Ver­si­che­rung für Fuß­pfle­ge – Schutz bei Behand­lung, Haf­tung & Tech­nik

Berufs­haft­pflicht, Inven­tar­schutz & Rechts­schutz für medi­zi­ni­sche Fuß­pfle­ge & Podo­lo­gie

Podologin bei der professionellen Fußbehandlung einer Kundin in moderner Praxisumgebung, trägt Schutzmaske und Handschuhe

Fuß­pfle­ge­rin­nen und Fuß­pfle­ger ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: Die indi­vi­du­el­le Behand­lung ihrer Kund­schaft, der Umgang mit spe­zi­el­len Pfle­ge­pro­duk­ten und das Arbei­ten mit ver­schie­de­nen Instru­men­ten gehö­ren zum All­tag. Ein klei­nes Miss­ge­schick oder ein unvor­her­ge­se­he­nes Ereig­nis kann schnell zu erheb­li­chen finan­zi­el­len und recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren.

Die Wahl der rich­ti­gen Ver­si­che­rung ist ent­schei­dend, um sich auf Ihre beruf­li­che Tätig­keit zu kon­zen­trie­ren, ohne sich Sor­gen um poten­zi­el­le Risi­ken machen zu müs­sen. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für den Bereich der Fuß­pfle­ge beson­ders rele­vant sind und wie Sie durch ein maß­ge­schnei­der­tes Ver­si­che­rungs­kon­zept opti­mal geschützt sind.

Egal ob Sie frei­be­ruf­lich tätig sind oder eine eige­ne Fuß­pfle­ge­pra­xis betrei­ben: Wir unter­stüt­zen Sie dabei, exakt die Ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len, die zu Ihrer beruf­li­chen Situa­ti­on pas­sen. Ein umfas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz kann Ihnen hel­fen, fle­xi­bel und kos­ten­ef­fi­zi­ent zu blei­ben, wäh­rend Sie sich auf das Wohl Ihrer Kun­din­nen und Kun­den kon­zen­trie­ren.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Umfas­sen­der Schutz bei Behand­lungs­feh­lern und Per­so­nen­schä­den

  • Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che durch inte­grier­ten Rechts­schutz

  • Fle­xi­ble Zusatz­bau­stei­ne wie Inhalts‑, Elek­tro­nik- oder Kfz-Ver­si­che­rung

  • Absi­che­rung von Pra­xis­in­ven­tar, Tech­nik und Betriebs­un­ter­bre­chung

  • Indi­vi­du­el­le Tari­fe für selbst­stän­di­ge Fuß­pfle­ger und Kos­me­tik­in­sti­tu­te

Über 700 zufrie­de­ne Kun­den ver­trau­en uns

Google-Bewertungssiegel mit 5 Sternen und 144 Kundenrezensionen für amba-versicherungen.de
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Logo von ProvenExpert – Bewertungsplattform mit dem Claim „It’s All About Trust“
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

Logo der Plattform makler.de mit Schriftzug und orangem Symbol auf transparentem Hintergrund
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Die pas­sen­de Absi­che­rung für Fußpfleger:innen

Fuß­pfle­ger-Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Fuß­pfle­ger ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Risi­ken: von klei­nen Miss­ge­schi­cken wäh­rend der Behand­lung bis hin zu grö­ße­ren Vor­fäl­len wie Ein­bruch oder recht­li­chen Kon­flik­ten. Daher ist es ent­schei­dend, sich umfas­send abzu­si­chern. Hier sind die vier wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Ihre Tätig­keit:

Finan­zi­el­le Sicher­heit im Haf­tungs­fall

Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Fuß­pfle­ge­be­trie­be

Auch bei fach­ge­rech­ter Behand­lung las­sen sich Risi­ken in der Fuß­pfle­ge nicht voll­stän­dig aus­schlie­ßen. Schon klei­ne Unacht­sam­kei­ten kön­nen zu gesund­heit­li­chen Schä­den oder recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen füh­ren. Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sichert Sie gegen sol­che Risi­ken zuver­läs­sig ab – unab­hän­gig davon, ob Sie ange­stellt, selbst­stän­dig oder mobil tätig sind.

