Ver­si­che­rung für Phy­sio­the­ra­peu­ten – Pra­xis & Beruf rich­tig abge­si­chert

Berufs­haft­pflicht, Sach­schutz & Vor­sor­ge für selbst­stän­di­ge und ange­stell­te The­ra­peu­ten

Physiotherapeutin bei der Behandlung einer Patientin auf der Liege in moderner Praxis

Phy­sio­the­ra­peu­ten ste­hen täg­lich vor zahl­rei­chen Her­aus­for­de­run­gen: inten­si­ve kör­per­li­che Arbeit, enger Pati­en­ten­kon­takt und hohe Ver­ant­wor­tung für die Gesund­heit der Pati­en­ten. Ein klei­ner Feh­ler, ein Miss­ge­schick oder ein unvor­her­ge­se­he­nes Ereig­nis kann schnell zu erheb­li­chen finan­zi­el­len und recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Arbeit kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich Sor­gen um mög­li­che Risi­ken zu machen, ist die rich­ti­ge Absi­che­rung unver­zicht­bar. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für Phy­sio­the­ra­peu­ten wirk­lich wich­tig sind, wie Sie durch ein modu­la­res Ver­si­che­rungs­kon­zept fle­xi­bel blei­ben und wo sich Kos­ten effi­zi­ent ein­spa­ren las­sen.

Egal, ob Sie als selbst­stän­di­ger Phy­sio­the­ra­peut tätig sind oder in einer Pra­xis arbei­ten: Wir unter­stüt­zen Sie dabei, genau die Ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len, die zu Ihrer Tätig­keit und Ihrer beruf­li­chen Situa­ti­on pas­sen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Phy­sio­the­ra­peu­ten uner­läss­lich, um sich vor Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den abzu­si­chern, die wäh­rend der Aus­übung Ihrer Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Die­se schützt Sie bei­spiels­wei­se, wenn durch einen Feh­ler in der The­ra­pie ein Pati­ent Scha­den nimmt.

  • Mit einer Inhalts­ver­si­che­rung kön­nen Phy­sio­the­ra­pie­pra­xen ihr Inven­tar, wie The­ra­pie­ge­rä­te, Mas­sa­ge­lie­gen und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de, vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch oder Sturm schüt­zen. Das ist beson­ders wich­tig, um die Betriebs­fä­hig­keit jeder­zeit sicher­zu­stel­len.

  • Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Sicher­heit, falls Sie durch Krank­heit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf aus­zu­üben. Ange­sichts der hohen phy­si­schen und psy­chi­schen Belas­tun­gen im Phy­sio­the­ra­pie­be­ruf ist die­se Absi­che­rung essen­ti­ell.

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Die pas­sen­de Absi­che­rung für Phy­sio­the­ra­peu­ten

Phy­sio­the­ra­peu­ten-Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Phy­sio­the­ra­peu­ten sind mit spe­zi­fi­schen Risi­ken ver­bun­den – von klei­ne­ren Feh­lern bei der Behand­lung eines Pati­en­ten bis hin zu grö­ße­ren Vor­fäl­len durch gesund­heit­li­che Pro­ble­me oder recht­li­che Kon­flik­te. Daher ist es ent­schei­dend, die wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Ihren Berufs­all­tag als Phy­sio­the­ra­peut genau zu ken­nen und sinn­voll zu kom­bi­nie­ren. Die fol­gen­den vier Ver­si­che­run­gen bil­den das sta­bi­le Fun­da­ment für Ihre beruf­li­che Absi­che­rung.

Wir stel­len Ihnen alle Pro­duk­te auf die­ser Sei­te im Detail vor – inklu­si­ve Leis­tun­gen, Bei­trä­gen und Bei­spie­len aus der Pra­xis.

