Ver­si­che­rung für Hotels – Schutz für Gäs­te, Betrieb und Inven­tar

Ob Fami­li­en­ho­tel, Bou­ti­que­ho­tel oder Ket­te – wir zei­gen, wie Sie Ihr Hotel rund­um absi­chern

Rezeptionistin übergibt Hotelschlüssel an ankommenden Gast mit Koffer

Als Hotel­be­trei­ber tra­gen Sie Tag für Tag Ver­ant­wor­tung – für Ihre Gäs­te, Ihre Mit­ar­bei­ter und Ihren wirt­schaft­li­chen Erfolg. Ob Per­so­nen- oder Sach­schä­den, Rechts­strei­tig­kei­ten, Cyber­an­grif­fe oder Betriebs­un­ter­bre­chun­gen: Die Risi­ken im Hotel­all­tag sind viel­fäl­tig und oft exis­tenz­be­dro­hend.

Mit der pas­sen­den Hotel­ver­si­che­rung schüt­zen Sie Ihr Unter­neh­men umfas­send – und wir hel­fen Ihnen dabei, die rich­ti­ge Kom­bi­na­ti­on aus Betriebs­haft­pflicht, Inhalts­ver­si­che­rung, Rechts­schutz und mehr zu fin­den. Trans­pa­rent, indi­vi­du­ell und mit dem Blick fürs Wesent­li­che: Ihren Schutz.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Ein Hotel­be­trieb ist zahl­rei­chen Risi­ken aus­ge­setzt – von Gäs­te­un­fäl­len über Hygie­never­stö­ße bis hin zu Hacker­an­grif­fen.

  • Die Betriebs­haft­pflicht ist unver­zicht­bar, um sich gegen Per­so­nen- und Sach­schä­den durch Mit­ar­bei­ten­de oder Gäs­te abzu­si­chern.

  • Eine Inhalts- und Gebäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihre Ein­rich­tung vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch oder Natur­er­eig­nis­se.

  • Rechts­schutz- und Cyber­ver­si­che­rung sichern Sie im Ernst­fall recht­lich und digi­tal ab, z. B. bei Strei­tig­kei­ten oder Daten­ver­lust.

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Wel­che Absi­che­rung braucht Ihr Hotel wirk­lich?

Hotel­ver­si­che­run­gen im Über­blick

Hotels sind kom­ple­xe Betrie­be mit zahl­rei­chen Schnitt­stel­len zu Gäs­ten, Lie­fe­ran­ten, Mit­ar­bei­ten­den und Dienst­leis­tern. Um finan­zi­el­le Risi­ken nach­hal­tig abzu­fe­dern, braucht es einen indi­vi­du­el­len Ver­si­che­rungs­mix, der genau zu Ihrem Betrieb passt.

Wir zei­gen Ihnen die vier wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen, die in kei­nem Hotel feh­len soll­ten:

Absi­che­rung gegen Haf­tungs­ri­si­ken im Hotel­be­trieb

Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Hote­liers

In Hotels und Beher­ber­gungs­be­trie­ben sind Haf­tungs­ri­si­ken all­ge­gen­wär­tig. Trotz sorg­fäl­ti­ger Abläu­fe, geschul­ter Mit­ar­bei­ten­der und kla­rer Sicher­heits­kon­zep­te kann es zu Situa­tio­nen kom­men, in denen Gäs­te, Drit­te oder deren Eigen­tum zu Scha­den kom­men.

Als Betrei­ber haf­ten Sie in sol­chen Fäl­len im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen – auch ohne eige­nes Ver­schul­den. Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen und trägt zur wirt­schaft­li­chen Sta­bi­li­tät Ihres Unter­neh­mens bei.