Als Anbie­ter pro­fes­sio­nel­ler Fuß­pfle­ge tra­gen Sie eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für das gesund­heit­li­che Wohl Ihrer Kun­den. Kommt es im Rah­men einer Behand­lung zu einer Ver­let­zung – etwa durch einen ver­se­hent­li­chen Schnitt, eine Infek­ti­on oder eine all­er­gi­sche Reak­ti­on –, kön­nen dar­aus schnell kos­ten­in­ten­si­ve Haf­tungs­an­sprü­che ent­ste­hen. Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Scha­dens­er­eig­nis­se, indem sie berech­tig­te For­de­run­gen regu­liert und unbe­rech­tig­te Ansprü­che abwehrt – not­falls auch gericht­lich.

Typi­sche Scha­dens­kon­stel­la­tio­nen betref­fen sowohl Per­so­nen­schä­den (etwa eine Ent­zün­dung nach unsach­ge­mä­ßer Nagel­be­hand­lung) als auch Sach­schä­den, z. B. wenn bei einer mobi­len Behand­lung Kun­den­ei­gen­tum beschä­digt wird. Auch dar­aus resul­tie­ren­de Ver­mö­gens­schä­den wie Ver­dienst­aus­fäl­le oder Fol­ge­kos­ten kön­nen ver­si­chert sein – je nach gewähl­tem Tarif.

Eine aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­me ist für den voll­stän­di­gen Schutz ent­schei­dend. Bran­chen­üb­li­che Emp­feh­lun­gen lie­gen zwi­schen 3 und 5 Mil­lio­nen Euro pau­schal für Per­so­nen- und Sach­schä­den. Die Bei­trä­ge für eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Fuß­pfle­ge begin­nen aktu­ell bei etwa 5 bis 7 Euro monat­lich, abhän­gig vom Leis­tungs­um­fang, Umsatz­vo­lu­men und Zusatz­bau­stei­nen wie Betriebs­haft­pflicht oder Pro­dukt­haf­tung. In vie­len Fäl­len ist auch die Mit­ver­si­che­rung von ange­stell­ten Kräf­ten oder mobi­len Ein­sät­zen mög­lich.

Ins­be­son­de­re für selbst­stän­dig täti­ge Fuß­pfle­ger ist der Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht nur aus finan­zi­el­ler, son­dern auch aus beruf­li­cher Sicht unver­zicht­bar. In man­chen Fäl­len wird der Nach­weis einer gül­ti­gen Ver­si­che­rung bereits bei der Anmel­dung des Gewer­bes oder im Rah­men von Koope­ra­tio­nen (z. B. mit Senio­ren­hei­men oder medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen) ver­langt.

Die Absi­che­rung durch eine Berufs­haft­pflicht schafft Rechts­si­cher­heit im All­tag – und stärkt das Ver­trau­en Ihrer Kund­schaft in Ihre pro­fes­sio­nel­le Arbeit.

Recht­li­che Absi­che­rung für Ihren Pra­xis­all­tag

Fir­men­rechts­schutz für Fuß­pfle­ge­be­trie­be

Recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen kön­nen jeden Betrieb tref­fen – ob durch Strei­tig­kei­ten mit Kun­den, Ver­mie­tern, Mit­ar­bei­ten­den oder Behör­den. Der Fir­men­rechts­schutz schützt Sie als Fuß­pfle­ger vor hohen Kos­ten bei juris­ti­schen Kon­flik­ten und sorgt dafür, dass Sie Ihre Rech­te effek­tiv durch­set­zen kön­nen.

Als Inha­ber eines Fuß­pfle­ge­be­triebs sind Sie täg­lich mit poten­zi­el­len recht­li­chen Risi­ken kon­fron­tiert – etwa bei Rekla­ma­tio­nen von Kun­den, Dif­fe­ren­zen mit der Kran­ken­kas­se, Abmah­nun­gen wegen Daten­schutz­ver­stö­ßen oder Kon­flik­ten mit dem Ver­mie­ter Ihrer Pra­xis­räu­me. Auch arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten mit ange­stell­ten Mit­ar­bei­tern oder steu­er­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt sind kei­ne Sel­ten­heit. Ohne eine pas­sen­de Rechts­schutz­ver­si­che­rung kön­nen die Kos­ten für Anwalt, Gericht und Gut­ach­ten schnell meh­re­re tau­send Euro betra­gen – selbst dann, wenn Sie im Recht sind.

