Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung: Ihr Ein­kom­men zuver­läs­sig absi­chern

Ver­dienst­aus­fall bei Krank­heit gezielt kom­pen­sie­ren

Junge Frau sitzt entspannt auf dem Sofa, genießt mit geschlossenen Augen eine Tasse Tee im Sonnenlicht

Eine län­ge­re Krank­heit kann nicht nur kör­per­lich, son­dern auch finan­zi­ell belas­ten. Sobald die Lohn­fort­zah­lung durch den Arbeit­ge­ber endet, ent­steht eine gefähr­li­che Lücke im Ein­kom­men. Mit der rich­ti­gen Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung schüt­zen Sie sich und Ihre Fami­lie vor die­sen finan­zi­el­len Fol­gen. Sie sichern Ihr Net­to­ein­kom­men, blei­ben zah­lungs­fä­hig und hal­ten Ihren Lebens­stan­dard auf­recht – auch bei län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit.

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Das Wich­tigs­te im Über­blick

War­um eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung sinn­voll ist

Krank­heit kann jeden tref­fen – und wenn sie län­ger andau­ert, ent­steht schnell eine finan­zi­el­le Lücke. Bei Ange­stell­ten endet die Lohn­fort­zah­lung durch den Arbeit­ge­ber nach sechs Wochen. Selbst­stän­di­ge trifft es oft schon ab dem ers­ten Krank­heits­tag. Fix­kos­ten wie Mie­te, Kre­dit­ra­ten oder Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge lau­fen jedoch wei­ter. Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung schützt Sie in die­ser Zeit vor Ver­dienst­aus­fäl­len – unab­hän­gig davon, ob Sie ange­stellt oder selbst­stän­dig sind.

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist eine pri­va­te Zusatz­ab­si­che­rung, die bei ärzt­lich beschei­nig­ter Arbeits­un­fä­hig­keit greift. Ver­si­cher­te erhal­ten einen zuvor ver­ein­bar­ten Tages­satz – unab­hän­gig von fixen Kos­ten oder tat­säch­li­chem Ver­dienst­aus­fall. Die­se Leis­tung beginnt nach Ablauf der gewähl­ten Karenz­zeit und wird ohne zeit­li­che Begren­zung gezahlt, solan­ge die Arbeits­un­fä­hig­keit besteht oder bis zur Fest­stel­lung einer Berufs­un­fä­hig­keit.

Wich­ti­ge Merk­ma­le:

  • Täg­li­che Aus­zah­lung steu­er­frei­er Leis­tun­gen

  • Leis­tung unab­hän­gig vom gesetz­li­chen Kran­ken­geld

  • Gül­tig­keit auch bei Auf­ent­hal­ten im EU-Aus­land, EWR und der Schweiz

  • Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren Leis­tun­gen wie BU-Ren­te mög­lich

  • Auch wäh­rend medi­zi­ni­scher Reha-Pha­sen oder stu­fen­wei­ser Wie­der­ein­glie­de­rung

Beson­ders Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Bes­ser­ver­die­nen­de pro­fi­tie­ren davon, da das gesetz­li­che Kran­ken­geld (sofern über­haupt vor­ge­se­hen) häu­fig nicht aus­reicht.

Nicht jeder Aus­fall führt auto­ma­tisch zu einer Leis­tungs­pflicht. Auch wenn die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung einen brei­ten Schutz bie­tet, gel­ten bestimm­te Ein­schrän­kun­gen und Aus­schlüs­se, die bereits beim Ver­trags­ab­schluss trans­pa­rent defi­niert wer­den.

Nicht ver­si­chert sind in der Regel:

  • Arbeits­un­fä­hig­keit infol­ge von Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit

  • Erkran­kun­gen, die bei Antrag­stel­lung nicht ange­ge­ben wur­den (bei Risi­ko­prü­fung)

  • Erkran­kun­gen, die wäh­rend Karenz­zei­ten auf­tre­ten und nicht in den Leis­tungs­be­reich fal­len

  • Auf­ent­halt im außer­eu­ro­päi­schen Aus­land ohne ver­trag­lich ver­ein­bar­te Rege­lung

  • Leis­tun­gen über das zuletzt nach­ge­wie­se­ne Net­to­ein­kom­men hin­aus (Berei­che­rungs­ver­bot)

Es emp­fiehlt sich, die Ver­trags­be­din­gun­gen genau zu prü­fen und regel­mä­ßig auf Aktua­li­tät zu kon­trol­lie­ren – vor allem bei Ein­kom­mens­ver­än­de­run­gen oder Berufs­wech­sel.

