Ver­si­che­rung für Kos­me­tik­stu­di­os – Pra­xis, Haf­tung & Tech­nik absi­chern

Berufs­haft­pflicht, Sach­schutz & Rechts­schutz für sta­tio­nä­re und mobi­le Kos­me­ti­ke­rin­nen

Kosmetikerin trägt einer Kundin im Kosmetikstudio mit einem Pinsel eine Gesichtsmaske auf, Kundin liegt entspannt auf der Behandlungsliege

Kos­me­tik­stu­di­os ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: Die indi­vi­du­el­le Behand­lung der Kund­schaft, der Umgang mit spe­zi­el­len Pfle­ge­pro­duk­ten und das Arbei­ten mit ver­schie­de­nen Instru­men­ten gehö­ren zum All­tag. Ein klei­nes Miss­ge­schick oder ein unvor­her­ge­se­he­nes Ereig­nis kann schnell zu erheb­li­chen finan­zi­el­len und recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren.

Die Wahl der rich­ti­gen Ver­si­che­rung ist daher ent­schei­dend, um sich auf Ihre beruf­li­che Tätig­keit kon­zen­trie­ren zu kön­nen, ohne sich Sor­gen um poten­zi­el­le Risi­ken machen zu müs­sen. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für den Bereich der Kos­me­tik­stu­di­os beson­ders rele­vant sind und wie Sie durch ein maß­ge­schnei­der­tes Ver­si­che­rungs­kon­zept opti­mal geschützt sind.

Egal, ob Sie frei­be­ruf­lich tätig sind oder ein eige­nes Kos­me­tik­stu­dio betrei­ben: Wir unter­stüt­zen Sie dabei, exakt die Ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len, die zu Ihrer beruf­li­chen Situa­ti­on pas­sen. Ein umfas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz kann Ihnen hel­fen, fle­xi­bel und kos­ten­ef­fi­zi­ent zu blei­ben, wäh­rend Sie sich voll und ganz auf das Wohl Ihrer Kun­din­nen und Kun­den kon­zen­trie­ren.

Von der Berufs­haft­pflicht- über die Betriebs­haft­pflicht- bis hin zur Inhalts- und Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung – wir bie­ten Ihnen eine kla­re Über­sicht der wesent­li­chen Ver­si­che­run­gen, die Ihr Kos­me­tik­stu­dio vor den größ­ten Risi­ken schüt­zen und Ihnen Sicher­heit im Berufs­all­tag geben.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Absi­che­rung gegen Behand­lungs­feh­ler, all­er­gi­sche Reak­tio­nen oder Sach­schä­den durch eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung

  • Schutz vor Per­so­nen- und Sach­schä­den im Stu­dio­all­tag durch die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung

  • Inhalts­schutz bei Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser oder Van­da­lis­mus mit der Inhalts­ver­si­che­rung

  • Recht­li­che Sicher­heit bei Streit­fäl­len mit Kun­den, Mit­ar­bei­ten­den oder Behör­den durch Fir­men­rechts­schutz

  • Erwei­ter­bar durch sinn­vol­le Ergän­zun­gen wie Unfall‑, Kran­ken- oder Kfz-Ver­si­che­run­gen für einen Rund­um­schutz

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Die pas­sen­de Absi­che­rung für Kos­me­tik­stu­di­os

Kos­me­tik­stu­dio-Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Kos­me­tik­stu­di­os ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Risi­ken: von klei­nen Miss­ge­schi­cken wäh­rend der Behand­lung bis hin zu grö­ße­ren Vor­fäl­len wie Ein­bruch oder recht­li­chen Kon­flik­ten. Daher ist es ent­schei­dend, sich umfas­send abzu­si­chern. Hier sind die vier wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Ihre Tätig­keit:

