Anwart­schafts­ver­si­che­rung – Ihr PKV-Schutz für spä­ter

Behal­ten Sie Ihren Gesund­heits­sta­tus und Tarif­vor­tei­le – auch bei Pau­se.

Anwartschaftsversicherung

Sie möch­ten Ihre pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung nicht ver­lie­ren, obwohl Sie sie vor­über­ge­hend ruhen las­sen müs­sen? Mit der Anwart­schafts­ver­si­che­rung sichern Sie Ihren Gesund­heits­zu­stand und Ihren Anspruch auf Rück­kehr in die PKV – ohne erneu­te Prü­fung oder schlech­te­re Kon­di­tio­nen. Wir zei­gen Ihnen, wie das funk­tio­niert, für wen sich die Lösung lohnt und wor­auf Sie ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Die Anwart­schafts­ver­si­che­rung sichert Ihren Gesund­heits­zu­stand für die Rück­kehr in die PKV.

  • Es gibt zwei Vari­an­ten: klei­ne und gro­ße Anwart­schaft – mit unter­schied­li­chen Leis­tun­gen.

  • Beson­ders sinn­voll für Beam­te, Sol­da­ten, Refe­ren­da­re oder bei beruf­li­chen Ver­än­de­run­gen.

  • Die Bei­trä­ge lie­gen zwi­schen ca. 5 % (klei­ne) und 40 % (gro­ße) des bis­he­ri­gen PKV-Bei­trags.

  • Rück­kehr in die PKV ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung ist inner­halb von 2 Mona­ten mög­lich.

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Ihre Über­sicht
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Ihre PKV still­le­gen – ohne Ihre Rech­te zu ver­lie­ren.

Was ist eine Anwart­schafts­ver­si­che­rung?

Die Anwart­schafts­ver­si­che­rung ermög­licht es Ihnen, Ihre pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung für eine bestimm­te Zeit zu pau­sie­ren – ohne Ihre erwor­be­nen Rech­te zu ver­lie­ren. Sie bewahrt Ihren Gesund­heits­sta­tus und schützt Sie vor einer erneu­ten Gesund­heits­prü­fung. Doch Anwart­schaft ist nicht gleich Anwart­schaft: Es gibt die klei­ne und die gro­ße Vari­an­te – mit kla­ren Unter­schie­den in den Leis­tun­gen.

Die klei­ne Anwart­schafts­ver­si­che­rung sichert aus­schließ­lich Ihren Gesund­heits­zu­stand – ein Vor­teil, der Ihnen bei einer spä­te­ren Rück­kehr in die PKV zugu­te­kommt. Sie müs­sen kei­ne erneu­te Gesund­heits­prü­fung durch­lau­fen und kön­nen Ihren Ver­si­che­rungs­schutz unter den ursprüng­li­chen Bedin­gun­gen reak­ti­vie­ren. Ide­al ist die­se Vari­an­te, wenn Sie z. B. vor­über­ge­hend in die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung wech­seln müs­sen, beruf­lich pau­sie­ren oder eine Aus­bil­dung absol­vie­ren.

Typi­sche Anwen­dungs­fäl­le:

  • Wech­sel von Selbst­stän­dig­keit in ein Ange­stell­ten­ver­hält­nis

  • Kurz­zei­ti­ge Arbeits­lo­sig­keit

  • Refe­ren­da­ri­at ohne Plan­stel­le

  • Aus­lands­auf­ent­halt mit ander­wei­ti­ger Absi­che­rung

Kos­ten­rah­men:
Für die klei­ne Anwart­schaft zah­len Sie in der Regel 5 bis 10 % Ihres bis­he­ri­gen monat­li­chen PKV-Bei­trags. Für Kin­der liegt der Bei­trag meist bei 6 % des Ursprungs­bei­trags.

Die gro­ße Anwart­schafts­ver­si­che­rung geht einen Schritt wei­ter: Sie bewahrt nicht nur Ihren Gesund­heits­zu­stand, son­dern auch Ihr ursprüng­li­ches Ein­tritts­al­ter. Zusätz­lich wird die Bil­dung von Alte­rungs­rück­stel­lun­gen fort­ge­führt. Das heißt: Sie stei­gen spä­ter wie­der in Ihre PKV ein, als wären Sie nie weg gewe­sen – mit häu­fig deut­lich gerin­ge­ren Bei­trä­gen. Die­se Vari­an­te lohnt sich beson­ders für Per­so­nen mit lang­fris­ti­ger PKV-Per­spek­ti­ve.

