Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Sicher­heit für Ihr Bau­pro­jekt

Schüt­zen Sie sich vor Haf­tungs­ri­si­ken wäh­rend der Bau­zeit – recht­zei­tig, umfas­send, pass­ge­nau.

Zwei Bauleiter mit Schutzhelm besprechen Pläne auf einer Baustelle mit großem Fenster und Holzwänden – Sicherheit und Baukoordination

War­um das Schild „Bau­stel­le betre­ten ver­bo­ten“ nicht reicht

Ein eige­nes Haus zu bau­en, ist ein gro­ßes Aben­teu­er – aber auch ein recht­li­ches Risi­ko. Vie­le Bau­her­ren wie­gen sich in fal­scher Sicher­heit, weil sie Bau­fir­men beauf­tragt haben. Doch das Gesetz ist ein­deu­tig: Die soge­nann­te „Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht“ liegt immer bei Ihnen als Grund­stücks­ei­gen­tü­mer.

Stürzt ein neu­gie­ri­ges Kind in die Bau­gru­be, fällt Bau­ma­te­ri­al auf ein par­ken­des Auto oder stol­pert ein Besu­cher über Kabel, haf­ten Sie mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen. Eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist daher abso­lu­te Pflicht­kür für jeden Bau­her­ren. Sie wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab und zahlt, wenn wirk­lich etwas pas­siert. Wir ver­glei­chen für Sie die Tari­fe, damit Ihr Bud­get ins Haus fließt – und nicht in Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge.

Inhalts­ver­zeich­nis
Ver­trau­en ist mess­bar

Mehr als 700 Bewer­tun­gen auf Goog­le, Pro­ven­Ex­pert und makler.de durch­schnitt­lich 4,9 bis 5,0 Ster­ne für AMBA Ver­si­che­run­gen als Ver­si­che­rungs­mak­ler im All­gäu.

Google-Bewertungssiegel mit 5 Sternen und 144 Kundenrezensionen für amba-versicherungen.de
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Logo von ProvenExpert – Bewertungsplattform mit dem Claim „It’s All About Trust“
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

Logo der Plattform makler.de mit Schriftzug und orangem Symbol auf transparentem Hintergrund
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Das Wich­tigs­te im Über­blick

Sinn­voll abge­si­chert beim Bau­en

Als Bau­herr über­neh­men Sie nicht nur die Orga­ni­sa­ti­on Ihres Bau­vor­ha­bens, son­dern auch die recht­li­che Ver­ant­wor­tung für alle Risi­ken auf der Bau­stel­le. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie genau dort, wo Feh­ler, Miss­ge­schi­cke oder Unfäl­le schwer­wie­gen­de finan­zi­el­le Fol­gen haben kön­nen – für Sie selbst, für Hel­fer und für unbe­tei­lig­te Drit­te.

Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet einen umfas­sen­den Schutz für nahe­zu alle klas­si­schen Haf­tungs­ri­si­ken, die im Rah­men eines Bau­pro­jekts auf­tre­ten kön­nen. Sie greift, sobald durch Ihre Bau­stel­le ein Scha­den ent­steht – unab­hän­gig davon, ob Sie selbst tätig sind oder Drit­te beauf­tragt haben.

Fol­gen­de Leis­tun­gen sind in der Regel ver­si­chert:

  • Per­so­nen­schä­den: z. B. wenn ein Pas­sant auf dem Geh­weg durch her­ab­fal­len­des Bau­ma­te­ri­al ver­letzt wird

  • Sach­schä­den: etwa wenn Bau­ar­bei­ten das Nach­bar­grund­stück oder Fahr­zeu­ge beschä­di­gen

  • Ver­mö­gens­schä­den: z. B. durch Nut­zungs­aus­fall infol­ge eines ver­ur­sach­ten Scha­dens

  • Schutz bei Eigen­leis­tun­gen: inklu­si­ve Schä­den durch pri­va­te Hel­fer (wenn mit­ver­si­chert)

  • Pas­si­ver Rechts­schutz: Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che inkl. Gerichts­kos­ten

  • Ver­let­zung der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht: z. B. unge­si­cher­te Gru­ben oder man­gel­haf­te Beleuch­tung

  • Haf­tung für beauf­trag­te Unter­neh­men: Bau­herr bleibt in der Ver­ant­wor­tung, auch bei beauf­trag­ten Drit­ten

Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt vom Beginn der Bau­pla­nung (z. B. Ver­trags­ab­schluss mit Archi­tekt oder Bau­un­ter­neh­mer) bis zur Fer­tig­stel­lung – oft inklu­si­ve eines Nach­laufs von bis zu 36 Mona­ten.

