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KIG Einstufung – Was zahlt die Krankenkasse?
Ab wann die gesetzliche Krankenkasse Kieferorthopädie übernimmt – und wann Sie selbst zahlen müssen
Die kieferorthopädische Indikationsgruppe – kurz KIG – entscheidet, ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für eine Zahnspange übernimmt. Dabei spielt nicht nur das Alter eine Rolle, sondern vor allem der Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Doch viele Eltern sind überrascht, wenn die Einstufung in KIG 1 oder 2 keine Leistung der Kasse auslöst. Umso wichtiger ist es, die Kriterien zu kennen – und rechtzeitig vorzusorgen, damit Ihr Kind die beste Behandlung erhält.
Das Wichtigste im Überblick
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KIG-Stufen im Überblick: Wann zahlt die Krankenkasse wirklich?
Die KIG-Einstufung (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) entscheidet, ob eine Zahn- oder Kieferfehlstellung medizinisch notwendig ist – und ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt. Die Einteilung erfolgt in fünf Schweregrade. Ab Stufe 3 übernehmen gesetzliche Kassen die Kosten, bei Stufe 1 und 2 zahlen Eltern die Behandlung selbst. Für eine faire Versorgung – aber auch mit finanziellen Herausforderungen. Die folgenden Tabs zeigen Ihnen, worauf es wirklich ankommt:
Die KIG-Einstufung ist ein standardisiertes Bewertungssystem für Zahn- und Kieferfehlstellungen. Es wurde 2003 eingeführt, um die medizinische Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung objektiv einordnen zu können. Die Einteilung erfolgt in fünf Stufen – von leichten, ästhetischen Fehlstellungen (KIG 1) bis hin zu gravierenden medizinischen Problemen (KIG 5).
Die Einstufung wird ausschließlich durch einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie vorgenommen. Dabei spielen z. B. die Abweichung der Bisslage, Fehlstellungen der Zähne oder funktionelle Einschränkungen eine Rolle. Wichtig: Die KIG dient nicht der Therapieplanung, sondern ausschließlich der Entscheidung, ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt.
KIG 1 und 2 beschreiben leichte oder ästhetisch relevante Fehlstellungen. Hierunter fallen etwa kleine Zahnlücken, leicht verdrehte Zähne, geringfügiger Engstand oder ein leicht abweichender Biss. Diese Behandlungen sind zwar medizinisch möglich – aber aus Sicht der GKV nicht zwingend notwendig.
Die Folge: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Behandlungen bei KIG 1 oder 2 nicht. Eltern müssen die vollständigen Kosten selbst tragen oder privat vorsorgen – zum Beispiel über eine Zahnzusatzversicherung für Kinder. Diese springt – je nach Tarif – auch bei KIG 1 oder 2 ein und übernimmt die Behandlungskosten ganz oder teilweise.
Typische Beispiele für KIG 1 & 2:
Leichte Frontzahnlücken ohne funktionelle Einschränkungen
Geringer Zahndrehstand
Engstand ohne Gefahr für Zahnfleisch oder Kieferknochen
Leicht offener Biss ohne Beeinträchtigung der Kaufunktion
Ab KIG 3 liegt eine medizinische Indikation vor. Diese Stufen beschreiben Fehlstellungen, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder sogar die Kiefergesundheit beeinträchtigen können. In diesen Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung – vorausgesetzt, die Behandlung beginnt vor dem 18. Lebensjahr.
KIG 3 bis 5 werden oft durch ausgeprägte Fehlbisse, tiefen Biss, offenen Biss, Überbiss oder Kreuzbiss definiert. Auch Verletzungen des Zahnfleisches durch Fehlstellungen oder stark eingeschränkte Kaufunktionen können zur Einstufung ab KIG 3 führen.
Wichtig: Der Kieferorthopäde muss einen Behandlungsplan bei der Krankenkasse einreichen. Erst mit Genehmigung wird die Kostenübernahme rechtswirksam. Eltern zahlen meist 20 % vor, erhalten diese jedoch nach erfolgreichem Abschluss zurück.
Typische Beispiele für KIG 3–5:
Frontzahn-Überbiss von mehr als 6 mm
Offener Biss mit beeinträchtigter Kaufunktion
Kreuzbiss mit Kiefergelenksbeteiligung
Zahnfehlstellungen mit drohender Zahnfleischverletzung
Kieferorthopädie bei Kindern & Erwachsenen
Wann lohnt sich eine Behandlung – und für wen?
