Klein­ge­wer­be grün­den – Schritt für Schritt zur eige­nen neben­be­ruf­li­chen Selbst­stän­dig­keit

Sie möch­ten ein Klein­ge­wer­be anmel­den? Hier fin­den Sie alle Infos zu Vor­aus­set­zun­gen, For­mu­la­ren und Ver­si­che­run­gen

Junge Frau arbeitet konzentriert am Schreibtisch im Lager und organisiert ihr Kleingewerbe am Computer

Ein Klein­ge­wer­be ist der idea­le Weg, um in die Selbst­stän­dig­keit zu star­ten – ob neben­be­ruf­lich, mit klei­nem Bud­get oder als ers­ter Test für Ihre Geschäfts­idee. Dabei pro­fi­tie­ren Sie von kla­ren Regeln, gerin­gen Ein­stiegs­hür­den und steu­er­li­chen Vor­tei­len.

Wir zei­gen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Klein­ge­wer­be erfolg­reich anmel­den, wel­che Vor­aus­set­zun­gen gel­ten und wor­auf Sie bei Ver­si­che­rung, Steu­ern und Buch­füh­rung ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te auf einen Blick

  • Klein­ge­wer­be benö­ti­gen kei­nen Han­dels­re­gis­ter­ein­trag – das spart Zeit und Auf­wand.

  • Die Grün­dung erfolgt ein­fach über das Gewer­be­amt, ohne Min­dest­ka­pi­tal oder Notar.

  • Es gel­ten bestimm­te Umsatz­gren­zen (22.000 € im Vor­jahr / 50.000 € im lau­fen­den Jahr für die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung).

  • Klein­ge­wer­be­trei­ben­de haf­ten mit ihrem Pri­vat­ver­mö­gen – Absi­che­rung ist daher wich­tig.

  • Die Buch­füh­rung erfolgt in der Regel über eine ein­fa­che Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nung (EÜR).

Was ist ein Klein­ge­wer­be?

Ein Klein­ge­wer­be ist kei­ne eige­ne Rechts­form, son­dern beschreibt eine gewerb­li­che Tätig­keit, die bestimm­te Kri­te­ri­en erfüllt – vor allem in Bezug auf Umsatz, Betriebs­struk­tur und Buch­füh­rungs­pflich­ten. Es rich­tet sich an Grün­der, die allein oder im klei­nen Rah­men unter­neh­me­risch tätig sein möch­ten, ohne direkt ein Han­dels­ge­wer­be oder eine Kapi­tal­ge­sell­schaft zu grün­den.

Im Gegen­satz zu Kauf­leu­ten nach Han­dels­ge­setz­buch (HGB) müs­sen Klein­ge­wer­be­trei­ben­de nicht ins Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den. Sie füh­ren kei­ne dop­pel­te Buch­füh­rung, son­dern nut­zen die ver­ein­fach­te Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nung (EÜR). Auch ein Min­dest­ka­pi­tal ist nicht erfor­der­lich – das redu­ziert die Ein­stiegs­hür­den erheb­lich.

Ein Klein­ge­wer­be kann z. B. als Ein­zel­un­ter­neh­men oder als Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts (GbR) betrie­ben wer­den. In bei­den Fäl­len haf­ten die Unter­neh­mer unbe­schränkt mit ihrem Pri­vat­ver­mö­gen, was bei der Absi­che­rung unbe­dingt berück­sich­tigt wer­den soll­te.

Wich­tig: Der Begriff „Klein­ge­wer­be“ ist vom steu­er­li­chen Sta­tus als Klein­un­ter­neh­mer zu unter­schei­den. Letz­te­rer bezieht sich auf die Umsatz­steu­er­re­ge­lung nach §19 UStG – und kann, muss aber nicht beim Klein­ge­wer­be grei­fen. Wer als Klein­un­ter­neh­mer gilt, darf im Vor­jahr maxi­mal 22.000 € Umsatz und im lau­fen­den Jahr maxi­mal 50.000 € Umsatz erwirt­schaf­ten. Dar­über hin­aus gel­ten regu­lä­re umsatz­steu­er­li­che Pflich­ten.

