KIG Ein­stu­fung – Was zahlt die Kran­ken­kas­se?

Ab wann die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se Kie­fer­or­tho­pä­die über­nimmt – und wann Sie selbst zah­len müs­sen

kieferorthopaedischen Indikationsgruppen KIG

Die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Indi­ka­ti­ons­grup­pe – kurz KIG – ent­schei­det, ob die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) die Kos­ten für eine Zahn­span­ge über­nimmt. Dabei spielt nicht nur das Alter eine Rol­le, son­dern vor allem der Schwe­re­grad der Zahn- oder Kie­fer­fehl­stel­lung. Doch vie­le Eltern sind über­rascht, wenn die Ein­stu­fung in KIG 1 oder 2 kei­ne Leis­tung der Kas­se aus­löst. Umso wich­ti­ger ist es, die Kri­te­ri­en zu ken­nen – und recht­zei­tig vor­zu­sor­gen, damit Ihr Kind die bes­te Behand­lung erhält.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Die KIG-Ein­stu­fung ent­schei­det, ob die GKV kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen bezahlt.

  • Nur bei KIG 3, 4 oder 5 über­neh­men gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen die Kos­ten.

  • KIG 1 und 2 gel­ten als „leich­te Fehl­stel­lun­gen“ – Eltern müs­sen hier selbst zah­len.

  • Eine pri­va­te Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kann auch bei KIG 1 und 2 sinn­voll absi­chern.

  • Die Ein­schät­zung erfolgt durch den Kie­fer­or­tho­pä­den anhand medi­zi­ni­scher Richt­li­ni­en.

Über 700 zufrie­de­ne Kun­den ver­trau­en uns

google-rating-badge
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

makler.de
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

KIG-Stu­fen im Über­blick: Wann zahlt die Kran­ken­kas­se wirk­lich?

Die KIG-Ein­stu­fung (Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Indi­ka­ti­ons­grup­pen) ent­schei­det, ob eine Zahn- oder Kie­fer­fehl­stel­lung medi­zi­nisch not­wen­dig ist – und ob die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zahlt. Die Ein­tei­lung erfolgt in fünf Schwe­re­gra­de. Ab Stu­fe 3 über­neh­men gesetz­li­che Kas­sen die Kos­ten, bei Stu­fe 1 und 2 zah­len Eltern die Behand­lung selbst. Für eine fai­re Ver­sor­gung – aber auch mit finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen. Die fol­gen­den Tabs zei­gen Ihnen, wor­auf es wirk­lich ankommt:

Die KIG-Ein­stu­fung ist ein stan­dar­di­sier­tes Bewer­tungs­sys­tem für Zahn- und Kie­fer­fehl­stel­lun­gen. Es wur­de 2003 ein­ge­führt, um die medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit einer kie­fer­or­tho­pä­di­schen Behand­lung objek­tiv ein­ord­nen zu kön­nen. Die Ein­tei­lung erfolgt in fünf Stu­fen – von leich­ten, ästhe­ti­schen Fehl­stel­lun­gen (KIG 1) bis hin zu gra­vie­ren­den medi­zi­ni­schen Pro­ble­men (KIG 5).

Die Ein­stu­fung wird aus­schließ­lich durch einen Fach­zahn­arzt für Kie­fer­or­tho­pä­die vor­ge­nom­men. Dabei spie­len z. B. die Abwei­chung der Biss­la­ge, Fehl­stel­lun­gen der Zäh­ne oder funk­tio­nel­le Ein­schrän­kun­gen eine Rol­le. Wich­tig: Die KIG dient nicht der The­ra­pie­pla­nung, son­dern aus­schließ­lich der Ent­schei­dung, ob die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se die Kos­ten über­nimmt.

KIG 1 und 2 beschrei­ben leich­te oder ästhe­tisch rele­van­te Fehl­stel­lun­gen. Hier­un­ter fal­len etwa klei­ne Zahn­lü­cken, leicht ver­dreh­te Zäh­ne, gering­fü­gi­ger Eng­stand oder ein leicht abwei­chen­der Biss. Die­se Behand­lun­gen sind zwar medi­zi­nisch mög­lich – aber aus Sicht der GKV nicht zwin­gend not­wen­dig.

