Versicherungen für GbR: Absicherung für kleine Unternehmen
So schützen Sie Ihre Gesellschaft bürgerlichen Rechts – von Haftpflicht bis Inventar
Als Betreiber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) stehen Sie täglich vor vielfältigen Herausforderungen: ob im Umgang mit Kunden, der Koordination von Projekten oder dem Schutz Ihres Inventars – all das ist mit hoher Verantwortung verbunden. Ein kleiner Fehler, ein Missgeschick oder ein unvorhersehbares Ereignis kann schnell existenzbedrohende Folgen haben.
Damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können, ohne sich Sorgen um finanzielle Risiken zu machen, ist die richtige Absicherung unverzichtbar. In diesem Überblick zeigen wir Ihnen, welche Versicherungen für GbR-Inhaber wirklich wichtig sind, wie Sie mit einem modularen Versicherungskonzept flexibel bleiben – und wo sich Kosten clever einsparen lassen.
Ob Sie allein arbeiten oder ein kleines Team führen: Wir helfen Ihnen, genau die Versicherungen auszuwählen, die zu Ihrer GbR passen.
Das Wichtigste im Überblick
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Die passende Absicherung für Ihre GbR
GbR-Versicherungen im Überblick
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) tragen spezifische Haftungsrisiken – vom Missgeschick bei Kunden bis hin zu Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch. Um rechtliche und wirtschaftliche Folgen abzusichern, ist es entscheidend, die passenden Versicherungen zu kennen und gezielt zu kombinieren. Die folgenden vier Versicherungen bilden das Fundament für eine solide betriebliche Absicherung Ihrer GbR.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu Leistungen, Versicherungssummen, Beiträgen und Anwendungsbeispielen im Detail:
Absicherung bei Haftungsrisiken im betrieblichen Alltag
Betriebshaftpflichtversicherung für die GbR
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind häufig in handwerklichen, beratenden oder freiberuflichen Bereichen tätig – mit direktem Kundenkontakt, Projektarbeit oder der Nutzung fremder Räume und Gegenstände. Dabei entstehen regelmäßig Haftungsrisiken.
Wird ein Kunde durch eine fehlerhafte Ausführung verletzt, ein Gerät beschädigt oder eine Leistung nicht wie vereinbart erbracht, kann ein Dritter Schadenersatz fordern. Da Gesellschafter einer GbR persönlich und gesamtschuldnerisch haften, können alle mit ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden – auch wenn nur einer den Schaden verursacht hat.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihre GbR in diesen Fällen umfassend. Sie prüft zunächst, ob eine Forderung berechtigt ist, wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz) und übernimmt im Schadenfall die Entschädigung – z. B. bei Personen‑, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschäden. Versichert sind dabei nicht nur die Gesellschafter selbst, sondern auch festangestellte Mitarbeitende sowie – sofern eingeschlossen – Subunternehmer oder freie Mitarbeiter. Der Versicherungsschutz kann auf branchenspezifische Risiken erweitert werden, etwa bei Tätigkeiten mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, der Nutzung von Maschinen oder dem Einsatz chemischer Stoffe.
Die Deckungssummen variieren je nach Anbieter und Risikoprofil – marktüblich sind 3 bis 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Eine Unterversicherung kann gravierende Folgen haben, da nicht gedeckte Schäden direkt zu Lasten der Gesellschafter gehen. Anbieter wie Hiscox, R+V oder Allianz bieten angepasste Tarife für verschiedene Branchen innerhalb der GbR-Struktur – inklusive Zusatzbausteinen wie Umweltschadenversicherung, Tätigkeitsschäden oder erweiterten Produkthaftpflichtkomponenten. Die Auswahl sollte stets anhand einer fundierten Risikoanalyse erfolgen, damit alle realistischen Schadenpotenziale berücksichtigt sind.