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Die Schrit­te zur Klein­ge­wer­be-Grün­dung

Der Weg in die Selbst­stän­dig­keit beginnt mit einer kla­ren Idee – und dem Wis­sen, wie Sie Ihre Grün­dung for­mal und recht­lich rich­tig ange­hen. Wir zei­gen Ihnen, wel­che Schrit­te not­wen­dig sind und wie Sie typi­sche Stol­per­fal­len ver­mei­den.

Junges Team entwickelt gemeinsam an einer Whiteboard-Wand eine Geschäftsidee weiter

Geschäfts­idee und Ziel­grup­pe defi­nie­ren

Ein Klein­ge­wer­be beginnt mit einer Idee, die ein­fach umsetz­bar ist und ech­ten Bedarf trifft.

Zwei Personen besprechen am Laptop mit Finanzgrafiken und Diagrammen den Businessplan für einen Onlineshop

Busi­ness­plan & recht­li­che Vor­be­rei­tung

Auch beim Klein­ge­wer­be hilft ein Busi­ness­plan, Klar­heit zu schaf­fen – z. B. zu Kos­ten, Rechts­form und Risi­ken.

Junge Frau prüft Dokumente am Laptop – Symbolbild für die Vorbereitung der Gewerbeanmeldung

Anmel­dung beim Gewer­be­amt & steu­er­li­che Erfas­sung

Die Anmel­dung beim Gewer­be­amt ist schnell erle­digt – wir zei­gen, was Sie dafür brau­chen und wie es geht.

Frau am Tisch mit Laptop, Unterlagen und Smartphone – sie organisiert die Finanzen für ihr Kleingewerbe

Geschäft orga­ni­sie­ren

Ein Geschäfts­kon­to, eine sinn­vol­le Absi­che­rung und ein­fa­che Buch­füh­rung bil­den das Fun­da­ment Ihrer Selbst­stän­dig­keit.

Eine Person übergibt einem anderen Menschen mehrere Geldscheine – Symbol für Förderung im Kleingewerbe

Neben­er­werb & För­de­rung

Wel­che Mög­lich­kei­ten haben Sie im Neben­er­werb? Wel­che För­de­run­gen gibt es? Wir geben Ihnen prak­ti­sche Impul­se.

Ein star­kes Klein­ge­wer­be beginnt mit einer kla­ren Idee und ech­ter Rele­vanz

Geschäfts­idee und Ziel­grup­pe ent­wi­ckeln

Die Grund­la­ge jedes erfolg­rei­chen Klein­ge­wer­bes ist eine Idee, die sich leicht umset­zen lässt – und ein Markt, der genau dar­auf war­tet.

Bevor Sie den ers­ten Antrag aus­fül­len oder sich mit For­mu­la­ren befas­sen, steht eine Fra­ge im Mit­tel­punkt: Was möch­ten Sie anbie­ten – und für wen? Die Geschäfts­idee ist das Herz­stück Ihres Vor­ha­bens. Sie muss nicht revo­lu­tio­när sein – aber sie soll­te ein kon­kre­tes Pro­blem lösen oder ein bestehen­des Bedürf­nis bes­ser bedie­nen als der Wett­be­werb.

Ein Klein­ge­wer­be eig­net sich beson­ders gut für spe­zia­li­sier­te Dienst­leis­tun­gen, hand­werk­li­che Tätig­kei­ten, krea­ti­ve Pro­duk­te oder digi­ta­le Ange­bo­te – ob neben­be­ruf­lich oder als fle­xi­bler Start in die Selbst­stän­dig­keit.

Wir emp­feh­len, sich bei der Ent­wick­lung Ihrer Geschäfts­idee fol­gen­de Fra­gen zu stel­len:

  • Wel­che Erfah­run­gen oder Fähig­kei­ten brin­gen Sie mit?

  • Wofür gibt es bereits Nach­fra­ge – und wo erken­nen Sie Lücken im Markt?

  • Wel­che Ziel­grup­pe möch­ten Sie anspre­chen?

  • Kön­nen Sie Ihre Leis­tung klar und ver­ständ­lich beschrei­ben – in einem Satz?