Auch wenn die Bau­her­ren­haft­pflicht einen umfas­sen­den Schutz bie­tet, sind bestimm­te Schä­den und Umstän­de aus­drück­lich vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. Die­se Aus­schlüs­se soll­ten sorg­fäl­tig beach­tet wer­den, um spä­ter kei­ne unan­ge­neh­men Über­ra­schun­gen zu erle­ben.

Nicht ver­si­chert sind typi­scher­wei­se:

  • Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den

  • Per­so­nen­schä­den an engen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen (z. B. Ehe­part­ner, Kin­der im sel­ben Haus­halt)

  • Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Miss­ach­tung gesetz­li­cher Sicher­heits­vor­schrif­ten

  • Ver­än­de­run­gen des Grund­was­sers oder Alt­las­ten auf dem Grund­stück

  • Schä­den an gemie­te­ten oder gelie­he­nen Gegen­stän­den auf der Bau­stel­le

  • Schä­den durch Krieg, Kern­ener­gie oder höhe­re Gewalt (soweit nicht ander­wei­tig abge­si­chert)

  • Schä­den, die bereits von ande­ren Ver­si­che­run­gen (z. B. Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung) gedeckt sind

Wich­tig: Die genau­en Aus­schlüs­se vari­ie­ren je nach Anbie­ter und Tarif. Des­halb ist ein gründ­li­cher Ver­gleich der Bedin­gun­gen uner­läss­lich – gera­de bei Eigen­leis­tun­gen, Bau­hel­fern oder beson­de­ren Bau­tech­ni­ken.

Der Leis­tungs­um­fang im Detail

Haf­tungs­ri­si­ken auf der Bau­stel­le: Was der Ver­trag leis­ten muss

Wer baut, trägt die Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit auf der Bau­stel­le (Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht). Trotz sorg­fäl­ti­ger Pla­nung las­sen sich Unfäl­le oder Sach­schä­den nie voll­stän­dig aus­schlie­ßen – sei es durch her­ab­fal­len­des Bau­ma­te­ri­al, unge­si­cher­te Gru­ben oder den Ein­satz von Maschi­nen. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in die­sem Kon­text eine dop­pel­te Funk­ti­on: Sie regu­liert berech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che Drit­ter und wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen juris­tisch ab.

Ein fun­dier­ter Ver­gleich setzt vor­aus, dass Bau­her­ren die zen­tra­len Leis­tungs­bau­stei­ne ken­nen und bewer­ten kön­nen.

1. Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den

Der Kern jeder Poli­ce ist die Deckung von Per­so­nen­schä­den. Wenn Drit­te (z. B. Pas­san­ten oder spie­len­de Kin­der) auf der Bau­stel­le zu Scha­den kom­men, errei­chen die For­de­run­gen für medi­zi­ni­sche Behand­lung und Ver­dienst­aus­fall schnell exis­tenz­be­dro­hen­de Höhen. Unab­hän­gi­ge Exper­ten raten daher zu einer pau­scha­len Deckungs­sum­me von min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro. Die­se Sum­me soll­te glei­cher­ma­ßen für Sach­schä­den (Beschä­di­gung frem­den Eigen­tums) und dar­aus resul­tie­ren­de Ver­mö­gens­schä­den zur Ver­fü­gung ste­hen. Vor­sicht ist gebo­ten bei Tari­fen, die Ver­mö­gens­schä­den nur mit gerin­ge­ren Sub­li­mits (z. B. 60.000 €) absi­chern, da dies bei kom­ple­xen Scha­den­fäl­len oft nicht aus­reicht.

2. Pas­si­ver Rechts­schutz: Die Prü­fung der Haf­tungs­fra­ge

Bevor eine Ver­si­che­rung zahlt, prüft sie, ob Sie als Bau­herr über­haupt recht­lich haft­bar sind. Wer­den Ansprü­che zu Unrecht gegen Sie erho­ben (z. B. wenn ein Nach­bar Schä­den an sei­nem Haus mel­det, die nicht durch Ihre Bau­stel­le ver­ur­sacht wur­den), weist der Ver­si­che­rer die­se zurück. Er über­nimmt dabei die Kos­ten für Gut­ach­ter, Anwäl­te und Gerichts­ver­fah­ren. Die­se Funk­ti­on wird als „pas­si­ver Rechts­schutz“ bezeich­net.

