KIG-Ein­stu­fung bei Kin­dern – Wann zahlt die Kran­ken­kas­se?

Erfah­ren Sie, was die kie­fer­or­tho­pä­di­schen Indi­ka­ti­ons­grup­pen (KIG) bedeu­ten – und ab wann eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sinn­voll ist

Kind mit Zahnspange bei der Kontrolle – veranschaulicht kieferorthopädische Behandlung und Einstufung in eine KIG-Stufe.

KIG 1 bis 5: War­um die­se Ein­stu­fung über tau­sen­de Euro ent­schei­det

Wenn der Kie­fer­or­tho­pä­de das Gebiss Ihres Kin­des ver­misst, lan­det es in einer von fünf Schub­la­den: den Kie­fer­or­tho­pä­di­schen Indi­ka­ti­ons­grup­pen (KIG). Die­se Ein­stu­fung ist für Eltern oft ein Schock­mo­ment. Denn die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se zieht eine har­te Gren­ze:

Alles unter KIG 3 gilt als “nicht schwer­wie­gend genug” und muss zu 100 % pri­vat bezahlt wer­den – auch wenn die Fehl­stel­lung optisch stört oder spä­ter Pro­ble­me machen könn­te. Aber selbst in den Stu­fen 3 bis 5 (Kas­sen­leis­tung) dro­hen hohe Zuzah­lun­gen für moder­ne Mate­ria­li­en. Eine gute Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung hebelt die­ses star­re Sys­tem aus: Sie leis­tet, egal wel­che Zif­fer auf dem Befund steht.

Inhalts­ver­zeich­nis
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Das Wich­tigs­te im Über­blick

KIG-Stu­fen im Über­blick: Wann zahlt die Kran­ken­kas­se wirk­lich?

Die KIG-Ein­stu­fung (Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Indi­ka­ti­ons­grup­pen) ent­schei­det, ob eine Zahn- oder Kie­fer­fehl­stel­lung medi­zi­nisch not­wen­dig ist – und ob die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zahlt. Die Ein­tei­lung erfolgt in fünf Schwe­re­gra­de. Ab Stu­fe 3 über­neh­men gesetz­li­che Kas­sen die Kos­ten, bei Stu­fe 1 und 2 zah­len Eltern die Behand­lung selbst. Für eine fai­re Ver­sor­gung – aber auch mit finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen. Die fol­gen­den Tabs zei­gen Ihnen, wor­auf es wirk­lich ankommt:

Die KIG-Ein­stu­fung ist ein stan­dar­di­sier­tes Bewer­tungs­sys­tem für Zahn- und Kie­fer­fehl­stel­lun­gen. Es wur­de 2003 ein­ge­führt, um die medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit einer kie­fer­or­tho­pä­di­schen Behand­lung objek­tiv ein­ord­nen zu kön­nen. Die Ein­tei­lung erfolgt in fünf Stu­fen – von leich­ten, ästhe­ti­schen Fehl­stel­lun­gen (KIG 1) bis hin zu gra­vie­ren­den medi­zi­ni­schen Pro­ble­men (KIG 5).

Die Ein­stu­fung wird aus­schließ­lich durch einen Fach­zahn­arzt für Kie­fer­or­tho­pä­die vor­ge­nom­men. Dabei spie­len z. B. die Abwei­chung der Biss­la­ge, Fehl­stel­lun­gen der Zäh­ne oder funk­tio­nel­le Ein­schrän­kun­gen eine Rol­le. Wich­tig: Die KIG dient nicht der The­ra­pie­pla­nung, son­dern aus­schließ­lich der Ent­schei­dung, ob die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se die Kos­ten über­nimmt.

KIG 1 und 2 beschrei­ben leich­te oder ästhe­tisch rele­van­te Fehl­stel­lun­gen. Hier­un­ter fal­len etwa klei­ne Zahn­lü­cken, leicht ver­dreh­te Zäh­ne, gering­fü­gi­ger Eng­stand oder ein leicht abwei­chen­der Biss. Die­se Behand­lun­gen sind zwar medi­zi­nisch mög­lich – aber aus Sicht der GKV nicht zwin­gend not­wen­dig.

Die Fol­ge: Die Kran­ken­kas­sen über­neh­men die Kos­ten für Behand­lun­gen bei KIG 1 oder 2 nicht. Eltern müs­sen die voll­stän­di­gen Kos­ten selbst tra­gen oder pri­vat vor­sor­gen – zum Bei­spiel über eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kin­der. Die­se springt – je nach Tarif – auch bei KIG 1 oder 2 ein und über­nimmt die Behand­lungs­kos­ten ganz oder teil­wei­se.

Typi­sche Bei­spie­le für KIG 1 & 2:

  • Leich­te Front­zahn­lü­cken ohne funk­tio­nel­le Ein­schrän­kun­gen

  • Gerin­ger Zahn­dreh­stand

  • Eng­stand ohne Gefahr für Zahn­fleisch oder Kie­fer­kno­chen

  • Leicht offe­ner Biss ohne Beein­träch­ti­gung der Kau­funk­ti­on

Ab KIG 3 liegt eine medi­zi­ni­sche Indi­ka­ti­on vor. Die­se Stu­fen beschrei­ben Fehl­stel­lun­gen, die das Kau­en, Bei­ßen, Spre­chen oder sogar die Kie­fer­ge­sund­heit beein­träch­ti­gen kön­nen. In die­sen Fäl­len zahlt die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung – vor­aus­ge­setzt, die Behand­lung beginnt vor dem 18. Lebens­jahr.

