Ver­si­che­rung für Pfle­ge­be­ru­fe – Absi­che­rung im Pfle­ge­all­tag

Berufs­haft­pflicht, Rechts­schutz & Vor­sor­ge für Pfle­ge­kräf­te und Pfle­ge­diens­te

Junge Pflegekraft in Berufskleidung mit Tasche und Klemmbrett auf dem Weg zum Einsatz

Pfle­ge­kräf­te ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: kör­per­li­che Arbeit, engen Zeit­plä­nen, direk­tem Pati­en­ten- und Kli­en­ten­kon­takt – all das mit einer hohen Ver­ant­wor­tung. Ein klei­ner Feh­ler, ein Miss­ge­schick oder ein unvor­her­seh­ba­res Ereig­nis kann schnell zu erheb­li­chen finan­zi­el­len und recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Pfle­ge­ar­beit kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich Sor­gen um mög­li­che Risi­ken zu machen, ist die rich­ti­ge Absi­che­rung unver­zicht­bar. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für Pfle­ge­kräf­te wirk­lich wich­tig sind, wie Sie durch ein modu­la­res Ver­si­che­rungs­kon­zept fle­xi­bel blei­ben und wo sich Kos­ten effi­zi­ent ein­spa­ren las­sen.

Egal, ob Sie als ein­zel­ne Pfle­ge­kraft tätig sind oder ein Team lei­ten: Wir unter­stüt­zen Sie dabei, genau die Ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len, die zu Ihrer Tätig­keit und Ihrer beruf­li­chen Situa­ti­on pas­sen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Pfle­ge­kräf­te unver­zicht­bar, um sich vor Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den abzu­si­chern, die wäh­rend der Aus­übung der Pfle­ge ent­ste­hen kön­nen. Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch Feh­ler in der Pfle­ge­ar­beit ver­ur­sacht wer­den.

  • Eine Unfall­ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig in der Pfle­ge­bran­che, da die täg­li­che Arbeit kör­per­lich sehr belas­tend ist und das Risi­ko für Arbeits­un­fäl­le hoch ist. Die­se Ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung im Fal­le von Unfäl­len, die zu Ver­let­zun­gen oder Behin­de­run­gen füh­ren.

  • Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet Schutz bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, sei es mit Arbeit­ge­bern, Pati­en­ten oder deren Ange­hö­ri­gen. Die­se Ver­si­che­rung ent­las­tet Sie sowohl finan­zi­ell als auch orga­ni­sa­to­risch.

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Die pas­sen­de Absi­che­rung für Pfle­ge­kräf­te

Pfle­ge­be­ru­fe-Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Pfle­ge­be­ru­fe sind mit spe­zi­fi­schen Risi­ken ver­bun­den – von klei­ne­ren Feh­lern bei der Pfle­ge eines Pati­en­ten bis hin zu grö­ße­ren Vor­fäl­len durch gesund­heit­li­che Pro­ble­me oder recht­li­che Kon­flik­te. Daher ist es ent­schei­dend, die wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Ihren Pfle­ge­all­tag genau zu ken­nen und sinn­voll zu kom­bi­nie­ren. Die fol­gen­den vier Ver­si­che­run­gen bil­den das sta­bi­le Fun­da­ment für Ihre beruf­li­che Absi­che­rung.

Wir stel­len Ihnen alle Pro­duk­te auf die­ser Sei­te im Detail vor – inklu­si­ve Leis­tun­gen, Bei­trä­gen und Bei­spie­len aus der Pra­xis.

Rechts­si­cher­heit und Exis­tenz­schutz im Pfle­ge­be­ruf

War­um die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Pfle­ge­kräf­te unver­zicht­bar ist

Pfle­ge­kräf­te über­neh­men täg­lich Ver­ant­wor­tung für Men­schen – ob im sta­tio­nä­ren Bereich, in der ambu­lan­ten Pfle­ge oder als selbst­stän­di­ge Fach­kraft. Feh­ler las­sen sich trotz größ­ter Sorg­falt nicht immer ver­mei­den. Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn es zu Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen kommt.

