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Gesetzliche Krankenversicherung: Jetzt Beiträge und Leistungen vergleichen
Finden Sie die passende Krankenkasse für Ihre Bedürfnisse – transparent, fundiert und auf dem aktuellen Stand.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bleibt auch 2025 ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Doch Beitragssätze, Zusatzleistungen und Serviceangebote unterscheiden sich von Kasse zu Kasse deutlich. Wer die Wahl hat, sollte vergleichen – denn schon kleine Unterschiede beim Zusatzbeitrag oder bei den Leistungen können sich spürbar auswirken. Wir zeigen Ihnen, worauf es wirklich ankommt und wie Sie die gesetzliche Krankenkasse finden, die zu Ihrem Leben passt.
Das Wichtigste im Überblick
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Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung?
In Deutschland ist die gesetzliche Krankenversicherung für die Mehrheit der Bevölkerung verpflichtend. Sie folgt dem Prinzip der Solidarität: Wer mehr verdient, zahlt mehr – wer krank ist, wird unabhängig vom Einkommen versorgt. Dieses System stellt sicher, dass alle Versicherten eine medizinische Grundabsicherung erhalten – ob Arbeitnehmer, Rentner oder Studierende. Die Leistungen sind gesetzlich geregelt, unterscheiden sich jedoch im Detail von Kasse zu Kasse. Deshalb lohnt es sich, genauer hinzusehen.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt alle medizinisch notwendigen Leistungen ab, die zur Erkennung, Behandlung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten erforderlich sind. Dazu gehören:
Ärztliche Behandlungen bei Haus- und Fachärzten
Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel
Krankenhausaufenthalte (Regelversorgung)
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
Mutterschafts- und Entbindungskosten
Psychotherapeutische Behandlungen
Rehabilitationsmaßnahmen
Darüber hinaus bieten viele Krankenkassen freiwillige Zusatzleistungen an – etwa Osteopathie, professionelle Zahnreinigung oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen. Welche Leistungen konkret enthalten sind, unterscheidet sich von Kasse zu Kasse.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur Leistungen ab, die als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich gelten – das ist gesetzlich festgelegt (§ 12 SGB V). Folgende Bereiche sind typischerweise nicht abgedeckt:
Behandlung durch den Chefarzt oder Unterbringung im Einbettzimmer
Zahnersatz über die festgelegten Regelleistungen hinaus
Brillen oder Kontaktlinsen (außer bei Kindern oder schweren Sehbehinderungen)
Alternativmedizin (z. B. Homöopathie, Naturheilverfahren), sofern nicht explizit von der Kasse angeboten
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), z. B. Wunsch-Ultraschall
Behandlung im Ausland, wenn keine Notfallsituation vorliegt (Ausnahme: mit Auslandskrankenversicherung)
Wer diese Lücken schließen möchte, kann dies mit gezielten privaten Zusatzversicherungen tun.
Pflichtschutz mit Spielraum – so unterscheiden sich die Leistungen wirklich
Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung?
Als gesetzlich Versicherter profitieren Sie von einem festen Leistungskatalog, der bei allen Krankenkassen gesetzlich geregelt ist. Aber: Nicht jede Kasse geht darüber hinaus gleich weit. Wer genauer hinsieht, erkennt große Unterschiede bei Zusatzleistungen, digitalen Services und Bonusangeboten – und kann davon konkret profitieren.
Die gesetzliche Krankenversicherung sichert Ihnen alle medizinisch notwendigen Behandlungen zu, die der Erkennung, Behandlung oder Verhütung von Krankheiten dienen. Dazu zählen ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Arznei- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie psychotherapeutische Versorgung und Rehabilitationsmaßnahmen. Diese Leistungen sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich – sie bilden den Pflichtteil Ihrer Absicherung.
Spannend wird es bei den freiwilligen Zusatzleistungen. Denn hier entscheidet jede Krankenkasse selbst, welche Angebote sie zusätzlich übernimmt. Einige Kassen bezuschussen beispielsweise professionelle Zahnreinigungen, übernehmen Kosten für osteopathische Behandlungen oder bieten Impfungen über den Standard hinaus an – etwa Reiseimpfungen oder Schutz vor FSME. Auch alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Heilpraktikerleistungen können je nach Kasse teilweise erstattet werden.
Die Unterschiede sind dabei größer, als viele denken. Während manche Leistungen vollständig übernommen werden, leisten andere Kassen gar nichts oder nur mit hohem Eigenanteil. Wer Wert auf bestimmte Leistungen legt, sollte beim Vergleich gezielt auf diese Punkte achten – und nicht nur auf Beitragssätze oder Boni.
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung – und welche Unterschiede gibt es?
Beitragssätze im Vergleich: So viel zahlen Sie 2025 bei den Krankenkassen
Die Beitragshöhe zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus dem einheitlichen Beitragssatz von 14,6 % und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Gerade dieser Zusatzbeitrag unterscheidet sich 2025 erneut spürbar zwischen den Kassen. Wer vergleicht, kann dadurch mehrere Hundert Euro im Jahr sparen – ohne auf Leistungen verzichten zu müssen.
Auch wenn der gesetzlich festgelegte Beitragssatz bei allen Kassen gleich ist, ergibt sich durch den variablen Zusatzbeitrag ein echtes Einsparpotenzial. Für Angestellte wird der Gesamtbeitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen, während Selbstständige den vollen Beitrag allein tragen. Deshalb lohnt sich ein gezielter Vergleich – insbesondere, wenn auch Zusatzleistungen und Services berücksichtigt werden.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen exemplarisch drei Krankenkassen mit ihren aktuellen Beitragssätzen und Leistungsmerkmalen für 2025.
Krankenkasse | Beitragssatz (inkl. Zusatzbeitrag) | Besonderheiten | Bonusprogramm |
---|---|---|---|
HKK | 15,5 % | Sehr günstiger Beitrag, gute digitale Services | Bis zu 250 € jährlich |
Techniker Krankenkasse (TK) | 15,8 % | Breites Leistungsportfolio, Top-Erreichbarkeit | App-basiert, bis 200 € |
HEK – Hanseatische Krankenkasse | 15,9 % | Fokus auf Vorsorge & Familie, transparente Leistungen | Familienfreundlich |
Die Beitragssätze wirken auf den ersten Blick ähnlich – doch im Detail zeigen sich spürbare Unterschiede. Während die HKK mit dem niedrigsten Gesamtbeitrag punktet, bietet die TK eine besonders gute digitale Infrastruktur und vielseitige Zusatzleistungen. Die HEK legt ihren Schwerpunkt auf Vorsorgeangebote für Familien und Schwangere.
Wichtig: Der Beitrag allein sollte nicht das einzige Kriterium sein. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Kosten, Zusatzleistungen, Service und Bonusprogrammen. Wer hier gezielt vergleicht, kann jährlich mehrere Hundert Euro sparen – und gleichzeitig von einem besseren Leistungsumfang profitieren.
Mit Zusatzversicherungen die Lücken der GKV sinnvoll schließen
Welche Zusatzversicherungen zur GKV sind wirklich sinnvoll?
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur die Basisversorgung ab – viele Leistungen, die für mehr Komfort oder bessere medizinische Versorgung sorgen, müssen privat getragen werden. Wer diese Lücken schließen möchte, kann gezielt mit Zusatzversicherungen nachbessern. Wir zeigen Ihnen drei starke Ergänzungen, die für viele gesetzlich Versicherte besonders interessant sind.
Zahnzusatzversicherung
Die GKV übernimmt beim Zahnersatz nur Festzuschüsse. Eine private Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke – für hochwertigen Zahnersatz, Implantate, Inlays oder professionelle Zahnreinigung. Besonders für gesetzlich Versicherte mit erhöhtem Zahnbedarf oder Kindern lohnt sich der Schutz.
Ambulante Zusatzversicherung
Sie möchten bei Behandlungen im ambulanten Bereich auf Privatniveau versorgt werden? Eine ambulante Zusatzversicherung übernimmt z. B. Brillen, Heilpraktikerleistungen oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen. Ideal für alle, die beim Arzt mehr erwarten als den Kassendurchschnitt.
Stationäre Zusatzversicherung
Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung und mehr Ruhe bei der Genesung – das bietet eine stationäre Zusatzversicherung. Sie verbessert die Versorgung im Krankenhaus deutlich und entlastet Angehörige durch bessere Unterbringung. Besonders für Berufstätige oder Familien sinnvoll.
Beitragshöhen, Grenzen und Entwicklung – was Sie 2025 wirklich wissen müssen
Beitragsentwicklung und Höchstbeitrag in der GKV im Überblick
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung haben sich in den letzten Jahren spürbar verändert. Vor allem der Zusatzbeitrag steigt kontinuierlich – was sich direkt auf die monatlichen Belastungen der Versicherten auswirkt. Wer seine Krankenkasse nicht regelmäßig prüft, zahlt schnell zu viel. Hier finden Sie die aktuellen Zahlen und Entwicklungen für das Jahr 2025.
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich aus einkommensabhängigen Beiträgen und staatlichen Zuschüssen. Grundlage ist der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %, der für die meisten Versichertengruppen gilt – inklusive Arbeitnehmer, Rentner und freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld. Für Versicherte ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 %.
Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, um ihren Finanzbedarf zu decken. Für das Jahr 2025 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,5 % – das ist ein signifikanter Anstieg gegenüber den Vorjahren. Je nach Krankenkasse kann der tatsächliche Zusatzbeitrag aber höher oder niedriger liegen.
Die Beitragsbemessungsgrenze 2025 liegt bei:
5.512,50 € pro Monat
66.150 € pro Jahr
Das bedeutet: Einkommen oberhalb dieser Grenze wird für die Beitragsberechnung nicht mehr berücksichtigt.
Der maximale Beitrag für gesetzlich Versicherte 2025 (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag):
Pflichtversicherte Arbeitnehmer (mit Krankengeld): ca. 942,64 €, davon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte
Selbstständige / freiwillig Versicherte (ohne Krankengeld): ca. 909,56 € monatlich
Mindestbeitrag für Selbstständige (mit Mindestbemessung): ca. 213,46 €
Für gutverdienende Selbstständige und freiwillig Versicherte ohne Arbeitgeberzuschuss bedeutet das: Die monatliche Belastung kann deutlich über 900 € liegen – und steigt weiter, wenn der Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse über dem Durchschnitt liegt.
Diese Zahlen zeigen, wie wichtig ein gezielter Vergleich ist. Denn wer auf einen günstigen Zusatzbeitrag achtet, kann bei gleicher Leistung mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Der reine Beitragssatz reicht als Entscheidungskriterium nicht aus – das Gesamtpaket aus Kosten, Leistungen und Service macht den Unterschied.
Vertiefende Fragen, die Ihnen bei der Entscheidung weiterhelfen
Was Sie schon immer über die gesetzliche Krankenversicherung wissen wollten
Wie unterscheiden sich GKV und PKV im Leistungsprinzip?
Die GKV basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Beiträge richten sich nach dem Einkommen, nicht nach dem Gesundheitszustand. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt. In der PKV gelten dagegen individuelle Verträge mit Risiko- und Leistungsabhängigkeit. Privatversicherte haben oft bessere Leistungen, zahlen aber teils deutlich mehr – vor allem im Alter.
Warum unterscheiden sich die Zusatzleistungen bei gesetzlichen Krankenkassen so stark?
Die gesetzlichen Leistungen sind einheitlich geregelt, doch bei freiwilligen Zusatzleistungen (z. B. Osteopathie, Zahnreinigung, Impfungen) haben die Kassen Spielraum. Dieser dient zur Positionierung im Wettbewerb – je nach Zielgruppe (z. B. Familien, junge Erwachsene, Senioren) werden unterschiedliche Leistungen betont.
Welche Rolle spielt der Wohnort bei der Kassenwahl?
Seit 2021 dürfen gesetzlich Versicherte jede bundesweit geöffnete Kasse wählen – unabhängig vom Wohnort. Regionale Kassen (z. B. AOK Bayern, BKK exklusiv) nehmen nur Versicherte aus bestimmten Bundesländern auf. Trotzdem kann der Wohnort relevant sein: Etwa für Filialen, regionale Bonusprogramme oder Partnerärzte.
Wie oft kann ich die Krankenkasse wechseln?
Ein Wechsel ist nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten jederzeit möglich – mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Bei Beitragserhöhungen gilt ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig: Die Kündigung erfolgt seit 2021 elektronisch über die neue Kasse.
Gibt es in der GKV Wahlmöglichkeiten bei bestimmten Leistungen?
Ja. Einige Leistungen sind als sogenannte Satzungsleistungen ausgestaltet, z. B. erweiterte Hautkrebsscreenings oder Zuschüsse zu Sportkursen. Versicherte haben hier Anspruch auf individuelle Angebote, müssen aber oft Nachweise oder bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Was bedeutet die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?
Wer mit seinem Einkommen über der JAEG liegt (2025: 73.800 €), kann sich privat versichern. Wer darunter liegt, bleibt pflichtversichert. Für Arbeitnehmer, die schon vor 2003 privat versichert waren, gilt eine abgesenkte Grenze (66.150 €).
Wie wirken sich Elternzeit und Teilzeit auf die Versicherung aus?
Während der Elternzeit bleiben Versicherte beitragsfrei familienversichert (bei entsprechender Voraussetzung). In Teilzeit gelten geringere beitragspflichtige Einnahmen – entsprechend sinken auch die Beiträge. Entscheidend ist die Mindestbemessungsgrundlage (z. B. für Selbstständige).
Können Auslandsaufenthalte über die GKV abgesichert sein?
Nur eingeschränkt. In EU-Staaten sowie einigen Abkommen-Ländern besteht Versicherungsschutz im Notfall. Für andere Länder (z. B. USA, Kanada, Australien) benötigen Sie eine separate Auslandsreise-Krankenversicherung – idealerweise ab dem ersten Tag.
Was passiert bei Beitragsrückständen?
Bei längeren Rückständen droht die Umstellung in den Notlagentarif – dann werden nur noch Akutbehandlungen und Schmerzbehandlungen übernommen. Eine Ratenzahlung ist bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme möglich. Selbstständige sollten bei finanziellen Engpässen frühzeitig handeln.
Lohnt sich der Wechsel nur wegen eines günstigeren Zusatzbeitrags?
Nicht zwingend. Der Zusatzbeitrag ist wichtig – aber nicht alles. Wenn eine Kasse zwar günstiger ist, dafür aber schlechtere Services oder weniger Zusatzleistungen bietet, kann der Wechsel am Ende nachteilig sein. Es kommt auf das Gesamtbild an.
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Versicherungspflichtgrenze 2025: Was sie bedeutet – und wie Sie reagieren können
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Pflicht – aber nicht für jeden. Wer mit seinem Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Doch was genau heißt das? Und wann lohnt sich dieser Schritt?
Die Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt – legt fest, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer sich privat versichern dürfen. Im Jahr 2025 liegt sie bei 73.800 € brutto im Jahr (6.150 € monatlich). Wer diese Grenze überschreitet und gesetzlich versichert ist, kann in die private Krankenversicherung wechseln – muss das aber nicht.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt eine niedrigere Grenze von 66.150 €.
Der Wechsel in die PKV kann Vorteile bringen, z. B. bessere Leistungen oder günstigere Beiträge – vor allem für junge, gesunde Versicherte ohne Familie. Allerdings steigt das Risiko mit zunehmendem Alter, und es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss für Kinder. Auch Rückkehrmöglichkeiten in die GKV sind unter Umständen eingeschränkt.
Was viele vergessen: Zur gesetzlichen Krankenversicherung gehört auch die Pflegepflichtversicherung (PPV). Der Beitrag dafür beträgt 2025:
3,4 % für Versicherte mit Kindern
4,0 % für Versicherte ohne Kinder
Die PPV ist Pflicht und wird automatisch mit dem GKV-Beitrag erhoben. Für Angestellte wird auch dieser Beitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen.
Je nach Einkommenssituation kann der Gesamtbeitrag (GKV + Zusatzbeitrag + PPV) somit auf über 1.170 € monatlich steigen – ein zentraler Kostenfaktor für freiwillig Versicherte und Selbstständige.
Entscheidend ist eine fundierte Beratung und ein Vergleich beider Systeme. Denn nicht jeder, der darf, sollte auch wechseln.
Zusammenfassung
Beitragshöhen, Zusatzleistungen, Wechseloptionen – wer gesetzlich versichert ist, sollte regelmäßig prüfen, ob die eigene Krankenkasse noch zum Bedarf passt. Die Unterschiede sind größer als viele denken.
Die gesetzliche Krankenversicherung stellt in Deutschland die medizinische Grundversorgung für die Mehrheit der Bevölkerung sicher. Der einheitliche Beitragssatz von 14,6 % wird durch kassenindividuelle Zusatzbeiträge ergänzt – 2025 im Schnitt mit 2,5 %. Auch wenn der Leistungskatalog gesetzlich geregelt ist, unterscheiden sich die Kassen erheblich bei freiwilligen Extras, Bonusprogrammen oder digitalen Services.
Ein Vergleich lohnt sich in mehrfacher Hinsicht: Wer eine Kasse mit passender Ausrichtung wählt, kann bei gleicher Sicherheit bessere Leistungen erhalten – und zugleich mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Besonders für Selbstständige, freiwillig Versicherte oder Gutverdiener mit Wechseloption zur PKV ist es entscheidend, das System und die eigenen Möglichkeiten zu kennen.
Mit einem gezielten Blick auf Beiträge, Leistungen und persönliche Lebenssituation treffen Sie die bessere Wahl – und sichern sich langfristig eine passende Gesundheitsversorgung.
häufige Fragen
Wie hoch ist der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 2025?
Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt 2025 1.174,16 € pro Monat (Gesamtbeitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ohne Kinder).
Mit Kindern liegt der Beitrag bei 1.141,09 € pro Monat.
Was sind freiwillige Zusatzleistungen in der GKV?
Zusatzleistungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und variieren je nach Kasse. Beispiele: professionelle Zahnreinigung, osteopathische Behandlungen, zusätzliche Impfungen, Hebammenrufbereitschaft oder alternative Heilmethoden.
Was ist die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2025?
Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) liegt 2025 bei 73.800 € brutto jährlich. Wer als Angestellter mehr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Wie kann ich die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Ein Wechsel ist nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.