Ver­si­che­rung für Maler­be­trie­be – Schutz bei Schä­den & Haf­tung

Betriebs­haft­pflicht, Sach­schutz und Maschi­nen­ab­si­che­rung für Maler und Lackie­rer

Maler in blauer Arbeitskleidung steht mit Farbrolle in einem hellen Raum und zeigt Daumen hoch vor frisch gestrichener Wand

Als Maler ste­hen Sie täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: anspruchs­vol­le Pro­jek­te, wech­seln­de Arbeits­be­din­gun­gen, emp­find­li­che Mate­ria­li­en – und all das mit gro­ßer Ver­ant­wor­tung. Ein klei­ner Feh­ler, ein Ver­se­hen oder ein unvor­her­seh­ba­res Ereig­nis kann schnell schwer­wie­gen­de finan­zi­el­le Fol­gen haben.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre krea­ti­ve Tätig­keit kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich Sor­gen um finan­zi­el­le Risi­ken machen zu müs­sen, ist der rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­schutz unver­zicht­bar. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für Maler wirk­lich wich­tig sind, wie Sie mit einem umfas­sen­den Ver­si­che­rungs­kon­zept auf der siche­ren Sei­te ste­hen – und wo sich Kos­ten cle­ver ein­spa­ren las­sen.

Ob Sie als selbst­stän­di­ger Maler arbei­ten oder ein grö­ße­res Maler­un­ter­neh­men lei­ten: Wir unter­stüt­zen Sie dabei, genau die Ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len, die opti­mal zu Ihrem Maler­be­trieb und Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen pas­sen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Maler­be­trie­be unver­zicht­bar. Sie schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Arbeits­feh­lern, Miss­ge­schi­cken oder sons­ti­gen beruf­li­chen Ver­säum­nis­sen. Die­se Ver­si­che­rung deckt Scha­den­er­satz­for­de­run­gen ab und über­nimmt die Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die aus sol­chen Vor­fäl­len resul­tie­ren.

  • Maler arbei­ten oft­mals mit teu­ren Werk­zeu­gen und emp­find­li­chen Mate­ria­li­en. Eine Inhalts­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für Ihre gesam­te Aus­stat­tung – von Mal­erwerk­zeu­gen und tech­ni­schen Gerä­ten bis hin zu Far­ben und Mate­ria­li­en. Die­se Ver­si­che­rung schützt Ihr Inven­tar vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus und sorgt dafür, dass Sie nach einem Scha­den­fall schnell wie­der ein­satz­be­reit sind.

  • Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet Malern recht­li­chen Schutz im beruf­li­chen All­tag. Sie über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und Sach­ver­stän­di­ge, wenn es zu recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Kun­den, Ver­mie­tern oder Geschäfts­part­nern kommt. Die­se Ver­si­che­rung sorgt für recht­li­chen Rück­halt und finan­zi­el­len Schutz bei Rechts­strei­tig­kei­ten.

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Die pas­sen­de Absi­che­rung für Ihren Maler­be­trieb

Ver­si­che­run­gen für Maler im Über­blick

Jeder Maler­be­trieb bringt eige­ne Risi­ken mit sich – von klei­nen Miss­ge­schi­cken bis hin zu grö­ße­ren Schä­den durch Feu­er, Was­ser oder Ein­bruch­dieb­stahl. Des­halb ist es ent­schei­dend, die wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Ihren Betrieb genau zu ken­nen und sinn­voll zu kom­bi­nie­ren. Die fol­gen­den vier Ver­si­che­run­gen bil­den das sta­bi­le Fun­da­ment für Ihre betrieb­li­che Absi­che­rung.

Wir stel­len Ihnen alle Pro­duk­te auf die­ser Sei­te im Detail vor – inklu­si­ve Leis­tun­gen, Bei­trä­gen und prak­ti­schen Bei­spie­len.