KIG 3 bis 5 wer­den oft durch aus­ge­präg­te Fehl­bis­se, tie­fen Biss, offe­nen Biss, Über­biss oder Kreuz­biss defi­niert. Auch Ver­let­zun­gen des Zahn­fleisches durch Fehl­stel­lun­gen oder stark ein­ge­schränk­te Kau­funk­tio­nen kön­nen zur Ein­stu­fung ab KIG 3 füh­ren.

Wich­tig: Der Kie­fer­or­tho­pä­de muss einen Behand­lungs­plan bei der Kran­ken­kas­se ein­rei­chen. Erst mit Geneh­mi­gung wird die Kos­ten­über­nah­me rechts­wirk­sam. Eltern zah­len meist 20 % vor, erhal­ten die­se jedoch nach erfolg­rei­chem Abschluss zurück.

Typi­sche Bei­spie­le für KIG 3–5:

  • Front­zahn-Über­biss von mehr als 6 mm

  • Offe­ner Biss mit beein­träch­tig­ter Kau­funk­ti­on

  • Kreuz­biss mit Kie­fer­ge­lenks­be­tei­li­gung

  • Zahn­fehl­stel­lun­gen mit dro­hen­der Zahn­fleisch­ver­let­zung

Kie­fer­or­tho­pä­die in jedem Alter

Kin­der vs. Erwach­se­ne: War­um der Zeit­punkt über die Kos­ten ent­schei­det

Zahn­kor­rek­tu­ren sind heu­te kei­ne Fra­ge des Alters mehr – fast jeder drit­te KFO-Pati­ent ist erwach­sen. Doch zwi­schen der Behand­lung eines Kin­des und eines Erwach­se­nen lie­gen medi­zi­nisch und finan­zi­ell Wel­ten. Wäh­rend wir bei Kin­dern das natür­li­che Wachs­tum nut­zen kön­nen, sind Kor­rek­tu­ren im Alter oft auf­wen­di­ger und rei­ne Pri­vat­leis­tung. Hier sehen Sie die Unter­schie­de im direk­ten Ver­gleich.

Kie­fer­or­tho­pä­die bei Kin­dern

Kie­fer­or­tho­pä­die bei Erwach­se­nen

Unser Exper­ten-Fazit: Je frü­her eine Fehl­stel­lung erkannt und gelenkt wird, des­to ein­fa­cher, kür­zer und kos­ten­güns­ti­ger ist die The­ra­pie. Wer bei sei­nem Kind not­wen­di­ge Kor­rek­tu­ren (auch KIG 1–2) aus Kos­ten­grün­den auf­schiebt, ris­kiert, dass das Kind spä­ter als Erwach­se­ner mit Kie­fer­pro­ble­men kämpft – und dann die Rech­nung von oft 5.000 € bis 8.000 € kom­plett allein tra­gen muss.

Sor­gen Sie vor: Mit einer guten Zusatz­ver­si­che­rung ermög­li­chen Sie Ihrem Kind die Behand­lung jetzt – unab­hän­gig davon, ob die Kas­se es für “schwer­wie­gend genug” hält oder nicht.

Finan­zi­el­ler Schutz bei KIG 1 & 2

Die „leich­te“ Fehl­stel­lung: War­um Eltern hier oft die höchs­ten Kos­ten tra­gen

Vie­le Eltern fal­len aus allen Wol­ken, wenn die Kran­ken­kas­se die Kos­ten­über­nah­me ablehnt, obwohl der Kie­fer­or­tho­pä­de eine Behand­lung drin­gend emp­foh­len hat. Der Grund ist büro­kra­tisch: Bei KIG 1 und 2 gilt eine Kor­rek­tur laut Gesetz­ge­ber als „nicht wirt­schaft­lich not­wen­dig“. Die Fol­ge: Fami­li­en müs­sen Rech­nun­gen von 3.000 € bis 6.000 € kom­plett aus eige­ner Tasche zah­len. Hier ent­schei­det die rich­ti­ge Zusatz­ver­si­che­rung über die Mach­bar­keit der The­ra­pie.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen mit Kie­fer­or­tho­pä­die-Leis­tun­gen über­neh­men – je nach Tarif – zwi­schen 60 % und 100 % der Kos­ten für Zahn­span­gen und beglei­ten­de Behand­lun­gen. Wich­tig ist dabei nicht nur die Höhe der Erstat­tung, son­dern auch die Alters­gren­ze, zu der ein Kind ver­si­chert wird. In der Regel muss der Ver­trag vor Behand­lungs­be­ginn und mög­lichst früh – am bes­ten vor dem 10. Lebens­jahr – abge­schlos­sen wer­den.