Die Fol­ge: Die Kran­ken­kas­sen über­neh­men die Kos­ten für Behand­lun­gen bei KIG 1 oder 2 nicht. Eltern müs­sen die voll­stän­di­gen Kos­ten selbst tra­gen oder pri­vat vor­sor­gen – zum Bei­spiel über eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kin­der. Die­se springt – je nach Tarif – auch bei KIG 1 oder 2 ein und über­nimmt die Behand­lungs­kos­ten ganz oder teil­wei­se.

Typi­sche Bei­spie­le für KIG 1 & 2:

  • Leich­te Front­zahn­lü­cken ohne funk­tio­nel­le Ein­schrän­kun­gen

  • Gerin­ger Zahn­dreh­stand

  • Eng­stand ohne Gefahr für Zahn­fleisch oder Kie­fer­kno­chen

  • Leicht offe­ner Biss ohne Beein­träch­ti­gung der Kau­funk­ti­on

Ab KIG 3 liegt eine medi­zi­ni­sche Indi­ka­ti­on vor. Die­se Stu­fen beschrei­ben Fehl­stel­lun­gen, die das Kau­en, Bei­ßen, Spre­chen oder sogar die Kie­fer­ge­sund­heit beein­träch­ti­gen kön­nen. In die­sen Fäl­len zahlt die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung – vor­aus­ge­setzt, die Behand­lung beginnt vor dem 18. Lebens­jahr.

KIG 3 bis 5 wer­den oft durch aus­ge­präg­te Fehl­bis­se, tie­fen Biss, offe­nen Biss, Über­biss oder Kreuz­biss defi­niert. Auch Ver­let­zun­gen des Zahn­fleisches durch Fehl­stel­lun­gen oder stark ein­ge­schränk­te Kau­funk­tio­nen kön­nen zur Ein­stu­fung ab KIG 3 füh­ren.

Wich­tig: Der Kie­fer­or­tho­pä­de muss einen Behand­lungs­plan bei der Kran­ken­kas­se ein­rei­chen. Erst mit Geneh­mi­gung wird die Kos­ten­über­nah­me rechts­wirk­sam. Eltern zah­len meist 20 % vor, erhal­ten die­se jedoch nach erfolg­rei­chem Abschluss zurück.

Typi­sche Bei­spie­le für KIG 3–5:

  • Front­zahn-Über­biss von mehr als 6 mm

  • Offe­ner Biss mit beein­träch­tig­ter Kau­funk­ti­on

  • Kreuz­biss mit Kie­fer­ge­lenks­be­tei­li­gung

  • Zahn­fehl­stel­lun­gen mit dro­hen­der Zahn­fleisch­ver­let­zung

Kie­fer­or­tho­pä­die bei Kin­dern & Erwach­se­nen

Wann lohnt sich eine Behand­lung – und für wen?

Ob im Kin­des­al­ter oder im Erwach­se­nen­le­ben: Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen kön­nen nicht nur die Ästhe­tik ver­bes­sern, son­dern auch gesund­heit­li­che Fol­gen wie Kie­fer­ge­lenks­be­schwer­den, Sprach­pro­ble­me oder Zahn­schä­den ver­mei­den. Doch die Unter­schie­de zwi­schen Kin­der- und Erwach­se­nen­the­ra­pien sind groß – medi­zi­nisch, zeit­lich und finan­zi­ell.

Wäh­rend bei Kin­dern meist funk­tio­nel­le Fehl­stel­lun­gen im Fokus ste­hen, geht es bei Erwach­se­nen oft um lang­fris­ti­ge Kor­rek­tu­ren oder ästhe­ti­sche Ver­bes­se­run­gen. Hin­zu kommt: Nur bei Kin­dern unter 18 zahlt die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se – und auch nur bei medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit ab KIG 3. Erwach­se­ne tra­gen die Kos­ten in der Regel selbst, es sei denn, eine schwe­re Kie­fer­fehl­stel­lung erfor­dert eine kom­bi­nier­te kie­fer­or­tho­pä­disch-kie­fer­chir­ur­gi­sche Behand­lung.