Im Pfle­ge­all­tag kann jede Hand­lung weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen haben. Bereits klei­ne Unacht­sam­kei­ten – etwa bei der Ver­ab­rei­chung von Medi­ka­men­ten, der Mobi­li­sa­ti­on eines Pati­en­ten oder der Doku­men­ta­ti­on – kön­nen zu Per­so­nen- oder Sach­schä­den füh­ren. Kommt es dabei zu einem Vor­wurf der Fahr­läs­sig­keit, haf­ten Pfle­ge­kräf­te per­sön­lich. Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Zah­lung berech­tig­ter Scha­den­er­satz­an­sprü­che bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, die meist bei meh­re­ren Mil­lio­nen Euro liegt. Gleich­zei­tig schützt sie auch vor unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen, indem sie eine recht­li­che Prü­fung durch­führt und gege­be­nen­falls die Kos­ten für eine gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung trägt (pas­si­ver Rechts­schutz).

Beson­ders rele­vant ist die­ser Schutz für selbst­stän­di­ge Pfle­ge­kräf­te, Ein­zel­un­ter­neh­me­rin­nen im Bereich der häus­li­chen Pfle­ge oder frei­be­ruf­lich täti­ge Pfle­ge­fach­per­so­nen. Wäh­rend ange­stell­te Pfle­ge­kräf­te in vie­len Fäl­len über den Arbeit­ge­ber abge­si­chert sind, besteht bei frei­en Tätig­kei­ten oder neben­be­ruf­li­chen Enga­ge­ments ein eigen­stän­di­ger Absi­che­rungs­be­darf. Auch Hono­rar­kräf­te oder Pfle­ge­kräf­te mit aus­län­di­schem Abschluss soll­ten prü­fen, ob ein eige­ner Ver­si­che­rungs­schutz not­wen­dig ist.

Typi­sche Scha­den­bei­spie­le zei­gen, wie schnell hohe Sum­men ent­ste­hen: Ein Pati­ent stürzt bei der Mobi­li­sa­ti­on und zieht sich schwer­wie­gen­de Ver­let­zun­gen zu. Eine fal­sche Medi­ka­men­ten­ga­be führt zu einer aku­ten Ver­gif­tung mit Fol­ge­kos­ten im fünf­stel­li­gen Bereich. Oder ein Pfle­ge­feh­ler wird rück­wir­kend doku­men­tiert und führt zu einer zivil­recht­li­chen Haf­tung.

Die Ver­si­che­rung leis­tet in die­sen Fäl­len nicht nur für Schmer­zens­geld und Behand­lungs­kos­ten, son­dern schützt auch das beruf­li­che Fort­kom­men – denn eine Haf­tung ohne Ver­si­che­rung kann schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist daher nicht nur ein emp­feh­lens­wer­ter, son­dern für bestimm­te Berufs­grup­pen und Tätig­kei­ten fak­tisch unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der beruf­li­chen Absi­che­rung. Der tat­säch­li­che Ver­si­che­rungs­be­darf rich­tet sich nach Tätig­keits­feld, Anstel­lungs­ver­hält­nis und etwa­igen Risi­ken im Pfle­ge­all­tag.

Wenn der Pfle­ge­be­ruf zur gesund­heit­li­chen Belas­tung wird

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Pfle­ge­kräf­te: Wich­ti­ger Schutz bei kör­per­li­cher oder psy­chi­scher Ein­schrän­kung

Pfle­ge­kräf­te sind im Arbeits­all­tag hohen kör­per­li­chen und emo­tio­na­len Belas­tun­gen aus­ge­setzt. Rücken­pro­ble­me, Band­schei­ben­vor­fäl­le, chro­ni­sche Erkran­kun­gen oder psy­chi­sche Erschöp­fung gehö­ren zu den häu­figs­ten Ursa­chen für eine vor­zei­ti­ge Berufs­un­fä­hig­keit. Eine pas­sen­de Absi­che­rung hilft, den Lebens­stan­dard auch im Ernst­fall auf­recht­zu­er­hal­ten.

Der Pfle­ge­be­ruf zählt zu den kör­per­lich anspruchs­volls­ten Tätig­kei­ten in Deutsch­land. Regel­mä­ßi­ges Heben, Dre­hen, Lagern und Mobi­li­sie­ren von Pati­en­ten belas­tet den Bewe­gungs­ap­pa­rat oft über vie­le Jah­re hin­weg. Gleich­zei­tig sind Pfle­ge­kräf­te auch psy­chisch gefor­dert – etwa durch Schicht­dienst, Per­so­nal­man­gel, Zeit­druck oder emo­tio­na­le Aus­nah­me­si­tua­tio­nen im Umgang mit Pati­en­ten und Ange­hö­ri­gen. Die­se Dau­er­be­las­tung führt nicht sel­ten zu Beschwer­den, die eine wei­te­re Berufs­aus­übung unmög­lich machen.

