Ver­si­che­rung für Rechts­an­wäl­te – Berufs­haft­pflicht & Kanz­lei­schutz im Blick

Pflicht­ver­si­che­rung, Cyber­ri­si­ken & Kanz­lei­schutz – so sichern sich Anwäl­te umfas­send ab

Anwältin erklärt einer Mandantin am Laptop eine rechtliche Sachlage im Büro

Als Rechts­an­walt ste­hen Sie täg­lich vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen: kom­ple­xe Rechts­la­gen, wech­seln­de Vor­schrif­ten, sen­si­bler Man­dan­ten­kon­takt – und all das mit gro­ßer Ver­ant­wor­tung. Ein klei­ner Feh­ler, ein Ver­se­hen oder ein unvor­her­seh­ba­res Ereig­nis kann schnell schwer­wie­gen­de finan­zi­el­le Fol­gen haben.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Arbeit kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich Sor­gen um finan­zi­el­le Risi­ken machen zu müs­sen, ist der rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­schutz unver­zicht­bar. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für Rechts­an­wäl­te wirk­lich wich­tig sind, wie Sie mit einem umfas­sen­den Ver­si­che­rungs­kon­zept auf der siche­ren Sei­te ste­hen – und wo sich Kos­ten cle­ver ein­spa­ren las­sen.

Ob Sie eine klei­ne Kanz­lei füh­ren oder ein gro­ßes Team lei­ten: Wir hel­fen Ihnen, genau die Ver­si­che­run­gen aus­zu­wäh­len, die opti­mal zu Ihrer Kanz­lei und Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen pas­sen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben – ohne gül­ti­gen Schutz kei­ne Zulas­sung (§ 51 BRAO).

  • Spe­zia­li­sier­te Tari­fe für Kanz­lei­en bie­ten Schutz vor Bera­tungs­feh­lern, Frist­ver­säum­nis­sen und Pflicht­ver­let­zun­gen.

  • Inhalts­ver­si­che­run­gen sichern Kanz­lei-Equip­ment und Akten­be­stän­de gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl u. v. m.

  • Cyber­ver­si­che­run­gen schüt­zen vor digi­ta­len Risi­ken wie Daten­ver­lust, Hacker­an­grif­fen und Repu­ta­ti­ons­schä­den.

  • Ergän­zen­de Absi­che­rung für Mit­ar­bei­ten­de durch betrieb­li­che Kran­ken- und Unfall­ver­si­che­rung mög­lich.

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Die pas­sen­de Absi­che­rung für Ihre Anwalts­kanz­lei

Ver­si­che­run­gen für Rechts­an­wäl­te im Über­blick

Jede Anwalts­kanz­lei bringt eige­ne Risi­ken mit sich – von klei­nen Bera­tungs­feh­lern bis hin zu grö­ße­ren Schä­den durch Feu­er, Was­ser oder Ein­bruch­dieb­stahl. Des­halb ist es ent­schei­dend, die wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Ihre Kanz­lei genau zu ken­nen und sinn­voll zu kom­bi­nie­ren. Die fol­gen­den vier Ver­si­che­run­gen bil­den das sta­bi­le Fun­da­ment für Ihre betrieb­li­che Absi­che­rung.

Wir stel­len Ihnen alle Pro­duk­te auf die­ser Sei­te im Detail vor – inklu­si­ve Leis­tun­gen, Bei­trä­gen und prak­ti­schen Bei­spie­len.

Pflicht­ver­si­che­rung für jeden Anwalt mit hoher Haf­tungs­kom­pe­tenz

Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Rechts­an­wäl­te

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für zuge­las­se­ne Rechts­an­wäl­te nicht nur gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, son­dern auch unver­zicht­ba­rer Bestand­teil einer rechts­si­che­ren Berufs­aus­übung. Sie schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Pflicht­ver­let­zun­gen gegen­über Man­dan­ten und ist damit eine der wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen im anwalt­li­chen Berufs­all­tag.

