Ver­si­che­rung für Foto­gra­fen – Tech­nik, Haf­tung & Aus­fall absi­chern

Ob Event, Stu­dio oder Out­door – so schüt­zen sich Berufs­fo­to­gra­fen opti­mal gegen recht­li­che und finan­zi­el­le Risi­ken

Junge Fotografin mit grünblonden Haaren sitzt an einem Schreibtisch und hält eine Kamera in der Hand, im Hintergrund ein Monitor mit Bildbearbeitung

Foto­gra­fen ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: Die Auf­nah­me und Bear­bei­tung von Fotos, der Umgang mit hoch­wer­ti­gen Kame­ras und tech­ni­schem Equip­ment, sowie die Zusam­men­ar­beit mit Kun­den und Models gehö­ren zum All­tag. Ein klei­nes Miss­ge­schick oder ein unvor­her­ge­se­he­nes Ereig­nis kann schnell zu erheb­li­chen finan­zi­el­len und recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre krea­ti­ve Arbeit kon­zen­trie­ren kön­nen, ist die rich­ti­ge Absi­che­rung unver­zicht­bar. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für Foto­gra­fen beson­ders rele­vant sind und wie Sie durch ein maß­ge­schnei­der­tes Ver­si­che­rungs­kon­zept fle­xi­bel und kos­ten­ef­fi­zi­ent blei­ben.

Egal ob Sie als frei­be­ruf­li­cher Foto­graf tätig sind oder ein Foto­stu­dio betrei­ben: Wir unter­stüt­zen Sie dabei, exakt die Ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len, die zu Ihrer beruf­li­chen Situa­ti­on pas­sen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Foto­gra­fen unver­zicht­bar, um sich vor Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den abzu­si­chern, die wäh­rend ihrer Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Die­se Ver­si­che­rung schützt Sie bei­spiels­wei­se bei Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen, wenn ein Kun­de durch einen Feh­ler bei einem Foto­shoo­ting geschä­digt wird oder wenn gelie­he­ne Requi­si­ten beschä­digt wer­den.

  • Mit einer Inhalts­ver­si­che­rung kön­nen Foto­gra­fen ihre wert­vol­le Aus­rüs­tung, wie Kame­ras, Objek­ti­ve, Beleuch­tung und Stu­dio­e­quip­ment, vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch oder Van­da­lis­mus schüt­zen. Die­se Absi­che­rung ist beson­ders wich­tig, um die Arbeits­fä­hig­keit jeder­zeit sicher­zu­stel­len und hohe Kos­ten durch den Ver­lust oder die Beschä­di­gung die­ser tech­ni­schen Aus­stat­tung zu ver­mei­den.

  • Die Ein­bruch­dieb­stahl­ver­si­che­rung sichert Foto­gra­fen ab, wenn wert­vol­le Foto­aus­rüs­tung aus dem Stu­dio oder Büro gestoh­len wird. Die­se Ver­si­che­rung stellt sicher, dass Sie im Fal­le eines Ein­bruchs schnell Ersatz für gestoh­le­ne Gerä­te erhal­ten und Ihren Betrieb ohne grö­ße­re Unter­bre­chun­gen fort­set­zen kön­nen.

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Die pas­sen­de Absi­che­rung für Foto­gra­fen

Foto­gra­fen-Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Foto­gra­fen ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Risi­ken: von klei­nen Miss­ge­schi­cken wäh­rend Shoo­tings bis hin zu grö­ße­ren Vor­fäl­len wie Ein­bruch oder recht­li­chen Kon­flik­ten. Daher ist es ent­schei­dend, die wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Ihre Tätig­keit genau zu ken­nen und sinn­voll zu kom­bi­nie­ren. Die fol­gen­den vier Ver­si­che­run­gen bil­den das sta­bi­le Fun­da­ment für Ihre beruf­li­che Absi­che­rung.

Wir stel­len Ihnen alle Pro­duk­te auf die­ser Sei­te im Detail vor – inklu­si­ve Leis­tun­gen, Bei­trä­gen und Bei­spie­len aus der Pra­xis.

