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Zahnspangenversicherung
Frühzeitig absichern – hohe KFO-Kosten vermeiden
Viele kieferorthopädische Behandlungen sind teuer – und längst nicht alles wird von der Krankenkasse übernommen. Eine Zahnspangenversicherung schützt Sie zuverlässig vor hohen Eigenanteilen bei festen oder losen Zahnspangen, KIG-Leistungen und Zusatzbehandlungen. Besonders bei Kindern kann sich ein rechtzeitiger Abschluss lohnen, um medizinisch notwendige Maßnahmen lückenlos abzusichern – auch bei höherwertigen Alternativen wie Keramikbrackets oder Invisalign Teen.
Das Wichtigste im Überblick
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Für wen lohnt sich eine Zahnspangenversicherung?
Viele Eltern sind überrascht, wenn sie erfahren, dass ihre Krankenkasse nur bestimmte kieferorthopädische Behandlungen übernimmt – und auch das nur bei einer Einstufung in die KIG-Stufen 3 bis 5. Alles darunter muss privat bezahlt werden. Besonders für KIG 1–2, höherwertige Behandlungsformen oder ästhetische Varianten wie Invisalign bleibt man ohne Zusatzversicherung schnell auf mehreren Tausend Euro Kosten sitzen. Eine Zahnspangenversicherung sichert genau diese Lücken ab – und lohnt sich besonders bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen in bestimmten Fällen.
Eine Zahnspangenversicherung lohnt sich immer dann, wenn mit einer kieferorthopädischen Behandlung zu rechnen ist – insbesondere bei Kindern im Schulalter. Der Grund: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur dann die Kosten, wenn eine schwere Fehlstellung vorliegt und das Kind in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5 eingestuft wird. Leichte bis mittlere Fehlstellungen der KIG-Stufen 1 und 2 – die dennoch medizinisch sinnvoll sind – bleiben unversichert. Auch beliebte Behandlungsmethoden wie durchsichtige Schienen (z. B. Invisalign Teen) oder unauffällige Keramikbrackets werden von der Kasse grundsätzlich nicht übernommen.
Ohne Zahnspangenversicherung müssen Eltern mit Eigenanteilen zwischen 1.500 und 6.000 Euro rechnen – je nach Art und Dauer der Behandlung. Wer frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistungen abschließt, kann diese Kosten deutlich reduzieren oder ganz vermeiden. Besonders wichtig: Die meisten Versicherer leisten nur, wenn beim Abschluss noch keine Empfehlung für eine Zahnspange vorliegt. Ein rechtzeitiger Abschluss – am besten vor dem 10. Lebensjahr – sichert also den vollen Versicherungsschutz und verhindert spätere Leistungsausschlüsse.
Die Zahnspangenversicherung übernimmt – je nach Tarif – eine Vielzahl an Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Neben klassischen Metallbrackets werden häufig auch modernere, komfortablere und ästhetischere Alternativen bezahlt, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Wichtig ist dabei, wie hoch die maximale Erstattung und ob eine Begrenzung auf bestimmte KIG-Stufen besteht.
Zu den typischen Leistungen zählen:
Kostenübernahme bei KIG 1–2 (gesetzlich nicht abgesichert)
Zusätzliche Leistungen bei KIG 3–5, z. B. privatärztliche Mehrkosten
Erstattung hochwertiger Alternativen wie:
Keramikbrackets
Lingualtechnik (innenliegende Zahnspangen)
Invisalign (durchsichtige Schienen)
Kostenübernahme bei Erwachsenen, sofern medizinisch notwendig
Zuschüsse zu Diagnostik (z. B. Funktionsanalyse) und Retentionsmaßnahmen
Leistungen auch bei laufender Behandlung (tarifabhängig, meist mit Wartezeit)
Einige Tarife erstatten 60–100 % der Kosten bis zu bestimmten Höchstgrenzen (z. B. 2.000 bis 4.000 Euro). Je früher der Abschluss erfolgt, desto breiter ist die Leistungsabdeckung – insbesondere, wenn noch keine KFO-Empfehlung vorliegt.
