Private Krankenversicherung für Beamte – Beihilfe optimal ergänzen
Wir zeigen, wie Sie als Beamter oder Beamtenanwärter Ihre Gesundheitsabsicherung mit der PKV passgenau auf die Beihilfe abstimmen
Viele Beamte stehen früher oder später vor der Frage, ob die private Krankenversicherung (PKV) die bessere Wahl zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Die Antwort hängt stark von der persönlichen Lebenssituation, dem Gesundheitszustand und den individuellen Bedürfnissen ab. Die PKV bietet maßgeschneiderte Leistungen, kombiniert mit einem staatlichen Zuschuss – der Beihilfe. In diesem Überblick erfahren Sie, wann sich der Wechsel lohnt, welche Vorteile Sie erwarten können und worauf Sie besonders achten sollten.
Das Wichtigste im Überblick
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Welche Vorteile bietet die PKV für Beamte?
Die private Krankenversicherung ist für viele Beamte die erste Wahl – und das nicht ohne Grund. Anders als gesetzlich Versicherte können Beamte ihren Gesundheitsschutz flexibel gestalten und dabei von der staatlichen Beihilfe profitieren. Diese Kombination aus individueller Absicherung und finanzieller Unterstützung sorgt für attraktive Beiträge, umfassende Leistungen und langfristige Sicherheit. Die folgenden Tabs zeigen, worauf es bei der Entscheidung ankommt.
Die PKV für Beamte umfasst ein breites Leistungsspektrum, das deutlich über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgeht. Der Versicherungsschutz ist modular aufgebaut und wird auf die Beihilfe abgestimmt, sodass nur der nicht durch die Beihilfe abgedeckte Teil privat abgesichert werden muss.
Zu den häufig versicherten Leistungen zählen:
Ambulante Behandlungen beim Arzt Ihrer Wahl, auch über dem einfachen Satz der GOÄ
Stationäre Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
Volle oder hohe Erstattung von Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie
Kostenübernahme für Sehhilfen, Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
Erstattung von Arznei‑, Verband- und Hilfsmitteln
Schutz im Ausland – oft über den Standard hinaus
In vielen Tarifen lassen sich zudem Selbstbeteiligungen oder Beitragsrückerstattungen individuell steuern. Das ermöglicht eine exakte Anpassung an den eigenen Bedarf und das eigene Budget.
Wie jede Versicherung deckt auch die PKV nicht automatisch alle Eventualitäten ab. Einige Leistungen sind standardmäßig ausgeschlossen oder nur über Zusatzbausteine versicherbar. Für Beamte ist es besonders wichtig, Tarife gezielt zu prüfen – und auf Lücken im Beihilfeanspruch zu achten.
Nicht automatisch mitversichert sind z. B.:
Behandlungen außerhalb der Gebührenordnung (GOÄ/GÖZ)
Kur- und Sanatoriumsaufenthalte (nur in bestimmten Tarifen enthalten)
Psychotherapie nur in begrenztem Umfang oder mit Voranmeldung
Spezielle Wahlleistungen ohne vorherige Tarifvereinbarung
Leistungen, die bereits durch die Beihilfe gedeckt sind und doppelt beantragt werden
Tipp: Ein Beihilfeergänzungstarif kann helfen, Leistungslücken zu schließen, wenn die Beihilfe bestimmte Bereiche nur eingeschränkt erstattet.
Die Beihilfe ist der zentrale Vorteil für Beamte. Sie stellt eine staatliche Beteiligung an den Krankheitskosten dar und wird vom Dienstherrn gezahlt. Dadurch reduziert sich der privat zu versichernde Anteil deutlich – meist auf 20 bis 50 Prozent.
Die Höhe der Beihilfe hängt vom Status ab:
Beamte im aktiven Dienst: meist 50 % Beihilfe
Pensionierte Beamte: bis zu 70 % Beihilfe
Beihilfe für Ehepartner: meist 70 %, wenn kein eigener Anspruch über GKV/PKV besteht
Für Kinder: häufig 80 % Beihilfeanspruch
Einige Bundesländer bieten zudem die pauschale Beihilfe (z. B. Hamburg, Bremen). Hier wird ein monatlicher Festbetrag gezahlt – mit Auswirkungen auf die Wahl zwischen PKV und GKV.
Die Beihilfe erstattet immer nur bis zu einem bestimmten Höchstsatz – der Rest muss über die PKV abgesichert werden. Daher ist eine auf den Beihilfeanspruch abgestimmte PKV unerlässlich.