Beruf­li­che Sicher­heit für Phy­sio­the­ra­peu­ten

War­um eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung im Pra­xis­all­tag uner­läss­lich ist

Phy­sio­the­ra­peu­ten arbei­ten täg­lich mit Pati­en­ten, oft unter Zeit­druck und in kör­per­na­her Umge­bung. Dabei ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass im Behand­lungs­ver­lauf Feh­ler pas­sie­ren oder unvor­her­seh­ba­re Zwi­schen­fäl­le auf­tre­ten. Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt in sol­chen Fäl­len vor hohen finan­zi­el­len Belas­tun­gen – sei es durch Per­so­nen- oder Sach­schä­den, die wäh­rend der beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen.

Im phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Berufs­all­tag besteht ein erhöh­tes Haf­tungs­ri­si­ko – vor allem durch die unmit­tel­ba­re Nähe zum Pati­en­ten und den regel­mä­ßi­gen Umgang mit Gerä­ten, Hilfs­mit­teln oder sen­si­blen gesund­heit­li­chen Zustän­den. Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten, wenn im Rah­men der the­ra­peu­ti­schen Tätig­keit Drit­ten ein Scha­den zuge­fügt wird – etwa durch eine feh­ler­haf­te Behand­lung, eine unzu­rei­chen­de Absi­che­rung der Mas­sa­ge­lie­ge oder einen unacht­sa­men Moment, der zu einem Unfall führt.

Ver­si­chert sind typi­scher­wei­se Per­so­nen- und Sach­schä­den, in vie­len Tari­fen auch dar­aus resul­tie­ren­de Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den. Die Leis­tun­gen der Ver­si­che­rung umfas­sen sowohl die Zah­lung berech­tig­ter Scha­den­er­satz­an­sprü­che als auch die juris­ti­sche Abwehr unbe­grün­de­ter For­de­run­gen – bekannt als pas­si­ver Rechts­schutz. Das bedeu­tet: Die Ver­si­che­rung prüft im Scha­den­fall auf eige­ne Kos­ten, ob und in wel­cher Höhe eine Haf­tung besteht, und über­nimmt bei Bedarf die gericht­li­che Ver­tre­tung. So erhal­ten Sie nicht nur finan­zi­el­len, son­dern auch recht­li­chen Schutz.

Für frei­be­ruf­lich täti­ge oder selbst­stän­dig arbei­ten­de Phy­sio­the­ra­peu­ten ist der Abschluss die­ser Absi­che­rung nicht gesetz­lich ver­pflich­tend, wird jedoch drin­gend emp­foh­len. In vie­len Bun­des­län­dern ist sie Vor­aus­set­zung für die Zulas­sung zur Berufs­aus­übung im Rah­men der Heil­kun­de­er­laub­nis oder für Ver­trä­ge mit Kran­ken­kas­sen. Auch bei der Anstel­lung in einer eige­nen Pra­xis oder im mobi­len Ein­satz ist eine Absi­che­rung des Haf­tungs­ri­si­kos unver­zicht­bar.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me liegt in der Regel im Mil­lio­nen­be­reich, da auch bei einem schein­bar klei­nen Behand­lungs­feh­ler erheb­li­che For­de­run­gen ent­ste­hen kön­nen – etwa durch lang­fris­ti­ge Fol­ge­schä­den oder Kos­ten für Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men. Vie­le Anbie­ter ermög­li­chen die Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes, z. B. für Aus­lands­ein­sät­ze, ange­stell­te Mit­ar­bei­ter oder Tätig­kei­ten außer­halb der Pra­xis­räu­me. Die Prä­mi­en ori­en­tie­ren sich an Umfang und Art der Tätig­keit, etwa ob Haus­be­su­che, Kur­se oder Gerä­te­ver­leih ein­ge­schlos­sen sind.