Absicherung bei Vermögensschäden durch berufliche Fehlleistungen
Berufshaftpflichtversicherung für die GbR
In beratenden, planenden oder prüfenden Tätigkeiten reicht ein kleiner Fehler oft aus, um hohe Vermögensschäden bei Auftraggebern zu verursachen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die in solchen Berufen tätig sind – etwa als Steuerberater, Architekten, Ingenieure, IT-Dienstleister oder Unternehmensberater – benötigen daher eine Berufshaftpflichtversicherung.
Sie schützt die Gesellschaft und alle Gesellschafter vor den finanziellen Folgen beruflicher Pflichtverletzungen, etwa durch Beratungsfehler, Fristversäumnisse oder fehlerhafte Gutachten.
Im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht, die Personen- und Sachschäden abdeckt, greift die Berufshaftpflicht bei reinen Vermögensschäden, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen. Beispiele sind fehlerhafte Steuerberechnungen, falsche Planungsdaten, ein unterlassener Hinweis oder die Verletzung gesetzlicher Informationspflichten. Die Versicherung prüft, ob eine Schadenersatzforderung berechtigt ist, wehrt unbegründete Ansprüche ab und reguliert berechtigte Schäden – einschließlich Anwalts‑, Gerichts- und Gutachterkosten.
Versichert sind in der Regel alle Gesellschafter sowie fest angestellte Mitarbeitende, sofern sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für die GbR handeln. Auch freie Mitarbeiter oder Subunternehmer können – je nach Vertragsgestaltung – mitversichert werden. Die Absicherung ist insbesondere dann unverzichtbar, wenn die GbR einer berufsrechtlichen Versicherungspflicht unterliegt, wie es bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder Architekten der Fall ist. In diesen Fällen schreiben die jeweiligen Berufsordnungen oder Kammerregelungen konkrete Mindestversicherungssummen vor – etwa 250.000 Euro pro Versicherungsfall bei Steuerberatern (§ 52 DVStB) oder 1 Million Euro bei Architekten (je nach Landesrecht).
Anbieter wie HDI, Hiscox, Markel oder VHV bieten auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnittene Tarife für Berufshaftpflichtversicherungen an. Entscheidend ist die exakte Beschreibung der beruflichen Tätigkeit sowie die Auswahl eines Tarifs, der auch Nebenbereiche wie Datenschutzverstöße, Honorarverlust oder Verstöße gegen Wettbewerbsrecht einschließt. Bei der GbR ist zudem sicherzustellen, dass alle Gesellschafter explizit im Versicherungsschein erfasst sind – andernfalls kann es im Schadenfall zu Haftungslücken kommen.
Auch im Privatleben gut abgesichert
Private Absicherung für Ihre Gesundheit, Ihr Zuhause und Ihre Vorsorge
Wer im Beruf vollen Einsatz zeigt, sollte privat ebenso zuverlässig abgesichert sein. Deshalb finden Sie hier gezielte Empfehlungen für Ihre persönliche Vorsorge, Ihre Gesundheit sowie Ihre Absicherung rund um Haus und Wohnen. Profitieren Sie von unserem Überblick über relevante Versicherungen, die perfekt zu Ihrer Tätigkeit als GbR-Inhaber passen.
Gesundheit
- Umfassender Schutz durch hochwertige Kranken- und Zahnzusatzversicherungen
- Beste Behandlung ohne lange Wartezeiten – privat und stationär
- Finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit oder Ausfall
Haus & Wohnen
- Schutz für Ihr Zuhause: Hausrat, Wohngebäude & Elementarschäden
- Individuell anpassbare Tarife für Eigentum oder Miete
- Kostenübernahme bei Einbruch, Feuer oder Unwetterschäden
Vorsorge
- Frühe Absicherung für den Ernstfall – von Berufsunfähigkeit bis Pflege
- Altersvorsorge mit staatlicher Förderung und Steuervorteilen
- Schutz Ihrer Familie mit Risiko- oder Sterbegeldversicherung
Schutz des Betriebsinventars vor Feuer, Einbruch oder Leitungswasserschäden
Inhaltsversicherung für die GbR
Büroausstattung, technische Geräte, Maschinen, Lagerbestände oder Werkzeuge – das gesamte bewegliche Inventar einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) stellt einen erheblichen materiellen Wert dar.