Ver­si­chert sind ins­be­son­de­re Per­so­nen- und Sach­schä­den sowie dar­aus resul­tie­ren­de Ver­mö­gens­schä­den, die im Zusam­men­hang mit dem Betrieb Ihrer Hotel­an­la­ge ent­ste­hen. Dazu gehö­ren klas­si­sche Risi­ken wie ein Sturz auf nas­sem Boden, Schä­den durch feh­ler­haf­te Rei­ni­gung oder der Ver­lust von Gegen­stän­den, die Gäs­te ins Hotel mit­brin­gen. Letz­te­res fällt unter die soge­nann­te Gast­wirts­haf­tung (§ 701 ff. BGB), die in Deutsch­land eine ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung für Ver­lust, Zer­stö­rung oder Beschä­di­gung vor­sieht – ein Umstand, der vie­len Hotel­be­trei­bern nicht aus­rei­chend bekannt ist.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Prü­fung der Haf­tungs­fra­ge, die Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen und die Regu­lie­rung berech­tig­ter Ansprü­che – ein­schließ­lich Anwalts- und Gerichts­kos­ten. Auch Schä­den, die durch Mit­ar­bei­ter im Rah­men ihrer Tätig­keit ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel mit­ver­si­chert. Dar­über hin­aus kön­nen spe­zi­el­le Bau­stei­ne wie eine Umwelt­haft­pflicht­ver­si­che­rung (z. B. bei Ölab­schei­dern oder che­mi­schen Rei­ni­gungs­mit­teln) inte­griert wer­den. Wich­tig ist, dass der Ver­si­che­rungs­schutz auf die indi­vi­du­el­len Gege­ben­hei­ten des Betriebs zuge­schnit­ten ist – etwa bei Hotel­re­stau­rants, Spa­be­rei­chen oder der Ver­mie­tung von Ver­an­stal­tungs­räu­men.

Ein regel­mä­ßig über­prüf­ter Ver­si­che­rungs­schutz trägt dazu bei, finan­zi­el­le Risi­ken zu begren­zen und den Hotel­be­trieb lang­fris­tig abzu­si­chern. Dabei soll­te neben der Wahl einer ange­mes­se­nen Deckungs­sum­me auch die bran­chen­spe­zi­fi­sche Risi­ko­be­wer­tung berück­sich­tigt wer­den – ins­be­son­de­re bei stei­gen­den Anfor­de­run­gen an Betrei­ber­haf­tung und Gäs­te­an­sprü­che.

Schutz von Ein­rich­tung, Tech­nik und Aus­stat­tung im Hotel­be­trieb

Inhalts­ver­si­che­rung für Hotels

In der Hotel­le­rie umfasst das Betriebs­in­ven­tar weit mehr als nur Schreib­ti­sche und Com­pu­ter. Vom Mobi­li­ar in Gäs­te­zim­mern über Küchen­tech­nik, Emp­fangs- und Tagungs­aus­stat­tung bis hin zu elek­tro­ni­schen Gerä­ten, Deko­ra­ti­ons­ele­men­ten und Vor­rä­ten – die Gesamt­heit die­ser Wer­te bil­det die wirt­schaft­li­che Grund­la­ge des Hotel­be­triebs.

Schä­den an die­ser Aus­stat­tung kön­nen schnell hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen und den lau­fen­den Betrieb erheb­lich beein­träch­ti­gen. Eine Inhalts­ver­si­che­rung schützt das gesam­te beweg­li­che Betriebs­ver­mö­gen eines Hotels vor Risi­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel, Ein­bruch­dieb­stahl oder Van­da­lis­mus.

Ver­si­chert ist in der Regel der Neu­wert der beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de. Dies umfasst Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Kas­sen­sys­te­me, Kühl­an­la­gen, Beleuch­tungs­tech­nik sowie tex­ti­le Aus­stat­tung wie Bett­wa­ren oder Vor­hän­ge. Auch gela­ger­te Vor­rä­te und Ver­brauchs­gü­ter kön­nen mit­ver­si­chert sein. Beson­ders im Hotel­ge­wer­be kön­nen soge­nann­te „Still­stands­schä­den“ nach einem Brand oder Was­ser­scha­den gra­vie­rend sein – etwa, wenn meh­re­re Zim­mer über Wochen nicht belegt wer­den kön­nen. In sol­chen Fäl­len kann die Inhalts­ver­si­che­rung durch eine ergän­zen­de Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung erwei­tert wer­den, die lau­fen­de Fix­kos­ten wie Löh­ne, Pach­ten oder Ener­gie­kos­ten wäh­rend der Aus­fall­zeit über­nimmt.

