Ver­si­che­rung für Inge­nieu­re – Beruf­lich rund­um abge­si­chert

Berufs­haft­pflicht, Betriebs­haft­pflicht & Vor­sor­ge für Inge­nieu­re im Über­blick

Drei Ingenieure bei der Planung und Analyse technischer Zeichnungen in einem modernen Büro

Als Inge­nieur tra­gen Sie täg­lich hohe Ver­ant­wor­tung und ste­hen vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: kom­ple­xe Pro­jek­te, tech­ni­sche Prä­zi­si­on, enge Zeit­plä­ne und hohe Erwar­tun­gen sei­tens der Auf­trag­ge­ber. Hin­zu kom­men die finan­zi­el­len Risi­ken und die Ver­ant­wor­tung für sen­si­ble Pro­jekt­da­ten. Ein ein­zi­ger Feh­ler oder ein unvor­her­seh­ba­res Ereig­nis kann schwer­wie­gen­de finan­zi­el­le Fol­gen haben.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Inge­nieurs­ar­beit kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich über finan­zi­el­le Risi­ken Sor­gen zu machen zu müs­sen, ist die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­lö­sung unver­zicht­bar. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für Inge­nieu­re wirk­lich wich­tig sind, wie Sie mit fle­xi­blen Ver­si­che­rungs­mo­du­len den not­wen­di­gen Schutz erhal­ten und wo Sie Kos­ten cle­ver ein­spa­ren kön­nen.

Egal, ob Sie als frei­be­ruf­li­cher Inge­nieur arbei­ten oder ein gro­ßes Inge­nieur­bü­ro lei­ten: Wir unter­stüt­zen Sie dabei, die rich­ti­gen Ver­si­che­run­gen zu wäh­len, die auf Ihre spe­zi­el­len Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten sind.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Recht­li­che Kon­flik­te kön­nen jeder­zeit auf­tre­ten, sei es mit Auf­trag­ge­bern, Geschäfts­part­nern oder Mit­ar­bei­tern. Die Fir­men-Rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz und über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und Sach­ver­stän­di­ge. Die­se Ver­si­che­rung ist essen­zi­ell, um sich gegen die finan­zi­el­len Fol­gen lang­wie­ri­ger Rechts­strei­tig­kei­ten abzu­si­chern.

  • Inge­nieu­re kön­nen wäh­rend ihrer beruf­li­chen Tätig­keit in Situa­tio­nen gera­ten, die straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen. Eine Straf-Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt Sie bei straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen und Ver­fah­ren und über­nimmt die Kos­ten für Ihre Ver­tei­di­gung, sichert somit ihre beruf­li­che Exis­tenz.

  • Inge­nieu­re nut­zen oft teu­re tech­ni­sche Gerä­te und wert­vol­le Büro­aus­stat­tung. Eine Inhalts­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für Ihre gesam­te Betriebs­aus­stat­tung – von Com­pu­tern und tech­ni­schen Gerä­ten bis hin zu Büro­mö­beln. Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch und Van­da­lis­mus ab und sichert den raschen Wie­der­auf­bau nach einem Scha­den­fall.

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Die pas­sen­de Absi­che­rung für Ihr Inge­nieur­bü­ro

Ver­si­che­run­gen für Inge­nieu­re im Über­blick

Jedes Inge­nieur­bü­ro bringt spe­zi­fi­sche Risi­ken mit sich – von Ansprü­chen durch Pla­nungs- oder Bera­tungs­feh­ler bis hin zu erheb­li­chen Schä­den durch Cyber-Angrif­fe oder unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se. Des­halb ist es ent­schei­dend, die wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Ihr Unter­neh­men genau zu ken­nen und sinn­voll zu kom­bi­nie­ren. Die fol­gen­den Ver­si­che­run­gen bil­den das sta­bi­le Fun­da­ment für die betrieb­li­che Absi­che­rung eines jeden Inge­nieur­bü­ros:

Juris­ti­sche Sicher­heit für Ihr Inge­nieur­bü­ro

Wie eine Fir­men-Rechts­schutz­ver­si­che­rung Inge­nieu­ren hilft, sich gegen beruf­li­che Risi­ken abzu­si­chern

Recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen gehö­ren für vie­le Inge­nieur­bü­ros zum beruf­li­chen All­tag – sei es wegen kom­ple­xer Ver­trags­ver­hält­nis­se, Leis­tungs­stö­run­gen, Strei­tig­kei­ten mit Auf­trag­ge­bern oder arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten. Die finan­zi­el­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Fol­gen eines Rechts­streits sind oft schwer kal­ku­lier­bar. Eine Fir­men-Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt Sie vor die­sen Belas­tun­gen und bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, berech­tig­te Ansprü­che durch­zu­set­zen oder unbe­rech­tig­te For­de­run­gen pro­fes­sio­nell abzu­weh­ren – ohne unkal­ku­lier­ba­re Kos­ten­ri­si­ken.

Die Fir­men-Rechts­schutz­ver­si­che­rung rich­tet sich gezielt an selbst­stän­di­ge Inge­nieu­re und Inge­nieur­bü­ros, die in ihrer täg­li­chen Arbeit kom­ple­xe Pro­jek­te ver­ant­wor­ten, ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen tref­fen und oft in meh­re­ren Rol­len – als Auf­trag­neh­mer, Pla­ner oder Arbeit­ge­ber – agie­ren. In die­sen Kon­stel­la­tio­nen ent­ste­hen nicht nur Haf­tungs­ri­si­ken, son­dern auch eine Viel­zahl mög­li­cher Streit­punk­te: Strei­tig­kei­ten mit Auf­trag­ge­bern, Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Geschäfts­part­nern oder arbeits­recht­li­che Kon­flik­te mit Mit­ar­bei­tern sind in der Pra­xis kei­ne Sel­ten­heit. Hier bie­tet die Fir­men-Rechts­schutz­ver­si­che­rung umfas­sen­den Schutz – finan­zi­ell wie recht­lich.

Abge­deckt sind in der Regel Kos­ten für Anwäl­te, Sach­ver­stän­di­ge, Gericht und Schlich­tungs­ver­fah­ren. Der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst typi­sche Streit­fäl­le aus dem Ver­trags­recht, Arbeits­recht, Steu­er­recht, Miet- und Grund­stücks­recht sowie in bestimm­ten Tari­fen auch Ver­wal­tungs- oder Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren. Gera­de für Inge­nieu­re ist dies rele­vant, da z. B. Hono­rar­strei­tig­kei­ten nach HOAI, Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten über Aus­füh­rungs­fris­ten, man­gel­haf­te Pla­nungs­un­ter­la­gen oder Kon­flik­te bei Abnah­men häu­fi­ger auf­tre­ten. Auch wenn Sie Sub­un­ter­neh­mer beauf­tra­gen oder selbst als Auf­trag­ge­ber agie­ren, kön­nen recht­li­che Unklar­hei­ten zu belas­ten­den Aus­ein­an­der­set­zun­gen füh­ren.

Ein nicht zu unter­schät­zen­der Aspekt ist der Arbeits­rechts­schutz. Ob es um Kün­di­gun­gen, Abmah­nun­gen oder Strei­tig­kei­ten im Rah­men des Mut­ter­schut­zes oder der Arbeits­zeit­re­ge­lung geht – juris­ti­scher Bei­stand kann hier ent­schei­dend sein. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten und sorgt dafür, dass Sie Ihr Unter­neh­men nicht durch lang­wie­ri­ge Ver­fah­ren finan­zi­ell belas­ten müs­sen.