Wann ist der Schutz beson­ders wert­voll?

Eine leis­tungs­star­ke Ver­si­che­rung lohnt sich nicht erst, wenn die Zahn­span­ge im Mund ist, son­dern schützt Sie prä­ven­tiv vor die­sen Sze­na­ri­en:

  • Bei KIG 1–2 (Die Lücke): Ihr Kind hat z. B. einen Über­biss von 5 mm. Das Kau­en fällt schwer, optisch stört es. Die Kas­se zahlt aber erst ab 6 mm (KIG 3). Eine gute Ver­si­che­rung über­nimmt hier 100 % der Pri­vat­kos­ten.

  • Für moder­ne Ver­fah­ren (Der Kom­fort): Sie möch­ten Ihrem Kind unauf­fäl­li­ge Kera­mik-Bra­ckets oder sanf­te Ali­gner gön­nen statt der ein­fa­chen Metall­span­ge? Die­se „Mehr­kos­ten“ sind rei­ne Pri­vat­leis­tung – auch bei schwe­ren Fehl­stel­lun­gen (KIG 3–5).

  • Für Geschwis­ter­kin­der: Da Fehl­stel­lun­gen oft gene­tisch bedingt sind, lohnt sich der Abschluss für jün­ge­re Geschwis­ter oft schon prä­ven­tiv, sobald das ers­te Kind eine Span­ge benö­tigt.

Wor­auf Sie in der Tabel­le unten ach­ten müs­sen

Nicht jeder Tarif leis­tet in allen Berei­chen gleich gut. Unser Ver­gleich unten fil­tert die Anbie­ter anhand von vier har­ten Qua­li­täts­kri­te­ri­en:

  1. Zahlt der Tarif bei KIG 1–2? (Das wich­tigs­te Kri­te­ri­um, um nicht leer aus­zu­ge­hen).

  2. Wie hoch ist die Erstat­tung? (Emp­feh­lens­wert sind Tari­fe mit min­des­tens 80–100 % Kos­ten­über­nah­me).

  3. Sind moder­ne Metho­den inklu­si­ve? (Ach­ten Sie auf Leis­tun­gen für Ali­gner, Retai­ner und Mini-Bra­ckets).

  4. Gibt es War­te­zei­ten? (Top-Tari­fe leis­ten sofort, sofern noch kei­ne Behand­lung ange­ra­ten wur­de).

In der fol­gen­den Über­sicht sehen Sie auf einen Blick, wel­che Ver­si­che­rer die KIG-Lücke (Spal­te 1) schlie­ßen und wo Sie mit Kas­sen­leis­tung (Spal­te 2) am bes­ten fah­ren.

Anbie­ter KIG 1–2 ohne Kas­se KIG 3–5 mit Kas­se Fül­lun­gen PZR Bei­trag (10 Jah­re)
Con­cor­dia Zahn Sorg­los
Emp­feh­lung
100 % bis 8.000 € 100 % 100 % 275 €/Jahr 17,98 € plus Eltern­teil
UKV Zahn­PRI­VAT 100
Emp­feh­lung
100 % bis 5.000 € 100 % bis 5.000 € 100 % 100 % 20,73 €
Alli­anz Mein Zahn­schutz 100 100 % bis 3.000 € 100 % bis 3.000 € 100 % 100 % 17,47 €
Mün­che­ner Ver­ein Zahn­Ge­sund 100 65 % bis 5.000 € 100 % bis 5.000 € 100 % 100 % / 2× Jahr 13,30 €
Jani­tos Ja den­tal 100 100 % bis 5.000 € 100 % bis 2.500 € 100 % 100 % 22,43 €
Inter Z90 + Zpro 80 % 80 % bis 500 € je Kie­fer 90 % 100 % / 1× KJ 14,42 €
ARAG DENT 100 90 % bis 2.000 € 90 % bis 2.000 € 100 % 100 % / 2× Jahr 20,29 €
Signal Iduna Zahn­TOP­pur 90 % 90 % der Rest­kos­ten 100 % 14,73 €
ERGO KFO Sofort 250 € 50–75 % 100 % 100 % 12,70 €
* Maß­geb­lich für den Ver­si­che­rungs­schutz sind die aktu­el­len Tarif­be­din­gun­gen der jewei­li­gen Anbie­ter.

Ergän­zen­de Leis­tun­gen zur Kie­fer­or­tho­pä­die

Kie­fer­or­tho­pä­die – mehr als nur Zahn­span­gen

Die Kie­fer­or­tho­pä­die ist oft nur ein Teil der zahn­me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung. Für einen lang­fris­ti­gen Behand­lungs­er­folg sind ergän­zen­de Maß­nah­men wie eine pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung oder die Fis­su­ren­ver­sie­ge­lung wich­tig. Sie hel­fen, Zahn­schä­den vor­zu­beu­gen – beson­ders bei Kin­dern mit Zahn­span­gen.