Geeig­net für:

  • Beam­te und Zeit­sol­da­ten mit Anspruch auf Bei­hil­fe

  • Berufs­sol­da­ten, Poli­zis­ten und Feu­er­wehr­leu­te

  • Per­so­nen mit län­ge­rer PKV-Unter­bre­chung

  • Lang­fris­tig ins Aus­land gehen­de Ver­si­cher­te

Kos­ten­rah­men:
Die gro­ße Anwart­schaft kos­tet zwi­schen 25 und 40 % des bis­he­ri­gen monat­li­chen Bei­trags – abhän­gig vom Ver­si­che­rer, Ein­tritts­al­ter und Tarif.

Schutz behal­ten, Bei­trä­ge spa­ren, Rück­kehr sichern.

Wel­che Vor­tei­le bie­tet die Anwart­schafts­ver­si­che­rung?

Die Anwart­schafts­ver­si­che­rung ist mehr als eine blo­ße Zwi­schen­lö­sung. Sie schützt nicht nur Ihren Gesund­heits­sta­tus, son­dern ermög­licht es Ihnen auch, spä­ter wie­der zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen in Ihre PKV zurück­zu­keh­ren. Beson­ders in Über­gangs­pha­sen oder bei beruf­li­chen Ver­än­de­run­gen kann sie ent­schei­den­de finan­zi­el­le und ver­si­che­rungs­recht­li­che Vor­tei­le sichern.

Ob Sie in Eltern­zeit gehen, ins Aus­land zie­hen oder zwi­schen zwei beruf­li­chen Sta­tio­nen ste­hen – mit einer Anwart­schafts­ver­si­che­rung sichern Sie sich das Recht auf Rück­kehr in Ihre pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung, ohne Gesund­heits­prü­fung und ohne Ver­lust Ihrer bis­he­ri­gen Tarif­be­din­gun­gen. Die Vor­tei­le hän­gen dabei stark von der gewähl­ten Form der Anwart­schaft ab:

  • Klei­ne Anwart­schaft: Sie sichern Ihren Gesund­heits­zu­stand und müs­sen beim Wie­der­ein­tritt kei­ne Gesund­heits­fra­gen mehr beant­wor­ten. Das ist beson­ders wert­voll, wenn sich Ihr Gesund­heits­zu­stand wäh­rend der Pau­se ver­schlech­tert hat.

  • Gro­ße Anwart­schaft: Zusätz­lich wird Ihr Ein­tritts­al­ter ein­ge­fro­ren, was sich spä­ter deut­lich auf die Bei­trags­hö­he aus­wir­ken kann. Auch die Bil­dung von Alte­rungs­rück­stel­lun­gen läuft wei­ter – ein Plus­punkt für die lang­fris­ti­ge Bei­trags­sta­bi­li­tät.

Beson­ders Beam­te, Sol­da­ten, Refe­ren­da­re oder Selbst­stän­di­ge pro­fi­tie­ren in bestimm­ten Lebens­pha­sen von die­ser Fle­xi­bi­li­tät. Auch steu­er­lich kann die Anwart­schaft loh­nend sein: Bei­trä­ge unter 100 € im Jahr sind in der Regel voll­stän­dig absetz­bar. Nicht zuletzt bewah­ren Sie sich mit einer Anwart­schaft Ihre Ent­schei­dungs­frei­heit – ohne Ver­pflich­tung, aber mit Rück­kehr­op­ti­on.

Gerin­ger Bei­trag – kla­rer Vor­teil für spä­ter.

Was kos­tet eine Anwart­schafts­ver­si­che­rung?

Die Kos­ten einer Anwart­schafts­ver­si­che­rung sind über­schau­bar – beson­ders im Ver­gleich zu den lang­fris­ti­gen Vor­tei­len, die sie mit sich bringt. Je nach Vari­an­te und indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on unter­schei­den sich jedoch sowohl Bei­trags­hö­he als auch Leis­tungs­um­fang. Hier erhal­ten Sie einen trans­pa­ren­ten Über­blick.

