Ver­si­che­rung für Ener­gie­be­ra­ter – Schutz bei Pla­nungs- und Bera­tungs­feh­lern

Absi­che­rung für Ener­gie­be­ra­ter und Effi­zi­enz­ex­per­ten bei Ver­mö­gens­schä­den, Haf­tung & recht­li­chen Kon­flik­ten

Energieberater im Gespräch mit älterem Paar am Tablet in moderner Beratungssituation

Als Ener­gie­be­ra­ter ste­hen Sie täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: von der Bera­tung zu Ener­gie­ein­spa­run­gen bis hin zur Erstel­lung von Ener­gie­aus­wei­sen. Ein klei­ner Feh­ler, ein Miss­ge­schick oder ein unvor­her­seh­ba­res Ereig­nis kann schnell erheb­li­che finan­zi­el­le und recht­li­che Kon­se­quen­zen haben.

Damit Sie sich auf Ihre Arbeit kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich Sor­gen um finan­zi­el­le Risi­ken zu machen, ist die rich­ti­ge Absi­che­rung unver­zicht­bar. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für Energieberater:innen beson­ders wich­tig sind, wie Sie mit einem modu­la­ren Ver­si­che­rungs­kon­zept fle­xi­bel blei­ben – und wo sich Kos­ten cle­ver ein­spa­ren las­sen.

Ob Sie frei­be­ruf­lich tätig sind oder ein gan­zes Team füh­ren: Wir hel­fen Ihnen, genau die Ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len, die zu Ihrer Bera­tungs­tä­tig­keit und Ihrem Betrieb pas­sen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt bei Bera­tungs­feh­lern und ist häu­fig Vor­aus­set­zung für För­der­pro­gram­me wie BAFA oder KfW.

  • Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Per­so­nen- und Sach­schä­den ab – auch als Zusatz­bau­stein zur Berufs­haft­pflicht mög­lich.

  • Inhalts­ver­si­che­rung sichert Ihre tech­ni­sche Aus­stat­tung und Büro­ein­rich­tung bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch oder Sturm.

  • Fir­men­rechts­schutz schützt bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen – z. B. bei Ver­trags­strei­tig­kei­ten oder behörd­li­chen Ver­fah­ren.

  • Indi­vi­du­el­ler Ver­si­che­rungs­schutz ver­mei­det Deckungs­lü­cken und sichert die beruf­li­che Exis­tenz bei Haf­tungs­ri­si­ken zuver­läs­sig ab.

Über 700 zufrie­de­ne Kun­den ver­trau­en uns

Google-Bewertungssiegel mit 5 Sternen und 144 Kundenrezensionen für amba-versicherungen.de
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Logo von ProvenExpert – Bewertungsplattform mit dem Claim „It’s All About Trust“
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

Logo der Plattform makler.de mit Schriftzug und orangem Symbol auf transparentem Hintergrund
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Die pas­sen­de Absi­che­rung für Ener­gie­be­ra­ter

Ener­gie­be­ra­ter-Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Ener­gie­be­ra­ter ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: von der Bera­tung zu Ener­gie­ein­spa­run­gen bis hin zur Erstel­lung von Ener­gie­aus­wei­sen. Ein klei­nes Miss­ge­schick oder ein unvor­her­ge­se­he­nes Ereig­nis kann schnell erheb­li­che finan­zi­el­le und recht­li­che Kon­se­quen­zen haben. Daher ist es ent­schei­dend, sich umfas­send abzu­si­chern. Hier sind die vier wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Ihre Tätig­keit:

Wir stel­len Ihnen alle Pro­duk­te auf die­ser Sei­te im Detail vor – inklu­si­ve Leis­tun­gen, Bei­trä­gen und Bei­spie­len aus der Pra­xis.

Absi­che­rung für bera­ten­de Tätig­kei­ten im Bereich Ener­gie­ef­fi­zi­enz

War­um Ener­gie­be­ra­ter eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung brau­chen

Ener­gie­be­ra­ter tra­gen eine hohe fach­li­che Ver­ant­wor­tung, die direkt finan­zi­el­le Ent­schei­dun­gen ihrer Kun­den beein­flusst. Feh­ler bei der Ein­schät­zung von Ein­spar­po­ten­zia­len, der För­der­fä­hig­keit oder in Gut­ach­ten kön­nen zu erheb­li­chen Ver­mö­gens­schä­den füh­ren. Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Bera­tungs­feh­ler – und ist oft sogar Zulas­sungs­vor­aus­set­zung.