Mädchen mit Zahnspange bei kieferorthopädischer Behandlung – steht symbolisch für die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie.
Kie­fer­or­tho­pä­die

Ob her­aus­nehm­ba­re Span­gen, fes­te Bra­ckets oder unsicht­ba­re Schie­nen – die moder­ne Kie­fer­or­tho­pä­die bie­tet vie­le Mög­lich­kei­ten zur Zahn- und Kie­fer­kor­rek­tur. Früh­be­hand­lun­gen bei Kin­dern und prä­zi­se The­ra­pien bei Erwach­se­nen ver­bes­sern nicht nur die Zahn­stel­lung, son­dern auch die Kie­fer­funk­ti­on und das Kau­en.

Frau bei professioneller Zahnreinigung – Zahnarzt oder Prophylaxe-Fachkraft reinigt Zähne mit Spezialinstrument in Zahnarztpraxis.
Zahn­rei­ni­gung

Eine pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (PZR) beugt effek­tiv Kari­es und Zahn­fleisch­ent­zün­dun­gen vor – beson­ders wich­tig bei fest­sit­zen­den Zahn­span­gen. Belä­ge und Ver­fär­bun­gen las­sen sich dabei gründ­lich ent­fer­nen. Vie­le Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen über­neh­men die Kos­ten ein- bis zwei­mal jähr­lich.

Nahaufnahme eines geöffneten Mundes bei zahnärztlicher Untersuchung – Fokus auf Backenzähne zur Vorbereitung einer Fissurenversiegelung.
Fis­su­ren­ver­sie­ge­lung

Tie­fe Ril­len und Grüb­chen auf den Kau­flä­chen der Backen­zäh­ne sind beson­ders anfäl­lig für Kari­es. Die Fis­su­ren­ver­sie­ge­lung schützt die­se Stel­len zuver­läs­sig – oft schon im frü­hen Schul­al­ter. Gera­de bei Kin­dern mit kie­fer­or­tho­pä­di­scher Behand­lung ist sie ein sinn­vol­ler prä­ven­ti­ver Zusatz.

KIG 1–2 – Wenn die Kas­se nicht zahlt

Wann lohnt sich eine Zusatz­ver­si­che­rung bei KIG?

Die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Indi­ka­ti­ons­grup­pe (KIG) ist das Züng­lein an der Waa­ge: Sie ent­schei­det allein dar­über, ob die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se (GKV) die Kos­ten über­nimmt – oder ob Sie alles selbst zah­len müs­sen. Eine pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung ist des­halb vor allem dann unver­zicht­bar, wenn die Fehl­stel­lung medi­zi­nisch zwar sinn­voll zu behan­deln ist, aber durch das Ras­ter der Kas­se fällt.

Die gesetz­li­che Absi­che­rung hat eine har­te Gren­ze: Sie über­nimmt Kos­ten nur für schwe­re Fehl­stel­lun­gen der Stu­fen KIG 3 bis 5. Alles, was dar­un­ter fällt (KIG 1 und 2), gilt im Sozi­al­ge­setz­buch als „medi­zi­nisch nicht not­wen­dig“ – also als rei­ne Pri­vat­leis­tung.

Das kon­kre­te Kos­ten­ri­si­ko für Eltern: Für Fami­li­en bedeu­tet das: Leich­te bis mitt­le­re Fehl­stel­lun­gen wie Engstän­de, Zahn­lü­cken oder ein leich­ter Kreuz­biss müs­sen ohne Zusatz­ver­si­che­rung voll­stän­dig aus der eige­nen Tasche bezahlt wer­den. Die­se Behand­lun­gen kos­ten oft meh­re­re tau­send Euro, obwohl sie für die künf­ti­ge Zahn­ge­sund­heit und Ästhe­tik des Kin­des enorm wich­tig sind.

Hier greift der star­ke Tarif: Eine gute Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung füllt genau die­se Lücke auf. Je nach gewähl­tem Anbie­ter wer­den bis zu 100 % der Kos­ten über­nom­men – und zwar unab­hän­gig von der KIG-Stu­fe.

  • Vol­le Leis­tung: Erstat­tet wer­den nicht nur die Zahn­span­gen selbst, son­dern auch wich­ti­ge Sta­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men wie Retai­ner und beglei­ten­de Behand­lun­gen.

  • Fle­xi­bi­li­tät bei Ent­wick­lun­gen: Selbst Kin­der, die zunächst nur in KIG 1 ein­ge­stuft wur­den, spä­ter aber eine auf­wen­di­ge­re The­ra­pie benö­ti­gen, pro­fi­tie­ren vom vol­len Ver­si­che­rungs­schutz.

Der Zeit-Vor­teil: Je jün­ger das Kind beim Abschluss ist, des­to bes­ser sind die Kon­di­tio­nen. Vie­le Ver­si­che­rer ver­zich­ten bei einem früh­zei­ti­gen Ein­stieg auf die sonst übli­chen War­te­zei­ten oder begren­zen die­se auf weni­ge Mona­te. Zudem blei­ben die monat­li­chen Bei­trä­ge für Kin­der über vie­le Jah­re sehr güns­tig, wäh­rend der poten­zi­el­le finan­zi­el­le Nut­zen (durch hohe KFO-Erstat­tun­gen) extrem hoch ist.