Ein Fir­men­rechts­schutz über­nimmt die­se Kos­ten und ermög­licht es Ihnen, Ihre Ansprü­che ohne finan­zi­el­les Risi­ko durch­zu­set­zen oder sich gegen unbe­rech­tig­te For­de­run­gen zu ver­tei­di­gen. Typi­sche Leis­tungs­be­rei­che sind der All­ge­mei­ne Ver­trags­rechts­schutz, Arbeits­rechts­schutz, Steu­er­rechts­schutz, Ver­wal­tungs­rechts­schutz, sowie je nach Tarif auch der Ord­nungs­wid­rig­kei­ten- und Straf­rechts­schutz bei fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten. Beson­ders sinn­voll ist zudem der Zusatz­bau­stein Spe­zi­al-Straf­rechts­schutz, wenn Sie regel­mä­ßig mit sen­si­blen Behand­lun­gen oder per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten arbei­ten.

Die Ver­si­che­rung greift in der Regel für den Inha­ber des Betriebs sowie für alle mit­ver­si­cher­ten Per­so­nen – also auch ange­stell­te Fach­kräf­te oder Aus­zu­bil­den­de. Vie­le Anbie­ter bie­ten modu­lar auf­ge­bau­te Tari­fe, sodass Sie den Schutz exakt an Ihre beruf­li­chen Anfor­de­run­gen anpas­sen kön­nen. Je nach Umfang und Anbie­ter star­ten die Bei­trä­ge bei etwa 15 bis 30 Euro im Monat für Ein­zel­un­ter­neh­men. Wich­tig ist eine prä­zi­se Beschrei­bung Ihrer Tätig­keit im Antrag, damit alle rele­van­ten Risi­ken mit­ver­si­chert sind.

Der Fir­men­rechts­schutz bie­tet nicht nur finan­zi­el­le Sicher­heit, son­dern auch schnel­len Zugang zu erfah­re­nen Fach­an­wäl­ten – oft inklu­si­ve tele­fo­ni­scher Erst­be­ra­tung. Für vie­le Fuß­pfle­ge­be­trie­be ist die­se Form der Absi­che­rung ein zen­tra­ler Bau­stein, um sich im Fall der Fäl­le auf das Wesent­li­che kon­zen­trie­ren zu kön­nen: Ihre täg­li­che Arbeit am Kun­den.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Fuß­pfle­ger pas­sen.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

Gesund­heit

Lachendes Paar sitzt auf dem Sofa und formt mit den Händen ein Hausdach – Symbol für Sicherheit rund um Haus und Wohnen

Haus & Woh­nen

Junge Frau macht ein Selfie in der Natur bei Sonnenuntergang und genießt sorglos den Moment dank frühzeitiger Vorsorge

Vor­sor­ge

Schutz bei Per­so­nen- und Sach­schä­den im Betriebs­all­tag

Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Fuß­pfle­ge­be­trie­be

Ob in der Pra­xis oder auf Haus­be­such – schon klei­ne Unacht­sam­kei­ten kön­nen zu erheb­li­chen Schä­den füh­ren. Die Betriebs­haft­pflicht schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die Drit­ten im Rah­men Ihrer gewerb­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen.

Im Berufs­all­tag eines Fuß­pfle­ge­be­triebs las­sen sich Risi­ken nie ganz aus­schlie­ßen – ein Kun­de stol­pert über ein Kabel, Rei­ni­gungs­mit­tel beschä­di­gen ver­se­hent­lich das Eigen­tum eines Haus­be­such-Kun­den oder eine unge­si­cher­te Flä­che im Emp­fangs­be­reich führt zu einem Unfall. Für sol­che und ähn­li­che Fäl­le kommt die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf. Sie über­nimmt die Kos­ten für berech­tig­te Scha­den­er­satz­for­de­run­gen Drit­ter und wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che effek­tiv ab – inklu­si­ve Anwalts‑, Gerichts- und Gut­ach­ter­kos­ten.