Rechts­an­wäl­te tra­gen eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung: Schon kleins­te Feh­ler in der Man­dats­be­ar­bei­tung kön­nen zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Schä­den füh­ren – etwa wenn Fris­ten ver­säumt, unvoll­stän­di­ge Aus­künf­te erteilt oder recht­li­che Risi­ken nicht aus­rei­chend auf­ge­klärt wur­den. Umso wich­ti­ger ist der Schutz durch eine belast­ba­re Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Gemäß § 51 der Bun­des­rechts­an­walts­ord­nung (BRAO) ist die­se Absi­che­rung zwin­gen­de Vor­aus­set­zung für die Zulas­sung zur anwalt­li­chen Tätig­keit in Deutsch­land. Ohne gül­ti­ge Ver­si­che­rung darf ein Anwalt weder Man­da­te über­neh­men noch sei­ne Kanz­lei betrei­ben. Der Ver­si­che­rungs­nach­weis ist Bestand­teil der Zulas­sungs­un­ter­la­gen bei der zustän­di­gen Rechts­an­walts­kam­mer.

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung leis­tet, wenn ein Man­dant Scha­den­er­satz for­dert – etwa auf­grund feh­ler­haf­ter Bera­tung, unzu­rei­chen­der Ver­tre­tung, feh­ler­haf­ter Ver­trags­ge­stal­tung oder unter­las­se­ner recht­li­cher Hin­wei­se. Ver­si­chert sind dabei nicht nur eige­ne Feh­ler, son­dern auch sol­che von mit­ar­bei­ten­den Berufs­trä­gern in der Kanz­lei. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Prü­fung der Haf­tungs­fra­ge, wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen ab und regu­liert berech­tig­te Scha­dens­er­satz­an­sprü­che – inklu­si­ve Kos­ten für Anwäl­te, Gut­ach­ten oder gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen (pas­si­ver Rechts­schutz).

Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me beträgt 250.000 Euro je Scha­dens­fall. Die meis­ten Kanz­lei­en ent­schei­den sich jedoch bewusst für höhe­re Deckungs­sum­men – häu­fig 500.000 oder sogar 1.000.000 Euro –, um das wirt­schaft­li­che Risi­ko bei kom­ple­xen Man­da­ten oder unter­neh­me­risch täti­gen Man­dan­ten bes­ser abzu­fe­dern. Gera­de bei spe­zia­li­sier­ten Kanz­lei­en oder bei über­ört­li­chen Berufs­aus­übungs­ge­mein­schaf­ten kann die Haf­tungs­sum­me eine zen­tra­le Rol­le spie­len.

Wich­tig ist, dass der Ver­si­che­rungs­schutz alle rele­van­ten Tätig­keits­be­rei­che abdeckt – ins­be­son­de­re auch Son­der­funk­tio­nen wie Schieds­rich­ter, Media­tor, Tes­ta­ments­voll­stre­cker oder Insol­venz­ver­wal­ter. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten mitt­ler­wei­le pass­ge­naue Tari­fe an, die genau auf die­se Tätig­kei­ten zuge­schnit­ten sind. Zu den eta­blier­ten Anbie­tern im Bereich der Berufs­haft­pflicht für Anwäl­te zäh­len unter ande­rem HDI, R+V, Mar­kel, Alli­anz und VOV, die sich seit Jah­ren auf die Absi­che­rung frei­er Beru­fe spe­zia­li­siert haben.

Schutz für Kanz­lei­in­ven­tar, Tech­nik und Ein­rich­tung

Inhalts­ver­si­che­rung für Rechts­an­wäl­te

Die Aus­stat­tung einer Kanz­lei ist nicht nur funk­tio­na­les Arbeits­mit­tel, son­dern Teil der pro­fes­sio­nel­len Außen­dar­stel­lung. Mit der Inhalts­ver­si­che­rung sichern Rechts­an­wäl­te ihre Kanz­lei­räu­me, das Inven­tar und die tech­ni­sche Aus­stat­tung zuver­läs­sig gegen Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl, Sturm und wei­te­re Gefah­ren ab.