Beruf­li­che Sicher­heit bei Haf­tungs­ri­si­ken

War­um Foto­gra­fen eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung brau­chen

Foto­gra­fen tra­gen in ihrer täg­li­chen Arbeit nicht nur krea­ti­ve Ver­ant­wor­tung, son­dern auch recht­li­che und finan­zi­el­le. Ob im Stu­dio, bei Events oder im Kun­den­auf­trag – schon klei­ne Unacht­sam­kei­ten oder Miss­ver­ständ­nis­se kön­nen zu erheb­li­chen Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen füh­ren. Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Situa­tio­nen und ist für selbst­stän­di­ge Foto­gra­fen eine grund­le­gen­de Absi­che­rung.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Foto­gra­fen vor Ansprü­chen Drit­ter, die aus der beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen. Ver­si­chert sind Personen‑, Sach- und dar­aus resul­tie­ren­de Ver­mö­gens­schä­den – also etwa dann, wenn sich ein Kun­de bei einem Foto­shoo­ting ver­letzt, tech­ni­sche Gerä­te ande­rer beschä­digt wer­den oder Kun­den auf­grund nicht ver­wend­ba­rer Bild­da­ten finan­zi­el­le Ver­lus­te gel­tend machen.

Die Ver­si­che­rung über­nimmt sowohl die Kos­ten für berech­tig­te For­de­run­gen als auch die Abwehr unbe­grün­de­ter Ansprü­che. Die­ser soge­nann­te pas­si­ve Rechts­schutz ist beson­ders wich­tig, da bereits der Vor­wurf eines Feh­lers aus­reicht, um haft­bar gemacht zu wer­den. Die Absi­che­rung erfolgt unab­hän­gig davon, ob tat­säch­lich ein Ver­schul­den vor­liegt – ent­schei­dend ist allein, dass der Vor­fall im beruf­li­chen Zusam­men­hang steht.

Typi­sche Scha­den­fäl­le aus der Pra­xis sind etwa: Ein Auf­trag­ge­ber rutscht bei einem Foto­ter­min in Ihren Räu­men aus und ver­letzt sich. Oder Sie beschä­di­gen bei einem Auf­trag ver­se­hent­lich gelie­he­ne Aus­rüs­tung oder das Eigen­tum am Ver­an­stal­tungs­ort. Auch Kon­flik­te um Bild­rech­te, Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen oder die unvoll­stän­di­ge Erfül­lung ver­trag­lich ver­ein­bar­ter Leis­tun­gen kön­nen zu For­de­run­gen füh­ren – beson­ders im Bereich der Wer­be­fo­to­gra­fie oder bei Hoch­zei­ten, wo Fol­ge­kos­ten für Nach­be­ar­bei­tung oder Wie­der­ho­lungs­ter­mi­ne ent­ste­hen kön­nen.

Je nach Ver­si­che­rungs­ta­rif las­sen sich auch bran­chen­spe­zi­fi­sche Risi­ken absi­chern, etwa bei Tätig­keit im Aus­land, bei Daten­ver­lust digi­ta­ler Auf­nah­men, Ver­let­zung von Per­sön­lich­keits­rech­ten oder im Zusam­men­hang mit Bild­nut­zung durch Drit­te. Die Deckungs­sum­men, Selbst­be­hal­te und mit­ver­si­cher­ten Leis­tun­gen unter­schei­den sich je nach Anbie­ter erheb­lich – eben­so wie die Optio­nen für zusätz­lich buch­ba­re Bau­stei­ne, z. B. erwei­ter­te Pro­dukt­haf­tung oder Cyber-Risi­ken bei digi­ta­ler Bild­über­tra­gung.

Wer als Foto­graf pro­fes­sio­nell arbei­tet – egal ob frei­be­ruf­lich, im Neben­er­werb oder im Haupt­be­ruf – soll­te eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht nur als Schutz­maß­nah­me, son­dern als wirt­schaft­li­che Not­wen­dig­keit betrach­ten. Nur so las­sen sich unvor­her­ge­se­he­ne For­de­run­gen auf­fan­gen, ohne dass sie die beruf­li­che Exis­tenz gefähr­den. Wich­tig ist dabei eine indi­vi­du­el­le Aus­wahl des Ver­si­che­rungs­schut­zes – abge­stimmt auf Tätig­keits­be­reich, Kun­den­kreis und Auf­trags­vo­lu­men.

Tech­nik­aus­fall absi­chern – bevor es teu­er wird

War­um Foto­gra­fen eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung brau­chen

Kame­ras, Objek­ti­ve, Licht­tech­nik, Droh­nen oder mobi­le Rech­ner – pro­fes­sio­nel­le Foto­aus­rüs­tung ist teu­er, emp­find­lich und oft täg­lich im Ein­satz. Ein Defekt, ein Sturz oder ein Dieb­stahl kann nicht nur hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen, son­dern gan­ze Auf­trä­ge gefähr­den. Mit einer Elek­tro­nik­ver­si­che­rung sichern Sie Ihre Tech­nik zuver­läs­sig gegen finan­zi­el­le Ver­lus­te ab.