Wird dieses Betriebsinventar durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm beschädigt oder zerstört, kann das schwerwiegende Folgen für den Geschäftsbetrieb haben. Eine Inhaltsversicherung bietet gezielten Schutz vor diesen Risiken und sichert den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten ab.
Versichert sind in der Regel alle beweglichen Gegenstände, die sich in den gewerblich genutzten Räumen befinden – von Schreibtischen und Computern über Maschinen und Werkzeuge bis hin zu Waren, Vorräten oder Einbauten. Der Versicherungsschutz greift bei Schäden durch klassische Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Je nach Tarif können auch erweiterte Elementargefahren – etwa Überschwemmung, Rückstau oder Schneedruck – mitversichert werden. Wichtig ist, dass sich der Schutz stets auf den tatsächlichen Standort der versicherten Gegenstände bezieht. Bei einem Standortwechsel, z. B. durch Umzug oder Außeneinsätze, muss eine Anpassung erfolgen.
Für GbRs mit eigener Büro- oder Geschäftsausstattung ist die Inhaltsversicherung ein zentraler Bestandteil des Sachversicherungsschutzes – unabhängig davon, ob die Gesellschaft beratend, produzierend oder handwerklich tätig ist. Viele Tarife lassen sich um eine Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzen, die dann für fortlaufende Kosten und entgangene Gewinne aufkommt, wenn der Geschäftsbetrieb nach einem versicherten Schadenereignis zeitweise stillsteht. Auch Datenwiederherstellung, Wiederbeschaffung von Softwarelizenzen oder die Absicherung gegen sogenannte einfache Diebstähle (z. B. aus dem Außenbereich) sind je nach Anbieter möglich.
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert der versicherten Einrichtung entsprechen. Bei der Kalkulation hilft eine aktuelle Inventarliste. Unterversicherungen können dazu führen, dass im Schadenfall nur anteilig geleistet wird. Anbieter wie R+V, Allianz, Gothaer oder Signal Iduna bieten modulare Inhaltsversicherungslösungen für verschiedene Branchen und Unternehmensgrößen. Besonders bei stark werthaltiger Ausstattung oder sensibler Elektronik empfiehlt sich eine individuelle Beratung zur Auswahl passender Erweiterungen.
Absicherung bei rechtlichen Auseinandersetzungen im betrieblichen Umfeld
Firmenrechtsschutzversicherung für die GbR
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) stehen im geschäftlichen Alltag nicht selten vor rechtlichen Herausforderungen – etwa bei Streitigkeiten mit Kunden, Vermietern, Dienstleistern oder Mitarbeitenden. Auch Konflikte mit Sozialversicherungsträgern, Behörden oder im Zusammenhang mit steuerlichen Betriebsprüfungen können auftreten.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung bietet finanzielle und organisatorische Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche und trägt die anfallenden Kosten für Anwälte, Gerichte, Gutachter und Mediationen.
Je nach Tarifgestaltung umfasst der Firmenrechtsschutz mehrere Bausteine. Der klassische Allgemeine Firmenvertragsrechtsschutz unterstützt bei Streitigkeiten aus zivilrechtlichen Verträgen – z. B. bei ausbleibenden Zahlungen oder mangelhaften Lieferungen. Der Arbeitsrechtsschutz greift, wenn es zu Auseinandersetzungen mit Angestellten kommt – etwa bei Kündigungen, Abmahnungen oder Zeugnisstreitigkeiten. Auch der Steuerrechtsschutz und der Sozialrechtsschutz sind relevante Komponenten, insbesondere wenn es um Einsprüche gegen Beitragsbescheide oder Verfahren im Zusammenhang mit der Deutschen Rentenversicherung geht. Zusätzlich kann ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz eingeschlossen werden – etwa bei Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Pflichtverletzung im Betriebsablauf.