Tritt eine gesund­heit­li­che Ein­schrän­kung ein, die dazu führt, dass die zuletzt aus­ge­üb­te Tätig­keit nicht mehr aus­ge­übt wer­den kann, greift die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sie zahlt eine monat­li­che Ren­te, sobald der medi­zi­ni­sche Nach­weis einer min­des­tens 50-pro­zen­ti­gen Berufs­un­fä­hig­keit vor­liegt – meist unab­hän­gig davon, ob eine Tätig­keit in einem ande­ren Beruf noch mög­lich wäre. Für Pfle­ge­kräf­te ist dies beson­ders rele­vant, da eine Umori­en­tie­rung auf­grund von Aus­bil­dung oder Belas­tungs­pro­fil oft schwie­rig ist.

Wich­tig ist, dass der Ver­si­che­rungs­schutz bereits in jun­gen Jah­ren abge­schlos­sen wird, da Gesund­heits­fra­gen eine ent­schei­den­de Rol­le bei der Annah­me spie­len. Wer bereits an Rücken­pro­ble­men, psy­chi­schen Beschwer­den oder chro­ni­schen Erkran­kun­gen lei­det, hat es deut­lich schwe­rer, eine leis­tungs­fä­hi­ge Absi­che­rung zu erhal­ten.

Die Höhe der monat­li­chen Ren­te soll­te sich an den lau­fen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten ori­en­tie­ren und idea­ler­wei­se auch Mie­te, lau­fen­de Aus­ga­ben und Vor­sor­ge abde­cken. Für Aus­zu­bil­den­de oder jun­ge Fach­kräf­te gibt es spe­zi­el­le Ein­stei­ger-Tari­fe mit Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie – so kann der Schutz spä­ter ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung ange­passt wer­den.

Ange­stell­te Pfle­ge­kräf­te soll­ten nicht auf die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te ver­trau­en, da die­se nur dann leis­tet, wenn über­haupt kei­ne Tätig­keit mehr aus­ge­übt wer­den kann – und die Aus­zah­lungs­sum­men oft deut­lich unter dem Exis­tenz­mi­ni­mum lie­gen. Für selbst­stän­di­ge Pfle­ge­kräf­te, frei­be­ruf­li­che Pfle­ge­be­ra­te­rin­nen oder Hono­rar­kräf­te besteht ohne­hin kein gesetz­li­cher Schutz.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung stellt daher einen zen­tra­len Bau­stein der per­sön­li­chen Absi­che­rung dar. Sie schützt Pfle­ge­kräf­te vor dem finan­zi­el­len Risi­ko, wenn die eige­ne Gesund­heit nicht mehr mit dem beruf­li­chen All­tag ver­ein­bar ist – und sorgt dafür, dass Betrof­fe­ne im Ernst­fall nicht auf staat­li­che Grund­si­che­rung ange­wie­sen sind.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Pfle­ger pas­sen.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

Gesund­heit

Lachendes Paar sitzt auf dem Sofa und formt mit den Händen ein Hausdach – Symbol für Sicherheit rund um Haus und Wohnen

Haus & Woh­nen

Junge Frau macht ein Selfie in der Natur bei Sonnenuntergang und genießt sorglos den Moment dank frühzeitiger Vorsorge

Vor­sor­ge

Unfäl­le im Pfle­ge­all­tag sind kei­ne Sel­ten­heit

Unfall­ver­si­che­rung für Pfle­ge­kräf­te: Sicher­heit bei beruf­li­chen und pri­va­ten Unfäl­len

Pfle­ge­kräf­te bewe­gen sich täg­lich in einem dyna­mi­schen Arbeits­um­feld mit erhöh­ter Unfall­ge­fahr – sei es beim Heben von Pati­en­ten, auf nas­sen Böden oder bei Dienst­fahr­ten. Doch auch außer­halb der Arbeit kön­nen Unfäl­le schwer­wie­gen­de Fol­gen haben. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, wenn gesetz­li­che Leis­tun­gen nicht aus­rei­chen.