Die Wahl und Ausgestaltung der PKV sollte sich an der Lebenssituation orientieren – denn je nach Phase im Beamtenverhältnis gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen:
Beamtenanwärter:
Profitieren von besonders günstigen Einstiegstarifen, müssen aber selbst bei 50–80 % Beihilfe den Rest über die PKV absichern. Dank der Öffnungsaktion ist der Einstieg auch mit Vorerkrankungen möglich.
Beamte auf Widerruf / Probe:
Auch hier gelten Öffnungsaktionen, allerdings mit strengeren Fristen. Wer sich früh entscheidet, vermeidet Risikozuschläge.
Verbeamtete auf Lebenszeit:
Langfristige Beitragsplanung und sinnvolle Integration von Beitragsentlastungstarifen machen jetzt besonders Sinn. Auch der spätere Ruhestand sollte mitbedacht werden.
Pensionäre:
Höhere Beihilfe (bis 70 %) sorgt für deutlich geringere Eigenanteile. Die PKV muss lediglich 30 % der Kosten tragen. Wer frühzeitig einen Beitragsentlastungstarif wählt, spart zusätzlich.
Tipp: Bei jeder Statusänderung (z. B. Verbeamtung auf Lebenszeit, Ruhestand) sollten Tarif und Beihilfeanteil aktiv geprüft und ggf. angepasst werden – meist ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Individuelle Leistungen für jede Lebensphase
Leistungen der privaten Krankenversicherung für Beamte
Beamte erhalten in der privaten Krankenversicherung einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der sich optimal an ihren Beihilfeanspruch und ihre persönlichen Wünsche anpassen lässt. Vom ambulanten Arztbesuch bis zur stationären Chefarztbehandlung – die Leistungen gehen weit über die gesetzliche Absicherung hinaus.
Die PKV für Beamte orientiert sich am Prinzip der „Restkostenversicherung“: Die Beihilfe übernimmt je nach Status bereits 50 bis 80 Prozent der medizinischen Aufwendungen – die private Krankenversicherung deckt den verbleibenden Teil ab. Dadurch kann der Versicherungsschutz exakt auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden, ohne für Leistungen zu zahlen, die bereits staatlich abgedeckt sind.
Besonders attraktiv ist die große Auswahl an Leistungskomponenten, die sich je nach Anbieter frei kombinieren oder in abgestuften Tarifpaketen (z. B. Basis‑, Komfort- oder Premiumschutz) buchen lassen. Zu den häufigsten Leistungen gehören:
Ambulante Versorgung mit voller Kostenerstattung für Fachärzte, alternative Heilmethoden und Arzneimittel
Stationäre Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl und Chefarztbehandlung
Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Prophylaxe mit hohen Erstattungen (teilweise bis 100 %)
Hilfsmittel und Sehhilfen, z. B. Brillen, Hörgeräte oder orthopädische Einlagen
Psychotherapie und Reha, je nach Tarifumfang
Zusätzlich bieten viele Versicherer Optionstarife, die Leistungen flexibel erweiterbar machen, etwa für Auslandsschutz oder besondere Vorsorgeuntersuchungen.
Ein weiterer Vorteil: Viele Tarife enthalten Beitragsrückerstattungen, wenn in einem Jahr keine Leistungen geltend gemacht werden – das belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten.
Besonders wertvoll ist die Möglichkeit, bestimmte Leistungen dauerhaft vertraglich zu sichern – etwa bei kieferorthopädischer Behandlung von Kindern oder bei stationären Wahlleistungen. So genießen Beamte planbare Versorgung ohne spätere Einschränkungen.
Die Qualität der PKV-Leistungen hängt maßgeblich vom gewählten Tarif ab. Daher ist eine individuelle Tarifanalyse und Leistungsprüfung vor Abschluss besonders wichtig.
Wie viel kostet die PKV für Beamte?