3. Umwelt- und Gewäs­ser­schä­den

Auf Bau­stel­len lagern oft Far­ben, Lacke oder Lösungs­mit­tel. Gelan­gen die­se durch ein Miss­ge­schick ins Erd­reich oder Grund­was­ser, ent­ste­hen hohe Sanie­rungs­kos­ten. Ach­ten Sie dar­auf, dass Gewäs­ser­schä­den durch soge­nann­te Klein­ge­bin­de im Ver­trag ein­ge­schlos­sen sind. Die ver­si­cher­ten Men­gen vari­ie­ren hier je nach Anbie­ter stark (oft zwi­schen 250 kg und 1.500 kg Fas­sungs­ver­mö­gen).

4. Lei­tungs­schä­den und Erd­ar­bei­ten

Ein häu­fi­ges Scha­dens­bild bei Erd­ar­bei­ten ist die Beschä­di­gung von unter­ir­di­schen Ver­sor­gungs­lei­tun­gen (Gas, Was­ser, Inter­net). Wäh­rend der Schutz hier­für in den meis­ten Tari­fen ent­hal­ten ist, sehen fast alle Ver­si­che­rer eine Selbst­be­tei­li­gung vor – übli­cher­wei­se 20 % des Scha­dens, begrenzt auf einen Min­dest- und Höchst­be­trag. Dies ist eine markt­üb­li­che Ein­schrän­kung, die Bau­her­ren bei der Kal­ku­la­ti­on berück­sich­ti­gen soll­ten.

5. Lauf­zeit und Nach­haf­tung

Der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt in der Regel mit dem Bau­be­ginn und endet mit der Fer­tig­stel­lung. Da sich man­che Schä­den (z. B. Ris­se an Nach­bar­ge­bäu­den durch Set­zun­gen) erst zeit­ver­zö­gert zei­gen, beinhal­ten leis­tungs­star­ke Tari­fe eine Nach­haf­tung. Die­se deckt Schä­den ab, die ursäch­lich wäh­rend der Bau­pha­se ent­stan­den sind, aber erst nach Ver­trags­en­de (meist bis zu drei Jah­re spä­ter) sicht­bar wer­den.

Kos­ten & Leis­tun­gen im Här­te­test

Bau­her­ren­haft­pflicht im Ver­gleich: Wo Preis und Leis­tung stim­men

Die Kos­ten für eine Bau­her­ren­haft­pflicht sind – gemes­sen an der Bau­sum­me – über­ra­schend gering. Doch der Teu­fel steckt im Detail. Unser Pra­xis-Check zeigt: Zwi­schen dem güns­tigs­ten und dem teu­ers­ten Anbie­ter lie­gen oft über 100 % Preis­un­ter­schied, ohne dass der teu­re­re Tarif zwin­gend mehr leis­tet. Im Gegen­teil. Wir haben für Sie drei Tari­fe anhand eines typi­schen Neu­bau-Sze­na­ri­os (500.000 € Bau­sum­me) ana­ly­siert. Ach­ten Sie in der Tabel­le nicht nur auf den Bei­trag, son­dern beson­ders auf die Deckungs­sum­men und ver­steck­te Selbst­be­tei­li­gun­gen.

Bei­spiel-Rech­nung: Neu­bau Ein­fa­mi­li­en­haus (500.000 € Bau­sum­me)

Leis­tungs­merk­mal Gotha­er Haft­pflicht­kas­se (papier­los) GEV Grund­ei­gen­tü­mer
Ein­mal­bei­trag 119,00 € 141,37 € 243,60 €
Deckungs­sum­me Per­so­nen-/Sach­schä­den 5 Mio. € 5 Mio. € 5 Mio. €
Ver­mö­gens­schä­den 5 Mio. € 5 Mio. € 60.000 €
Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht mit­ver­si­chert
Lei­tungs­schä­den (Kabel, Roh­re etc.) ✅ (SB 20–25 %) ✅ (SB 20–25 %) ✅ (SB 20–25 %)
Ein­satz von Bau­ma­schi­nen bis 20 km/h
Gewäs­ser­schä­den (Klein­ge­bin­de) bis 1.000 l/kg bis 1.500 l/kg bis 250 l/kg
Be- und Ent­la­de­schä­den
Kau­ti­ons­stel­lung ent­hal­ten
Papier­lo­ser Ver­trags­vor­teil ✅ (E‑Mail not­wen­dig)

Der direk­te Ver­gleich offen­bart gra­vie­ren­de Unter­schie­de, die auf den ers­ten Blick leicht zu über­se­hen sind:

  • Der Preis-Leis­tungs-Sie­ger: Die Gotha­er bie­tet in die­sem Sze­na­rio mit ca. 119 € den güns­tigs­ten Ein­mal­bei­trag und glänzt gleich­zei­tig mit vol­len 5 Mio. € Absi­che­rung – auch bei Ver­mö­gens­schä­den.