Bei moder­nen Hotels sind zuneh­mend auch elek­tro­ni­sche Kom­po­nen­ten wie smar­te Tür­sys­te­me, digi­ta­le Rezep­ti­ons­tech­nik oder ver­netz­te Sicher­heits­an­la­gen rele­vant – deren Absi­che­rung kann über spe­zi­el­le Elek­tronik­bau­stei­ne erfol­gen. Die kon­kre­ten Bedin­gun­gen, Aus­schlüs­se und Erwei­te­rungs­op­tio­nen unter­schei­den sich je nach Anbie­ter deut­lich. Um Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den, soll­te die Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig über­prüft und an tat­säch­li­che Wer­te ange­passt wer­den.

Eine indi­vi­du­ell abge­stimm­te Inhalts­ver­si­che­rung ist ein zen­tra­les Ele­ment des Risi­ko­ma­nage­ments in der Hotel­le­rie und trägt dazu bei, Betriebs­stö­run­gen und finan­zi­el­le Ver­lus­te infol­ge von Sach­schä­den effek­tiv abzu­fe­dern.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer als Hote­lier tag­täg­lich Ver­ant­wor­tung über­nimmt, soll­te auch im Pri­vat­le­ben zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb zei­gen wir Ihnen hier geziel­te Lösun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit und Ihr Eigen­tum.

Ob Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung, Absi­che­rung bei län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit oder Schutz für Ihr Zuhau­se: Wir sor­gen dafür, dass Sie sich nicht nur um Ihre Gäs­te, son­dern auch um Ihre eige­ne Sicher­heit küm­mern kön­nen – mit Tari­fen, die opti­mal zu Ihrem Leben als Unter­neh­mer pas­sen.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

Gesund­heit

Lachendes Paar sitzt auf dem Sofa und formt mit den Händen ein Hausdach – Symbol für Sicherheit rund um Haus und Wohnen

Haus & Woh­nen

Junge Frau macht ein Selfie in der Natur bei Sonnenuntergang und genießt sorglos den Moment dank frühzeitiger Vorsorge

Vor­sor­ge

Absi­che­rung der Hotelim­mo­bi­lie gegen Schä­den durch Feu­er, Was­ser und Natur­er­eig­nis­se

Gebäu­de­ver­si­che­rung für Hotels

Hotel­ge­bäu­de stel­len häu­fig einen der größ­ten Ver­mö­gens­wer­te eines Unter­neh­mens dar. Schä­den an der Bau­sub­stanz durch Brand, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel oder ande­re ver­si­cher­te Gefah­ren kön­nen nicht nur kost­spie­li­ge Repa­ra­tu­ren nach sich zie­hen, son­dern auch zu teil­wei­sen oder voll­stän­di­gen Betriebs­aus­fäl­len füh­ren.

Eine Gebäu­de­ver­si­che­rung schützt die Hotelim­mo­bi­lie gegen die­se Risi­ken und gewähr­leis­tet, dass not­wen­di­ge Wie­der­her­stel­lungs­maß­nah­men schnell und finan­zi­ell abge­si­chert erfol­gen kön­nen.

Ver­si­chert sind in der Regel alle fest mit dem Gebäu­de ver­bun­de­nen Bestand­tei­le – etwa Wän­de, Dach, Fens­ter, Fuß­bö­den, Hei­zungs­an­la­gen, sani­tä­re Instal­la­tio­nen und tech­ni­sche Gebäu­de­aus­stat­tung wie Auf­zü­ge, Lüf­tungs­sys­te­me oder fest ver­bau­te Küchen­tech­nik. Bei vie­len Hotels ist zudem Außen­be­reichs­in­fra­struk­tur wie Ter­ras­sen, Pools oder Zufahr­ten mit in den Schutz ein­zu­be­zie­hen. Der Ver­si­che­rungs­um­fang umfasst die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Wie­der­auf­bau im Neu­wert – also zu den aktu­el­len Bau­prei­sen – und schließt auch Aufräum‑, Abbruch- und Dekon­ta­mi­na­ti­ons­kos­ten mit ein.