Für Ener­gie­be­ra­ter ist die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung eine grund­le­gen­de Absi­che­rung gegen Ver­mö­gens­schä­den, die im Rah­men ihrer beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen. Sol­che Schä­den tre­ten typi­scher­wei­se auf, wenn fal­sche Anga­ben, Berech­nungs­feh­ler oder unvoll­stän­di­ge Bera­tung zu finan­zi­el­len Nach­tei­len bei Kun­den füh­ren – etwa beim Ver­feh­len ener­ge­ti­scher Zie­le oder dem Ver­lust von För­der­mit­teln.

Beson­ders rele­vant ist die Berufs­haft­pflicht des­halb, weil sie nicht nur den finan­zi­el­len Aus­gleich bei berech­tig­ten Scha­den­er­satz­for­de­run­gen über­nimmt, son­dern auch juris­tisch unter­stützt – etwa bei der Abwehr unbe­grün­de­ter Ansprü­che. In der Pra­xis ist die Tren­nung zwi­schen tat­säch­li­chem Bera­tungs­feh­ler und Haf­tungs­an­spruch oft nicht ein­deu­tig, wes­halb eine fach­lich abge­si­cher­te Prü­fung durch den Ver­si­che­rer uner­läss­lich ist.

Ein wei­te­rer Aspekt ist die for­ma­le Not­wen­dig­keit: Wer im Rah­men von Pro­gram­men wie der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) oder über die KfW tätig ist, muss eine bestehen­de Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung nach­wei­sen. Auch bei öffent­li­chen Auf­trä­gen oder der Zusam­men­ar­beit mit Ban­ken und Bau­trä­gern wird die­se Form der Absi­che­rung häu­fig ver­langt, um als fach­lich geeig­ne­ter Part­ner zu gel­ten.

Anbie­ter wie exa­li, HDI oder His­cox stel­len bran­chen­spe­zi­fi­sche Berufs­haft­pflicht­lö­sun­gen für Ener­gie­be­ra­ter zur Ver­fü­gung. Die­se decken in der Regel die klas­si­schen Tätig­kei­ten ab: die ener­ge­ti­sche Fach­pla­nung, die Aus­stel­lung von Ener­gie­aus­wei­sen, die För­der­mit­tel­be­ra­tung sowie die bau­be­glei­ten­de Betreu­ung. Der Schutz greift unab­hän­gig davon, ob es sich um Ein­zel­be­ra­ter oder Büro­ge­mein­schaf­ten han­delt – ent­schei­dend ist die pass­ge­naue Gestal­tung des Ver­trags im Hin­blick auf den kon­kre­ten Tätig­keits­um­fang.

Im Ernst­fall schützt die Ver­si­che­rung nicht nur die wirt­schaft­li­che Exis­tenz des Ener­gie­be­ra­ters, son­dern sorgt auch für pro­fes­sio­nel­le Kon­flikt­lö­sung und ver­hin­dert, dass unkla­re Haf­tungs­fra­gen zu lang­wie­ri­gen recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen füh­ren.

Schutz bei Per­so­nen- und Sach­schä­den durch betrieb­li­che Tätig­kei­ten

Wann Ener­gie­be­ra­ter eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung brau­chen

Neben der Berufs­haft­pflicht kann für Ener­gie­be­ra­ter auch eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sinn­voll oder sogar not­wen­dig sein. Sie greift bei Per­so­nen- oder Sach­schä­den, die im Rah­men der betrieb­li­chen Tätig­keit ver­ur­sacht wer­den – etwa bei einem Vor-Ort-Ter­min, auf einer Bau­stel­le oder im direk­ten Kun­den­kon­takt. In vie­len Fäl­len kann sie als Zusatz­bau­stein zur Berufs­haft­pflicht inte­griert wer­den.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Scha­den­er­satz­an­sprü­che ab, wenn durch Ihre betrieb­li­che Tätig­keit Drit­te – also Per­so­nen oder frem­des Eigen­tum – zu Scha­den kom­men. Für Ener­gie­be­ra­ter betrifft das vor allem Situa­tio­nen bei Besich­ti­gungs­ter­mi­nen, auf Bau­stel­len oder in Kun­den­ge­bäu­den, bei denen etwa durch einen tech­ni­schen Feh­ler oder eine Unacht­sam­keit ein Scha­den ver­ur­sacht wird.

Ein klas­si­sches Bei­spiel: Bei einem Vor-Ort-Ter­min stol­pert ein Kun­de über ein von Ihnen mit­ge­brach­tes Mess­ge­rät oder Kabel – oder es ent­steht durch Ihre Arbeit ver­se­hent­lich ein Was­ser­scha­den an der Bau­sub­stanz. In sol­chen Fäl­len schützt Sie die Betriebs­haft­pflicht vor finan­zi­el­len For­de­run­gen und über­nimmt sowohl Scha­den­er­satz­leis­tun­gen als auch die recht­li­che Prü­fung der Ansprü­che.