Die Elek­tro­nik­ver­si­che­rung schützt das tech­ni­sche Equip­ment von Foto­gra­fen vor Schä­den durch äuße­re Ein­wir­kun­gen – etwa durch Bedien­feh­ler, Sturz, Flüs­sig­keits­ein­wir­kung, Kurz­schluss, Über­span­nung oder Dieb­stahl. Ver­si­chert sind in der Regel Kame­ras, Objek­ti­ve, Blit­ze, Sta­ti­ve, Licht­an­la­gen, Note­books und wei­te­res Zube­hör, das fest zur betrieb­li­chen Aus­rüs­tung gehört.

Im Unter­schied zu klas­si­schen Inhalts­ver­si­che­run­gen greift die Elek­tro­nik­ver­si­che­rung auch dann, wenn Schä­den wäh­rend der Nut­zung oder auf Rei­sen ent­ste­hen. Das ist ins­be­son­de­re für Foto­gra­fen mit wech­seln­den Ein­satz­or­ten ent­schei­dend: Ob beim Event, in der Natur, auf Bau­stel­len oder in Hotels – sobald die Tech­nik im pro­fes­sio­nel­len Ein­satz beschä­digt wird, kön­nen schnell Repa­ra­tur- oder Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten im vier­stel­li­gen Bereich ent­ste­hen. Eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung über­nimmt die­se Kos­ten je nach Tarif voll­stän­dig oder antei­lig.

Beson­ders wich­tig: Vie­le Poli­cen beinhal­ten auch eine soge­nann­te Neu­wert­ent­schä­di­gung – das bedeu­tet, dass bei Total­scha­den der Neu­wert ersetzt wird und nicht nur der Zeit­wert. Dar­über hin­aus sind in vie­len moder­nen Ver­trä­gen auch Daten­wie­der­her­stel­lungs­kos­ten ein­ge­schlos­sen – etwa bei Defekt eines Spei­cher­me­di­ums. Eini­ge Anbie­ter bie­ten ergän­zend auch Schutz bei Ver­lust oder Dieb­stahl im Aus­land oder auf Rei­sen an.

Nicht gedeckt sind meist Ver­schleiß, vor­sätz­li­che Beschä­di­gun­gen, unsach­ge­mä­ße Lage­rung oder Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit. Auch mobi­le End­ge­rä­te wie Smart­phones müs­sen je nach Anbie­ter sepa­rat ein­ge­schlos­sen wer­den. Ent­schei­dend für den Ver­si­che­rungs­schutz ist in der Regel der Nach­weis über Eigen­tum, Anschaf­fungs­wert und Seri­en­num­mer – die­se soll­ten sorg­fäl­tig doku­men­tiert wer­den.

Die Bei­trä­ge für eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung hän­gen vom Gesamt­wert der Tech­nik, dem gewähl­ten Deckungs­um­fang und dem Selbst­be­halt ab. Für Berufs­fo­to­gra­fen mit hoch­wer­ti­gem Equip­ment kann die Poli­ce ein unver­zicht­ba­rer Bau­stein im Risi­ko­ma­nage­ment sein – denn ohne funk­tio­nie­ren­de Tech­nik steht oft der gesam­te Betrieb still. Ein sorg­fäl­ti­ger Tarif­ver­gleich hilft, die rich­ti­ge Absi­che­rung für Ihr Arbeits­um­feld zu fin­den.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Foto­graf pas­sen.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

Gesund­heit

Lachendes Paar sitzt auf dem Sofa und formt mit den Händen ein Hausdach – Symbol für Sicherheit rund um Haus und Wohnen

Haus & Woh­nen

Junge Frau macht ein Selfie in der Natur bei Sonnenuntergang und genießt sorglos den Moment dank frühzeitiger Vorsorge

Vor­sor­ge

Schutz für Stu­dio, Aus­rüs­tung und Ein­rich­tung

Wann sich eine Inhalts­ver­si­che­rung für Foto­gra­fen lohnt

Foto­stu­di­os, Büro­räu­me oder mobi­le Arbeits­plät­ze – sobald Sie als Foto­graf gewerb­lich tätig sind, soll­ten Sie Ihre Betriebs­ein­rich­tung absi­chern. Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt Ihre gesam­te Geschäfts­aus­stat­tung vor Risi­ken wie Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser­schä­den oder Sturm. Gera­de bei hoch­wer­ti­ger Tech­nik kann ein Scha­den exis­tenz­be­dro­hend sein.