Die Kosten einer Zahnspangenversicherung hängen vom Eintrittsalter, dem gewählten Leistungsumfang und der Tarifstruktur ab. Für Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren beginnen gute Tarife bereits ab ca. 12 bis 15 Euro monatlich. Bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen liegen die Beiträge – je nach Anbieter und Leistungsniveau – oft zwischen 15 und 30 Euro monatlich.
Wichtig zu wissen:
Die Beiträge steigen bei Zahnspangenversicherungen meist automatisch mit dem erreichen des Erwachsenenalters. Entscheidend ist, ob bei Vertragsabschluss bereits eine kieferorthopädische Diagnose vorliegt. In diesem Fall lehnen viele Versicherer die Aufnahme ab oder schließen KFO-Leistungen explizit aus.
Dem gegenüber stehen Behandlungskosten zwischen 1.500 und 6.000 Euro – abhängig von:
KIG-Stufe (1–5)
Behandlungsdauer (meist 2–4 Jahre)
Art der Zahnspange (z. B. Brackets vs. Invisalign)
Eigenbeteiligung durch die gesetzliche Kasse
Wer frühzeitig eine Zahnspangenversicherung abschließt, sichert sich damit nicht nur eine gute Leistung, sondern auch einen deutlich höheren finanziellen Vorteil im Ernstfall.
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) wurden eingeführt, um die Schwere einer Zahn- oder Kieferfehlstellung zu klassifizieren. Sie entscheiden darüber, ob und in welchem Umfang die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Behandlungskosten übernimmt.
Die fünf Stufen im Überblick:
Stufe | Beschreibung |
---|---|
KIG 1 | Leichte Fehlstellungen → rein ästhetisch, medizinisch nicht zwingend – keine Kassenleistung |
KIG 2 | Geringe Fehlstellungen mit möglicher medizinischer Relevanz → z. B. Engstand, Lückenstand – keine Kassenleistung |
KIG 3 | Mittlere Fehlstellungen → z. B. Tiefbiss, offener Biss – Kassenleistung abgedeckt |
KIG 4 | Schwere Fehlstellungen → z. B. Rückbiss, Kreuzbiss – Kassenleistung abgedeckt |
KIG 5 | Sehr schwere Fehlstellungen → erhebliche funktionelle Beeinträchtigungen – Kassenleistung abgedeckt |
Wichtig: Die GKV zahlt ausschließlich ab KIG 3 und nur für die einfachste medizinisch notwendige Standardversorgung. Wer ästhetische Korrekturen oder moderne Zahnspangen wünscht – oder bei KIG 1–2 versorgt werden soll –, muss die Kosten selbst tragen. Genau hier greift eine gute Zahnspangenversicherung und schließt diese Lücke zuverlässig.
Die meisten Zahnspangenversicherungen sehen eine Wartezeit von 6 bis 8 Monaten vor. Das bedeutet: Erst nach Ablauf dieser Zeit beginnt die Erstattung kieferorthopädischer Leistungen. Behandlungen, die vor oder während der Wartezeit begonnen oder ärztlich angeraten wurden, sind in der Regel nicht versichert.
Die wichtigsten Fakten zur Wartezeit:
Beginn: direkt ab Versicherungsstart
Dauer: meist 8 Monate (vereinzelt 6 Monate)
Ausnahmefälle: einige Tarife leisten bei Unfällen auch ohne Wartezeit
Ausschluss: alle vorbereitenden Maßnahmen wie Diagnostik oder Heil- und Kostenplan vor Ablauf der Wartezeit sind nicht mitversichert
Begrenzte Leistungen in den ersten Jahren
Unabhängig von der Wartezeit setzen viele Versicherer zusätzlich eine Leistungsstaffel ein. Diese regelt, wie viel in den ersten Versicherungsjahren maximal erstattet wird – typischerweise so:
1. Jahr: max. 500 €
1.–2. Jahr: max. 1.000 €
ab 3. Jahr: unbegrenzte Erstattung oder höhere Summen (tarifabhängig)
Die Staffel dient dazu, hohe Kosten direkt nach Vertragsbeginn zu vermeiden. Für Versicherte bedeutet das: Auch wenn die Wartezeit erfüllt ist, kann die volle Kostenerstattung erst im dritten Jahr greifen.
