Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV): Medi­zin ers­ter Klas­se

Schnel­le Ter­mi­ne, freie Arzt­wahl und moderns­te Behand­lungs­me­tho­den: Die PKV bie­tet Ihnen Zugang zur Best­me­di­zin. Wir ana­ly­sie­ren für Sie den Markt und fin­den Tari­fe, die nicht nur heu­te leis­tungs­stark sind, son­dern auch im Alter bezahl­bar blei­ben.

Frau sitzt entspannt auf einer Yogamatte und hält einen grünen Smoothie – Symbol für Gesundheit und private Vorsorge

Eine Ent­schei­dung fürs Leben – tref­fen Sie sie rich­tig

Der Wech­sel in die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung ist mehr als nur ein Tarif­wech­sel – es ist ein Sys­tem­wech­sel. Wer sich pri­vat ver­si­chert, ent­schei­det sich für eine indi­vi­du­el­le Gesund­heits­ver­sor­gung auf höchs­tem Niveau. Doch die PKV ist kein Pro­dukt von der Stan­ge: Was für einen Beam­ten mit Bei­hil­fe­an­spruch per­fekt ist, kann für einen Ange­stell­ten oder Selbst­stän­di­gen Nach­tei­le ber­gen.

Ein guter Tarif zeich­net sich nicht durch den nied­rigs­ten Ein­stiegs­bei­trag aus, son­dern durch garan­tier­te Leis­tun­gen, soli­de Alters­rück­stel­lun­gen und Bei­trags­sta­bi­li­tät über Jahr­zehn­te. Wir hel­fen Ihnen, die Unter­schie­de zwi­schen „Lock­vo­gel-Ange­bo­ten“ und nach­hal­ti­gen Pre­mi­um-Tari­fen zu erken­nen – damit Ihre Gesund­heit in jeder Lebens­pha­se best­mög­lich geschützt ist.

Inhalts­ver­zeich­nis
Ver­trau­en ist mess­bar

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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Sys­tem­ver­gleich: GKV vs. PKV

Zwei Wel­ten der Ver­sor­gung: Wie die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung funk­tio­niert

Der Wech­sel in die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) ist kei­ne blo­ße Tarif­wahl, son­dern ein Sys­tem­wech­sel. Wäh­rend die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) auf dem Soli­dar­prin­zip basiert, folgt die PKV dem Äqui­va­lenz­prin­zip: Leis­tung gegen Bei­trag, unab­hän­gig vom Ein­kom­men. Wer die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt – als Selbst­stän­di­ger, Beam­ter oder gut ver­die­nen­der Ange­stell­ter –, pro­fi­tiert von einem medi­zi­ni­schen Leis­tungs­spek­trum, das dem gesetz­li­chen Sys­tem oft Jah­re vor­aus ist.

Wer darf in die Pri­va­te wech­seln?

Der Gesetz­ge­ber hat kla­re Hür­den defi­niert. Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Beam­te haben grund­sätz­lich immer die Wahl­frei­heit. Für Ange­stell­te liegt die Mess­lat­te höher: Ihr Brut­to­jah­res­ein­kom­men muss die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze (JAEG) über­schrei­ten.

  • Ach­tung, stei­gen­de Hür­den: Im Jahr 2025 liegt die­se Gren­ze bei 73.800 Euro. Zum Jahr 2026 wird sie wei­ter auf 77.400 Euro ange­ho­ben. Das bedeu­tet: Nur wer dau­er­haft über die­sem Wert ver­dient, bleibt ver­si­che­rungs­frei. Wir prü­fen für Sie detail­liert, ob Ihr Gehalt (inkl. Urlaubs- und Weih­nachts­geld) auch für die Zukunft aus­reicht, um sicher in der PKV zu blei­ben.

Das Prin­zip der Kapi­tal­de­ckung

In der GKV finan­zie­ren die Jun­gen die Alten (Umla­ge­ver­fah­ren). Da die Gesell­schaft altert, gerät die­ses Sys­tem unter Druck. Die PKV hin­ge­gen spart für jeden Ver­si­cher­ten indi­vi­du­ell an: Ein Teil Ihres Bei­trags fließt in soge­nann­te Alters­rück­stel­lun­gen. Die­ses Kapi­tal­pols­ter sorgt dafür, dass Ihre Bei­trä­ge im Alter sta­bi­li­siert wer­den kön­nen, wenn die Gesund­heits­kos­ten natur­ge­mäß stei­gen.

Kos­ten­er­stat­tung: Ihr Ticket zum Spe­zia­lis­ten

Als Pri­vat­pa­ti­ent tre­ten Sie als Ver­trags­part­ner des Arz­tes auf. Sie erhal­ten nach der Behand­lung eine Rech­nung (Kos­ten­er­stat­tungs­prin­zip), die Sie zur Erstat­tung ein­rei­chen – heu­te meist bequem per App in weni­gen Sekun­den. Der Vor­teil: Ärz­te kön­nen Leis­tun­gen abrech­nen, die im Bud­get der gesetz­li­chen Kas­sen gar nicht vor­ge­se­hen sind. Das öff­net Ihnen die Tür zu füh­ren­den Spe­zia­lis­ten, Pri­vat­kli­ni­ken und inno­va­ti­ven Behand­lungs­me­tho­den, die Kas­sen­pa­ti­en­ten oft ver­wehrt blei­ben.

Merk­mal Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV)
Bei­trag Abhän­gig vom Ein­kom­men (Soli­dar­prin­zip) Abhän­gig von Alter, Gesund­heit & Tarif (Äqui­va­lenz)
Leis­tungs­um­fang Gesetz­lich fest­ge­legt, kann gekürzt wer­den Ver­trag­lich garan­tiert, lebens­lang fixiert
Ter­min­ver­ga­be Oft lan­ge War­te­zei­ten bei Fach­ärz­ten Bevor­zug­te Ter­min­ver­ga­be, oft inner­halb von Tagen
Arzt­wahl Beschränkt auf Kas­sen­ärz­te Freie Wahl, inkl. Pri­vat­ärz­te & Spe­zia­lis­ten
Im Kran­ken­haus Mehr­bett­zim­mer, dienst­ha­ben­der Arzt Ein- oder Zwei­bett­zim­mer, Chef­arzt­be­hand­lung
Fami­lie Kos­ten­lo­se Mit­ver­si­che­rung mög­lich Eige­ner Bei­trag für jedes Fami­li­en­mit­glied
Zahn­ver­sor­gung Fest­zu­schüs­se, hohe Eigen­an­tei­le Bis zu 100 % Erstat­tung für Implan­ta­te & Inlays

Zugangs­we­ge & Vor­aus­set­zun­gen

Wer kann sich pri­vat kran­ken­ver­si­chern?

