Zahnzusatzversicherung sofort – ohne Wartezeit direkt abgesichert
Wenn schnelle Leistungen gefragt sind: Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und mit sofortiger Kostenerstattung
Sie benötigen dringend eine Zahnzusatzversicherung – und das am besten sofort? Viele Versicherer werben mit „sofortigem Schutz“, doch was bedeutet das konkret? In bestimmten Tarifen gibt es tatsächlich keine Wartezeiten. Einige Anbieter leisten sogar, wenn Behandlungen bereits angeraten oder begonnen wurden – andere schließen dies strikt aus. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Unterschiede es gibt, welche Tarife echte Sofortleistung ermöglichen und worauf Sie beim Abschluss unbedingt achten sollten.
Das Wichtigste im Überblick
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Was Sie über Sofortschutz wirklich wissen müssen
Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit – was gilt wirklich?
Viele Versicherte wünschen sich sofortige Leistungen – gerade bei akuten Zahnproblemen. Doch der Begriff „Sofortschutz“ ist nicht rechtlich definiert und wird von Anbietern unterschiedlich interpretiert. In diesem Abschnitt erklären wir, wie echter Sofortschutz funktioniert, was beim Abschluss beachtet werden muss und welche Stolperfallen es gibt.
Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz verzichtet auf die üblichen Wartezeiten, die sonst 3 bis 8 Monate betragen. Doch Vorsicht: Der Verzicht auf die Wartezeit bedeutet nicht, dass alle Behandlungen sofort übernommen werden. Entscheidend ist, ob beim Antrag bereits:
eine Behandlung angeraten wurde,
ein Befund vorlag oder
der Versicherer im Antrag konkrete Zahnarztfragen stellt.
In vielen Fällen schließen Versicherer die Leistung für angeratene oder bereits begonnene Behandlungen aus – selbst bei tariflichem Sofortschutz. Daher ist es wichtig, die Bedingungen genau zu lesen oder sich beraten zu lassen.
Wird eine Behandlung erst nach Antragstellung angeraten, greift bei Sofortschutz-Tarifen meist tatsächlich die volle Leistung – unter Beachtung der Zahnstaffel.
Der Ablauf unterscheidet sich nur leicht vom klassischen Abschluss:
Tarifwahl & Antrag: Sie wählen einen passenden Tarif ohne Wartezeit – je nach Anbieter mit oder ohne Gesundheitsfragen.
Frage nach angeratenen Behandlungen: Manche Versicherer fragen konkret, ob bereits etwas beim Zahnarzt besprochen wurde – diese Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen.
Vertragsbeginn & Leistungsstart: Der Sofortschutz gilt ab Versicherungsbeginn, aber oft mit Einschränkungen bei bereits bekannten Behandlungen.
Zahnstaffel: Auch bei Sofortschutz gelten Begrenzungen der Leistung in den ersten Jahren.
Tipp: Dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Zahnarztuntersuchung (z. B. Rechnungsdatum, Arztbericht), um nachweisen zu können, dass kein Befund vorlag.
Einige Anbieter bieten Zahnzusatzversicherungen mit Sofortschutz an – jedoch mit sehr unterschiedlichen Bedingungen. Manche leisten auch für bereits angeratene Behandlungen, andere nur für zukünftige. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Abschnitt weiter unten:
Mehr dazu im Bereich: „Welche Anbieter bieten eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz an?“
Zahnzusatzversicherungen mit Sofortschutz klingen attraktiv – bergen aber einige Besonderheiten, die beim Abschluss beachtet werden sollten:
Viele Sofortschutz-Tarife verzichten zwar formal auf eine Wartezeit, schränken die Leistung aber durch sogenannte leistungsausschließende Bedingungen stark ein. Dazu zählt insbesondere die Ausschlussklausel für bereits angeratene oder geplante Behandlungen. Auch Behandlungen, die aus einem bekannten Krankheitsverlauf hervorgehen (z. B. Parodontitis), können ausgeschlossen sein, obwohl sie noch nicht explizit angeraten wurden.
Ein weiteres Problem: Zahnstaffeln. Obwohl der Tarif sofort leistet, sind die Erstattungsbeträge oft gedeckelt – besonders im 1. und 2. Jahr. In Kombination mit hohen Implantatkosten oder Zahnersatz können schnell Eigenanteile entstehen.