Fazit: Wer recht­zei­tig vor­sorgt, schützt sich nicht nur vor hohen Aus­ga­ben, son­dern stellt auch sicher, dass not­wen­di­ge Behand­lun­gen nicht aus Kos­ten­grün­den hin­aus­ge­zö­gert wer­den müs­sen.

Häu­fi­ge Fra­gen zur KIG

Was Sie schon immer über kie­fer­or­tho­pä­di­sche Indi­ka­ti­ons­grup­pe (KIG) wis­sen woll­ten

Die KIG-Ein­stu­fung ent­schei­det über den Geld­hahn der Kran­ken­kas­se.

  • KIG 1 & 2: Hier liegt eine „leich­te“ Fehl­stel­lung vor (z. B. eine klei­ne Lücke oder ein leich­ter Über­biss). Aus Sicht der Kas­se ist eine Behand­lung nicht zwin­gend not­wen­dig – Sie erhal­ten 0 € Zuschuss.

  • KIG 3 bis 5: Hier ist die Fehl­stel­lung so aus­ge­prägt, dass sie medi­zi­nisch behan­delt wer­den muss. Die Kas­se zahlt die ein­fa­che Basis-Ver­sor­gung. Wich­tig: Eine gute Zusatz­ver­si­che­rung leis­tet in bei­den Fäl­len – sie über­nimmt die Kos­ten bei KIG 1–2 kom­plett und zahlt bei KIG 3–5 die Mehr­kos­ten für bes­se­re Mate­ria­li­en.

Der idea­le Zeit­punkt ist so früh wie mög­lich, spä­tes­tens jedoch im Vor­schul­al­ter (ca. 3–6 Jah­re). Der Grund: Sobald ein Zahn­arzt oder Kie­fer­or­tho­pä­de eine Fehl­stel­lung in der Pati­en­ten­ak­te ver­merkt („ange­ra­ten“), ist ein Abschluss für die­sen Fall oft nicht mehr mög­lich. Wer vor­sorgt, solan­ge das Kind noch „gesund“ ist, umgeht die­ses Risi­ko und pro­fi­tiert von güns­ti­gen Ein­stiegs­bei­trä­gen.

Das ist schwie­rig. Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen funk­tio­nie­ren nach dem Prin­zip des Risi­ko­schut­zes. Brennt das Haus schon (Dia­gno­se steht), kann man es nicht mehr gegen Feu­er ver­si­chern. Es gibt weni­ge Aus­nah­men mit begrenz­ten Leis­tun­gen oder War­te­zei­ten, aber die vol­le Erstat­tung für bereits ange­ra­te­ne Behand­lun­gen ist in der Regel aus­ge­schlos­sen. Daher: Han­deln Sie bevor der ers­te Befund vor­liegt.

Ja, defi­ni­tiv! Ein star­ker Tarif für Kin­der ist mehr als nur eine „Span­gen-Ver­si­che­rung“. Er leis­tet sofort für:

  • Pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (PZR) und Fis­su­ren­ver­sie­ge­lung (Kari­es­schutz).

  • Hoch­wer­ti­ge Kunst­stoff­fül­lun­gen statt Amalgam/Zement.

  • Nar­ko­se oder Lach­gas bei Angst­pa­ti­en­ten.

  • Wur­zel­be­hand­lun­gen und Unfall­fol­gen. Sie zah­len also nicht „umsonst“, son­dern nut­zen hoch­wer­ti­ge Leis­tun­gen für die Zahn­ge­sund­heit ab Tag 1.

Ja, das ist ein ent­schei­den­der Punkt. Nach der Zahn­span­ge wol­len die Zäh­ne oft in die alte Posi­ti­on zurück­wan­dern. Die Kas­se zahlt meist nur her­aus­nehm­ba­re Plat­ten, die oft nicht getra­gen wer­den. Gute Zusatz­ver­si­che­run­gen über­neh­men die Kos­ten für fest­sit­zen­de Retai­ner (gekleb­te Dräh­te hin­ter den Zäh­nen), die den Erfolg dau­er­haft sichern – auch wenn die eigent­li­che KFO-Behand­lung schon vor­bei ist.

Jein. Die meis­ten Kin­der­ta­ri­fe sind spe­zi­ell kal­ku­liert. Für Erwach­se­ne gel­ten ande­re Regeln: Die gesetz­li­che Kas­se zahlt hier fast nie (außer bei schwe­ren kie­fer­chir­ur­gi­schen Ein­grif­fen). Es gibt spe­zi­el­le Tari­fe für Erwach­se­ne, die KFO abde­cken – die­se leis­ten aber oft nur bei unfall­be­ding­ten Fehl­stel­lun­gen oder schwe­ren Kie­fer­ge­lenks­pro­ble­men, sel­ten für rei­ne Ästhe­tik. Prü­fen Sie hier genau das Klein­ge­druck­te.