Für die Hotel­le­rie ist ins­be­son­de­re auch die Absi­che­rung gegen soge­nann­te erwei­te­re Natur­ge­fah­ren (Ele­men­tar­ge­fah­ren) rele­vant. Über­schwem­mun­gen, Rück­stau oder Erd­rutsch kön­nen je nach Lage des Hotels exis­tenz­be­dro­hen­de Schä­den ver­ur­sa­chen, sind aber nicht auto­ma­tisch Bestand­teil jeder Poli­ce. Eine ent­spre­chen­de Erwei­te­rung um Ele­men­tar­schä­den ist daher sinn­voll. Eben­so kön­nen Miet­aus­fall­leis­tun­gen oder Hotel­mehr­kos­ten (z. B. Unter­brin­gung von Gäs­ten in ande­ren Betrie­ben wäh­rend der Wie­der­her­stel­lung) Bestand­teil einer Hotel­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sein.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te regel­mä­ßig über­prüft und an den tat­säch­li­chen Wie­der­her­stel­lungs­wert ange­passt wer­den, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Im Rah­men der glei­ten­den Neu­wert­ver­si­che­rung erfolgt die­se Anpas­sung auto­ma­tisch auf Basis eines Bau­preis­in­de­xes.

Eine ver­läss­li­che Gebäu­de­ver­si­che­rung ist für Hotels nicht nur betriebs­wirt­schaft­lich rele­vant, son­dern auch viel­fach Vor­aus­set­zung für die Finan­zie­rung oder Absi­che­rung durch Kre­dit­ge­ber. Sie bil­det zusam­men mit der Inhalts- und Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung die zen­tra­le Grund­la­ge für ein sta­bi­les Risi­ko­kon­zept im Hotel­ge­wer­be.

Schutz vor digi­ta­len Angrif­fen, Daten­ver­lust und Betriebs­un­ter­bre­chung

Cyber­ver­si­che­rung für Hotels

Digi­ta­le Pro­zes­se sind im Hotel­be­trieb nicht mehr weg­zu­den­ken: Buchungs­sys­te­me, Zah­lungs­ab­wick­lung, Gäs­te- und Kun­den­da­ten, digi­ta­le Schließ­sys­te­me und inter­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on lau­fen heu­te weit­ge­hend über IT-gestütz­te Anwen­dun­gen.

Die­se Abhän­gig­keit von ver­netz­ten Sys­te­men macht Hotels zuneh­mend anfäl­lig für Cyber­an­grif­fe, Daten­lecks oder tech­ni­sche Aus­fäl­le. Eine Cyber­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Ereig­nis­se und stellt gleich­zei­tig Sofort­hil­fe durch spe­zia­li­sier­te IT- und Rechts­exper­ten bereit.

Ver­si­chert sind in der Regel Schä­den, die durch Hacker­an­grif­fe, Ran­som­wa­re, Phis­hing oder Sabo­ta­ge ent­ste­hen – etwa der Aus­fall von Buchungs­sys­te­men, die Ver­schlüs­se­lung sen­si­bler Daten oder der Dieb­stahl von Zah­lungs­in­for­ma­tio­nen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für IT-Foren­sik, Daten­wie­der­her­stel­lung, Rechts­be­ra­tung, Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on sowie gege­be­nen­falls Scha­den­er­satz­for­de­run­gen Drit­ter – etwa bei Ver­let­zung der DSGVO durch Ver­lust von Gäs­te­da­ten. Auch Umsatz­aus­fäl­le auf­grund eines vor­über­ge­hen­den IT-Still­stands kön­nen Bestand­teil der Leis­tung sein.

Im Hotel­ge­wer­be ist der Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten beson­ders kri­tisch, da Gäs­te ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen wie Aus­weis­da­ten, Zah­lungs­de­tails oder Vor­lie­ben bei der Zim­mer­aus­stat­tung hin­ter­le­gen. Kommt es hier zu einem Daten­schutz­ver­stoß, dro­hen nicht nur Buß­gel­der durch die Auf­sichts­be­hör­den, son­dern auch Repu­ta­ti­ons­ver­lus­te und zivil­recht­li­che Ansprü­che. Die Cyber­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Behör­den und die recht­li­che Bewer­tung des Vor­falls.

