Ver­si­che­rung für Psy­cho­the­ra­peu­ten – Sicher behan­deln und recht­lich geschützt

Berufs­haft­pflicht, Pra­xis­schutz & Vor­sor­ge für appro­bier­te Psy­cho­the­ra­peu­ten und Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie

Psychotherapeutin im Gespräch mit einer jungen Frau in entspannter Praxisatmosphäre

Psy­cho­the­ra­peu­ten ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: inten­si­ve Gesprä­che mit Pati­en­ten, die Ver­ant­wor­tung für see­li­sche Gesund­heit und das Manage­ment einer eige­nen Pra­xis gehö­ren zum All­tag. Ein klei­ner Feh­ler, ein Miss­ge­schick oder ein unvor­her­ge­se­he­nes Ereig­nis kann schnell zu erheb­li­chen finan­zi­el­len und recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre the­ra­peu­ti­sche Arbeit kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich Sor­gen um mög­li­che Risi­ken zu machen, ist die rich­ti­ge Absi­che­rung unver­zicht­bar. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für Psy­cho­the­ra­peu­ten wirk­lich wich­tig sind, wie Sie durch ein modu­la­res Ver­si­che­rungs­kon­zept fle­xi­bel blei­ben und wo sich Kos­ten effi­zi­ent ein­spa­ren las­sen.

Egal, ob Sie als selbst­stän­di­ger Psy­cho­the­ra­peut tätig sind oder in einer Pra­xis arbei­ten: Wir unter­stüt­zen Sie dabei, genau die Ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len, die zu Ihrer Tätig­keit und Ihrer beruf­li­chen Situa­ti­on pas­sen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Psy­cho­the­ra­peu­ten uner­läss­lich, um sich vor Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den abzu­si­chern, die wäh­rend der Aus­übung Ihrer Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Die­se schützt Sie bei­spiels­wei­se, wenn durch einen Feh­ler in der Behand­lung ein Pati­ent Scha­den nimmt.

  • Mit einer Inhalts­ver­si­che­rung kön­nen Psy­cho­the­ra­peu­ten ihre Pra­xis­aus­stat­tung, wie Möbel, tech­ni­sche Gerä­te und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de, vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch oder Sturm schüt­zen. Das ist beson­ders wich­tig, um die Betriebs­fä­hig­keit jeder­zeit sicher­zu­stel­len.

  • Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Sicher­heit, falls Sie durch Krank­heit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf aus­zu­üben. Ange­sichts der hohen emo­tio­na­len und men­ta­len Belas­tun­gen im Psy­cho­the­ra­pie­be­ruf ist die­se Absi­che­rung essen­ti­ell.

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Die pas­sen­de Absi­che­rung für Psy­cho­the­ra­peu­ten

Psy­cho­the­ra­peu­ten-Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Psy­cho­the­ra­peu­ten ste­hen täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: inten­si­ve Gesprä­che mit Pati­en­ten, hohe Ver­ant­wor­tung für die see­li­sche Gesund­heit sowie das Manage­ment einer eige­nen Pra­xis. Dafür benö­ti­gen sie umfas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz, um mög­li­che finan­zi­el­le und recht­li­che Risi­ken abzu­de­cken. Die fol­gen­den vier Ver­si­che­run­gen bil­den das sta­bi­le Fun­da­ment für Ihre beruf­li­che Absi­che­rung.

Wir stel­len Ihnen alle Pro­duk­te auf die­ser Sei­te im Detail vor – inklu­si­ve Leis­tun­gen, Bei­trä­gen und Bei­spie­len aus der Pra­xis.

