Zahn­span­gen Ver­si­che­rung für Kin­der — Kos­ten absi­chern, bevor es teu­er wird

Was gesetz­li­che Kas­sen zah­len – und wann sich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung wirk­lich lohnt

Lächelndes Teenager-Mädchen mit Zahnspange im Freien – symbolisiert die Bedeutung einer Zahnspangenversicherung für Kinder und Jugendliche.

Kas­sen­leis­tung vs. Wunsch­be­hand­lung: War­um Eltern oft tau­sen­de Euro drauf­zah­len

Fast jedes zwei­te Kind benö­tigt heu­te eine Zahn­span­ge. Doch der Schock folgt oft beim Kie­fer­or­tho­pä­den: Die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se (GKV) ent­schei­det streng nach Schwe­re­grad (KIG 1–5) und zahlt oft gar nicht oder nur für die ein­fachs­te Basis-Ver­sor­gung (“Kas­sen­ge­stell”).

Wer für sein Kind moder­ne, sanf­te Metho­den möch­te – wie unsicht­ba­re Zahn­schie­nen (Ali­gner), Mini­bra­ckets oder fest­sit­zen­de Retai­ner –, wird ohne Zusatz­ver­si­che­rung schnell mit Rech­nun­gen von 2.000 € bis 6.000 € kon­fron­tiert. Unse­re Spe­zi­al-Tari­fe schlie­ßen genau die­se Lücke: Sie leis­ten bis zu 100 % Erstat­tung, egal ob die Kas­se “Nein” sagt (KIG 1–2) oder Sie ein­fach nur die bes­te Qua­li­tät für Ihr Kind wol­len.

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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Für wen lohnt sich eine Zahn­span­gen Ver­si­che­rung?

Vie­le Eltern sind über­rascht, wenn sie erfah­ren, dass ihre Kran­ken­kas­se nur bestimm­te kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen über­nimmt – und auch das nur bei einer Ein­stu­fung in die KIG-Stu­fen 3 bis 5. Alles dar­un­ter muss pri­vat bezahlt wer­den. Beson­ders für KIG 1–2, höher­wer­ti­ge Behand­lungs­for­men oder ästhe­ti­sche Vari­an­ten wie Invi­sa­lign bleibt man ohne Zusatz­ver­si­che­rung schnell auf meh­re­ren Tau­send Euro Kos­ten sit­zen. Eine Zahn­span­gen­ver­si­che­rung sichert genau die­se Lücken ab – und lohnt sich beson­ders bei Kin­dern und Jugend­li­chen, aber auch bei Erwach­se­nen in bestimm­ten Fäl­len.

Wann ist eine Zahn­span­gen-Ver­si­che­rung für Kin­der wirk­lich sinn­voll?

Vie­le Eltern sind über­rascht, wenn sie erfah­ren, dass die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen bezahlt – etwa bei schwe­ren Fehl­stel­lun­gen ab KIG-Stu­fe 3. Alle ande­ren Leis­tun­gen, ins­be­son­de­re bei KIG 1–2, müs­sen pri­vat getra­gen wer­den. Das gilt auch für hoch­wer­ti­ge Behand­lungs­for­men wie Invi­sa­lign oder Kera­mik­bra­ckets.

Eine Zahn­span­gen-Ver­si­che­rung schließt genau die­se Ver­sor­gungs­lü­cken. Sie lohnt sich ins­be­son­de­re für Kin­der im Schul­al­ter – also bevor eine Zahn­fehl­stel­lung dia­gnos­ti­ziert oder eine Behand­lung ange­ra­ten wur­de. Nur dann greift der Ver­si­che­rungs­schutz unein­ge­schränkt.

Typi­sche Vor­tei­le der Zahn­span­gen-Ver­si­che­rung:

  • Schutz vor Eigen­an­tei­len von meh­re­ren Tau­send Euro

  • Leis­tun­gen auch bei ästhe­tisch gewünsch­ten Behand­lungs­for­men

  • Erstat­tung hoch­wer­ti­ger Mate­ria­li­en und Zusatz­leis­tun­gen

  • Früh­zei­ti­ger Ein­stieg sichert vol­le Leis­tung ohne Aus­schlüs­se

👉 Tipp: Ein Abschluss vor dem 10. Lebens­jahr sichert sowohl nied­ri­ge Bei­trä­ge als auch maxi­ma­le Leis­tung – bevor eine KFO-Emp­feh­lung doku­men­tiert ist.