Der Zugang zur Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung ist gesetz­lich gere­gelt. Nicht jeder darf wech­seln, doch wer die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, pro­fi­tiert von maß­ge­schnei­der­ten Tari­fen. Wäh­len Sie Ihre Berufs­grup­pe, um zu erfah­ren, wel­che Bedin­gun­gen für Sie gel­ten und wel­che spe­zi­fi­schen Vor­tei­le (z. B. Bei­hil­fe oder Arbeit­ge­ber­zu­schuss) Sie nut­zen kön­nen.

Ange­stell­te kön­nen in die PKV wech­seln, wenn ihr regel­mä­ßi­ges Brut­to­jah­res­ar­beits­ent­gelt die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze (JAEG) über­schrei­tet.

  • Die Hür­de: Für 2025 liegt die­se Gren­ze bei 73.800 Euro (2026 liegt die­se bei 77.400 Euro). Sie müs­sen vor­aus­sicht­lich auch im Fol­ge­jahr dar­über lie­gen.

  • Ihr Vor­teil: Ihr Arbeit­ge­ber betei­ligt sich mas­siv an den Kos­ten. Er zahlt einen Zuschuss von 50 % zu Ihrem PKV-Bei­trag (gede­ckelt auf den Höchst­satz der GKV). Oft erhal­ten Sie so Pre­mi­um-Leis­tun­gen zum hal­ben Preis.

  • Wich­tig: Wir prü­fen, ob varia­ble Gehalts­be­stand­tei­le (Boni) sicher­stel­len, dass Sie dau­er­haft über der Gren­ze blei­ben.

Als Selbst­stän­di­ger oder Frei­be­ruf­ler sind Sie nicht ver­si­che­rungs­pflich­tig in der GKV – Sie haben die freie Wahl, unab­hän­gig von Ihrem Ein­kom­men.

  • Gestal­tungs­frei­heit: Sie zah­len kei­nen ein­kom­mens­ab­hän­gi­gen Höchst­satz, son­dern einen Bei­trag basie­rend auf Ihrem gewähl­ten Schutz und Ein­tritts­al­ter. Gera­de für Gut­ver­die­ner ist die PKV oft güns­ti­ger als die GKV.

  • Exis­tenz­schutz: Wich­tig ist das Kran­ken­ta­ge­geld. Es sichert Ihren Ein­kom­mens­aus­fall bei län­ge­rer Krank­heit ab – und zwar in der Höhe, die Sie tat­säch­lich benö­ti­gen, um Ihre lau­fen­den Kos­ten zu decken.

Beam­te sind die klas­si­sche Ziel­grup­pe der PKV. Da Ihr Dienst­herr über die Bei­hil­fe einen Groß­teil der Krank­heits­kos­ten (meist 50–80 %) über­nimmt, müs­sen Sie nur die ver­blei­ben­den „Rest­kos­ten“ ver­si­chern.

  • Bei­hil­fe­ta­ri­fe: Die­se spe­zi­el­len Tari­fe sind extrem güns­tig, da sie nur einen Teil der Kos­ten decken müs­sen.

  • Lücken­los: Die PKV ergänzt die Bei­hil­fe pass­ge­nau, sodass Sie zu 100 % abge­si­chert sind.

  • Beam­ten­an­wär­ter: Für Refe­ren­da­re und Anwär­ter gibt es oft beson­ders güns­ti­ge Aus­bil­dungs­ta­ri­fe (oft schon für unter 100 €).

Medi­zi­ner (Human‑, Zahn­ärz­te) pro­fi­tie­ren bei vie­len Ver­si­che­rern von spe­zi­el­len Grup­pen­ta­ri­fen mit beson­ders attrak­ti­ven Kon­di­tio­nen und ver­ein­fach­ter Annah­me.

  • Vor­tei­le für Ärz­te: Sie erhal­ten leis­tungs­star­ken Schutz zu Bei­trä­gen, die oft unter denen nor­ma­ler Ange­stell­ter lie­gen.

  • Stan­des­ge­mä­ße Ver­sor­gung: Als Arzt wis­sen Sie am bes­ten, wie wich­tig freie Arzt­wahl und Chef­arzt­be­hand­lung im Ernst­fall sind. Sichern Sie sich den Zugang zur Medi­zin, die Sie selbst prak­ti­zie­ren.

Zu Beginn des Stu­di­ums kön­nen Sie sich von der Ver­si­che­rungs­pflicht befrei­en las­sen und pri­vat ver­si­chern. Dies ist oft sehr güns­tig, bin­det Sie aber für die Dau­er des Stu­di­ums.

  • Opti­ons­ta­ri­fe: Für Berufs­star­ter ist es oft klü­ger, sich den aktu­el­len Gesund­heits­zu­stand über einen soge­nann­ten „Opti­ons­ta­rif“ zu sichern („Ein­frie­ren“ des Gesund­heits­zu­stands). So kön­nen Sie spä­ter ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung in die Voll­ver­si­che­rung wech­seln, wenn Sie genug ver­die­nen.

  • Stu­den­ten­ta­ri­fe: Spe­zi­el­le Stu­den­ten­ta­ri­fe in der PKV bie­ten Schutz auf hohem Niveau zu sehr nied­ri­gen Ein­stiegs­bei­trä­gen.

In der PKV gibt es kei­ne kos­ten­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung. Für jedes Kind fällt ein eige­ner Bei­trag an.