Beruf­li­cher Schutz bei unbe­ab­sich­tig­ten Feh­lern

War­um Psy­cho­the­ra­peu­ten eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung benö­ti­gen

Im Pra­xis­all­tag von Psy­cho­the­ra­peu­ten kann es schnell zu Situa­tio­nen kom­men, in denen Pati­en­ten Ansprü­che gel­tend machen – sei es wegen ver­meint­li­cher Fehl­dia­gno­sen, emo­tio­na­ler Belas­tung oder orga­ni­sa­to­ri­scher Feh­ler. Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Haf­tungs­fäl­le und zählt zur unver­zicht­ba­ren Absi­che­rung für alle, die the­ra­peu­tisch tätig sind.

Psy­cho­the­ra­peu­ten tra­gen eine hohe Ver­ant­wor­tung im Umgang mit sen­si­blen Pati­en­ten­da­ten, per­sön­li­chen Schick­sa­len und kom­ple­xen psy­chi­schen Erkran­kun­gen. Bereits eine unkla­re Kom­mu­ni­ka­ti­on, eine Ter­min­ver­wechs­lung oder eine falsch ver­stan­de­ne Inter­ven­ti­on kann recht­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen. Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt in sol­chen Fäl­len vor berech­tig­ten und unbe­rech­tig­ten Scha­den­er­satz­for­de­run­gen – unab­hän­gig davon, ob der Vor­wurf begrün­det ist.

Ver­si­chert sind in der Regel Personen‑, Sach- und soge­nann­te ech­te oder unech­te Ver­mö­gens­schä­den, die im Rah­men der beruf­li­chen Tätig­keit ver­ur­sacht wer­den. Die Ver­si­che­rung über­nimmt dabei sowohl die Prü­fung der Anspruchs­la­ge als auch – bei Bedarf – die Abwehr unbe­grün­de­ter For­de­run­gen, ein­schließ­lich der Kos­ten für Anwäl­te, Sach­ver­stän­di­ge und Gerichts­ver­fah­ren. Die­se soge­nann­te pas­si­ve Rechts­schutz­funk­ti­on ist ein wesent­li­cher Bestand­teil der Berufs­haft­pflicht.

Typi­sche Bei­spie­le aus der Pra­xis sind z. B. Schmer­zens­geld­for­de­run­gen wegen behaup­te­ter Fehl­dia­gno­se, Scha­dens­er­satz wegen unter­las­se­ner Auf­klä­rung über the­ra­peu­ti­sche Maß­nah­men oder Miet­schä­den an gemie­te­ten Pra­xis­räu­men. Auch wenn kei­ne Pflicht zum Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung besteht, ist sie fak­tisch für jeden prak­ti­zie­ren­den Psy­cho­the­ra­peu­ten unver­zicht­bar – allein schon zur Absi­che­rung der Exis­tenz im Fall schwer­wie­gen­der For­de­run­gen.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten bran­chen­spe­zi­fi­sche Lösun­gen mit hohen Deckungs­sum­men (z. B. 5 Mio. Euro pau­schal für Per­so­nen- und Sach­schä­den) sowie optio­na­len Zusatz­bau­stei­nen für Tätig­kei­ten im Aus­land, in Aus­bil­dungs­su­per­vi­si­on oder in digi­ta­len Bera­tungs­for­ma­ten. Da Leis­tungs­un­ter­schie­de zwi­schen den Anbie­tern bestehen, lohnt sich ein geziel­ter Ver­gleich unter Berück­sich­ti­gung des per­sön­li­chen Tätig­keits­be­reichs.

Absi­che­rung von Ein­rich­tung, Tech­nik und Pra­xis­in­ven­tar

War­um eine Inhalts­ver­si­che­rung für Psy­cho­the­ra­peu­ten sinn­voll ist

Eine psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Pra­xis ist auf eine funk­tio­nie­ren­de Ein­rich­tung und tech­ni­sche Aus­stat­tung ange­wie­sen. Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Van­da­lis­mus kön­nen erheb­li­che finan­zi­el­le Fol­gen haben. Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt vor die­sen Risi­ken und sichert das gesam­te Pra­xis­in­ven­tar zuver­läs­sig ab.

