Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung rück­wir­kend – geht das wirk­lich?

Schutz bei bereits ange­ra­te­nen Zahn­be­hand­lun­gen

Zahnzusatzversicherung rueckwirkend | rückwirkend

Sie haben vom Zahn­arzt bereits eine Behand­lung emp­foh­len bekom­men – aber noch kei­ne Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen? Dann stel­len Sie sich viel­leicht die Fra­ge: Ist es mög­lich, eine Ver­si­che­rung rück­wir­kend abzu­schlie­ßen und damit trotz­dem Leis­tun­gen zu erhal­ten? In bestimm­ten Fäl­len ist das tat­säch­lich mög­lich. Spe­zi­el­le Tari­fe wie ERGO Zahn­ersatz Sofort, Die Baye­ri­sche ZAHN Sofort oder den­to­lo Akut bie­ten Lösun­gen – selbst bei bereits geplan­ten oder lau­fen­den Ein­grif­fen. Wir zei­gen Ihnen, wor­auf Sie ach­ten müs­sen, wel­che Tari­fe sich loh­nen und wie Sie noch pro­fi­tie­ren kön­nen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung rück­wir­kend abzu­schlie­ßen ist in der Regel nicht mög­lich, aber spe­zi­el­le Tari­fe bie­ten Aus­nah­men für bereits ange­ra­te­ne oder lau­fen­de Behand­lun­gen.

  • Tari­fe wie ERGO Zahn­ersatz Sofort und Die Baye­ri­sche ZAHN Sofort ermög­li­chen begrenz­ten Sofort­schutz – teil­wei­se auch bei vor­lie­gen­dem Heil- und Kos­ten­plan.

  • War­te­zei­ten ent­fal­len bei die­sen Spe­zi­al­ta­ri­fen, dafür gel­ten oft stren­ge Leis­tungs­staf­feln und Min­dest­lauf­zei­ten.

  • Die Leis­tun­gen sind gede­ckelt – je nach Anbie­ter auf z. B. 750 € pro Jahr oder auf die Ver­dop­pe­lung des GKV-Fest­zu­schus­ses.

  • Ein indi­vi­du­el­ler Tarif­ver­gleich ist ent­schei­dend, um fest­zu­stel­len, ob sich der Abschluss im kon­kre­ten Fall lohnt.

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Ihre Über­sicht
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Wel­che Mög­lich­kei­ten Sie haben – und was Sie wirk­lich beach­ten soll­ten

Nicht jede Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung greift, wenn die Behand­lung schon ange­ra­ten oder sogar begon­nen wur­de. Doch es gibt Aus­nah­men: Man­che Tari­fe ermög­li­chen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen Sofort­schutz – selbst bei vor­lie­gen­den Heil- und Kos­ten­plä­nen. In die­sem Abschnitt beleuch­ten wir, wor­auf es ankommt, wel­che Anbie­ter Leis­tun­gen über­neh­men und wann sich eine Poli­ce über­haupt lohnt. Ent­schei­dend sind: Tarif­de­tails, Vor­aus­set­zun­gen, Rück­wir­kung, War­te­zei­ten und die kor­rek­te Ein­schät­zung der finan­zi­el­len Lage.

Der Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung rück­wir­kend – also nach einer bereits ange­ra­te­nen oder begon­ne­nen Zahn­be­hand­lung – ist grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Ver­si­che­run­gen arbei­ten nach dem Prin­zip, dass nur unvor­her­ge­se­he­ne Risi­ken abge­si­chert wer­den dür­fen. Den­noch gibt es Son­der­ta­ri­fe, die bestimm­te Leis­tun­gen sofort oder sogar rück­wir­kend gewäh­ren.

Was ist gemeint mit „rück­wir­kend“?
Im Ver­si­che­rungs­kon­text bedeu­tet dies: Eine Poli­ce leis­tet für Behand­lun­gen, deren Not­wen­dig­keit bereits vor Ver­trags­ab­schluss bekannt oder vom Zahn­arzt doku­men­tiert wur­de. Das ist eigent­lich unzu­läs­sig – aber:

  • Eini­ge Anbie­ter wie ERGO, Die Baye­ri­sche, DA Direkt oder den­to­lo bie­ten Tari­fe mit Sofort­schutz, die unter kla­ren Ein­schrän­kun­gen auch für ange­ra­te­ne Leis­tun­gen grei­fen.