Kosten und Vergleich der privaten Krankenversicherung für Beamte
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung für Beamte sind im Vergleich zur GKV oft deutlich günstiger – vor allem durch den hohen Anteil der Beihilfe. Dennoch unterscheiden sich die Kosten je nach Lebensphase, Tarifwahl und Anbieter zum Teil erheblich. Wer dauerhaft gut abgesichert und gleichzeitig wirtschaftlich versichert sein möchte, sollte genau vergleichen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, deren Beitrag sich prozentual nach dem Einkommen richtet, berechnet sich der Beitrag zur PKV für Beamte nach individuellen Faktoren wie:
Eintrittsalter
Gesundheitszustand
Tarifumfang
Selbstbehalt
Beihilfeanspruch
Da Beamte in der Regel 50 bis 80 % ihrer Krankheitskosten über die Beihilfe erstattet bekommen, müssen sie in der PKV nur den sogenannten Restkostenanteil versichern. Das senkt die monatlichen Beiträge erheblich.
Status | Alter | Tarifniveau | Monatlicher Beitrag |
---|---|---|---|
Beamtenanwärter | 25 | Basis | ab ca. 190 € |
Beamter auf Lebenszeit | 35 | Komfort | ca. 240 – 280 € |
Pensionär (Beihilfe 70 %) | 65 | Premium | ca. 210 – 240 € |
Ehepartner (beihilfeberechtigt) | 40 | Komfort | ca. 260 – 300 € |
Diese Werte dienen als Orientierungsgrößen – die tatsächlichen Beiträge hängen von der Tarifwahl und individuellen Faktoren ab.
Ein fairer Kostenvergleich muss immer beihilfeangepasste Tarife berücksichtigen. Ein direkter Vergleich mit der GKV ist nur begrenzt sinnvoll, da dort keine Beihilfe greift und die Beiträge einkommensabhängig steigen.
Wer zusätzlich auf Beitragsentlastungstarife im Alter setzt, kann langfristig sogar unter dem Niveau der GKV bleiben – bei gleichzeitig deutlich besseren Leistungen.
Wichtige Hinweise zur Beitragsentwicklung:
Ein frühzeitiger Abschluss sichert günstige Altersrückstellungen.
Der Wechsel zwischen PKV-Anbietern ist im Beamtenbereich schwieriger – daher sollte direkt der passende Tarif gewählt werden.
Ergänzender Schutz für Beamte und ihre Familien
Zusatzbausteine und passende Versicherungen zur PKV für Beamte
Je nach Lebenssituation kann es sinnvoll sein, den Schutz der privaten Krankenversicherung gezielt zu ergänzen. Gerade bei Auslandsaufenthalten, zwischen zwei Absicherungsphasen oder beim Verbleib in der GKV sind spezielle Lösungen erforderlich. Die folgenden Versicherungen bieten Beamten flexible Möglichkeiten zur sinnvollen Erweiterung oder temporären Überbrückung.
Reisekrankenversicherung für Beamte
Für private Auslandsreisen reicht der PKV-Schutz nicht immer aus – gerade außerhalb Europas. Eine Reisekrankenversicherung übernimmt wichtige Kosten wie Notfallbehandlungen, Rücktransporte oder Klinikaufenthalte weltweit. Auch als Ergänzung zur GKV ist sie unverzichtbar.
Anwartschaftsversicherung für Beamte
In Übergangsphasen wie Referendariat oder Elternzeit sichert die Anwartschaftsversicherung das Recht auf späteren PKV-Eintritt – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sie schützt den Status und hilft, spätere Beitragssteigerungen zu vermeiden. Besonders sinnvoll für Beamte mit Planungsperspektive.
Krankenzusatzversicherung bei GKV
Wer sich für die GKV entscheidet, kann mit Zusatzversicherungen gezielt aufstocken: Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen. Gerade für Beamte mit pauschaler Beihilfe oder ohne Beihilfeanspruch ist dies eine flexible Alternative zur PKV.
Beihilfeanspruch verstehen und richtig nutzen
Wer ist beihilfeberechtigt und wie wirkt sich das auf die PKV aus?
Die Beihilfe ist für Beamte der Schlüssel zu niedrigen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung. Doch nicht nur verbeamtete Personen selbst profitieren davon – auch Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch geltend machen. Ein klarer Überblick über den beihilfeberechtigten Personenkreis hilft, die PKV optimal zu planen.
Die Beihilfe ist eine eigenständige Krankenfürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie ersetzt bei beihilfeberechtigten Personen einen Teil der Krankheitskosten – meist zwischen 50 und 80 %. Diese staatliche Leistung senkt den Anteil, der über die private Krankenversicherung abgesichert werden muss, erheblich. Doch wer genau ist beihilfeberechtigt?