Je nach Tarif­mo­dell kön­nen auch erwei­ter­te Leis­tun­gen inte­griert wer­den, etwa für Straf­rechts­schutz bei fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zun­gen, Steu­er­rechts­schutz bei Betriebs­prü­fun­gen oder sogar erwei­ter­ter Schutz bei Kon­flik­ten im Rah­men öffent­lich-recht­li­cher Geneh­mi­gun­gen. Auch Strei­tig­kei­ten rund um gemie­te­te Betriebs­räu­me, Lie­fer­ver­trä­ge oder Werk­lohn­for­de­run­gen las­sen sich absi­chern – sofern sie unter die ver­si­cher­ten Berei­che fal­len.

Wich­tig ist eine sorg­fäl­ti­ge Aus­wahl des Tarifs: Eini­ge Anbie­ter arbei­ten mit War­te­zei­ten, Streit­wert­gren­zen oder Deckungs­aus­schlüs­sen bei Vor­satz oder Kapi­tal­de­lik­ten. Die Wahl eines modu­lar auf­ge­bau­ten Fir­men­rechts­schut­zes ermög­licht es, nur die Bau­stei­ne zu wäh­len, die zum indi­vi­du­el­len Risi­ko pas­sen – z. B. Miet­rechts­schutz für das Büro, Ver­kehrs­rechts­schutz bei Nut­zung von Fir­men­fahr­zeu­gen oder Arbeits­rechts­schutz mit erwei­ter­ten Leis­tun­gen bei Mit­ar­bei­ter­füh­rung.

Für Inge­nieur­bü­ros, die bereits eine Betriebs­haft­pflicht oder eine Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht abge­schlos­sen haben, ergänzt die Fir­men-Rechts­schutz­ver­si­che­rung das Absi­che­rungs­port­fo­lio sinn­voll – sie schützt nicht vor Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, son­dern vor den Kos­ten, um sich dage­gen recht­lich zu weh­ren oder eige­ne Ansprü­che durch­zu­set­zen. Damit wird sie zu einem wesent­li­chen Bestand­teil eines durch­dach­ten Risi­ko­ma­nage­ments in pla­nen­den, bera­ten­den und aus­füh­ren­den Inge­nieurs­tä­tig­kei­ten.

Haf­tung rich­tig absi­chern – beruf­lich wie betrieb­lich

War­um Berufs- und Betriebs­haft­pflicht für Inge­nieu­re unver­zicht­bar ist

Inge­nieu­re tra­gen bei ihrer täg­li­chen Arbeit ein hohes Maß an Ver­ant­wor­tung – für Pla­nung, Aus­füh­rung, Bera­tung und oft auch für die Umset­zung gan­zer Pro­jek­te. Bereits klei­ne Feh­ler kön­nen hohe Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den ver­ur­sa­chen. Eine Berufs- und Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Inge­nieu­re vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Scha­dens­fäl­le und ist damit ein ele­men­ta­rer Bau­stein der unter­neh­me­ri­schen Absi­che­rung.

Die Berufs- und Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung stellt für Inge­nieu­re eine der wich­tigs­ten Absi­che­run­gen dar, da sie sowohl das per­sön­li­che Haf­tungs­ri­si­ko aus beruf­li­cher Tätig­keit als auch Schä­den im lau­fen­den Geschäfts­be­trieb abdeckt. Wäh­rend die Berufs­haft­pflicht für Ver­mö­gens­schä­den zustän­dig ist, etwa wenn durch Pla­nungs­feh­ler, feh­ler­haf­te Gut­ach­ten oder feh­ler­haf­te Berech­nun­gen finan­zi­el­le Nach­tei­le für Auf­trag­ge­ber ent­ste­hen, sichert die Betriebs­haft­pflicht ins­be­son­de­re Per­so­nen- und Sach­schä­den ab – z. B. bei Bau­stel­len­be­su­chen, Kun­den­kon­takt oder dem Ein­satz von tech­ni­schen Gerä­ten im Außen­dienst.

