Zahnzusatzversicherung Kinder für Kieferorthopädie – Kosten, Leistungen & Tarife
Erfahren Sie, wann eine Zahnspange für Ihr Kind medizinisch notwendig ist, was die Krankenkasse übernimmt – und wie Sie hohe Eigenanteile gezielt vermeiden.
Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern sind heute weit verbreitet – mehr als jedes zweite Kind benötigt irgendwann eine Zahnspange. Doch nicht jede Maßnahme wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Leichte Fehlstellungen müssen oft komplett privat gezahlt werden, und auch moderne Behandlungsmethoden verursachen hohe Zusatzkosten.
Deshalb ist es wichtig, frühzeitig die passenden Leistungen abzusichern. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie kann Sie zuverlässig vor finanziellen Belastungen schützen, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wird.
Daniel Moser

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Das Wichtigste im Überblick
- Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie-Leistungen schützt vor hohen Eigenkosten bei Zahnspangen.
- Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur bei schwerwiegenden Fehlstellungen (KIG 3–5) – leichte Korrekturen (KIG 1–2) müssen privat getragen werden.
- Ohne frühzeitigen Vertragsabschluss vor der ersten Diagnose sind kieferorthopädische Behandlungen meist nicht mehr versicherbar.
- Die Kosten für eine Spange können – je nach Ausprägung und Zusatzleistungen – bis zu 8.000 € betragen.
- Gute Kinder-Zahnzusatzversicherungen übernehmen nicht nur die Basisversorgung, sondern auch private Mehrleistungen wie Keramikbrackets oder Retainer.
- Einige Tarife verzichten auf Wartezeiten, entscheidend ist jedoch der Versicherungsbeginn vor ärztlicher Feststellung einer Fehlstellung.
Kieferorthopädische Behandlung im Überblick
Kieferorthopädie ist ein komplexes Feld: medizinisch, finanziell und versicherungstechnisch. Viele Eltern und Erwachsene stehen vor der Frage, wann eine Behandlung notwendig ist, welche Methoden infrage kommen und wie hoch die Eigenanteile ausfallen. Die folgenden Tabs zeigen Ihnen die wichtigsten Aspekte im Überblick – kompakt, fundiert und praxisnah.
Eine kieferorthopädische Behandlung ist dann notwendig, wenn eine Fehlstellung der Zähne oder Kiefer zu funktionellen Problemen führt. Dazu zählen unter anderem:
Sprachfehler
Kaubeschwerden
Kiefergelenksschmerzen
erhöhte Kariesanfälligkeit durch Zahnengstand
Bei Kindern erfolgt die Einschätzung über das KIG-System (Kieferorthopädische Indikationsgruppen). Erst ab KIG-Stufe 3 wird überhaupt ein Teil der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Leichte Fehlstellungen (KIG 1–2) gelten als rein kosmetisch – die Eltern bleiben auf den Kosten sitzen.
Die Behandlungsmethoden richten sich nach Alter, Schweregrad der Fehlstellung und persönlichen Wünschen. Zu den gängigen Verfahren zählen:
Festsitzende Zahnspangen: häufig bei Jugendlichen
Herausnehmbare Spangen: z. B. zur Vorbehandlung im Wechselgebiss
Aligner-Systeme (z. B. Invisalign®): transparente Schienen für Erwachsene
Kombinierte kieferchirurgische Maßnahmen: bei starkem Über- oder Unterbiss
Moderne Kieferorthopädie integriert heute auch digitale 3D-Planung und besonders diskrete Materialien. Doch: Was komfortabel oder ästhetisch ansprechender ist, wird fast nie von der GKV erstattet.
Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen können stark variieren:
Kinder (GKV-Leistung): ca. 1.000–1.800 €, 80–90 % Erstattung bei KIG 3–5
Kinder (private Leistungen): +500 bis 3.000 € z. B. für unauffällige Spangen
Erwachsene (privat): 3.000–7.000 € – je nach Methode und Aufwand
Aligner-Therapie: i. d. R. 3.000–6.000 €, komplett privat zu zahlen
Ohne Zusatzversicherung kann das zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Viele Eltern entscheiden sich deshalb frühzeitig für eine Absicherung der KFO-Kosten.
Gesetzliche Kassen zahlen nur bei Kindern ab KIG 3 – und auch nur dann, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr beginnt. Erwachsene erhalten von der GKV in der Regel keine Leistungen.
Private Zusatzversicherungen bieten je nach Tarif:
80–100 % Kostenübernahme
volle Leistung auch bei KIG 1–2
Absicherung moderner Methoden (z. B. Aligner, Brackets, 3D-Diagnostik)
teils rückwirkende Erstattung bei später Diagnostizierung
Wichtig: Früh abschließen – vor dem ersten Befund, sonst werden KFO-Leistungen häufig ausgeschlossen.
Frühzeitige Absicherung zahlt sich aus
Warum Kieferorthopädie bei Kindern so häufig notwendig ist
Mehr als jedes zweite Kind benötigt heute eine Zahnspange – oft schon im Grundschulalter. Doch längst nicht jede Behandlung wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Warum der richtige Zeitpunkt für den Versicherungsabschluss entscheidend ist und welche Kosten entstehen können, erfahren Sie hier.
Kieferorthopädische Behandlungen gehören bei Kindern inzwischen zum medizinischen Alltag. Schiefe Zähne, ein falscher Biss oder Kieferfehlstellungen treten häufig bereits im frühen Schulalter auf. Doch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Standardversorgung – und das auch nur, wenn die Fehlstellung als medizinisch notwendig im Sinne der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5 eingestuft wird. Leichtere Fehlstellungen (KIG 1 oder 2), die dennoch einer Behandlung bedürfen, müssen vollständig privat bezahlt werden.
Die Kosten für eine solche Behandlung liegen – je nach Art der Zahnspange, Behandlungsdauer und Zusatzleistungen – schnell zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Gerade hochwertige Maßnahmen wie Keramikbrackets, Lingualtechnik oder ein Retainer nach erfolgreicher Korrektur verursachen zusätzliche Ausgaben, die nicht von der Kasse übernommen werden. Auch professionelle Zahnreinigungen während der Spangenzeit, die das Kariesrisiko senken, zählen zu den Eigenleistungen.
Eine Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Kieferorthopädie kann hier frühzeitig und zuverlässig entlasten. Wichtig ist jedoch, dass der Abschluss vor der ersten zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Diagnose erfolgt – denn sobald ein Befund in der Patientenakte vermerkt ist, gilt der Versicherungsfall als eingetreten und kann nicht mehr abgesichert werden. Der optimale Zeitpunkt liegt daher vor dem ersten Besuch beim Zahnarzt oder spätestens vor Beginn des Zahnwechsels, also ab etwa dem dritten Lebensjahr.
Gute Kindertarife übernehmen nicht nur die kieferorthopädische Versorgung, sondern auch zahnerhaltende Maßnahmen, Schmerzausschaltung und unfallbedingte Zahnschäden. Entscheidend ist dabei eine Kombination aus hoher Erstattungsquote, frühzeitiger Absicherung und möglichst geringen Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren.
Auch im Erwachsenenalter sinnvoll und finanzierbar
Wann sich eine kieferorthopädische Behandlung lohnt und wie sie bezahlt werden kann
Zahnfehlstellungen verschwinden nicht mit dem Alter – sie bleiben bestehen oder verschlechtern sich sogar. Auch Erwachsene profitieren daher von einer kieferorthopädischen Behandlung, etwa zur Verbesserung der Funktion, der Ästhetik oder zur langfristigen Zahnerhaltung. Doch wer zahlt die Kosten?
Anders als bei Kindern übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Erwachsenen nur in seltenen Ausnahmefällen die Kosten – etwa bei besonders ausgeprägten Kieferfehlstellungen, die eine kieferchirurgische Maßnahme erfordern. Bei allen anderen Fällen, insbesondere wenn es um gesundheitliche oder ästhetische Gründe geht, müssen die Behandlungskosten in der Regel selbst getragen werden.