Um Ihre Ziel­grup­pe bes­ser zu ver­ste­hen, bie­tet sich die Ent­wick­lung soge­nann­ter Per­so­nas an: fik­ti­ve, aber rea­li­täts­na­he Pro­fi­le typi­scher Kun­den. Je genau­er Sie wis­sen, was Ihre Kun­den wol­len, wie sie den­ken und wo sie sich auf­hal­ten, des­to geziel­ter kön­nen Sie Ihr Ange­bot, Ihre Kom­mu­ni­ka­ti­on und Ihre Preis­ge­stal­tung aus­rich­ten.

Eine gute Geschäfts­idee ist immer die Sum­me aus: eige­nen Stär­ken, kla­rem Kun­den­nut­zen und Markt­fä­hig­keit. Wenn Sie die­se drei Punk­te erfül­len, haben Sie bereits den wich­tigs­ten Grund­stein für Ihr Klein­ge­wer­be gelegt.

Ein kla­rer Plan bringt Sicher­heit – auch ohne gro­ßen Auf­wand

Busi­ness­plan & recht­li­che Grund­la­gen

Auch beim Klein­ge­wer­be lohnt es sich, wich­ti­ge Grund­la­gen schrift­lich zu durch­den­ken – beson­ders in Bezug auf Zie­le, Finan­zie­rung und recht­li­che Vor­ga­ben.

Ein klas­si­scher Busi­ness­plan ist für ein Klein­ge­wer­be zwar nicht ver­pflich­tend – doch er ist ein wert­vol­les Werk­zeug, um Struk­tur, Klar­heit und Sicher­heit zu schaf­fen. Gera­de wenn Sie Ihr Vor­ha­ben neben­be­ruf­lich star­ten oder lang­fris­tig aus­bau­en möch­ten, hilft ein ein­fa­cher Plan, die nächs­ten Schrit­te bes­ser zu über­bli­cken.

Fol­gen­de Fra­gen soll­ten Sie vor­ab für sich beant­wor­ten:

  • Wel­che Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen bie­te ich an?

  • Wel­che Ziel­grup­pe spre­che ich an?

  • Wel­che Kos­ten kom­men auf mich zu?

  • Wie viel Umsatz ist rea­lis­tisch?

  • Wel­che recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen gel­ten?

Ein Busi­ness­plan muss kein dickes PDF sein – ein über­sicht­li­ches Kon­zept auf weni­gen Sei­ten reicht völ­lig aus. Wich­tig ist, dass Sie sich mit The­men wie Preis­mo­dell, Kun­den­ge­win­nung, Markt­ana­ly­se und Kos­ten­struk­tur aus­ein­an­der­set­zen. So ver­mei­den Sie Über­ra­schun­gen und tref­fen von Anfang an bes­se­re Ent­schei­dun­gen.

Auch recht­lich gibt es eini­ge Grund­la­gen zu beach­ten:

  • Rechts­form: Die meis­ten Klein­ge­wer­be star­ten als Ein­zel­un­ter­neh­men oder GbR. Ein Min­dest­ka­pi­tal ist nicht nötig, aller­dings haf­ten Sie mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen.

  • Neben­er­werb oder Haupt­ge­wer­be: Je nach Umfang der Tätig­keit muss ggf. der Arbeit­ge­ber infor­miert oder eine Geneh­mi­gung ein­ge­holt wer­den.

  • Pflich­ten gegen­über Behör­den: Sie müs­sen sich beim Gewer­be­amt anmel­den und nach der Anmel­dung einen Fra­ge­bo­gen zur steu­er­li­chen Erfas­sung beim Finanz­amt ein­rei­chen.

  • Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung: Wenn Sie unter bestimm­ten Umsatz­gren­zen blei­ben, kön­nen Sie sich von der Umsatz­steu­er­pflicht befrei­en las­sen (§19 UStG).

Hal­ten Sie Ihre Pla­nung ein­fach, aber prä­zi­se – und den­ken Sie auch an „unsicht­ba­re“ Punk­te wie Ver­si­che­run­gen, Rück­la­gen und Zeit­auf­wand. Gera­de im Klein­ge­wer­be kann gute Pla­nung lang­fris­tig über Erfolg oder Schei­tern ent­schei­den.