Die Inhalts­ver­si­che­rung – auch Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung genannt – sichert die tech­ni­sche und kauf­män­ni­sche Aus­stat­tung eines Unter­neh­mens gegen Schä­den durch defi­nier­te Gefah­ren ab. Für Foto­gra­fen bedeu­tet das: Kame­ras, Objek­ti­ve, Com­pu­ter, Stu­dio­licht, Requi­si­ten, Möbel oder Kulis­sen sind gegen Ver­lust oder Beschä­di­gung geschützt, wenn z. B. durch Brand, Ein­bruch, Was­ser­rohr­bruch oder Natur­er­eig­nis­se Schä­den ent­ste­hen.

Dabei umfasst der Ver­si­che­rungs­schutz nicht nur fest instal­lier­te Aus­stat­tung, son­dern auch beweg­li­che Gegen­stän­de, die sich regel­mä­ßig im Betrieb befin­den. Wird etwa bei einem Ein­bruch teu­re Aus­rüs­tung ent­wen­det oder durch einen Was­ser­scha­den die Stu­dio­tech­nik unbrauch­bar, ersetzt die Inhalts­ver­si­che­rung in der Regel den Neu­wert oder über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten.

Wich­tig ist: Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt meist nur für den im Ver­trag genann­ten Stand­ort – etwa das Foto­stu­dio oder Büro. Wer häu­fig mobil arbei­tet, soll­te ergän­zend eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung mit Außen­de­ckung in Betracht zie­hen. Bei gemie­te­ten Räu­men kann zudem die soge­nann­te Miet­aus­fall­ver­si­che­rung inte­griert wer­den, falls nach einem Scha­den die Räu­me unbe­nutz­bar sind.

Eine wei­te­re sinn­vol­le Ergän­zung ist die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung: Sie springt ein, wenn nach einem ver­si­cher­ten Sach­scha­den (z. B. Feu­er im Stu­dio) der Betrieb still­steht und Ein­nah­men aus­fal­len, aber lau­fen­de Kos­ten wei­ter­lau­fen.

Ent­schei­dend für die rich­ti­ge Absi­che­rung ist eine rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung des Wer­tes Ihrer Geschäfts­ein­rich­tung. Eine zu gerin­ge Ver­si­che­rungs­sum­me kann im Scha­den­fall zur Unter­ver­si­che­rung füh­ren – mit ent­spre­chen­den Leis­tungs­kür­zun­gen. Daher soll­te der Wert der Ein­rich­tung regel­mä­ßig über­prüft und der Ver­si­che­rung gemel­det wer­den.

Die Prä­mi­en für eine Inhalts­ver­si­che­rung rich­ten sich nach Bran­che, Lage, Sicher­heits­maß­nah­men und dem Ver­si­che­rungs­wert. Für Foto­gra­fen, die tech­nik­in­ten­si­ve oder krea­ti­ve Dienst­leis­tun­gen anbie­ten, ist die­se Ver­si­che­rung ein zen­tra­ler Bestand­teil eines ganz­heit­li­chen Absi­che­rungs­kon­zepts – gera­de bei höhe­rem Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men in Stu­dio- oder Arbeits­aus­stat­tung.

Digi­ta­le Sicher­heit für Ihre Foto­auf­trä­ge

War­um eine Cyber­ver­si­che­rung für Foto­gra­fen sinn­voll ist

Foto­gra­fen arbei­ten heu­te digi­tal: Kun­den­da­ten, Bil­der­ga­le­rien, Ver­trä­ge und Rech­nun­gen wer­den gespei­chert, bear­bei­tet und ver­schickt – oft in Echt­zeit. Umso gra­vie­ren­der sind die Fol­gen, wenn IT-Sys­te­me gehackt, Daten ver­schlüs­selt oder Kun­den­da­ten gestoh­len wer­den. Eine Cyber­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Angrif­fe.

Die Cyber­ver­si­che­rung bie­tet Schutz vor den viel­fäl­ti­gen Risi­ken, die durch Cyber­an­grif­fe, Daten­ver­lust oder IT-Aus­fäl­le ent­ste­hen kön­nen. Für Foto­gra­fen bedeu­tet das: Sobald Kun­den­da­ten digi­tal gespei­chert, Fotos über Online-Gale­rien bereit­ge­stellt oder Rech­nun­gen per E‑Mail ver­sen­det wer­den, besteht die Gefahr, dass sen­si­ble Infor­ma­tio­nen in fal­sche Hän­de gera­ten oder der gesam­te digi­ta­le Arbeits­pro­zess blo­ckiert wird.