Wer frühzeitig abschließt – idealerweise vor dem ersten Kieferorthopädie-Termin – sichert sich nicht nur den Versicherungsschutz ohne Leistungsausschluss, sondern umgeht auch die finanziellen Begrenzungen der Leistungsstaffel, wenn die Behandlung startet.
Was spricht für – und was gegen eine Zahnspangenversicherung?
Vorteile und Nachteile im Überblick
Eine Zahnspangenversicherung kann Familien vor hohen Behandlungskosten schützen. Gleichzeitig ist sie kein Muss für jeden – und muss zum Timing, Bedarf und zur familiären Situation passen.
Zahnspangenbehandlungen zählen zu den teuersten kieferorthopädischen Leistungen bei Kindern und Jugendlichen. Gerade bei höhergradigen Fehlstellungen oder ästhetisch gewünschten Zusatzleistungen können Eigenbeteiligungen von mehreren tausend Euro entstehen. Eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie schützt hier zuverlässig – vorausgesetzt, sie wird frühzeitig abgeschlossen und passt zum individuellen Bedarf.
Zu den größten Vorteilen zählen:
- Kostensicherheit: Bei Behandlungen ab KIG 3 übernimmt die gesetzliche Kasse nur die Standardversorgung – hochwertige Zusatzleistungen müssen selbst gezahlt werden. Eine Zahnspangenversicherung deckt diese oft zu 80–100 % ab.
- Privatleistungen mitversichert: Ob unauffällige Brackets, schonendere Methoden oder moderne Aligner – viele Versicherungen erstatten privatärztliche Extras, die über den GKV-Standard hinausgehen.
- Schutz bei Unfall: Einige Tarife übernehmen auch Kosten für Kieferorthopädie nach Unfällen – unabhängig von KIG-Einstufung.
- Beitragssicherheit über Jahre: Wird die Versicherung frühzeitig abgeschlossen, bleiben Beiträge in vielen Fällen bis zum Ende der Behandlung stabil.
Allerdings gibt es auch Einschränkungen und Nachteile:
- Wartezeit und Staffel: Die Erstattung beginnt oft erst nach 6–8 Monaten und ist in den ersten Jahren begrenzt. Wer zu spät abschließt, profitiert oft nicht mehr.
- Keine Leistung bei bereits geplanter Behandlung: Ist die Kieferorthopädie schon angeraten oder begonnen, lehnen die meisten Versicherungen eine Leistung ab.
- Unklare Notwendigkeit: Nicht jedes Kind braucht später eine Zahnspange. Ein frühzeitiger Abschluss kann daher auch umsonst sein – sofern nie eine Behandlung nötig wird.
Zahnspangenbehandlungen zählen zu den teuersten kieferorthopädischen Leistungen bei Kindern und Jugendlichen. Gerade bei höhergradigen Fehlstellungen oder ästhetisch gewünschten Zusatzleistungen können Eigenbeteiligungen von mehreren tausend Euro entstehen. Eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie schützt hier zuverlässig – vorausgesetzt, sie wird frühzeitig abgeschlossen und passt zum individuellen Bedarf.
Wie läuft eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern eigentlich ab?
KFO-Ablauf Schritt für Schritt erklärt
Ob Zahnfehlstellung, Überbiss oder Engstand: Eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern erfolgt in mehreren Phasen – von der Erstdiagnose bis zur Nachsorge. Wer den Ablauf kennt, kann gezielt planen, Kosten besser einschätzen und die richtige Versicherungslösung wählen.
Ein typischer Behandlungsablauf umfasst folgende Schritte:
Erstuntersuchung beim Kieferorthopäden
Ab ca. 6 Jahren (oft bei Überweisung durch den Zahnarzt) wird die Zahnstellung überprüft. Besteht ein Verdacht auf behandlungsbedürftige Fehlstellungen, erfolgt die Einstufung nach KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen).
KIG-Einstufung und Heil- und Kostenplan (HKP)
Bei KIG 1–2 zahlt die GKV nichts – bei KIG 3–5 wird eine Basisversorgung übernommen. Der Kieferorthopäde erstellt den Heil- und Kostenplan mit allen medizinischen und ggf. privaten Leistungen.