Leis­tun­gen im Über­blick

Finan­zi­el­ler Schutz bei län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung bie­tet Ihnen ver­läss­li­che Leis­tun­gen, wenn Krank­heit Ihr Erwerbs­ein­kom­men unter­bricht. Sie erhal­ten einen indi­vi­du­ell ver­ein­bar­ten Tages­satz – steu­er­frei und so lan­ge wie nötig. Beson­ders wich­tig: Die Leis­tun­gen gel­ten unab­hän­gig von der gesetz­li­chen Absi­che­rung und las­sen sich fle­xi­bel an Ihre Lebens­si­tua­ti­on anpas­sen.

Mit einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung sichern Sie sich eine täg­li­che Geld­leis­tung ab dem Tag, an dem die gesetz­li­che Lohn­fort­zah­lung endet – bei Ange­stell­ten in der Regel ab der 7. Krank­heits­wo­che, bei Selbst­stän­di­gen bereits deut­lich frü­her. Die Aus­zah­lung erfolgt in Höhe des gewähl­ten Tages­sat­zes und ist ein­kom­mens­ab­hän­gig kal­ku­liert. Ver­si­cher­bar ist in der Regel bis zu 100 % des durch­schnitt­li­chen Net­to­ein­kom­mens.

Die Leis­tun­gen gel­ten so lan­ge, wie eine ärzt­lich beschei­nig­te Arbeits­un­fä­hig­keit besteht – ohne zeit­li­che Begren­zung. Der Ver­si­che­rungs­schutz endet erst mit Wie­der­auf­nah­me der Arbeit, bei Ein­tritt einer Berufs­un­fä­hig­keit oder mit Errei­chen des ver­ein­bar­ten End­al­ters (z. B. 65 oder 67 Jah­re). Auch wäh­rend einer medi­zi­ni­schen Reha oder einer stu­fen­wei­sen Wie­der­ein­glie­de­rung kann die Leis­tung fort­ge­führt wer­den, sofern kei­ne voll­stän­di­ge Arbeits­fä­hig­keit besteht.

Ver­si­che­rer ermög­li­chen die Wahl ver­schie­de­ner Karenz­zei­ten (z. B. 7, 14, 28 oder 42 Tage). Eine län­ge­re Karenz­zeit senkt die monat­li­chen Bei­trä­ge – sinn­voll etwa bei Selbst­stän­di­gen mit Rück­la­gen oder Ange­stell­ten mit vol­lem Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung.

Leis­tungs­merk­ma­le im Über­blick:

  • Täg­li­che Aus­zah­lung eines steu­er­frei­en Kran­ken­ta­ge­gel­des

  • Gül­tig­keit in der EU, im EWR und der Schweiz

  • Fort­zah­lung bei stu­fen­wei­ser Wie­der­ein­glie­de­rung

  • Kom­bi­nier­bar mit Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder ande­ren Zusatz­bau­stei­nen

  • Mög­lich­keit zur Erhö­hung bei stei­gen­dem Ein­kom­men (inner­halb von Fris­ten ohne neue Gesund­heits­prü­fung)

Bit­te beach­ten Sie: Das Kran­ken­ta­ge­geld darf zusam­men mit ande­ren Ersatz­leis­tun­gen (wie Kran­ken­geld oder Über­gangs­geld) das zuletzt bezo­ge­ne Net­to­ein­kom­men nicht über­schrei­ten. Die­ses soge­nann­te Berei­che­rungs­ver­bot ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und wird bei Ver­trags­ab­schluss doku­men­tiert.

Maß­ge­schnei­der­ter Schutz – trans­pa­ren­te Bei­trä­ge

Kos­ten & Ver­gleich der Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung

Die Bei­trä­ge zur Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung hän­gen von meh­re­ren Fak­to­ren ab – ein geziel­ter Ver­gleich hilft, den pas­sen­den Tarif für Ihre Lebens­si­tua­ti­on zu fin­den.