Bei der Aus­wahl einer geeig­ne­ten Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung soll­ten Phy­sio­the­ra­peu­ten auf eine aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­me, eine ein­deu­ti­ge Defi­ni­ti­on der ver­si­cher­ten Tätig­kei­ten sowie trans­pa­ren­te Bedin­gun­gen ach­ten. Ein Ver­gleich unter­schied­li­cher Anbie­ter hilft, Leis­tungs­aus­schlüs­se zu erken­nen und eine Absi­che­rung zu wäh­len, die dem tat­säch­li­chen Berufs­bild ent­spricht.

Absi­che­rung der Pra­xis­aus­stat­tung leicht gemacht

War­um eine Inhalts­ver­si­che­rung für Phy­sio­the­ra­peu­ten sinn­voll ist

Die tech­ni­sche und medi­zi­ni­sche Aus­stat­tung einer Phy­sio­the­ra­pie­pra­xis ist meist mit erheb­li­chen Inves­ti­tio­nen ver­bun­den. Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Sturm kön­nen schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den. Mit einer Inhalts­ver­si­che­rung sichern Sie Ihre Pra­xis­ein­rich­tung umfas­send ab und schüt­zen Ihr Betriebs­ver­mö­gen im Ernst­fall vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten.

In Phy­sio­the­ra­pie­pra­xen kom­men zahl­rei­che hoch­wer­ti­ge Gerä­te und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de zum Ein­satz – von Behand­lungs­bän­ken über Elek­tro­the­ra­pie­ge­rä­te bis hin zu IT-Sys­te­men und medi­zi­ni­schen Hilfs­mit­teln. Die Inhalts­ver­si­che­rung deckt Schä­den oder Ver­lus­te ab, die durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Brand, Blitz­schlag, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser­schä­den oder Sturm ent­ste­hen. Ver­si­chert sind dabei alle beweg­li­chen Sachen in der Pra­xis, also die gesam­te Betriebs­ein­rich­tung, tech­ni­sche Gerä­te, Waren und Vor­rä­te.

Ein beson­de­rer Vor­teil der Inhalts­ver­si­che­rung liegt in ihrer finan­zi­el­len Funk­ti­on: Im Scha­den­fall ersetzt sie den Neu­wert der zer­stör­ten oder beschä­dig­ten Gegen­stän­de, sodass die Pra­xis schnell wie­der arbeits­fä­hig ist. Auch Fol­ge­kos­ten – etwa für Auf­räum- und Schutz­maß­nah­men – sind häu­fig mit­ver­si­chert. Bei Bedarf kann der Ver­si­che­rungs­schutz um Ele­men­tar­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung, Erd­be­ben oder Rück­stau erwei­tert wer­den.

Für Phy­sio­the­ra­peu­ten mit eige­ner Pra­xis ist die Inhalts­ver­si­che­rung beson­ders rele­vant, da Aus­fäl­le der Aus­stat­tung unmit­tel­bar mit Ein­kom­mens­ver­lus­ten ver­bun­den sind. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten des­halb auch ergän­zen­de Bau­stei­ne wie eine Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung an, die den ent­gan­ge­nen Gewinn absi­chert, solan­ge die Pra­xis nach einem ver­si­cher­ten Scha­den nicht betrie­ben wer­den kann.

Auch bei gemie­te­ten Räu­men oder Teil­zeit­pra­xen ist eine Inhalts­ver­si­che­rung mög­lich und emp­feh­lens­wert – denn selbst wenn das Gebäu­de nicht im Eigen­tum steht, haf­ten Sie als Pra­xis­in­ha­ber für Schä­den an Ihrer Aus­stat­tung. Wich­tig ist eine prä­zi­se Ermitt­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me, um Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Die­se soll­te dem tat­säch­li­chen Neu­wert aller ver­si­cher­ten Gegen­stän­de ent­spre­chen.

Der Ver­si­che­rungs­bei­trag rich­tet sich unter ande­rem nach Lage, Grö­ße und Aus­stat­tung der Pra­xis sowie nach dem gewähl­ten Leis­tungs­um­fang. Durch einen geziel­ten Ver­gleich ver­schie­de­ner Ange­bo­te lässt sich nicht nur die pas­sen­de Deckung fin­den, son­dern auch die Kos­ten opti­mie­ren. Gera­de bei indi­vi­du­ell ein­ge­rich­te­ten Pra­xen lohnt sich der Blick ins Detail – etwa in Bezug auf mit­ver­si­cher­te Außen­la­ger, elek­tro­ni­sche Gerä­te oder Pra­xis­ma­te­ria­li­en.

Ins­ge­samt bie­tet die Inhalts­ver­si­che­rung einen unver­zicht­ba­ren Schutz für Phy­sio­the­ra­peu­ten, die ihre beruf­li­che Exis­tenz gegen unvor­her­seh­ba­re Sach­schä­den absi­chern möch­ten. Sie trägt maß­geb­lich dazu bei, den Pra­xis­be­trieb im Ernst­fall schnell wie­der­her­zu­stel­len – ohne dass hohe Inves­ti­tio­nen erneut aus eige­ner Tasche finan­ziert wer­den müs­sen.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Phy­sio­the­ra­peut pas­sen.

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War­um Phy­sio­the­ra­peu­ten eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung brau­chen

Phy­sio­the­ra­peu­ten sind kör­per­lich stark gefor­dert – ihre Tätig­keit erfor­dert täg­li­che kör­per­li­che Belas­tung, Kon­zen­tra­ti­on und direk­ten Pati­en­ten­kon­takt. Eine plötz­li­che Krank­heit oder ein Unfall kann die Berufs­aus­übung dau­er­haft unmög­lich machen. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichert in die­sem Fall das Ein­kom­men und schützt vor finan­zi­el­len Ein­bu­ßen bei krank­heits­be­ding­tem Aus­fall.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) zählt zu den wich­tigs­ten Absi­che­run­gen für Phy­sio­the­ra­peu­ten – ins­be­son­de­re für Selbst­stän­di­ge, aber auch für ange­stell­te Fach­kräf­te in Reha­kli­ni­ken oder Pra­xen. Da der Beruf über­wie­gend manu­ell aus­ge­übt wird und kör­per­lich belas­tend ist, besteht ein erhöh­tes Risi­ko für ortho­pä­di­sche Erkran­kun­gen, Ver­schleiß­erschei­nun­gen oder Ver­let­zun­gen. Auch psy­chi­sche Belas­tun­gen durch Zeit­druck oder Pati­en­ten­schick­sa­le kön­nen lang­fris­tig zur Arbeits­un­fä­hig­keit füh­ren.

Die BU-Ver­si­che­rung zahlt eine monat­lich ver­ein­bar­te Ren­te, wenn die ver­si­cher­te Per­son ihren Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den zu min­des­tens 50 % nicht mehr aus­üben kann – unab­hän­gig davon, ob die Ursa­che durch einen Unfall oder eine Krank­heit bedingt ist. Damit bie­tet sie eine finan­zi­el­le Grund­ab­si­che­rung, wenn das Ein­kom­men durch Berufs­un­fä­hig­keit dau­er­haft weg­fällt. Beson­ders wich­tig: Der Beruf „Physiotherapeut/in“ wird in der Regel in eine mitt­le­re bis höhe­re Risi­ko­grup­pe ein­ge­stuft – was die Bedeu­tung eines früh­zei­ti­gen Abschlus­ses noch ver­stärkt.

Für selbst­stän­di­ge Pra­xis­in­ha­ber ist die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ein zen­tra­les Ele­ment der Exis­tenz­si­che­rung: Denn bei län­ge­rem Aus­fall kann nicht nur das per­sön­li­che Ein­kom­men weg­bre­chen, son­dern auch die gesam­te Pra­xis in finan­zi­el­le Schief­la­ge gera­ten. Aber auch ange­stell­te Phy­sio­the­ra­peu­ten pro­fi­tie­ren – ins­be­son­de­re dann, wenn sie kei­ne aus­rei­chen­de Absi­che­rung durch gesetz­li­che oder betrieb­li­che Vor­sor­ge­sys­te­me haben.