Kie­fer­or­tho­pä­die bei Kin­dern

Kie­fer­or­tho­pä­die bei Erwach­se­nen

Fazit: Je frü­her Fehl­stel­lun­gen erkannt wer­den, des­to ein­fa­cher und kos­ten­güns­ti­ger ist die The­ra­pie. Bei Erwach­se­nen soll­te vor einer Behand­lung immer eine fun­dier­te Bera­tung erfol­gen – auch hin­sicht­lich der finan­zi­el­len Absi­che­rung durch eine pas­sen­de Zusatz­ver­si­che­rung.

Pri­va­te Absi­che­rung bei KIG 1 & 2

War­um eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bei Kie­fer­or­tho­pä­die so wich­tig ist

Vie­le Eltern sind über­rascht, wenn die Kran­ken­kas­se trotz erkenn­ba­rer Zahn­fehl­stel­lung kei­ne Leis­tun­gen über­nimmt. Der Grund: Bei KIG 1 und 2 – also leich­ten bis mäßi­gen Fehl­stel­lun­gen – gilt kei­ne medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit im Sin­ne der gesetz­li­chen Vor­ga­ben. Die Kos­ten für kie­fer­or­tho­pä­di­sche Maß­nah­men lie­gen dann kom­plett bei den Eltern. Hier kann eine pas­sen­de Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ent­schei­dend sein.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen mit Kie­fer­or­tho­pä­die-Leis­tun­gen über­neh­men – je nach Tarif – zwi­schen 60 % und 100 % der Kos­ten für Zahn­span­gen und beglei­ten­de Behand­lun­gen. Wich­tig ist dabei nicht nur die Höhe der Erstat­tung, son­dern auch die Alters­gren­ze, zu der ein Kind ver­si­chert wird. In der Regel muss der Ver­trag vor Behand­lungs­be­ginn und mög­lichst früh – am bes­ten vor dem 10. Lebens­jahr – abge­schlos­sen wer­den.

Wann eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung beson­ders sinn­voll ist:

  • Wenn eine KIG-1- oder KIG-2-Ein­stu­fung abseh­bar ist (z. B. durch Zahn­arzt-Hin­weis)

  • Wenn bereits Geschwis­ter in Behand­lung sind

  • Wenn Sie Wert auf hoch­wer­ti­ge Span­gen­ma­te­ria­li­en (Kera­mik­bra­ckets, Ali­gner etc.) legen

  • Wenn Sie früh­zei­tig finan­zi­ell vor­sor­gen möch­ten, um Kos­ten­ri­si­ken zu ver­mei­den

Wor­auf Sie beim Tarif ach­ten soll­ten:

  • Expli­zi­te Erstat­tung bei KIG 1–2 auch ohne Vor­leis­tung der GKV

  • Erstat­tungs­hö­he (mind. 80 % emp­feh­lens­wert)

  • Alters­gren­zen für den Ein­schluss (ide­al: ab Geburt bis ca. 18 Jah­re)

  • War­te­zei­ten und Leis­tungs­staf­fe­lung in den ers­ten Ver­si­che­rungs­jah­ren

  • Klar­heit, ob auch moder­ne The­ra­pie­for­men (z. B. Ali­gner) abge­deckt sind

Anbie­ter KIG 1–2 ohne Kas­se KIG 3–5 mit Kas­se Fül­lun­gen PZR Bei­trag (10 Jah­re)
Con­cor­dia Zahn Sorg­los
Emp­feh­lung
100 % bis 8.000 € 100 % 100 % 275 €/Jahr 12,82 € plus Eltern­teil
UKV Zahn­PRI­VAT 100
Emp­feh­lung
100 % bis 5.000 € 100 % bis 5.000 € 100 % 100 % 20,73 €
Alli­anz Mein Zahn­schutz 100 100 % bis 3.000 € 100 % bis 3.000 € 100 % 100 % 17,47 €
Mün­che­ner Ver­ein Zahn­Ge­sund 100 65 % bis 5.000 € 100 % bis 5.000 € 100 % 100 % / 2× Jahr 13,30 €
Jani­tos Ja den­tal 100 100 % bis 5.000 € 100 % bis 2.500 € 100 % 100 % 22,43 €
Inter Z90 + Zpro 80 % 80 % bis 500 € je Kie­fer 90 % 100 % / 1× KJ 14,42 €
ARAG DENT 100 90 % bis 2.000 € 90 % bis 2.000 € 100 % 100 % / 2× Jahr 20,29 €
Signal Iduna Zahn­TOP­pur 90 % 90 % der Rest­kos­ten 100 % 14,73 €
ERGO KFO Sofort 250 € 50–75 % 100 % 100 % 12,70 €
* Maß­geb­lich für den Ver­si­che­rungs­schutz sind die aktu­el­len Tarif­be­din­gun­gen der jewei­li­gen Anbie­ter.