Leis­tungs­um­fang und ver­si­cher­te Risi­ken unter­schei­den sich teils deut­lich je nach Anbie­ter. Wich­tig ist, dass auch cloud­ba­sier­te Sys­te­me, mobi­le Gerä­te und mög­li­che Sicher­heits­lü­cken durch Mit­ar­bei­ten­de berück­sich­tigt wer­den. Ver­si­che­rer wie His­cox, Mar­kel, HDI oder Gotha­er bie­ten Tari­fe an, die gezielt auf die Anfor­de­run­gen von Beher­ber­gungs­be­trie­ben abge­stimmt sind. Eine Cyber­ver­si­che­rung ersetzt kei­ne tech­ni­sche IT-Sicher­heit – sie ergänzt die­se jedoch ent­schei­dend und sorgt im Ernst­fall für finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät und schnel­le Hand­lungs­fä­hig­keit.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag — für Ihre Mit­ar­bei­ten­den & Ihr Unter­neh­men

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Betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung

Gesun­de Mit­ar­bei­ten­de sind die Basis eines erfolg­rei­chen Hotel­be­triebs. Die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung erwei­tert den Schutz über die gesetz­li­che Ver­sor­gung hin­aus – ohne Gesund­heits­prü­fung und mit steu­er­li­chen Vor­tei­len. Sie stärkt die Mit­ar­bei­ter­bin­dung, redu­ziert Aus­fall­zei­ten und stei­gert Ihre Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber im Wett­be­werb um Fach­kräf­te.

Betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung

Gera­de im Hotel­all­tag ist das Unfall­ri­si­ko viel­fäl­tig – in der Küche, im House­kee­ping oder bei Lie­fer­fahr­ten. Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung schützt Ihre Mit­ar­bei­ten­den welt­weit und rund um die Uhr. Sie ergänzt die gesetz­li­che Absi­che­rung und über­nimmt Leis­tun­gen bei Inva­li­di­tät, Reha oder dau­er­haf­ter Ein­schrän­kung der Arbeits­kraft.

Gewer­be­rechts­schutz

Ein Kon­flikt mit einem Gast, Ärger mit Lie­fe­ran­ten oder ein Ver­fah­ren mit dem Ord­nungs­amt – recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen las­sen sich nicht immer ver­mei­den. Der Gewer­be­rechts­schutz über­nimmt Anwalts‑, Gerichts‑ und Gut­ach­ter­kos­ten und hilft dabei, Ihre Rech­te durch­zu­set­zen, ohne das Betriebs­ver­mö­gen zu gefähr­den.

häu­fi­ge Fra­gen

Zu den wich­tigs­ten Poli­cen für Hotels zäh­len die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Inhalts- und Gebäu­de­ver­si­che­rung sowie Cyber- und Rechts­schutz­lö­sun­gen. Je nach Betrieb kön­nen auch eine Betriebs­un­ter­bre­chungs- oder Umwelt­haft­pflicht­ver­si­che­rung sinn­voll sein. Der kon­kre­te Bedarf ergibt sich aus Grö­ße, Lage und Aus­stat­tung.

Ja – im Rah­men der Gast­wirts­haf­tung nach § 701 BGB haf­ten Hotel­be­trei­ber auch ohne eige­nes Ver­schul­den für ein­ge­brach­te Sachen. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung soll­te die­sen Punkt expli­zit abde­cken. Für beson­ders wert­vol­le Gegen­stän­de (z. B. Schmuck, Lap­tops) gel­ten in der Regel Höchst­gren­zen.

Die Kos­ten vari­ie­ren stark je nach Stand­ort, Betriebs­grö­ße, Anzahl der Zim­mer und gewähl­tem Ver­si­che­rungs­schutz. Für klei­ne Hotels mit Basis­de­ckung begin­nen Prä­mi­en ab ca. 1.200 € jähr­lich. Kom­ple­xe­re Betrie­be mit meh­re­ren Gebäu­den oder Zusatz­ri­si­ken zah­len deut­lich mehr. Ein indi­vi­du­el­les Ange­bot ist uner­läss­lich.

Eine All-Risk-Deckung (All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung) schützt vor allen Schä­den, die nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen sind. Im Gegen­satz zu klas­si­schen Poli­cen mit benann­ten Gefah­ren ist der Deckungs­um­fang hier deut­lich wei­ter gefasst. Der Ver­si­che­rer muss im Scha­den­fall nach­wei­sen, dass ein Aus­schluss vor­liegt.