Typische Stolperfallen:
📌 Kein Schutz für Behandlungen, die vor Antrag empfohlen wurden
📌 Leistungsausschluss bei bestehenden Zahnlücken oder Parodontitis
📌 Geringe Leistungen trotz Sofortschutz durch Zahnstaffel
📌 Unterschiedliche Definition von „Behandlungsbeginn“
📌 Falschangaben im Antrag führen zum Leistungsausschluss
Sofortschutz ist kein Freifahrtschein. Nur wenn kein Befund und keine Empfehlung vorliegen, kann eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz auch wirklich sofort leisten. Hier lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte – oder eine professionelle Beratung.
Sofortschutz ist nicht gleich Sofortleistung
Wann zahlt eine Zahnzusatzversicherung tatsächlich sofort?
Viele Versicherer werben mit „Sofortschutz“ – doch dieser Begriff wird unterschiedlich ausgelegt. Entscheidend ist nicht nur, ob eine Wartezeit entfällt, sondern auch, ob bereits bekannte Probleme oder angeratene Behandlungen abgedeckt sind.
Ob eine Zahnzusatzversicherung sofort leistet, hängt von mehreren Faktoren ab. Zwar verzichten einige Anbieter auf Wartezeiten, doch das heißt nicht automatisch, dass auch bereits geplante Eingriffe oder bekannte Zahnprobleme übernommen werden. Viele Versicherer schließen alle Behandlungen aus, die vor Antragstellung bereits angeraten, geplant oder begonnen wurden. Hierzu zählen auch einfache Empfehlungen im Zahnarztgespräch oder Befunde im Bonusheft.
Auch bei akuten Beschwerden ist Vorsicht geboten: Liegt der Antrag bei der Versicherung erst nachdem ein Behandlungsbedarf ärztlich festgestellt wurde, wird in der Regel keine Erstattung erfolgen – selbst wenn der Tarif „sofortigen Schutz“ bietet.
Wer tatsächlich kurzfristigen Schutz sucht, sollte deshalb genau hinsehen: Nur wenige Tarife leisten auch dann, wenn der Behandlungsbedarf bereits bekannt ist. In solchen Fällen sind spezielle Anbieter oder Tarifkombinationen gefragt, die klar definieren, was gedeckt ist – und was nicht.
Wer unsicher ist, sollte vor Abschluss klären:
Wann genau beginnt der Versicherungsschutz?
Welche Zahnbehandlungen sind abgedeckt – auch bei Vorerkrankungen?
Gibt es Leistungseinschränkungen durch Zahnstaffeln?
Ein gezielter Vergleich bringt hier Klarheit. Besonders bei Sofortschutz gilt: Ein passender Tarif kann kurzfristig helfen – ein unpassender Tarif führt zu Frust und Mehrkosten.
Viele Tarife versprechen mehr, als sie halten
Was Versicherer unter „Sofortleistung“ verstehen – und was wirklich dahintersteckt
Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung klingen vielversprechend. Doch zwischen der Werbeaussage und dem tatsächlichen Versicherungsschutz liegen oft Welten. Wer auf schnelle Hilfe hofft, sollte die Unterschiede kennen.
Der Begriff „Sofortleistung“ wird in der Zahnzusatzversicherung häufig verwendet – allerdings nicht einheitlich definiert. Während einige Tarife tatsächlich ab dem ersten Tag erstatten, gelten bei anderen Einschränkungen, die einem echten Sofortschutz widersprechen.
Ein häufiger Irrtum: Der Verzicht auf eine Wartezeit bedeutet nicht automatisch, dass alle zahnärztlichen Behandlungen übernommen werden. Entscheidend ist, ob die Behandlung neu entsteht, also nach Antragstellung medizinisch notwendig wird – oder ob sie bereits vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder teilweise begonnen wurde.
Viele Versicherer grenzen genau hier ab:
Wird eine Maßnahme vom Zahnarzt empfohlen, bevor der Antrag gestellt wird, verweigert der Versicherer häufig die Leistung – auch wenn im Tarif von Sofortschutz die Rede ist.
Selbst unspezifische Empfehlungen („In den nächsten Monaten sollte ein Inlay gemacht werden“) reichen für einen Ausschluss.
Bei akuten Beschwerden (z. B. Schmerzen beim Kauen) zählt oft der erste Zahnarztkontakt – nicht das Datum des Versicherungsbeginns.
Ein weiterer Unterschied besteht im Umfang der sofort möglichen Leistungen. Einige Tarife bieten nur eingeschränkten Sofortschutz, z. B. für Zahnreinigungen oder Prophylaxe – während aufwendigere Behandlungen wie Kronen, Inlays oder Implantate von Wartezeiten oder Leistungsausschlüssen betroffen sind.