In jeder Anwalts­kanz­lei steckt beträcht­li­cher mate­ri­el­ler Wert – ob in Form hoch­wer­ti­ger Büro­mö­bel, Akten­ar­chi­ve, IT-Equip­ment, Biblio­the­ken oder Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik. Schon ein Was­ser­rohr­bruch oder ein Ein­bruch kann erheb­li­che finan­zi­el­le Fol­gen haben, wenn das Inven­tar beschä­digt oder gestoh­len wird. Die Inhalts­ver­si­che­rung – auch Kanz­lei-Inhalts­ver­si­che­rung genannt – schützt die­se Ver­mö­gens­wer­te umfas­send und ersetzt den ent­stan­de­nen Sach­scha­den zum Neu­wert.

Der Ver­si­che­rungs­schutz erstreckt sich auf das gesam­te beweg­li­che Inven­tar in den Kanz­lei­räu­men: von der Ein­rich­tung über tech­ni­sche Gerä­te bis hin zu Akten, Fach­li­te­ra­tur und Arbeits­mit­teln. Ver­si­chert sind klas­si­sche Gefah­ren wie Feu­er, Blitz­schlag, Explo­si­on, Ein­bruch­dieb­stahl, Van­da­lis­mus, Lei­tungs­was­ser und Sturm/Hagel. Optio­nal las­sen sich auch Ele­men­tar­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung, Rück­stau oder Erd­be­ben ein­schlie­ßen.

Ein beson­de­res Augen­merk liegt bei Rechts­an­walts­kanz­lei­en auf der IT-Aus­stat­tung: Ser­ver, Note­books, Man­dan­ten­da­ten oder Archiv­sys­te­me stel­len einen kri­ti­schen Teil des Kanz­lei­be­triebs dar. Eine Inhalts­ver­si­che­rung kann hier gezielt erwei­tert wer­den, etwa durch zusätz­li­che Elek­tronik­bau­stei­ne oder eine Daten­re­kon­struk­ti­ons­ver­si­che­rung bei Ver­lust sen­si­bler Infor­ma­tio­nen. In Kom­bi­na­ti­on mit einer Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung las­sen sich auch Fol­ge­schä­den durch den Aus­fall des Kanz­lei­be­triebs absi­chern.

Ver­si­chert wird in der Regel der Neu­wert des Inven­tars. Die Ver­si­che­rungs­sum­me ori­en­tiert sich dabei am Wie­der­be­schaf­fungs­wert aller Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de. Eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung der Ver­si­che­rungs­sum­me ist emp­feh­lens­wert, da sich Aus­stat­tung und Wert der Kanz­lei im Lauf der Zeit ver­än­dern kön­nen. Unter­ver­si­che­rung kann im Scha­dens­fall zu Kür­zun­gen füh­ren – daher soll­te bei Ver­trags­ab­schluss auf eine aus­rei­chend hohe Sum­me geach­tet wer­den.

Die Prä­mi­en­hö­he hängt unter ande­rem von der Lage der Kanz­lei, dem Sicher­heits­stan­dard (z. B. Alarm­an­la­ge, Schließ­sys­te­me), der Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me und dem gewähl­ten Leis­tungs­um­fang ab. Anbie­ter wie Gotha­er, VHV, HDI oder Alli­anz bie­ten bran­chen­spe­zi­fi­sche Inhalts­ver­si­che­rungs­lö­sun­gen für Kanz­lei­en und freie Beru­fe an.