Ergän­zen­de Leis­tun­gen zur Kie­fer­or­tho­pä­die

Kie­fer­or­tho­pä­die – mehr als nur Zahn­span­gen

Die Kie­fer­or­tho­pä­die ist oft nur ein Teil der zahn­me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung. Für einen lang­fris­ti­gen Behand­lungs­er­folg sind ergän­zen­de Maß­nah­men wie eine pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung oder die Fis­su­ren­ver­sie­ge­lung wich­tig. Sie hel­fen, Zahn­schä­den vor­zu­beu­gen – beson­ders bei Kin­dern mit Zahn­span­gen.

Zahnzusatzversicherung-Kieferorthopaedie

Kie­fer­or­tho­pä­die

Ob her­aus­nehm­ba­re Span­gen, fes­te Bra­ckets oder unsicht­ba­re Schie­nen – die moder­ne Kie­fer­or­tho­pä­die bie­tet vie­le Mög­lich­kei­ten zur Zahn- und Kie­fer­kor­rek­tur. Früh­be­hand­lun­gen bei Kin­dern und prä­zi­se The­ra­pien bei Erwach­se­nen ver­bes­sern nicht nur die Zahn­stel­lung, son­dern auch die Kie­fer­funk­ti­on und das Kau­en.

professionelle-zahnreinigung

Zahn­rei­ni­gung

Eine pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (PZR) beugt effek­tiv Kari­es und Zahn­fleisch­ent­zün­dun­gen vor – beson­ders wich­tig bei fest­sit­zen­den Zahn­span­gen. Belä­ge und Ver­fär­bun­gen las­sen sich dabei gründ­lich ent­fer­nen. Vie­le Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen über­neh­men die Kos­ten ein- bis zwei­mal jähr­lich.

Fissurenversiegelung

Fis­su­ren­ver­sie­ge­lung

Tie­fe Ril­len und Grüb­chen auf den Kau­flä­chen der Backen­zäh­ne sind beson­ders anfäl­lig für Kari­es. Die Fis­su­ren­ver­sie­ge­lung schützt die­se Stel­len zuver­läs­sig – oft schon im frü­hen Schul­al­ter. Gera­de bei Kin­dern mit kie­fer­or­tho­pä­di­scher Behand­lung ist sie ein sinn­vol­ler prä­ven­ti­ver Zusatz.

KIG 1–2 – Wenn die Kas­se nicht zahlt

Wann lohnt sich eine Zusatz­ver­si­che­rung bei KIG?

Die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Indi­ka­ti­ons­grup­pe (KIG) ent­schei­det dar­über, ob die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se zahlt – oder nicht. Vor allem bei den KIG-Stu­fen 1 und 2 blei­ben Fami­li­en oft auf hohen Kos­ten sit­zen. Eine pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung kann hier früh­zei­tig finan­zi­ell ent­las­ten – je nach Tarif sogar ohne War­te­zeit und mit vol­ler Kos­ten­über­nah­me.