Auch Schä­den, die durch Ihre Mit­ar­bei­ter ver­ur­sacht wer­den – etwa bei grö­ße­ren Ener­gie­be­ra­tungs­bü­ros – sind über die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert. Das macht sie beson­ders wich­tig, wenn meh­re­re Per­so­nen im Auf­trag Ihres Unter­neh­mens bei Kun­den tätig sind.

Für vie­le Ener­gie­be­ra­ter ist eine sepa­ra­te Betriebs­haft­pflicht nicht zwin­gend not­wen­dig, da die­se Leis­tun­gen auch als inte­grier­ter Bestand­teil zur Berufs­haft­pflicht ange­bo­ten wer­den. Die Kom­bi­na­ti­on bei­der Poli­cen in einem Ver­trag hat den Vor­teil, dass Deckungs­lü­cken ver­mie­den und sämt­li­che Risi­ken des Berufs­all­tags mit einem ein­zi­gen Pro­dukt abge­deckt wer­den.

Ver­si­che­rer wie HDI, exa­li oder His­cox bie­ten fle­xi­ble Kom­bi­ta­ri­fe an, bei denen die Betriebs­haft­pflicht als optio­na­ler Zusatz gewählt oder direkt in das Gesamt­kon­zept der Berufs­haft­pflicht ein­ge­bun­den wer­den kann. Ent­schei­dend ist dabei die genaue Risi­ko­ana­ly­se: Wer regel­mä­ßig Kun­den­ter­mi­ne außer­halb des eige­nen Büros wahr­nimmt oder auf Bau­stel­len tätig ist, soll­te über eine umfas­sen­de Betriebs­haft­pflicht ver­fü­gen.

Im Ergeb­nis bie­tet die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ener­gie­be­ra­ter eine sinn­vol­le Ergän­zung zur rei­nen Absi­che­rung von Ver­mö­gens­schä­den – und schützt zuver­läs­sig vor Haf­tungs­ri­si­ken, die im direk­ten phy­si­schen Kon­takt mit Kun­den oder deren Eigen­tum ent­ste­hen kön­nen.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Ener­gie­be­ra­ter pas­sen.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

Gesund­heit

Lachendes Paar sitzt auf dem Sofa und formt mit den Händen ein Hausdach – Symbol für Sicherheit rund um Haus und Wohnen

Haus & Woh­nen

Junge Frau macht ein Selfie in der Natur bei Sonnenuntergang und genießt sorglos den Moment dank frühzeitiger Vorsorge

Vor­sor­ge

Tech­nik, Aus­stat­tung und Arbeits­mit­tel wirk­sam absi­chern

War­um eine Inhalts­ver­si­che­rung für Ener­gie­be­ra­ter sinn­voll ist

Für Ener­gie­be­ra­ter stellt die Büro- und Betriebs­aus­stat­tung eine wich­ti­ge Grund­la­ge ihrer täg­li­chen Arbeit dar – von hoch­wer­ti­gen Mess­ge­rä­ten bis zu IT-Tech­nik und Ein­rich­tung. Eine Inhalts­ver­si­che­rung schützt die­ses Inven­tar umfas­send gegen Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl, Sturm oder Van­da­lis­mus.

Die Tätig­keit als Ener­gie­be­ra­ter ist heu­te stark geprägt von tech­ni­scher Aus­stat­tung: Wär­me­bild­ka­me­ras, Blower-Door-Gerä­te, Mess­kof­fer, Note­books und Moni­to­re gehö­ren zur Stan­dard­aus­rüs­tung. Hin­zu kommt die Büro­ein­rich­tung samt Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Prä­sen­ta­ti­ons­tech­nik. All die­se Wer­te sind bei Schä­den oder Ver­lust nicht nur teu­er zu erset­zen, son­dern unter­bre­chen auch Ihren Arbeits­all­tag – mit direk­ten wirt­schaft­li­chen Fol­gen.

Genau hier greift die Inhalts­ver­si­che­rung. Sie über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Wie­der­be­schaf­fung Ihres betrieb­li­chen Inven­tars, wenn es durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Ein­bruch­dieb­stahl, Sturm, Hagel oder Van­da­lis­mus beschä­digt oder zer­stört wird. Auch Fol­ge­schä­den, wie die Ent­sor­gung zer­stör­ter Gerä­te oder Mehr­kos­ten für vor­über­ge­hen­de Ersatz­an­schaf­fun­gen, kön­nen mit­ver­si­chert wer­den.