Schnell erle­digt – mit die­sen Schrit­ten ist Ihr Klein­ge­wer­be offi­zi­ell ange­mel­det

Gewer­be­an­mel­dung & steu­er­li­che Erfas­sung

Die Anmel­dung Ihres Klein­ge­wer­bes erfolgt beim Gewer­be­amt – in vie­len Städ­ten sogar online. Danach geht es direkt wei­ter mit dem steu­er­li­chen Fra­ge­bo­gen beim Finanz­amt.

Die Anmel­dung eines Klein­ge­wer­bes ist unkom­pli­ziert und inner­halb weni­ger Tage erle­digt. Zustän­dig ist das ört­li­che Gewer­be­amt, das Sie per­sön­lich, schrift­lich oder häu­fig auch digi­tal errei­chen. Mit der Anmel­dung schaf­fen Sie die recht­li­che Grund­la­ge für Ihre gewerb­li­che Tätig­keit – egal ob im Neben­er­werb oder haupt­be­ruf­lich.

Für die Anmel­dung benö­ti­gen Sie:

  • ein gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment (Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass)

  • die aus­ge­füll­te Gewer­be­an­mel­dung (For­mu­lar vor Ort oder online)

  • je nach Tätig­keit: zusätz­li­che Unter­la­gen wie poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis, Hand­werks­kar­te oder Nach­wei­se über Qua­li­fi­ka­tio­nen

Die Gebüh­ren lie­gen je nach Stadt oder Gemein­de meist zwi­schen 20 und 60 Euro. Nach erfolg­rei­cher Anmel­dung erhal­ten Sie eine Gewer­be­an­mel­de­be­schei­ni­gung – damit ist Ihr Klein­ge­wer­be offi­zi­ell regis­triert.

Im nächs­ten Schritt mel­det sich das Finanz­amt bei Ihnen. Sie erhal­ten den Fra­ge­bo­gen zur steu­er­li­chen Erfas­sung, den Sie inner­halb von vier Wochen aus­fül­len und zurück­sen­den müs­sen – ent­we­der klas­sisch in Papier­form oder direkt online über ELSTER. In die­sem Fra­ge­bo­gen geben Sie u. a. an:

  • Ihre Kon­takt­da­ten und die Art Ihrer Tätig­keit

  • ob Sie die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung nach §19 UStG nut­zen möch­ten

  • eine Schät­zung Ihrer zu erwar­ten­den Umsät­ze und Gewin­ne

  • Ihre steu­er­li­che Erfas­sungs­num­mer (falls bereits vor­han­den)

Wenn Sie unter­halb der Umsatz­gren­ze von 22.000 € (Vor­jahr) und 50.000 € (lau­fen­des Jahr) blei­ben möch­ten, soll­ten Sie die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung bewusst wäh­len – so spa­ren Sie sich die Umsatz­steu­er­pflicht und damit ver­bun­de­nen Ver­wal­tungs­auf­wand.

Sobald das Finanz­amt Ihre Anga­ben geprüft hat, erhal­ten Sie Ihre Steu­er­num­mer für das Gewer­be – und kön­nen rechts­si­cher Rech­nun­gen schrei­ben. Damit ist der for­ma­le Teil Ihrer Grün­dung abge­schlos­sen.

Sicher­heit, Über­blick, Ord­nung – das Fun­da­ment für Ihre Selbst­stän­dig­keit

Orga­ni­sa­ti­on: Geschäfts­kon­to, Ver­si­che­rung & Buch­füh­rung

Wer sein Klein­ge­wer­be von Anfang an pro­fes­sio­nell auf­stellt, schafft Klar­heit – und beugt Risi­ken sowie unnö­ti­gem Stress vor.

Auch wenn ein Klein­ge­wer­be mit wenig Büro­kra­tie aus­kommt – bestimm­te orga­ni­sa­to­ri­sche Grund­la­gen soll­ten Sie von Beginn an sau­ber umset­zen. Dazu zäh­len ein sepa­ra­tes Geschäfts­kon­to, grund­le­gen­der Ver­si­che­rungs­schutz sowie eine ein­fa­che, aber kor­rek­te Buch­füh­rung.