Die Betriebs­haft­pflicht ergänzt die Berufs­haft­pflicht ide­al, da sie den Teil der Risi­ken abdeckt, die nicht aus der unmit­tel­ba­ren Behand­lungs­tä­tig­keit resul­tie­ren, son­dern aus dem all­ge­mei­nen Pra­xis­be­trieb. In vie­len Tari­fen lässt sich der Betriebs­haft­pflicht­schutz direkt als Zusatz­bau­stein zur Berufs­haft­pflicht inte­grie­ren. Dies ist beson­ders emp­feh­lens­wert, da dadurch Dop­pel­ver­si­che­run­gen ver­mie­den wer­den und eine naht­lo­se Absi­che­rung aller Haf­tungs­ri­si­ken gewähr­leis­tet ist. Ach­ten Sie dar­auf, dass sowohl sta­tio­nä­re Behand­lun­gen als auch mobi­le Ein­sät­ze wie Haus­be­su­che oder Ver­an­stal­tun­gen mit­ver­si­chert sind.

Die Ver­si­che­rung schützt dabei nicht nur Sie als Inha­be­rin oder Inha­ber, son­dern auch ange­stell­te Fuß­pfle­ger, Aus­zu­bil­den­de oder Prak­ti­kan­ten. Ver­si­chert sind Personen‑, Sach- und dar­aus resul­tie­ren­de Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den – zum Bei­spiel, wenn ein Kun­de nach einem Sturz arbeits­un­fä­hig wird und Ver­dienst­aus­fall gel­tend macht. Auch soge­nann­te Tätig­keits­schä­den kön­nen je nach Tarif abge­si­chert wer­den, etwa wenn im Rah­men einer Leis­tung Eigen­tum des Kun­den beschä­digt wird.

Die Bei­trags­hö­he hängt vom Umsatz, der Betriebs­grö­ße, der Anzahl mit­ver­si­cher­ter Per­so­nen sowie dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang ab. Bereits ab rund 6 bis 10 Euro monat­lich kann eine soli­de Basis­de­ckung erreicht wer­den. Für ein ganz­heit­li­ches Risi­ko- und Haf­tungs­ma­nage­ment ist die Kom­bi­na­ti­on aus Berufs- und Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für jeden Fuß­pfle­ge­be­trieb unver­zicht­bar.

Schutz für Ein­rich­tung, Gerä­te und Waren­be­stand

Inhalts­ver­si­che­rung für Fuß­pfle­ge­be­trie­be

Ob hoch­wer­ti­ge Behand­lungs­stüh­le, UV-Ste­ri­li­sa­to­ren oder pro­fes­sio­nel­le Fuß­pfle­ge­ge­rä­te – in Ihrer Pra­xis steckt viel Kapi­tal. Die Inhalts­ver­si­che­rung sichert Ihre Betriebs­ein­rich­tung umfas­send gegen Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl, Sturm oder Van­da­lis­mus ab.

In einem Fuß­pfle­ge­be­trieb ist die Aus­stat­tung nicht nur funk­tio­nal, son­dern auch ent­schei­dend für den rei­bungs­lo­sen Ablauf und die Kun­den­zu­frie­den­heit. Ein defek­tes Behand­lungs­ge­rät, ein Was­ser­scha­den nach Rohr­bruch oder der Ver­lust durch Ein­bruch kön­nen den gesam­ten Pra­xis­be­trieb lahm­le­gen – und ver­ur­sa­chen schnell hohe Kos­ten. Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt Ihre gesam­te Pra­xis­ein­rich­tung, Maschi­nen, Tech­nik, Instru­men­te, Waren­vor­rä­te und sogar Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de wie Emp­fangs­tre­sen, Beleuch­tung oder Deko­ra­ti­on.

Ver­si­chert sind dabei in der Regel Schä­den durch klas­si­sche Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel sowie Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus. Dar­über hin­aus kann die Poli­ce um sinn­vol­le Zusatz­bau­stei­ne ergänzt wer­den – zum Bei­spiel eine Absi­che­rung gegen Ele­men­tar­schä­den (z. B. Über­schwem­mung, Rück­stau), Glas­bruch oder Betriebs­schlie­ßung nach einem ver­si­cher­ten Scha­den. Auch Schä­den durch Über­span­nung nach Blitz­ein­schlag oder Kurz­schluss an elek­tro­ni­schen Gerä­ten las­sen sich häu­fig mit­ver­si­chern.