  • Wich­tig: Die­se Tari­fe decken meist nur Teil­be­rei­che (z. B. Zahn­ersatz oder Implan­ta­te) und sind leis­tungs­be­grenzt.

Die wich­tigs­ten Bedin­gun­gen im Über­blick:

  • Kei­ne Vor­leis­tungs­pflicht: Vie­le Tari­fe schlie­ßen Behand­lun­gen aus, die vor Abschluss ärzt­lich ange­ra­ten wur­den.

  • Heil- und Kos­ten­plan: Ist die­ser vor Abschluss datiert, wird der Leis­tungs­an­spruch meist abge­lehnt – außer bei spe­zi­el­len Sofort­ta­ri­fen.

  • War­te­zeit:

    • Stan­dard­mä­ßig 3 bis 8 Mona­te War­te­zeit.

    • Bei Sofort­ta­ri­fen ent­fällt sie – aber die Leis­tun­gen sind in der Regel gede­ckelt.

  • Gesund­heits­fra­gen:

    • Rück­wir­ken­de Tari­fe sind meist ver­ein­fach­te Poli­cen ohne Gesund­heits­fra­gen, dafür mit kla­rer Leis­tungs­staf­fe­lung.

Kurz:

  • Ohne Sofort­schutz → kei­ne rück­wir­ken­de Leis­tung.

  • Mit Sofort­schutz → begrenz­te Erstat­tung mög­lich, aber genau auf Bedin­gun­gen ach­ten.

Ver­gleich aus­ge­wähl­ter Sofort­schutz-Tari­fe (Stand: 2025)

Anbie­ter Tarif­na­me Rück­wir­ken­de Leis­tun­gen mög­lich Erstat­tung / Limi­tie­run­gen Beson­der­hei­ten
ERGO Direkt Zahn­ersatz Sofort (ZEZ) Ja (Ver­dopp­lung GKV-Fest­zu­schuss) Max. 2‑facher Fest­zu­schuss Nur Zahn­ersatz, kei­ne Zahn­be­hand­lung
Die Baye­ri­sche ZAHN Sofort Ja (ange­ra­te­ne Behand­lun­gen) Bis zu 100 % je nach Maß­nah­me Sehr schnel­le Poli­cie­rung
den­to­lo Den­to­lo Akut Sofort­hil­fe Ja (z. B. Inlays, Kro­nen) 750–1.500 € gede­ckelt (24 Mona­te) Kom­bi­nier­bar mit Zahn­schutz Kom­fort
DA Direkt Zahn­schutz Akut Ja (Kro­nen, Implan­ta­te etc.) 750 € im 1. Jahr / 1.500 € ab 13. Monat Anrech­nung auf Haupt­ta­rif „Kom­fort“

Hin­weis: Details und Bedin­gun­gen sind im jewei­li­gen Tarif­be­din­gun­gen genau zu prü­fen. Vie­le Tari­fe bie­ten nur begrenzt rück­wir­ken­de Leis­tun­gen oder erfor­dern einen indi­vi­du­ell abge­stimm­ten Abschluss­zeit­punkt.

Eine rück­wir­ken­de Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung lohnt sich nur dann, wenn die zu erwar­ten­den Behand­lungs­kos­ten deut­lich höher sind als die Prä­mi­en und Selbst­be­tei­li­gun­gen.

Typi­sche Sze­na­ri­en:

Lohnt sich bei:

Lohnt sich eher nicht bei:

Faust­re­gel:
Rück­wir­ken­de Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung nur bei hohen erwar­te­ten Kos­ten sinn­voll – in allen ande­ren Fäl­len ist eine nor­ma­le Poli­ce mit War­te­zeit meist die bes­se­re Lösung.

Was Sie bei bestehen­den Behand­lun­gen beach­ten soll­ten:

  • Ein vor­lie­gen­der Heil- und Kos­ten­plan (HKP) gilt als Behand­lungs­be­ginn.

  • Sobald eine Behand­lung ange­ra­ten oder dia­gnos­ti­ziert wur­de, ver­wei­gern Stan­dard­ta­ri­fe jede Leis­tung.

  • Son­der­ta­ri­fe (z. B. ERGO, Baye­ri­sche, den­to­lo) machen hier Aus­nah­men – aber nur, wenn der HKP beim Antrag kor­rekt dekla­riert wird.

Ver­trags­de­tails, die Sie prü­fen soll­ten:

  • Gibt es eine War­te­zeit oder Sofort­schutz?

  • Ist der Tarif für ange­ra­te­ne Behand­lun­gen geeig­net?