Wichtig für Versicherte:
Nur wer keine Empfehlungen oder Behandlungspläne hat, kann mit echtem Sofortschutz rechnen. Wer bereits Beschwerden hat oder in zahnärztlicher Behandlung ist, muss sehr genau prüfen, was der jeweilige Tarif tatsächlich übernimmt.
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Diese Anbieter gewähren echten Sofortschutz – mit und ohne Einschränkungen
Welche Anbieter bieten eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz an?
Nicht jeder Tarif mit dem Label „Sofortschutz“ hält auch, was er verspricht. Während manche Zahnzusatzversicherungen tatsächlich bereits angeratene oder begonnene Behandlungen übernehmen, gelten bei anderen strikte Ausschlüsse. Für Patienten mit akuten Zahnproblemen oder bereits vorhandenen Heil- und Kostenplänen ist diese Unterscheidung entscheidend. Der folgende Überblick zeigt, welche Anbieter echten Sofortschutz bieten – mit und ohne Leistung bei angeratenen Maßnahmen.
Es gibt zwei grundlegende Gruppen von Tarifen, die mit Sofortschutz werben. Erstens: Tarife, die auch dann leisten, wenn bereits ein Behandlungsplan vom Zahnarzt erstellt wurde. Zweitens: Tarife, die zwar sofort gültig sind, aber keinerlei Leistungen für bereits angeratene oder geplante Eingriffe übernehmen. Beide Varianten können sinnvoll sein – je nach individueller Zahnsituation und Absicherungsbedarf. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Anbieter in der jeweiligen Kategorie, inklusive einer kompakten Leistungsübersicht.
Anbieter, die auch für bereits angeratene Behandlungen leisten
Diese Tarife sind besonders für Menschen geeignet, bei denen bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegt oder der Zahnarzt eine dringende Behandlung empfohlen hat. Sie sichern auch bestehende Zahnschäden ab und leisten sofort.
| Versicherung / Tarif | Die Bayerische – ZAHN Sofort | DA Direkt – Akut-Soforthilfe | Dentolo – Akut-Soforthilfe | ERGO – Zahnersatz Sofort (ZEZ) | Vigo – Zahnersatz x2 |
|---|---|---|---|---|---|
| Sofortleistung | 80–100 % für Zahnersatz (Kronen, Inlays, Implantate) und Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzelbehandlungen) | 75 % für Zahnersatz & Zahnbehandlungen, auch bei angeratenen Behandlungen | Bis zu 90 % für Zahnersatz & Zahnbehandlungen (inkl. Füllungen & Wurzelbehandlungen) | Verdoppelt den Festzuschuss der GKV für Zahnersatz (sofern HKP nicht älter als 6 Monate) | Verdoppelt den Festzuschuss der GKV für Zahnersatz |
| Begrenzungen | Max. 750 € im ersten Kalenderjahr, max. 1.500 € im ersten & zweiten KJ (KJ endet 31.12. = Vorteil) | Max. 750 € im 1. Jahr, max. 1.500 € in den ersten 2 Jahren (je 12 Monate = Nachteil) | Max. 750 € im 1. Jahr, max. 1.500 € in den ersten 2 Jahren (je 12 Monate = Nachteil) | Keine Begrenzung | 1. KJ max. 250 €, 2. KJ max. 500 €, 3. KJ max. 750 € (KJ endet 31.12. = Vorteil) |
| Kosten | 29,90 € (endet nach 24 Monaten) + Beitrag für Grundtarif | 29,90 € (Kündigung nach 24 Monaten möglich) + Beitrag für Grundtarif | 29,90 € (Kündigung nach 24 Monaten möglich) + Beitrag für Grundtarif | Ab 21 Jahren: 37,80 € (Mindestlaufzeit 24 Monate) | Zwischen 7,90 € und 19,90 €, je nach Alter |
| Für wen lohnt es sich? | Wer sofort Schutz für angeratene Behandlungen braucht und langfristig abgesichert sein will | Wer eine schnelle Absicherung für laufende Behandlungen sucht | Wer eine flexible Absicherung mit hoher Erstattung sucht | Wer kurzfristig einen Zahnersatz benötigt und den GKV-Festzuschuss maximieren will | Wer langfristig eine günstige Absicherung für Zahnersatz plant |
Anbieter mit Sofortschutz, aber ohne Übernahme für angeratene Behandlungen Diese Tarife bieten sofortige
Hier leisten die Versicherer sofort – allerdings nur für zukünftige Maßnahmen. Wer bereits eine konkrete Empfehlung oder Planung durch den Zahnarzt hat, erhält in diesen Tarifen keine Erstattung.