Im Scha­den­fall ersetzt die Inhalts­ver­si­che­rung die beschä­dig­te oder zer­stör­te Ein­rich­tung zum Neu­wert – das heißt, Sie erhal­ten die Mit­tel für die Wie­der­be­schaf­fung gleich­wer­ti­ger Gegen­stän­de, ohne Abzü­ge durch Zeit­wert­ver­lust. Wich­tig ist, dass der Ver­si­che­rungs­wert regel­mä­ßig über­prüft und ange­passt wird, ins­be­son­de­re bei Inves­ti­tio­nen in neue Gerä­te oder einem Umzug in grö­ße­re Räum­lich­kei­ten. Eine Unter­ver­si­che­rung kann im Scha­dens­fall zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Nach­tei­len füh­ren.

Die Höhe der Ver­si­che­rungs­prä­mie rich­tet sich nach dem Stand­ort, dem Ver­si­che­rungs­wert, der Betriebs­art und dem gewähl­ten Leis­tungs­um­fang. Schon für weni­ger als 10 Euro im Monat ist in vie­len Fäl­len ein soli­der Grund­schutz mög­lich. Für Fuß­pfle­ge­be­trie­be – ob sta­tio­när oder mobil – gehört die Inhalts­ver­si­che­rung zur Basis­ab­si­che­rung, um im Ernst­fall schnell hand­lungs­fä­hig zu blei­ben und den Betrieb ohne grö­ße­re Unter­bre­chung fort­füh­ren zu kön­nen.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag — für Ihre Mit­ar­bei­ten­den & Ihr Unter­neh­men

Das könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

Sichern Sie Ihre Tech­nik zuver­läs­sig ab – vom Kas­sen­sys­tem bis zur medi­zi­ni­schen Aus­stat­tung. Die Elek­tro­nik­ver­si­che­rung schützt Ihre Gerä­te bei Schä­den durch Bedien­feh­ler, Über­span­nung, Kurz­schluss oder Dieb­stahl und sorgt dafür, dass Ihr Pra­xis­be­trieb schnell wei­ter­lau­fen kann.

Betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung

Ein Unfall kann schnell pas­sie­ren – auch im Berufs­all­tag. Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung schützt Sie und Ihre Mit­ar­bei­ten­den vor den finan­zi­el­len Fol­gen und bie­tet umfas­sen­de Leis­tun­gen bei Inva­li­di­tät, Unfall­ren­te oder Reha-Maß­nah­men.

Gewerb­li­che KfZ-Ver­si­che­rung

Ob für Haus­be­su­che oder Mate­ri­al­trans­por­te: Mit der gewerb­li­chen Kfz-Ver­si­che­rung sind Ihre Pra­xis­fahr­zeu­ge bes­tens abge­si­chert – bei Unfäl­len, Dieb­stahl oder Ele­men­tar­schä­den. Maß­ge­schnei­der­ter Schutz für alle, die mobil arbei­ten.

häu­fi­ge Fra­gen

Eine Fuß­pfle­ge-Ver­si­che­rung umfasst ver­schie­de­ne Ver­si­che­run­gen, die Fußpfleger:innen vor beruf­li­chen Risi­ken schüt­zen. Dazu gehö­ren die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Inhalts­ver­si­che­rung und Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt das gesam­te Inven­tar der Pra­xis, ein­schließ­lich Gerä­te, Möbel und Mate­ria­li­en, vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus. Sie über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder Ersatz im Scha­dens­fall.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die wäh­rend der beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Sie deckt sowohl berech­tig­te Scha­dens­er­satz­an­sprü­che als auch die Abwehr unbe­grün­de­ter For­de­run­gen ab.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sichert Fuß­pfle­ge­be­trie­be vor Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter, die durch betrieb­li­che Tätig­kei­ten ent­ste­hen. Sie schützt die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät des Betriebs, indem sie Kos­ten durch recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen und dar­aus resul­tie­ren­de Scha­dens­er­satz­an­sprü­che abdeckt.