Wel­che Leis­tun­gen über­nimmt die Zahn­span­gen-Ver­si­che­rung?

Je nach Tarif deckt eine Zahn­span­gen-Ver­si­che­rung deut­lich mehr ab als die GKV – vor allem dann, wenn es um Kom­fort, Ästhe­tik oder früh­zei­ti­ge Fehl­stel­lun­gen geht. Wich­tig ist: Nicht jeder Tarif bie­tet die glei­chen Leis­tun­gen. Ach­ten Sie daher auf kon­kre­te Leis­tungs­be­schrei­bun­gen.

Typi­sche Leis­tun­gen im Über­blick:

KIG 1–2: Erstat­tung auch bei leich­ten Fehl­stel­lun­gen, die gesetz­lich nicht abge­si­chert sind

KIG 3–5: Über­nah­me von Mehr­kos­ten über die GKV-Regel­ver­sor­gung hin­aus

Moder­ne Behand­lungs­for­men:

  • Kera­mik­bra­ckets (zahn­far­ben)
  • Lin­gu­al­tech­nik (innen­lie­gen­de Span­gen)
  • Invi­sa­lign / Clear Ali­gner (her­aus­nehm­bar, durch­sich­tig)

Kos­ten­über­nah­me bei Erwach­se­nen, sofern medi­zi­nisch not­wen­dig

Zuschüs­se zur Dia­gnos­tik (z. B. Funk­ti­ons­ana­ly­sen)

Zuschüs­se trotz lau­fen­der Behand­lung (ver­ein­zelt, bei Unfall oder Spe­zi­al­ta­ri­fen)

Eini­ge Tari­fe leis­ten bis zu 4.000 Euro oder mehr wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit – abhän­gig vom Leis­tungs­um­fang. Je frü­her abge­schlos­sen, des­to höher die Leis­tungs­chan­ce.

Was kos­tet eine Zahn­span­gen-Ver­si­che­rung – und wie hoch sind die Behand­lungs­kos­ten?

Die monat­li­chen Bei­trä­ge hän­gen vom Ein­tritts­al­ter, dem Leis­tungs­um­fang und dem Anbie­ter ab. Für Kin­der zwi­schen 5 und 10 Jah­ren star­ten leis­tungs­star­ke Tari­fe bereits ab ca. 12–15 Euro. Bei Jugend­li­chen oder Erwach­se­nen stei­gen die Bei­trä­ge – oft auf 20–30 Euro monat­lich.

Wich­tig zu wis­sen: Die Bei­trä­ge stei­gen, wenn beim Abschluss bereits eine Dia­gno­se oder eine Emp­feh­lung zur Behand­lung vor­liegt – oder die KFO-Leis­tung vom Ver­si­che­rer aus­ge­schlos­sen wird.

Rechen­bei­spie­le für typi­sche Behand­lungs­kos­ten:

  • KIG-Stu­fe 1–2: ca. 1.500–3.000 € (kom­plett pri­vat zu zah­len)

  • KIG-Stu­fe 3–5 mit Mehr­leis­tun­gen: 3.000–6.000 €

  • Invi­sa­lign / Ali­gner: bis 6.000 €

  • Lin­gu­al­tech­nik: bis 10.000 €

👉 Ein frü­her Abschluss sichert nicht nur Bei­trä­ge, son­dern auch eine deut­lich bes­se­re Kos­ten­über­nah­me im Leis­tungs­fall.

Was bedeu­ten die KIG-Stu­fen bei Zahn­fehl­stel­lun­gen?

Die „Kie­fer­or­tho­pä­di­schen Indi­ka­ti­ons­grup­pen“ (KIG) regeln, wann die GKV zahlt – und wann Eltern selbst zah­len müs­sen. Sie wer­den bei jeder Dia­gno­se durch den Kie­fer­or­tho­pä­den ver­ge­ben.