Für Ener­gie­be­ra­ter ist die­ser Schutz beson­ders wich­tig, da vie­le ihrer Arbeits­mit­tel mobil und oft außer­halb des Büros im Ein­satz sind – etwa bei Bau­stel­len­be­ge­hun­gen oder Vor-Ort-Mes­sun­gen. Daher kann es sinn­voll sein, ergän­zend zur klas­si­schen Inhalts­ver­si­che­rung eine Außen­ver­si­che­rung oder eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung für mobi­le Gerä­te abzu­schlie­ßen. So bleibt Ihre Tech­nik auch unter­wegs abge­si­chert.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me rich­tet sich nach dem Neu­wert Ihres gesam­ten betrieb­li­chen Inven­tars – inklu­si­ve aller tech­ni­schen Gerä­te, Möbel und Arbeits­mit­tel. Eine regel­mä­ßi­ge Aktua­li­sie­rung ist wich­tig, um Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Eini­ge Anbie­ter ermög­li­chen es, die Inhalts­ver­si­che­rung mit einer Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung zu kom­bi­nie­ren. Damit wer­den zusätz­lich ent­gan­ge­ne Erträ­ge und lau­fen­de Fix­kos­ten abge­si­chert, falls der Betrieb nach einem Scha­den­er­eig­nis vor­über­ge­hend nicht fort­ge­führt wer­den kann.

Kurz­um: Für Ener­gie­be­ra­ter, die mit hoch­wer­ti­ger Tech­nik und indi­vi­du­el­len Arbeits­mit­teln arbei­ten, ist eine Inhalts­ver­si­che­rung ein unver­zicht­ba­rer Bau­stein im betrieb­li­chen Risi­ko­ma­nage­ment. Sie schützt nicht nur vor hohen Sach­schä­den, son­dern sichert auch Ihre Arbeits­fä­hig­keit und wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät im Ernst­fall.

Juris­ti­sche Risi­ken früh­zei­tig absi­chern

War­um Ener­gie­be­ra­ter auf Fir­men­rechts­schutz set­zen soll­ten

Im beruf­li­chen All­tag von Ener­gie­be­ra­tern kön­nen schnell recht­li­che Kon­flik­te ent­ste­hen – etwa mit Auf­trag­ge­bern, Lie­fe­ran­ten, Behör­den oder auch Ange­stell­ten. Eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen und sorgt dafür, dass Sie Ihr gutes Recht auch durch­set­zen kön­nen.

Als Ener­gie­be­ra­ter sind Sie in zahl­rei­che recht­lich rele­van­te Pro­zes­se ein­ge­bun­den – von der ver­trag­li­chen Bera­tung über die För­der­mit­tel­be­an­tra­gung bis hin zur Beglei­tung bau­li­cher Maß­nah­men. Ein nicht ein­ge­hal­te­nes Leis­tungs­ver­zeich­nis, Streit um Hono­rar­zah­lun­gen oder eine Mei­nungs­ver­schie­den­heit mit einem Auf­trag­ge­ber kann schnell in eine juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung mün­den. Auch Kon­flik­te mit Ver­mie­tern, Finanz­be­hör­den oder Mit­ar­bei­tern sind kei­ne Sel­ten­heit.

Mit einer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung erhal­ten Sie die not­wen­di­ge recht­li­che Unter­stüt­zung, um sol­che Kon­flik­te pro­fes­sio­nell und ohne finan­zi­el­les Risi­ko zu klä­ren. Die Ver­si­che­rung über­nimmt dabei unter ande­rem Anwalts- und Gerichts­kos­ten, Gut­ach­ter­ho­no­ra­re sowie Kos­ten für Schieds­ver­fah­ren oder Media­ti­on – unab­hän­gig davon, ob Sie kla­gen oder sich ver­tei­di­gen müs­sen.

Beson­ders wich­tig für Ener­gie­be­ra­ter ist der soge­nann­te Berufs­ver­trags-Rechts­schutz, der recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Kun­den und Geschäfts­part­nern im Zusam­men­hang mit beruf­li­chen Tätig­kei­ten abdeckt. Ergän­zend kann auch der Steu­er-Rechts­schutz vor Gerich­ten sinn­voll sein – etwa bei Strei­tig­kei­ten mit dem Finanz­amt in Bezug auf Hono­ra­re, Betriebs­aus­ga­ben oder För­der­mit­tel.