Inge­nieu­re schul­den im beruf­li­chen Kon­text häu­fig ein bestimm­tes Werk – etwa einen sta­ti­schen Nach­weis, ein Ener­gie­kon­zept oder eine Aus­füh­rungs­pla­nung. Kommt es in der Pra­xis zu einer feh­ler­haf­ten Aus­ar­bei­tung oder einer man­gel­haf­ten Über­prü­fung frem­der Leis­tun­gen, kön­nen dar­aus hohe Fol­ge­schä­den ent­ste­hen. Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung greift in sol­chen Fäl­len und über­nimmt sowohl die Prü­fung der Scha­den­er­satz­for­de­rung als auch die Kos­ten für berech­tig­te Ansprü­che. Unbe­rech­tig­te For­de­run­gen wer­den not­falls gericht­lich abge­wehrt – ein wich­ti­ger Schutz, um die wirt­schaft­li­che Exis­tenz zu sichern.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ergänzt die­sen Schutz um alle Risi­ken, die aus dem lau­fen­den Geschäfts­be­trieb ent­ste­hen kön­nen. Dazu zäh­len Unfäl­le Drit­ter im Büro oder auf der Bau­stel­le, Schä­den an frem­dem Eigen­tum bei Außen­ter­mi­nen oder auch Umwelt­schä­den im Rah­men von Pro­jekt­um­set­zun­gen. Gera­de bei Pro­jek­ten im Bereich Bau, Ener­gie oder Umwelt­tech­nik besteht ein nicht zu unter­schät­zen­des Risi­ko – auch wenn der Inge­nieur kei­ne direk­ten Bau­leis­tun­gen erbringt, son­dern „nur“ plant oder über­wacht.

Ver­si­chert sind in der Regel auch ange­stell­te Inge­nieu­re, Tech­ni­ker oder Bau­lei­ter im Unter­neh­men, sofern sie nicht eigen­ver­ant­wort­lich frei­be­ruf­lich tätig sind. Je nach Anbie­ter kann auch die Mit­ver­si­che­rung von Sub­un­ter­neh­mern, Toch­ter­ge­sell­schaf­ten oder pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­lands­tä­tig­kei­ten ver­ein­bart wer­den. Wich­tig ist hier eine sau­be­re Risi­koer­fas­sung vor Ver­trags­ab­schluss, um kei­ne rele­van­ten Tätig­kei­ten vom Schutz aus­zu­schlie­ßen.

Ein wei­te­rer zen­tra­ler Punkt ist die Höhe der Deckungs­sum­men. Da Pla­nungs­feh­ler schnell Schä­den in sechs- oder sie­ben­stel­li­ger Höhe ver­ur­sa­chen kön­nen – ins­be­son­de­re bei öffent­li­chen Bau­vor­ha­ben oder Infra­struk­tur­pro­jek­ten – soll­ten die Ver­si­che­rungs­sum­men ent­spre­chend hoch gewählt wer­den. Emp­feh­lens­wert sind min­des­tens 1–3 Mil­lio­nen Euro für Ver­mö­gens­schä­den und jeweils 3–5 Mil­lio­nen Euro für Sach- und Per­so­nen­schä­den.

Die Prä­mi­en rich­ten sich nach ver­schie­de­nen Fak­to­ren: Unter­neh­mens­grö­ße, Jah­res­um­satz, Tätig­keits­be­rei­che, Anzahl der Mit­ar­bei­ter sowie gewünsch­te Zusatz­bau­stei­ne. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten bran­chen­spe­zi­fi­sche Lösun­gen an, die auf die beson­de­ren Anfor­de­run­gen von Inge­nieu­ren in Berei­chen wie Bau­we­sen, Elek­tro­tech­nik, Maschi­nen­bau oder Umwelt­tech­nik zuge­schnit­ten sind. Sinn­voll kann auch eine Nach­haf­tungs­klau­sel sein, die Schutz über das Ver­trags­en­de hin­aus bie­tet – ins­be­son­de­re bei Pro­jek­ten mit lan­ger Gewähr­leis­tungs­frist.

Ins­ge­samt ist die Berufs- und Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Inge­nieu­re kein optio­na­les Pro­dukt, son­dern eine not­wen­di­ge Absi­che­rung, um im Fall eines Haf­tungs­an­spruchs nicht per­sön­lich oder betrieb­lich in Schief­la­ge zu gera­ten. Wer als Inge­nieur pro­fes­sio­nell und zukunfts­si­cher agie­ren möch­te, soll­te daher früh­zei­tig auf einen pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz set­zen – idea­ler­wei­se mit einer Lösung, die indi­vi­du­ell auf die betrieb­li­chen Struk­tu­ren und Tätig­kei­ten abge­stimmt ist.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Inge­nieur pas­sen.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

Gesund­heit

Lachendes Paar sitzt auf dem Sofa und formt mit den Händen ein Hausdach – Symbol für Sicherheit rund um Haus und Wohnen

Haus & Woh­nen

Junge Frau macht ein Selfie in der Natur bei Sonnenuntergang und genießt sorglos den Moment dank frühzeitiger Vorsorge

Vor­sor­ge

Tech­nik, Büro­aus­stat­tung und Daten opti­mal absi­chern

War­um eine Inhalts­ver­si­che­rung für Inge­nieur­bü­ros sinn­voll ist

In einem Inge­nieur­bü­ro steckt ein erheb­li­cher mate­ri­el­ler Wert: Von leis­tungs­star­ken Com­pu­tern über teu­re Spe­zi­al­soft­ware bis hin zu tech­ni­schen Mess­ge­rä­ten und hoch­wer­ti­gem Mobi­li­ar. Eine Inhalts­ver­si­che­rung schützt die­se Betriebs­ein­rich­tung zuver­läs­sig vor Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl, Sturm und wei­te­re Risi­ken. Damit ist sie ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der betrieb­li­chen Absi­che­rung.

Die Inhalts­ver­si­che­rung – auch Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung genannt – ist spe­zi­ell dar­auf aus­ge­legt, das gesam­te Inven­tar eines Inge­nieur­bü­ros gegen eine Viel­zahl an Gefah­ren abzu­si­chern. Dazu zäh­len neben der klas­si­schen Büro­aus­stat­tung wie Schreib­ti­sche, Rega­le, IT-Equip­ment und Tele­fon­an­la­gen auch bran­chen­spe­zi­fi­sche Gerä­te, Maschi­nen und Soft­ware­lö­sun­gen, die für Pla­nungs- und Ent­wick­lungs­auf­ga­ben ein­ge­setzt wer­den. Bei einem Scha­dens­fall – etwa durch Brand, Ein­bruch, Van­da­lis­mus, Sturm oder Lei­tungs­was­ser­schä­den – ersetzt die Ver­si­che­rung den Neu­wert der beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de und ermög­licht so eine schnel­le Wie­der­auf­nah­me des Betriebs.

Für Inge­nieur­bü­ros ist das beson­ders rele­vant, da Aus­fall­zei­ten oft direk­te Aus­wir­kun­gen auf lau­fen­de Pro­jek­te und die Kun­den­zu­frie­den­heit haben. Wenn etwa durch einen Was­ser­scha­den zen­tra­le Daten­ser­ver oder CAD-Arbeits­plät­ze unbrauch­bar wer­den, ent­ste­hen nicht nur mate­ri­el­le Schä­den, son­dern auch Fol­ge­kos­ten durch Pro­jekt­ver­zö­ge­run­gen oder Ver­trags­stra­fen. Die Inhalts­ver­si­che­rung sorgt in sol­chen Fäl­len dafür, dass beschä­dig­te Tech­nik umge­hend ersetzt wer­den kann – inklu­si­ve even­tu­ell not­wen­di­ger Transport‑, Auf­räum- und Mon­ta­ge­kos­ten. In vie­len Ver­trä­gen ist auch die Absi­che­rung elek­tro­ni­scher Daten und Soft­ware mit ein­ge­schlos­sen – ein Punkt, der ins­be­son­de­re für Inge­nieu­re mit digi­ta­lem Pla­nungs- und Doku­men­ta­ti­ons­pro­zess von Bedeu­tung ist.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Die Inhalts­ver­si­che­rung kann um soge­nann­te Ertrags­aus­fall- oder Betriebs­un­ter­bre­chungs­bau­stei­ne ergänzt wer­den. Die­se leis­ten, wenn der Betrieb nach einem ver­si­cher­ten Scha­den zeit­wei­se nicht fort­ge­führt wer­den kann – etwa, weil die Büro­flä­che unbe­nutz­bar oder die IT-Infra­struk­tur nicht ver­füg­bar ist. Die Ver­si­che­rung über­nimmt in die­sem Fall fort­lau­fen­de Fix­kos­ten wie Mie­te, Gehäl­ter oder Lea­sing­ra­ten und gleicht den ent­gan­ge­nen Betriebs­ge­winn aus. Gera­de klei­ne­re Inge­nieur­bü­ros, bei denen der Geschäfts­be­trieb stark auf weni­ge Räu­me und Sys­te­me kon­zen­triert ist, pro­fi­tie­ren von die­sem zusätz­li­chen Schutz.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te dem tat­säch­li­chen Wert des Büro­in­halts ent­spre­chen. Eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung ist rat­sam, da sich durch Neu­an­schaf­fun­gen oder tech­ni­sche Moder­ni­sie­rung die Wer­te schnell ver­än­dern kön­nen. Eine Unter­ver­si­che­rung kann im Scha­den­fall zu erheb­li­chen Leis­tungs­kür­zun­gen füh­ren. Des­halb ist es wich­tig, bereits bei Ver­trags­ab­schluss eine fun­dier­te Wert­ermitt­lung durch­zu­füh­ren und lau­fen­de Ände­run­gen mit­zu­tei­len. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten hier Unter­stüt­zung oder Tools zur Wert­be­rech­nung an.

Zusätz­li­che Optio­nen wie der Schutz vor Ele­men­tar­ge­fah­ren (z. B. Über­schwem­mung, Rück­stau, Erd­be­ben) oder eine Absi­che­rung für mobi­le Gerä­te außer­halb des Betriebs­ge­bäu­des (z. B. Lap­tops auf Bau­stel­len) run­den den Ver­si­che­rungs­schutz ab und kön­nen je nach Tätig­keits­feld sinn­voll sein. Auch Glas­bruch, Ein­bruch durch Drit­te oder Schä­den durch Bedien­feh­ler an tech­ni­schen Gerä­ten las­sen sich mit­ver­si­chern.

Die Kos­ten für eine Inhalts­ver­si­che­rung hän­gen vom Ver­si­che­rungs­um­fang, der Ver­si­che­rungs­sum­me, dem Stand­ort des Inge­nieur­bü­ros und der Sicher­heits­aus­stat­tung (z. B. Alarm­an­la­ge, Brand­schutz) ab. Für vie­le Inge­nieu­re lohnt sich ein Ver­gleich meh­re­rer Anbie­ter – gera­de, wenn zusätz­li­che Modu­le wie Elek­tro­nik- oder Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung inte­griert wer­den sol­len. Am Ende zählt, dass der Schutz zu den indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen passt und im Ernst­fall rei­bungs­los greift.

Eine Inhalts­ver­si­che­rung ist damit weit mehr als ein “Nice-to-have”. Sie stellt sicher, dass ein Inge­nieur­bü­ro nach einem Scha­den­er­eig­nis nicht vor dem Still­stand steht, son­dern schnell wie­der arbeits­fä­hig wird – ohne exis­ten­zi­el­le Ver­lus­te. Wer sei­ne tech­ni­sche Aus­stat­tung, sei­ne Büro­in­fra­struk­tur und sei­ne wirt­schaft­li­che Exis­tenz absi­chern möch­te, kommt an einer gut abge­stimm­ten Inhalts­ver­si­che­rung nicht vor­bei.

Digi­ta­le Sicher­heit für Pla­nung, Daten & Kom­mu­ni­ka­ti­on

War­um Inge­nieur­bü­ros eine Cyber­ver­si­che­rung brau­chen

Cyber­an­grif­fe zäh­len zu den größ­ten Risi­ken für moder­ne Inge­nieur­bü­ros. Ob gestoh­le­ne Kon­struk­ti­ons­da­ten, ver­schlüs­sel­te Sys­te­me oder lahm­ge­leg­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge – die Schä­den durch Hacker­an­grif­fe, Mal­wa­re oder mensch­li­che Feh­ler kön­nen erheb­lich sein. Eine Cyber­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen digi­ta­ler Vor­fäl­le und sorgt dafür, dass Ihr Betrieb schnell wie­der hand­lungs­fä­hig ist.

Inge­nieur­bü­ros arbei­ten zuneh­mend digi­tal – mit CAD-Pro­gram­men, Cloud-Sys­te­men, Daten­ban­ken und pro­jekt­be­zo­ge­ner Kom­mu­ni­ka­ti­on über digi­ta­le Platt­for­men. Genau die­se Struk­tu­ren sind jedoch auch anfäl­lig für Cyber­an­grif­fe, tech­ni­sche Stö­run­gen oder Fehl­be­die­nun­gen. Eine Cyber­ver­si­che­rung sichert Ihr Inge­nieur­bü­ro gegen die finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Ereig­nis­se ab. Ver­si­chert sind unter ande­rem Schä­den durch Hacker­an­grif­fe, Schad­soft­ware, Phis­hing-Mails, Daten­ver­lust, Sys­tem­aus­fäl­le oder die unge­woll­te Ver­öf­fent­li­chung sen­si­bler Daten. Die Ver­si­che­rung über­nimmt sowohl die Wie­der­her­stel­lung von Sys­te­men und Daten als auch Kos­ten für IT-Foren­sik, Not­fall­maß­nah­men, Benach­rich­ti­gungs­pflich­ten und mög­li­che Scha­den­er­satz­for­de­run­gen Drit­ter.

Für Inge­nieu­re beson­ders kri­tisch: Kon­struk­ti­ons­plä­ne, tech­ni­sche Zeich­nun­gen und Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen gel­ten als hoch­sen­si­ble Daten. Wer­den die­se gestoh­len, mani­pu­liert oder durch Ran­som­wa­re ver­schlüs­selt, dro­hen nicht nur wirt­schaft­li­che Ver­lus­te, son­dern auch recht­li­che Kon­se­quen­zen – zum Bei­spiel bei Daten­schutz­ver­let­zun­gen oder Ver­trags­bruch. Eine Cyber­ver­si­che­rung deckt in sol­chen Fäl­len sowohl den eige­nen Scha­den als auch mög­li­che Ansprü­che Drit­ter ab. Auch Betriebs­un­ter­bre­chun­gen, etwa durch Sys­tem­still­stand nach einem Angriff, kön­nen mit abge­si­chert wer­den. Hier ersetzt die Ver­si­che­rung den ent­gan­ge­nen Gewinn und lau­fen­de Betriebs­kos­ten wäh­rend der Aus­fall­zeit.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Vie­le Cyber­ver­si­che­rer bie­ten prä­ven­ti­ve Leis­tun­gen an – etwa IT-Sicher­heits­checks, Schu­lun­gen für Mit­ar­bei­ter oder Unter­stüt­zung bei der Ver­bes­se­rung der digi­ta­len Infra­struk­tur. Im Ernst­fall pro­fi­tie­ren Sie von einem 24/7‑Krisenservice mit erfah­re­nen IT-Spe­zia­lis­ten, Juris­ten und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­exper­ten, die eine schnel­le Reak­ti­on und pro­fes­sio­nel­le Scha­dens­be­gren­zung ermög­li­chen.