Im Berufs­all­tag von Pfle­ge­kräf­ten sind kör­per­li­che Belas­tun­gen und poten­zi­el­le Gefah­ren stän­di­ger Beglei­ter. Rück­wärts stol­pern beim Umla­gern eines Pati­en­ten, eine Schnitt­ver­let­zung beim Anrei­chen von Uten­si­li­en oder ein Sturz auf glat­tem Boden – schon klei­ne Unacht­sam­kei­ten kön­nen zu ernst­haf­ten Ver­let­zun­gen füh­ren. Zwar greift in sol­chen Fäl­len die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung, doch die­se leis­tet aus­schließ­lich bei Arbeits­un­fäl­len oder auf dem direk­ten Weg zur Arbeits­stel­le.

Die meis­ten Unfäl­le ereig­nen sich jedoch in der Frei­zeit – beim Sport, im Haus­halt oder unter­wegs. Für die­se Fäl­le kommt die gesetz­li­che Absi­che­rung nicht auf. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung schließt die­se Lücke: Sie zahlt eine Kapi­tal­leis­tung oder eine monat­li­che Unfall­ren­te, wenn durch einen Unfall eine dau­er­haf­te kör­per­li­che Beein­träch­ti­gung (Inva­li­di­tät) ent­steht. Auch zusätz­li­che Leis­tun­gen wie Ber­gungs­kos­ten, kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen oder Reha-Zuschüs­se kön­nen ent­hal­ten sein.

Gera­de in Pfle­ge­be­ru­fen ist das Risi­ko erhöht, dass eine Unfall­ver­let­zung lang­fris­ti­ge beruf­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zieht. Ein kom­ple­xer Hand­bruch, eine Schul­ter­ver­let­zung oder ein Band­schei­ben­vor­fall infol­ge eines Stur­zes kön­nen dazu füh­ren, dass bestimm­te Tätig­kei­ten dau­er­haft nicht mehr mög­lich sind. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung hilft, finan­zi­el­le Eng­päs­se zu über­brü­cken und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen im All­tag zu finan­zie­ren.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Die Ver­si­che­rung gilt welt­weit und rund um die Uhr – also auch im Urlaub, zu Hau­se oder auf dem Weg zum Ein­kauf. Damit ist sie nicht nur im Pfle­ge­all­tag, son­dern in allen Lebens­be­rei­chen eine sinn­vol­le Ergän­zung zur Grund­ab­si­che­rung.

Beim Abschluss ist ins­be­son­de­re auf die Glie­derta­xe, den Pro­gres­si­ons­satz und even­tu­el­le Aus­schlüs­se zu ach­ten. Auch eine Unfall­ren­te kann für Pfle­ge­kräf­te mit höhe­rem Risi­ko sinn­voll sein. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten zudem Tari­fe mit spe­zi­el­len Zusatz­leis­tun­gen für bestimm­te Berufs­grup­pen.

Für Pfle­ge­kräf­te, die sich gegen die finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls absi­chern möch­ten – sei es im pri­va­ten Bereich oder zur Ergän­zung der gesetz­li­chen Leis­tun­gen –, bie­tet die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung einen wich­ti­gen Bau­stein für mehr Sicher­heit und Plan­bar­keit.

Wenn der Pfle­ge­be­ruf recht­li­che Fol­gen mit sich bringt

Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Pfle­ge­kräf­te: Sicher­heit bei arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten und mehr

Pfle­ge­kräf­te ste­hen zuneh­mend im Fokus recht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen – sei es bei Strei­tig­kei­ten mit dem Arbeit­ge­ber, Vor­wür­fen im Umgang mit Pati­en­ten oder im pri­va­ten Bereich. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung unter­stützt bei der Durch­set­zung Ihrer Inter­es­sen und schützt vor hohen Anwalts- und Gerichts­kos­ten.

Im Pfle­ge­all­tag tref­fen Fach­kräf­te tag­täg­lich Ent­schei­dun­gen, die unter Stress, Zeit­druck und hoher Ver­ant­wor­tung erfol­gen. Dabei kön­nen Kon­flik­te ent­ste­hen, die recht­li­che Fol­gen haben – etwa wenn Pati­en­ten oder Ange­hö­ri­ge den Vor­wurf eines Pfle­ge­feh­lers erhe­ben, Arbeit­ge­ber arbeits­recht­li­che Maß­nah­men ein­lei­ten oder Streit um Dienst­zei­ten und Abmah­nun­gen ent­steht.