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit Leis­tun­gen für Kie­fer­or­tho­pä­die lohnt sich beson­ders dann, wenn bereits im frü­hen Kin­des­al­ter Fehl­stel­lun­gen erkannt wer­den – auch wenn noch kei­ne Behand­lungs­pflicht besteht. Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt näm­lich nur bei den KIG-Stu­fen 3 bis 5 die Kos­ten. Bei KIG 1 und 2 gilt: medi­zi­nisch nicht not­wen­dig – also kei­ne Kas­sen­leis­tung. Für Eltern bedeu­tet das, dass sie bei leich­ten bis mitt­le­ren Fehl­stel­lun­gen wie Engstän­den, Lücken oder Kreuz­bis­sen ohne Zusatz­ver­si­che­rung voll­stän­dig selbst zah­len müs­sen.

Ein star­ker Tarif kann genau hier grei­fen: Je nach Anbie­ter wer­den bis zu 100 % der Kos­ten für Zahn­span­gen, Retai­ner und sogar Begleit­maß­nah­men über­nom­men – unab­hän­gig von der KIG-Stu­fe. Auch Kin­der, die zunächst KIG 1 ein­ge­stuft wur­den, spä­ter aber eine auf­wen­di­ge­re Behand­lung benö­ti­gen, pro­fi­tie­ren davon.

Je jün­ger das Kind beim Abschluss, des­to bes­ser: Vie­le Ver­si­che­rer ver­zich­ten bei einem früh­zei­ti­gen Ein­stieg auf War­te­zei­ten oder begren­zen die­se auf weni­ge Mona­te. Hin­zu kommt: Die Bei­trä­ge für Kin­der blei­ben über vie­le Jah­re güns­tig, wäh­rend der poten­zi­el­le Nut­zen durch die hohe KFO-Erstat­tung beson­ders groß ist. Wer recht­zei­tig vor­sorgt, schützt sich nicht nur vor hohen Aus­ga­ben, son­dern stellt auch sicher, dass not­wen­di­ge Behand­lun­gen nicht aus Kos­ten­grün­den hin­aus­ge­zö­gert wer­den.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bei KFO

Was Sie schon immer über Kie­fer­or­tho­pä­die & Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Sobald beim Kind eine mög­li­che Zahn- oder Kie­fer­fehl­stel­lung fest­ge­stellt wird – auch wenn noch kei­ne Behand­lung nötig ist. Denn bei bestehen­der Behand­lungs­be­dürf­tig­keit ist ein Neu­ab­schluss oft nicht mehr mög­lich oder die Leis­tung wird aus­ge­schlos­sen.

Die GKV über­nimmt nur bei KIG 3 bis 5 die vol­len Kos­ten. Bei KIG 1 oder 2 gel­ten die Fehl­stel­lun­gen als zu gering – die Behand­lung muss selbst bezahlt wer­den, es sei denn, eine pri­va­te Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung über­nimmt sie.

Ja, eini­ge Tari­fe bie­ten Leis­tun­gen für KFO sogar ohne War­te­zeit an. Wich­tig ist dabei, dass noch kei­ne ärzt­li­che Emp­feh­lung für eine Behand­lung vor­liegt.

Je nach Tarif wer­den 80 % bis 100 % der Kos­ten über­nom­men – inklu­si­ve Funk­ti­ons­ana­ly­se, Retai­ner, Dia­gnos­tik oder Begleit­the­ra­pien. Auch Mehr­kos­ten für ästhe­ti­sche­re oder kom­for­ta­ble­re Vari­an­ten kön­nen ent­hal­ten sein.

Ja, es gibt Tari­fe mit KFO-Leis­tun­gen für Erwach­se­ne – aller­dings meist mit gerin­ge­ren Erstat­tun­gen und oft nur bei medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit, etwa nach einem Unfall oder bei Kie­fer­ge­lenk­pro­ble­men.

Nein. Die Ver­si­che­rung greift nur für zukünf­ti­ge Behand­lun­gen. Eine rück­wir­ken­de Erstat­tung bereits begon­ne­ner oder ange­ra­te­ner Maß­nah­men ist aus­ge­schlos­sen.

In der Regel bis zum Ende der medi­zi­nisch not­wen­di­gen Behand­lung – meist bis zum 18. Lebens­jahr. Eini­ge Tari­fe bie­ten auch Schutz dar­über hin­aus, sofern die Behand­lung vor Ver­trags­en­de begon­nen wur­de.