Das kommt auf den Tarif an. Vie­le klas­si­sche Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen haben eine War­te­zeit von 8 Mona­ten für kie­fer­or­tho­pä­di­sche Leis­tun­gen. Das bedeu­tet: Sie schlie­ßen heu­te ab, dür­fen aber erst in 8 Mona­ten eine Behand­lung begin­nen. Aber: Es gibt moder­ne Tari­fe (sie­he Ver­gleichs­ta­bel­le), die auf die­se War­te­zeit ver­zich­ten. Wich­tig ist hier­bei immer: Die Fehl­stel­lung darf bei Ver­trags­ab­schluss noch nicht dia­gnos­ti­ziert sein. Bei Unfäl­len ent­fällt die War­te­zeit in der Regel sofort.

Um die Bei­trä­ge sta­bil zu hal­ten, begren­zen fast alle Ver­si­che­rer die maxi­ma­le Aus­zah­lung in den ers­ten 4 bis 5 Jah­ren (z. B. 1.000 € im ers­ten Jahr, 2.000 € im zwei­ten usw.). Unser Tipp: Ach­ten Sie dar­auf, dass die Staf­fel hoch genug ist, um eine frü­he KFO-Behand­lung abzu­de­cken, oder wäh­len Sie Tari­fe wie den Con­cor­dia Zahn Sorg­los, die sehr groß­zü­gi­ge Anfangs­gren­zen bie­ten. Ab dem 5. Jahr (oder bei Unfäl­len) leis­ten gute Tari­fe dann meist unbe­grenzt.

Ja, das ist ein gro­ßer Vor­teil der Zusatz­ver­si­che­rung. Wäh­rend die gesetz­li­che Kas­se meist nur ein­fa­che Metall­bra­ckets („Kas­sen­ge­stell“) bezahlt, über­neh­men Pre­mi­um-Tari­fe auch die Kos­ten für trans­pa­ren­te Kunst­stoff­schie­nen (Ali­gner) oder innen­lie­gen­de Span­gen (Lin­gu­al­tech­nik). Beson­ders bei KIG 1–2 (wo die Kas­se gar nichts zahlt) ist dies für vie­le Eltern der Haupt­grund für den Abschluss, um dem Kind eine dis­kre­te Behand­lung zu ermög­li­chen.

Nicht zwin­gend. Ent­schei­dend ist meist der Behand­lungs­be­ginn. Wenn eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Maß­nah­me vor dem 18. oder 19. Lebens­jahr begon­nen wur­de, leis­ten gute Tari­fe so lan­ge wei­ter, bis die The­ra­pie medi­zi­nisch erfolg­reich abge­schlos­sen ist – auch wenn das Kind wäh­rend­des­sen voll­jäh­rig wird. Erwach­se­ne, die nach dem 18. Lebens­jahr eine ganz neue Behand­lung star­ten wol­len, benö­ti­gen jedoch spe­zi­el­le Erwach­se­nen-Tari­fe (die oft weni­ger leis­ten).

Unser Tipp: Sie möch­ten noch mehr Details wis­sen? In unse­rer gro­ßen FAQ-Sek­ti­on zur Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung beant­wor­ten wir über 90 häu­fig gestell­te Fra­gen – klar, ver­ständ­lich und auf den Punkt gebracht.

Typi­sche Fehl­stel­lun­gen im Über­blick

3 häu­fi­ge Befun­de in der Kie­fer­or­tho­pä­die

Nicht jede Zahn­fehl­stel­lung ist gleich – und nicht jede erfor­dert zwin­gend eine Behand­lung. Den­noch zäh­len bestimm­te Befun­de wie Über­biss, Kreuz­biss oder Eng­stand zu den häu­figs­ten Grün­den für eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche The­ra­pie. Hier ein kur­zer Über­blick.

Über­biss

Ein Über­biss liegt vor, wenn die obe­ren Schnei­de­zäh­ne die unte­ren deut­lich über­ra­gen. Dies kann zu funk­tio­nel­len Pro­ble­men beim Kau­en oder Spre­chen füh­ren und erhöht das Risi­ko für Zahn­ver­let­zun­gen. Kor­rek­tu­ren erfol­gen meist mit fest­sit­zen­den Appa­ra­tu­ren oder Ali­gnern.

Kreuz­biss

Beim Kreuz­biss bei­ßen Zäh­ne des Ober­kie­fers nicht wie üblich außen auf die des Unter­kie­fers, son­dern nach innen. Das führt häu­fig zu asym­me­tri­schem Kie­fer­wachs­tum oder Kie­fer­ge­lenk­pro­ble­men. Eine früh­zei­ti­ge kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung ist hier beson­ders wich­tig.

Eng­stand

Von Eng­stand spricht man, wenn die Zäh­ne nicht aus­rei­chend Platz im Kie­fer haben und sich ver­schie­ben oder ver­dre­hen. Dies kann die Zahn­pfle­ge erschwe­ren und zu Kari­es oder Par­odon­ti­tis füh­ren. Die Kor­rek­tur erfolgt meist durch Zahn­span­gen oder Ali­gner.