Typi­sche Sze­na­ri­en sind z. B. Ran­som­wa­re-Angrif­fe, bei denen sämt­li­che Daten ver­schlüs­selt und nur gegen Löse­geld wie­der frei­ge­ge­ben wer­den – oder Phis­hing-Angrif­fe, bei denen Log­in-Daten abge­grif­fen und für betrü­ge­ri­sche Zwe­cke genutzt wer­den. Auch die ver­se­hent­li­che Wei­ter­ga­be von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten kann Scha­den­er­satz­an­sprü­che nach sich zie­hen, etwa bei Ver­stö­ßen gegen die DSGVO.

Eine Cyber­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len nicht nur die Kos­ten für IT-Foren­sik, Daten­ret­tung und Sys­tem­wie­der­her­stel­lung, son­dern auch für Rechts­be­ra­tung, Scha­den­er­satz­for­de­run­gen oder die Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che. Auch Ertrags­aus­fäl­le, z. B. durch Betriebs­un­ter­bre­chung infol­ge eines Cyber­an­griffs, sind in vie­len Poli­cen ent­hal­ten.

Für Foto­gra­fen mit eige­ner Web­site, Online­shop, Online-Gale­rie oder digi­ta­len Zah­lungs­pro­zes­sen ist die Cyber­ver­si­che­rung beson­ders rele­vant – eben­so für alle, die mit sen­si­blen Kun­den­in­for­ma­tio­nen (z. B. bei Hoch­zei­ten, Pro­mi­nen­ten oder Fir­men­kun­den) arbei­ten. Denn nicht nur gro­ße Fir­men sind Ziel von Hackern – klei­ne Betrie­be wer­den zuneh­mend Opfer auto­ma­ti­sier­ter Angrif­fe, die Sicher­heits­lü­cken aus­nut­zen.

Der Leis­tungs­um­fang einer Cyber­ver­si­che­rung vari­iert je nach Anbie­ter und Tarif. Wich­tig ist, dass sowohl tech­ni­sche Schä­den als auch recht­li­che und finan­zi­el­le Fol­gen abge­si­chert sind – inklu­si­ve Sofort­hil­fe durch IT-Exper­ten. Auch der akti­ve Schutz durch Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men (z. B. IT-Sicher­heits­au­dits) ist bei guten Tari­fen inte­griert.

In einer zuneh­mend digi­ta­li­sier­ten Berufs­welt ist die Cyber­ver­si­che­rung für Foto­gra­fen daher kei­ne Kür, son­dern ein wich­ti­ger Bestand­teil der betrieb­li­chen Risi­ko­vor­sor­ge – vor allem, wenn Kun­den­bin­dung und Ver­trau­en durch Daten­si­cher­heit gewähr­leis­tet blei­ben sol­len.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Foto­gra­fen vor finan­zi­el­len For­de­run­gen, die durch Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den im Rah­men ihrer Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Die­se Ver­si­che­rung deckt berech­tig­te Ansprü­che und wehrt unbe­grün­de­te For­de­run­gen ab, sodass Ihre beruf­li­che Exis­tenz gesi­chert bleibt.

Eine Ein­bruch­dieb­stahl­ver­si­che­rung schützt vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten durch Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus nach einem Ein­bruch. Sie ersetzt gestoh­le­ne Aus­rüs­tung, deckt Repa­ra­tur­kos­ten und ermög­licht den schnel­len Kauf neu­er Gerä­te, damit Ihre Arbeit so wenig wie mög­lich gestört wird.

Eine Inhalts­ver­si­che­rung deckt Schä­den und Ver­lus­te an tech­ni­scher Aus­rüs­tung und Stu­dio­ein­rich­tung, die durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch, Van­da­lis­mus oder ähn­li­che Ereig­nis­se ent­ste­hen. Sie stellt sicher, dass Ihre wert­vol­le Aus­rüs­tung schnell ersetzt oder repa­riert wird, um Ihre Arbeits­fä­hig­keit zu gewähr­leis­ten.

Die Cyber-Ver­si­che­rung deckt Kos­ten, die durch Cyber-Angrif­fe, Daten­ver­lus­te, Hacker­an­grif­fe und Daten­schutz­ver­let­zun­gen ent­ste­hen. Die­se Ver­si­che­rung stellt sicher, dass Foto­gra­fen im Ernst­fall schnell Unter­stüt­zung erhal­ten und ihre digi­ta­le Infra­struk­tur und sen­si­blen Daten opti­mal geschützt sind.