Ein guter BU-Ver­trag soll­te eine ech­te „abs­trak­te Ver­wei­sung“ aus­schlie­ßen, also sicher­stel­len, dass der Ver­si­che­rer die ver­si­cher­te Per­son nicht auf einen ande­ren Beruf ver­wei­sen kann. Eben­so wich­tig sind kun­den­freund­li­che Bedin­gun­gen bei Leis­tungs­prü­fung, Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien und eine mög­lichst lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung im Leis­tungs­fall – oft bis zum 67. Lebens­jahr. Für Berufs­ein­stei­ger und jun­ge Fach­kräf­te sind Star­ter­ta­ri­fe mit anfangs nied­ri­ge­ren Bei­trä­gen eine sinn­vol­le Opti­on.

Ein wei­te­rer Aspekt: Vie­le BU-Ver­si­che­rer ver­lan­gen umfang­rei­che Gesund­heits­an­ga­ben. Eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung hilft, mög­li­che Stol­per­fal­len zu ver­mei­den, etwa bei chro­ni­schen Beschwer­den oder frü­he­ren Behand­lun­gen. Alter­na­ti­ven wie die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­ten zwar ein­fa­che­ren Zugang, decken aber nicht den­sel­ben Schutz­um­fang ab wie eine ech­te BU.

Zusam­men­ge­fasst gilt: Für Phy­sio­the­ra­peu­ten, deren Arbeits­kraft die Grund­la­ge ihres Ein­kom­mens bil­det, ist die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine unver­zicht­ba­re Absi­che­rung. Sie schützt nicht nur vor Ein­kom­mens­aus­fäl­len, son­dern gibt auch lang­fris­ti­ge Pla­nungs­si­cher­heit – sowohl im Ange­stell­ten­ver­hält­nis als auch in der selbst­stän­di­gen Tätig­keit. Ein früh­zei­ti­ger Abschluss sichert güns­ti­ge­re Bei­trä­ge und bes­se­ren Zugang zu leis­tungs­star­ken Tari­fen.

Juris­ti­sche Sicher­heit im Pra­xis­all­tag

War­um ein Rechts­schutz für Phy­sio­the­ra­peu­ten sinn­voll ist

Ob Streit mit Pati­en­ten, Ärger mit dem Ver­mie­ter der Pra­xis­räu­me oder Kon­flik­te mit Behör­den – auch im Berufs­all­tag von Phy­sio­the­ra­peu­ten kann es schnell zu recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen kom­men. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt dabei nicht nur die Kos­ten, son­dern sorgt für Sicher­heit und pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung im Ernst­fall.

Phy­sio­the­ra­peu­ten tra­gen viel Ver­ant­wor­tung – nicht nur in medi­zi­ni­scher Hin­sicht, son­dern auch im unter­neh­me­ri­schen All­tag. Rechts­strei­tig­kei­ten las­sen sich dabei trotz Sorg­falt nicht immer ver­mei­den. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet in sol­chen Fäl­len finan­zi­el­len Rück­halt und pro­fes­sio­nel­le Hil­fe. Ver­si­chert sind in der Regel die Kos­ten für Anwäl­te, Gericht, Sach­ver­stän­di­ge und Zeu­gen­gel­der – je nach Tarif auch Media­ti­on oder außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen.