Unver­zicht­bar im Maler­hand­werk

War­um eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Maler­be­trie­be unver­zicht­bar ist

Im Maler- und Lackie­rer­hand­werk ist der direk­te Kon­takt zu Kun­den­räu­men, Ein­rich­tung und Bau­stel­len All­tag. Bereits klei­ne Unacht­sam­kei­ten kön­nen gro­ße Schä­den ver­ur­sa­chen – mit finan­zi­el­len Fol­gen, die ohne Ver­si­che­rung exis­tenz­be­dro­hend sein kön­nen. Die Betriebs­haft­pflicht zählt des­halb zu den wich­tigs­ten Absi­che­run­gen für Maler­be­trie­be jeder Grö­ße.

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Maler­be­trie­be vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn durch ihre beruf­li­che Tätig­keit Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den bei Drit­ten ent­ste­hen. Typi­sche Scha­den­fäl­le rei­chen von ver­schmutz­ten Tep­pi­chen und beschä­dig­ten Möbeln bis hin zu Ver­let­zun­gen, die durch unge­si­cher­te Arbeits­be­rei­che ver­ur­sacht wer­den. Ob ein Mit­ar­bei­ter bei einem Kun­den Far­be ver­schüt­tet oder beim Strei­chen ver­se­hent­lich eine Glas­schei­be beschä­digt – in sol­chen Fäl­len über­nimmt die Betriebs­haft­pflicht die Regu­lie­rung berech­tig­ter Scha­den­er­satz­an­sprü­che. Gleich­zei­tig wehrt sie unbe­rech­tig­te For­de­run­gen ab, not­falls auch gericht­lich – die­ser soge­nann­te pas­si­ve Rechts­schutz ist fes­ter Bestand­teil der Poli­ce.

Beson­ders rele­vant ist die­se Absi­che­rung für Maler­be­trie­be, da sie regel­mä­ßig in sen­si­blen Berei­chen arbei­ten: in pri­va­ten Haus­hal­ten, gewerb­li­chen Objek­ten oder auf engen Bau­stel­len. Schä­den las­sen sich trotz größ­ter Sorg­falt nie ganz aus­schlie­ßen. Schon ein ein­zi­ger Vor­fall kann vier- bis fünf­stel­li­ge Kos­ten ver­ur­sa­chen – etwa für Repa­ra­tu­ren, Ersatz­be­schaf­fun­gen oder Schmer­zens­geld. Ohne Ver­si­che­rung muss der Betrieb oder im schlimms­ten Fall der Inha­ber per­sön­lich dafür auf­kom­men.

Die Ver­si­che­rungs­sum­men in der Betriebs­haft­pflicht lie­gen in der Regel im Mil­lio­nen­be­reich und soll­ten auf die Betriebs­grö­ße und das Risi­ko­pro­fil abge­stimmt sein. Neben der Grund­de­ckung las­sen sich vie­le Poli­cen um wei­te­re Bau­stei­ne ergän­zen, etwa für Nach­haf­tung bei abge­schlos­se­nen Pro­jek­ten, Schä­den an gemie­te­ten Objek­ten oder Tätig­kei­ten im Aus­land.

Auch wenn die Betriebs­haft­pflicht für Maler recht­lich nicht vor­ge­schrie­ben ist, ver­lan­gen vie­le Auf­trag­ge­ber – ins­be­son­de­re bei öffent­li­chen oder gewerb­li­chen Auf­trä­gen – den Nach­weis eines gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schut­zes. Für Ein­zel­un­ter­neh­mer wie auch für grö­ße­re Betrie­be ist die Betriebs­haft­pflicht daher nicht nur ein frei­wil­li­ger Schutz, son­dern de fac­to eine betrieb­li­che Not­wen­dig­keit.