Die Höhe der Bei­trä­ge zur Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung rich­tet sich in ers­ter Linie nach dem gewünsch­ten Tages­satz, dem Ein­tritts­al­ter bei Ver­trags­be­ginn, dem gewähl­ten Ver­si­che­rungs­be­ginn sowie der beruf­li­chen Tätig­keit. Auch die ver­ein­bar­te Karenz­zeit – also der Zeit­raum zwi­schen dem Ende der Lohn­fort­zah­lung und dem Beginn der Aus­zah­lung – beein­flusst die Kos­ten maß­geb­lich. Je kür­zer die Karenz­zeit, des­to höher fällt in der Regel der Bei­trag aus. Eben­so spie­len Gesund­heits­fra­gen eine Rol­le bei der Tarif­kal­ku­la­ti­on.

Unab­hän­gig davon, ob Sie ange­stellt sind oder als Selbst­stän­di­ger bzw. Frei­be­ruf­ler Ihre Arbeits­kraft absi­chern möch­ten: Eine indi­vi­du­ell pas­sen­de Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung lässt sich nur durch einen geziel­ten Leis­tungs­ver­gleich fin­den. Denn die Unter­schie­de zwi­schen den Tari­fen sind mit­un­ter erheb­lich – sowohl bei den monat­li­chen Bei­trä­gen als auch bei den ver­trag­li­chen Bedin­gun­gen, wie z. B. Aus­schlüs­sen, Nach­weis­pflich­ten im Leis­tungs­fall oder der Dyna­mik des Tage­gel­des.

Ein Ver­gleich hilft nicht nur dabei, fai­re Bei­trä­ge zu sichern, son­dern auch Leis­tungs­de­tails trans­pa­rent gegen­über­zu­stel­len – zum Bei­spiel:

  • Ab wann wird gezahlt? (Karenz­zeit: z. B. ab dem 4.,15., 29. oder 43. Krank­heits­tag)

  • Wie lan­ge wird gezahlt? (z. B. unbe­grenzt bis zum Wie­der­ein­tritt ins Berufs­le­ben oder bis zum Ein­tritt einer Berufs­un­fä­hig­keit)

  • Gibt es eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie oder Bei­trags­sta­bi­li­tät im Alter?

  • Wie schnell erfolgt die Aus­zah­lung im Leis­tungs­fall?

Da sich die Bedin­gun­gen und Bei­trä­ge zwi­schen den Anbie­tern oft deut­lich unter­schei­den, lohnt sich ein neu­tra­ler und aktu­el­ler Ver­gleich – beson­ders dann, wenn indi­vi­du­el­le Rah­men­be­din­gun­gen wie Selbst­stän­dig­keit, schwan­ken­des Ein­kom­men oder fami­liä­re Ver­pflich­tun­gen eine Rol­le spie­len. Nur so stel­len Sie sicher, dass Ihre Absi­che­rung im Ernst­fall wirk­lich zu Ihnen passt.

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Wei­te­re pas­sen­de Ver­si­che­run­gen im Krank­heits­fall

Eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist ein zen­tra­ler Bau­stein zur Ein­kom­mens­ab­si­che­rung – aber nicht der ein­zi­ge. Je nach Lebens­si­tua­ti­on kann es sinn­voll sein, den Schutz gezielt zu ergän­zen. Die­se Ver­si­che­run­gen pas­sen the­ma­tisch und inhalt­lich beson­ders gut:

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Kran­ken­ta­ge­geld ohne Gesund­heits­fra­gen

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Kran­ken­ta­ge­geld rich­tig ein­schät­zen – wie viel Absi­che­rung ist sinn­voll?

Wie hoch soll­te das Kran­ken­ta­ge­geld sein? Und ab wann soll es grei­fen? Wir zei­gen, wor­auf Sie bei der Wahl ach­ten soll­ten.

Eine zen­tra­le Fra­ge beim Abschluss einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung lau­tet: Wie hoch soll der täg­li­che Tages­satz aus­fal­len – und ab wann soll die Zah­lung begin­nen? Die Ant­wort hängt maß­geb­lich von Ihrer beruf­li­chen und finan­zi­el­len Situa­ti­on ab.

Für Arbeit­neh­mer gilt: In den ers­ten sechs Wochen über­nimmt der Arbeit­ge­ber die Lohn­fort­zah­lung. Erst ab dem 43. Krank­heits­tag ent­steht eine ech­te Ver­sor­gungs­lü­cke. Daher wäh­len vie­le Ange­stell­te die­sen Zeit­punkt als Start für das Kran­ken­ta­ge­geld. Selbst­stän­di­ge hin­ge­gen soll­ten meist eine deut­lich kür­ze­re Karenz­zeit ver­ein­ba­ren, da sie kei­ne gesetz­li­che Lohn­fort­zah­lung erhal­ten.