| Versicherung / Tarif | HanseMerkur – Zahnzusatzversicherung | Allianz – Mein Zahn | Barmenia – Mehr Zahn 100 |
|---|---|---|---|
| Sofortleistung | Sofortige Leistungen für Prophylaxe, Füllungen und Zahnersatz (z. B. Implantate, Kronen) | Sofortschutz für Prophylaxe und Zahnbehandlungen | Sofortige Erstattung für Zahnbehandlungen & Zahnersatz |
| Begrenzungen | Zahnstaffel in den ersten Jahren | Begrenzungen bei Zahnersatz in den ersten Jahren | Erstattungsbegrenzung durch Zahnstaffel |
| Kosten | Beitrag abhängig vom Alter | Beitrag abhängig vom gewählten Tarif | Beitrag abhängig vom Alter |
| Für wen lohnt es sich? | Wer eine solide Absicherung ohne lange Wartezeit sucht | Wer eine Zahnzusatzversicherung mit stabilen Leistungen möchte | Wer sofortigen Schutz benötigt, aber keine akuten Behandlungen geplant hat |
Ein detaillierter Vergleich der Tarife lohnt sich – nicht nur hinsichtlich der Leistungen, sondern auch bei Preis, Laufzeit und Begrenzungen. Während einige Versicherer sofort 80 bis 100 % der Kosten übernehmen, setzen andere auf Kombinationstarife mit gestaffelten Erstattungen. Besonders wenn bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegt, sollten Sie gezielt nach Tarifen mit Leistung für angeratene Behandlungen suchen. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die für Sie passende Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz schnell und transparent zu finden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Sofortschutz bei Zahnzusatzversicherungen
Was Sie schon immer über Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz wissen wollten
Gibt es Zahnzusatzversicherungen, die direkt leisten?
Ja. Einige Versicherer bieten Tarife mit Sofortleistung an, bei denen Sie sofort nach Vertragsbeginn Anspruch auf Leistungen haben – entweder komplett oder für ausgewählte Bereiche wie Zahnbehandlungen, Prophylaxe oder Zahnersatz. Die konkreten Leistungen unterscheiden sich jedoch je nach Anbieter und Tarif deutlich.
Übernehmen Versicherer auch Kosten für bereits angeratene Behandlungen?
Nur sehr wenige Tarife leisten auch dann, wenn bereits ein Heil- und Kostenplan (HKP) vorliegt oder die Behandlung vom Zahnarzt empfohlen wurde. Diese Tarife sind selten und beinhalten meist Einschränkungen bei der Erstattungshöhe oder Laufzeit. Eine Übersicht dieser Anbieter finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Wo liegt der Unterschied zwischen Sofortschutz und Sofortleistung?
Sofortschutz bedeutet: Es gibt keine Wartezeit – Leistungen stehen grundsätzlich sofort zur Verfügung. Sofortleistung heißt: Der Tarif übernimmt konkret definierte Leistungen direkt, beispielsweise eine Zahnreinigung oder eine Füllung. Manche Tarife werben mit Sofortschutz, leisten aber nicht in allen Bereichen sofort.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz?
Die Kosten variieren stark je nach Tarif, Alter und Leistungsumfang. Günstige Einsteigertarife starten bei rund 7 bis 10 Euro monatlich, leistungsstärkere Angebote liegen bei 25 bis 35 Euro. Ein Tarifvergleich hilft, die passende Absicherung zu finden – ohne unnötige Mehrkosten.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz überhaupt?
Für Personen mit bereits geplanter Behandlung oder bei hohem Eigenanteil beim Zahnarzt kann sich ein Sofortschutz lohnen – sofern der Tarif entsprechend leistet. Wer lediglich vorsorgen möchte, ist mit klassischen Tarifen (ggf. ohne Wartezeit) oft besser beraten.
Was passiert, wenn die Versicherung angeratene Behandlungen nicht übernimmt?
In diesem Fall müssen die Kosten weiterhin privat getragen werden. Einige Tarife leisten ausdrücklich nicht für Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bereits angeraten oder geplant waren. Daher ist der richtige Tarif entscheidend – idealerweise mit sofortiger Leistung auch bei laufender Behandlung.
Gibt es auch Kombinationstarife mit Sofortschutz?