Schutz für Werk­zeu­ge, Maschi­nen und Mate­ri­al

War­um eine Inhalts­ver­si­che­rung für Maler­be­trie­be so wich­tig ist

Ein­bruch, Feu­er oder Lei­tungs­was­ser­schä­den kön­nen bin­nen Minu­ten die gesam­te Betriebs­ein­rich­tung zer­stö­ren. Für Maler­be­trie­be bedeu­tet das nicht nur den Ver­lust von Werk­zeug und Maschi­nen, son­dern auch Still­stand im Arbeits­all­tag. Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Ereig­nis­se.

Die Inhalts­ver­si­che­rung – auch Geschäfts­inhalts­versicherung genannt – sichert die tech­ni­sche und kauf­män­ni­sche Betriebs­ein­rich­tung sowie gela­ger­te Waren und Mate­ria­li­en gegen eine Viel­zahl von Gefah­ren ab. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on, Ein­bruch­dieb­stahl, Van­da­lis­mus nach Ein­bruch, Lei­tungs­was­ser sowie Sturm und Hagel. Für Maler­be­trie­be umfasst der Schutz typi­scher­wei­se Werk­zeu­ge, Maschi­nen, Farb­vor­rä­te, Lei­tern, Gerüs­te und Büro­aus­stat­tung.

Ein Brand in der Werk­statt, ein Was­ser­scha­den durch geplatz­te Lei­tun­gen oder ein nächt­li­cher Ein­bruch mit Dieb­stahl teu­rer Maschi­nen – all die­se Sze­na­ri­en kön­nen exis­tenz­be­dro­hend sein, wenn kei­ne pas­sen­de Absi­che­rung besteht. Die Inhalts­ver­si­che­rung über­nimmt im Scha­dens­fall die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Wie­der­be­schaf­fung – bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Auch Fol­ge­kos­ten wie Auf­räum­ar­bei­ten oder eine mög­li­che Betriebs­un­ter­bre­chung kön­nen je nach Tarif ein­ge­schlos­sen sein.

Gera­de für Maler­be­trie­be, die in Vor­leis­tung gehen und regel­mä­ßig Mate­ria­li­en oder Maschi­nen auf Lager haben, stellt die Inhalts­ver­si­che­rung eine zen­tra­le Absi­che­rung dar. Denn die Ersatz­be­schaf­fung nach einem Total­scha­den ist häu­fig mit hohen Inves­ti­tio­nen ver­bun­den – ganz abge­se­hen vom zeit­li­chen Auf­wand und den Umsatz­ein­bu­ßen wäh­rend der Wie­der­her­stel­lung des Betriebs.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te dabei stets dem tat­säch­li­chen Wert des Betriebs­in­halts ent­spre­chen. Eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung ist sinn­voll, um Unter­ver­si­che­run­gen zu ver­mei­den. Für Betrie­be mit wech­seln­dem Lager­be­stand oder meh­re­ren Stand­or­ten bie­ten vie­le Ver­si­che­rer auch fle­xi­ble Lösun­gen mit pau­scha­ler Deckung oder Außen­ver­si­che­rungs­schutz.

Auch wenn die Inhalts­ver­si­che­rung nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, wird sie von Fach­ver­bän­den und Innun­gen aus­drück­lich emp­foh­len. Sie bil­det – gemein­sam mit der Betriebs­haft­pflicht – das Fun­da­ment für ein pro­fes­sio­nel­les Risi­ko­ma­nage­ment im Maler­hand­werk.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Maler pas­sen.

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War­um Maler­be­trie­be auf Fir­men­rechts­schutz nicht ver­zich­ten soll­ten

Ein unbe­zahl­ter Auf­trag, Streit mit einem Lie­fe­ran­ten oder eine arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung – juris­ti­sche Kon­flik­te gehö­ren auch im Hand­werk zum All­tag. Der Fir­men­rechts­schutz schützt Maler­be­trie­be vor den finan­zi­el­len Fol­gen recht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen und sichert die Hand­lungs­fä­hig­keit.