Ob im Kindesalter oder im Erwachsenenleben: Kieferorthopädische Behandlungen können nicht nur die Ästhetik verbessern, sondern auch gesundheitliche Folgen wie Kiefergelenksbeschwerden, Sprachprobleme oder Zahnschäden vermeiden. Doch die Unterschiede zwischen Kinder- und Erwachsenentherapien sind groß – medizinisch, zeitlich und finanziell.
Während bei Kindern meist funktionelle Fehlstellungen im Fokus stehen, geht es bei Erwachsenen oft um langfristige Korrekturen oder ästhetische Verbesserungen. Hinzu kommt: Nur bei Kindern unter 18 zahlt die gesetzliche Krankenkasse – und auch nur bei medizinischer Notwendigkeit ab KIG 3. Erwachsene tragen die Kosten in der Regel selbst, es sei denn, eine schwere Kieferfehlstellung erfordert eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung.
Kieferorthopädie bei Kindern
- Behandlung meist zwischen dem 9. und 14. Lebensjahr, wenn das Kieferwachstum noch steuerbar ist
- Ziel: funktionelle und ästhetische Korrektur von Fehlbissen, Engständen oder Zahnwanderungen
- Verwendung herausnehmbarer oder festsitzender Zahnspangen
- Kassenleistung nur bei KIG 3 bis 5 – private Vorsorge daher bei leichten Fehlstellungen sinnvoll
Kieferorthopädie bei Erwachsenen
- Behandlung auch im fortgeschrittenen Alter möglich, aber meist aufwendiger
- Ziel: ästhetische Optimierung, funktionelle Rehabilitation, Prophylaxe bei CMD
- Aligner-Therapien, festsitzende Multibandapparaturen oder kombinierte Therapien
- Kostenübernahme durch die GKV nur bei medizinisch zwingender Notwendigkeit – z. B. in Verbindung mit operativen Eingriffen
- Private Zahnzusatzversicherungen bieten je nach Tarif auch für Erwachsene Erstattungen
Fazit: Je früher Fehlstellungen erkannt werden, desto einfacher und kostengünstiger ist die Therapie. Bei Erwachsenen sollte vor einer Behandlung immer eine fundierte Beratung erfolgen – auch hinsichtlich der finanziellen Absicherung durch eine passende Zusatzversicherung.
Private Absicherung bei KIG 1 & 2
Warum eine Zahnzusatzversicherung bei Kieferorthopädie so wichtig ist
Viele Eltern sind überrascht, wenn die Krankenkasse trotz erkennbarer Zahnfehlstellung keine Leistungen übernimmt. Der Grund: Bei KIG 1 und 2 – also leichten bis mäßigen Fehlstellungen – gilt keine medizinische Notwendigkeit im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. Die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen liegen dann komplett bei den Eltern. Hier kann eine passende Zahnzusatzversicherung entscheidend sein.
Zahnzusatzversicherungen mit Kieferorthopädie-Leistungen übernehmen – je nach Tarif – zwischen 60 % und 100 % der Kosten für Zahnspangen und begleitende Behandlungen. Wichtig ist dabei nicht nur die Höhe der Erstattung, sondern auch die Altersgrenze, zu der ein Kind versichert wird. In der Regel muss der Vertrag vor Behandlungsbeginn und möglichst früh – am besten vor dem 10. Lebensjahr – abgeschlossen werden.