Beihilfeberechtigte Personengruppen:
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit
Richterinnen und Richter
Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr
Pensionäre / Ruhestandsbeamte (mit erhöhtem Beihilfesatz, meist 70 %)
Kinder von Beamten (oft mit 80 % Beihilfe, solange Kindergeldanspruch besteht)
Ehepartner von Beamten, wenn kein eigener Anspruch auf GKV besteht
Die genaue Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Bundesland oder der Bundesbehörde ab. Während beim Bund relativ einheitliche Regelungen gelten, gibt es in Ländern wie Hamburg oder Bremen Sondermodelle wie die pauschale Beihilfe – bei der ein fester monatlicher Zuschuss gezahlt wird, der eher einem Arbeitgeberzuschuss zur GKV ähnelt. Ein Wechsel zwischen individueller und pauschaler Beihilfe ist grundsätzlich nicht möglich.
Wichtige Unterschiede je nach Lebenssituation:
Im aktiven Dienst erhalten Beamte in der Regel 50 % Beihilfe.
Im Ruhestand steigt der Satz auf bis zu 70 % – bei Ehepartnern meist 70 %, bei Kindern sogar bis zu 80 %.
Die Anpassung der PKV-Tarife an veränderte Beihilfesätze ist innerhalb von 6 Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.
Besonderheit: keine Beihilfe trotz Beamtenstatus?
In bestimmten Fällen – z. B. bei freiwilligem Verbleib in der GKV oder Wahl der pauschalen Beihilfe – besteht kein Anspruch auf die klassische Beihilfe. Hier ist eine ergänzende Absicherung über Zusatzversicherungen notwendig.
Tiefer einsteigen – noch mehr verstehen
Was Sie schon immer über die private Krankenversicherung für Beamte wissen wollten
Kann ich als Beamter mit GKV starten und später in die PKV wechseln?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Viele Beamte steigen zunächst in die gesetzliche Krankenversicherung ein – etwa wenn sie vorher gesetzlich pflichtversichert waren. Ein Wechsel in die PKV ist später jederzeit möglich, erfordert dann aber eine erneute Gesundheitsprüfung. Die besten Konditionen gibt es in der Regel bei einem frühen Einstieg.
Welche Vorteile bringt ein Beihilfeergänzungstarif?
Ein Beihilfeergänzungstarif schließt gezielt die Lücken, die zwischen Beihilfeleistungen und tatsächlichen Kosten bestehen. Beispielsweise bei Zahnersatz, stationärer Unterbringung oder bei Höchstsätzen über die GOÄ hinaus. Wer diese Lücken nicht absichert, trägt sie selbst.
Wie funktioniert die Mitversicherung von Kindern in der PKV?
Kinder von beihilfeberechtigten Beamten haben in der Regel Anspruch auf 80 % Beihilfe. Die restlichen 20 % werden über eine private Kinderversicherung abgesichert – mit eigenem Beitrag. Wichtig: Je nach Bundesland und Geburtsdatum gelten unterschiedliche Beihilfevorschriften.
Was passiert mit der PKV bei einem Wechsel in den Ruhestand?
Mit dem Eintritt in den Ruhestand erhöht sich der Beihilfeanspruch in der Regel auf 70 %. Dadurch reduziert sich der privat zu versichernde Anteil – und der PKV-Tarif kann entsprechend angepasst werden. Viele Versicherer bieten hierfür eigene Ruhestandslösungen und Beitragsentlastungstarife an.
Gibt es für Beamte auf Widerruf besondere Tarifoptionen?
Ja. Viele Versicherer bieten spezielle Einsteigertarife für Beamtenanwärter an – oft mit reduzierten Leistungen und günstigen Beiträgen. Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit kann dann ohne Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen Tarif gewechselt werden.
Welche Rolle spielt die Öffnungsaktion der PKV?
Die Öffnungsaktion ermöglicht Beamten mit Vorerkrankungen den Zugang zur PKV ohne Leistungsausschlüsse. Sie gilt bis sechs Monate nach Beginn der Verbeamtung und ist besonders wichtig für Personen, die sonst keinen Versicherungsschutz erhalten würden.
Warum ist ein früher Abschluss besonders sinnvoll?
Ein früher PKV-Beitritt bringt mehrere Vorteile: geringere Beiträge durch jüngeres Eintrittsalter, bessere Konditionen, Altersrückstellungen und häufig den Wegfall von Risikozuschlägen. Besonders wichtig bei langfristiger Beihilfeplanung.