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist eine zen­tra­le Ergän­zung zur betrieb­li­chen Absi­che­rung im Maler­hand­werk. Sie über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren, Gut­ach­ten und teils auch Schlich­tungs­ver­fah­ren – unab­hän­gig davon, ob Sie ver­klagt wer­den oder selbst Ihre Ansprü­che durch­set­zen müs­sen. Gera­de bei kom­ple­xen oder lang­wie­ri­gen Ver­fah­ren kön­nen sich die Kos­ten schnell auf meh­re­re Tau­send Euro sum­mie­ren.

Typi­sche Ein­satz­be­rei­che im All­tag eines Maler­be­triebs sind unter ande­rem Strei­tig­kei­ten mit Auf­trag­ge­bern über die Ver­gü­tung, Män­gel­rü­gen nach abge­schlos­se­nen Arbei­ten, Kon­flik­te mit Mie­tern bei Fas­sa­den­ar­bei­ten oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mit­ar­bei­ten­den im Rah­men von Arbeits­ver­trä­gen oder Kün­di­gun­gen. Auch steu­er- und sozi­al­recht­li­che Ver­fah­ren gegen­über Behör­den las­sen sich je nach Tarif abde­cken.

Der Fir­men­rechts­schutz bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, recht­lich fun­diert zu han­deln – ohne finan­zi­el­le Risi­ken ein­zu­ge­hen oder auf berech­tig­te Ansprü­che zu ver­zich­ten. Vie­le Tari­fe beinhal­ten zudem eine tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung oder eine anwalt­li­che Bera­tung durch Part­ner­kanz­lei­en, sodass Sie auch in schwie­ri­gen Situa­tio­nen schnell eine fun­dier­te Ein­schät­zung erhal­ten.

Beson­ders für klei­ne­re und mitt­le­re Betrie­be ist der Fir­men­rechts­schutz eine wich­ti­ge Ent­las­tung, da er nicht nur Sicher­heit bie­tet, son­dern auch den Rücken frei­hält, um sich auf das Tages­ge­schäft zu kon­zen­trie­ren. Je nach Ver­si­che­rer las­sen sich bran­chen­spe­zi­fi­sche Leis­tun­gen ein­schlie­ßen, z. B. erwei­ter­ter Ver­trags­rechts­schutz für Hand­werks­leis­tun­gen oder Schutz bei gewerb­li­chen Miet­ver­hält­nis­sen.

Auch wenn die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht ver­pflich­tend ist, zählt sie zu den wich­tigs­ten frei­wil­li­gen Poli­cen im Maler­hand­werk – denn im Ernst­fall ent­schei­det sie dar­über, ob Sie Ihr Recht durch­set­zen kön­nen oder aus Kos­ten­grün­den ver­zich­ten müs­sen.

Schutz bei Arbeits- und Wege­un­fäl­len

War­um Maler eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung brau­chen

Ein Sturz von der Lei­ter, ein Arbeits­un­fall auf der Bau­stel­le oder ein schwe­rer Wege­un­fall – im Maler­hand­werk sind kör­per­li­che Risi­ken all­ge­gen­wär­tig. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den finan­zi­el­len Schutz, wenn die gesetz­li­che Absi­che­rung nicht aus­reicht.