  • Vor­sicht bei der Deckungs­sum­me: Der Tarif der GEV Grund­ei­gen­tü­mer ist mit über 240 € nicht nur der teu­ers­te im Feld, son­dern weist bei Ver­mö­gens­schä­den eine gefähr­li­che Lücke auf: Hier sind nur 60.000 € ver­si­chert (statt 5 Mio. € bei den Wett­be­wer­bern). Ein Pla­nungs­feh­ler, der Drit­te finan­zi­ell schä­digt, kann die­ses Limit schnell spren­gen.

  • Das Klein­ge­druck­te bei Erd­ar­bei­ten: Egal wel­chen Tarif Sie wäh­len – beim The­ma „Lei­tungs­schä­den“ (z. B. Bag­ger beschä­digt Inter­net­ka­bel) ver­lan­gen fast alle Ver­si­che­rer eine Selbst­be­tei­li­gung. In unse­rem Ver­gleich liegt die­se bran­chen­üb­lich bei 20–25 % des Scha­dens (meist mit Min­dest- und Höchst­gren­zen). Das ist wich­tig zu wis­sen, damit Sie im Scha­dens­fall nicht über­rascht wer­den.

Unser Rat: Las­sen Sie sich nicht vom Namen oder Preis blen­den. Für die meis­ten pri­va­ten Bau­vor­ha­ben bie­ten Tari­fe wie der der Gotha­er oder der Haft­pflicht­kas­se (mit papier­lo­sem Vor­teil) das bes­te Preis-Leis­tungs­ver­hält­nis.

Lücken­los abge­si­chert bis zum Richt­fest

Schutz für Mate­ri­al, Roh­bau und flei­ßi­ge Hel­fer

Die Bau­her­ren­haft­pflicht wehrt Ansprü­che ab, wenn Sie ande­ren Scha­den zufü­gen. Doch wer zahlt, wenn ein Sturm Ihren Dach­stuhl abdeckt, Van­da­len die neu­en Fens­ter zer­krat­zen oder ein Freund beim Hel­fen von der Lei­ter fällt? Damit Ihr Bud­get nicht durch unvor­her­ge­se­he­ne Repa­ra­tu­ren oder Unfäl­le gesprengt wird, soll­ten Sie die­se drei Bau­stei­ne ken­nen. Sie sichern die Sub­stanz Ihres Hau­ses und die Men­schen, die dar­an arbei­ten.

Zwei Bauleiter mit Bauplänen und Helmen begehen einen Neubau aus Holz – Symbolbild für Feuerrohbauversicherung während der Bauphase.
Schutz vor dem flam­men­den Infer­no

Ein Feu­er im Roh­bau ver­nich­tet oft nicht nur Mate­ri­al, son­dern Träu­me. Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Brand, Blitz­schlag und Explo­si­on ab. Unser Tipp: Bei den meis­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rern ist die­ser Schutz für die Bau­pha­se bei­trags­frei ent­hal­ten – wir prü­fen das für Sie.

Zwei Bauleiter mit Warnwesten und Schutzhelmen auf einer Baustelle – Symbolbild für Bauleistungsversicherung bei Schäden am Bau.
Die Voll­kas­ko für Ihr Bau­pro­jekt

Unwet­ter, Dieb­stahl fest ein­ge­bau­ter Tei­le oder mut­wil­li­ge Zer­stö­rung durch Unbe­kann­te: Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung springt ein, wenn unvor­her­ge­se­he­ne Sach­schä­den am Bau­werk ent­ste­hen. Sie schützt Ihre Inves­ti­ti­on davor, dop­pelt bezahlt wer­den zu müs­sen.

