GHV Pferdeversicherung – OP-Schutz, Haftpflicht & Leistungen im Überblick
Wie gut schützt die GHV Pferdehalter? Wir analysieren OP-Versicherung, Haftpflicht-Tarife & Besonderheiten für Reitbeteiligungen und Zucht
Ein Pferd bedeutet Verantwortung – gegenüber dem Tier, aber auch gegenüber Dritten. Ob schwerwiegende Kolik, unvorhergesehener Reitunfall oder eine Verletzung auf der Weide: Die finanziellen Folgen können erheblich sein. Die GHV bietet Pferdehaltern maßgeschneiderte Versicherungslösungen, um genau diesen Risiken zu begegnen – vom soliden OP-Schutz über eine umfassende Krankenversicherung bis hin zur gesetzlich erforderlichen Haftpflicht. Jeder Baustein lässt sich separat oder im Paket abschließen. So sichern Sie Ihr Pferd genau so ab, wie es Ihre Haltung und Nutzung erfordert – transparent, zuverlässig und mit jahrzehntelanger Erfahrung im Rücken.
Welche GHV Pferdeversicherung passt zu Ihnen?
Pferdehalter stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen – je nach Haltungsform, Nutzung des Tiers und individuellem Sicherheitsbedürfnis. Die GHV bietet drei eigenständige, aber flexibel kombinierbare Versicherungslösungen: Die Pferdehalterhaftpflicht schützt vor finanziellen Folgen bei Schäden gegenüber Dritten. Die OP-Versicherung deckt teure chirurgische Eingriffe wie Kolikoperationen oder Sehnenrekonstruktionen ab. Und mit der Pferdekrankenversicherung sichern Sie laufende Tierarztkosten, Vorsorgeleistungen und bestimmte Therapiemaßnahmen ab. Jeder Tarif ist dabei so aufgebaut, dass er sich exakt an Ihre Situation anpassen lässt – vom jungen Reitpony bis zum erfahrenen Sportpferd.
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Das Wichtigste im Überblick
Je nach Nutzung, Risiko und Anspruch – der passende Schutz für Sie und Ihr Pferd
Darum lohnt sich der Abschluss einer GHV Pferdeversicherung
Pferde sind wertvolle Tiere – und sie bringen Verantwortung mit sich. Ob beim Ausritt, auf dem Reitplatz oder in der Offenstallhaltung: Unfälle, Erkrankungen oder Schäden gegenüber Dritten lassen sich nicht ausschließen. Eine Pferdeversicherung schützt nicht nur vor unkalkulierbaren Kosten, sondern gibt Ihnen die Freiheit, im Ernstfall medizinisch richtig zu handeln – ohne finanzielle Kompromisse. Die GHV bietet drei abgestimmte Lösungen: Haftpflicht, OP- und Krankenversicherung. Jeder Tarif ist eigenständig, kann aber sinnvoll kombiniert werden.
Als Pferdehalter sind Sie für Schäden verantwortlich, die Ihr Tier verursacht – selbst dann, wenn Sie persönlich nichts falsch gemacht haben. Die GHV Pferdehalterhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Fälle: ob Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden. Besonders wichtig: Reitbeteiligungen, Dritte, Fremdreiter und Schäden an gemieteten Stallungen können in den GHV-Tarifen eingeschlossen werden.
Deckungssummen bis 15 Mio. € für Personen- und Sachschäden
Einschluss von Reitbeteiligung, Weidegemeinschaft, Turniereinsatz
Weltweiter Versicherungsschutz
Optional: Forderungsausfall, Mietsachschäden
Die GHV Pferdekrankenversicherung geht deutlich über eine reine OP-Absicherung hinaus. Sie übernimmt – je nach Tarif – auch ambulante Behandlungen, Heilverfahren, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen oder Zahnkontrollen. Die Kostenerstattung erfolgt nach dem GOT-Satz, die ambulante Jahreshöchstleistung ist allerdings tariflich begrenzt. Für Pferdehalter, die Wert auf regelmäßige medizinische Betreuung legen, ist dieser Tarif besonders sinnvoll.
Ambulante und stationäre Behandlungskosten inklusive
Erstattung von Impfungen, Entwurmung, Zahnkontrollen
Regenerative Therapien (teilweise) enthalten
Ambulante Höchstleistung je nach Tarif begrenzt
Chirurgische Eingriffe am Pferd sind teuer – und meist nicht planbar. Kolik, Frakturen, Sehnenschäden oder Gelenkverletzungen führen schnell zu OP-Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich. Die GHV OP-Versicherung übernimmt diese Kosten bis 50.000 € pro Jahr – inklusive Voruntersuchung, Nachsorge und Klinikaufenthalt. Die Leistungen sind nach Tarif gestaffelt und lassen sich flexibel auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
Übernahme bis zu 50.000 € jährlich
Freie Tierklinik- und Tierarztwahl
Keine Einschränkung bei OP-Anzahl oder Diagnosen
Je nach Tarif: Kostenerstattung bis 2‑facher GOT-Satz
Was die Tarife der GHV tatsächlich leisten – transparent dargestellt
Kranken‑, OP- und Haftpflichtschutz im direkten Vergleich
Die GHV bietet Pferdeversicherungen in klar strukturierten Tarifen: Basis, Komfort und Premium. Je nach Auswahl unterscheiden sich Leistungsgrenzen, Erstattungssätze und Zusatzleistungen wie Physiotherapie oder alternative Heilmethoden. Besonders wichtig: OP- und Krankenversicherung sind voneinander abgrenzbar, können aber auch kombiniert abgeschlossen werden. So profitieren Sie entweder von gezieltem Schutz bei chirurgischen Eingriffen – oder von einem umfassenden Krankenschutz inklusive Vorsorge, Nachsorge und Heilverfahren. Die Haftpflichtversicherung ist separat strukturiert und ergänzt den medizinischen Schutz um die rechtlich vorgeschriebene Absicherung gegenüber Dritten.
Alle drei Leistungsstufen – Basis, Komfort und Premium – übernehmen chirurgische Operationen nach GOT bis zu einer tariflich festgelegten Höchstsumme: im Premiumtarif bis zu 50.000 Euro pro Jahr. In Notfällen erstattet GHV je nach Tarif sogar bis zum 4‑fachen GOT-Satz. Auch bildgebende Verfahren (z. B. Röntgen, CT), Medikamente und Nachsorgebehandlungen sind bei GHV versichert – bei der Krankenversicherung sogar mit einem Vorsorgebudget und Unterstützung für alternative Heilmethoden. Ambulante Leistungen sind in der Krankenversicherung gedeckelt (z. B. 1.500 € im Komforttarif) und unterliegen ggf. Wartezeiten. Die Haftpflicht bietet je nach Tarif weltweiten Schutz und Absicherung von Schäden durch Reitbeteiligungen oder Fremdreiter.
GHV Pferdekrankenversicherung im Überblick
Leistung | GHV Premium |
---|---|
Allgemeine Leistungen | |
Freie Tierarzt- und Klinikwahl | ✅ |
Versicherungsschutz EU + Schweiz & Norwegen | ✅ |
Allgemeine Wartezeit | 1 Monat |
Sofortschutz bei Unfall & Vorsorge | ✅ |
Vorsorgemaßnahmen | |
Impfungen & Wurmkuren pro Jahr | bis 100 € |
Kennzeichnung (einmalig) | bis 30 € |
Operationen & Heilbehandlungen | |
Versicherte Operationen | Nur gelistete OPs Ausgeschlossen: Kopper, ECVM, Gaumensegel |
Erstattung nach GOT (regulär) | bis 2‑fach |
Erstattung nach GOT (Notfall) | bis 4‑fach |
Höchstleistung für OPs & Heilbehandlungen / Jahr | 50.000 € |
inkl. Stand- & Vollnarkosen | ✅ |
Bildgebende Verfahren (z. B. Röntgen) | bis 2.000 € / Jahr |
Augenoperationen | max. 15.000 € / Jahr |
Selbstbeteiligung (wählbar) | 0 €, 250 €, 500 € oder 1.000 € |
Physiotherapie | 300 € / Jahr |
Nachsorge (Arzneimittel, Verband etc.) | bis 15 Tage nach OP |
Klinikunterbringung nach OP | 35 €/Tag, max. 15 Tage |
Alternative Heilmethoden | max. 300 € / Jahr |
Weitere Leistungen | |
Zusatzbaustein Bestattung | 1.000 €, 2.000 € oder 3.000 € |
Grundlagen | |
Abschlussalter | ab 9. Lebenswoche |
Höchstaufnahmealter | 16. Geburtstag |
Beitragsanpassung | ab Alter 17 – 3% jährlich |
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GHV Pferde OP-Versicherung im Überblick
Leistung | GHV Komfort |
GHV Premium Empfehlung |
---|---|---|
Allgemeine Bedingungen | ||
Wartezeit ab Vertragsbeginn | • Unfall: keine • Kolik: 7 Tage • Krankheiten: 3 Monate • Laborkosten: 6 Monate • Gelenk-Chip-OP: 12 Monate |
• Unfall: keine • Kolik: 7 Tage • Krankheiten: 1 Monat • Laborkosten: 6 Monate • Gelenk-Chip-OP: 12 Monate |
Versicherbare Pferde | • 9 Wochen bis 16 Jahre • Gechippt oder Lebensnummer • Nur gesunde Pferde (12 Monate keine OP) • Nur private Nutzung |
|
Leistungen | ||
Jährliche Höchstgrenze | 15.000 € | 50.000 € max. 15.000 € für Augen-OPs |
Erstattungsfähig nach GOT | bis 2‑fach | bis 2‑fach im Notfall 4‑fach |
Voruntersuchung & Diagnostik | Kosten am letzten Untersuchungstag vor der OP | |
Nachbehandlung | 9 Tage | 15 Tage |
Gelenk-Chip-OP | ❌ nicht versichert |
✅ max. 1.500 € inkl. Vor-/Nachsorge |
Versicherte Operationen |
Nur gelistete OPs laut
Leistungsübersicht
Ausgeschlossen: z. B. Kopper, Laminektomie, ECVM |
|
Regenerative Therapien (IRAP/PRP) | ✅ 750 € pro Jahr |
✅ 1.500 € pro Jahr |
Bildgebende Verfahren (Röntgen, MRT) | ✅ 1.000 € pro Jahr |
✅ 1.500 € pro Jahr |
Stand-/Teilnarkose-OPs | ✅ | ✅ |
Physiotherapie | ✅ 300 € pro Jahr |
✅ 300 € pro Jahr |
Klinikunterbringung nach OP | ✅ 15 € pro Tag |
✅ 35 € pro Tag |
Alternative Heilmethoden | ❌ | ✅ 300 € pro Jahr |
Auslandsschutz | ✅ EU, Schweiz & Norwegen, max. 12 Monate |
|
Sonstiges & Besonderheiten | ||
Spezielle Leistungen | • Laborkosten: 200 € p.a. • Kennzeichnung: 15 € • Weggeld: bis 3‑fach GOT |
• Laborkosten: 400 € p.a. • Kennzeichnung: 30 € • Weggeld: bis 3‑fach GOT |
Beitrag (monatlich) | ab 30,68 € | ab 51,67 € |
Wichtig: Nicht alle Leistungen sind in allen Tarifen gleich enthalten. So ist z. B. die Erstattung alternativer Heilmethoden (wie Osteopathie, IRAP, PRP oder Magnetfeldtherapie) ausschließlich im Premiumtarif enthalten – mit einem Budget von bis zu 300 Euro jährlich. Ebenso gelten bei speziellen Behandlungen wie Gelenkoperationen bei OC/OCD oder Chips verlängerte Wartezeiten (bis zu 12 Monate). Die Haftpflicht lässt sich separat abschließen oder ergänzend kombinieren. Für alle Leistungsbereiche gilt: Maßgeblich ist immer der Wortlaut der gültigen Versicherungsbedingungen.
Transparente Beiträge für jede Lebensphase und jedes Absicherungsziel
Was kostet eine GHV Pferdeversicherung – und wie unterscheiden sich die Tarife?
Die GHV bietet ein gut kalkulierbares Beitragssystem mit klarer Staffelung nach Tarif, Selbstbehalt und Eintrittsalter. Dabei lassen sich OP-Versicherung und Krankenversicherung gezielt an den Bedarf anpassen – unabhängig voneinander oder als Kombination. Die Pferdehalterhaftpflicht ist separat abschließbar und berücksichtigt unterschiedliche Zahlungsweisen und Deckungssummen. Durch die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu wählen, lassen sich die Monatsbeiträge zusätzlich optimieren.
Die OP-Versicherung der GHV beginnt im Tarif Basis bei 31,15 € monatlich (ohne Selbstbehalt, Eintrittsalter bis 16 Jahre) und reicht bis zum Premiumtarif mit 75,02 €. Wer einen Selbstbehalt wählt, kann den Beitrag deutlich senken: Im Komforttarif sinkt der Beitrag z. B. bei 250 € SB auf 45,68 €, bei 1.000 € SB sogar auf 30,68 € monatlich.
Die Pferdekrankenversicherung inklusive OP-Schutz ist nur im Premiumtarif verfügbar. Hier liegen die monatlichen Beiträge – je nach Selbstbehalt – zwischen 553,01 € (ohne SB) und 253,37 € (1.000 € SB). Die Beiträge gelten für Pferde mit einem Eintrittsalter bis 16 Jahre. Ab dem 17. Lebensjahr erfolgt eine jährliche Beitragserhöhung um drei Prozent.
Die GHV Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist in den Varianten Basis, Komfort und Premium verfügbar. Die Beiträge richten sich nach Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Zahlungsweise:
Im Basisschutz beginnt der Beitrag bei 77,60 € jährlich (mit 150 € SB) bzw. 86,22 € ohne SB. Der Komfortschutz mit 12 Mio. € Deckung liegt bei 100,09 € mit SB bzw. 111,21 € ohne SB.
Im Premiumschutz (24 Mio. € Deckungssumme) zahlen Halter je nach Selbstbehalt 111,34 € bis 123,70 € pro Jahr. Eine vierteljährliche oder halbjährliche Zahlung ist möglich – die Beitragssätze passen sich entsprechend an.
Drei Tarife – ein Ziel: optimaler Schutz für Pferd und Halter
Diese Pferdeversicherungen stehen Ihnen zur Auswahl
Die Risiken im Alltag eines Pferdes sind vielfältig: medizinische Notfälle, Schadensersatzforderungen oder chronische Erkrankungen können schnell hohe Kosten verursachen. Die Allianz bietet deshalb drei separate, aber kombinierbare Versicherungslösungen – abgestimmt auf die tatsächlichen Bedürfnisse von Pferdehaltern. Ob Sie nur das gesetzliche Minimum absichern möchten oder gezielt die Gesundheit Ihres Tiers schützen wollen: Mit Haftpflicht, OP- oder Krankenversicherung stehen Ihnen leistungsstarke Bausteine zur Verfügung.
Pferde-OP-Versicherung
Wenn eine Operation notwendig wird, entstehen schnell Kosten im vierstelligen Bereich. Die OP-Versicherung der Allianz schützt Sie genau in diesen Situationen: Sie übernimmt chirurgische Eingriffe unter Narkose – inklusive Voruntersuchung, Nachsorge, Klinikaufenthalt und bildgebender Diagnostik. Ideal für alle Halter, die sich gezielt gegen große Eingriffe absichern möchten – ohne eine komplette Krankenversicherung abzuschließen.
Pferdehalterhaftpflicht
Unverzichtbar für jeden Pferdehalter: Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Pferd einen Schaden verursacht – etwa bei einem Unfall auf der Straße, beim Austreten auf der Weide oder durch unkontrollierte Bewegungen im Stall. Die Allianz deckt Personen‑, Sach- und Vermögensschäden zuverlässig ab – inklusive Reitbeteiligung und Nutzung durch Dritte, je nach Tarif.
Pferdekrankenversicherung
Für umfassenden Gesundheitsschutz: Die Krankenversicherung der Allianz übernimmt Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Diagnostik, Arzneimittel und Vorsorgeleistungen. Je nach Tarif sind sogar alternative Heilmethoden oder regenerative Therapien abgesichert. Besonders interessant für Pferdehalter mit hohem Anspruch an medizinische Versorgung oder ältere Tiere mit erhöhtem Risiko.
Schutz bedeutet auch: rechtzeitig handeln, bevor es zu spät ist
Warum frühes Absichern klug – und verantwortungsvoll – ist
Ein Versicherungsschutz für Pferde ist mehr als nur eine finanzielle Absicherung. Er ist Ausdruck von Verantwortung – gegenüber dem Tier, aber auch gegenüber dem Umfeld. Denn je früher Sie sich für einen passenden Tarif entscheiden, desto zuverlässiger greift der Schutz im Ernstfall. Wartezeiten, Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen und altersbedingte Einschränkungen lassen sich so gezielt vermeiden.
Der Abschluss einer Pferdeversicherung lohnt sich immer dann, wenn Sie Verantwortung nicht nur im Stall, sondern auch rechtlich und finanziell absichern möchten. Bereits mit dem ersten Weidegang oder dem ersten Ausritt entsteht ein potenzielles Haftungsrisiko – unabhängig davon, ob das Pferd regelmäßig geritten wird oder lediglich im Offenstall gehalten wird.
Die GHV bietet ihren Schutz bis zum Eintrittsalter von 16 Jahren an. Ab diesem Alter ist ein Neuabschluss zwar nicht mehr möglich – bestehende Verträge laufen jedoch weiter. Deshalb gilt: Je früher abgeschlossen wird, desto besser – insbesondere, wenn bestimmte Erkrankungen oder Vorfälle bisher nicht dokumentiert wurden.
Zudem sind viele Leistungen – etwa bestimmte OPs oder gelenkbezogene Eingriffe – an Wartezeiten von bis zu 12 Monaten gebunden. Wer erst nach dem ersten Krankheitsfall versichern möchte, erhält häufig keine oder nur eingeschränkte Leistung. Auch das Thema ambulante Leistungsgrenzen spielt eine Rolle: Diese greifen immer kalenderjährlich – wer zu spät abschließt, verzichtet damit im laufenden Jahr oft auf mögliche Erstattungen.
Ein Abschluss lohnt sich also immer dann, wenn Sie Planungssicherheit und Tierwohl vereinen möchten – unabhängig davon, ob Ihr Pferd in der Ausbildung, im Freizeitbereich oder im Ruhestand steht. Denn was heute noch gesund wirkt, kann sich morgen schlagartig ändern – und dann ist es zu spät für einen umfassenden Schutz.
Wichtige Antworten für verantwortungsvolle Pferdehalter
Was Sie schon immer über die GHV Pferdeversicherung wissen wollten
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz bei der GHV?
Unfallbedingte OPs sind sofort nach Versicherungsbeginn abgesichert. Für alle anderen Leistungen gilt eine allgemeine Wartezeit von 1 Monat. Spezielle Wartezeiten gelten z. B. bei Kolik (7 Tage), Laborkosten (6 Monate) oder Gelenkoperationen bei OC/OCD (12 Monate im Premiumtarif).
Welche Kosten werden in der Pferdekrankenversicherung übernommen?
Die Krankenversicherung deckt Operationen, Heilbehandlungen, Medikamente, Vorsorge (Impfungen, Entwurmung) sowie bestimmte alternative Therapien ab. Die Jahresobergrenze für renerative Therapien aufgrund OP beträgt 1.500 €, die Jahreshöchstleistung für OP und Heilbehandlungen liegt bei 50.000 €.
Sind auch alternative Heilmethoden wie IRAP oder Magnetfeldtherapie mitversichert?
Ja – jedoch nur im Premiumtarif. Dort werden regenerative Verfahren wie IRAP, PRP oder Magnetfeldtherapie mit bis zu 1.500 € pro Versicherungsfall übernommen.
Werden auch OPs an der Wirbelsäule oder wegen Ataxie erstattet?
Nein – Operationen an der Wirbelsäule zur Behandlung von Ataxie oder ECVM (Equine Complex Vertebral Malformation) sind explizit ausgeschlossen. Auch Kopper-Operationen sind nicht erstattungsfähig.
Welche Leistungen sind in der Pferdehalterhaftpflicht der GHV enthalten?
Die Haftpflicht umfasst Personen‑, Sach- und Vermögensschäden (bis 24 Mio. €), Fremdreiter, Reitbeteiligungen, Mietsachschäden (z. B. an Stallungen) sowie weltweiten Versicherungsschutz – je nach Tarif.
Wie hoch sind die Selbstbeteiligungen in den OP- und Krankenversicherungen?
Je nach Tarif wählbar: 0 €, 250 €, 500 € oder 1.000 €. Je höher der gewählte SB, desto niedriger der Monatsbeitrag. Selbstbeteiligungen gelten kalenderjährlich und betreffen je nach Tarif alle erstatteten Leistungen.
Sind Reitunfälle mit Reitbeteiligung oder auf Turnieren mitversichert?
Ja. Reitbeteiligungen, Turniereinsätze und nicht-gewerbliche Reitlehrertätigkeiten sind – je nach gewähltem Tarif – in der Haftpflicht mitversichert. Auch Deckakte und Flurschäden sind versicherbar.
Kann ich die Versicherung täglich kündigen oder nur zum Jahresende?
Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres besteht ein tägliches Kündigungsrecht – unabhängig vom Tarif. Auch Teilkündigungen einzelner Bausteine sind möglich, z. B. OP abwählen, Haftpflicht behalten.
Krankheiten, die nicht nur häufig, sondern auch teuer sind
Diese Diagnosen belasten Pferd und Halter besonders
Pferde sind anfällig für orthopädische und internistische Erkrankungen, die intensive Behandlungen oder sogar Operationen erfordern. Für Halter bedeutet das nicht nur organisatorischen Aufwand – sondern auch erhebliche Kosten. Besonders kritisch wird es, wenn Notfälle wie Koliken auftreten oder chronische Erkrankungen wie Arthrose langwierige Therapien nötig machen. Die GHV bietet Schutz für genau diese Situationen.
Kolik
Der häufigste OP-Grund – und eine echte Notfallsituation
Koliken gehören zu den gefährlichsten Krankheitsbildern beim Pferd. Sie reichen von leichten Magen-Darm-Verkrampfungen bis hin zu lebensbedrohlichen Darmverschlingungen. In schweren Fällen ist eine Notoperation unumgänglich – inklusive Intensivbetreuung in einer Klinik. Die GHV übernimmt im OP- und Premiumtarif sowohl die chirurgischen Kosten als auch die stationäre Nachsorge.
Typische Behandlungskosten: 6.000 € bis 18.000 €
Hufrehe
Schmerzhafte Entzündung, die nicht unterschätzt werden darf
Hufrehe ist eine ernsthafte Entzündung der Huflederhaut. Ohne schnelle Behandlung drohen schwere Schäden am Hufbein – im Extremfall sogar Euthanasie. Die Therapie umfasst Medikamente, Spezialbeschläge und langfristige Kontrolle. Die GHV erstattet im Premiumtarif auch begleitende Maßnahmen wie Röntgen, Hufbehandlung und Nachsorge.
Typische Behandlungskosten: 2.000 € bis 5.000 €
Arthrose
Degenerative Gelenkerkrankung mit langfristiger Therapie
Arthrose betrifft viele ältere oder sportlich genutzte Pferde. Die Behandlung erfolgt meist konservativ – mit Medikamenten, Injektionen und unterstützenden Maßnahmen wie PRP, IRAP oder Physiotherapie. Die GHV übernimmt je nach Tarif regenerative Heilmethoden anteilig – im Premiumtarif auch über ein jährliches Sonderbudget.
Typische Behandlungskosten: 1.800 € bis 4.500 € jährlich
Nicht jede Behandlung ist automatisch mitversichert
Diese Begrenzungen und Ausschlüsse sollten Sie kennen
Trotz vieler Leistungsversprechen sollten Pferdehalter die Bedingungen der GHV sorgfältig prüfen. Denn sowohl in der OP- als auch in der Krankenversicherung gelten zahlreiche Einschränkungen, die im Leistungsfall zu einer Ablehnung oder nur anteiligen Kostenerstattung führen können.
Ein zentrales Merkmal der GHV OP-Versicherung ist die abschließende Liste versicherter Operationen. Das bedeutet: Nur die dort genannten Eingriffe sind tatsächlich abgedeckt. Nicht enthalten sind unter anderem Operationen bei ECVM (Equine Complex Vertebral Malformation), Gaumensegelverlagerung, Kopper-OPs, sowie Okklusionskorrekturen (Zähneraspeln) und Diastasenbehandlungen im Zahnbereich. Auch Zuschläge für apparativen Aufwand (z. B. für besondere Technik oder Zeitfaktoren) werden grundsätzlich nicht übernommen.
Zudem bestehen teils strenge Begrenzungen für Erstattungsbeträge:
Bildgebende Verfahren sind auf 2.000 € pro Jahr begrenzt
Für die OP eines Gelenk-Chips (OC/OCD) gibt es ein Maximallimit von 1.500 € am OP-Tag
Regenerative Therapien wie PRP, IRAP oder Stammzellbehandlung werden mit maximal 1.500 € je Versicherungsfall erstattet
Der Aufenthalt in der Tierklinik wird nur mit bis zu 35 € pro Tag übernommen
Auch in der Pferdekrankenversicherung gelten deutliche Einschränkungen. Hierzu zählen u. a.:
Keine Leistungen für Untersuchungen oder Behandlungen bei physiologischen Geburten
Keine Übernahme der Euthanasie, außer bei streng definierter Nottötung mit tierärztlichem Gutachten
Kein Ersatz für Zuschläge bei apparativem Aufwand (z. B. ambulantes Röntgen, spezielle Grundgebühren bei bildgebender Diagnostik)
Auch hier gilt: Operationen bei ECVM sind ausdrücklich ausgeschlossen
Darüber hinaus sind alternative Heilmethoden (wie Magnetfeldtherapie, Laser, Elektrotherapie, Osteopathie oder Chiropraktik) nur im Premiumtarif versichert – und selbst dort mit einem Jahreslimit versehen.
Fazit: Die GHV bietet grundsätzlich solide Grundabsicherungen – vor allem im Bereich der chirurgischen Notfälle. Wer jedoch eine umfassende Absicherung für das gesamte Spektrum moderner Pferdemedizin erwartet, sollte die Einschränkungen sorgfältig prüfen. Gerade im Bereich regenerativer und alternativer Therapien sowie bei spezifischen Diagnosen wie ECVM oder Zahneingriffen zeigt sich, dass die Tarife nur eingeschränkt empfehlenswert sind – insbesondere im Vergleich zu deutlich leistungsstärkeren Anbietern mit breiterem medizinischem Spektrum.
Zusammenfassung
Die GHV Pferdeversicherung bietet Pferdehaltern eine modular aufgebaute Absicherung mit drei eigenständigen Bausteinen: Haftpflicht‑, OP- und Krankenversicherung. Besonders hervorzuheben ist die klare Tarifstruktur, die sich individuell anpassen lässt – inklusive Wahlmöglichkeiten bei der Selbstbeteiligung. Die OP-Versicherung bietet Schutz für gelistete Eingriffe bis zu 50.000 € jährlich, während die Krankenversicherung darüber hinaus auch Vorsorge- und Heilbehandlungen abdeckt.
Dennoch sollten Interessierte die Bedingungen im Detail prüfen: Viele moderne Behandlungsformen, bestimmte OPs (z. B. bei ECVM oder Gaumensegelverlagerung) sowie diagnostische Zuschläge sind ausgeschlossen oder nur begrenzt erstattungsfähig. Auch die Jahreshöchstgrenzen in der ambulanten Behandlung und bei alternativen Therapien schränken die Leistungsfähigkeit ein.
Fazit: Wer gezielt einen soliden Basisschutz sucht und sich der Leistungsgrenzen bewusst ist, kann mit der GHV eine preislich faire Absicherung für sein Pferd abschließen. Für besonders anspruchsvolle oder therapeutisch komplexe Fälle lohnt sich jedoch der Vergleich mit leistungsstärkeren Alternativen.
häufige Fragen
Muss ich die OP-Versicherung und Krankenversicherung bei der GHV gemeinsam abschließen?
Ja, Sie können entweder die OP-Versicherung allein abschließen oder sich für die Krankenversicherung inklusive OP-Schutz entscheiden. Eine Krankenversicherung ohne OP-Leistungen bietet die GHV nicht an.
Wie melde ich einen Schaden bei der GHV?
Schäden oder Behandlungen müssen schriftlich gemeldet werden – per Post oder E‑Mail. Erforderlich sind Originalrechnungen, Angaben zum Tier, zur Diagnose und zur durchgeführten Behandlung. Formulare und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website der GHV.
Gilt die Haftpflichtversicherung der GHV auch im Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit – zeitlich unbegrenzt. Das gilt sowohl für Urlaubsreisen als auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte mit dem Pferd.
Gibt es Rabatte, wenn ich mehrere Pferde versichere?
Nein, die GHV gewährt laut aktuellem Stand keine speziellen Mehrpferde-Rabatte. Jedes Pferd wird separat eingestuft und versichert – unabhängig vom Bestand.