Dann pro­fi­tie­ren Sie trotz­dem von ande­ren Leis­tun­gen der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung – etwa für pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung, Fis­su­ren­ver­sie­ge­lung oder Fül­lun­gen. Vie­le Tari­fe bie­ten deut­lich mehr als nur KFO-Schutz.

Typi­sche Fehl­stel­lun­gen im Über­blick

3 häu­fi­ge Befun­de in der Kie­fer­or­tho­pä­die

Nicht jede Zahn­fehl­stel­lung ist gleich – und nicht jede erfor­dert zwin­gend eine Behand­lung. Den­noch zäh­len bestimm­te Befun­de wie Über­biss, Kreuz­biss oder Eng­stand zu den häu­figs­ten Grün­den für eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche The­ra­pie. Hier ein kur­zer Über­blick.

Über­biss

Ein Über­biss liegt vor, wenn die obe­ren Schnei­de­zäh­ne die unte­ren deut­lich über­ra­gen. Dies kann zu funk­tio­nel­len Pro­ble­men beim Kau­en oder Spre­chen füh­ren und erhöht das Risi­ko für Zahn­ver­let­zun­gen. Kor­rek­tu­ren erfol­gen meist mit fest­sit­zen­den Appa­ra­tu­ren oder Ali­gnern.

Kreuz­biss

Beim Kreuz­biss bei­ßen Zäh­ne des Ober­kie­fers nicht wie üblich außen auf die des Unter­kie­fers, son­dern nach innen. Das führt häu­fig zu asym­me­tri­schem Kie­fer­wachs­tum oder Kie­fer­ge­lenk­pro­ble­men. Eine früh­zei­ti­ge kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung ist hier beson­ders wich­tig.

Eng­stand

Von Eng­stand spricht man, wenn die Zäh­ne nicht aus­rei­chend Platz im Kie­fer haben und sich ver­schie­ben oder ver­dre­hen. Dies kann die Zahn­pfle­ge erschwe­ren und zu Kari­es oder Par­odon­ti­tis füh­ren. Die Kor­rek­tur erfolgt meist durch Zahn­span­gen oder Ali­gner.

Dar­auf soll­ten Sie vor dem Abschluss ach­ten

Wor­auf beim Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kie­fer­or­tho­pä­die zu ach­ten ist

Nicht jede Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung deckt kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen in glei­chem Umfang ab – vor allem bei Kin­dern oder Jugend­li­chen mit KIG 1–2 ist eine geziel­te Aus­wahl ent­schei­dend. Neben dem Leis­tungs­um­fang zäh­len auch War­te­zei­ten, Alters­gren­zen und Ver­trags­de­tails zu den wich­tigs­ten Aus­wahl­kri­te­ri­en.

Wenn eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den soll, um kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen abzu­si­chern, müs­sen meh­re­re Aspek­te sorg­fäl­tig geprüft wer­den. Ein zen­tra­les Kri­te­ri­um ist, ob KFO-Leis­tun­gen über­haupt ent­hal­ten sind – ins­be­son­de­re für Behand­lun­gen bei KIG-Stu­fe 1 oder 2, die gesetz­lich nicht über­nom­men wer­den. Gute Tari­fe leis­ten hier oft meh­re­re hun­dert bis tau­send Euro, abhän­gig vom gewähl­ten Leis­tungs­ni­veau.

Zudem ist auf die War­te­zeit zu ach­ten: Vie­le Ver­si­che­rer set­zen eine War­te­zeit von 8 Mona­ten an, bevor kie­fer­or­tho­pä­di­sche Leis­tun­gen in Anspruch genom­men wer­den kön­nen. Tari­fe ohne War­te­zeit oder mit ver­kürz­ter War­te­frist sind sel­te­ner, kön­nen aber bei recht­zei­ti­ger Absi­che­rung sinn­voll sein – etwa vor Beginn eines kon­kre­ten Behand­lungs­plans.

Ein wei­te­res Kri­te­ri­um ist die Alters­gren­ze: Vie­le Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen bie­ten KFO-Leis­tun­gen nur bis zum Alter von 18 oder 21 Jah­ren an. Danach redu­ziert sich ent­we­der die Leis­tung deut­lich oder sie ent­fällt kom­plett. Wer sich für eine spä­te­re Behand­lung absi­chern möch­te, muss gezielt nach Tari­fen mit Leis­tun­gen im Erwach­se­nen­al­ter suchen.