Gera­de für Ein­zel­kanz­lei­en und klei­ne­re Büro­ge­mein­schaf­ten ist die Inhalts­ver­si­che­rung ein wich­ti­ger Bau­stein im Absi­che­rungs­kon­zept – sie schützt nicht nur das Inven­tar, son­dern sichert auch die Hand­lungs­fä­hig­keit der Kanz­lei im Scha­dens­fall.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Wer im Beruf vol­len Ein­satz zeigt, soll­te pri­vat eben­so zuver­läs­sig abge­si­chert sein. Des­halb fin­den Sie hier geziel­te Emp­feh­lun­gen für Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge, Ihre Gesund­heit sowie Ihre Absi­che­rung rund um Haus und Woh­nen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Über­blick über rele­van­te Ver­si­che­run­gen, die per­fekt zu Ihrer Tätig­keit als Rechts­an­walt pas­sen.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

Gesund­heit

Lachendes Paar sitzt auf dem Sofa und formt mit den Händen ein Hausdach – Symbol für Sicherheit rund um Haus und Wohnen

Haus & Woh­nen

Junge Frau macht ein Selfie in der Natur bei Sonnenuntergang und genießt sorglos den Moment dank frühzeitiger Vorsorge

Vor­sor­ge

Absi­che­rung bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Kanz­lei­all­tag

Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Kanz­lei­en

Auch Rechts­an­wäl­te gera­ten im geschäft­li­chen All­tag in juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen – sei es als Arbeit­ge­ber, Mie­ter oder Ver­trags­part­ner. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt Kanz­lei­en vor den finan­zi­el­len Fol­gen eige­ner Rechts­strei­tig­kei­ten und bie­tet recht­li­che Unter­stüt­zung in ver­schie­de­nen Lebens­be­rei­chen des Kanz­lei­be­triebs.

Rechts­an­wäl­te sind Exper­ten im Umgang mit recht­li­chen Kon­flik­ten – den­noch sind sie nicht vor eige­nen Streit­fäl­len gefeit. Gera­de im betrieb­li­chen Kon­text kann es schnell zu Situa­tio­nen kom­men, in denen anwalt­li­che Bera­tung oder gericht­li­che Klä­rung erfor­der­lich ist. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Kanz­lei­en über­nimmt dabei die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren, Gut­ach­ten, Media­ti­on und wei­te­re recht­li­che Schrit­te – und sichert somit die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät der Kanz­lei auch im Streit­fall.

Typi­sche Ein­satz­be­rei­che sind arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit ange­stell­ten Mit­ar­bei­tern, Strei­tig­kei­ten aus Miet- oder Lea­sing­ver­trä­gen für Kanz­lei­räu­me, Kon­flik­te mit Dienst­leis­tern oder IT-Anbie­tern, sowie Steu­er­strei­tig­kei­ten mit dem Finanz­amt. Auch ver­kehrs­recht­li­che Fäl­le, etwa bei Nut­zung eines Kanz­lei­fahr­zeugs, las­sen sich absi­chern. Der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst dabei sowohl gericht­li­che als auch außer­ge­richt­li­che Ver­fah­ren.

Ein häu­fig genutz­ter Bau­stein ist der Fir­men­rechts­schutz für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, der indi­vi­du­ell auf den Bedarf von Kanz­lei­en zuge­schnit­ten ist. Er lässt sich je nach Tätig­keits­schwer­punkt und Risi­ko­pro­fil erwei­tern – etwa um Straf­rechts­schutz bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen, Daten­rechts­schutz oder Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz.

Die Ver­si­che­rung prüft vor­ab die Erfolgs­aus­sich­ten eines Ver­fah­rens und über­nimmt – bei posi­ti­ver Ein­schät­zung – sämt­li­che anfal­len­den Kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Die­se liegt bei pro­fes­sio­nel­len Anbie­tern häu­fig bei 250.000 bis 1.000.000 Euro je Fall, abhän­gig vom Tarif.

Wich­tig ist: Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt nicht vor Haft­pflicht­an­sprü­chen Drit­ter – dafür ist wei­ter­hin die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zustän­dig. Auch eine Man­dats­ver­tre­tung durch die eige­ne Kanz­lei ist aus­ge­schlos­sen. In sol­chen Fäl­len wird ein exter­ner Anwalt hin­zu­ge­zo­gen, des­sen Kos­ten die Ver­si­che­rung über­nimmt.