  • War­um es sich lohnt: Kin­der-Tari­fe sind ver­gleichs­wei­se güns­tig (oft ca. 130–200 €) und bie­ten dafür Zugang zu Chef­ärz­ten, Spe­zia­lis­ten und Ein­zel­zim­mern (Roo­ming-in für Eltern).

  • Neu­ge­bo­re­nen-Nach­ver­si­che­rung: Wenn ein Eltern­teil bereits pri­vat ver­si­chert ist, wird das Neu­ge­bo­re­ne ohne Gesund­heits­prü­fung und War­te­zei­ten auf­ge­nom­men – selbst bei ange­bo­re­nen Erkran­kun­gen.

Ein Wech­sel in die PKV ist im Ren­ten­al­ter meist nicht mehr sinn­voll. Wer jedoch schon lan­ge pri­vat ver­si­chert ist, pro­fi­tiert von den über Jah­re ange­spar­ten Alters­rück­stel­lun­gen.

  • Bei­trags­ent­las­tung: Gute Tari­fe sehen eine Bei­trags­re­du­zie­rung im Alter vor. Zudem ent­fällt der Bei­trag für das Kran­ken­ta­ge­geld (da Ren­te fließt) und der gesetz­li­che Zuschlag (10 %).

  • Zuschuss der Ren­ten­ver­si­che­rung: Auch als Pri­vat­ver­si­cher­ter erhal­ten Sie von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung einen Zuschuss zu Ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung.

  • Not­brem­se: Soll­te es finan­zi­ell doch eng wer­den, gibt es gesetz­li­che Sozi­al­ta­ri­fe (Basis- oder Stan­dard­ta­rif), die den Bei­trag deckeln.

Die Wahl der PKV ist abhän­gig von Ihrer beruf­li­chen und finan­zi­el­len Situa­ti­on – aber auch von Ihrer Lebens­pla­nung. Ich unter­stüt­ze Sie dabei, die pas­sen­de Lösung zu fin­den, und hel­fe Ihnen bei der Wahl des rich­ti­gen Tarifs, der lang­fris­tig zu Ihnen passt.

Indi­vi­du­el­le Gesund­heits­ar­chi­tek­tur

Mehr als nur Ver­sor­gung: Ihre Leis­tun­gen in der PKV

In der gesetz­li­chen Kas­se bestimmt der Gesetz­ge­ber, was „aus­rei­chend, zweck­mä­ßig und wirt­schaft­lich“ ist. In der Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung bestim­men Sie. Ob Sie Wert auf Natur­heil­ver­fah­ren legen, im Kran­ken­haus vom Chef­arzt ope­riert wer­den wol­len oder höchs­te Erstat­tungs­sät­ze beim Zahn­arzt wün­schen: Wir stel­len Ihr Leis­tungs­pa­ket nach dem Bau­kas­ten­prin­zip zusam­men. Der ent­schei­den­de Vor­teil: Ein­mal ver­trag­lich fixiert, sind die­se Leis­tun­gen lebens­lang garan­tiert und kön­nen nicht ein­sei­tig gekürzt wer­den.

Kas­sen­pa­ti­ent vs. Pri­vat­pa­ti­ent

Leis­tungs­be­reich Gesetz­li­che Kas­se (GKV-Stan­dard) Pri­va­te Ver­si­che­rung (PKV-Pre­mi­um)
Arzt­wahl Oft Haus­arzt­mo­dell, Über­wei­sun­gen nötig Direk­ter Zugang zu Spe­zia­lis­ten & Pri­vat­ärz­ten
Ter­mi­ne Lan­ge War­te­zei­ten bei Fach­ärz­ten Bevor­zug­te Ter­min­ver­ga­be (oft inner­halb von Tagen)
Kran­ken­haus Mehr­bett­zim­mer, dienst­ha­ben­der Arzt Ein-/Zwei­bett­zim­mer + Chef­arzt-/Spe­zia­lis­ten­wahl
Zahn­arzt Fes­te Zuschüs­se (Regel­ver­sor­gung) Bis zu 100 % Erstat­tung (auch Implantate/Inlays)
Medi­ka­men­te Gene­ri­ka, Zuzah­lun­gen, Bud­ge­tie­rung Ori­gi­nal­prä­pa­ra­te, kei­ne Bud­get­gren­zen für Ärz­te
Abrech­nung Arzt rech­net mit Kas­se ab (Sach­leis­tung) Sie sind Pri­vat­kun­de (Rech­nung & Erstat­tung)

Was Ihren Schutz beson­ders macht:

  • Ambu­lan­te Heil­be­hand­lung (Der VIP-Sta­tus): Sie haben freie Wahl unter allen nie­der­ge­las­se­nen Ärz­ten – auch sol­chen, die kei­ne Kas­sen­zu­las­sung haben. Da Ärz­te für Pri­vat­pa­ti­en­ten höhe­re Hono­ra­re (nach GOÄ) abrech­nen kön­nen, neh­men sie sich oft mehr Zeit für Dia­gno­se und Gesprä­che.

  • Sta­tio­nä­re Kli­nik-Leis­tun­gen (Die bes­te Hand): Bei schwe­ren Erkran­kun­gen zählt Kom­pe­tenz. Mit dem Wahl­leis­tungs-Bau­stein wer­den Sie nicht vom Assis­tenz­arzt, son­dern vom lei­ten­den Ober­arzt oder Chef­arzt ope­riert. Zudem gene­sen Sie in Ruhe im Ein- oder Zwei­bett­zim­mer statt im unru­hi­gen Mehr­bett­zim­mer.

  • Zahn­me­di­zin & Kie­fer­or­tho­pä­die (Lächeln ohne Finanz­sor­gen): Ein ein­zi­ges Implan­tat kann schnell 3.000 Euro kos­ten – die GKV zahlt oft nur einen Bruch­teil. Gute PKV-Tari­fe über­neh­men 80 % bis 100 % der Kos­ten für Zahn­ersatz, Inlays und pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung.