Auch die Höhe des Kran­ken­ta­ge­gelds will sorg­fäl­tig kal­ku­liert sein. Es soll­te aus­rei­chen, um lau­fen­de Fix­kos­ten wie Mie­te, Ver­si­che­run­gen und Lebens­hal­tung zu decken – ohne das durch­schnitt­li­che Net­to­ein­kom­men zu über­schrei­ten. Denn eine Über­ver­si­che­rung ist in der Regel nicht zuläs­sig. Ver­si­che­rer prü­fen die Anga­ben streng, ins­be­son­de­re bei Selbst­stän­di­gen mit schwan­ken­dem Ein­kom­men.

Für eine fun­dier­te Ent­schei­dung emp­feh­len wir zwei Schrit­te:

  • Ermit­teln Sie Ihre monat­li­chen Fix­kos­ten rea­lis­tisch.

  • Stim­men Sie Ihre gewünsch­te Absi­che­rung mit der maxi­mal ver­si­cher­ba­ren Sum­me ab.

➡️ Unser Tipp: Nut­zen Sie den Lücken­rech­ner direkt im Anschluss, um zu berech­nen, wie groß Ihre per­sön­li­che Absi­che­rungs­lü­cke wirk­lich ist.

Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen

Was Sie schon immer über die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung sichert Sie im Fall einer län­ge­ren, ärzt­lich beschei­nig­ten Arbeits­un­fä­hig­keit ab: Sie erhal­ten einen vor­her ver­ein­bar­ten Tages­satz, solan­ge Sie nicht arbei­ten kön­nen, um Ein­kom­mens­ver­lus­te zu kom­pen­sie­ren.

Sie ist sinn­voll für Ange­stell­te, bei denen im Krank­heits­fall nach sechs Wochen Lohn­fort­zah­lung durch den Arbeit­ge­ber und nach­fol­gen­des Kran­ken­geld eine Ein­kom­mens­lü­cke ent­steht; beson­ders wich­tig ist sie für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, die häu­fig kei­ne Lohn­fort­zah­lung erhal­ten.

Die Aus­zah­lung beginnt nach Ablauf der ver­ein­bar­ten Karenz­zeit. Bei gesetz­lich Ver­si­cher­ten meist ab dem 43. Tag der Arbeits­un­fä­hig­keit (nach Lohn­fort­zah­lung). Bei Selbst­stän­di­gen kann eine frü­he­re Karenz, z. B. ab dem 4. Krank­heits­tag, ver­ein­bar sein.

Die Höhe rich­tet sich nach Ihrer per­sön­li­chen Aus­ga­ben­si­tua­ti­on, dem bis­he­ri­gen Net­to­ein­kom­men und dem vor­aus­sicht­li­chen Anspruch auf Kran­ken­geld bzw. feh­len­der Absi­che­rung. Ziel soll­te sein, die Ein­kom­mens­lü­cke weit­ge­hend zu schlie­ßen.

Vie­le Tari­fe zah­len das Kran­ken­ta­ge­geld so lan­ge, bis Sie wie­der arbei­ten kön­nen. Bei gesetz­lich Ver­si­cher­ten liegt beim gesetz­li­chen Kran­ken­geld eine Höchst­gren­ze von z. B. 78 Wochen vor. Die pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung kann län­ger bzw. unbe­grenzt gezahlt wer­den.

Ja — das Kran­ken­ta­ge­geld ist in vie­len Fäl­len steu­er­frei und unter­liegt nicht dem Pro­gres­si­ons­vor­be­halt, wenn der Tarif dies vor­sieht. Sozialversicherungs­pflicht besteht nicht

Kein Anspruch besteht etwa bei Arbeits­un­fä­hig­keit wegen Vor­satz oder Kriegs­be­tei­li­gung, bei Kur‑ oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men sofern aus­ge­schlos­sen, oder wenn eine Berufs­un­fä­hig­keit ein­tritt und eine ande­re Ver­si­che­rung dafür zustän­dig ist.