Je nach Ver­si­che­rer und Tarif sind War­te­zei­ten zu beach­ten, bevor Leis­tun­gen in Anspruch genom­men wer­den kön­nen. Die­se betra­gen in der Regel 3 Mona­te, es sei denn, der Rechts­schutz wird naht­los von einem Vor­ver­si­che­rer über­nom­men.

Anbie­ter wie ROLAND, ARAG, HDI, DMB Rechts­schutz oder KS/AUXILIA bie­ten spe­zi­ell für Anwalts­kanz­lei­en kon­zi­pier­te Rechts­schutz­ta­ri­fe an, die neben klas­si­schen Risi­ken auch moder­ne Her­aus­for­de­run­gen wie Daten­schutz­kon­flik­te oder Online-Repu­ta­ti­ons­schutz abde­cken.

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist damit ein wert­vol­ler Bau­stein für die betrieb­li­che Sicher­heit jeder Kanz­lei – sie bie­tet recht­li­chen Rück­halt, wenn es dar­auf ankommt, und sorgt dafür, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Man­da­te kon­zen­trie­ren kön­nen.

Digi­ta­ler Schutz bei Cyber­an­grif­fen, Daten­pan­nen und IT-Aus­fäl­len

Cyber­ver­si­che­rung für Rechts­an­wäl­te

Rechts­an­walts­kanz­lei­en ver­wal­ten hoch­sen­si­ble Daten – Man­dan­ten­in­for­ma­tio­nen, Ver­trä­ge, Gut­ach­ten und inter­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on. Ein Cyber­an­griff kann daher schwer­wie­gen­de finan­zi­el­le und recht­li­che Fol­gen haben. Die Cyber­ver­si­che­rung schützt Ihre Kanz­lei gezielt vor IT-Risi­ken und sichert den Kanz­lei­be­trieb im Ernst­fall ab.

Cyber­kri­mi­na­li­tät ist längst kein abs­trak­tes Risi­ko mehr – auch klei­ne und mit­tel­gro­ße Kanz­lei­en gera­ten zuneh­mend ins Visier von Hackern, Schad­soft­ware und Phis­hing-Angrif­fen. Beson­ders kri­tisch: der Umgang mit ver­trau­li­chen Man­dan­ten­da­ten. Schon eine unge­woll­te Daten­pan­ne, ein erpres­se­ri­scher Tro­ja­ner oder ein gestoh­le­nes Kanz­lei­ge­rät kann weit­rei­chen­de Fol­gen nach sich zie­hen – bis hin zu Man­dats­ver­lust, Repu­ta­ti­ons­scha­den und Haf­tungs­an­sprü­chen.

Eine Cyber­ver­si­che­rung bie­tet maß­ge­schnei­der­ten Schutz für genau die­se Fäl­le. Der Ver­si­che­rer über­nimmt unter ande­rem die Kos­ten für IT-Foren­sik, Daten­wie­der­her­stel­lung, Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on, Scha­den­er­satz­for­de­run­gen betrof­fe­ner Man­dan­ten sowie Buß­gel­der bei Daten­schutz­ver­stö­ßen (z. B. nach DSGVO). Auch Betriebs­un­ter­bre­chun­gen durch Sys­tem­aus­fäl­le wer­den in vie­len Tari­fen mit­ver­si­chert – inklu­si­ve der ent­gan­ge­nen Umsät­ze und lau­fen­den Fix­kos­ten.