Schutz bei Behand­lungs­feh­lern, Haut­re­ak­tio­nen und Pro­dukt­schä­den

Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Kos­me­tik­stu­di­os

In Kos­me­tik­stu­di­os kommt es trotz größ­ter Sorg­falt immer wie­der zu uner­war­te­ten Zwi­schen­fäl­len – von all­er­gi­schen Reak­tio­nen bis hin zu Behand­lungs­feh­lern. Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Kos­me­ti­ker vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Ereig­nis­se und gehört zur Grund­ab­si­che­rung jedes pro­fes­sio­nel­len Stu­di­os.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zählt zu den wich­tigs­ten Absi­che­run­gen im Kos­me­tik­ge­wer­be. Sie greift, wenn Drit­te – meist Kun­din­nen oder Kun­den – durch die beruf­li­che Tätig­keit des Stu­di­os zu Scha­den kom­men. Dabei kann es sich um klas­si­sche Behand­lungs­feh­ler, die Anwen­dung unge­eig­ne­ter Pro­duk­te oder auch um fal­sche Bera­tung han­deln. Schon eine all­er­gi­sche Reak­ti­on auf ein Pfle­ge­pro­dukt oder eine ent­zünd­li­che Haut­re­ak­ti­on nach einer Micro­need­ling-Behand­lung kann hohe Scha­den­er­satz­for­de­run­gen nach sich zie­hen.

Die Ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len berech­tig­te Ansprü­che und trägt die Kos­ten für Schmer­zens­geld, Behand­lungs­kos­ten oder Ver­dienst­aus­fall. Gleich­zei­tig sorgt sie dafür, dass unbe­rech­tig­te For­de­run­gen pro­fes­sio­nell abge­wehrt wer­den – inklu­si­ve der juris­ti­schen Prü­fung und Kos­ten­über­nah­me im Streit­fall.

Je nach Anbie­ter und Tarif liegt die Deckungs­sum­me oft bei meh­re­ren Mil­lio­nen Euro, um auch bei gra­vie­ren­den Per­so­nen­schä­den umfas­sen­den Schutz zu gewähr­leis­ten. Abge­si­chert sind dabei Personen‑, Sach- und in vie­len Fäl­len auch soge­nann­te Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den, etwa wenn eine Kun­din infol­ge eines Behand­lungs­feh­lers län­ge­re Zeit beruf­lich aus­fällt.

Wich­tig: Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich Schä­den ab, die im direk­ten Zusam­men­hang mit der beruf­li­chen Tätig­keit ste­hen. Schä­den am eige­nen Inven­tar, Haft­pflicht­fäl­le außer­halb des Kun­den­kon­takts oder Betriebs­un­ter­bre­chun­gen erfor­dern ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen – etwa eine Betriebs­haft­pflicht, Inhalts­ver­si­che­rung oder eine gewerb­li­che Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Wer sein Stu­dio umfas­send absi­chern möch­te, soll­te auf eine sinn­vol­le Kom­bi­na­ti­on meh­re­rer Bau­stei­ne ach­ten.

Absi­che­rung für Schä­den im Stu­dio­all­tag – außer­halb der Behand­lung

Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Kos­me­tik­stu­di­os

Nicht nur Behand­lungs­feh­ler kön­nen teu­er wer­den – auch all­täg­li­che Miss­ge­schi­cke im Stu­dio ber­gen Haf­tungs­ri­si­ken. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Kos­me­tik­stu­di­os vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Per­so­nen- und Sach­schä­den, die im Rah­men des all­ge­mei­nen Geschäfts­be­triebs ent­ste­hen – zum Bei­spiel im Emp­fangs­be­reich, War­te­zim­mer oder Ver­kaufs­raum.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ergänzt die Berufs­haft­pflicht sinn­voll und ist in vie­len Fäl­len sogar als Zusatz­bau­stein inte­grier­bar. Wäh­rend die Berufs­haft­pflicht auf die kon­kre­ten Risi­ken der kos­me­ti­schen Behand­lung abzielt, sichert die Betriebs­haft­pflicht alle Schä­den ab, die durch den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­trieb ver­ur­sacht wer­den – unab­hän­gig davon, ob ein direk­ter Behand­lungs­kon­text besteht.

Typi­sche Bei­spie­le sind Stür­ze auf rut­schi­gen Böden im Ein­gangs­be­reich, umge­sto­ße­ne Pro­duk­te, die Klei­dung von Kun­den beschä­di­gen, oder beschä­dig­te Gegen­stän­de im War­te­zim­mer. Auch Schä­den, die durch Mit­ar­bei­ter ver­ur­sacht wer­den – etwa beim Auf­bau­en von Ver­kaufs­stän­den oder bei Ver­an­stal­tun­gen außer­halb des Stu­di­os – fal­len unter den Schutz der Betriebs­haft­pflicht.