Die fünf Stu­fen im Über­blick:

Stu­fe Beschrei­bung
KIG 1 Leich­te Fehl­stel­lun­gen → rein ästhe­tisch, medi­zi­nisch nicht zwin­gend – kei­ne Kas­sen­leis­tung
KIG 2 Gerin­ge Fehl­stel­lun­gen mit mög­li­cher medi­zi­ni­scher Rele­vanz → z. B. Eng­stand, Lücken­stand – kei­ne Kas­sen­leis­tung
KIG 3 Mitt­le­re Fehl­stel­lun­gen → z. B. Tief­biss, offe­ner Biss – Kas­sen­leis­tung abge­deckt
KIG 4 Schwe­re Fehl­stel­lun­gen → z. B. Rück­biss, Kreuz­biss – Kas­sen­leis­tung abge­deckt
KIG 5 Sehr schwe­re Fehl­stel­lun­gen → erheb­li­che funk­tio­nel­le Beein­träch­ti­gun­gen – Kas­sen­leis­tung abge­deckt

👉 Eine Zahn­span­gen-Ver­si­che­rung ist vor allem bei KIG 1–2 wich­tig – denn hier gibt es kei­ne gesetz­li­che Leis­tung, auch wenn medi­zi­ni­scher Bedarf besteht.

Wor­auf muss ich bei der Tarif­wahl ach­ten – War­te­zeit, Staf­fe­lung & Bedin­gun­gen

Die meis­ten Zahn­span­gen-Ver­si­che­run­gen ent­hal­ten eine War­te­zeit von 6 bis 8 Mona­ten. In die­ser Zeit besteht noch kein Leis­tungs­an­spruch. Auch vor Beginn der War­te­zeit begon­ne­ne Behand­lun­gen sind grund­sätz­lich nicht ver­si­chert.

Wich­ti­ge Ver­trags­be­din­gun­gen im Über­blick:

  • War­te­zeit: meist 8 Mona­te (ver­ein­zel­te Tari­fe mit 6 Mona­ten)

  • Kei­ne Leis­tung, wenn bereits eine Emp­feh­lung oder ein Heil- und Kos­ten­plan vor­liegt

  • Aus­nah­me­fäl­le: Unfall­be­ding­te Behand­lun­gen – tarif­ab­hän­gig

  • Leis­tungs­staf­fel in den ers­ten Jah­ren:
    • Jahr: max. 500 €
    • 1.–2. Jahr: max. 1.000 €
    • Ab 3. Jahr: unbe­grenz­te Erstat­tung (tarif­ab­hän­gig)

👉 Emp­feh­lung: Schlie­ßen Sie den Ver­trag vor dem ers­ten Besuch beim Kie­fer­or­tho­pä­den ab – so umge­hen Sie Leis­tungs­aus­schlüs­se und pro­fi­tie­ren von vol­lem Schutz.

Was spricht für und was gegen eine Zahn­span­gen­ver­si­che­rung?

Vor­tei­le und Nach­tei­le einer Zahn­span­gen-Ver­si­che­rung im Über­blick

Eine Zahn­span­gen-Ver­si­che­rung kann Eltern vor hohen Eigen­be­tei­li­gun­gen schüt­zen, die bei kie­fer­or­tho­pä­di­schen Behand­lun­gen ent­ste­hen – ins­be­son­de­re dann, wenn die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) nicht oder nur teil­wei­se leis­tet. Gera­de bei Kin­dern und Jugend­li­chen mit leich­ten bis mitt­le­ren Fehl­stel­lun­gen oder bei Wunsch nach ästhe­tisch anspruchs­vol­le­ren Lösun­gen bie­tet sie einen ech­ten Mehr­wert. Gleich­zei­tig gilt: Nicht jede Situa­ti­on erfor­dert zwin­gend eine sol­che Absi­che­rung. Daher lohnt sich ein dif­fe­ren­zier­ter Blick auf die Vor- und Nach­tei­le.

Vor­tei­le der Zahn­span­gen-Ver­si­che­rung

Mög­li­che Nach­tei­le und Ein­schrän­kun­gen

Zahn­span­gen gehö­ren zu den kos­ten­in­ten­sivs­ten kie­fer­or­tho­pä­di­schen Maß­nah­men bei Kin­dern. Wer sich für moder­ne, unauf­fäl­li­ge oder beson­ders kom­for­ta­ble Lösun­gen ent­schei­det, muss mit hohen Eigen­an­tei­len rech­nen – teil­wei­se meh­re­re tau­send Euro. Eine früh­zei­tig abge­schlos­se­ne Zahn­span­gen-Ver­si­che­rung bie­tet hier zuver­läs­si­gen Schutz und sorgt für Pla­nungs­si­cher­heit. Vor­aus­set­zung ist jedoch, dass die Ver­si­che­rung vor dem ers­ten Hin­weis auf eine not­wen­di­ge Behand­lung abge­schlos­sen wird.