Als Psy­cho­the­ra­peut inves­tie­ren Sie oft beträcht­li­che Sum­men in Ihre Pra­xis­ein­rich­tung – von Möbeln und EDV-Sys­te­men bis hin zu spe­zi­el­len The­ra­pie­hil­fen. Kommt es zu einem unvor­her­ge­se­he­nen Scha­den durch Brand, Rohr­bruch oder Ein­bruch, kön­nen Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten schnell meh­re­re tau­send Euro betra­gen. Die Inhalts­ver­si­che­rung kommt für genau die­se Schä­den auf und ist damit ein zen­tra­ler Bestand­teil des betrieb­li­chen Risi­ko­ma­nage­ments.

Ver­si­chert ist die gesam­te beweg­li­che Ein­rich­tung Ihrer Pra­xis – dar­un­ter Schreib­ti­sche, Stüh­le, Behand­lungs­lie­gen, PC-Sys­te­me, Akten, medi­zi­nisch-the­ra­peu­ti­sche Gerä­te sowie gege­be­nen­falls ein­ge­la­ger­tes Mate­ri­al. Auch Schä­den durch Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Van­da­lis­mus nach einem Ein­bruch sind in den meis­ten Tari­fen abge­deckt. Die Ver­si­che­rung erstat­tet die Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten zum Neu­wert – unab­hän­gig davon, wie alt das Inven­tar zum Zeit­punkt des Scha­dens war.

Zusätz­lich kön­nen Ertrags­aus­fall­kom­po­nen­ten inte­griert wer­den: Wenn Ihre Pra­xis nach einem ver­si­cher­ten Scha­den vor­über­ge­hend nicht nutz­bar ist, ersetzt die Ver­si­che­rung fort­lau­fen­de Fix­kos­ten wie Mie­te, Gehäl­ter oder Lea­sing­ra­ten – je nach Tarif über einen fest­ge­leg­ten Zeit­raum. Auch Daten­re­kon­struk­ti­ons­kos­ten oder Schä­den an pati­en­ten­be­zo­ge­nen Unter­la­gen kön­nen bei vie­len Ver­si­che­rern mit abge­si­chert wer­den.

Für Psy­cho­the­ra­peu­ten mit eige­ner Pra­xis ist die Inhalts­ver­si­che­rung daher eine sinn­vol­le Ergän­zung zur Berufs­haft­pflicht. Sie schützt nicht vor Haf­tungs­ri­si­ken, son­dern vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten durch Sach­schä­den im eige­nen Betrieb. Ein prä­zi­ser Ver­gleich der Ange­bo­te lohnt sich – ins­be­son­de­re hin­sicht­lich Deckungs­sum­men, Selbst­be­tei­li­gung und zusätz­li­cher Bau­stei­ne wie Glas­bruch oder Ele­men­tar­schä­den.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Psy­cho­the­ra­peut pas­sen.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

Gesund­heit

Lachendes Paar sitzt auf dem Sofa und formt mit den Händen ein Hausdach – Symbol für Sicherheit rund um Haus und Wohnen

Haus & Woh­nen

Junge Frau macht ein Selfie in der Natur bei Sonnenuntergang und genießt sorglos den Moment dank frühzeitiger Vorsorge

Vor­sor­ge

Exis­tenz­ab­si­che­rung bei gesund­heit­lich beding­tem Berufs­aus­stieg

War­um Psy­cho­the­ra­peu­ten eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung brau­chen

Psy­cho­the­ra­peu­ten sind in hohem Maße auf ihre geis­ti­ge und kör­per­li­che Leis­tungs­fä­hig­keit ange­wie­sen. Eine län­ger­fris­ti­ge Erkran­kung oder psy­chi­sche Belas­tung kann dazu füh­ren, dass die Aus­übung des Berufs nicht mehr mög­lich ist. Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt in sol­chen Fäl­len vor dem finan­zi­el­len Ruin.