Ja, einige Versicherer bieten sogenannte „Akut-Tarife“ oder Kombiangebote, bei denen sofortige Leistungen mit einer Grundabsicherung kombiniert werden. Diese Varianten lohnen sich vor allem für Versicherte, die kurzfristig Leistungen brauchen und gleichzeitig längerfristig versichert bleiben möchten.
Wie schnell tritt der Versicherungsschutz wirklich in Kraft?
In der Regel beginnt der Versicherungsschutz mit dem im Antrag gewählten Versicherungsbeginn – häufig zum 1. oder 15. eines Monats. Sobald Sie die Police in den Händen halten und keine Wartezeiten gelten, können Sie die Leistungen theoretisch sofort in Anspruch nehmen.
Drei Themen, die beim Sofortschutz oft eine Rolle spielen
Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz – auch für Kinder und spezielle Leistungen
Zahnzusatzversicherung für Kinder
Kinder benötigen häufig schon früh zahnärztliche Leistungen, etwa bei Fehlstellungen, Karies oder Versiegelungen. Tarife mit Sofortschutz können helfen, Kosten früh abzufangen – auch ohne Wartezeiten. Wichtig ist, ob kieferorthopädische Leistungen enthalten sind und wie hoch der Erstattungssatz für altersgerechte Zahnbehandlungen ausfällt.
Zahnspange & Kieferorthopädie
Zahnspangen sind teuer – vor allem bei KIG 1–2, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt. Manche Sofortschutz-Tarife übernehmen auch hierfür anteilig Kosten, sofern noch keine Behandlung angeraten wurde. Eltern sollten gezielt nach Tarifen mit KFO-Erstattung ohne Wartezeit suchen, um rechtzeitig vorzusorgen.
Zahnreinigung & Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigungen werden von vielen Sofortschutz-Tarifen direkt übernommen – oft ohne Wartezeit und bis zu zweimal pro Jahr. Diese Leistung hilft nicht nur, Zähne gesund zu halten, sondern reduziert langfristig die Wahrscheinlichkeit teurer Eingriffe. Achten Sie auf die Höhe der Erstattung pro Jahr und Termin.
Das Wichtigste zur Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz ist ideal für alle, die ohne Wartezeit abgesichert sein möchten – sei es für Prophylaxe, Zahnbehandlungen oder Zahnersatz. Einige Tarife leisten sogar bei bereits angeratenen Maßnahmen, was für viele Versicherte einen entscheidenden Vorteil darstellt.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Sofortschutz (zukünftige Maßnahmen) und Sofortleistung (auch bei bereits bekannten Behandlungen). Anbieter wie die Bayerische, DA Direkt oder Dentolo bieten umfassende Leistungen für akute Fälle. Andere Tarife eignen sich besonders für Vorsorgebewusste, die von Anfang an abgesichert sein möchten. Ein gründlicher Vergleich lohnt sich in jedem Fall – sowohl inhaltlich als auch preislich.
häufige Fragen
Welche Zahnzusatzversicherung übernimmt auch bereits begonnene Behandlungen?
Nur sehr wenige Anbieter leisten bei bereits begonnenen oder angeratenen Behandlungen. Aktuell gehören Tarife von DA Direkt (ZahnSchutz Direkt) und Dentolo (Sofortschutz) zu den wenigen, die in bestimmten Fällen auch dann noch Leistungen erbringen – allerdings unter strengen Voraussetzungen. Wichtig ist eine genaue Prüfung der Bedingungen.
Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen?
Ja, es gibt Tarife, die sowohl auf Wartezeiten als auch auf Gesundheitsfragen verzichten. Allerdings ist bei diesen Angeboten in der Regel der Leistungsumfang eingeschränkt oder angeratene Maßnahmen sind ausgeschlossen. Ein Vergleich zeigt, welche Tarife beides kombinieren.
Wie schnell tritt der Versicherungsschutz in Kraft?
Bei echten Sofortschutz-Tarifen beginnt der Schutz unmittelbar nach Abschluss – teils sogar am nächsten Werktag. Bei klassischen Tarifen gelten hingegen meist Wartezeiten von drei bis acht Monaten, insbesondere bei Zahnersatz.
Lohnt sich ein Tarif mit Sofortschutz, wenn ich regelmäßig zur Prophylaxe gehe?
Ja, gerade wer Wert auf professionelle Zahnreinigung und regelmäßige Vorsorge legt, profitiert von Tarifen mit Sofortschutz. Viele dieser Versicherungen übernehmen direkt nach Abschluss Leistungen für PZR, Fissurenversiegelung oder Kontrolluntersuchungen – ganz ohne Wartezeit.