Trans­pa­renz statt Papier­kram

Der KFO-Fahr­plan: So läuft die Behand­lung ab (und hier ent­ste­hen die Kos­ten)

Eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung ist ein Mara­thon, kein Sprint – sie dau­ert oft 3 bis 4 Jah­re. Wer den Ablauf kennt, lässt sich nicht vom „Heil- und Kos­ten­plan“ über­ra­schen. Wir füh­ren Sie durch die sechs Pha­sen der The­ra­pie und zei­gen auf, an wel­chen Stel­len die gesetz­li­che Kas­se aus­steigt und pri­va­te Zuzah­lun­gen dro­hen.

Ein typi­scher Behand­lungs­ab­lauf umfasst fol­gen­de Schrit­te:

Meist über­weist der Zahn­arzt das Kind zum Kie­fer­or­tho­pä­den. Hier wird geprüft, ob eine Fehl­stel­lung vor­liegt oder sich anbahnt. Wich­tig: Zu die­sem Zeit­punkt soll­te die Zusatz­ver­si­che­rung idea­ler­wei­se schon bestehen. Denn sobald der Arzt hier eine „Anoma­lie“ in der Pati­en­ten­ak­te ver­merkt, gilt der Ver­si­che­rungs­fall oft als ein­ge­tre­ten und ein spä­te­rer Abschluss wird schwie­rig.

Der Arzt erstellt dia­gnos­ti­sche Unter­la­gen (Rönt­gen, Abdrü­cke) und stuft das Gebiss in die KIG-Stu­fen 1–5 ein.

  • KIG 1–2: Die Kas­se lehnt ab (rein ästhe­tisch oder leich­te Funk­ti­ons­ein­schrän­kung). Sie zah­len 100 % selbst.

  • KIG 3–5: Die Kas­se sagt „Ja“ zur Basis­the­ra­pie. Der Arzt erstellt den Heil- und Kos­ten­plan (HKP).

Ach­tung: Par­al­lel erhal­ten Sie oft eine „Mehr­kos­ten­ver­ein­ba­rung“ für Leis­tun­gen, die nicht im Kas­sen-HKP ste­hen (z. B. Mini-Bra­ckets, Spe­zi­al­bö­gen).

Der HKP muss bei der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se ein­ge­reicht wer­den. Bei KIG 3–5 über­nimmt die Kas­se die Kos­ten für die „aus­rei­chen­de, zweck­mä­ßi­ge und wirt­schaft­li­che“ Behand­lung. Das Prin­zip: Die Kas­se zahlt zunächst nur 80 % der Kas­sen­leis­tung sofort. 20 % müs­sen Sie als Eigen­an­teil vor­stre­cken (Sie erhal­ten die­se erst nach erfolg­rei­chem Abschluss zurück). Pri­va­te Zusatz­leis­tun­gen (die eigent­li­chen Kos­ten­trei­ber) wer­den hier­bei nicht erstat­tet.

Jetzt star­tet die akti­ve Pha­se (meist zwi­schen dem 10. und 12. Lebens­jahr). Je nach Plan erhält das Kind eine her­aus­nehm­ba­re Plat­te, eine fes­te Zahn­span­ge (Mul­ti­band) oder moder­ne Ali­gner. Der Kom­fort-Fak­tor: Kas­sen­mo­del­le sind oft groß und auf­fäl­lig. Wer hier auf sanf­te­re, unsicht­ba­re oder schnel­ler wir­ken­de Mate­ria­li­en setzt (z. B. Ther­mo-elas­ti­sche Bögen), nutzt jetzt sei­ne Zusatz­ver­si­che­rung, um die Rech­nung an den Ver­si­che­rer wei­ter­zu­lei­ten.

Alle 4 bis 8 Wochen wird die Span­ge nach­ge­stellt. Da fes­te Span­gen die Zahn­pfle­ge erschwe­ren, ist jetzt eine eng­ma­schi­ge Bra­cket-Umfeld-Ver­sie­ge­lung und pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung nötig. Die Kas­se zahlt dies oft nicht. Gute Zusatz­ver­si­che­run­gen über­neh­men die­se wich­ti­gen Begleit­maß­nah­men, um Kari­es­fle­cken nach der Ent­bän­de­rung zu ver­mei­den.