  • Wie hoch ist die jähr­li­che Leis­tungs­staf­fel?

  • Gibt es Aus­schlüs­se für bereits bekann­te Dia­gno­sen?

Tipp: Las­sen Sie den HKP immer vor­ab prü­fen – nur so lässt sich die tat­säch­li­che Erstat­tungs­fä­hig­keit fest­stel­len.

Sofort­leis­tung bei bereits ange­ra­te­nen Behand­lun­gen: Zwei Lösun­gen im direk­ten Ver­gleich

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung rück­wir­kend – Tari­fe im Ver­gleich

Wenn Zahn­ersatz kurz­fris­tig nötig wird, aber bereits eine Behand­lung emp­foh­len oder geplant wur­de, grei­fen Stan­dard-Tari­fe nicht mehr. In sol­chen Fäl­len bie­ten spe­zi­el­le Sofort­schutz-Tari­fe wie ERGO Zahn­ersatz Sofort oder Die Baye­ri­sche ZAHN Sofort eine Lösung. Sie ermög­li­chen Leis­tun­gen auch dann, wenn der Zahn­arzt bereits einen Heil- und Kos­ten­plan erstellt hat – vor­aus­ge­setzt, die Bedin­gun­gen des Anbie­ters wer­den erfüllt.

Die­se Tari­fe sind ins­be­son­de­re dann rele­vant, wenn schnel­les Han­deln not­wen­dig ist und die Kos­ten nicht allein getra­gen wer­den kön­nen. Im Fol­gen­den ver­glei­chen wir bei­de Ange­bo­te direkt mit­ein­an­der – mit Vor­tei­len, Ein­schrän­kun­gen und Unter­schie­den.

Leis­tung Die Baye­ri­sche – Zahn Pres­ti­ge 2023 Sofort ERGO – ZEK
Leis­tun­gen Zahn­ersatz im Über­blick
Implan­ta­te & Zahn­ersatz✅ 100 %✅ Ver­dopp­lung Fest­zu­schuss
Funk­ti­ons­the­ra­pie
Kno­chen­auf­bau
Ver­blen­dun­gen✅ bis Zahn 8
Inlays✅ 100 %
Leis­tun­gen Pro­phy­la­xe & Zahn­be­hand­lung
Pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung✅ max. 200 € p.a. / max. 100 €/PZR
Ver­sie­ge­lung✅ max. 200 € p.a. / max. 100 €/PZR
Fül­lun­gen✅ 100 %
Wur­zel­be­hand­lung✅ 100 %
PA-Behand­lung✅ 100 %
War­te­zei­ten für Leis­tun­gen
Zahn­ersatz✅ Kei­ne War­te­zeit✅ Kei­ne War­te­zeit
Zahn­be­hand­lung✅ Kei­ne War­te­zeit❌ Kei­ne Leis­tung
Pro­phy­la­xe✅ Kei­ne War­te­zeit❌ Kei­ne Leis­tung
Kie­fer­or­tho­pä­die✅ Kei­ne War­te­zeit❌ Kei­ne Leis­tung
All­ge­mei­ne Bedin­gun­gen & Leis­tungs­de­tails
Anfäng­li­che Leis­tungs­staf­fel 1. Jahr: 1.500 €
1.–2. Jahr: 3.000 €
1.–3. Jahr: 4.500 €
1.–4. Jahr: 6.000 €
1. Jahr: 2.000 €
1.–2. Jahr: 4.000 €
Staf­fel­re­ge­lung Kalen­der­jahr; bei Unfall unbe­grenzt 12 Mona­te; bei Unfall unbe­grenzt
Labor- / Mate­ri­al­preis­lis­ten

Bei­de Tari­fe bie­ten eine schnel­le finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei Zahn­ersatz, jedoch mit unter­schied­li­cher Aus­rich­tung:

  • ERGO rich­tet sich klar an GKV-Ver­si­cher­te, die bereits einen Heil- und Kos­ten­plan vor­lie­gen haben. Hier wird der gesetz­li­che Fest­zu­schuss ver­dop­pelt, was eine spür­ba­re Ent­las­tung bei Zahn­ersatz­be­hand­lun­gen bringt – aller­dings nur in die­sem Leis­tungs­be­reich.