Zwei Männer arbeiten gemeinsam auf einer privaten Baustelle – Symbolbild für Bauhelfer und die Absicherung durch eine Bauhelfer­versicherung.
Sicher­heit für Freun­de & Ver­wand­te

Wenn Freun­de auf der Bau­stel­le mit­an­pa­cken, reicht die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung (BG Bau) oft nicht aus, um blei­ben­de Gesund­heits­schä­den finan­zi­ell auf­zu­fan­gen. Die­se Poli­ce schließt die Lücke und schützt Ihre pri­va­ten Hel­fer – nament­lich oder pau­schal.

Wer selbst mit anpackt, trägt beson­de­re Ver­ant­wor­tung

Eigen­leis­tung, Bau­hel­fer & Ver­ant­wor­tung

Vie­le Bau­her­ren ent­schei­den sich dafür, bei ihrem Pro­jekt selbst mit­zu­ar­bei­ten – ob aus hand­werk­li­chem Inter­es­se oder zur Kos­ten­ein­spa­rung. Doch was oft mit guter Absicht beginnt, birgt recht­li­che und finan­zi­el­le Risi­ken. Beson­ders wich­tig: Eigen­leis­tun­gen und Bau­hel­fer müs­sen kor­rekt ver­si­chert sein, damit Sie im Ernst­fall nicht selbst haf­ten.

Sobald Sie als Bau­herr selbst auf Ihrer Bau­stel­le tätig wer­den oder Freun­de und Ver­wand­te zur Unter­stüt­zung ein­la­den, ver­än­dert sich Ihre Haf­tungs­la­ge deut­lich. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie zwar grund­sätz­lich vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter – doch nur, wenn die­se Leis­tun­gen auch expli­zit im Ver­trag ein­ge­schlos­sen sind. Eigen­leis­tun­gen und die Hil­fe durch nicht-gewerb­li­che Bau­hel­fer sind häu­fig nicht auto­ma­tisch ver­si­chert. Fehlt der ent­spre­chen­de Ein­schluss, haf­ten Sie unter Umstän­den per­sön­lich – mit Ihrem gesam­ten Pri­vat­ver­mö­gen.

Ein klas­si­sches Bei­spiel: Ein Freund hilft beim Mau­ern und ver­letzt sich durch eine her­ab­fal­len­de Palet­te. Ist er nicht über eine sepa­ra­te Bau­hel­fer­un­fall­ver­si­che­rung abge­si­chert und sind Eigen­leis­tun­gen in der Bau­her­ren­haft­pflicht nicht mit­ver­si­chert, kön­nen Regress­for­de­run­gen auf Sie als Bau­herr zukom­men. Auch bei Sach­schä­den, etwa an Nach­bar­grund­stü­cken oder Fahr­zeu­gen, die durch feh­ler­haf­te Eigen­leis­tun­gen ver­ur­sacht wur­den, greift die Haf­tung.

Daher ist es beson­ders wich­tig, den Umfang der Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf die­se Punk­te hin zu prü­fen. Gute Tari­fe bie­ten den Ein­schluss von Eigen­leis­tun­gen sowie eine pau­scha­le Absi­che­rung für hel­fen­de Per­so­nen – oft bis zu einer bestimm­ten Anzahl Hel­fer­stun­den oder bis zu einem Maxi­mal­be­trag. Zusätz­lich emp­fiehlt sich der Abschluss einer Bau­hel­fer­un­fall­ver­si­che­rung, da die­se unab­hän­gig von der nament­li­chen Nen­nung Schutz bei Unfäl­len wäh­rend der Bau­pha­se bie­tet. Sie ergänzt die Haft­pflicht sinn­voll um den Aspekt des Eigen­schut­zes für Ihre Unter­stüt­zer.

Nicht zu unter­schät­zen ist auch Ihre soge­nann­te Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht: Als Bau­herr tra­gen Sie die Ver­ant­wor­tung dafür, dass auf Ihrer Bau­stel­le kei­ne Gefah­ren für Drit­te ent­ste­hen. Die­se Pflicht kön­nen Sie zwar for­mal auf Bau­lei­ter oder Unter­neh­men über­tra­gen – nicht jedoch Ihre Kon­troll­pflicht. Kommt es zu einem Unfall und wur­de etwa ein Bau­zaun nicht auf­ge­stellt oder eine Bau­gru­be nicht aus­rei­chend gesi­chert, haf­ten Sie auch dann, wenn die Aus­füh­rung Drit­ten über­tra­gen wur­de. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie in die­sen Fäl­len – vor­aus­ge­setzt, Sie haben alle Maß­nah­men zur Gefah­ren­ver­mei­dung zumut­bar erfüllt und doku­men­tiert.