  • Alter­na­ti­ve Medi­zin & Heil­prak­ti­ker: Schul­me­di­zin stößt manch­mal an Gren­zen. Vie­le PKV-Tari­fe erstat­ten Sit­zun­gen beim Heil­prak­ti­ker, Osteo­pa­thie oder Homöo­pa­thie, die in der GKV meist Pri­vat­ver­gnü­gen sind.

  • Bei­trags­rück­erstat­tung (BRE) – Geld zurück bei Gesund­heit: Ein unter­schätz­ter Hebel: Wenn Sie gesund sind und ein Jahr lang kei­ne Rech­nun­gen ein­rei­chen (außer Vor­sor­ge), erhal­ten Sie bei vie­len Ver­si­che­rern bis zu 3–6 Monats­bei­trä­ge zurück. Das senkt Ihre effek­ti­ven Kos­ten enorm.

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung nach Berufs­grup­pe

Maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Ihren Berufs­sta­tus

Die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung funk­tio­niert nicht nach dem Prin­zip „One Size Fits All“. Ein Beam­ter benö­tigt eine völ­lig ande­re Tarif­struk­tur als ein Unter­neh­mer oder ein lei­ten­der Ange­stell­ter. Wäh­len Sie Ihren Sta­tus, um zu erfah­ren, wie sich die PKV in Ihrem kon­kre­ten Fall rech­net – von der Bei­hil­fe-Ergän­zung bis zum Arbeit­ge­ber­zu­schuss.

Junge Angestellte sitzen in einem modernen Büro zusammen, lachen und unterhalten sich in entspannter Atmosphäre
Ange­stell­te & Gut­ver­die­ner

Der Wech­sel lohnt sich, sobald Ihr Ein­kom­men die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze dau­er­haft über­schrei­tet (2025: 73.800 € / 2026: 77.400 €). Ihr Vor­teil: Sie erhal­ten bes­se­re Leis­tun­gen oft güns­ti­ger als den GKV-Höchst­satz – und Ihr Arbeit­ge­ber über­nimmt steu­er­frei 50 % des Bei­trags (bis zum maxi­ma­len GKV-Zuschuss).

Selbstständiger Mann steht in modernem Büro am Fenster und blickt nachdenklich hinaus, Tablet in der Hand
Selbst­stän­di­ge & Frei­be­ruf­ler

Sie haben die Wahl­frei­heit – unab­hän­gig vom Ein­kom­men. Wäh­rend die GKV bei Gut­ver­die­nern oft den Höchst­bei­trag ver­langt, rich­tet sich der PKV-Bei­trag nur nach Ihrem gewähl­ten Schutz und Ein­tritts­al­ter. Ihr Vor­teil: Gestal­ten Sie Ihren Tarif fle­xi­bel (z. B. mit Selbst­be­halt) und sichern Sie Ihr Ein­kom­men durch ein maß­ge­schnei­der­tes Kran­ken­ta­ge­geld ab.

Beamtin mit Brille sitzt am Schreibtisch, prüft Unterlagen und lächelt in die Kamera
Beam­te & Anwär­ter

Sie sind die „Gewin­ner“ des Sys­tems. Da Ihr Dienst­herr über die Bei­hil­fe bereits 50 % bis 80 % der Krank­heits­kos­ten trägt, müs­sen Sie nur die ver­blei­ben­den „Rest­kos­ten“ pri­vat ver­si­chern. Ihr Vor­teil: Exzel­len­te Pri­vat­me­di­zin zum klei­nen Preis. Für Refe­ren­da­re und Beam­ten­an­wär­ter gibt es spe­zi­el­le Aus­bil­dungs­ta­ri­fe oft schon für unter 100 Euro.

Preis­kal­ku­la­ti­on & Lang­zeit­per­spek­ti­ve

Wie sich Ihr Bei­trag zusam­men­setzt und war­um er plan­bar ist

In der gesetz­li­chen Kas­se (GKV) ist Ihr Bei­trag an Ihr Ein­kom­men gekop­pelt: Ver­die­nen Sie mehr, zah­len Sie mehr – bis zur Höchst­gren­ze. Die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) funk­tio­niert anders. Hier zah­len Sie nicht für Ihr Ein­kom­men, son­dern für Ihr tat­säch­li­ches Risi­ko und die gewähl­te Leis­tung. Das macht die PKV gera­de für Gut­ver­die­ner oft güns­ti­ger als die GKV. Doch wie ent­steht der Preis?

Die drei Säu­len der Kal­ku­la­ti­on:

  • Ein­tritts­al­ter: Je jün­ger Sie beim Wech­sel sind, des­to nied­ri­ger ist der Bei­trag. Der Grund: Der Ver­si­che­rer hat mehr Zeit, Kapi­tal für Ihr Alter anzu­spa­ren (Zin­ses­zins­ef­fekt).

  • Gesund­heits­zu­stand: Ihr aktu­el­ler Sta­tus wird beim Antrag „ein­ge­fro­ren“. Bestehen­de Vor­er­kran­kun­gen kön­nen zu einem Risi­ko­zu­schlag füh­ren – dafür sind künf­ti­ge Erkran­kun­gen ohne wei­te­re Kos­ten­stei­ge­rung mit­ver­si­chert.

  • Leis­tungs­um­fang: Pre­mi­um oder Basis? Ein Tarif mit Chef­arzt und Ein­zel­zim­mer kos­tet mehr als ein Haus­arzt-Tarif. Sie haben das Preis­schild selbst in der Hand.

Bei­trags­sta­bi­li­tät im Alter

Ein Vor­ur­teil hält sich hart­nä­ckig: „Im Alter wird die PKV unbe­zahl­bar.“ Das Sys­tem sorgt jedoch vor: Vom ers­ten Tag an zah­len Sie einen Spar­an­teil (inkl. dem gesetz­li­chen 10 %-Zuschlag). Die­ses Geld wird vom Ver­si­che­rer ver­zins­lich ange­legt (Alters­rück­stel­lun­gen). Ab dem 65. Lebens­jahr wird die­ses Pols­ter auf­ge­löst, um Bei­trags­er­hö­hun­gen abzu­fe­dern und die Kos­ten sta­bil zu hal­ten.