  • Die Baye­ri­sche bie­tet einen deut­lich brei­te­ren Sofort­schutz, der auch Zahn­be­hand­lun­gen wie Fül­lun­gen, Wur­zel- oder Par­odon­to­se­be­hand­lun­gen umfasst. Der Tarif eig­net sich beson­ders für Per­so­nen, bei denen bereits kon­kre­te Maß­nah­men ange­ra­ten wur­den – nicht nur im Bereich Zahn­ersatz.

Wich­tig ist in bei­den Fäl­len:
Der Antrag muss vor Behand­lungs­be­ginn bzw. Behand­lungs­durch­füh­rung gestellt wer­den. Ein vor­lie­gen­der Heil- und Kos­ten­plan ist kein Aus­schluss­kri­te­ri­um – sofern er kor­rekt ange­ge­ben wird. Bei­de Ver­si­che­rer prü­fen den­noch sehr genau, ob und wann eine Maß­nah­me begon­nen wur­de.

Rück­wir­ken­der Zahn­schutz erfor­dert beson­de­re Auf­merk­sam­keit

Wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten

Der Abschluss einer rück­wir­ken­den Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist nicht mit einem gewöhn­li­chen Ver­si­che­rungs­ab­schluss ver­gleich­bar. Da es um bereits emp­foh­le­ne oder sogar geplan­te Zahn­be­hand­lun­gen geht, prü­fen die Ver­si­che­rer deut­lich stren­ger – und klei­ne­re Form­feh­ler kön­nen schnell zum Leis­tungs­aus­schluss füh­ren. Des­halb ist es beson­ders wich­tig, infor­miert und vor­be­rei­tet in den Abschluss­pro­zess zu gehen.

Eini­ge zen­tra­le Punk­te, die Sie beach­ten soll­ten:

Bei rück­wir­ken­den Tari­fen wie ERGO Zahn­ersatz Sofort oder Die Baye­ri­sche ZAHN Sofort ist es ent­schei­dend, dass Sie im Antrag wahr­heits­ge­mäß ange­ben, ob bereits eine Behand­lung ange­ra­ten oder ein Heil- und Kos­ten­plan erstellt wur­de. Wird dies spä­ter fest­ge­stellt, ohne dass es vor­her im Antrag ange­ge­ben wur­de, kann dies zur kom­plet­ten Leis­tungs­ver­wei­ge­rung füh­ren.

Tari­fe mit Sofort­schutz ent­hal­ten oft beson­de­re Bedin­gun­gen oder Aus­schlüs­se, z. B. zur Defi­ni­ti­on von „ange­ra­te­ner Behand­lung“, zu Erstat­tungs­höchst­gren­zen in den ers­ten Ver­si­che­rungs­jah­ren oder zu zeit­li­chen Fris­ten. Prü­fen Sie die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau oder las­sen Sie sie von einem Exper­ten ana­ly­sie­ren.

Auch wenn der Begriff „rück­wir­kend“ ver­wen­det wird: Die Leis­tun­gen sind in den meis­ten Fäl­len begrenzt oder aus­schließ­lich auf ange­ra­te­ne Maß­nah­men beschränkt. Weder umfas­sen­der Zahn­ersatz noch ästhe­ti­sche Ein­grif­fe wer­den rück­wir­kend voll­stän­dig über­nom­men.

Die Unter­schie­de zwi­schen den Sofort­schutz-Tari­fen sind teils erheb­lich. Wäh­rend ERGO aus­schließ­lich beim Zahn­ersatz greift (über die Ver­dopp­lung des GKV-Zuschus­ses), bie­tet Die Baye­ri­sche auch Schutz für Zahn­be­hand­lun­gen. Auch bei War­te­zei­ten, Leis­tun­gen im Fol­ge­jahr oder Zusatz­bau­stei­nen (z. B. Zahn­rei­ni­gung) unter­schei­den sich die Tari­fe. Ein indi­vi­du­el­ler Ver­gleich schafft hier Trans­pa­renz.

Beson­ders bei bereits ange­ra­te­nen Behand­lun­gen ist die per­sön­li­che Bera­tung durch Ver­si­che­rungs­exper­ten emp­feh­lens­wert. Die­se hel­fen dabei, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den, rechts­si­cher zu bean­tra­gen und mög­li­che Fall­stri­cke zu ver­mei­den. So las­sen sich spä­te­re Leis­tungs­pro­ble­me ver­hin­dern.