Ver­si­chert sind in der Regel Per­so­nen- und Sach­schä­den, aber auch dar­aus resul­tie­ren­de Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den. Kommt bei­spiels­wei­se ein Kun­de durch einen Stol­per­un­fall zu Scha­den und muss ärzt­lich behan­delt wer­den, über­nimmt die Ver­si­che­rung die ent­ste­hen­den Kos­ten. Gleich­zei­tig prüft sie, ob die Ansprü­che gerecht­fer­tigt sind, und über­nimmt – falls nötig – auch die Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen.

Für Kos­me­tik­stu­di­os mit Kun­den­ver­kehr, Pro­dukt­ver­kauf oder meh­re­ren Ange­stell­ten ist die Betriebs­haft­pflicht beson­ders wich­tig. Denn selbst bei größ­ter Sorg­falt las­sen sich Miss­ge­schi­cke nicht immer ver­mei­den – und die recht­li­chen Fol­gen kön­nen schnell teu­er wer­den.

Wird die Betriebs­haft­pflicht mit der Berufs­haft­pflicht kom­bi­niert, pro­fi­tie­ren Stu­dio­in­ha­ber oft von güns­ti­ge­ren Bei­trä­gen und einem naht­lo­sen Ver­si­che­rungs­schutz. Wich­tig ist, dass alle Tätig­keits­be­rei­che kor­rekt ange­ge­ben sind, damit der Ver­si­che­rungs­schutz im Ernst­fall greift.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Kos­me­ti­ke­rin pas­sen.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

Gesund­heit

Lachendes Paar sitzt auf dem Sofa und formt mit den Händen ein Hausdach – Symbol für Sicherheit rund um Haus und Wohnen

Haus & Woh­nen

Junge Frau macht ein Selfie in der Natur bei Sonnenuntergang und genießt sorglos den Moment dank frühzeitiger Vorsorge

Vor­sor­ge

Schutz für Ein­rich­tung, Gerä­te und Waren

Inhalts­ver­si­che­rung für Kos­me­tik­stu­di­os

Ein­rich­tung, Gerä­te, Pro­duk­te – die Aus­stat­tung eines Kos­me­tik­stu­di­os ist nicht nur betriebs­not­wen­dig, son­dern auch mit hohen Kos­ten ver­bun­den. Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn Inven­tar durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl, Sturm oder Van­da­lis­mus beschä­digt oder zer­stört wird.

Die Inhalts­ver­si­che­rung – oft auch Geschäfts­inhalts­versicherung genannt – ist für Kos­me­tik­stu­di­os ein zen­tra­ler Bau­stein der betrieb­li­chen Absi­che­rung. Sie deckt Schä­den an der gesam­ten Ein­rich­tung und am Inven­tar ab – etwa Behand­lungs­lie­gen, Gerä­te, The­ken, Möbel, Com­pu­ter oder Kos­me­tik­pro­duk­te im Lager. Ver­si­chert sind sowohl tech­ni­sche als auch kauf­män­ni­sche Betriebs­ein­rich­tun­gen, Waren und Vor­rä­te.

Ein Rohr­bruch, ein Brand im Gebäu­de oder ein Ein­bruch mit Van­da­lis­mus­schä­den kön­nen schnell zu hohen finan­zi­el­len Ver­lus­ten füh­ren. Die Inhalts­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten, Repa­ra­tur­kos­ten oder Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten der beschä­dig­ten Gegen­stän­de – meist zum Neu­wert. Auch Fol­ge­kos­ten, wie Auf­räum­ar­bei­ten oder tem­po­rä­re Ersatz­be­schaf­fun­gen, sind je nach Tarif mit­ver­si­chert.

Beson­ders wich­tig ist die Inhalts­ver­si­che­rung für Stu­di­os, die auf hoch­wer­ti­ge Gerä­te oder exklu­si­ve Pro­duk­te ange­wie­sen sind. Selbst kurz­fris­ti­ge Aus­fäl­le kön­nen den Betrieb stark beein­träch­ti­gen – etwa, wenn Behand­lungs­räu­me unbe­nutz­bar sind oder zen­tra­le Tech­nik ersetzt wer­den muss. Die Ver­si­che­rung hilft dabei, den Geschäfts­be­trieb nach einem Scha­den schnellst­mög­lich wie­der auf­zu­neh­men und wirt­schaft­li­che Ver­lus­te zu mini­mie­ren.