💼 Geschäfts­kon­to – pri­vat und geschäft­lich tren­nen

Ein eige­nes Fir­men­kon­to ist zwar nicht ver­pflich­tend, aber drin­gend zu emp­feh­len. Es hilft Ihnen, pri­va­te und geschäft­li­che Finan­zen klar zu tren­nen – und ver­ein­facht Buch­hal­tung, Steu­er­erklä­rung und Nach­wei­se gegen­über Ämtern oder Ban­ken. Vie­le Anbie­ter bie­ten kos­ten­lo­se oder güns­ti­ge Geschäfts­kon­ten spe­zi­ell für Selbst­stän­di­ge und Klein­ge­wer­be­trei­ben­de an.

🛡️ Ver­si­che­rung – Ihr Schutz bei Schä­den und For­de­run­gen

Auch mit klei­nen Umsät­zen kön­nen gro­ße Risi­ken ent­ste­hen. Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie, wenn Drit­te durch Ihre Tätig­keit oder Pro­duk­te zu Scha­den kom­men. Bei der Lage­rung von Waren oder Gerä­ten kann zudem eine Inhalts­ver­si­che­rung sinn­voll sein – sie ersetzt Schä­den durch Ein­bruch, Was­ser, Feu­er oder Van­da­lis­mus.

Bera­ten­de Tätig­kei­ten oder digi­ta­le Leis­tun­gen erfor­dern unter Umstän­den auch eine Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht oder Cyber­ver­si­che­rung.

📊 Buch­füh­rung – ein­fach, aber kor­rekt

Als Klein­ge­wer­be­trei­ben­der sind Sie von der dop­pel­ten Buch­füh­rung befreit. Statt­des­sen reicht in den meis­ten Fäl­len die Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nung (EÜR). Hier erfas­sen Sie Ihre Ein­nah­men und Aus­ga­ben gegen­über­ge­stellt – idea­ler­wei­se monat­lich und lücken­los.

💡 Tipp: Nut­zen Sie eine ein­fa­che Buch­hal­tungs­soft­ware oder eine App, um Quit­tun­gen, Rech­nun­gen und Bele­ge digi­tal zu sam­meln. So behal­ten Sie jeder­zeit den Über­blick.

Wel­che Ver­si­che­run­gen Online­shop-Betrei­ber wirk­lich brau­chen

Handwerker bei Montagearbeiten an einem Haus – Symbolbild für betriebliche Haftung und Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebs­haft­pflicht

Ein Sturz beim Kun­den­ter­min oder ein Scha­den durch Ihre Dienst­leis­tung kann teu­er wer­den. Die Betriebs­haft­pflicht über­nimmt berech­tig­te Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen – und wehrt unbe­rech­tig­te ab. Für alle Klein­ge­wer­be­trei­ben­den mit Kun­den­kon­takt ein Muss.

Lagerarbeiter mit Tablet in einem Hochregallager – Symbolbild für die Absicherung von Betriebsinventar durch eine Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Ob Was­ser­scha­den, Ein­bruch oder Feu­er: Wenn Ihre Aus­stat­tung oder Ihre Lager­wa­re beschä­digt wird, kann das teu­er wer­den. Die Inhalts­ver­si­che­rung sichert Ihr Klein­ge­wer­be gegen sol­che Risi­ken ab – damit Sie schnell wie­der arbeits­fä­hig sind.

Staat­li­che Hil­fen nut­zen, neben­bei star­ten – und spä­ter wei­ter­ent­wi­ckeln

För­de­rung & Per­spek­ti­ven im Klein­ge­wer­be

Ein Klein­ge­wer­be ist nicht nur ein ein­fa­cher Ein­stieg – es kann auch geför­dert wer­den und sich bei Bedarf wei­ter­ent­wi­ckeln. Wir zei­gen Ihnen, wel­che Optio­nen Sie haben.