Wer beim Abschluss einer rück­wir­ken­den Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung vor­be­rei­tet ist, kann auch bei lau­fen­den oder geplan­ten Behand­lun­gen noch finan­zi­ell ent­las­tet wer­den. Ent­schei­dend ist, die Bedin­gun­gen zu ver­ste­hen, den Antrag kor­rekt aus­zu­fül­len und bewusst zu ver­glei­chen.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit Sofort­schutz & Alter­na­ti­ven

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Vie­le Ver­si­cher­te suchen gezielt nach schnel­len Lösun­gen, wenn eine Zahn­be­hand­lung bereits geplant ist. In die­sen Fäl­len sind Tari­fe ohne War­te­zeit oder spe­zi­el­le Sofort­schutz-Ver­si­che­run­gen beson­ders inter­es­sant. Auch die rei­ne Zahn­ersatz­ver­si­che­rung kann eine sinn­vol­le Opti­on sein. Nach­fol­gend fin­den Sie pas­sen­de Bei­trä­ge zur Ver­tie­fung.

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Kro­nen, Brü­cken oder Implan­ta­te kön­nen teu­er wer­den. Eine Zahn­ersatz­ver­si­che­rung hilft dabei, Ihren Eigen­an­teil spür­bar zu sen­ken. Hier fin­den Sie Tari­fe, Leis­tun­gen und Bei­spie­le.

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Sie benö­ti­gen schnel­len Schutz, weil eine Behand­lung bereits geplant ist? In die­sem Bei­trag zei­gen wir Ihnen Sofort­ta­ri­fe, deren Leis­tun­gen sofort grei­fen – auch bei ange­ra­te­nen Maß­nah­men.

Ihre Fra­gen – klar beant­wor­tet

Was Sie schon immer über rück­wir­ken­de Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Ja, eini­ge spe­zi­el­le Tari­fe wie ERGO Zahn­ersatz Sofort oder Die Baye­ri­sche ZAHN Sofort leis­ten auch bei bereits ange­ra­te­nen Behand­lun­gen. Die­se Aus­nah­me gilt aller­dings nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen, etwa bei Ver­dopp­lung des Fest­zu­schus­ses oder Sofort­schutz-Optio­nen.

Sofort­leis­tung bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung ohne War­te­zeit direkt nach Abschluss leis­tet – auch für bereits emp­foh­le­ne Maß­nah­men. Die­se Opti­on ist meist teu­rer und auf bestimm­te Behand­lungs­ty­pen beschränkt.

Wenn die Behand­lung bereits begon­nen wur­de oder ein Heil- und Kos­ten­plan bereits ein­ge­reicht wur­de, ist es in der Regel zu spät. Vie­le Ver­si­che­rer schlie­ßen lau­fen­de oder kon­kret geplan­te Behand­lun­gen von vorn­her­ein aus.

Nur sehr weni­ge Tari­fe bie­ten die­se Mög­lich­keit – und selbst dann nur bei bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Wich­tig ist, ob die Maß­nah­me bereits ange­ra­ten oder doku­men­tiert wur­de.

Eini­ge Anbie­ter spre­chen von „rück­wir­ken­dem Schutz“, aller­dings han­delt es sich meist um eine Sofort­leis­tung ab Ver­si­che­rungs­be­ginn, nicht um eine ech­te Rück­da­tie­rung. Rück­da­tie­run­gen sind in der Regel aus­ge­schlos­sen.

Typisch sind Erstat­tun­gen für Zahn­ersatz, Implan­ta­te, Inlays oder Wur­zel­be­hand­lun­gen. Wich­tig: Die Höhe der Leis­tun­gen ist oft gede­ckelt, z. B. auf 750 € im ers­ten Jahr oder maxi­mal 1.500 € in den ers­ten zwei Jah­ren.

Die monat­li­chen Kos­ten lie­gen je nach Alter, Anbie­ter und Leis­tungs­um­fang meist zwi­schen 40 und 60 Euro. Eini­ge Tari­fe bie­ten auch modu­la­re Bau­stei­ne mit Akut- oder Kom­fort­schutz an.

Zahn­ärz­te kön­nen zwar eine Ein­schät­zung zur geplan­ten Behand­lung geben, dür­fen aber kei­ne Tarif­be­ra­tung vor­neh­men. Für die Tarif­aus­wahl soll­ten Sie sich an einen spe­zia­li­sier­ten Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler wen­den.

Per­sön­lich ver­glei­chen, bes­ser ent­schei­den

Indi­vi­du­el­ler Tarif­ver­gleich & Exper­ten­be­ra­tung

Rück­wir­ken­de Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen sind kom­plex – gera­de wenn bereits eine Behand­lung ange­ra­ten wur­de. Nicht jeder Tarif passt zu jedem Fall. Des­halb ist ein indi­vi­du­el­ler Ver­gleich uner­läss­lich, um die rich­ti­gen Leis­tun­gen zum pas­sen­den Bei­trag zu fin­den.