Genehmigung durch die Krankenkasse
Der HKP wird bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht. Nur bei KIG 3–5 wird die Standardbehandlung (mit Eigenanteil) übernommen. Private Zusatzleistungen müssen separat bezahlt oder über eine Zahnspangenversicherung abgesichert werden.
Behandlungsbeginn – meist zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr
Die Behandlung startet mit der Einsetzung einer festen oder losen Spange – je nach Fehlstellung und Entwicklungsstand. Die Behandlungsdauer beträgt im Schnitt 2 bis 4 Jahre.
Regelmäßige Kontrollen und Anpassungen
Alle 4–8 Wochen finden Termine zur Kontrolle, Justierung und ggf. zur Dokumentation des Fortschritts statt. Hier entstehen oft Zusatzkosten (z. B. hochwertige Brackets, Retainer), die nicht von der GKV übernommen werden.
Retention – das Halten des Ergebnisses
Nach Abschluss der aktiven Behandlung wird häufig ein Retainer (festsitzend oder lose) eingesetzt, um das Ergebnis dauerhaft zu stabilisieren. Auch hier tragen viele Eltern die Kosten selbst, sofern keine Zahnzusatzversicherung besteht.
Wichtig für Eltern:
Der ideale Zeitpunkt für eine Zahnspangenversicherung ist vor der ersten KIG-Diagnose. Nur dann leistet der Versicherer in vollem Umfang – inklusive Privatleistungen und moderner Behandlungsalternativen wie Aligner oder selbstligierenden Brackets.
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Häufige Fragen und Antworten
Was Sie schon immer über die Zahnspangenversicherung wissen wollten
Übernimmt die Zahnspangenversicherung auch Retainer?
Ja, viele gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen festsitzende und herausnehmbare Retainer, wenn diese medizinisch notwendig sind und im Heil- und Kostenplan enthalten sind. Der genaue Leistungsumfang hängt vom Tarif ab.
Lohnt sich eine Zahnspangenversicherung auch bei geringem Fehlstand?
Bei leichteren Zahnfehlstellungen (KIG 1–2) übernimmt die gesetzliche Kasse keine Kosten. In diesen Fällen ist eine Zahnspangenversicherung oft besonders sinnvoll – denn privat muss sonst alles selbst gezahlt werden.
Gibt es Zahnspangenversicherungen ohne Wartezeit?
Ja, einzelne Anbieter verzichten auf eine Wartezeit – meist gegen höhere Beiträge oder bei Unfallbehandlungen. Tarife ohne Wartezeit sollten sorgfältig geprüft werden, da oft Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren bestehen.
Ist eine Zahnspangenversicherung auch für Jugendliche ab 14 oder 15 sinnvoll?
Wenn die Behandlung noch nicht empfohlen oder begonnen wurde, kann sich ein Abschluss lohnen. Je jünger, desto besser – da Wartezeit und Leistungsstaffel dann vor Behandlungsbeginn erfüllt sind.
Welche Kosten entstehen ohne Zusatzversicherung?
Ohne Versicherung können mehrere Tausend Euro an Eigenanteil entstehen – je nach Fehlstellung, Spange und Zusatzleistungen (z. B. Retainer, Keramikbrackets). Eine gute Zahnspangenversicherung deckt hier 80–100 % der Kosten ab.
Wie lange muss die Versicherung laufen?
Eine Kündigung ist meist frühestens nach zwei Jahren möglich. Empfehlenswert ist es, die Versicherung bis zum Abschluss der Behandlung aufrechtzuerhalten – das kann 3 bis 5 Jahre dauern.
Worauf Sie beim Abschluss einer Zahnspangenversicherung achten sollten
Darauf kommt es bei der Tarifwahl wirklich an
Viele Tarife versprechen hohe Leistungen, doch bei genauerem Hinsehen gibt es erhebliche Unterschiede. Wer auf die falschen Details verzichtet, riskiert später hohe Eigenbeteiligungen oder gar eine Leistungsverweigerung.