Welche Konsequenzen hat die Wahl der pauschalen Beihilfe?
Beamte in bestimmten Bundesländern (z. B. Hamburg, Bremen) können sich für die pauschale Beihilfe entscheiden. Diese orientiert sich am Arbeitgeberzuschuss der GKV. Wer sie einmal wählt, kann später nicht mehr zur individuellen Beihilfe und damit zur klassischen PKV wechseln. Das hat langfristige Auswirkungen – insbesondere bei Familienabsicherung und Leistungsumfang.
Wie kann ich meine PKV-Beiträge im Alter stabil halten?
Beitragsentlastungstarife, Altersrückstellungen und eine frühzeitige Tarifstruktur helfen, Beiträge im Alter stabil zu halten. Zusätzlich reduziert sich durch den erhöhten Beihilfesatz im Ruhestand der Versicherungsanteil – was die Belastung deutlich senkt.
Ist eine Beratung bei der Tarifwahl notwendig?
Definitiv. Die Tariflandschaft in der PKV ist komplex, insbesondere im Zusammenspiel mit Beihilferegelungen. Eine individuelle Beratung stellt sicher, dass der gewählte Tarif exakt zur persönlichen Lebenssituation und zum Beihilfeanspruch passt – und spätere Fehlentscheidungen vermieden werden.
Weitere wichtige Versicherungen für Beamte
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Ein plötzlicher gesundheitlicher Ausfall kann gerade im Beamtenverhältnis weitreichende Folgen haben. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen im Ernstfall und schützt vor finanziellen Lücken – besonders wichtig für junge Beamte und Anwärter.
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Ein kleiner Fehler im Dienst – und schon droht ein Haftungsrisiko. Die Diensthaftpflicht springt ein, wenn Beamte Dritten im Rahmen ihrer Tätigkeit unbeabsichtigt Schaden zufügen. Pflichtschutz für viele Bereiche des öffentlichen Dienstes.
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Ob Disziplinarverfahren, Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn oder Streit um Beihilfeleistungen – Beamte profitieren von einer spezialisierten Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt Kosten und verschafft Ihnen juristische Rückendeckung.
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Die private Krankenversicherung für Beamte ist kein statisches Konstrukt. Je nach Status, Lebensphase und Familienstand ändern sich sowohl der Beihilfeanspruch als auch der optimale Tarif. Wer diese Anpassungen kennt und korrekt umsetzt, spart langfristig Beiträge und bleibt gleichzeitig optimal abgesichert.
Die private Krankenversicherung für Beamte ist auf die jeweilige Beihilfesituation abgestimmt. Diese verändert sich jedoch im Laufe des Berufslebens – vom Anwärterstatus über die Lebenszeitverbeamtung bis hin zum Ruhestand. Eine regelmäßige Anpassung des Versicherungsschutzes ist daher nicht nur möglich, sondern oft notwendig.
Beamtenanwärter
Beamtenanwärter erhalten in der Regel 50 % Beihilfe. Die übrigen 50 % müssen privat abgesichert werden – oft mit günstigen Anwärtertarifen, die speziell auf den Einstieg ausgelegt sind. Diese Tarife bieten einen reduzierten Leistungsumfang bei niedrigen Beiträgen und lassen sich nach der Verbeamtung auf Lebenszeit ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken. Ein rechtzeitiger Wechsel in die PKV – innerhalb der Öffnungsaktion – ermöglicht auch bei Vorerkrankungen faire Bedingungen.
Verbeamtung auf Lebenszeit
Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit ändert sich meist nichts am Beihilfesatz – wohl aber oft am Einkommen und den Versicherungsanforderungen. Jetzt sollte geprüft werden, ob der bisherige Anwärtertarif noch passt. Viele Versicherer ermöglichen einen nahtlosen Übergang in umfassendere Tarife – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dieser Zeitpunkt ist ideal, um über Zahnleistungen, Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung nachzudenken.
Heirat / Geburt von Kindern
Wer heiratet oder Kinder bekommt, sollte den Beihilfeanspruch der Angehörigen prüfen. Ehepartner erhalten häufig 70 % Beihilfe – Kinder bis zu 80 %. Der verbleibende Prozentsatz ist privat zu versichern, was meist über eigenständige Beihilfetarife für Kinder und Partner erfolgt. Wichtig: Die Beihilfe muss aktiv beantragt werden. Die private Absicherung kann ohne Wartezeiten erfolgen – insbesondere über die Öffnungsaktion.