Ergän­zend kann eine soge­nann­te Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung inte­griert wer­den, die bei einer durch Sach­scha­den ver­ur­sach­ten Betriebs­un­ter­bre­chung für lau­fen­de Kos­ten (z. B. Mie­te, Gehäl­ter) und ent­gan­ge­nen Gewinn auf­kommt.

Ent­schei­dend für den opti­ma­len Schutz ist die kor­rek­te Wert­ermitt­lung des ver­si­cher­ten Inhalts. Unter­ver­si­che­run­gen soll­ten unbe­dingt ver­mie­den wer­den, da sie im Scha­den­fall zu erheb­li­chen Kür­zun­gen füh­ren kön­nen. Eine indi­vi­du­el­le Bera­tung hilft, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz für die kon­kre­te Stu­dio­aus­stat­tung und ‑grö­ße zu fin­den.

Juris­ti­sche Sicher­heit für Inha­ber und Stu­dio

Fir­men­rechts­schutz für Kos­me­tik­stu­di­os

Recht­li­che Kon­flik­te las­sen sich im Geschäfts­all­tag nicht immer ver­mei­den – ob es um Streit mit Kun­den, Ver­mie­tern oder Mit­ar­bei­ten­den geht. Der Fir­men­rechts­schutz bie­tet Kos­me­tik­stu­di­os umfas­sen­de Unter­stüt­zung bei juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen und über­nimmt Anwalts‑, Gerichts‑ und Gut­ach­ter­kos­ten.

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt Kos­me­tik­stu­di­os vor den finan­zi­el­len Fol­gen recht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die im Rah­men der betrieb­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen. Dazu zäh­len unter ande­rem Strei­tig­kei­ten aus Miet- oder Lea­sing­ver­trä­gen, arbeits­recht­li­che Kon­flik­te mit Mit­ar­bei­ten­den, Ver­trags­strei­tig­kei­ten mit Lie­fe­ran­ten oder Kun­den sowie Vor­wür­fe im Zusam­men­hang mit dem Wett­be­werbs­recht oder Daten­schutz.

Je nach Tarif sind auch Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren oder straf­recht­li­che Vor­wür­fe mit­ver­si­chert – etwa bei unbe­ab­sich­tig­ten Ver­stö­ßen gegen Hygie­ne­vor­schrif­ten oder behörd­li­chen Auf­la­gen. Auch die pas­si­ve Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che (z. B. im Rah­men einer Scha­den­er­satz­for­de­rung) fällt in den Leis­tungs­be­reich.

Die Ver­si­che­rung über­nimmt dabei sämt­li­che Kos­ten für Anwalt, Gericht, Sach­ver­stän­di­ge und Zeu­gen­ent­schä­di­gun­gen – bis zur ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me, die meist im sechs­stel­li­gen Bereich liegt. Auch außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen oder Media­ti­ons­ver­fah­ren wer­den häu­fig unter­stützt.

Ein beson­de­rer Vor­teil: Mit­ver­si­chert ist in vie­len Tari­fen auch der soge­nann­te Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz, der Inha­ber und Mit­ar­bei­ten­de bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen im beruf­li­chen Kon­text schützt – selbst dann, wenn die­se sich spä­ter als unbe­grün­det her­aus­stel­len.

Für Kos­me­tik­stu­di­os mit Kun­den­ver­kehr, Per­so­nal­ver­ant­wor­tung und Geschäfts­be­zie­hun­gen zu Drit­ten ist der Fir­men­rechts­schutz ein wich­ti­ger Schutz­schild gegen juris­ti­sche Risi­ken. Ohne Ver­si­che­rung kön­nen bereits ein­fa­che Ver­fah­ren hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen – mit Rechts­schutz an der Sei­te blei­ben Sie hand­lungs­fä­hig und auf Augen­hö­he mit Ver­trags­part­nern, Behör­den oder Anspruch­stel­lern.