Sind die Zäh­ne gera­de, beginnt die Hal­te­pha­se. Ohne Retai­ner (fest­sit­zen­der Draht hin­ter den Zäh­nen) wan­dern die Zäh­ne oft in die alte Posi­ti­on zurück. Die Kos­ten­fal­le: Die gesetz­li­che Kas­se zahlt oft nur her­aus­nehm­ba­re Hal­te­plat­ten, die oft nicht getra­gen wer­den. Den kom­for­ta­blen Fix-Retai­ner müs­sen Eltern meist selbst zah­len (ca. 300–500 €) – oder über die Zusatz­ver­si­che­rung abrech­nen.

Unser Exper­ten-Rat für Eltern: Der häu­figs­te Feh­ler ist das War­ten auf den Heil- und Kos­ten­plan (Pha­se 2). Sobald die­ser erstellt ist, ist der „Ver­si­che­rungs­fall“ bereits ein­ge­tre­ten. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung wür­de dann für genau die­se Fehl­stel­lung nicht mehr leis­ten.

Der idea­le Zeit­punkt für den Abschluss liegt daher vor Pha­se 1, spä­tes­tens aber im Grund­schul­al­ter, solan­ge die Zäh­ne noch als „unbe­han­delt“ gel­ten. Nur so sichern Sie sich den Zugriff auf moder­ne Ver­fah­ren (Pha­se 4) und dau­er­haf­te Sta­bi­li­tät (Pha­se 6), ohne auf den Kos­ten sit­zen zu blei­ben.

Dia­gno­se & Ein­stu­fung ver­ste­hen

KIG, KFO und der Weg zur gera­den Zahn­rei­he

Wer beim Kie­fer­or­tho­pä­den sitzt, wird oft mit Abkür­zun­gen und Fach­be­grif­fen kon­fron­tiert. Damit Sie auf Augen­hö­he mit dem Arzt spre­chen kön­nen, haben wir die wich­tigs­ten The­men für Sie ent­schlüs­selt. Hier erfah­ren Sie, wann die Kas­se “Stopp” sagt und wie Kie­fer­or­tho­pä­die heu­te funk­tio­niert.

Lachendes Kind mit gesunden Zähnen und wehenden Haaren – Symbol für unbeschwertes Aufwachsen mit guter Zahnvorsorge
Der gro­ße Tarif-Ver­gleich

Sie wol­len nicht nur die Zahn­span­ge, son­dern auch Nar­ko­se, Fül­lun­gen und Wur­zel­be­hand­lun­gen absi­chern? Hier geht es zurück zu unse­rer Haupt­über­sicht für Kin­der. Fin­den Sie Tari­fe, die den kom­plet­ten Schutz bie­ten – vom Milch­zahn bis zum Erwach­se­nen­al­ter.

Mädchen mit Zahnspange bei kieferorthopädischer Behandlung – steht symbolisch für die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie.
Mehr als nur Draht und Bra­ckets

Moder­ne Kie­fer­or­tho­pä­die leis­tet mehr als frü­her. Erfah­ren Sie alles über Behand­lungs­ab­läu­fe, die Dau­er von Kor­rek­tu­ren und den Unter­schied zwi­schen rein medi­zi­ni­schen und ästhe­ti­schen Maß­nah­men. Ein Leit­fa­den für Eltern, die ver­ste­hen wol­len, was im Mund ihres Kin­des pas­siert.

Kind mit Zahnspange bei der Kontrolle – veranschaulicht kieferorthopädische Behandlung und Einstufung in eine KIG-Stufe.
Wann zahlt die Kas­se wirk­lich?

Die “Kie­fer­or­tho­pä­di­schen Indi­ka­ti­ons­grup­pen” (KIG) sind das Maß aller Din­ge. Wir zei­gen Ihnen anhand über­sicht­li­cher Tabel­len und Bil­der, was KIG 1–2 (Pri­vat­zah­ler) von KIG 3–5 (Kas­sen­leis­tung) unter­schei­det und war­um gera­de leich­te Fehl­stel­lun­gen oft teu­er wer­den, wenn kei­ne Zusatz­ver­si­che­rung besteht.