Die häufigsten Maßnahmen bei Erwachsenen sind moderne kieferorthopädische Verfahren wie transparente Zahnschienen (z. B. Aligner-Therapie), ästhetische Brackets oder innenliegende Spangen. Diese Methoden sind diskret, komfortabel und individuell anpassbar – gehören jedoch nicht zum Leistungskatalog der GKV. Je nach Umfang und Behandlungsdauer entstehen hier schnell Kosten zwischen 3.000 und 7.000 Euro oder mehr.
Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung kann diese finanzielle Belastung deutlich abmildern. Gute Tarife leisten auch dann, wenn keine Kassenleistung vorgesehen ist – vorausgesetzt, die Behandlung war bei Vertragsbeginn noch nicht geplant oder begonnen. Neben den eigentlichen Behandlungskosten erstatten hochwertige Tarife oftmals auch vorbereitende Maßnahmen wie Diagnostik, digitale Planungen und Nachsorge, beispielsweise für Retainer oder Kontrolluntersuchungen.
Wer als Erwachsener eine kieferorthopädische Behandlung in Erwägung zieht, sollte die Versicherung frühzeitig abschließen – idealerweise noch vor dem ersten Beratungsgespräch beim Kieferorthopäden. So kann die finanzielle Absicherung vor Beginn der Therapie sichergestellt werden.
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Gut informiert entscheiden
Was Sie schon immer über die Zahnzusatzversicherung für Kinder bei Kieferorthopädie wissen wollten
Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder bei Kieferorthopädie wirklich sinnvoll?
Ja, besonders wenn die Behandlungskosten über das hinausgehen, was die gesetzliche Kasse übernimmt. Bereits bei leichten Fehlstellungen (KIG 1–2) kann eine Zahnspange notwendig sein, die komplett privat gezahlt werden muss. Eine gute Zusatzversicherung schützt vor dieser Kostenbelastung.
Ab wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen?
Idealerweise ab dem 2. bis 3. Lebensjahr – also sobald das Milchzahngebiss vollständig ist. Wichtig ist, dass der Abschluss vor einer ersten kieferorthopädischen Diagnose erfolgt, da sonst keine Leistungen für bereits bekannte Fehlstellungen übernommen werden.
Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern?
Die Kosten liegen je nach Schwere der Fehlstellung und gewünschtem Komfort zwischen 1.500 € und über 8.000 €. Besonders private Zusatzleistungen wie unauffällige Brackets oder Retainer treiben die Kosten zusätzlich in die Höhe.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Kieferorthopädie für Kinder?
Die GKV übernimmt nur Behandlungen ab Indikationsgruppe KIG 3. Leichtere Fälle (KIG 1–2) sind vollständig privat zu finanzieren. Selbst bei Kostenübernahme fällt ein Eigenanteil von 20 % an, der nur nach erfolgreichem Abschluss erstattet wird.
Gibt es Zahnzusatzversicherungen für Kinder ohne Wartezeit?
Ja, einige Tarife verzichten auf Wartezeiten. Entscheidend ist jedoch, dass die Versicherung abgeschlossen wird, bevor eine Zahn- oder Kieferfehlstellung ärztlich festgestellt wurde. Eine fehlende Wartezeit nützt nichts, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
Welche Leistungen sind bei Kinder-Zahnzusatzversicherungen für Kieferorthopädie enthalten?
Leistungsstarke Tarife übernehmen neben der Standardbehandlung auch zusätzliche private Leistungen wie Bracketumfeldversiegelung, Keramikbrackets, Mini- oder Lingualtechnik sowie professionelle Zahnreinigung während der Spangenzeit.
Was bedeutet KIG und wie wirkt sich das auf die Erstattung aus?
KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppe. Nur bei einer Einstufung in KIG 3–5 übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten. KIG 1–2 gelten als zu leicht für eine Kassenleistung, auch wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Was passiert, wenn mein Kind schon eine Fehlstellung hat?
Liegt bereits eine ärztliche Diagnose oder ein Verdacht in der Patientenakte vor, ist dieser Bereich nicht mehr versicherbar. Die meisten Anbieter schließen dann Leistungen für Kieferorthopädie vollständig aus oder bieten nur stark reduzierte Tarife an.
