&O‑Versicherung greift immer dann, wenn gegen eine ver­si­cher­te Per­son Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend gemacht wer­den – ent­we­der vom eige­nen Unter­neh­men (Innen­haf­tung) oder durch exter­ne Drit­te wie Kun­den, Behör­den oder Geschäfts­part­ner (Außen­haf­tung). Sie über­nimmt sowohl berech­tig­te Scha­dens­zah­lun­gen als auch die Kos­ten für die Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen.

Eine per­sön­li­che D&O‑Versicherung wird indi­vi­du­ell für eine ein­zel­ne Füh­rungs­kraft abge­schlos­sen – unab­hän­gig vom Unter­neh­men. Sie eig­net sich ins­be­son­de­re für Per­so­nen mit häu­fig wech­seln­den Füh­rungs­po­si­tio­nen, z. B. Inte­rim-Mana­ger oder Auf­sichts­rä­te, die sich zusätz­lich zu einer Unter­neh­mens­de­ckung absi­chern möch­ten.

In der Regel ist das Unter­neh­men selbst der Ver­si­che­rungs­neh­mer. Es schließt die Ver­si­che­rung zuguns­ten sei­ner Füh­rungs­kräf­te ab und über­nimmt auch die Bei­trä­ge. Die ver­si­cher­ten Per­so­nen sind die Organ­mit­glie­der und lei­ten­den Ange­stell­ten, die im Rah­men ihrer Tätig­keit abge­si­chert wer­den.