Tipp: Mit einem zusätz­li­chen Bei­trags­ent­las­tungs­ta­rif (BEA) kön­nen Sie Ihre Prä­mie im Ren­ten­al­ter gezielt sen­ken.

Ein­kom­men vs. Risi­ko

In der GKV stei­gen Ihre Bei­trä­ge auto­ma­tisch mit jeder Gehalts­er­hö­hung (bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze) und durch poli­ti­sche Refor­men. In der PKV ist der Bei­trag vom Ein­kom­men ent­kop­pelt. Machen Sie Kar­rie­re und ver­dop­peln Ihr Gehalt, bleibt Ihr Ver­si­che­rungs­bei­trag gleich. Das schafft lang­fris­ti­ge Pla­nungs­si­cher­heit für High-Per­for­mer und Selbst­stän­di­ge.

Der siche­re Weg zum Abschluss

War­um ein rei­ner Preis­ver­gleich gefähr­lich sein kann

Wer online Tari­fe ver­gleicht und direkt einen Antrag stellt, geht ein Risi­ko ein: Lehnt der Ver­si­che­rer Sie auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen (z. B. All­er­gien, Rücken­be­schwer­den oder Blut­hoch­druck) ab, kann die­ser Ver­merk im zen­tra­len Hin­weis­sys­tem (HIS) der Ver­si­che­rer lan­den. Das erschwert oder ver­hin­dert oft den Zugang zu ande­ren Gesell­schaf­ten.

Unse­re Lösung: Wir stel­len kei­nen Antrag, son­dern eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge. Wir prü­fen bei pas­sen­den Gesell­schaf­ten vor­ab, ob und zu wel­chen Kon­di­tio­nen Sie ver­si­chert wer­den, ohne dass Ihr Name im Sys­tem auf­taucht.

So funk­tio­niert der Pro­fi-Check: Statt blind zu unter­schrei­ben, klä­ren wir Ihre medi­zi­ni­sche His­to­rie sau­ber auf. Wir sen­den Ihre anony­mi­sier­ten Gesund­heits­da­ten an aus­ge­wähl­te Top-Ver­si­che­rer und holen ver­bind­li­che Voten ein.

  • Ergeb­nis A: Glat­te Annah­me (Der Ide­al­fall).

  • Ergeb­nis B: Annah­me mit Risi­ko­zu­schlag (Wir ver­han­deln für Sie).

  • Ergeb­nis C: Ableh­nung (Kein Pro­blem, da nie­mand davon erfährt).

Erst wenn wir schwarz auf weiß haben, wer Sie zu den bes­ten Kon­di­tio­nen nimmt, stel­len wir den schar­fen Antrag. Das schützt Ihre Boni­tät und Ihre Gesund­heits­ak­te.

Ihre Vor­tei­le bei AMBA Ver­si­che­run­gen:

  • Schutz vor der „Schwar­zen Lis­te“: Kei­ne nega­ti­ven Ein­trä­ge im HIS-Sys­tem der Ver­si­che­rer durch vor­schnel­le Ableh­nun­gen.

  • Ver­hand­lungs­macht: Wir prü­fen, ob Zuschlä­ge gerecht­fer­tigt sind und ver­han­deln oft bes­se­re Kon­di­tio­nen als der End­kun­de allein.

  • Klar­heit vor Unter­schrift: Sie wis­sen vor Ver­trags­ab­schluss exakt, ob und wie viel Risi­ko­zu­schlag Sie zah­len müs­sen – kei­ne bösen Über­ra­schun­gen im Nach­hin­ein.

Markt­über­blick & Part­ner

Wel­che Anbie­ter für die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es?

In Deutsch­land buh­len über 40 pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rer um Kun­den. Doch Vor­sicht: Ein bekann­ter Name aus der Fern­seh­wer­bung ist kein Garant für Bei­trags­sta­bi­li­tät im Alter. Umge­kehrt bie­ten oft klei­ne­re „Ver­si­che­rungs­ver­ei­ne auf Gegen­sei­tig­keit“ (VVaG) exzel­len­te Bilanz­kenn­zah­len, sind aber der brei­ten Mas­se unbe­kannt. Wir ver­glei­chen für Sie den gesam­ten Markt und fil­tern die Gesell­schaf­ten her­aus, die nicht nur heu­te güns­tig sind, son­dern auch in 20 Jah­ren noch ver­läss­lich leis­ten.

Wir prü­fen für Sie Tari­fe aller rele­van­ten Gesell­schaf­ten – je nach Ihrem Berufs­bild und Anspruch. Zu den häu­fig ange­frag­ten und geprüf­ten Anbie­tern gehö­ren unter ande­rem:

  • Die Qua­li­täts-Füh­rer: Gesell­schaf­ten wie die Hal­le­sche oder die Alte Olden­bur­ger gel­ten in der Bran­che oft als Maß­stab für sta­bi­le Bei­trä­ge und extrem sau­be­re Bilanz­kenn­zah­len.

  • Die Fle­xi­blen: Anbie­ter wie die Bar­me­nia oder Signal Iduna punk­ten oft mit sehr moder­nen Tarif­wer­ken, die sich fle­xi­bel an Lebens­pha­sen anpas­sen las­sen („Opti­ons­ta­ri­fe“).

  • Die Markt­grö­ßen: Schwer­ge­wich­te wie die Alli­anz oder R+V bie­ten durch rie­si­ge Ver­si­cher­ten­kol­lek­ti­ve eine hohe Sicher­heit und brei­te Pro­dukt­pa­let­ten.

  • Die Spe­zia­lis­ten: Ob SDK, Con­ti­nen­ta­le, Uni­Ver­sa oder Han­se­Mer­kur – jeder die­ser Anbie­ter hat spe­zi­fi­sche Stär­ken, sei es für Ein­stei­ger, Ärz­te oder spe­zi­el­le Bei­hil­fe-Kon­stel­la­tio­nen.

Qua­li­täts-Check: Wor­auf wir bei der Aus­wahl ach­ten

Ein Logo allein sagt nichts über die Qua­li­tät. Wenn wir einen Anbie­ter für Sie emp­feh­len, prü­fen wir „hin­ter die Kulis­sen“ auf har­te Fak­ten:

  1. RFB-Quo­te & Rück­stel­lun­gen: Hat der Ver­si­che­rer genug Kapi­tal für das Alter der Kun­den zurück­ge­legt?

  2. Ver­si­cher­ten­kol­lek­tiv: Ist die Struk­tur der Ver­si­cher­ten gesund (vie­le jun­ge Zah­ler) oder über­al­tert?

  3. Tarif­ge­schich­te: Wur­den Bei­trä­ge in der Ver­gan­gen­heit mode­rat ange­passt oder gab es sprung­haf­te Erhö­hun­gen?

  4. Pro­zess­quo­te: Wie oft strei­tet der Ver­si­che­rer mit sei­nen eige­nen Kun­den vor Gericht? (Hier trennt sich oft die Spreu vom Wei­zen).

Rat­ge­ber & Spe­zi­al­wis­sen

Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Zukunfts­fra­gen

Eine Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung ist eine Part­ner­schaft über Jahr­zehn­te. Dabei ändern sich Lebens­um­stän­de: Kin­der kom­men hin­zu, der Ruhe­stand rückt näher oder beruf­li­che Plä­ne ändern sich. In die­sem Bereich klä­ren wir Mythen auf und zei­gen Ihnen Instru­men­te, mit denen Sie Ihre PKV aktiv steu­ern kön­nen, vom inter­nen Tarif­wech­sel­recht bis zum Bei­trags­zu­schuss der Ren­ten­ver­si­che­rung.

Bei­trä­ge im Alter aktiv sen­ken

Sie kön­nen schon heu­te dafür sor­gen, dass Ihre Prä­mie im Ruhe­stand sinkt. Mit einem Bei­trags­ent­las­tungs­ta­rif (BEA) zah­len Sie frei­wil­lig einen Mehr­bei­trag, solan­ge Sie gut ver­die­nen. Die­ser Spar­an­teil wird vom Arbeit­ge­ber zur Hälf­te bezu­schusst und ist steu­er­lich absetz­bar. Im Alter greift dann die garan­tier­te Bei­trags­re­du­zie­rung.

Tarif­wech­sel­recht (§ 204 VVG)

Wenn Bei­trä­ge stei­gen, müs­sen Sie nicht den Ver­si­che­rer wech­seln (und Alters­rück­stel­lun­gen ver­lie­ren). Der Para­graf 204 VVG garan­tiert Ihnen das Recht, jeder­zeit in einen güns­ti­ge­ren Tarif Ihres Anbie­ters zu wech­seln, bei vol­lem Erhalt Ihrer Rech­te und ohne neue Gesund­heits­prü­fung für bestehen­de Leis­tun­gen.

Kos­ten­struk­tur im Ruhe­stand

Ist die PKV im Alter teu­er? Fakt ist: Ab Ren­ten­ein­tritt ent­fal­len der Bei­trag für das Kran­ken­ta­ge­geld (ca. 10–15 %) und der gesetz­li­che Zuschlag (10 %). Zudem erhal­ten Sie von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung einen Zuschuss zu Ihrer PKV, ähn­lich dem Arbeit­ge­ber­an­teil. Vie­le Rent­ner zah­len so weni­ger als wäh­rend des Erwerbs­le­bens.

Bes­te Medi­zin für den Nach­wuchs

In der PKV gibt es kei­ne kos­ten­lo­se Fami­li­en­ver­si­che­rung, jedes Kind kos­tet extra (ca. 130–200 €). Dafür erhal­ten Ihre Kin­der sofort Zugang zu Chef­arzt­be­hand­lung, Kie­fer­or­tho­pä­die und Spe­zia­lis­ten, ohne War­te­zei­ten. Tipp: Neu­ge­bo­re­ne kön­nen ohne Gesund­heits­prü­fung nach­ver­si­chert wer­den (Kin­der­nach­ver­si­che­rung), wenn der Antrag frist­ge­recht erfolgt.

Rück­kehr in die Gesetz­li­che

Der Gesetz­ge­ber hat den Wech­sel zurück in die GKV erschwert, um „Sys­tem-Hop­ping“ zu ver­hin­dern. Grund­sätz­lich ist eine Rück­kehr nur mög­lich, wenn Sie wie­der ver­si­che­rungs­pflich­tig wer­den (z. B. Ange­stell­ten­ver­hält­nis unter der JAEG-Gren­ze) und unter 55 Jah­re alt sind. Ab 55 ist der Weg in die GKV fast voll­stän­dig ver­sperrt.

Klar­heit bei einem kom­ple­xen The­ma

Was Sie schon immer über die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Der Gesetz­ge­ber erlaubt den Wech­sel für drei Grup­pen:

  1. Selbst­stän­di­ge & Frei­be­ruf­ler: Jeder­zeit, unab­hän­gig vom Ein­kom­men.

  2. Beam­te & Anwär­ter: Jeder­zeit (ergän­zend zur Bei­hil­fe).

  3. Ange­stell­te: Nur, wenn ihr Brut­to­jah­res­ein­kom­men ober­halb der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze (JAEG) liegt. Für 2026 sind das 77.400 Euro. Sie müs­sen dau­er­haft über die­ser Gren­ze ver­die­nen.

Anders als in der GKV zah­len Sie in der PKV nicht für das Ein­kom­men, son­dern für das Risi­ko. Damit die Bei­trä­ge im Alter bezahl­bar blei­ben, bil­det der Ver­si­che­rer aus Ihren Bei­trä­gen gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Alters­rück­stel­lun­gen (Spar­an­teil). Ab dem 60. Lebens­jahr ent­fällt zudem der 10%ige gesetz­li­che Zuschlag. Rent­ner erhal­ten außer­dem einen Zuschuss von der Ren­ten­ver­si­che­rung. Tipp: Wer jung ein­steigt, baut höhe­re Pols­ter auf und zahlt lang­fris­tig oft weni­ger.

Nein. In der PKV gibt es kei­ne kos­ten­lo­se Fami­li­en­ver­si­che­rung wie in der GKV. Für jedes Fami­li­en­mit­glied wird ein eige­ner Bei­trag fäl­lig. Der Vor­teil: Ihre Kin­der erhal­ten dafür auch eine erst­klas­si­ge Pri­vat­ver­sor­gung (Chef­arzt, Kie­fer­or­tho­pä­die). Zudem sind Kin­der­ta­ri­fe oft sehr güns­tig (ca. 130–200 €). Bei Beam­ten über­nimmt die Bei­hil­fe sogar 80 % der Kos­ten für Kin­der, sodass der Rest­bei­trag mini­mal ist.

Das ist schwie­rig. Der Gesetz­ge­ber will „Sys­tem-Hop­ping“ ver­hin­dern. Eine Rück­kehr ist nur mög­lich, wenn Sie wie­der ver­si­che­rungs­pflich­tig wer­den (z. B. als Ange­stell­ter unter die JAEG-Gren­ze rut­schen oder arbeits­los wer­den) und noch unter 55 Jah­re alt sind. Wich­tig: Ab dem 55. Lebens­jahr ist der Weg zurück in die GKV fast voll­stän­dig ver­sperrt. Die Ent­schei­dung für die PKV soll­te daher als Lebens­ent­schei­dung getrof­fen wer­den.

Ja. Als Ange­stell­ter haben Sie Anspruch auf den glei­chen Arbeit­ge­ber­zu­schuss wie in der Gesetz­li­chen. Der Arbeit­ge­ber über­nimmt 50 % Ihres Bei­trags, maxi­mal jedoch bis zum Höchst­satz der GKV (2025: ca. 460 € + Pfle­ge). Ist Ihr PKV-Tarif güns­ti­ger als der GKV-Höchst­bei­trag, zahlt der Chef fak­tisch die Hälf­te Ihrer pri­va­ten Poli­ce.

Wenn Sie Arbeits­lo­sen­geld I bezie­hen, wer­den Sie in der Regel wie­der ver­si­che­rungs­pflich­tig und keh­ren auto­ma­tisch in die GKV zurück. Aus­nah­me: Pri­vat ver­si­cher­te Per­so­nen ab 55 Jah­ren oder sol­che, die sich von der Ver­si­che­rungs­pflicht befrei­en las­sen (nicht emp­foh­len), blei­ben in der PKV. In die­sem Fall über­nimmt das Amt die Bei­trä­ge bis zur Höhe der gesetz­li­chen Sät­ze.

Ja. Im Gegen­satz zur GKV prüft die PKV Ihren Gesund­heits­zu­stand vor Ver­trags­ab­schluss. Vor­er­kran­kun­gen (z. B. Blut­hoch­druck, All­er­gien, Rücken­pro­ble­me) kön­nen zu einem Risi­ko­zu­schlag oder Leis­tungs­aus­schlüs­sen füh­ren. Unser Ser­vice: Um eine Ableh­nung im Hin­weis-Sys­tem (HIS) der Ver­si­che­rer zu ver­mei­den, stel­len wir für Sie eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge. So erfah­ren Sie risi­ko­los, wer Sie zu wel­chen Kon­di­tio­nen ver­si­chert.

Jein. Sie erhal­ten die Rech­nung vom Arzt und rei­chen die­se bei der Ver­si­che­rung ein (meist per Foto-App). Die Ver­si­che­rung über­weist das Geld dann an Sie, und Sie zah­len den Arzt. Bei hohen Rech­nun­gen (z. B. Kran­ken­haus­auf­ent­halt) rech­net die Kli­nik in der Regel direkt mit der Ver­si­che­rung ab (Kli­nik-Card), sodass Sie hier nicht in Vor­leis­tung gehen müs­sen.

Das ist ein optio­na­ler Tarif­bau­stein. Sie zah­len wäh­rend Ihres Erwerbs­le­bens frei­wil­lig einen etwas höhe­ren Bei­trag. Die­ses Geld wird ange­spart, um Ihre Prä­mie ab einem defi­nier­ten Alter (z. B. 65) garan­tiert um einen fes­ten Betrag (z. B. 300 €) zu sen­ken. Da der Arbeit­ge­ber sich auch an die­sem Bau­stein zur Hälf­te betei­ligt, ist dies eine sehr effi­zi­en­te Form der Alters­vor­sor­ge.

Ja, und das ist ein gro­ßer Vor­teil. Wäh­rend die GKV im außer­eu­ro­päi­schen Aus­land oft gar nicht leis­tet, bie­tet die PKV in der Regel welt­wei­ten Ver­si­che­rungs­schutz (oft für 1 bis 6 Mona­te oder unbe­grenzt). Ein medi­zi­ni­scher Rück­trans­port, der zehn­tau­sen­de Euro kos­ten kann, ist in guten Tari­fen eben­falls inklu­diert.

Sie kön­nen ver­ein­ba­ren, einen Teil der Kos­ten pro Jahr (z. B. die ers­ten 500 € oder 1.000 €) selbst zu tra­gen. Im Gegen­zug sinkt Ihr monat­li­cher Bei­trag spür­bar. Wich­tig für Ange­stell­te: Da der Arbeit­ge­ber­zu­schuss sich am tat­säch­li­chen Bei­trag ori­en­tiert, lohnt sich eine zu hohe Selbst­be­tei­li­gung oft nicht, da Sie die SB allei­ne tra­gen, wäh­rend die Bei­trags­er­spar­nis zur Hälf­te dem Chef zugu­te­kommt. Wir rech­nen für Sie das Opti­mum aus.

Ja. Vie­le Tari­fe bie­ten eine Bei­trags­rück­erstat­tung (BRE) bei Leis­tungs­frei­heit. Wenn Sie ein Jahr lang kei­ne Rech­nun­gen ein­rei­chen (Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen sind oft aus­ge­nom­men), erhal­ten Sie meh­re­re Monats­bei­trä­ge zurück. Für gesun­de Ver­si­cher­te kön­nen das schnell 1.000 € bis 3.000 € net­to pro Jahr sein.

Pri­va­te Absi­che­rung für den Nach­wuchs

War­um Ihr Kind Pri­vat­pa­ti­ent sein soll­te

In der PKV gibt es kei­ne kos­ten­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung – für jedes Kind fällt ein eige­ner Bei­trag an. Doch die­se Inves­ti­ti­on lohnt sich: Wäh­rend gesetz­lich ver­si­cher­te Kin­der oft mona­te­lang auf Fach­arzt­ter­mi­ne oder Kie­fer­or­tho­pä­die-Geneh­mi­gun­gen war­ten, genießt Ihr Nach­wuchs in der PKV von Geburt an Pri­vat­sta­tus. Für einen Bei­trag, der oft nied­ri­ger ist als vie­le ver­mu­ten (ca. 100–160 €), sichern Sie Ihrem Kind die bes­te medi­zi­ni­sche Start­po­si­ti­on. Gut zu wis­sen: Auch für Kin­der zahlt der Arbeit­ge­ber den hälf­ti­gen Zuschuss (sofern der Höchst­satz noch nicht durch Ihre eige­ne Ver­si­che­rung aus­ge­schöpft ist).

Die Vor­tei­le für Kin­der

  • Kie­fer­or­tho­pä­die ohne Zuzah­lung: Zahn­span­gen kos­ten oft Tau­sen­de Euro. Gute Kin­der­ta­ri­fe erstat­ten bis zu 100 % der Kos­ten – auch für moder­ne Metho­den, die die GKV nicht zahlt.

  • Roo­ming-in (Eltern im Kran­ken­haus): Muss Ihr Kind ins Kran­ken­haus, über­nimmt die PKV die Kos­ten für die Unter­brin­gung eines Eltern­teils im Ein­bett­zim­mer. So sind Sie Tag und Nacht bei Ihrem Kind.

  • Chef­arzt & Spe­zia­lis­ten: Gera­de bei erns­ten Dia­gno­sen wol­len Eltern den bes­ten Exper­ten, nicht den dienst­ha­ben­den Assis­tenz­arzt. Die PKV macht’s mög­lich.

  • Die Kin­der­nach­ver­si­che­rung (Wich­tig!): Ihr stärks­tes Recht als Eltern. Wenn Sie selbst schon min­des­tens 3 Mona­te pri­vat ver­si­chert sind, muss der Ver­si­che­rer Ihr Neu­ge­bo­re­nes ohne Gesund­heits­prü­fung und ohne War­te­zei­ten anneh­men – selbst wenn das Kind mit schwe­ren Erkran­kun­gen oder Behin­de­run­gen zur Welt kommt. Ein­zig Bedin­gung: Der Antrag muss inner­halb von 2 Mona­ten nach Geburt gestellt wer­den.

Zusam­men­fas­sung

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung bie­tet im Ver­gleich zur gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se umfang­rei­che­re Leis­tun­gen und grö­ße­re Gestal­tungs­spiel­räu­me – setzt aber bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen vor­aus. Wer jung, gesund und ein­kom­mens­stark ist, pro­fi­tiert meist von güns­ti­ge­ren Bei­trä­gen und bes­se­rer Ver­sor­gung.

Gleich­zei­tig birgt die PKV lang­fris­ti­ge Ver­pflich­tun­gen: Bei­trä­ge stei­gen mit dem Alter, ein Wech­sel zurück in die GKV ist nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen mög­lich. Für Selbst­stän­di­ge, Beam­te und gut­ver­die­nen­de Ange­stell­te kann sich die PKV beson­ders loh­nen – vor­aus­ge­setzt, der Tarif ist auf die eige­ne Lebens­si­tua­ti­on abge­stimmt. Ein Ver­gleich und eine fun­dier­te Bera­tung sind daher unver­zicht­bar, um den pas­sen­den Schutz zu fin­den und lang­fris­tig bezahl­bar abzu­si­chern.

Häu­fi­ge Fra­gen

Was ist eine Anwart­schafts­ver­si­che­rung und wann brau­che ich sie?

Eine Anwart­schaft „friert“ Ihren Gesund­heits­zu­stand und Ihr Ein­tritts­al­ter ein. Das ist wich­tig für Sol­da­ten, Poli­zis­ten (die Heil­für­sor­ge erhal­ten) oder Per­so­nen, die vor­über­ge­hend in die GKV zurück­müs­sen (z. B. Arbeits­lo­sig­keit). Mit der klei­nen Anwart­schaft sichern Sie sich das Recht, spä­ter ohne neue Gesund­heits­prü­fung in die PKV zurück­zu­keh­ren.

In der PKV müs­sen Sie Ihren Bei­trag auch wäh­rend der Eltern­zeit wei­ter­zah­len (anders als in der GKV, wo die Mit­glied­schaft oft bei­trags­frei ist). Aller­dings ent­fal­len Kran­ken­ta­ge­geld und Arbeit­ge­ber­an­teil. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten jedoch spe­zi­el­le Über­gangs­lö­sun­gen oder Bei­trags­frei­stel­lun­gen für einen gewis­sen Zeit­raum an. Dies ist ein wich­ti­ger Punkt, den wir vor Abschluss prü­fen.

Das hängt stark vom Tarif ab. Pre­mi­um-Tari­fe decken Psy­cho­the­ra­pie (ambu­lant und sta­tio­när) oft umfang­rei­cher ab als die GKV, oft ohne lan­ge Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Bei Kuren und Reha-Maß­nah­men ist pri­mär die Ren­ten­ver­si­che­rung zustän­dig; die PKV leis­tet hier oft nur über Zusatz­ta­ri­fe oder ein­ge­schränkt. Ein Blick ins Klein­ge­druck­te ist hier rat­sam.

War der Ehe­part­ner im Ver­trag des Haupt­ver­si­cher­ten mit­ver­si­chert, hat er nach einer Schei­dung das Recht, den Ver­trag als eigen­stän­di­ge Ver­si­che­rung fort­zu­füh­ren – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung und unter Anrech­nung der bis­he­ri­gen Alters­rück­stel­lun­gen. Dies muss jedoch inner­halb einer bestimm­ten Frist (meist 3 Mona­te nach Rechts­kraft der Schei­dung) bean­tragt wer­den.

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