Grund­sätz­lich gilt: Die Bei­trä­ge rich­ten sich nach der Form der Anwart­schaft, dem Ein­tritts­al­ter bei Abschluss sowie dem ursprüng­li­chen PKV-Tarif. Wäh­rend die klei­ne Anwart­schaft aus­schließ­lich den Gesund­heits­zu­stand sichert, bie­tet die gro­ße Anwart­schaft einen deut­lich umfas­sen­de­ren Schutz – zu einem ent­spre­chend höhe­ren Bei­trag. Für Kin­der und Jugend­li­che gel­ten häu­fig Son­der­re­ge­lun­gen mit fixen Pro­zent­sät­zen.

Merk­mal Klei­ne Anwart­schaft Gro­ße Anwart­schaft
Gesund­heits­sta­tus sichern ✅ Ja ✅ Ja
Ein­tritts­al­ter ein­frie­ren ❌ Nein ✅ Ja
Alte­rungs­rück­stel­lun­gen ❌ Nein ✅ Ja
Bei­trag pro Monat ca. 5–10 % des alten PKV-Bei­trags ca. 25–40 % des alten PKV-Bei­trags
Für Kinder/Jugendliche ca. 6 % des ursprüng­li­chen Bei­trags ca. 6 % des ursprüng­li­chen Bei­trags
Wie­der­ein­stieg ohne Prü­fung ✅ Ja ✅ Ja
Lang­fris­ti­ge Bei­trags­si­cher­heit ❌ Ein­ge­schränkt ✅ Ja

Für wen sich wel­che Vari­an­te lohnt, hängt stark von Ihrer Lebens­si­tua­ti­on und Ihrer Rück­kehr­pla­nung ab. Wer nur eine kur­ze Über­gangs­pha­se über­brü­cken muss, ist mit der klei­nen Anwart­schaft meist gut bera­ten. Wer hin­ge­gen schon weiß, dass er lang­fris­tig in die PKV zurück­keh­ren möch­te – etwa als Beam­ter oder Berufs­sol­dat – pro­fi­tiert lang­fris­tig deut­lich stär­ker von der gro­ßen Anwart­schaft.

Tipp: Bei­trä­ge unter 100 Euro jähr­lich kön­nen meist voll­stän­dig steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den.

Ergän­zen­de Infor­ma­tio­nen zur pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung

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Über­gangs­pha­sen über­brü­cken – Rück­kehr in die PKV sichern.

Für wen ist eine Anwart­schafts­ver­si­che­rung sinn­voll?

Ob Refe­ren­dar, Sol­dat, Selbst­stän­di­ger oder Rück­keh­rer aus dem Aus­land – es gibt vie­le Lebens­si­tua­tio­nen, in denen eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung zeit­wei­se nicht mög­lich oder not­wen­dig ist. Eine Anwart­schafts­ver­si­che­rung bie­tet genau dann die Lösung, um den spä­te­ren Wie­der­ein­tritt abzu­si­chern – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung oder Bei­trags­sprün­ge.

Die Anwart­schafts­ver­si­che­rung ist kei­ne Pflicht, aber oft die bes­te Ent­schei­dung für Men­schen, die ihre pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung aus­set­zen müs­sen, ohne auf ihre Rech­te ver­zich­ten zu wol­len. Sie ist vor allem für fol­gen­de Ziel­grup­pen rele­vant:

Für Beam­te in Aus­bil­dung, im Vor­be­rei­tungs­dienst oder mit Anspruch auf Heil­für­sor­ge (z. B. Zeit­sol­da­ten) ist die gro­ße Anwart­schaft beson­ders inter­es­sant. Sie ermög­licht nach Diens­ten­de einen naht­lo­sen Über­gang in die PKV – mit Erhalt des Ein­tritts­al­ters und Bil­dung von Alte­rungs­rück­stel­lun­gen. Berufs­sol­da­ten oder Poli­zei­be­am­te pro­fi­tie­ren beim spä­te­ren Wech­sel in die PKV von deut­lich nied­ri­ge­ren Bei­trä­gen.

Wäh­rend des Refe­ren­da­ri­ats besteht oft noch kei­ne unbe­fris­te­te Plan­stel­le. Mit einer klei­nen Anwart­schaft kön­nen Sie Ihre PKV-Opti­on sichern, bis die Vor­aus­set­zun­gen für eine regu­lä­re Auf­nah­me erfüllt sind – ohne Nach­tei­le beim Wie­der­ein­tritt.

Ein Wech­sel in ein Ange­stell­ten­ver­hält­nis oder eine tem­po­rä­re Auf­ga­be der Selbst­stän­dig­keit führt häu­fig zu einem Wech­sel in die GKV. Die Anwart­schaft stellt sicher, dass Sie nach der Rück­kehr zur Selbst­stän­dig­keit wie­der in Ihre PKV auf­ge­nom­men wer­den – ohne erneu­te Prü­fung.

Fällt Ihr Ein­kom­men vor­über­ge­hend unter die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze, müs­sen Sie sich gesetz­lich ver­si­chern. Mit einer Anwart­schaft frie­ren Sie Ihre PKV-Kon­di­tio­nen ein und haben spä­ter die Wahl, wie­der pri­vat wei­ter­zu­ma­chen.

Bei län­ge­ren Aus­lands­auf­ent­hal­ten benö­ti­gen vie­le Men­schen eine ande­re Absi­che­rung, z. B. eine spe­zi­el­le Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Die Anwart­schaft sichert wäh­rend­des­sen Ihre Rech­te in der deut­schen PKV und erleich­tert die Rück­kehr nach Ihrer Rück­kehr ins Inland.

Auch in pri­va­ten Aus­zei­ten wie Eltern­zeit, Pfle­ge­zeit oder einem Zweit­stu­di­um kann eine Anwart­schaft sinn­voll sein – ins­be­son­de­re wenn Sie sich bewusst für eine tem­po­rä­re Unter­bre­chung des Ver­si­che­rungs­schut­zes ent­schei­den.

Ver­tie­fen­de Ein­bli­cke für Ihre Ent­schei­dungs­fin­dung

Was Sie schon immer über die Anwart­schafts­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Wäh­rend die Anwart­schafts­ver­si­che­rung Ihre Rech­te für die Rück­kehr in die PKV sichert, bedeu­tet die Ruhens­ver­si­che­rung ein voll­stän­di­ges Aus­set­zen des Ver­si­che­rungs­schut­zes – ohne akti­ve Bei­trä­ge, aber auch ohne Anspruchs­si­che­rung. Die Anwart­schaft ist daher lang­fris­tig die siche­re­re Lösung.

Ja, das ist bei vie­len Ver­si­che­rern mög­lich. Die Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung bleibt sepa­rat bestehen, wäh­rend die Anwart­schaft aus­schließ­lich die PKV betrifft. Das ist ins­be­son­de­re bei Beam­ten mit Heil­für­sor­ge eine wich­ti­ge Kom­bi­na­ti­on.

Bei der klei­nen Anwart­schaft ruhen die Rück­stel­lun­gen – sie wer­den nicht wei­ter­ge­führt. Erst bei der gro­ßen Anwart­schaft blei­ben sie aktiv erhal­ten und kön­nen spä­ter zur Bei­trags­re­du­zie­rung bei­tra­gen.

In vie­len Fäl­len ist das mög­lich – aller­dings nicht rück­wir­kend. Der Wech­sel muss recht­zei­tig bean­tragt wer­den. Vor allem bei län­ge­ren Pau­sen oder Unsi­cher­heit über die Dau­er der Unter­bre­chung kann ein Wech­sel sinn­voll sein.

Nein. Eine Anwart­schaft setzt eine bestehen­de PKV vor­aus. Sie kann nicht abge­schlos­sen wer­den, wenn Sie bereits gesetz­lich ver­si­chert sind. Es muss also ein akti­ver PKV-Ver­trag bestehen oder bestan­den haben.

Eini­ge Zusatz­ver­si­che­run­gen – z. B. Zahn­zu­satz oder Kran­ken­haus­zu­satz – sind trotz Anwart­schaft wei­ter­hin mög­lich. Wich­tig ist jedoch: Die Anwart­schaft selbst beinhal­tet kei­ne Leis­tun­gen.

Sie kön­nen Ihre Anwart­schaft wäh­rend eines län­ge­ren Aus­lands­auf­ent­halts bei­be­hal­ten. Das ist beson­ders sinn­voll, wenn Sie pla­nen, nach Deutsch­land zurück­zu­keh­ren und wie­der in Ihre PKV ein­zu­stei­gen.

Wäh­rend der Anwart­schaft besteht kein Leis­tungs­an­spruch. Zudem zah­len Sie Bei­trä­ge, obwohl kei­ne Ver­sor­gung erfolgt. Wer nie wie­der in die PKV zurück­kehrt, hat über Jah­re hin­weg Geld inves­tiert, ohne die Vor­tei­le genutzt zu haben.

Die meis­ten Ver­si­che­rer ermög­li­chen den Abschluss bis ins höhe­re Alter. Aller­dings gilt: Je jün­ger Sie sind, des­to güns­ti­ger ist der Bei­trag und des­to grö­ßer ist der Nut­zen – vor allem bei der gro­ßen Anwart­schaft.

Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihre Vor­sor­ge opti­mal

Wei­te­re wich­ti­ge Absi­che­run­gen auf einen Blick

Wer über eine Anwart­schafts­ver­si­che­rung nach­denkt, beschäf­tigt sich in der Regel auch mit wei­te­ren wich­ti­gen Absi­che­run­gen. Die­se drei Bau­stei­ne zäh­len zu den häu­figs­ten Emp­feh­lun­gen – ins­be­son­de­re bei Beam­ten, Refe­ren­da­ren und Selbst­stän­di­gen.

private-Unfallversicherung

Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung

Ein Unfall kann jeder­zeit pas­sie­ren – ob in der Frei­zeit oder im Dienst. Die gesetz­li­che Absi­che­rung reicht meist nicht aus. Mit einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung sind Sie welt­weit und rund um die Uhr geschützt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die BU zählt zu den wich­tigs­ten Vor­sor­ge­lö­sun­gen. Denn wer durch Krank­heit oder Unfall nicht mehr arbei­ten kann, steht schnell vor finan­zi­el­len Pro­ble­men. Wir zei­gen, wel­che Absi­che­rung sinn­voll ist – auch für Beam­te.

pflegepflichtversicherung

Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung

Die Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung ist für alle PKV-Ver­si­cher­ten vor­ge­schrie­ben. Doch sie allein reicht oft nicht aus. Erfah­ren Sie, wel­che Mög­lich­kei­ten es zur Erwei­te­rung gibt und wie Sie Ihre Ver­sor­gung im Pfle­ge­fall sichern.

For­ma­li­tä­ten ver­ste­hen – Chan­cen nut­zen.

Was Sie bei Akti­vie­rung, Kün­di­gung und steu­er­li­chen Aspek­ten beach­ten soll­ten

Eine Anwart­schafts­ver­si­che­rung ist fle­xi­bel – doch es gibt kla­re Regeln zur Akti­vie­rung und Kün­di­gung. Auch steu­er­lich kann sie Vor­tei­le brin­gen. Hier erfah­ren Sie, wor­auf es in der Pra­xis ankommt, wel­che Fris­ten gel­ten und wie Sie Ihre Rech­te nicht ver­lie­ren.

🔄 Akti­vie­rung der Anwart­schaft: So gehen Sie vor

Wenn der Grund für die Anwart­schaft ent­fällt – etwa bei Wie­der­auf­nah­me der beruf­li­chen Tätig­keit oder Rück­kehr aus dem Aus­land –, muss die Reak­ti­vie­rung der PKV zeit­nah erfol­gen. In der Regel muss die Akti­vie­rung inner­halb von zwei Mona­ten bean­tragt wer­den. Dazu genügt ein form­lo­ses Schrei­ben oder eine E‑Mail an Ihre Ver­si­che­rung mit dem Wunsch, die Anwart­schaft zu been­den und den vol­len Ver­si­che­rungs­schutz wie­der auf­zu­neh­men. Die Bei­trä­ge zur regu­lä­ren PKV begin­nen ab dem gewünsch­ten Wie­der­ein­tritts­ter­min.

📭 Kün­di­gung: Mög­lich, aber mit Fol­gen

Sie kön­nen Ihre Anwart­schaft jeder­zeit kün­di­gen – meist zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res mit einer Frist von drei Mona­ten. Die Kün­di­gung soll­te immer schrift­lich erfol­gen. Wich­tig: Mit der Kün­di­gung ver­lie­ren Sie alle Rech­te auf einen erleich­ter­ten Wie­der­ein­tritt in die PKV. Eine spä­te­re Neu­auf­nah­me ist dann nur noch mit Gesund­heits­prü­fung mög­lich – oft mit Nach­tei­len bei den Kon­di­tio­nen oder gar Ableh­nung.

Zudem gilt: Bereits gezahl­te Bei­trä­ge ver­fal­len. Eine Rück­erstat­tung oder Über­tra­gung auf einen ande­ren Ver­trag ist nicht mög­lich. Vor allem bei einer gro­ßen Anwart­schaft kann eine vor­schnel­le Kün­di­gung erheb­li­che finan­zi­el­le Nach­tei­le mit sich brin­gen.

💶 Steu­er­li­che Vor­tei­le nut­zen

Bei­trä­ge zur Anwart­schafts­ver­si­che­rung sind unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen steu­er­lich absetz­bar – ins­be­son­de­re, wenn sie unter­halb von 100 Euro pro Jahr lie­gen. In die­sem Fall erkennt das Finanz­amt die Bei­trä­ge häu­fig zu 100 % als Son­der­aus­ga­ben an. Bei höhe­ren Bei­trä­gen kann zumin­dest ein Teil steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den – abhän­gig von Ihrer Gesamt­si­tua­ti­on.

💡 Tipp: Bewah­ren Sie Ihre Bei­trags­be­schei­ni­gung auf und rei­chen Sie die­se mit Ihrer Steu­er­erklä­rung ein. So nut­zen Sie den steu­er­li­chen Spiel­raum opti­mal aus.

Zusam­men­fas­sung

Die Anwart­schafts­ver­si­che­rung ist eine intel­li­gen­te Lösung für alle, die ihre pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung tem­po­rär unter­bre­chen müs­sen. Sie sichert den Gesund­heits­zu­stand, erhält Tarif­rech­te und schützt vor erneu­ten Gesund­heits­prü­fun­gen. Wäh­rend die klei­ne Anwart­schaft beson­ders bei kurz­fris­ti­gen Unter­bre­chun­gen sinn­voll ist, bie­tet die gro­ße Anwart­schaft lang­fris­ti­ge Bei­trags­vor­tei­le durch den Erhalt des Ein­tritts­al­ters und der Alte­rungs­rück­stel­lun­gen.
Gera­de für Beam­te, Refe­ren­da­re, Selbst­stän­di­ge und Per­so­nen mit Aus­lands­plä­nen kann die Anwart­schaft viel Sicher­heit geben – vor­aus­ge­setzt, sie wird recht­zei­tig bean­tragt, kor­rekt akti­viert und nicht vor­schnell gekün­digt.
Las­sen Sie sich bera­ten, prü­fen Sie Ihre Optio­nen – und sichern Sie sich heu­te schon die Vor­tei­le von mor­gen.

häu­fi­ge Fra­gen

Die klei­ne Anwart­schaft sichert aus­schließ­lich Ihren Gesund­heits­zu­stand. Die gro­ße Anwart­schaft zusätz­lich Ihr Ein­tritts­al­ter und Ihre Alte­rungs­rück­stel­lun­gen – was lang­fris­tig zu nied­ri­ge­ren Bei­trä­gen füh­ren kann.

Eine Anwart­schaft ist in der Regel unbe­grenzt mög­lich, solan­ge die Bei­trä­ge gezahlt wer­den. Die Akti­vie­rung soll­te jedoch inner­halb von zwei Mona­ten nach Weg­fall des Grun­des erfol­gen.

Ja – aller­dings muss die Rück­kehr aktiv bean­tragt und die Anwart­schaft frist­ge­recht akti­viert wer­den. Ver­säu­men Sie die­se Frist, kann eine neue Gesund­heits­prü­fung erfor­der­lich sein.

Die klei­ne Anwart­schaft liegt meist bei 5–10 % des bis­he­ri­gen PKV-Bei­trags, die gro­ße bei 25–40 %. Für Kin­der gilt meist ein fes­ter Satz von 6 %.