Wann eine Zahnzusatzversicherung besonders sinnvoll ist:
Wenn eine KIG-1- oder KIG-2-Einstufung absehbar ist (z. B. durch Zahnarzt-Hinweis)
Wenn bereits Geschwister in Behandlung sind
Wenn Sie Wert auf hochwertige Spangenmaterialien (Keramikbrackets, Aligner etc.) legen
Wenn Sie frühzeitig finanziell vorsorgen möchten, um Kostenrisiken zu vermeiden
Worauf Sie beim Tarif achten sollten:
Explizite Erstattung bei KIG 1–2 auch ohne Vorleistung der GKV
Erstattungshöhe (mind. 80 % empfehlenswert)
Altersgrenzen für den Einschluss (ideal: ab Geburt bis ca. 18 Jahre)
Wartezeiten und Leistungsstaffelung in den ersten Versicherungsjahren
Klarheit, ob auch moderne Therapieformen (z. B. Aligner) abgedeckt sind
Anbieter | KIG 1–2 ohne Kasse | KIG 3–5 mit Kasse | Füllungen | PZR | Beitrag (10 Jahre) |
---|---|---|---|---|---|
Concordia Zahn Sorglos Empfehlung |
100 % bis 8.000 € | 100 % | 100 % | 275 €/Jahr | 12,82 € plus Elternteil |
UKV ZahnPRIVAT 100 Empfehlung |
100 % bis 5.000 € | 100 % bis 5.000 € | 100 % | 100 % | 20,73 € |
Allianz Mein Zahnschutz 100 | 100 % bis 3.000 € | 100 % bis 3.000 € | 100 % | 100 % | 17,47 € |
Münchener Verein ZahnGesund 100 | 65 % bis 5.000 € | 100 % bis 5.000 € | 100 % | 100 % / 2× Jahr | 13,30 € |
Janitos Ja dental 100 | 100 % bis 5.000 € | 100 % bis 2.500 € | 100 % | 100 % | 22,43 € |
Inter Z90 + Zpro | 80 % | 80 % bis 500 € je Kiefer | 90 % | 100 % / 1× KJ | 14,42 € |
ARAG DENT 100 | 90 % bis 2.000 € | 90 % bis 2.000 € | 100 % | 100 % / 2× Jahr | 20,29 € |
Signal Iduna ZahnTOPpur | 90 % | 90 % der Restkosten | 100 % | ❌ | 14,73 € |
ERGO KFO Sofort | 250 € | 50–75 % | 100 % | 100 % | 12,70 € |
Ergänzende Leistungen zur Kieferorthopädie
Kieferorthopädie – mehr als nur Zahnspangen
Die Kieferorthopädie ist oft nur ein Teil der zahnmedizinischen Versorgung. Für einen langfristigen Behandlungserfolg sind ergänzende Maßnahmen wie eine professionelle Zahnreinigung oder die Fissurenversiegelung wichtig. Sie helfen, Zahnschäden vorzubeugen – besonders bei Kindern mit Zahnspangen.
Kieferorthopädie
Ob herausnehmbare Spangen, feste Brackets oder unsichtbare Schienen – die moderne Kieferorthopädie bietet viele Möglichkeiten zur Zahn- und Kieferkorrektur. Frühbehandlungen bei Kindern und präzise Therapien bei Erwachsenen verbessern nicht nur die Zahnstellung, sondern auch die Kieferfunktion und das Kauen.
Zahnreinigung
Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) beugt effektiv Karies und Zahnfleischentzündungen vor – besonders wichtig bei festsitzenden Zahnspangen. Beläge und Verfärbungen lassen sich dabei gründlich entfernen. Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten ein- bis zweimal jährlich.
Fissurenversiegelung
Tiefe Rillen und Grübchen auf den Kauflächen der Backenzähne sind besonders anfällig für Karies. Die Fissurenversiegelung schützt diese Stellen zuverlässig – oft schon im frühen Schulalter. Gerade bei Kindern mit kieferorthopädischer Behandlung ist sie ein sinnvoller präventiver Zusatz.
KIG 1–2 – Wenn die Kasse nicht zahlt
Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung bei KIG?
Die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) entscheidet darüber, ob die gesetzliche Krankenkasse zahlt – oder nicht. Vor allem bei den KIG-Stufen 1 und 2 bleiben Familien oft auf hohen Kosten sitzen. Eine private Zusatzversicherung kann hier frühzeitig finanziell entlasten – je nach Tarif sogar ohne Wartezeit und mit voller Kostenübernahme.
Eine Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Kieferorthopädie lohnt sich besonders dann, wenn bereits im frühen Kindesalter Fehlstellungen erkannt werden – auch wenn noch keine Behandlungspflicht besteht. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nämlich nur bei den KIG-Stufen 3 bis 5 die Kosten. Bei KIG 1 und 2 gilt: medizinisch nicht notwendig – also keine Kassenleistung. Für Eltern bedeutet das, dass sie bei leichten bis mittleren Fehlstellungen wie Engständen, Lücken oder Kreuzbissen ohne Zusatzversicherung vollständig selbst zahlen müssen.