Dar­auf soll­ten Sie vor dem Abschluss ach­ten

Wor­auf beim Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kie­fer­or­tho­pä­die zu ach­ten ist

Nicht jede Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung deckt kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen in glei­chem Umfang ab – vor allem bei Kin­dern oder Jugend­li­chen mit KIG 1–2 ist eine geziel­te Aus­wahl ent­schei­dend. Neben dem Leis­tungs­um­fang zäh­len auch War­te­zei­ten, Alters­gren­zen und Ver­trags­de­tails zu den wich­tigs­ten Aus­wahl­kri­te­ri­en.

Wenn eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den soll, um kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen abzu­si­chern, müs­sen meh­re­re Aspek­te sorg­fäl­tig geprüft wer­den. Ein zen­tra­les Kri­te­ri­um ist, ob KFO-Leis­tun­gen über­haupt ent­hal­ten sind – ins­be­son­de­re für Behand­lun­gen bei KIG-Stu­fe 1 oder 2, die gesetz­lich nicht über­nom­men wer­den. Gute Tari­fe leis­ten hier oft meh­re­re hun­dert bis tau­send Euro, abhän­gig vom gewähl­ten Leis­tungs­ni­veau.

Zudem ist auf die War­te­zeit zu ach­ten: Vie­le Ver­si­che­rer set­zen eine War­te­zeit von 8 Mona­ten an, bevor kie­fer­or­tho­pä­di­sche Leis­tun­gen in Anspruch genom­men wer­den kön­nen. Tari­fe ohne War­te­zeit oder mit ver­kürz­ter War­te­frist sind sel­te­ner, kön­nen aber bei recht­zei­ti­ger Absi­che­rung sinn­voll sein – etwa vor Beginn eines kon­kre­ten Behand­lungs­plans.

Ein wei­te­res Kri­te­ri­um ist die Alters­gren­ze: Vie­le Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen bie­ten KFO-Leis­tun­gen nur bis zum Alter von 18 oder 21 Jah­ren an. Danach redu­ziert sich ent­we­der die Leis­tung deut­lich oder sie ent­fällt kom­plett. Wer sich für eine spä­te­re Behand­lung absi­chern möch­te, muss gezielt nach Tari­fen mit Leis­tun­gen im Erwach­se­nen­al­ter suchen.

Auch die Erstat­tungs­hö­he unter­schei­det sich teils erheb­lich. Wäh­rend ein­fa­che Tari­fe 500–1.000 € erstat­ten, leis­ten hoch­wer­ti­ge Ver­trä­ge bis zu 2.000 € oder sogar unbe­grenzt – oft gestaf­felt über meh­re­re Jah­re. Zu prü­fen ist auch, ob die Erstat­tung pro Behand­lungs­fall oder pro Jahr gilt.

Abschlie­ßend sind die Ver­trags­de­tails ent­schei­dend: Gibt es Sum­men­be­gren­zun­gen? Erfolgt die Leis­tung auch bei bereits begon­ne­nen Behand­lun­gen? Wer­den pri­va­te Auf­bau­ten wie Retai­ner oder Ali­gner über­nom­men? Wie fle­xi­bel ist der Tarif künd­bar? Die­se Details fin­den sich meist nur im Klein­ge­druck­ten, haben aber einen gro­ßen Ein­fluss auf die tat­säch­li­che Absi­che­rung.

Wer sich umfas­send absi­chern möch­te, soll­te des­halb Tari­fe sorg­fäl­tig ver­glei­chen – am bes­ten mit­hil­fe eines Ver­gleichs­rech­ners oder einer unab­hän­gi­gen Bera­tung mit Blick auf die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on des Kin­des oder Erwach­se­nen.

Absi­che­rung für Kin­der, Fami­li­en & Zahn­span­gen

Früh­zei­tig vor­sor­gen – für ein gesun­des Lächeln

Ob KIG-Stu­fe 1 oder auf­wen­di­ge Zahn­span­ge: Ohne pas­sen­de Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen kann Kie­fer­or­tho­pä­die schnell teu­er wer­den. Mit durch­dach­ter Absi­che­rung für Kin­der und Fami­li­en las­sen sich hohe Eigen­be­tei­li­gun­gen ver­mei­den – ganz ohne War­te­zei­ten oder Gesund­heits­fra­gen.

Lächelndes Teenager-Mädchen mit Zahnspange im Freien – symbolisiert die Bedeutung einer Zahnspangenversicherung für Kinder und Jugendliche.
Zahn­span­gen­ver­si­che­rung

Die spe­zi­el­le Zahn­span­gen­ver­si­che­rung deckt Leis­tun­gen ab, die die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se nicht über­nimmt – vor allem bei KIG 1–2. Je nach Tarif wer­den bis zu 100 % der Kos­ten für fest­sit­zen­de Span­gen, Retai­ner und beglei­ten­de Maß­nah­men über­nom­men. Ide­al für Kin­der im Wachs­tum.

Lachendes Kind mit gesunden Zähnen und wehenden Haaren – Symbol für unbeschwertes Aufwachsen mit guter Zahnvorsorge
Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Kin­der

Die rich­ti­ge Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung schützt Kin­der­zäh­ne von Anfang an – mit Leis­tun­gen für KFO, Zahn­rei­ni­gung, Fül­lun­gen und Ver­sie­ge­lung. Gera­de bei kie­fer­or­tho­pä­di­schem Bedarf kann sie finan­zi­el­le Sicher­heit schaf­fen und früh­zei­tig wich­ti­ge Behand­lun­gen ermög­li­chen.

Glückliche Familie mit zwei Kindern lacht gemeinsam im Schlafzimmer – Symbolbild für Schutz und Vorsorge mit Zahnzusatzversicherung für Familien.
Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Fami­lie

Eine Fami­li­en­ver­si­che­rung bie­tet gebün­del­ten Schutz für Kin­der und Erwach­se­ne. Eltern pro­fi­tie­ren von Zahn­be­hand­lun­gen, Zahn­ersatz und Pro­phy­la­xe, wäh­rend Kin­der bei Zahn­span­gen und Vor­sor­ge abge­si­chert sind. So bleibt der Zahn­arzt­be­such für alle bezahl­bar.

Las­sen Sie sich nicht von KIG-Zif­fern ein­schrän­ken

Ob KIG 1, 2 oder 5: Für Eltern ist die Ein­stu­fung oft ein büro­kra­ti­sches Glücks­spiel, doch für das Kind geht es um mehr als nur Zah­len. Eine unbe­han­del­te Fehl­stel­lung – auch wenn sie “nur” in KIG 1 oder 2 fällt – kann das Selbst­be­wusst­sein und die Zahn­ge­sund­heit ein Leben lang beein­träch­ti­gen. Ver­las­sen Sie sich daher nicht allein auf die stren­gen Wirt­schaft­lich­keits-Kri­te­ri­en der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se.

Die Lösung ist ein­fach: Eine leis­tungs­star­ke Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung hebelt das star­re KIG-Sys­tem aus. Sie garan­tiert, dass Ihr Kind medi­zi­nisch best­mög­lich ver­sorgt wird – unab­hän­gig davon, in wel­che Schub­la­de der Kie­fer­or­tho­pä­de den Befund steckt.

Han­deln Sie recht­zei­tig: Da fast alle Tari­fe Gesund­heits­fra­gen stel­len oder War­te­zei­ten haben, ist der Abschluss vor der ers­ten Dia­gno­se ent­schei­dend. Sichern Sie Ihrem Kind jetzt den Zugang zu moder­nen, sanf­ten und ästhe­ti­schen Behand­lun­gen.

Häu­fi­ge Fra­gen

Gibt es War­te­zei­ten für Kie­fer­or­tho­pä­die

Das vari­iert je nach Tarif. Klas­si­sche Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen haben oft eine War­te­zeit von 8 Mona­ten, bevor Sie Leis­tun­gen ein­rei­chen kön­nen. Es gibt jedoch moder­ne Tari­fe, die auf die­se War­te­zeit ver­zich­ten und Sofort-Schutz bie­ten. Wich­tig: Auch bei Tari­fen ohne War­te­zeit gilt, dass die Fehl­stel­lung bei Ver­trags­ab­schluss noch nicht dia­gnos­ti­ziert oder ange­ra­ten sein darf (“lau­fen­de Ver­si­che­rungs­fäl­le” sind meist aus­ge­schlos­sen).

Um die Bei­trä­ge sta­bil zu hal­ten, begren­zen Ver­si­che­rer die Aus­zah­lungs­sum­men in den ers­ten 4 bis 5 Jah­ren nach Abschluss (z. B. max. 1.000 € im 1. Jahr, 2.000 € im 2. Jahr etc.). Unser Tipp: Ach­ten Sie dar­auf, dass die Staf­fel­be­trä­ge hoch genug sind oder bei unfall­be­ding­ten Behand­lun­gen ent­fal­len. Gute Tari­fe wie der Con­cor­dia Zahn Sorg­los bie­ten hier beson­ders fai­re Gren­zen, die auch frü­he Behand­lun­gen gut abde­cken.

Ja, das ist ein ent­schei­den­der Vor­teil gegen­über der Kas­se. Wäh­rend die GKV nur ein­fa­che Metall­bra­ckets vor­sieht (“Regel­ver­sor­gung”), erstat­ten gute Zusatz­ver­si­che­run­gen auch Mehr­kos­ten für ästhe­ti­sche Alter­na­ti­ven. Dazu gehö­ren unsicht­ba­re Zahn­schie­nen (Aligner/Invisalign), wei­ße Kera­mik­bra­ckets, ther­mo-elas­ti­sche Bögen oder die Lin­gu­al­tech­nik (innen­lie­gen­de Span­ge).

In der Regel läuft der Schutz bis zum Ende der medi­zi­nisch not­wen­di­gen Behand­lung. Kie­fer­or­tho­pä­die bei Kin­dern fin­det meist zwi­schen dem 9. und 14. Lebens­jahr statt. Soll­te eine Behand­lung über den 18. Geburts­tag hin­aus andau­ern, leis­ten gute Tari­fe wei­ter, sofern der Behand­lungs­be­ginn noch in die Min­der­jäh­rig­keit fiel. Für neue Behand­lun­gen im Erwach­se­nen­al­ter gel­ten oft ande­re Bedin­gun­gen.

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