Damit das nicht passiert, sollten Sie beim Abschluss einer Zahnspangenversicherung folgende Punkte im Blick behalten.
Eine gute Zahnspangenversicherung sollte nicht nur die Höhe der Erstattung absichern, sondern auch den Zeitpunkt und Umfang der Leistung klar regeln. Achten Sie insbesondere darauf, dass die Behandlung noch nicht begonnen oder ärztlich empfohlen wurde – sonst besteht in der Regel kein Anspruch auf Erstattung. Wichtig ist außerdem, ob die KIG-Stufen 1 und 2 abgedeckt sind, da diese nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen werden.
Zudem lohnt sich ein Blick auf die Materialkosten: Werden nur Standardleistungen übernommen oder auch hochwertige Alternativen wie Keramikbrackets oder unsichtbare Spangen (Aligner)? Auch der Retainer nach der Behandlung sollte idealerweise mitversichert sein. Ein oft unterschätzter Punkt ist die sogenannte Leistungsstaffel in den ersten Versicherungsjahren: Hier kann es vorkommen, dass trotz hoher Prozentsätze nur begrenzte Summen erstattet werden – ein genaues Lesen der Bedingungen lohnt sich.
Vergleichen Sie außerdem, ob der Anbieter auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet und ob die Versicherung ohne Wartezeit abgeschlossen werden kann. Gerade letzteres klingt verlockend, ist aber häufig mit Einschränkungen verbunden – beispielsweise durch niedrige Höchstgrenzen oder Ausschlüsse im ersten Jahr.
Kurz gesagt: Eine gute Zahnspangenversicherung erkennt man an transparenten Bedingungen, einem breiten Leistungsspektrum, einem fairen Beitrag – und daran, dass sie zu Ihrer individuellen Familiensituation passt.
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Für wen lohnt sich eine Zahnspangenversicherung?
Eine Zahnspangenversicherung ist vor allem für Kinder und Jugendliche sinnvoll, bei denen eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig werden kann – etwa bei Fehlstellungen, Engständen oder Kieferproblemen.
Da gesetzliche Krankenkassen nur in den KIG-Stufen 3 bis 5 zahlen und auch dann längst nicht alle Kosten übernehmen, hilft eine private Zusatzversicherung dabei, finanzielle Lücken zu schließen. Sie deckt je nach Tarif auch moderne Behandlungsmethoden wie unsichtbare Spangen, hochwertige Materialien oder Retainer ab – oft auch dann, wenn die gesetzliche Kasse gar nicht leistet (z. B. bei KIG 1–2).
Entscheidend für den Abschluss sind der Zeitpunkt (möglichst früh), das Alter des Kindes sowie die Tarifdetails wie Wartezeit, Leistungsstaffel und Höchstsummen. Wer eine umfassende Versorgung ohne finanzielle Überraschungen möchte, trifft mit einer Zahnspangenversicherung die richtige Wahl – besonders in Kombination mit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder.
häufige Fragen
Was kostet eine Zahnspangenversicherung im Monat?
Je nach Tarif und Leistungsumfang liegen die monatlichen Beiträge meist zwischen 9 und 15 Euro für Kinder. Entscheidend sind Alter, gewünschte Leistungen und ob weitere Bausteine (z. B. Zahnbehandlungen) integriert sind.
Welche Zahnspangen zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Die GKV übernimmt Standard-Zahnspangen nur bei KIG 3 bis 5 und in einfacher Ausführung. Mehrkosten für Materialien, Komfort oder ästhetische Lösungen müssen privat getragen werden.
Wann sollte man eine Zahnspangenversicherung abschließen?
Am besten vor dem ersten kieferorthopädischen Befund bzw. vor einer ärztlichen Empfehlung. Eine laufende oder angeratene Behandlung ist in der Regel nicht mehr versicherbar.
Übernimmt die Zahnspangenversicherung auch unsichtbare Zahnspangen?
Viele hochwertige Tarife decken auch Keramik‑, Lingual- oder Aligner-Spangen ab – unabhängig von einer KIG-Einstufung. Wichtig ist, die Leistungen im Detail zu vergleichen.