Vie­le Tari­fe bie­ten zudem einen Ord­nungs­wid­rig­kei­ten-Rechts­schutz, der Sie schützt, wenn Sie im Rah­men Ihrer Tätig­keit mit dem Umwelt- oder Bau­recht in Kon­flikt gera­ten – etwa bei ver­meint­li­chen Ver­stö­ßen gegen För­der­auf­la­gen, EnEV-Vor­ga­ben oder DIN-Nor­men.

Abhän­gig vom Anbie­ter lässt sich der Fir­men­rechts­schutz modu­lar auf Ihre Bedürf­nis­se abstim­men – mit wähl­ba­ren Bau­stei­nen für Arbeits­recht, Immo­bi­li­en­recht, Straf­recht oder Ver­trags­recht. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­ell für bera­ten­de Beru­fe wie Ener­gie­be­ra­ter zuge­schnit­te­ne Tari­fe an, die pass­ge­nau auf die bran­chen­ty­pi­schen Risi­ken reagie­ren.

Ins­ge­samt sorgt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung dafür, dass Sie sich bei recht­li­chen Strei­tig­kei­ten nicht auf Kom­pro­mis­se aus Angst vor den Kos­ten ein­las­sen müs­sen. Sie schafft Hand­lungs­si­cher­heit, stärkt Ihre Posi­ti­on gegen­über Geschäfts­part­nern und schützt Ihr Unter­neh­men im Fall der Fäl­le vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag — für Ihre Mit­ar­bei­ten­den & Ihr Unter­neh­men

Das könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung

Gesun­de Mit­ar­bei­ten­de – star­kes Unter­neh­men. Die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ver­bes­sert nicht nur die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung Ihrer Beleg­schaft, son­dern erhöht auch Moti­va­ti­on und Mit­ar­bei­ter­bin­dung – steu­er­lich geför­dert und indi­vi­du­ell anpass­bar.

Betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung

Ein Unfall kann jeder­zeit pas­sie­ren – im Betrieb oder unter­wegs. Mit der betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sichern Sie Ihre Mit­ar­bei­ten­den und sich selbst gegen die finan­zi­el­len Fol­gen ab – für umfas­sen­den Schutz auch außer­halb der Arbeits­zeit.

Gewerb­li­che Cyber­ver­si­che­rung

Cyber­an­grif­fe sind längst Rea­li­tät – auch für klei­ne­re Betrie­be. Die Cyber­ver­si­che­rung schützt Sie vor wirt­schaft­li­chen Schä­den durch Daten­ver­lust, Hacker­an­grif­fe oder Daten­schutz­ver­stö­ße – inklu­si­ve IT-Foren­sik, Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on und Rechts­kos­ten.

häu­fi­ge Fra­gen

Eine Ener­gie­be­ra­ter-Ver­si­che­rung umfasst ver­schie­de­ne Ver­si­che­run­gen, die spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se und Risi­ken von Ener­gie­be­ra­tern zuge­schnit­ten sind. Dazu gehö­ren Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Inhalts­ver­si­che­rung und Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Die­se Ver­si­che­run­gen bie­ten umfas­sen­den Schutz vor finan­zi­el­len und recht­li­chen Risi­ken.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Ener­gie­be­ra­ter vor den finan­zi­el­len Fol­gen, die durch Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen kön­nen. Bei­spiels­wei­se über­nimmt sie die Kos­ten, wenn durch eine feh­ler­haf­te Bera­tung oder unge­naue Ener­gie­aus­wei­se finan­zi­el­le Schä­den für Kun­den ent­ste­hen. Die­se Ver­si­che­rung deckt sowohl berech­tig­te Scha­dens­er­satz­an­sprü­che als auch die Abwehr unbe­grün­de­ter For­de­run­gen ab.

Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt das gesam­te Inven­tar Ihres Büros vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus. Die­se Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder Ersatz von beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­den. Dadurch kön­nen Ener­gie­be­ra­ter sicher sein, dass ihr Büro­in­ven­tar bei einem Scha­dens­fall schnell und unkom­pli­ziert ersetzt wird.

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die im betrieb­li­chen All­tag auf­tre­ten kön­nen. Die­se Ver­si­che­rung deckt unter ande­rem die Anwalts- und Gerichts­kos­ten bei Strei­tig­kei­ten mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Mit­ar­bei­tern ab. Dadurch kön­nen Ener­gie­be­ra­ter ihre recht­li­chen Inter­es­sen ohne finan­zi­el­le Sor­gen ver­fol­gen und sich auf ihre Bera­tungs­dienst­leis­tun­gen kon­zen­trie­ren.