Gera­de Inge­nieur­bü­ros mit hohen Anfor­de­run­gen an Ver­trau­lich­keit und Pro­jekt­si­cher­heit soll­ten ihre digi­ta­le Infra­struk­tur umfas­send absi­chern. Das betrifft nicht nur Groß­pro­jek­te mit inter­na­tio­na­len Auf­trag­ge­bern, son­dern auch klei­ne­re Büros, die lokal tätig sind – denn Angrif­fe erfol­gen häu­fig auto­ma­ti­siert und unab­hän­gig von der Unter­neh­mens­grö­ße. Auch inter­ne Feh­ler, etwa ver­se­hent­lich ver­sen­de­te Daten oder Fehl­kon­fi­gu­ra­tio­nen, kön­nen zu ver­si­cher­ten Schä­den füh­ren.

Die Bei­trags­hö­he rich­tet sich nach ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie Unter­neh­mens­grö­ße, Jah­res­um­satz, vor­han­de­ne IT-Sicher­heits­maß­nah­men und gewünsch­tem Leis­tungs­um­fang. Ein sorg­fäl­ti­ger Ver­gleich lohnt sich, da vie­le Ver­si­che­rer unter­schied­li­che Tari­fe und Leis­tungs­pa­ke­te bie­ten. Wich­tig ist eine mög­lichst pass­ge­naue Absi­che­rung, die sowohl tech­ni­sche als auch recht­li­che Risi­ken berück­sich­tigt – ein­schließ­lich DSGVO-rele­van­ter Aspek­te.

Eine Cyber­ver­si­che­rung ist damit für moder­ne Inge­nieur­bü­ros weit mehr als eine Zusatz­de­ckung. Sie gehört heu­te zu den zen­tra­len Bau­stei­nen eines umfas­sen­den Risi­ko­ma­nage­ments – ver­gleich­bar mit der Betriebs­haft­pflicht oder der Inhalts­ver­si­che­rung. Wer die digi­ta­le Arbeits­wei­se sei­nes Inge­nieur­bü­ros schüt­zen und im Ernst­fall nicht allein vor den Fol­gen eines Cyber­vor­falls ste­hen möch­te, soll­te auf die­sen Schutz nicht ver­zich­ten.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag — für Ihre Mit­ar­bei­ten­den & Ihr Unter­neh­men

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häu­fi­ge Fra­gen

Inge­nieu­re soll­ten unbe­dingt eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, eine Inhalts­ver­si­che­rung und eine Cyber-Ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die­se Ver­si­che­run­gen decken die wich­tigs­ten Risi­ken ab, die im Rah­men ihrer beruf­li­chen Tätig­keit auf­tre­ten kön­nen.

Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Inge­nieu­re vor den finan­zi­el­len Fol­gen von beruf­li­chen Feh­lern, Pla­nungs­feh­lern oder Ver­säum­nis­sen, die zu Ver­mö­gens­schä­den bei Drit­ten füh­ren. Sie über­nimmt die Kos­ten für Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen.

Eine Cyber-Ver­si­che­rung schützt Inge­nieu­re vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Cyber-Angrif­fen, Daten­ver­lus­ten und Daten­schutz­ver­let­zun­gen. Sie umfasst Kos­ten für IT-Foren­sik, Daten­wie­der­her­stel­lung und recht­li­che Bera­tung und ist unver­zicht­bar in der digi­ta­li­sier­ten Arbeits­welt.

Eine Inhalts­ver­si­che­rung schützt die gesam­te tech­ni­sche Aus­rüs­tung und Büro­ein­rich­tung eines Inge­nieur­bü­ros vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch oder Van­da­lis­mus. Sie sorgt dafür, dass nach einem Scha­den­fall schnell wie­der Nor­mal­be­trieb auf­ge­nom­men wer­den kann, indem sie die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder den Ersatz der beschä­dig­ten Gegen­stän­de über­nimmt.