Wird bei einer Zahnzusatzversicherung auch die Zahnreinigung während der Spangenzeit übernommen?
Viele hochwertige Tarife erstatten zusätzlich prophylaktische Maßnahmen wie professionelle Zahnreinigung – besonders wichtig bei festen Spangen, um Kariesrisiken zu reduzieren.
Wie lange gilt der Kindertarif bei der Zahnzusatzversicherung?
Die meisten Kindertarife laufen bis zum 18. oder 19. Lebensjahr. Ab dem 20. Geburtstag erfolgt in der Regel die automatische Umstellung auf den Erwachsenentarif – oft mit höheren Beiträgen.
Sinnvoll vorsorgen für Kinder & Erwachsene
Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Behandlungen gehören zu den teuersten zahnmedizinischen Leistungen – vor allem dann, wenn keine oder nur eine geringe Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt.
Eine passende Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke schließen und hohe Eigenbeteiligungen vermeiden – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen.
Während die gesetzliche Krankenversicherung bei Kindern nur ab KIG-Stufe 3 zahlt und bestimmte Leistungen wie ästhetisch hochwertigere Brackets oder moderne Verfahren grundsätzlich ausschließt, decken gute Zusatzversicherungen bereits Behandlungen bei KIG 1–2 ab. Sie übernehmen außerdem Kosten für Privatleistungen wie Keramik- oder selbstligierende Brackets, Lingualtechnik oder transparente Aligner (z. B. Invisalign). Wichtig ist, dass der Vertragsabschluss vor Beginn der Behandlung erfolgt – sobald eine Therapie angeraten oder dokumentiert ist, greift keine neue Versicherung mehr.
Für Erwachsene, bei denen die GKV in der Regel gar nicht zahlt, kann eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie-Leistung ebenfalls sinnvoll sein – insbesondere bei geplanter Aligner-Therapie. In diesen Fällen erstatten einige Tarife auch bei Erwachsenen anteilige oder volle Behandlungskosten, oft jedoch mit einem Höchstbetrag pro Jahr oder während der Gesamtlaufzeit. Eine genaue Tarifprüfung lohnt sich daher unbedingt.
Wer Kinder hat oder selbst eine kieferorthopädische Behandlung in Erwägung zieht, sollte sich frühzeitig über leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen informieren – nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch, um maximale Behandlungsspielräume zu sichern.
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Gerade deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig über eine Zahnzusatzversicherung nachzudenken, die kieferorthopädische Leistungen gezielt absichert. Wer Tarife vergleicht, kann gezielt nach Angeboten mit kurzen Wartezeiten, hoher Erstattung und transparenten Bedingungen suchen. Unser Tipp: Je früher der Abschluss erfolgt, desto besser – gerade bei Kindern, bevor eine KIG-Einstufung erfolgt ist.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung bei einem Sportunfall mit Zahnschaden?
Viele Tarife leisten bei unfallbedingten Zahnschäden, auch wenn noch keine kieferorthopädische Behandlung geplant war. Dazu gehören z. B. hochwertige Füllungen oder auch implantatgetragener Zahnersatz.
Gibt es Zahnzusatzversicherungen, die auch nach Beginn der Behandlung leisten?
In der Regel nicht – sobald eine Behandlung angeraten, geplant oder begonnen wurde, sind Leistungen ausgeschlossen. Einige Tarife bieten in Einzelfällen Leistungen für begonnene Behandlungen, allerdings nur mit Einschränkungen und Aufpreis.
Wie unterscheiden sich Tarife mit und ohne Summenbegrenzung?
Tarife mit Summenbegrenzung zahlen in den ersten Jahren nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag – unabhängig vom prozentualen Erstattungsanteil. Tarife ohne diese Begrenzung bieten von Beginn an eine höhere Sicherheit, kosten aber meist etwas mehr.
Können auch Pflege- oder Großeltern eine Zahnzusatzversicherung für das Kind abschließen?
Ja, eine Zusatzversicherung kann auch durch nahestehende Angehörige abgeschlossen werden. Bei nichtverwandten Personen (z. B. Paten) kann jedoch eine Versicherungssteuer fällig werden, was den Beitrag erhöht.