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet hier finan­zi­el­len Rück­halt und pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung. Sie über­nimmt – je nach Tarif – die Kos­ten für Anwäl­te, Gut­ach­ten, Gerichts­ver­fah­ren und außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen. Beson­ders rele­vant ist der Arbeits­rechts­schutz: Bei Kün­di­gung, Abmah­nung oder unge­recht­fer­tig­ten Vor­wür­fen kön­nen Pfle­ge­kräf­te recht­lich gegen den Arbeit­ge­ber vor­ge­hen, ohne das Kos­ten­ri­si­ko selbst tra­gen zu müs­sen.

Doch auch außer­halb des Berufs schützt eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung vor unvor­her­ge­se­he­nen Aus­ga­ben – z. B. bei Ver­kehrs­un­fäl­len, Strei­tig­kei­ten mit Ver­mie­tern oder Pro­ble­men mit Online­käu­fen. Gera­de Pfle­ge­kräf­te, die durch Schicht­dienst, emo­tio­na­le Belas­tung und kör­per­li­che Bean­spru­chung stark gefor­dert sind, haben oft weder Zeit noch Ner­ven, sich allein durch recht­li­che Kon­flik­te zu kämp­fen.

Ein oft unter­schätz­ter Bau­stein ist der soge­nann­te Straf­rechts­schutz: Wird einer Pfle­ge­kraft z. B. Kör­per­ver­let­zung oder unter­las­se­ne Hil­fe­leis­tung vor­ge­wor­fen, kann die Ver­si­che­rung die Kos­ten für Ver­tei­di­gung und Gut­ach­ter über­neh­men. Dies ist ins­be­son­de­re bei anony­men Anzei­gen oder kri­ti­schen Zwi­schen­fäl­len im Kli­nik- oder Pfle­ge­heim­all­tag rele­vant.

Die Aus­wahl des pas­sen­den Rechts­schutz-Tarifs soll­te sorg­fäl­tig erfol­gen. Wich­tig sind u. a. die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me, die War­te­zei­ten, mög­li­che Selbst­be­tei­li­gun­gen und ent­hal­te­ne Leis­tungs­bau­stei­ne wie Arbeits­recht, Straf­recht oder Ver­kehrs­recht.

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist für Pfle­ge­kräf­te kein Luxus, son­dern ein sinn­vol­ler Schutz vor exis­tenz­be­dro­hen­den Kos­ten und lang­wie­ri­gen Ver­fah­ren. Sie sorgt dafür, dass Sie Ihre Rech­te ken­nen, durch­set­zen und im Streit­fall pro­fes­sio­nell unter­stützt wer­den – beruf­lich wie pri­vat.

häu­fi­ge Fra­gen

Pfle­ge­kräf­te benö­ti­gen meh­re­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen, um sich umfas­send abzu­si­chern. Dazu zäh­len die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, Unfall­ver­si­che­rung und Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Jede die­ser Ver­si­che­run­gen deckt spe­zi­fi­sche Risi­ken ab, die im Pfle­ge­be­ruf häu­fig auf­tre­ten kön­nen.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Pfle­ge­kräf­te vor finan­zi­el­len Fol­gen durch Scha­dens­an­sprü­che Drit­ter. Im Pfle­ge­all­tag kön­nen durch Feh­ler oder Miss­ge­schi­cke Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen. Die­se Ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für Schä­den und wehrt unbe­grün­de­te Ansprü­che ab, um die finan­zi­el­le Exis­tenz der Pfle­ge­kräf­te zu sichern.

Die Unfall­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei Unfäl­len, die wäh­rend der Arbeit oder in der Frei­zeit pas­sie­ren. Sie über­nimmt Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Reha­bi­li­ta­ti­on und kann eine Unfall­ren­te bei dau­er­haf­ter Inva­li­di­tät zah­len. Die­se Ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig für Pfle­ge­kräf­te, da das Unfall­ri­si­ko in ihrem Beruf hoch ist.

Ob es Strei­tig­kei­ten mit Arbeit­ge­bern, Pati­en­ten oder Ver­mie­tern sind – die Ver­si­che­rung über­nimmt Anwalts- und Gerichts­kos­ten und bie­tet finan­zi­el­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Schutz. Sie ermög­licht Pfle­ge­kräf­ten, ihre Rech­te durch­zu­set­zen, ohne sich um die hohen Kos­ten sor­gen zu müs­sen.

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