Auch die Erstat­tungs­hö­he unter­schei­det sich teils erheb­lich. Wäh­rend ein­fa­che Tari­fe 500–1.000 € erstat­ten, leis­ten hoch­wer­ti­ge Ver­trä­ge bis zu 2.000 € oder sogar unbe­grenzt – oft gestaf­felt über meh­re­re Jah­re. Zu prü­fen ist auch, ob die Erstat­tung pro Behand­lungs­fall oder pro Jahr gilt.

Abschlie­ßend sind die Ver­trags­de­tails ent­schei­dend: Gibt es Sum­men­be­gren­zun­gen? Erfolgt die Leis­tung auch bei bereits begon­ne­nen Behand­lun­gen? Wer­den pri­va­te Auf­bau­ten wie Retai­ner oder Ali­gner über­nom­men? Wie fle­xi­bel ist der Tarif künd­bar? Die­se Details fin­den sich meist nur im Klein­ge­druck­ten, haben aber einen gro­ßen Ein­fluss auf die tat­säch­li­che Absi­che­rung.

Wer sich umfas­send absi­chern möch­te, soll­te des­halb Tari­fe sorg­fäl­tig ver­glei­chen – am bes­ten mit­hil­fe eines Ver­gleichs­rech­ners oder einer unab­hän­gi­gen Bera­tung mit Blick auf die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on des Kin­des oder Erwach­se­nen.

Absi­che­rung für Kin­der, Fami­li­en & Zahn­span­gen

Früh­zei­tig vor­sor­gen – für ein gesun­des Lächeln

Ob KIG-Stu­fe 1 oder auf­wen­di­ge Zahn­span­ge: Ohne pas­sen­de Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen kann Kie­fer­or­tho­pä­die schnell teu­er wer­den. Mit durch­dach­ter Absi­che­rung für Kin­der und Fami­li­en las­sen sich hohe Eigen­be­tei­li­gun­gen ver­mei­den – ganz ohne War­te­zei­ten oder Gesund­heits­fra­gen.

Zahnspangenversicherung

Zahn­span­gen­ver­si­che­rung

Die spe­zi­el­le Zahn­span­gen­ver­si­che­rung deckt Leis­tun­gen ab, die die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se nicht über­nimmt – vor allem bei KIG 1–2. Je nach Tarif wer­den bis zu 100 % der Kos­ten für fest­sit­zen­de Span­gen, Retai­ner und beglei­ten­de Maß­nah­men über­nom­men. Ide­al für Kin­der im Wachs­tum.

Zahnzusatzversicherung-Kinder

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Kin­der

Die rich­ti­ge Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung schützt Kin­der­zäh­ne von Anfang an – mit Leis­tun­gen für KFO, Zahn­rei­ni­gung, Fül­lun­gen und Ver­sie­ge­lung. Gera­de bei kie­fer­or­tho­pä­di­schem Bedarf kann sie finan­zi­el­le Sicher­heit schaf­fen und früh­zei­tig wich­ti­ge Behand­lun­gen ermög­li­chen.

Zahnzusatzversicherung-Familie

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Fami­lie

Eine Fami­li­en­ver­si­che­rung bie­tet gebün­del­ten Schutz für Kin­der und Erwach­se­ne. Eltern pro­fi­tie­ren von Zahn­be­hand­lun­gen, Zahn­ersatz und Pro­phy­la­xe, wäh­rend Kin­der bei Zahn­span­gen und Vor­sor­ge abge­si­chert sind. So bleibt der Zahn­arzt­be­such für alle bezahl­bar.