Ein Klein­ge­wer­be kann die Basis für vie­les sein: den Start in die Selbst­stän­dig­keit, ein zwei­tes Stand­bein neben dem Haupt­job oder ein sanf­ter Über­gang aus einer Anstel­lung in die Unab­hän­gig­keit. Umso wich­ti­ger ist es, die Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten und För­der­an­ge­bo­te von Anfang an im Blick zu haben.

Neben­er­werb als Ein­stieg

Vie­le Grün­der star­ten ihr Klein­ge­wer­be zunächst neben­be­ruf­lich – etwa abends, am Wochen­en­de oder in Teil­zeit. Wich­tig ist dabei die Abspra­che mit dem Arbeit­ge­ber, sofern ein Arbeits­ver­trag besteht. In der Regel ist ein Klein­ge­wer­be erlaubt, solan­ge es nicht in Kon­kur­renz steht und der Haupt­job nicht lei­det.

Neben­be­ruf­lich zu grün­den hat Vor­tei­le: Sie blei­ben finan­zi­ell abge­si­chert und kön­nen Risi­ken gering hal­ten, wäh­rend Sie Ihr Geschäfts­mo­dell tes­ten und ers­te Kun­den gewin­nen.

För­der­pro­gram­me für Grün­der

Je nach Bun­des­land und indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on kön­nen Sie von ver­schie­de­nen För­der­pro­gram­men pro­fi­tie­ren:

  • Grün­dungs­zu­schuss (für ALG-I-Emp­fän­ger)

  • Ein­stiegs­geld (für ALG-II-Emp­fän­ger)

  • Mikro­kre­di­te oder zins­güns­ti­ge KfW-Grün­der­dar­le­hen

  • För­de­run­gen für Frau­en, jun­ge Grün­der oder regio­na­le Pro­jek­te

Auch Bera­tungs­zu­schüs­se sind mög­lich – etwa für Exis­tenz­grün­der-Coa­chings oder betriebs­wirt­schaft­li­che Bera­tung. Die Anträ­ge dafür lau­fen meist über die IHK, HWK oder das zustän­di­ge Job­cen­ter.

Lang­fris­ti­ge Ent­wick­lung: vom Klein­ge­wer­be zur Fir­ma

Vie­le Unter­neh­mer blei­ben dau­er­haft im Klein­ge­wer­be – ande­re wol­len wach­sen. Sobald Sie regel­mä­ßig höhe­re Umsät­ze erzie­len oder Mit­ar­bei­ten­de ein­stel­len, kann der Schritt zur Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter oder zur Grün­dung einer Kapi­tal­ge­sell­schaft (z. B. UG, GmbH) sinn­voll sein.

Pla­nen Sie lang­fris­tig – auch wenn Sie klein star­ten. Wer bereits im Klein­ge­wer­be vor­aus­schau­end han­delt, kann bei Bedarf schnel­ler ska­lie­ren und pro­fes­sio­nell auf­tre­ten.

Vier Wege in die Selbst­stän­dig­keit – wel­che Form passt zu Ihrem Vor­ha­ben?

Der Ein­stieg in die beruf­li­che Selbst­stän­dig­keit kann auf unter­schied­li­che Wei­se gelin­gen – je nach Lebens­pha­se, Risi­ko­be­reit­schaft und finan­zi­el­ler Situa­ti­on. Man­che grün­den klas­sisch mit eige­ner Fir­ma, ande­re wäh­len bewusst den leich­te­ren Weg über ein Klein­ge­wer­be oder einen Online­shop. Auch die Über­nah­me eines bestehen­den Betriebs ist eine rea­lis­ti­sche und oft unter­schätz­te Alter­na­ti­ve.

In der fol­gen­den Über­sicht zei­gen wir Ihnen die vier häu­figs­ten Grün­dungs­for­men – kom­pakt erklärt und direkt ver­linkt.

Die klas­si­sche Unter­neh­mens­grün­dung mit voll­stän­di­ger Ver­ant­wor­tung, eige­nem Namen und maxi­ma­ler Frei­heit.
Hier ent­wi­ckeln Sie Ihr Geschäfts­mo­dell von Grund auf – mit kla­rer Stra­te­gie, mög­li­chem Kapi­tal­be­darf und ech­tem Wachs­tums­po­ten­zi­al.