Das gesetz­li­che Kran­ken­geld wird von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se nach sechs Wochen gezahlt, deckt aber meist nur 70 % des Brut­to­lohns bzw. maxi­mal 90 % des Net­to­ein­kom­mens. Bei der pri­va­ten Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung kann man einen indi­vi­du­el­len Tages­satz ver­ein­ba­ren, oft höher als gesetz­li­ches Kran­ken­geld, und fle­xi­bel in der Lauf­zeit sein.

Die Karenz­zeit legt fest, ab wann gezahlt wird. Je kür­zer die Karenz­zeit, des­to höher in der Regel der Bei­trag. Leis­tungs­aus­schlüs­se (z. B. bei Wie­der­ein­glie­de­rung, bestimm­te Krank­heits­ar­ten) soll­ten ver­trag­lich genau geprüft wer­den.

Sie soll­ten prü­fen: Tagessatz‑Höhe, Ver­trags­lauf­zeit, Karenz­zeit, Anpassungs‑ und Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien, Bedin­gun­gen bei Wie­der­ein­glie­de­rung und Berufs­un­fä­hig­keit, Steuer‑ und Sozi­al­ver­si­che­rungs­sta­tus sowie Bei­trags­hö­he und Gesund­heits­fra­gen. Auch die Anbie­ter­qua­li­tät und Trans­pa­renz soll­ten berück­sich­tigt wer­den.

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Kran­ken­ta­ge­geld-Tari­fe & Anbie­ter im Über­blick

Was leis­tet wel­cher Tarif – und wel­cher Anbie­ter passt zu Ihnen?

Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­run­gen unter­schei­den sich in Struk­tur, Fle­xi­bi­li­tät und Zugangs­be­din­gun­gen deut­lich. Je nach Lebens­si­tua­ti­on – ob ange­stellt, selbst­stän­dig oder mit Vor­er­kran­kung – eig­nen sich unter­schied­li­che Tarif­mo­del­le. Wir zei­gen, wor­auf es bei der Wahl wirk­lich ankommt.

Nicht jede Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist gleich auf­ge­baut. Je nach Anbie­ter und Tarif unter­schei­den sich sowohl die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen als auch die Fle­xi­bi­li­tät bei Leis­tun­gen und Bei­trä­gen. Ent­schei­dend ist, dass Sie einen Tarif wäh­len, der zu Ihrer beruf­li­chen Situa­ti­on und Ihrem finan­zi­el­len Bedarf passt – und gleich­zei­tig Raum für Ver­än­de­run­gen lässt.

Für Ange­stell­te mit sta­bi­ler Lohn­struk­tur sind klas­si­sche Tari­fe mit frei wähl­ba­rem Tages­satz, fle­xi­bler Karenz­zeit und indi­vi­du­el­ler Gesund­heits­prü­fung meist die bes­te Wahl. Sie bie­ten eine lang­fris­ti­ge Absi­che­rung mit dyna­mi­schen Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten bei stei­gen­dem Ein­kom­men. Selbst­stän­di­ge oder Grün­der hin­ge­gen pro­fi­tie­ren häu­fig von Tari­fen mit kur­zen Karenz­zei­ten, gerin­gen Ein­stiegs­kos­ten und spä­te­rer Nach­ver­si­che­rungs­op­ti­on. In frü­hen Pha­sen der Selbst­stän­dig­keit ist der Bedarf oft höher, da weder gesetz­li­ches Kran­ken­geld noch Lohn­fort­zah­lung besteht.

Eine drit­te Tarif­grup­pe rich­tet sich an Per­so­nen, die auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen kei­nen klas­si­schen Schutz erhal­ten. Hier kom­men Kran­ken­ta­ge­geld­ta­ri­fe ohne Gesund­heits­prü­fung in Betracht. Die­se bie­ten meist gerin­ge­re Tages­sät­ze, dafür aber einen ein­fa­chen Abschluss­pro­zess und schnel­le Poli­cie­rung – ide­al, wenn eine zeit­na­he Absi­che­rung gewünscht ist. Wich­tig ist, die Ver­trags­be­din­gun­gen genau zu prü­fen, da bei die­sen Vari­an­ten oft fes­te Höchst­sät­ze und län­ge­re Karenz­zei­ten gel­ten.

Auch Anbie­ter spie­len eine wich­ti­ge Rol­le. Wäh­rend man­che Ver­si­che­rer auf digi­ta­le Pro­zes­se und schnel­le Poli­cie­rung set­zen, bie­ten ande­re umfas­sen­de Bera­tung und jahr­zehn­te­lan­ge Erfah­rung. Beson­ders gefragt sind aktu­ell Tari­fe mit kla­ren Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten bei Gehalts­ver­än­de­run­gen, ohne dass eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung erfor­der­lich ist. Eben­so rele­vant: Der Ver­zicht auf das ordent­li­che Kün­di­gungs­recht durch den Ver­si­che­rer, was Ihnen als Kun­de ein hohes Maß an Sicher­heit garan­tiert.

Ein sorg­fäl­ti­ger Ver­gleich lohnt sich – sowohl im Hin­blick auf Bei­trags­hö­he als auch auf Leis­tungs­dau­er, Karenz­zeit und Tarif­sta­bi­li­tät. Nut­zen Sie unse­ren Rech­ner, um gezielt nach Tari­fen zu fil­tern, die zu Ihrem Lebens­stil pas­sen – ob für ange­stell­te Fach­kräf­te, Fami­li­en mit meh­re­ren Ein­kom­mens­trä­gern oder selbst­stän­di­ge Unter­neh­mer.

Zusam­men­fas­sung

Eine Krank­heit kann plötz­lich kom­men – und mit ihr oft ein erheb­li­cher Ver­dienst­aus­fall. Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung schützt Sie genau dann, wenn das Ein­kom­men aus­bleibt, lau­fen­de Kos­ten aber blei­ben. Sie erhal­ten eine steu­er­freie Leis­tung ab dem Zeit­punkt, an dem Ihr Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung endet – indi­vi­du­ell wähl­bar, anpass­bar und ver­läss­lich. Ange­stell­te, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler pro­fi­tie­ren glei­cher­ma­ßen von die­ser Absi­che­rung. Wer zusätz­lich auf fle­xi­ble Tari­fe, trans­pa­ren­te Bedin­gun­gen und eine abge­stimm­te Karenz­zeit ach­tet, stellt sicher, dass die Leis­tung auch lang­fris­tig zu sei­ner Lebens­si­tua­ti­on passt.

Ob klas­si­sche Vari­an­te mit Gesund­heits­prü­fung oder alter­na­ti­ve Lösun­gen ohne Risi­ko­fra­gen – mit dem rich­ti­gen Tarif schüt­zen Sie Ihre Exis­tenz und erhal­ten Ihre finan­zi­el­le Hand­lungs­fä­hig­keit. Jetzt ver­glei­chen, absi­chern und beru­higt in die Zukunft bli­cken.

Häu­fi­ge Fra­gen

Kann ich das ver­ein­bar­te Kran­ken­ta­ge­geld im Nach­hin­ein noch erhö­hen?

Ja — vie­le Anbie­ter bie­ten Anpassungs‑ oder Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien, z. B. bei Gehalts­er­hö­hung, Fami­li­en­zu­wachs oder Berufs­wech­sel. Die­se Optio­nen soll­ten im Ver­trag expli­zit ver­ein­bart sein.

Bei Wie­der­ein­glie­de­rung in Teil­zeit sinkt Ihr regu­lä­res Ein­kom­men; das Kran­ken­ta­ge­geld kann antei­lig zur Dif­fe­renz zwi­schen ver­ein­bar­tem Tages­satz und redu­zier­tem Net­to­ein­kom­men gezahlt wer­den, sofern dies ver­trag­lich vor­ge­se­hen ist.

Selbst­stän­di­ge haben in der Regel kei­ne Lohn­fort­zah­lung und kein gesetz­li­ches Kran­ken­geld; daher ist eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung hier beson­ders wich­tig, um Ein­nah­me­aus­fäl­le abzu­fan­gen. Die Ver­si­che­rer bie­ten hier­für spe­zi­el­le Tari­fe mit kür­ze­ren Karenz­zei­ten und höhe­rem Tages­satz an.

Ermit­teln Sie zuerst Ihre monat­li­chen Fix­kos­ten (Mie­te, Lebens­hal­tung, Kre­di­te etc.). Zie­hen Sie dann ab, was Sie vor­aus­sicht­lich von Kran­ken­geld bzw. ande­ren Absi­che­run­gen erhal­ten wür­den. Der ver­blei­ben­de Betrag soll­te min­des­tens dem ver­ein­bar­ten Tages‑ bzw. Monats­be­trag ent­spre­chen – mul­ti­pli­ziert mit der erwar­te­ten Dau­er der Arbeits­un­fä­hig­keit.