Häu­fi­ge Fra­gen und Ant­wor­ten

Was Sie schon immer über Zahn­span­gen-Ver­si­che­run­gen wis­sen woll­ten

Am bes­ten vor dem ers­ten Zahn­arzt- oder Kie­fer­or­tho­pä­den­be­such – idea­ler­wei­se im Alter von 2 bis 5 Jah­ren. Sobald eine Fehl­stel­lung dia­gnos­ti­ziert oder eine Behand­lung emp­foh­len wur­de, ist eine Kos­ten­über­nah­me durch neue Tari­fe aus­ge­schlos­sen.

Die GKV über­nimmt bei KIG 1–2 kei­ne Kos­ten. Gute Zusatz­ver­si­che­run­gen erstat­ten in sol­chen Fäl­len bis zu 100 % – sofern der Ver­trag recht­zei­tig vor Beginn abge­schlos­sen wur­de und der Tarif Leis­tun­gen bei leich­ten Fehl­stel­lun­gen ein­schließt.

Neben der Regel­ver­sor­gung durch die GKV deckt eine Zusatz­ver­si­che­rung oft Mehr­kos­ten für moder­ne Span­gen (z. B. Kera­mik­bra­ckets, Lin­gu­al­tech­nik) oder zusätz­li­che Leis­tun­gen wie Retai­ner und pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung ab.

Vie­le Tari­fe erstat­ten ästhe­ti­sche Vari­an­ten wie Invi­sa­lign, Kera­mik­bra­ckets oder unsicht­ba­re Lin­gu­al­span­gen. Auch Retai­ner nach der Behand­lung sowie pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gun­gen kön­nen abge­deckt sein.

Ja, eini­ge Tari­fe ver­zich­ten auf War­te­zeit – jedoch nur, wenn noch kei­ne Behand­lung ange­ra­ten oder begon­nen wur­de. Bei frü­hem Abschluss pro­fi­tie­ren Sie nicht nur vom sofor­ti­gen Schutz, son­dern oft auch von güns­ti­ge­ren Bei­trä­gen.

Nein, sobald eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung emp­foh­len, geplant oder gestar­tet wur­de, leis­ten die meis­ten Tari­fe nicht mehr. Eine rück­wir­ken­de Absi­che­rung ist aus­ge­schlos­sen.

Je nach Tarif wer­den z. B. Retai­ner, zusätz­li­che Kon­troll­ter­mi­ne, Spe­zi­al­bra­ckets oder pro­fes­sio­nel­le Rei­ni­gun­gen über­nom­men. Das ent­las­tet nicht nur finan­zi­ell, son­dern ver­bes­sert oft auch das Behand­lungs­er­geb­nis.

Je nach Art der Zahn­span­ge und Behand­lungs­me­tho­de fal­len Kos­ten zwi­schen 2.000 und 8.000 Euro an. Unsicht­ba­re Vari­an­ten wie Ali­gner oder Lin­gu­al­tech­nik kön­nen sogar 10.000 Euro über­stei­gen.

Ja, das ist mög­lich – aller­dings wer­den bereits begon­ne­ne oder ange­ra­te­ne Behand­lun­gen nicht über­nom­men. Für künf­ti­ge Behand­lun­gen sind Sie aber abge­si­chert.

Bei Erwach­se­nen zahlt die GKV nur in Aus­nah­me­fäl­len. Gute Zusatz­ver­si­che­run­gen über­neh­men bei medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit oder kos­me­ti­schem Wunsch (z. B. Ali­gner) einen Groß­teil der Kos­ten – oft bis zu 2.500 Euro oder mehr.

Unser Tipp: Sie möch­ten noch mehr Details wis­sen? In unse­rer gro­ßen FAQ-Sek­ti­on zur Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung beant­wor­ten wir über 90 häu­fig gestell­te Fra­gen – klar, ver­ständ­lich und auf den Punkt gebracht.

Wor­auf Sie beim Abschluss einer Zahn­span­gen­ver­si­che­rung ach­ten soll­ten

Dar­auf kommt es bei der Tarif­wahl wirk­lich an

Vie­le Tari­fe ver­spre­chen hohe Leis­tun­gen, doch bei genaue­rem Hin­se­hen gibt es erheb­li­che Unter­schie­de. Wer auf die fal­schen Details ver­zich­tet, ris­kiert spä­ter hohe Eigen­be­tei­li­gun­gen oder gar eine Leis­tungs­ver­wei­ge­rung.