Die täg­li­che Arbeit als Psy­cho­the­ra­peut ist emo­tio­nal for­dernd und setzt ein hohes Maß an Kon­zen­tra­ti­on, Empa­thie und Belast­bar­keit vor­aus. Kommt es zu gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen – etwa durch ein Burn­out, Depres­sio­nen, ein chro­ni­sches Lei­den oder eine schwe­re kör­per­li­che Erkran­kung – kann die Berufs­aus­übung dau­er­haft oder vor­über­ge­hend nicht mehr mög­lich sein. Genau hier greift die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Sie zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie aus gesund­heit­li­chen Grün­den Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf – also die Tätig­keit als Psy­cho­the­ra­peut – zu min­des­tens 50 % nicht mehr aus­üben kön­nen. Die Leis­tung ist nicht an ande­re Tätig­kei­ten gebun­den (Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung) und ermög­licht Ihnen, Ihren Lebens­stan­dard auch im Ernst­fall auf­recht­zu­er­hal­ten.

Gera­de für selbst­stän­di­ge Psy­cho­the­ra­peu­ten ist die­se Absi­che­rung ent­schei­dend, da kei­ne Leis­tun­gen aus der gesetz­li­chen Erwerbs­min­de­rungs­ren­te zu erwar­ten sind – oder die­se nicht ansatz­wei­se aus­rei­chen, um lau­fen­de Kos­ten zu decken. Aber auch ange­stell­te The­ra­peu­ten soll­ten sich nicht allein auf gesetz­li­che Leis­tun­gen ver­las­sen.

Moder­ne Tari­fe bie­ten eine Viel­zahl an Zusatz­leis­tun­gen, etwa bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen, mit ver­kürz­ter Pro­gno­se­zeit oder bei bereits redu­zier­ter Leis­tungs­fä­hig­keit. Wich­tig ist, dass Sie bereits in jun­gen Jah­ren abschlie­ßen – je gesün­der Sie sind, des­to güns­ti­ger und risi­ko­är­mer ist der Ver­si­che­rungs­schutz.

Die Höhe der BU-Ren­te soll­te sich an Ihrem tat­säch­li­chen Net­to­ein­kom­men ori­en­tie­ren. Emp­feh­lens­wert ist eine monat­li­che Absi­che­rung von etwa 60–70 % Ihres Durch­schnitts­ein­kom­mens. Ach­ten Sie bei der Aus­wahl des Anbie­ters auf sta­bi­le Bedin­gun­gen, eine fai­re Leis­tungs­re­gu­lie­rung und kon­kre­te Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für Psy­cho­the­ra­peu­ten ein ele­men­ta­rer Bau­stein der per­sön­li­chen Absi­che­rung – sie schützt vor dem finan­zi­el­len Absturz, wenn Ihre Berufs­fä­hig­keit plötz­lich ver­lo­ren geht. Wir hel­fen Ihnen dabei, das pas­sen­de Kon­zept für Ihre Lebens­si­tua­ti­on zu fin­den.

Juris­tisch abge­si­chert im Pra­xis­all­tag

War­um eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Psy­cho­the­ra­peu­ten sinn­voll ist

Kon­flik­te mit Pati­en­ten, Abmah­nun­gen, Strei­tig­kei­ten mit Ver­mie­tern oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Behör­den – auch Psy­cho­the­ra­peu­ten sind nicht vor recht­li­chen Risi­ken gefeit. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Kos­ten für anwalt­li­che Bera­tung, Gerichts­ver­fah­ren und Media­ti­on.