Wich­tig: Im Gegen­satz zur klas­si­schen Berufs­haft­pflicht, die pri­mär auf Ver­mö­gens­schä­den durch Bera­tungs­feh­ler aus­ge­rich­tet ist, deckt die Cyber­ver­si­che­rung die zuneh­men­den digi­ta­len Gefah­ren ab. Dazu zäh­len u. a.:

  • Ran­som­wa­re-Angrif­fe (Ver­schlüs­se­lung Ihrer Kanz­lei­ser­ver)

  • Phis­hing und Social Engi­nee­ring

  • Hacker­an­grif­fe und Daten­lecks

  • Ver­lust oder Dieb­stahl von Kanz­lei­ge­rä­ten

  • Ver­stö­ße gegen Daten­schutz­vor­ga­ben (DSGVO)

Ein zen­tra­ler Vor­teil liegt im soge­nann­ten prä­ven­ti­ven IT-Schutz: Vie­le Ver­si­che­rer stel­len bereits vor einem Scha­dens­fall Tools, Check­lis­ten oder IT-Part­ner zur Ver­fü­gung, um Sicher­heits­lü­cken zu schlie­ßen. Im Scha­den­fall orga­ni­siert der Ver­si­che­rer bin­nen Stun­den die Sofort­hil­fe – etwa durch IT-Foren­si­ker, Anwäl­te für Daten­schutz oder PR-Bera­ter zur Repu­ta­ti­ons­si­che­rung.

Die Prä­mi­en rich­ten sich nach Kanz­lei­grö­ße, IT-Infra­struk­tur, Sicher­heits­stan­dards und gewünsch­tem Deckungs­um­fang. Gän­gi­ge Deckungs­sum­men lie­gen zwi­schen 250.000 und 2.000.000 Euro pro Scha­dens­fall – bei Groß­kanz­lei­en auch dar­über.

Anbie­ter wie Mar­kel, His­cox, HDI, R+V oder AIG haben spe­zi­el­le Cyber­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe für die Rechts­bran­che im Port­fo­lio – häu­fig als Erwei­te­rung bestehen­der Kanz­lei­po­li­cen.

Gera­de im Kon­text fort­schrei­ten­der Digi­ta­li­sie­rung und zuneh­men­der DSGVO-Anfor­de­run­gen ist eine Cyber­ver­si­che­rung heu­te ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil des ganz­heit­li­chen Kanz­lei­schut­zes. Sie ermög­licht es, Risi­ken aktiv zu mana­gen und im Ernst­fall schnell, pro­fes­sio­nell und finan­zi­ell abge­si­chert zu reagie­ren.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag — für Ihre Mit­ar­bei­ten­den & Ihr Unter­neh­men

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häu­fi­ge Fra­gen

Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Rechts­an­wäl­te vor den finan­zi­el­len Fol­gen, die durch Bera­tungs­feh­ler oder beruf­li­che Ver­säum­nis­se ent­ste­hen kön­nen. Sie deckt Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und über­nimmt die Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die sich aus sol­chen Vor­fäl­len erge­ben.

Eine Inhalts­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für Ihre gesam­te Büro­aus­stat­tung, ein­schließ­lich Com­pu­ter, tech­ni­scher Gerä­te, Möbel und Büro­ma­te­ria­li­en. Sie schützt vor Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus und sorgt dafür, dass Sie nach einem Scha­den­fall schnell wie­der ein­satz­be­reit sind.

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und Sach­ver­stän­di­ge bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Man­dan­ten, Ver­mie­tern oder Geschäfts­part­nern. Sie bie­tet finan­zi­el­len Schutz und recht­li­chen Bei­stand, sodass Sie Ihre Rech­te effek­tiv durch­set­zen kön­nen, ohne finan­zi­el­les Risi­ko ein­zu­ge­hen.

Eine Cyber­ver­si­che­rung ist beson­ders sinn­voll in der heu­ti­gen digi­ta­len Welt, wo Anwalts­kanz­lei­en zuneh­mend Ziel von Cyber­an­grif­fen sind. Sie bie­tet umfas­sen­den Schutz vor Cyber­ri­si­ken wie Daten­ver­lust, Betriebs­aus­fall und Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung von IT-Sys­te­men sowie recht­li­chen Kos­ten durch Daten­schutz­ver­let­zun­gen.

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