Ein starker Tarif kann genau hier greifen: Je nach Anbieter werden bis zu 100 % der Kosten für Zahnspangen, Retainer und sogar Begleitmaßnahmen übernommen – unabhängig von der KIG-Stufe. Auch Kinder, die zunächst KIG 1 eingestuft wurden, später aber eine aufwendigere Behandlung benötigen, profitieren davon.
Je jünger das Kind beim Abschluss, desto besser: Viele Versicherer verzichten bei einem frühzeitigen Einstieg auf Wartezeiten oder begrenzen diese auf wenige Monate. Hinzu kommt: Die Beiträge für Kinder bleiben über viele Jahre günstig, während der potenzielle Nutzen durch die hohe KFO-Erstattung besonders groß ist. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt sich nicht nur vor hohen Ausgaben, sondern stellt auch sicher, dass notwendige Behandlungen nicht aus Kostengründen hinausgezögert werden.
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung bei KFO
Was Sie schon immer über Kieferorthopädie & Zahnzusatzversicherung wissen wollten
Ab wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie?
Sobald beim Kind eine mögliche Zahn- oder Kieferfehlstellung festgestellt wird – auch wenn noch keine Behandlung nötig ist. Denn bei bestehender Behandlungsbedürftigkeit ist ein Neuabschluss oft nicht mehr möglich oder die Leistung wird ausgeschlossen.
Welche KIG-Stufen werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?
Die GKV übernimmt nur bei KIG 3 bis 5 die vollen Kosten. Bei KIG 1 oder 2 gelten die Fehlstellungen als zu gering – die Behandlung muss selbst bezahlt werden, es sei denn, eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt sie.
Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit für Kieferorthopädie?
Ja, einige Tarife bieten Leistungen für KFO sogar ohne Wartezeit an. Wichtig ist dabei, dass noch keine ärztliche Empfehlung für eine Behandlung vorliegt.
Was zahlt eine gute Zusatzversicherung bei Zahnspangen?
Je nach Tarif werden 80 % bis 100 % der Kosten übernommen – inklusive Funktionsanalyse, Retainer, Diagnostik oder Begleittherapien. Auch Mehrkosten für ästhetischere oder komfortablere Varianten können enthalten sein.
Werden auch Erwachsene bei Kieferorthopädie mitversichert?
Ja, es gibt Tarife mit KFO-Leistungen für Erwachsene – allerdings meist mit geringeren Erstattungen und oft nur bei medizinischer Notwendigkeit, etwa nach einem Unfall oder bei Kiefergelenkproblemen.
Kann ich mein Kind auch rückwirkend versichern?
Nein. Die Versicherung greift nur für zukünftige Behandlungen. Eine rückwirkende Erstattung bereits begonnener oder angeratener Maßnahmen ist ausgeschlossen.
Wie lange zahlt die Versicherung bei kieferorthopädischen Maßnahmen?
In der Regel bis zum Ende der medizinisch notwendigen Behandlung – meist bis zum 18. Lebensjahr. Einige Tarife bieten auch Schutz darüber hinaus, sofern die Behandlung vor Vertragsende begonnen wurde.
Was passiert, wenn mein Kind doch keine Zahnspange braucht?
Dann profitieren Sie trotzdem von anderen Leistungen der Zahnzusatzversicherung – etwa für professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung oder Füllungen. Viele Tarife bieten deutlich mehr als nur KFO-Schutz.
Typische Fehlstellungen im Überblick
3 häufige Befunde in der Kieferorthopädie
Nicht jede Zahnfehlstellung ist gleich – und nicht jede erfordert zwingend eine Behandlung. Dennoch zählen bestimmte Befunde wie Überbiss, Kreuzbiss oder Engstand zu den häufigsten Gründen für eine kieferorthopädische Therapie. Hier ein kurzer Überblick.
Überbiss
Ein Überbiss liegt vor, wenn die oberen Schneidezähne die unteren deutlich überragen. Dies kann zu funktionellen Problemen beim Kauen oder Sprechen führen und erhöht das Risiko für Zahnverletzungen. Korrekturen erfolgen meist mit festsitzenden Apparaturen oder Alignern.
Kreuzbiss
Beim Kreuzbiss beißen Zähne des Oberkiefers nicht wie üblich außen auf die des Unterkiefers, sondern nach innen. Das führt häufig zu asymmetrischem Kieferwachstum oder Kiefergelenkproblemen. Eine frühzeitige kieferorthopädische Behandlung ist hier besonders wichtig.
Engstand
Von Engstand spricht man, wenn die Zähne nicht ausreichend Platz im Kiefer haben und sich verschieben oder verdrehen. Dies kann die Zahnpflege erschweren und zu Karies oder Parodontitis führen. Die Korrektur erfolgt meist durch Zahnspangen oder Aligner.
Darauf sollten Sie vor dem Abschluss achten
Worauf beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie zu achten ist
Nicht jede Zahnzusatzversicherung deckt kieferorthopädische Behandlungen in gleichem Umfang ab – vor allem bei Kindern oder Jugendlichen mit KIG 1–2 ist eine gezielte Auswahl entscheidend. Neben dem Leistungsumfang zählen auch Wartezeiten, Altersgrenzen und Vertragsdetails zu den wichtigsten Auswahlkriterien.
Wenn eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden soll, um kieferorthopädische Behandlungen abzusichern, müssen mehrere Aspekte sorgfältig geprüft werden. Ein zentrales Kriterium ist, ob KFO-Leistungen überhaupt enthalten sind – insbesondere für Behandlungen bei KIG-Stufe 1 oder 2, die gesetzlich nicht übernommen werden. Gute Tarife leisten hier oft mehrere hundert bis tausend Euro, abhängig vom gewählten Leistungsniveau.
Zudem ist auf die Wartezeit zu achten: Viele Versicherer setzen eine Wartezeit von 8 Monaten an, bevor kieferorthopädische Leistungen in Anspruch genommen werden können. Tarife ohne Wartezeit oder mit verkürzter Wartefrist sind seltener, können aber bei rechtzeitiger Absicherung sinnvoll sein – etwa vor Beginn eines konkreten Behandlungsplans.
Ein weiteres Kriterium ist die Altersgrenze: Viele Zahnzusatzversicherungen bieten KFO-Leistungen nur bis zum Alter von 18 oder 21 Jahren an. Danach reduziert sich entweder die Leistung deutlich oder sie entfällt komplett. Wer sich für eine spätere Behandlung absichern möchte, muss gezielt nach Tarifen mit Leistungen im Erwachsenenalter suchen.
Auch die Erstattungshöhe unterscheidet sich teils erheblich. Während einfache Tarife 500–1.000 € erstatten, leisten hochwertige Verträge bis zu 2.000 € oder sogar unbegrenzt – oft gestaffelt über mehrere Jahre. Zu prüfen ist auch, ob die Erstattung pro Behandlungsfall oder pro Jahr gilt.
Abschließend sind die Vertragsdetails entscheidend: Gibt es Summenbegrenzungen? Erfolgt die Leistung auch bei bereits begonnenen Behandlungen? Werden private Aufbauten wie Retainer oder Aligner übernommen? Wie flexibel ist der Tarif kündbar? Diese Details finden sich meist nur im Kleingedruckten, haben aber einen großen Einfluss auf die tatsächliche Absicherung.
Wer sich umfassend absichern möchte, sollte deshalb Tarife sorgfältig vergleichen – am besten mithilfe eines Vergleichsrechners oder einer unabhängigen Beratung mit Blick auf die individuelle Situation des Kindes oder Erwachsenen.
Absicherung für Kinder, Familien & Zahnspangen
Frühzeitig vorsorgen – für ein gesundes Lächeln
Ob KIG-Stufe 1 oder aufwendige Zahnspange: Ohne passende Versicherungslösungen kann Kieferorthopädie schnell teuer werden. Mit durchdachter Absicherung für Kinder und Familien lassen sich hohe Eigenbeteiligungen vermeiden – ganz ohne Wartezeiten oder Gesundheitsfragen.
Zahnspangenversicherung
Die spezielle Zahnspangenversicherung deckt Leistungen ab, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt – vor allem bei KIG 1–2. Je nach Tarif werden bis zu 100 % der Kosten für festsitzende Spangen, Retainer und begleitende Maßnahmen übernommen. Ideal für Kinder im Wachstum.
Zahnzusatzversicherung Kinder
Die richtige Zahnzusatzversicherung schützt Kinderzähne von Anfang an – mit Leistungen für KFO, Zahnreinigung, Füllungen und Versiegelung. Gerade bei kieferorthopädischem Bedarf kann sie finanzielle Sicherheit schaffen und frühzeitig wichtige Behandlungen ermöglichen.
Zahnzusatzversicherung Familie
Eine Familienversicherung bietet gebündelten Schutz für Kinder und Erwachsene. Eltern profitieren von Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Prophylaxe, während Kinder bei Zahnspangen und Vorsorge abgesichert sind. So bleibt der Zahnarztbesuch für alle bezahlbar.
KIG-Einstufung verstehen – und richtig handeln
Die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) ist entscheidend dafür, ob gesetzliche Krankenkassen eine Zahnspangenbehandlung übernehmen. Nur bei den Schweregraden KIG 3 bis 5 besteht ein Leistungsanspruch – bei KIG 1 und 2 müssen Eltern oder Versicherte die Kosten vollständig selbst tragen. Gerade bei diesen leichten bis mittleren Fehlstellungen, die ästhetisch oder funktional dennoch relevant sind, kann eine passende Zahnzusatzversicherung eine große finanzielle Entlastung bieten.
Für viele Eltern ist nicht erkennbar, welche Einstufung das eigene Kind erhält – die Beratung beim Kieferorthopäden bringt hier Klarheit. Wird eine Behandlung empfohlen, lohnt sich eine frühzeitige Absicherung: Gute Tarife übernehmen je nach Anbieter mehrere hundert bis über zweitausend Euro – auch für Retainer, Aligner oder Zusatzleistungen, die über den Kassenstandard hinausgehen. Einige Tarife leisten sogar bei bereits begonnener oder geplanter Behandlung.
Auch für Erwachsene kann eine Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistungen sinnvoll sein – allerdings sind die Tarife seltener und die Leistungshöhen begrenzter. Wer hier Bedarf hat, sollte gezielt nach Tarifen mit Erwachsenenleistungen suchen und auf transparente Bedingungen achten.
Unterm Strich gilt: Wer mögliche Eigenanteile vermeiden will und gleichzeitig Wert auf eine hochwertige Versorgung legt, profitiert von einem individuellen Tarifvergleich. Die passende Zusatzversicherung sichert nicht nur das Lächeln, sondern auch den Geldbeutel.
häufige Fragen
Was zahlt die Krankenkasse bei Kieferorthopädie?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nur bei schweren Fehlstellungen – konkret bei KIG 3, 4 oder 5. Dabei werden 80 % der Kosten (bei mehreren Kindern 90 %) zunächst gezahlt, der Rest nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Für Erwachsene wird nur in Ausnahmefällen geleistet, z. B. bei kombiniert kieferchirurgischen Eingriffen.
Wann ist eine Zahnzusatzversicherung bei KIG sinnvoll?
Eine Zusatzversicherung lohnt sich besonders bei KIG 1 oder 2 – also bei leichten bis mittleren Fehlstellungen, die nicht von der Kasse übernommen werden. Auch für Leistungen wie Keramikbrackets, unsichtbare Spangen oder Retainer kann sich ein Tarif mit KFO-Leistungen lohnen – vor allem bei Kindern und Jugendlichen.
Was ist der Unterschied zwischen KIG 2 und KIG 3?
KIG 2 beschreibt eine leichte Fehlstellung ohne funktionelle Beeinträchtigung – die Krankenkasse übernimmt hier keine Behandlungskosten. KIG 3 dagegen gilt als behandlungsbedürftig: Es liegt eine funktionelle Einschränkung vor, wodurch eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse möglich wird.
Welche Zusatzversicherung zahlt bei KIG 1?
Nur wenige Zahnzusatzversicherungen übernehmen Kosten bei KIG 1. Tarife mit Leistungen für alle KIG-Stufen – idealerweise ohne Wartezeit – bieten sich hier an. Achten Sie auf klare Angaben zu Leistungsgrenzen, Erstattungssätzen und Ausschlüssen. Ein gezielter Vergleich hilft, passende Anbieter zu finden, die auch bei leichten Fehlstellungen leisten.