Vor Ver­trags­ab­schluss lohnt sich ein Blick auf die ver­si­cher­ten Leis­tungs­be­rei­che und etwa­ige War­te­zei­ten. Eine indi­vi­du­el­le Absi­che­rung nach Bran­che und Risi­ko­pro­fil sorgt für die best­mög­li­che Unter­stüt­zung im Ernst­fall.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag — für Ihre Mit­ar­bei­ten­den & Ihr Unter­neh­men

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Bie­ten Sie Ihrem Team mehr als nur einen Arbeits­platz: Mit einer betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung inves­tie­ren Sie in Gesund­heit, Moti­va­ti­on und Loya­li­tät. Indi­vi­du­el­le Leis­tun­gen stär­ken Ihre Arbeit­ge­ber­mar­ke und machen Sie attrak­ti­ver für neue Fach­kräf­te.

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Ein kur­zer Moment kann vie­les ver­än­dern – schüt­zen Sie Ihre Mit­ar­bei­ten­den mit einer betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Ob bei der Arbeit oder auf dem Weg dort­hin: Die finan­zi­el­le Absi­che­rung sorgt für Sta­bi­li­tät im Ernst­fall und stärkt das Sicher­heits­ge­fühl im Stu­dio­all­tag.

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Ob für Kun­den­ter­mi­ne oder Besor­gungs­fahr­ten – mit einer gewerb­li­chen Kfz-Ver­si­che­rung bleibt Ihr Stu­dio fle­xi­bel und abge­si­chert. Sie schützt Ihr Fir­men­fahr­zeug bei Unfäl­len, Dieb­stahl oder Schä­den und über­nimmt zuver­läs­sig die Kos­ten im Scha­den­fall.

Zusam­men­fas­sung

Ein Kos­me­tik­stu­dio trägt täg­lich Ver­ant­wor­tung gegen­über Kun­din­nen, Mit­ar­bei­ten­den und dem eige­nen Betrieb. Ob Haut­re­ak­tio­nen nach einer Behand­lung, ein Unfall im Stu­dio oder ein Ein­bruch in der Nacht – ohne pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz kön­nen sol­che Situa­tio­nen schnell teu­er wer­den. Eine Kom­bi­na­ti­on aus Berufshaftpflicht‑, Betriebshaftpflicht‑, Inhalts- und Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet zuver­läs­si­gen Schutz vor den häu­figs­ten Risi­ken. Je nach Aus­rich­tung Ihres Stu­di­os las­sen sich zusätz­lich sinn­vol­le Ergän­zun­gen wie eine betrieb­li­che Kranken‑ oder Unfall­ver­si­che­rung inte­grie­ren. So schaf­fen Sie Sicher­heit – für sich, Ihr Team und Ihre Kund­schaft.

häu­fi­ge Fra­gen

Eine Kos­me­tik­stu­dio-Ver­si­che­rung umfasst ver­schie­de­ne Ver­si­che­run­gen, die spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se und Risi­ken von Kos­me­tik­stu­di­os zuge­schnit­ten sind. Dazu gehö­ren Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Inhalts­ver­si­che­rung und Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Die­se Ver­si­che­run­gen bie­ten umfas­sen­den Schutz vor finan­zi­el­len Risi­ken und recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Ihr Kos­me­tik­stu­dio vor den finan­zi­el­len Fol­gen, die durch Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen kön­nen. Zum Bei­spiel, wenn eine Kun­din durch eine feh­ler­haf­te Behand­lung gesund­heit­lich geschä­digt wird. Die­se Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für berech­tig­te Scha­dens­er­satz­an­sprü­che und die Abwehr unbe­grün­de­ter For­de­run­gen.

Die Inhalts­ver­si­che­rung deckt Schä­den an Ihrem Inven­tar, ein­schließ­lich Gerä­ten, Möbeln und Mate­ria­li­en, ab. Die­se Schä­den kön­nen durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Van­da­lis­mus ent­ste­hen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder Ersatz, sodass Sie im Scha­dens­fall schnell und unkom­pli­ziert wei­ter­ma­chen kön­nen.

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die im betrieb­li­chen All­tag auf­tre­ten kön­nen. Die­se Ver­si­che­rung deckt unter ande­rem die Anwalts- und Gerichts­kos­ten bei Strei­tig­kei­ten mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Mit­ar­bei­tern ab. So kön­nen Sie Ihre Rech­te effek­tiv durch­set­zen, ohne sich finan­zi­ell zu ver­aus­ga­ben.