Maler arbei­ten häu­fig auf Gerüs­ten, Lei­tern, in engen Räu­men oder mit Maschi­nen – das Unfall­ri­si­ko ist im Berufs­all­tag ent­spre­chend hoch. Zwar sind ange­stell­te Mit­ar­bei­ter gesetz­lich unfall­ver­si­chert, jedoch greift die­se Absi­che­rung aus­schließ­lich bei Arbeits- oder Wege­un­fäl­len. Unfäl­le in der Frei­zeit, bei Reno­vie­run­gen zu Hau­se oder beim Sport blei­ben unver­si­chert. Für selbst­stän­di­ge Maler, Inha­ber oder mit­ar­bei­ten­de Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge besteht zudem kei­ne auto­ma­ti­sche gesetz­li­che Absi­che­rung.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung schließt die­se Ver­sor­gungs­lü­cke und bie­tet finan­zi­el­len Schutz rund um die Uhr – welt­weit und unab­hän­gig davon, ob ein Unfall wäh­rend der Arbeit oder in der Frei­zeit pas­siert. Ver­si­chert sind u. a. Inva­li­di­täts­leis­tun­gen, Tage­gel­der, Ber­gungs­kos­ten oder Reha-Leis­tun­gen. Auch kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen oder Umbau­kos­ten für Woh­nung und Auto las­sen sich je nach Tarif mit­ver­si­chern.

Für Maler­be­trie­be kann eine Grup­pen-Unfall­ver­si­che­rung sinn­voll sein, mit der alle Mit­ar­bei­ten­den abge­si­chert wer­den – oft zu ver­güns­tig­ten Kon­di­tio­nen und ohne Gesund­heits­prü­fung. Dies stärkt nicht nur die Mit­ar­bei­ter­bin­dung, son­dern schützt den Betrieb im Ernst­fall vor Lohn­aus­fall­kos­ten oder Scha­den­er­satz­for­de­run­gen bei blei­ben­den Schä­den.

Gera­de bei kör­per­lich anspruchs­vol­len Beru­fen wie dem Maler­hand­werk soll­te die Unfall­ab­si­che­rung indi­vi­du­ell auf die Risi­ken und Tätig­keits­fel­der abge­stimmt sein. Dabei ist nicht nur die Höhe der Inva­li­di­täts­leis­tung ent­schei­dend, son­dern auch die Glie­derta­xe, der Pro­gres­si­ons­ver­lauf und der Ein­schluss von Zusatz­bau­stei­nen wie Kran­ken­haus­ta­ge­geld oder Sofort­leis­tung bei schwe­ren Ver­let­zun­gen.

Ein fun­dier­ter Tarif­ver­gleich hilft, die pas­sen­de Absi­che­rung zu fin­den – abge­stimmt auf Unter­neh­mens­grö­ße, Risi­ko­pro­fil und per­sön­li­che Lebens­si­tua­ti­on. So bleibt die Exis­tenz gesi­chert – auch wenn ein Unfall alles ver­än­dert.

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häu­fi­ge Fra­gen

Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Maler­be­trie­be vor den finan­zi­el­len Fol­gen, die durch Arbeits­feh­ler, Miss­ge­schi­cke oder sons­ti­ge beruf­li­che Ver­säum­nis­se ent­ste­hen kön­nen. Sie deckt Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und über­nimmt die Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die sich aus sol­chen Vor­fäl­len erge­ben.

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und Sach­ver­stän­di­ge bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Kun­den, Ver­mie­tern oder Geschäfts­part­nern. Sie bie­tet finan­zi­el­len Schutz und recht­li­chen Bei­stand, sodass Sie Ihre Rech­te effek­tiv durch­set­zen kön­nen.

Eine Inhalts­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für Ihre Betriebs- und Geschäfts­aus­stat­tung, wie Mal­erwerk­zeu­ge, tech­ni­sche Gerä­te, Far­ben, Mate­ria­li­en und Büro­mö­bel. Sie schützt vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus und sorgt dafür, dass Sie nach einem Scha­den­fall schnell wie­der ein­satz­be­reit sind.

Eine Unfall­ver­si­che­rung ist beson­ders sinn­voll im Maler­hand­werk, wo die Tätig­kei­ten kör­per­lich anspruchs­voll und das Risi­ko für Arbeits­un­fäl­le hoch ist. Sie bie­tet finan­zi­el­len Schutz bei Unfäl­len, die zu kör­per­li­chen Schä­den oder Inva­li­di­tät füh­ren, und deckt Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men und Ein­kom­mens­aus­fall.

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