Damit das nicht pas­siert, soll­ten Sie beim Abschluss einer Zahn­span­gen­ver­si­che­rung fol­gen­de Punk­te im Blick behal­ten.

Eine gute Zahn­span­gen­ver­si­che­rung soll­te nicht nur die Höhe der Erstat­tung absi­chern, son­dern auch den Zeit­punkt und Umfang der Leis­tung klar regeln. Ach­ten Sie ins­be­son­de­re dar­auf, dass die Behand­lung noch nicht begon­nen oder ärzt­lich emp­foh­len wur­de – sonst besteht in der Regel kein Anspruch auf Erstat­tung. Wich­tig ist außer­dem, ob die KIG-Stu­fen 1 und 2 abge­deckt sind, da die­se nicht von der gesetz­li­chen Kas­se über­nom­men wer­den.

Zudem lohnt sich ein Blick auf die Mate­ri­al­kos­ten: Wer­den nur Stan­dard­leis­tun­gen über­nom­men oder auch hoch­wer­ti­ge Alter­na­ti­ven wie Kera­mik­bra­ckets oder unsicht­ba­re Span­gen (Ali­gner)? Auch der Retai­ner nach der Behand­lung soll­te idea­ler­wei­se mit­ver­si­chert sein. Ein oft unter­schätz­ter Punkt ist die soge­nann­te Leis­tungs­staf­fel in den ers­ten Ver­si­che­rungs­jah­ren: Hier kann es vor­kom­men, dass trotz hoher Pro­zent­sät­ze nur begrenz­te Sum­men erstat­tet wer­den – ein genau­es Lesen der Bedin­gun­gen lohnt sich.

Ver­glei­chen Sie außer­dem, ob der Anbie­ter auf eine Gesund­heits­prü­fung ver­zich­tet und ob die Ver­si­che­rung ohne War­te­zeit abge­schlos­sen wer­den kann. Gera­de letz­te­res klingt ver­lo­ckend, ist aber häu­fig mit Ein­schrän­kun­gen ver­bun­den – bei­spiels­wei­se durch nied­ri­ge Höchst­gren­zen oder Aus­schlüs­se im ers­ten Jahr.

Kurz gesagt: Eine gute Zahn­span­gen­ver­si­che­rung erkennt man an trans­pa­ren­ten Bedin­gun­gen, einem brei­ten Leis­tungs­spek­trum, einem fai­ren Bei­trag – und dar­an, dass sie zu Ihrer indi­vi­du­el­len Fami­li­en­si­tua­ti­on passt.

Wich­ti­ge Zusatz­leis­tun­gen bei Zahn­span­gen

Vor­sor­ge und Schutz für die gan­ze Fami­lie

Eine Zahn­span­ge erschwert das täg­li­che Zäh­ne­put­zen enorm – das Kari­es­ri­si­ko steigt rund um die Bra­ckets. Des­halb ist die pro­fes­sio­nel­le Vor­sor­ge jetzt wich­ti­ger denn je. Erfah­ren Sie, wel­che Begleit­leis­tun­gen sinn­voll sind und wie Sie auch Geschwis­ter­kin­der oder sich selbst cle­ver mit­ver­si­chern.

Frau bei professioneller Zahnreinigung – Zahnarzt oder Prophylaxe-Fachkraft reinigt Zähne mit Spezialinstrument in Zahnarztpraxis.
Kari­es-Stopp trotz Zahn­span­ge

Mit fest­sit­zen­den Bra­ckets errei­chen Zahn­bürs­ten vie­le Stel­len nicht mehr. Eine regel­mä­ßi­ge pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (PZR) ist wäh­rend der Tra­ge­zeit Pflicht, um blei­ben­de Schä­den am Zahn­schmelz zu ver­hin­dern. Lesen Sie, wel­che Ver­si­che­run­gen die­se Kos­ten mehr­mals pro Jahr kom­plett über­neh­men.

Glückliche Familie mit zwei Kindern lacht gemeinsam im Schlafzimmer – Symbolbild für Schutz und Vorsorge mit Zahnzusatzversicherung für Familien.
Rabat­te für Geschwis­ter & Eltern

Braucht auch das Geschwis­ter­kind eine Span­ge oder benö­ti­gen Sie selbst Zahn­ersatz? Oft lohnt es sich, Tari­fe zu bün­deln. Ent­de­cken Sie Ange­bo­te, bei denen die gan­ze Fami­lie pro­fi­tiert und Sie den Ver­wal­tungs­auf­wand mini­mie­ren – oft inklu­si­ve Bei­trags­er­spar­nis.