Psy­cho­the­ra­peu­ten tra­gen eine hohe Ver­ant­wor­tung und bewe­gen sich in einem recht­lich kom­ple­xen Berufs­all­tag. Schnell kann es zu juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen kom­men – etwa wenn ein Pati­ent Scha­dens­er­satz for­dert, eine Abmah­nung wegen ver­meint­li­cher Daten­schutz­ver­stö­ße ein­geht oder ein Kon­flikt mit dem Ver­mie­ter der Pra­xis­räu­me eska­liert. Auch Strei­tig­kei­ten mit Abrech­nungs­stel­len oder Ver­si­che­run­gen sind kei­ne Sel­ten­heit. Die finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen kön­nen erheb­lich sein – ins­be­son­de­re dann, wenn es zu gericht­li­chen Ver­fah­ren kommt.

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für anwalt­li­che Bera­tung, außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen, Gerichts­pro­zes­se sowie Gut­ach­ter- und Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten – je nach Tarif auch rück­wir­kend für bereits bestehen­de Kon­flik­te. Ver­si­chert sind in der Regel Arbeits‑, Vertrags‑, Steuer‑, Miet- und Sozi­al­recht sowie Ord­nungs­wid­rig­kei­ten und Straf­rechts­schutz, sofern es um beruf­li­che Belan­ge geht. Auch der Schutz vor Repu­ta­ti­ons­schä­den in digi­ta­len Medi­en kann in moder­nen Tari­fen ent­hal­ten sein.

Ein gro­ßer Vor­teil: Sie erhal­ten direk­ten Zugang zu spe­zia­li­sier­ten Anwäl­ten, ohne sich um hohe Anwalts- oder Gerichts­kos­ten sor­gen zu müs­sen. In vie­len Fäl­len wird auch eine tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung ange­bo­ten – schnell, dis­kret und rechts­si­cher.

Wich­tig ist, dass der Ver­si­che­rungs­schutz früh­zei­tig besteht – denn für vie­le Berei­che gilt eine War­te­zeit von drei Mona­ten. Zudem soll­ten Sie bei der Tarif­wahl auf eine aus­rei­chen­de Deckungs­sum­me (min­des­tens 300.000 € je Scha­dens­fall) sowie auf Leis­tun­gen für Media­ti­on, Schlich­tung und freie Anwalts­wahl ach­ten.

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet Psy­cho­the­ra­peu­ten nicht nur finan­zi­el­le Sicher­heit im Ernst­fall, son­dern auch die nöti­ge Ruhe und Sou­ve­rä­ni­tät im Pra­xis­all­tag. Wir hel­fen Ihnen dabei, den pas­sen­den Tarif für Ihre beruf­li­chen Anfor­de­run­gen zu fin­den und recht­li­che Risi­ken pro­fes­sio­nell abzu­si­chern.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag — für Ihre Mit­ar­bei­ten­den & Ihr Unter­neh­men

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häu­fi­ge Fra­gen

Psy­cho­the­ra­peu­ten soll­ten sich umfas­send mit einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, Inhalts­ver­si­che­rung und Rechts­schutz­ver­si­che­rung absi­chern. Die­se Ver­si­che­run­gen decken wesent­li­che Risi­ken ab und schüt­zen vor recht­li­chen und finan­zi­el­len Kon­se­quen­zen.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Psy­cho­the­ra­peu­ten vor finan­zi­el­len For­de­run­gen, die durch Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den im Rah­men der beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Sie deckt Kos­ten bei berech­tig­ten Ansprü­chen und wehrt unbe­grün­de­te For­de­run­gen ab.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, wenn Psy­cho­the­ra­peu­ten auf­grund von Krank­heit, Unfall oder Über­las­tung ihren Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen. Sie zahlt eine monat­li­che Ren­te, die den Ver­dienst­aus­fall kom­pen­siert und den Lebens­stan­dard sichert.

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt Kos­ten für anwalt­li­che Bera­tung, Gerichts­ver­fah­ren und Gut­ach­ten bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Egal ob es sich um Strei­tig­kei­ten mit Pati­en­ten, Ver­mie­tern oder Ange­stell­ten han­delt – sie bie­tet finan­zi­el­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Schutz.