Ein rein ober­fläch­li­cher Ver­gleich reicht bei rück­wir­ken­den Tari­fen oft nicht aus. Die Leis­tun­gen unter­schei­den sich teils deut­lich: Wäh­rend ERGO etwa auf die Ver­dopp­lung des Fest­zu­schus­ses setzt, bie­tet Die Baye­ri­sche direk­ten Sofort­schutz bei ange­ra­te­nen Maß­nah­men. Ande­re Anbie­ter wie­der­um kom­bi­nie­ren Akut­mo­du­le mit Kom­fort­ta­ri­fen, was zusätz­li­che Abstim­mun­gen nötig macht.

Eben­so wich­tig ist die prü­fen­de Bera­tung durch Exper­ten: Die­se hel­fen Ihnen, bestehen­de Heil- und Kos­ten­plä­ne rich­tig ein­zu­ord­nen, Ver­trags­klau­seln zu ver­ste­hen und Fall­stri­cke zu ver­mei­den. Ins­be­son­de­re wenn Unsi­cher­heit über bereits emp­foh­le­ne Behand­lun­gen besteht, kann ein falsch gewähl­ter Tarif zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Nach­tei­len füh­ren.

Ein erfah­re­ner Bera­ter erkennt, wel­cher Schutz in Ihrem kon­kre­ten Fall noch mög­lich ist – und ob sich ein rück­wir­ken­der Abschluss tat­säch­lich lohnt. Auf Wunsch beglei­ten wir Sie dabei Schritt für Schritt – von der Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen bis hin zur Aus­wahl des pas­sen­den Tarifs.

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Wenn es um Zahn­ersatz geht, spielt nicht nur die rich­ti­ge Ver­si­che­rung eine Rol­le. Auch die Details zu ein­zel­nen Maß­nah­men, Kos­ten und der Ablauf der Pla­nung sind ent­schei­dend. Die fol­gen­den Bei­trä­ge hel­fen Ihnen, sich umfas­send zu infor­mie­ren – und bie­ten wert­vol­le Tipps zur Vor­be­rei­tung.

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Zahn­ersatz – was Sie wis­sen soll­ten

Eine rück­wir­ken­de Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist in vie­len Fäl­len aus­ge­schlos­sen – aber nicht in allen. Bestimm­te Tari­fe wie ERGO Zahn­ersatz Sofort oder Die Baye­ri­sche ZAHN Sofort ermög­li­chen den­noch Leis­tun­gen bei bereits ange­ra­te­nen Behand­lun­gen, sofern bestimm­te Bedin­gun­gen erfüllt sind. Gera­de wenn bereits ein Heil- und Kos­ten­plan vor­liegt oder Zahn­ersatz unmit­tel­bar bevor­steht, kann sich ein geziel­ter Ver­gleich loh­nen.

Wich­tig ist: Wer den rich­ti­gen Tarif wählt und die ver­trag­li­chen Details kennt, kann auch kurz­fris­tig finan­zi­el­len Spiel­raum schaf­fen. Bera­tung, Ver­gleich und ein trans­pa­ren­ter Blick auf mög­li­che Erstat­tun­gen sind dabei uner­läss­lich.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja, eini­ge Tari­fe bie­ten Sofort­leis­tun­gen – teils auch bei bereits ange­ra­te­nen Behand­lun­gen. Bei­spie­le sind die Tari­fe von ERGO, Die Baye­ri­sche oder den­to­lo.

Das ist eine Behand­lung, die vom Zahn­arzt emp­foh­len wur­de – etwa im Heil- und Kos­ten­plan oder in der Pati­en­ten­ak­te ver­merkt. Vie­le Ver­si­che­run­gen schlie­ßen sol­che Fäl­le aus.

Wenn bereits ein teu­rer Zahn­ersatz geplant ist und ein Tarif Sofort­schutz bie­tet, kann sich eine sol­che Ver­si­che­rung loh­nen. Wich­tig ist aber eine genaue Prü­fung der Bedin­gun­gen.

In der Regel wer­den Leis­tun­gen für die­se Maß­nah­me dann abge­lehnt. Nur spe­zi­el­le Tari­fe mit Sofort­schutz grei­fen hier – und auch nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen.