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Krankenhauszusatzversicherung – Ihr Upgrade zur besten Versorgung
Mehr Komfort, freie Arztwahl und Leistungen wie ein Privatpatient – ganz ohne private Vollversicherung.
Eine Krankenhauszusatzversicherung sichert Ihnen Leistungen, die deutlich über das hinausgehen, was die gesetzliche Krankenkasse bietet. Ob Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder freie Krankenhauswahl – mit dem richtigen Tarif genießen Sie als gesetzlich Versicherter den Komfort eines Privatpatienten. Gerade bei planbaren Eingriffen oder schwereren Erkrankungen kann diese Zusatzversicherung entscheidend sein, um medizinisch wie menschlich bestmöglich betreut zu werden. Auch im Ausland, bei Schwangerschaft oder bei Operationen durch Belegärzte sorgt der Zusatzschutz für finanzielle und organisatorische Entlastung. Wir zeigen Ihnen, wie die Tarife aufgebaut sind, worauf Sie beim Abschluss achten sollten und welche Anbieter besonders überzeugende Leistungen bieten.
Das Wichtigste im Überblick
Über 700 zufriedene Kunden vertrauen uns
114 Bewertungen | 5,0 Sterne
328 Bewertungen | 4,9 Sterne
334 Bewertungen | 5,0 Sterne
Warum ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Krankenhaus nur die Grundversorgung – ohne freie Arztwahl, ohne Chefarztbehandlung, meist im Mehrbettzimmer. Wer stattdessen Wert auf medizinische Qualität, mehr Privatsphäre und echte Entscheidungsfreiheit legt, braucht eine Krankenhauszusatzversicherung. Sie schützt vor hohen Eigenbeteiligungen, sichert eine Behandlung durch Spezialisten und kann sogar im Ausland greifen. Besonders bei planbaren Operationen ist das entscheidend – sowohl für Ihre Gesundheit als auch für Ihren Komfort.
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung erweitern Sie Ihren gesetzlichen Basisschutz um Leistungen, die Ihnen eine deutlich bessere Versorgung ermöglichen. Je nach Tarif können folgende Leistungen abgedeckt sein:
Chefarztbehandlung: Übernahme auch über den 3,5‑fachen GOÄ-Satz hinaus
Ein- oder Zweibettzimmer: Für mehr Ruhe und Privatsphäre während des Aufenthalts
Freie Krankenhauswahl: Sie entscheiden, wo Sie behandelt werden
Behandlungen durch Spezialisten und Belegärzte
Ambulante Operationen, Vor- und Nachuntersuchungen
Krankenhaustagegeld bei Leistungsverzicht (z. B. bei Mehrbettzimmern)
Weltweite Absicherung bei Klinikaufenthalten
Apps zur Einreichung von Rechnungen (z. B. ARAG GesundheitsApp)
Die leistungsstarken Tarife wie ARAG MedKlinik 1‑Bett L, Münchener Verein KlinikGesund Premium 739 oder Hallesche GIGA.ClinicAR erstatten in der Regel zu 100 % – auch über die GOÄ-Sätze hinaus – und bieten maximale Freiheit bei Arzt- und Klinikwahl. Viele Tarife beinhalten zudem psychotherapeutische Leistungen, Anschlussheilbehandlungen oder Transporte.
Nicht jeder Krankenhauszusatzversicherungstarif übernimmt automatisch alle gewünschten Leistungen. Tarife wie HanseMerkur Klinik Fit verzichten beispielsweise auf die freie Arztwahl und leisten oft nur bei unfallbedingten Aufenthalten. Auch Leistungen für geplante Behandlungen in der Schwangerschaft sind bei Antragstellung während der Schwangerschaft in der Regel ausgeschlossen.
Zudem gelten bei vielen Tarifen Wartezeiten von bis zu acht Monaten – insbesondere für Entbindungen oder psychotherapeutische Behandlungen.
Nicht erstattet werden in der Regel Wahlleistungen bei stationären Kuraufenthalten oder Reha-Maßnahmen ohne vorherige Akutbehandlung.