KIG-Ein­stu­fung ver­ste­hen – und rich­tig han­deln

Die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Indi­ka­ti­ons­grup­pe (KIG) ist ent­schei­dend dafür, ob gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen eine Zahn­span­gen­be­hand­lung über­neh­men. Nur bei den Schwe­re­gra­den KIG 3 bis 5 besteht ein Leis­tungs­an­spruch – bei KIG 1 und 2 müs­sen Eltern oder Ver­si­cher­te die Kos­ten voll­stän­dig selbst tra­gen. Gera­de bei die­sen leich­ten bis mitt­le­ren Fehl­stel­lun­gen, die ästhe­tisch oder funk­tio­nal den­noch rele­vant sind, kann eine pas­sen­de Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung eine gro­ße finan­zi­el­le Ent­las­tung bie­ten.

Für vie­le Eltern ist nicht erkenn­bar, wel­che Ein­stu­fung das eige­ne Kind erhält – die Bera­tung beim Kie­fer­or­tho­pä­den bringt hier Klar­heit. Wird eine Behand­lung emp­foh­len, lohnt sich eine früh­zei­ti­ge Absi­che­rung: Gute Tari­fe über­neh­men je nach Anbie­ter meh­re­re hun­dert bis über zwei­tau­send Euro – auch für Retai­ner, Ali­gner oder Zusatz­leis­tun­gen, die über den Kas­sen­stan­dard hin­aus­ge­hen. Eini­ge Tari­fe leis­ten sogar bei bereits begon­ne­ner oder geplan­ter Behand­lung.

Auch für Erwach­se­ne kann eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit KFO-Leis­tun­gen sinn­voll sein – aller­dings sind die Tari­fe sel­te­ner und die Leis­tungs­hö­hen begrenz­ter. Wer hier Bedarf hat, soll­te gezielt nach Tari­fen mit Erwach­se­nen­leis­tun­gen suchen und auf trans­pa­ren­te Bedin­gun­gen ach­ten.

Unterm Strich gilt: Wer mög­li­che Eigen­an­tei­le ver­mei­den will und gleich­zei­tig Wert auf eine hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gung legt, pro­fi­tiert von einem indi­vi­du­el­len Tarif­ver­gleich. Die pas­sen­de Zusatz­ver­si­che­rung sichert nicht nur das Lächeln, son­dern auch den Geld­beu­tel.

häu­fi­ge Fra­gen

Die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se über­nimmt die Kos­ten nur bei schwe­ren Fehl­stel­lun­gen – kon­kret bei KIG 3, 4 oder 5. Dabei wer­den 80 % der Kos­ten (bei meh­re­ren Kin­dern 90 %) zunächst gezahlt, der Rest nach erfolg­rei­chem Abschluss der Behand­lung. Für Erwach­se­ne wird nur in Aus­nah­me­fäl­len geleis­tet, z. B. bei kom­bi­niert kie­fer­chir­ur­gi­schen Ein­grif­fen.

Eine Zusatz­ver­si­che­rung lohnt sich beson­ders bei KIG 1 oder 2 – also bei leich­ten bis mitt­le­ren Fehl­stel­lun­gen, die nicht von der Kas­se über­nom­men wer­den. Auch für Leis­tun­gen wie Kera­mik­bra­ckets, unsicht­ba­re Span­gen oder Retai­ner kann sich ein Tarif mit KFO-Leis­tun­gen loh­nen – vor allem bei Kin­dern und Jugend­li­chen.

KIG 2 beschreibt eine leich­te Fehl­stel­lung ohne funk­tio­nel­le Beein­träch­ti­gung – die Kran­ken­kas­se über­nimmt hier kei­ne Behand­lungs­kos­ten. KIG 3 dage­gen gilt als behand­lungs­be­dürf­tig: Es liegt eine funk­tio­nel­le Ein­schrän­kung vor, wodurch eine Kos­ten­über­nah­me durch die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se mög­lich wird.

Nur weni­ge Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen über­neh­men Kos­ten bei KIG 1. Tari­fe mit Leis­tun­gen für alle KIG-Stu­fen – idea­ler­wei­se ohne War­te­zeit – bie­ten sich hier an. Ach­ten Sie auf kla­re Anga­ben zu Leis­tungs­gren­zen, Erstat­tungs­sät­zen und Aus­schlüs­sen. Ein geziel­ter Ver­gleich hilft, pas­sen­de Anbie­ter zu fin­den, die auch bei leich­ten Fehl­stel­lun­gen leis­ten.