Die unkom­pli­zier­te Grün­dungs­form mit wenig Büro­kra­tie – ide­al für neben­be­ruf­li­chen Start oder ers­te Tests.
Ein Klein­ge­wer­be lässt sich schnell anmel­den, ver­ur­sacht gerin­ge Kos­ten und bie­tet fle­xi­ble Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten.

Digi­tal star­ten – mit Pro­duk­ten, Platt­form und einer kla­ren E‑Com­mer­ce-Stra­te­gie.
Ein Online­shop bie­tet orts­un­ab­hän­gi­ge Ein­kom­mens­mög­lich­kei­ten – mit vie­len Tools, aber auch recht­li­chen Anfor­de­run­gen.

Ein bestehen­des Unter­neh­men über­neh­men und von Anfang an durch­star­ten.
Die Über­nah­me eines Betriebs spart Zeit beim Auf­bau, kann jedoch Inves­ti­tio­nen und Füh­rungs­er­fah­rung erfor­dern.

Zusam­men­fas­sung

Ein Klein­ge­wer­be ist der per­fek­te Ein­stieg in die Selbst­stän­dig­keit – beson­ders dann, wenn Sie klein star­ten, wenig Risi­ko ein­ge­hen und fle­xi­bel agie­ren möch­ten. Die Grün­dung ist unkom­pli­ziert, die lau­fen­den Kos­ten gering, und vie­le büro­kra­ti­sche Hür­den ent­fal­len.

Mit einer durch­dach­ten Geschäfts­idee, der rich­ti­gen Anmel­dung beim Gewer­be­amt und einem Blick auf steu­er­li­che und ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Grund­la­gen legen Sie den Grund­stein für ein rechts­si­che­res und sta­bi­les Klein­ge­wer­be.

Ob neben­be­ruf­lich, sai­so­nal oder als Test­lauf für etwas Grö­ße­res – das Klein­ge­wer­be bie­tet Ihnen vie­le Mög­lich­kei­ten und kann der ers­te Schritt in eine erfolg­rei­che Unter­neh­mer­zu­kunft sein.

häu­fi­ge Fra­gen

Ein Klein­ge­wer­be unter­liegt kei­ner fes­ten Ein­kom­mens­gren­ze. Für die steu­er­li­che Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung nach §19 UStG gilt: Der Umsatz darf im Vor­jahr 22.000 Euro und im lau­fen­den Jahr 50.000 Euro nicht über­schrei­ten. Für Sozi­al­ab­ga­ben oder För­de­run­gen kön­nen je nach Lebens­la­ge wei­te­re Gren­zen gel­ten.

Die lau­fen­den Kos­ten für ein Klein­ge­wer­be sind in der Regel gering. Zu den typi­schen Pos­ten zäh­len z. B. IHK/HWK-Bei­trä­ge, Ver­si­che­rungs­kos­ten, ggf. Steu­er­be­ra­tung, Geschäfts­kon­to oder Buch­hal­tungs­soft­ware. Rech­nen Sie im Durch­schnitt mit 30–100 Euro pro Monat, je nach Umfang und Bedarf.

Ein Klein­ge­wer­be lohnt sich beson­ders, wenn Sie mit wenig Kapi­tal star­ten möch­ten, neben­be­ruf­lich grün­den oder eine Geschäfts­idee tes­ten wol­len. Auch für Free­lan­cer, Krea­ti­ve oder Dienst­leis­ter ist es eine fle­xi­ble, kos­ten­güns­ti­ge und unkom­pli­zier­te Grün­dungs­form – ohne Han­dels­re­gis­ter­pflicht.

Sie müs­sen kei­ne bestimm­te Ein­nah­me­gren­ze über­schrei­ten, um ein Klein­ge­wer­be anzu­mel­den. Sobald Sie eine gewerb­li­che Tätig­keit mit Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht auf­neh­men – selbst mit kleins­tem Umsatz – besteht die Pflicht zur Anmel­dung beim Gewer­be­amt.

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