Einige Anbieter setzen für Chefarztbehandlungen oder Belegärzte eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung voraus. Ohne diese Vereinbarung vor Behandlungsbeginn entfällt der Anspruch auf Erstattung.
Was leistet eine Krankenhauszusatzversicherung wirklich?
Das bringt Ihnen der Zusatzschutz wirklich
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich gezielt Leistungen, die weit über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Ob Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder Wunschklinik – Sie profitieren von mehr Komfort, Selbstbestimmung und medizinischer Qualität.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Krankenhaus nur die medizinisch notwendige Basisversorgung. Für Versicherte bedeutet das in der Regel: Behandlung durch wechselnde Stationsärzte, Mehrbettzimmer und eingeschränkte Klinikwahl. Wer sich hier mehr Qualität, Ruhe und Selbstbestimmung wünscht, kann mit einer Krankenhauszusatzversicherung gezielt vorsorgen. Der Zusatzschutz übernimmt die Kosten für Wahlleistungen, die sonst aus eigener Tasche gezahlt werden müssten – und das mit hoher Erstattungsquote.
Zu den wichtigsten Leistungen zählt die freie Krankenhauswahl, bei der Sie selbst entscheiden, in welcher Klinik Sie behandelt werden möchten – unabhängig von Einweisungslisten oder regionalen Vorgaben. Ebenso enthalten: Chefarzt- und Spezialistenbehandlung, häufig auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus. Das verschafft Ihnen Zugang zu besonders qualifizierten Medizinern, etwa bei komplexen Eingriffen oder schwerwiegenden Diagnosen.
Ein- oder Zweibettzimmer verbessern die Genesung durch Ruhe, Privatsphäre und eine persönlichere Pflegeumgebung. Wer auf diesen Komfort verzichtet, kann häufig ein Krankenhaustagegeld in Anspruch nehmen – das gerade bei längeren Aufenthalten hilfreich ist.
Starke Tarife wie die Münchener Verein KlinikGesund AR Premium 739, die ARAG MedKlinik 1‑Bett L, die Hallesche GIGA.ClinicAR oder die AXA Krankenhaus Premium Plus leisten umfassend: vom Einzelzimmer bis zur ärztlichen Behandlung durch Belegärzte, bei stationären Aufenthalten oder ambulanten Operationen. Auch Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, stationäre Psychotherapie sowie Leistungen bei Anschlussheilbehandlungen sind oft eingeschlossen.
Zudem bieten viele Versicherer moderne Lösungen wie digitale Abrechnung per App oder Chipkarten für Direktabrechnung mit dem Krankenhaus. Damit ist nicht nur die medizinische Versorgung hochwertig – auch der Verwaltungsaufwand bleibt für Sie gering.
Was kostet guter Schutz im Krankenhaus?
Kosten und Tarifvergleich – so viel zahlen Sie für hochwertige Krankenhausleistungen
Die Beiträge für eine Krankenhauszusatzversicherung unterscheiden sich deutlich – je nach Leistungsumfang, Anbieter und Eintrittsalter. Ein genauer Blick auf die Leistungen lohnt sich, denn nicht immer ist der günstigste Tarif die beste Wahl.
Wie viel eine Krankenhauszusatzversicherung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Alter bei Vertragsabschluss, der Tarifstufe (Einbett- oder Zweibettzimmer), der Erstattungsgrenze für Chefarztbehandlungen und eventuellen Zusatzleistungen wie Rücktransport oder Psychotherapie. Wer früh abschließt, zahlt meist deutlich weniger. Viele Tarife enthalten Altersrückstellungen, um die Beiträge auch im Alter stabil zu halten.
Für eine bessere Übersicht haben wir besonders leistungsstarke Tarife gegenübergestellt – alle ohne Wartezeit, mit hoher Erstattung und komfortablen Leistungen.
Leistung | AXA Krankenhaus Premium Plus |
ARAG MedKlinik 1‑Bett L |
Hallesche GIGA.ClinicAR |
Münchener Verein KlinikGesund AR Premium 739 |
SDK SP1 |
LKH KUP |
Inter S2R |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Zimmerart | Ein- & Zweibett | Ein- & Zweibett | Ein- & Zweibett | Ein- & Zweibett | Einbett | Zweibett | Zweibett |
Chefarztbehandlung | ✅ über GOÄ |
✅ über GOÄ |
✅ über GOÄ |
✅ über GOÄ |
✅ über GOÄ |
✅ über GOÄ |
✅ über GOÄ |
Behandlung durch Belegärzte | ✅ | ✅ | ✅ | ✅ | ✅ | ✅ | ✅ |
Freie Krankenhauswahl | ✅ 100 % |
✅ 100 % |
✅ 100 % |
✅ 100 % |
✅ | ✅ | ✅ |
Ambulante OPs (stationär ersetzt) | ✅ 100 % |
✅ 100 % |
✅ 100 % |
✅ 100 % |
✅ | ✅ | ✅ |
Psychotherapie stationär | ✅ tarifgemäß |
✅ | ✅ | ✅ | ✅ | ✅ | ✅ |
Krankenhaustagegeld bei Verzicht | 50 €/Tag | 50 €/Tag | 60 €/Tag | 60 €/Tag | 60 €/Tag | 50 €/Tag | 50 €/Tag |
Wartezeit allgemein | Keine | Keine | Keine | Keine | Keine | Keine | Keine |
Altersrückstellungen enthalten | ✅ | ✅ | ✅ | ✅ | ✅ | Teilweise | ✅ |
Beitrag mtl. (geb. 1990) | 35,19 € | 49,59 € | 58,50 € | 47,95 € | 54,68 € | 14,13 € | 29,16 € |
Die Tabelle zeigt deutlich: wie stark sich die Krankenhauszusatzversicherungen in Preis und Leistung unterscheiden. Während günstige Tarife wie der LKH KUP bereits einen soliden Basisschutz bieten, überzeugen Anbieter wie Hallesche oder Münchener Verein durch ein hohes Leistungsniveau – inklusive Chefarztbehandlung über dem GOÄ-Satz und maximaler Komfort bei der Unterbringung. Auch wer digital denkt, wird fündig: Anbieter wie ARAG oder AXA ermöglichen eine komfortable Verwaltung per App oder Klinik-Card.
Wer den Vertrag frühzeitig abschließt, sichert sich nicht nur bessere Konditionen, sondern auch langfristige Beitragsstabilität durch Altersrückstellungen. Wichtig ist jedoch immer: Entscheidend ist nicht allein der Preis, sondern der Schutz, der wirklich zu Ihrem Anspruch passt.
Diese Versicherungen ergänzen den stationären Schutz ideal
Zusätzliche Leistungen für Ihre Gesundheit – diese Ergänzungen sind sinnvoll
Eine Krankenhauszusatzversicherung deckt den stationären Bereich ab – doch auch ambulante Behandlungen, Zahnersatz oder Verdienstausfall bei längerer Krankheit sollten bedacht werden. Diese drei Zusatzversicherungen sorgen für einen rundum starken Gesundheitsschutz.
Ambulante Zusatzversicherung
Behandlungen beim Facharzt, alternative Heilmethoden oder private Diagnostik – viele dieser Leistungen müssen gesetzlich Versicherte selbst bezahlen. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie sich genau dort ab, wo die Kasse aufhört. Besonders bei chronischen Erkrankungen oder intensiver Diagnostik kann das sinnvoll sein.
Zahnzusatzversicherung
Hochwertiger Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung oder kieferorthopädische Leistungen – ohne Zusatzschutz entstehen schnell hohe Eigenbeteiligungen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif bis zu 100 % der Kosten und schützt Sie vor finanziellen Überraschungen beim Zahnarzt.
Krankentagegeldversicherung
Ein längerer Klinikaufenthalt bedeutet oft auch Verdienstausfall – insbesondere für Selbstständige und Freiberufler. Mit einer Krankentagegeldversicherung fangen Sie diese Lücke ab und sichern sich ein tägliches Einkommen, wenn Sie nicht arbeiten können. Der Schutz greift ab dem vereinbarten Tag und kann individuell angepasst werden.
Krankenhauszusatzversicherung trotz Vorerkrankung?
Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen – für wen lohnt sich dieser Einstieg?
Viele Anbieter lehnen Anträge mit bestehenden Vorerkrankungen ab – doch es gibt Alternativen. Spezielle Tarife wie Klinik Fit (Clinic U) von HanseMerkur ermöglichen einen Einstieg in die Krankenhauszusatzversicherung ganz ohne Gesundheitsprüfung. Der Schutz ist jedoch auf Unfälle begrenzt.
Wer bereits Vorerkrankungen hat oder in der Vergangenheit stationär behandelt wurde, stößt bei klassischen Krankenhauszusatzversicherungen oft auf Hürden. In solchen Fällen bietet sich ein abgespeckter Einstieg über sogenannte Risikotarife ohne Gesundheitsfragen an. Der Tarif Clinic U der HanseMerkur ist genau auf diesen Bedarf zugeschnitten: Für monatlich 9 Euro (bei Jahrgang 1990) erhalten Versicherte privatärztliche Behandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer – allerdings ausschließlich nach einem Unfall.
Auch wenn geplante Eingriffe, chronische Erkrankungen oder Schwangerschaften nicht mitversichert sind, bietet dieser Tarif gerade für sportlich aktive Personen eine sinnvolle Grundabsicherung im Notfall. Wer auf Wahlleistungen im Krankenhaus nicht verzichten möchte, aber sonst keine Annahme findet, profitiert hier von einem planbaren Schutz – ohne Risikoausschluss oder Wartezeit.
Ein Pluspunkt: Nach zehn Jahren kann in einen vollwertigen stationären Zusatztarif mit Chefarztbehandlung und Alterungsrückstellungen gewechselt werden. Dabei ist eine Gesundheitsprüfung nicht zwingend vorgesehen – die HanseMerkur behält sich aber ggf. einen Risikozuschlag vor.
Leistungsübersicht Clinic U:
Versicherungsschutz ausschließlich bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt
Chefarzt- und Spezialistenbehandlung inklusive
Wahl zwischen Ein- und Zweibettzimmer
50 €/Tag Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
Keine Alterungsrückstellungen
Fester Beitrag: 9 Euro pro Monat (20–60 Jahre)
Laufzeit: 10 Jahre mit garantierter Umstiegsoption
Dieser Tarif eignet sich vor allem für Personen, die derzeit keine klassische Krankenhauszusatzversicherung abschließen können – und dennoch im Ernstfall nicht auf Komfort und Qualität verzichten möchten. Er ist ein pragmatischer Einstieg mit Perspektive.
Mehr wissen – besser entscheiden
Was Sie schon immer über die Krankenhauszusatzversicherung wissen wollten
Kann ich die Krankenhauszusatzversicherung mit anderen Zusatzversicherungen kombinieren?
Ja, eine Kombination mit einer Zahnzusatz‑, Pflege- oder ambulanten Zusatzversicherung ist nicht nur möglich, sondern oft sinnvoll. So entsteht ein umfassender Gesundheitsschutz, der ambulante, stationäre und langfristige Risiken abdeckt – ohne Überschneidungen im Leistungsumfang.
Was passiert, wenn ich während der Vertragslaufzeit in die private Krankenversicherung wechsle?
Die Krankenhauszusatzversicherung basiert auf der gesetzlichen Krankenversicherung als Hauptleistungsträger. Wechseln Sie in die PKV, kann der Vertrag in der Regel nicht fortgeführt werden. Einige Anbieter bieten Umstellungsmöglichkeiten – die Vertragsbedingungen sollten im Vorfeld geprüft werden.
Gibt es auch Tarife für Familien oder mit Kindermitversicherung?
Ja, viele Gesellschaften bieten spezielle Tarife für Kinder oder günstige Beitragssätze für Jugendliche an. Eine Mitversicherung von Kindern über die Elterntarife ist hingegen nicht üblich – hier sind eigenständige Verträge erforderlich. Wichtig: Bei der Geburt kann das Kind oft ohne Gesundheitsprüfung nachversichert werden, wenn bereits ein Elternteil versichert ist.
Muss ich die Versicherung über das Krankenhaus informieren oder übernimmt das der Versicherer?
Bei planbaren Eingriffen empfiehlt es sich, den Versicherer vorab zu informieren und eine schriftliche Leistungszusage einzuholen. Dies ist zwar nicht immer verpflichtend, aber wichtig für die Sicherheit Ihrer Kostenerstattung – vor allem bei Wunschkliniken oder Spezialisten.
Wie funktioniert die Abrechnung mit Klinik oder Arzt in der Praxis?
Viele Anbieter stellen mittlerweile Chipkarten oder Klinik-Cards zur Verfügung, mit denen die Abrechnung direkt zwischen Krankenhaus und Versicherer erfolgt. Bei Wahlarztleistungen erhalten Sie eine Rechnung, die Sie zunächst selbst zahlen und dann zur Erstattung einreichen. Moderne Apps vereinfachen diesen Prozess erheblich.
Was ist der Unterschied zwischen Belegarzt und Chefarzt – und warum ist das relevant?
Ein Chefarzt ist fest angestellter Leiter einer Klinikabteilung. Ein Belegarzt hingegen operiert oder behandelt in einer Klinik, ist aber niedergelassen. Manche Tarife decken nur die Chefarztbehandlung ab, andere auch Belegärzte. Für volle Flexibilität sollten beide Leistungen enthalten sein – das ist besonders bei orthopädischen oder gynäkologischen Eingriffen wichtig
Ergänzende Absicherungen für umfassenden Schutz
Diese Versicherungen runden Ihre Gesundheitsvorsorge sinnvoll ab
Ein stationärer Krankenhausaufenthalt kann Auslöser für weitreichende Folgen sein – gesundheitlich und finanziell. Die folgenden Absicherungen bieten ergänzenden Schutz, wenn es um längere Ausfälle, Pflegebedürftigkeit oder Unfallfolgen geht.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn eine Krankheit oder ein Unfall dazu führt, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, droht ohne Absicherung ein existenzielles Risiko. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen zuverlässig ab – unabhängig davon, ob die Ursache im Beruf oder im privaten Umfeld liegt.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeitsunfällen – nicht in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung ergänzt Ihre Absicherung bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen, sichert Kapitalleistungen oder Renten und bietet weltweiten Schutz.
Pflegezusatzversicherung
Ein schwerer Krankenhausaufenthalt kann der Beginn einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit sein. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt in vielen Fällen nur einen Teil der Kosten. Eine Pflegezusatzversicherung hilft, finanzielle Lücken zu schließen und selbstbestimmte Pflege zu ermöglichen.
GOÄ-Sätze und warum sie in der Praxis entscheidend sind
Warum der Höchstsatz der Gebührenordnung nicht reicht – und welche Tarife mehr leisten
Viele Krankenhauszusatzversicherungen versprechen Chefarztbehandlung – doch entscheidend ist, ob sie auch über den 3,5‑fachen GOÄ-Satz hinaus leisten. Bei komplexen Behandlungen kann das zum entscheidenden Unterschied zwischen Kostenerstattung und Eigenbeteiligung werden.
Die sogenannte GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte – regelt, wie medizinische Leistungen privat abgerechnet werden dürfen. Für gesetzlich Versicherte ist diese Regelung meist irrelevant, doch wer über eine Krankenhauszusatzversicherung Wahlleistungen in Anspruch nimmt – etwa eine Chefarztbehandlung –, wird schnell mit den dort hinterlegten Steigerungssätzen konfrontiert.
In der Praxis bedeutet das:
Der Regelsatz liegt beim 2,3‑fachen des GOÄ-Grundwerts
Der Höchstsatz liegt bei 3,5‑fach
Bei besonderen Behandlungen (z. B. operative Eingriffe mit erhöhtem Aufwand) rechnen viele Spezialisten über dem Höchstsatz ab – bis zu 5,0‑fach oder mehr
Und genau hier beginnt das Problem:
Viele günstige Krankenhauszusatzversicherungen übernehmen nur bis zum Höchstsatz. Kommt es aber zu einer medizinisch komplexen oder zeitintensiven Behandlung, kann der Arzt einen individuellen Steigerungssatz ansetzen – vorausgesetzt, Sie haben das schriftlich über eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung akzeptiert.
Wer nun nur bis 3,5‑fach abgesichert ist, zahlt die Differenz selbst. Gerade in chirurgischen Fachabteilungen oder bei privat praktizierenden Klinikärzten können hier schnell drei- bis vierstellige Beträge entstehen.
Tarife wie ARAG MedKlinik 1‑Bett L, Münchener Verein KlinikGesund Premium oder Hallesche GIGA.ClinicAR leisten über den Höchstsatz hinaus – und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Chefarzt oder einen Belegarzt handelt. Wichtig ist in jedem Fall, dass eine entsprechende Vereinbarung vor der Behandlung unterschrieben wird.
Unser Tipp:
Wer eine Zusatzversicherung abschließt, sollte immer prüfen, ob Leistungen auch über den Höchstsatz der GOÄ hinaus abgedeckt sind – insbesondere dann, wenn man gezielt in Fachkliniken behandelt werden möchte oder bei älteren Versicherten mit höheren medizinischen Risiken.
Zusammenfassung
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Schutz um Leistungen, die den Unterschied ausmachen: Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Wunschklinik. Sie erhalten Zugriff auf moderne medizinische Standards, individuellere Betreuung und mehr Komfort im Krankenhaus – ohne eine private Vollversicherung abschließen zu müssen.
Die Kosten sind planbar, viele Tarife enthalten Altersrückstellungen. Wer früh vergleicht, sichert sich starke Leistungen zu günstigen Beiträgen. Und auch bei Vorerkrankungen gibt es Wege zum Schutz – mit spezialisierten Einstiegstarifen wie Clinic U.
Ob als Vorsorge oder für mehr Sicherheit im Ernstfall: Der stationäre Zusatzschutz ist eine sinnvolle Investition in Ihre Gesundheit.
häufige Fragen
Was kostet eine gute Krankenhauszusatzversicherung im Monat?
Je nach Alter, Leistungsumfang und Anbieter liegen die Beiträge zwischen etwa 20 und 60 Euro im Monat. Tarife mit Einbettzimmer, Chefarztbehandlung und GOÄ-Erstattung über Höchstsatz sind meist im oberen Bereich angesiedelt. Wer früh abschließt, zahlt deutlich weniger.
Ab wann lohnt sich eine Krankenhauszusatzversicherung?
Sinnvoll ist der Abschluss ab dem jungen Erwachsenenalter – idealerweise, bevor erste Vorerkrankungen bestehen. Wer Wert auf freie Arztwahl, Komfort und eine bevorzugte Behandlung legt, profitiert jederzeit. Besonders relevant ist der Schutz bei geplanten OPs oder chronischen Erkrankungen.
Gibt es auch Tarife ohne Wartezeit?
Ja, viele moderne Tarife verzichten auf eine allgemeine Wartezeit. Einschränkungen können jedoch bei Entbindung oder Psychotherapie bestehen (oft 8 Monate). Ein Vergleich zeigt, welche Anbieter vollständig auf Wartezeiten verzichten.
Kann ich die Krankenhauszusatzversicherung steuerlich absetzen?
Ja, als sogenannte Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu einer Krankenhauszusatzversicherung grundsätzlich steuerlich absetzbar – allerdings nur bis zum Höchstbetrag in der Kategorie „sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Eine vollständige steuerliche Berücksichtigung ist meist nur bei Selbstständigen möglich.