Typi­sche Situa­tio­nen, in denen Phy­sio­the­ra­peu­ten von einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren, sind etwa Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Pati­en­ten nach Behand­lungs­feh­ler-Vor­wür­fen, Strei­tig­kei­ten mit Ange­stell­ten im Rah­men des Arbeits­rechts oder Pro­ble­me mit Behör­den bezüg­lich Abrech­nun­gen, Hygie­never­ord­nun­gen oder Geneh­mi­gun­gen. Auch Kon­flik­te mit Ver­mie­tern über Pra­xis­räu­me, Män­gel oder Kün­di­gun­gen kön­nen hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen, wenn sie vor Gericht lan­den.

Eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung umfasst idea­ler­wei­se den Berufs­rechts­schutz, den Ver­trags­rechts­schutz für Selbst­stän­di­ge sowie den Straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts­schutz. Letz­te­rer ist beson­ders wich­tig, wenn z. B. eine fahr­läs­si­ge Kör­per­ver­let­zung durch eine Behand­lung im Raum steht – selbst wenn die Vor­wür­fe unbe­grün­det sind. Die Ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Ver­tei­di­gungs­kos­ten und prüft, ob die Ansprü­che gerecht­fer­tigt sind.

Für selbst­stän­di­ge Phy­sio­the­ra­peu­ten ist zudem der Fir­men­rechts­schutz wich­tig, der auch Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Geschäfts­part­nern oder Lie­fe­ran­ten abdeckt. Ange­stell­te The­ra­peu­ten pro­fi­tie­ren hin­ge­gen vom Berufs­rechts­schutz im Rah­men ihrer nicht­selbst­stän­di­gen Tätig­keit – z. B. bei Kon­flik­ten mit dem Arbeit­ge­ber oder im Fall einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge.

Beson­ders im Gesund­heits­be­reich kann ein Rechts­streit nicht nur teu­er, son­dern auch ruf­schä­di­gend sein. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ent­las­tet nicht nur finan­zi­ell, son­dern gibt auch das Gefühl, im Fall der Fäl­le nicht allein dazu­ste­hen. Wich­tig ist eine trans­pa­ren­te Tarif­aus­wahl mit kur­zen War­te­zei­ten, frei­en Anwalts­wahl und umfas­sen­der Deckung. Ein Ver­gleich lohnt sich, da die Leis­tun­gen zwi­schen den Anbie­tern stark vari­ie­ren.

Für Phy­sio­the­ra­peu­ten, die beruf­lich wie unter­neh­me­risch auf siche­re Struk­tu­ren ange­wie­sen sind, stellt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung einen wert­vol­len Bau­stein der betrieb­li­chen Absi­che­rung dar – und hilft, den Pra­xis­be­trieb auch bei juris­ti­schen Her­aus­for­de­run­gen sta­bil zu hal­ten.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag — für Ihre Mit­ar­bei­ten­den & Ihr Unter­neh­men

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häu­fi­ge Fra­gen

Phy­sio­the­ra­peu­ten soll­ten sich unbe­dingt mit einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, Inhalts­ver­si­che­rung und Rechts­schutz­ver­si­che­rung absi­chern. Die­se Ver­si­che­run­gen decken die wesent­li­chen Risi­ken ab, die im beruf­li­chen All­tag auf­tre­ten kön­nen.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Phy­sio­the­ra­peu­ten vor finan­zi­el­len For­de­run­gen, die durch Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den im Zuge der beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Sie deckt sowohl berech­tig­te Ansprü­che als auch die Abwehr unbe­grün­de­ter For­de­run­gen ab.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn Phy­sio­the­ra­peu­ten auf­grund von Krank­heit, Unfall oder kör­per­li­cher Über­las­tung ihren Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen. Die­se Absi­che­rung ist essen­ti­ell, um den Lebens­stan­dard auch im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit zu sichern.

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für anwalt­li­che Bera­tung, Gerichts­ver­fah­ren und Gut­ach­ten bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Egal ob Strei­tig­kei­ten mit Pati­en­ten, Arbeit­ge­bern oder Ver­mie­tern – die­se Ver­si­che­rung ent­las­tet finan­zi­ell und orga­ni­sa­to­risch.

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