Nahaufnahme eines geöffneten Mundes bei zahnärztlicher Untersuchung – Fokus auf Backenzähne zur Vorbereitung einer Fissurenversiegelung.
Schutz­schild für die Backen­zäh­ne

Tie­fe Grüb­chen auf den Kau­flä­chen (Fis­su­ren) sind der idea­le Nähr­bo­den für Bak­te­ri­en. Eine Ver­sie­ge­lung schützt die Zäh­ne effek­tiv vor Kari­es – beson­ders wich­tig bei Kin­dern. Wir erklä­ren, wie die schmerz­freie Behand­lung abläuft und wer die Kos­ten dafür trägt.

Unser Fazit: War­um sich die Absi­che­rung fast immer lohnt

Die Sta­tis­tik ist ein­deu­tig: Fast jedes zwei­te Kind benö­tigt im Lau­fe des Her­an­wach­sens eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Kor­rek­tur. Für Eltern bedeu­tet das oft eine finan­zi­el­le Zit­ter­par­tie zwi­schen der Hoff­nung auf Kas­sen­leis­tung und der Rea­li­tät hoher Zuzah­lun­gen.

Wer sich allein auf die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se ver­lässt, erhält im bes­ten Fall (KIG 3–5) eine medi­zi­ni­sche Basis­ver­sor­gung – muss aber für alles, was die Behand­lung ange­neh­mer, schnel­ler oder ästhe­ti­scher macht, tief in die eige­ne Tasche grei­fen. Im ungüns­tigs­ten Fall (KIG 1–2) tra­gen Sie Kos­ten von bis zu 6.000 € kom­plett allein.

Unse­re Emp­feh­lung als Exper­ten: Betrach­ten Sie die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung nicht als läs­ti­ge Aus­ga­be, son­dern als “Raten­zah­lung” für die künf­ti­ge Gesund­heit Ihres Kin­des. Ein guter Tarif kos­tet oft nur so viel wie zwei Kino­kar­ten im Monat (ca. 12–20 €). Dafür erhal­ten Sie die Garan­tie, dass Sie bei der Behand­lungs­pla­nung im Teen­ager­al­ter nicht aus Kos­ten­grün­den auf die bes­te Medi­zin ver­zich­ten müs­sen.

Der wich­tigs­te Rat zum Schluss: War­ten Sie nicht auf den Zufall. Der idea­le Zeit­punkt für den Abschluss ist jetzt – solan­ge in der Pati­en­ten­ak­te noch “kein Befund” steht. Nur so sichern Sie sich die freie Aus­wahl ohne Leis­tungs­aus­schlüs­se.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wie rei­ni­ge ich die Zahn­span­ge mei­nes Kin­des rich­tig?

Lose Zahn­span­gen soll­ten zwei­mal täg­lich mit lau­war­mem Was­ser und Zahn­bürs­te gerei­nigt wer­den. Fes­te Span­gen erfor­dern Spe­zi­al­bürs­ten für Bra­ckets und Zwi­schen­räu­me. Eine gute Mund­hy­gie­ne ver­hin­dert Ent­zün­dun­gen und ver­län­gert die Lebens­dau­er der Appa­ra­tur.

Anfangs kön­nen Druck­schmer­zen auf­tre­ten – beson­ders bei fes­ten Span­gen. Die­se klin­gen meist nach weni­gen Tagen ab. Bei Bedarf hilft Wachs auf den Bra­ckets, um Druck­stel­len zu lin­dern.

Ja, sofern eine medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit besteht und kei­ne voll­stän­di­ge Erstat­tung durch GKV oder Zusatz­ver­si­che­rung erfolgt, sind Eigen­an­tei­le als „außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung“ absetz­bar. Auch Fahrt­kos­ten kön­nen berück­sich­tigt wer­den.

Bei von der GKV bezahl­ten Zahn­span­gen über­nimmt die­se meist auch den Ersatz – teil­wei­se mit Eigen­an­teil. Bei pri­vat ver­si­cher­ten Leis­tun­gen hängt die Erstat­tung vom Tarif ab. Vie­le Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen erstat­ten Ersatz­kos­ten antei­lig.

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