Bau­her­ren, die selbst mit anpa­cken, soll­ten des­halb früh­zei­tig für eine voll­stän­di­ge Absi­che­rung sor­gen – bevor die ers­ten Arbei­ten begin­nen. Denn die größ­ten Risi­ken ent­ste­hen oft dort, wo pri­va­te Initia­ti­ve auf feh­len­den Ver­si­che­rungs­schutz trifft. Wer früh han­delt, schützt nicht nur sich selbst, son­dern auch alle, die beim Traum vom Eigen­heim mit­hel­fen.

Ver­si­che­rungs­pflich­ten, Leis­tungs­gren­zen, Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten – ein­fach erklärt

Was Sie schon immer über Bau­her­ren­ver­si­che­run­gen wis­sen woll­ten

Die Bau­her­ren­haft­pflicht deckt kei­ne Schä­den am eige­nen Gebäu­de. Des­halb soll­ten Sie zusätz­lich eine Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung abschlie­ßen, alter­na­tiv bie­tet eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit inte­grier­tem Feu­er­schutz ab Bau­be­ginn eine gute Lösung.

Bei Bau- oder Sanie­rungs­vor­ha­ben ab etwa 50.000 € oder bei grö­ße­ren Umbau­ten wird eine Bau­her­ren­haft­pflicht drin­gend emp­foh­len. Eini­ge pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken klei­ne­re Bau­vor­ha­ben mit Bau­sum­men bis 200.000 € ab, dies soll­te aber indi­vi­du­ell geprüft wer­den.

Die Ver­si­che­rung soll­te vor Bau­be­ginn abge­schlos­sen wer­den und wäh­rend der gesam­ten Bau­zeit bestehen. Sie gilt in der Regel bis zur Fer­tig­stel­lung, maxi­mal jedoch drei Jah­re ab Ver­trags­be­ginn.

Die Kos­ten rich­ten sich nach der Bau­sum­me, der Bau­zeit und dem Anteil an Eigen­leis­tun­gen. Für ein typi­sches Ein­fa­mi­li­en­haus lie­gen die Bei­trä­ge häu­fig zwi­schen 100 und 300 €.

Eigen­leis­tun­gen erhö­hen das Scha­den­ri­si­ko – daher ver­lan­gen Ver­si­che­rer einen Zuschlag, häu­fig pau­schal ca. 25 €, wenn Bau­her­ren selbst oder mit Freun­den hand­werk­lich tätig wer­den.

Der Schutz endet mit Fer­tig­stel­lung des Bau­werks oder spä­tes­tens nach drei Jah­ren Lauf­zeit. Danach kann ggf. eine Pri­vat­haft­pflicht oder Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht grei­fen.

Nur bei klei­nen Umbau­ten oder Reno­vie­run­gen kann Ihre Pri­vat­haft­pflicht aus­rei­chend sein. Bei Neu­bau­pro­jek­ten, grö­ße­ren Sanie­run­gen oder Eigen­leis­tun­gen ist eine sepa­ra­te Bau­her­ren­haft­pflicht erfor­der­lich.

Die emp­foh­le­ne Min­dest­de­ckung liegt bei 15 Mio. € pau­schal für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Je nach Anbie­ter sind auch höhe­re Deckungs­sum­men mög­lich.

Ja, Bei­trä­ge zur Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen unter Umstän­den als Son­der­aus­ga­ben in der Steu­er­erklä­rung gel­tend gemacht wer­den — dies soll­te mit dem Steu­er­be­ra­ter geklärt wer­den.

Als Bau­herr haf­ten Sie per­sön­lich für alle Schä­den, die im Zusam­men­hang mit dem Bau­vor­ha­ben ent­ste­hen, auch wenn die Ver­ur­sa­cher exter­ne Fir­men oder Hel­fer sind. Die Bau­her­ren­haft­pflicht schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen.

Vom Ein­zug bis zur Ren­te

Lang­fris­ti­ge Sicher­heit für Ihr Eigen­heim und Ihre Finan­zie­rung

Irgend­wann ist der letz­te Hand­wer­ker weg und Sie zie­hen ein. Spä­tes­tens jetzt ändern sich Ihre Risi­ken. Aus der Bau­stel­le wird ein Zuhau­se, das gegen Was­ser und Sturm geschützt wer­den muss. Und ver­ges­sen Sie nicht das wich­tigs­te Fun­da­ment Ihrer Bau­fi­nan­zie­rung: Ihre eige­ne Arbeits­kraft. Fällt Ihr Ein­kom­men weg, wackelt oft auch der Kre­dit. Hier fin­den Sie die Lösun­gen für die Zeit „danach“.

Mädchen läuft über eine Wiese auf ein modernes Einfamilienhaus mit Terrasse und Garten zu
Der naht­lo­se Schutz für Ihr fer­ti­ges Haus

Sobald das Haus bezugs­fer­tig ist, endet die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt den Stab und schützt Ihre Immo­bi­lie dau­er­haft gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. Wir sor­gen für einen lücken­lo­sen Über­gang ohne Dop­pel­ver­si­che­rung.

Junge Familie steht mit Bauplan im Rohbau ihres zukünftigen Eigenheims, während die Kinder spielend durch die Räume laufen
Ihr Weg­wei­ser durch den Tarif-Dschun­gel

Wel­che Ver­si­che­rung ist Pflicht, wel­che Kür? Unser aus­führ­li­cher Rat­ge­ber sor­tiert für Sie Risi­ken nach Wich­tig­keit und Bau­pha­se. Nut­zen Sie die­se Check­lis­te, um Bud­get zu spa­ren und gefähr­li­che Lücken in Ihrem Sicher­heits­netz zu ver­mei­den.

Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden
Die Lebens­ver­si­che­rung für Ihren Kre­dit

Wer baut, ver­schul­det sich oft über Jahr­zehn­te. Ihre Arbeits­kraft ist die Garan­tie dafür, dass die Raten flie­ßen. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) ist für Haus­be­sit­zer daher kei­ne Opti­on, son­dern Pflicht: Sie sichert Ihren Lebens­stan­dard und das Haus, wenn die Gesund­heit nicht mehr mit­spielt.

Nicht jeder Tarif passt zu jedem Bau­vor­ha­ben

Tarif­ar­ten & Aus­wahl­kri­te­ri­en bei der Bau­her­ren­haft­pflicht

Die Bau­her­ren­haft­pflicht gibt es in ver­schie­de­nen Vari­an­ten – von Basis- bis Pre­mi­um­ta­ri­fen. Die Unter­schie­de lie­gen nicht nur im Preis, son­dern vor allem in den ver­si­cher­ten Leis­tun­gen. Wer die rich­ti­gen Kri­te­ri­en kennt, fin­det den Tarif, der zur eige­nen Bau­si­tua­ti­on und zum per­sön­li­chen Risi­ko­pro­fil passt.

Grund­sätz­lich unter­schei­den Ver­si­che­rer zwi­schen Basis­ta­ri­fen, erwei­ter­ten Stan­dard­ta­ri­fen und Pre­mi­um­lö­sun­gen. Wäh­rend güns­ti­ge Basis­ta­ri­fe oft auf das gesetz­li­che Min­dest­maß redu­ziert sind, bie­ten höher­wer­ti­ge Vari­an­ten zusätz­li­che Leis­tungs­bau­stei­ne und höhe­re Deckungs­sum­men – was bei kom­ple­xe­ren Bau­pro­jek­ten drin­gend emp­foh­len ist.

Zu den wich­tigs­ten Unter­schei­dungs­merk­ma­len zählt die Deckungs­sum­me für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Wäh­rend in ein­fa­chen Tari­fen pau­scha­le Sum­men von 3 bis 5 Mil­lio­nen Euro üblich sind, sichern Pre­mi­um­ta­ri­fe Schä­den bis zu 50 oder sogar 75 Mil­lio­nen Euro ab. Gera­de bei Grund­stü­cken in Hang­la­ge, beeng­ten Innen­städ­ten oder in Nach­bar­schaft zu öffent­li­chen Flä­chen ist eine hohe Deckungs­sum­me rat­sam.

Ein wei­te­res wich­ti­ges Aus­wahl­kri­te­ri­um ist der Ein­schluss von Eigen­leis­tun­gen. Vie­le Tari­fe schlie­ßen selbst erbrach­te Arbei­ten des Bau­herrn sowie Hel­fer nur auf Antrag oder gegen Auf­preis ein. Wer also selbst Hand anlegt oder Freun­de und Fami­lie ein­setzt, soll­te hier beson­ders genau hin­se­hen.

Eben­so ent­schei­dend: Schä­den durch Erd­ar­bei­ten oder Gewäs­ser­ver­un­rei­ni­gun­gen sind nicht in allen Tari­fen gleich gere­gelt. Wäh­rend Pre­mi­um­lö­sun­gen bereits den Rück­stau von Abwas­ser, Lei­tungs­schä­den oder sogar Schä­den durch Grund­was­ser­ver­än­de­run­gen absi­chern, feh­len die­se Bau­stei­ne oft in Basis­ta­ri­fen – oder sind mit hohen Selbst­be­tei­li­gun­gen ver­se­hen.

Auch die Ver­trags­lauf­zeit und die Mög­lich­keit einer Nach­haf­tung unter­schei­den sich. Eini­ge Tari­fe enden auto­ma­tisch nach 24 Mona­ten, ande­re bie­ten eine Absi­che­rung über 36 Mona­te oder län­ger – ohne Mehr­kos­ten. Für Pro­jek­te mit unge­wis­ser Bau­zeit ist das ein kla­rer Vor­teil.

Nicht zuletzt spielt der Ver­trags­kom­fort eine Rol­le: Papier­lo­se Tari­fe mit digi­ta­ler Ver­wal­tung bie­ten oft Rabat­te und eine schnel­le­re Kom­mu­ni­ka­ti­on. Wer sich hier für moder­ne Anbie­ter ent­schei­det, spart Zeit und oft auch Geld.

Im Ergeb­nis zeigt sich: Der güns­tigs­te Tarif ist sel­ten der bes­te. Viel­mehr soll­te die Aus­wahl immer am tat­säch­li­chen Bau­vor­ha­ben, dem Sicher­heits­be­dürf­nis und der geplan­ten Bau­wei­se aus­ge­rich­tet sein. Ein unab­hän­gi­ger Ver­gleich, der die­se Kri­te­ri­en berück­sich­tigt, ist des­halb nicht nur sinn­voll – son­dern emp­feh­lens­wert.

Zusam­men­fas­sung

Als Bau­herr tra­gen Sie nicht nur die bau­li­che, son­dern auch die recht­li­che Ver­ant­wor­tung für alles, was auf Ihrer Bau­stel­le pas­siert. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie dabei zuver­läs­sig vor For­de­run­gen Drit­ter – ob bei Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den oder Ver­mö­gens­ver­lus­ten. Je nach Umfang Ihres Bau­vor­ha­bens, Eigen­leis­tung und Helf­er­ein­satz soll­ten Sie gezielt auf die Höhe der Deckungs­sum­me, den Schutz­um­fang sowie die Lauf­zeit ach­ten. Ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen wie Bau­leis­tungs- oder Bau­hel­fer­un­fall­ver­si­che­rung sichern zusätz­li­che Risi­ken ab und run­den Ihren Schutz sinn­voll ab. Ein struk­tu­rier­ter Ver­gleich hilft, Leis­tun­gen trans­pa­rent gegen­über­zu­stel­len und einen Tarif zu fin­den, der wirk­lich zu Ihrem Bau­pro­jekt passt – finan­zi­ell und inhalt­lich.

Häu­fi­ge Fra­gen

Ist eine Bau­her­ren­haft­pflicht auch bei Sanie­run­gen oder Umbau­ten sinn­voll?

Ja, sobald Drit­te gefähr­det wer­den könn­ten, ist die Bau­her­ren­haft­pflicht auch bei umfang­rei­chen Moder­ni­sie­run­gen oder ener­ge­ti­schen Sanie­run­gen rat­sam. Klei­ne­re Maler- oder Reno­vie­rungs­ar­bei­ten sind meist über die Pri­vat­haft­pflicht abge­si­chert.

Schä­den, die vor Ver­si­che­rungs­be­ginn ent­stan­den sind, sind in der Regel nicht ver­si­chert. Daher soll­te der Ver­trag spä­tes­tens vor Beginn der Bau­ar­bei­ten abge­schlos­sen wer­den, um Lücken zu ver­mei­den.

Die Bau­her­ren­haft­pflicht schützt vor Schä­den an Drit­ten, die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung hin­ge­gen sichert das eige­ne Bau­vor­ha­ben gegen unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den wie Sturm, Van­da­lis­mus oder Kon­struk­ti­ons­feh­ler ab.

Der pri­va­te Ein­satz sol­cher Maschi­nen ist oft mit­ver­si­chert, sofern es sich nicht um ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Kraft­fahr­zeu­ge han­delt. Dies soll­te vor­ab mit dem Ver­si­che­rer kon­kret geklärt wer­den.

Über den Autor