Ruhestand
Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz für Beamte in den meisten Fällen von 50 % auf 70 %. Das bedeutet: Der privat zu versichernde Anteil sinkt auf 30 % – die Beiträge zur PKV reduzieren sich entsprechend. Jetzt sollte der bestehende Tarif angepasst werden. Viele Versicherer bieten spezielle Ruhestandslösungen oder Beitragsentlastungstarife, mit denen Beamte gezielt vorsorgen können. Wichtig: Die Tarifänderung sollte innerhalb von sechs Monaten beantragt werden.
Wohnortwechsel
Ein Wohnortwechsel in bestimmte Bundesländer – z. B. Hamburg oder Bremen – kann zur Umstellung auf die pauschale Beihilfe führen. Dabei handelt es sich nicht um einen prozentualen Erstattungsanspruch, sondern um eine pauschale Beteiligung an den Krankenversicherungsbeiträgen. Wer sich einmal für die pauschale Beihilfe entscheidet, kann später nicht mehr zurück zur klassischen Beihilfe wechseln. Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein und individuell geprüft werden.
Fristen & Bedingungen für Tarifänderungen
6‑Monats-Frist
Wenn sich der Beihilfesatz ändert – etwa beim Eintritt in den Ruhestand – kann der PKV-Tarif innerhalb von sechs Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung angepasst werden. Diese Frist ist verbindlich. Wer sie versäumt, muss mit Nachteilen wie Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen rechnen.
Rückkehrrecht
Viele Versicherer bieten sogenannte Optionstarife an. Sie ermöglichen es, schon heute Leistungsansprüche für spätere Lebensphasen zu sichern – z. B. für den Wechsel vom Anwärter- in den Komforttarif. Das Rückkehrrecht besteht dabei ohne erneute Gesundheitsprüfung und sorgt für Beitragsstabilität trotz höherer Leistungen.
Keine automatische Anpassung
Wichtig zu wissen: Eine Änderung des Beihilfesatzes führt nicht automatisch zu einer Tarifumstellung. Wer nicht aktiv wird, zahlt häufig zu hohe Beiträge oder bleibt überversichert. Eine individuelle Tarifprüfung bei Statuswechsel oder Lebensereignissen ist daher unerlässlich.
Beamte sollten ihre private Krankenversicherung mindestens bei jeder Statusänderung oder familiären Veränderung überprüfen lassen. Wer diese Anpassungen professionell begleitet und fristgerecht umsetzt, spart nicht nur Kosten, sondern sichert auch dauerhaft den optimalen Leistungsumfang.
Zusammenfassung
Die private Krankenversicherung bietet Beamten eine flexible, leistungsstarke und langfristig sichere Absicherung – und das meist zu deutlich günstigeren Konditionen als in der GKV. Durch die staatliche Beihilfe müssen nur die Restkosten privat versichert werden. Beamte profitieren zudem von einer lebenslangen Leistungsgarantie, anpassbaren Tarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung und speziellen Regelungen bei Dienstantritt oder im Ruhestand. Wer frühzeitig plant, vorausschauend vergleicht und individuell optimiert, sichert sich einen hohen Leistungsstandard bei fairen Beiträgen – für sich und die Familie.
häufige Fragen
Wie viel Beihilfe erhalte ich als Beamter?
In der Regel 50 % im aktiven Dienst, 70 % im Ruhestand. Für Kinder meist 80 %, für Ehepartner 70 % – sofern sie keine eigene Versicherungspflicht haben. Details variieren je nach Bundesland und Dienstherr.
Kann ich trotz Vorerkrankung in die PKV wechseln?
Ja – innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung ist der Eintritt in die PKV im Rahmen der Öffnungsaktion ohne Leistungsausschlüsse und mit begrenztem Risikozuschlag möglich.
Ist ein späterer Tarifwechsel möglich?
Ja – insbesondere bei Änderung des Beihilfesatzes kann der Tarif innerhalb von sechs Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden. Auch interne Tarifwechsel sind bei vielen Anbietern möglich.
Was passiert mit der PKV im Ruhestand?
Mit der Pension steigt der Beihilfesatz (i. d. R. auf 70 %). Der privat zu versichernde Anteil sinkt entsprechend – und damit auch der Beitrag. Eine rechtzeitige Tarifprüfung spart im Ruhestand bares Geld.
Formalitäten verstehen – Chancen nutzen.