Der Versicherungsschutz gilt in der Regel für die Gesellschaft selbst sowie für alle vertretungsberechtigten Gesellschafter. Angestellte können je nach Anbieter ebenfalls eingeschlossen werden. Zu beachten ist, dass viele Versicherer das Vertragsrecht (insbesondere bei aktiver Klage) nicht automatisch mitversichern. Auch gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten innerhalb der GbR – z. B. bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern – sind in Standardtarifen oft ausgeschlossen. Hier kann eine gezielte Tarifauswahl oder ein Zusatzbaustein erforderlich sein.
Zu den aktuellen Anbietern von Firmenrechtsschutzversicherungen für kleinere und mittlere Unternehmen – einschließlich GbRs – gehören u. a. ARAG, DMB Rechtsschutz, Roland, Allianz und R+V. Die Leistungen, Wartezeiten und Selbstbeteiligungen unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich. Ein präziser Abgleich mit den tatsächlichen rechtlichen Risiken und der betrieblichen Struktur ist daher empfehlenswert, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.
Passgenauer Versicherungsschutz für moderne Unternehmen – digital, flexibel & sicher
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Cyberversicherung
Ob E‑Mail-Kommunikation, Kundendaten oder digitale Abrechnungsprozesse – auch kleine Unternehmen sind Ziel von Cyberangriffen. Eine Cyberversicherung schützt Ihre GbR bei Datenverlust, Systemausfall oder Hackerangriff – inklusive IT-Forensik, Betriebsunterbrechung und möglichen Schadenersatzforderungen. Ein zentraler Baustein für den digitalen Selbstschutz Ihrer Gesellschaft.
Flottenversicherung
Wenn Ihre GbR mehrere Fahrzeuge im Einsatz hat – etwa für Kundentermine, Transport oder Materiallogistik – bietet eine Flottenversicherung klare Vorteile. Statt Einzelverträgen verwalten Sie alle Fahrzeuge über einen gemeinsamen Rahmenvertrag. So profitieren Sie von besseren Konditionen, reduziertem Verwaltungsaufwand und durchgängigem Versicherungsschutz für Ihre gesamte Fahrzeugflotte.
Versicherung für GmbH
GmbHs tragen besondere Haftungs- und Betriebsrisiken – wir bieten maßgeschneiderte Versicherungskonzepte.
Von Betriebshaftpflicht über Inhaltsversicherung bis hin zu Cyber- und Rechtsschutzlösungen.
Sichern Sie Ihre GmbH wirtschaftlich, rechtlich und technisch umfassend ab.
häufige Fragen
Welche Versicherungen benötigt eine GbR?
Das hängt von der Branche und der konkreten Tätigkeit ab. In den meisten Fällen gehören die Betriebshaftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden), die Inhaltsversicherung (für das Inventar), eine Berufshaftpflicht (bei beratenden Tätigkeiten), die Firmenrechtsschutzversicherung sowie ggf. eine Cyberversicherung zum sinnvollen Grundschutz.
Wer haftet bei der GbR?
Alle Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft – einschließlich Schadenersatzansprüchen Dritter. Das bedeutet: Auch wenn nur ein Gesellschafter einen Fehler macht, können alle mit ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden.
Kann eine GbR Versicherungsnehmer sein?
Ja, eine GbR kann rechtlich Versicherungsnehmer sein – z. B. bei einer Betriebshaftpflicht- oder Inhaltsversicherung. Wichtig ist dabei, dass alle Gesellschafter im Versicherungsschein namentlich genannt sind. So wird sichergestellt, dass der Versicherungsschutz die gesamte Gesellschaft und alle handelnden Personen abdeckt.
Was ist der Nachteil einer GbR?
Der größte Nachteil besteht in der Haftung: Es gibt keine Haftungsbegrenzung wie bei Kapitalgesellschaften. Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen. Zudem ist die GbR nicht im Handelsregister eingetragen, was bei größeren Geschäftspartnern zu Akzeptanzproblemen führen kann. Auch bei bankfinanzierten Vorhaben kann dies eine Rolle spielen.