Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Sicher­heit für Ihr Bau­pro­jekt

Schüt­zen Sie sich vor Haf­tungs­ri­si­ken wäh­rend der Bau­zeit – recht­zei­tig, umfas­send, pass­ge­nau.

bauherrenhaftpflicht

Ein Bau­vor­ha­ben ist mehr als ein Mei­len­stein – es bedeu­tet auch Ver­ant­wor­tung. Ob Neu­bau, Anbau oder Umbau: Sobald Sie als Bau­herr auf­tre­ten, haf­ten Sie für Schä­den, die auf Ihrer Bau­stel­le ent­ste­hen. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor For­de­run­gen Drit­ter und über­nimmt die finan­zi­el­len Fol­gen bei Per­so­nen- und Sach­schä­den. Wer sich früh­zei­tig absi­chert, schützt nicht nur sein Ver­mö­gen, son­dern auch alle, die am Bau betei­ligt sind.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Schutz bei Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den rund um die Bau­stel­le

  • Pflicht­ver­si­che­rung für alle pri­va­ten Bau­her­ren und Bau­vor­ha­ben

  • Ver­si­che­rungs­schutz gilt auch für Freun­de und Fami­lie bei Eigen­leis­tun­gen

  • Leis­tun­gen, Deckungs­sum­men und Kos­ten im trans­pa­ren­ten Ver­gleich

  • Unver­zicht­bar bei Neu­bau, Sanie­rung, Anbau oder Auf­sto­ckung

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Ihre Über­sicht
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Sinn­voll abge­si­chert beim Bau­en

Als Bau­herr über­neh­men Sie nicht nur die Orga­ni­sa­ti­on Ihres Bau­vor­ha­bens, son­dern auch die recht­li­che Ver­ant­wor­tung für alle Risi­ken auf der Bau­stel­le. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie genau dort, wo Feh­ler, Miss­ge­schi­cke oder Unfäl­le schwer­wie­gen­de finan­zi­el­le Fol­gen haben kön­nen – für Sie selbst, für Hel­fer und für unbe­tei­lig­te Drit­te.

Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet einen umfas­sen­den Schutz für nahe­zu alle klas­si­schen Haf­tungs­ri­si­ken, die im Rah­men eines Bau­pro­jekts auf­tre­ten kön­nen. Sie greift, sobald durch Ihre Bau­stel­le ein Scha­den ent­steht – unab­hän­gig davon, ob Sie selbst tätig sind oder Drit­te beauf­tragt haben.

Fol­gen­de Leis­tun­gen sind in der Regel ver­si­chert:

  • Per­so­nen­schä­den: z. B. wenn ein Pas­sant auf dem Geh­weg durch her­ab­fal­len­des Bau­ma­te­ri­al ver­letzt wird

  • Sach­schä­den: etwa wenn Bau­ar­bei­ten das Nach­bar­grund­stück oder Fahr­zeu­ge beschä­di­gen

  • Ver­mö­gens­schä­den: z. B. durch Nut­zungs­aus­fall infol­ge eines ver­ur­sach­ten Scha­dens

  • Schutz bei Eigen­leis­tun­gen: inklu­si­ve Schä­den durch pri­va­te Hel­fer (wenn mit­ver­si­chert)

  • Pas­si­ver Rechts­schutz: Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che inkl. Gerichts­kos­ten

  • Ver­let­zung der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht: z. B. unge­si­cher­te Gru­ben oder man­gel­haf­te Beleuch­tung

  • Haf­tung für beauf­trag­te Unter­neh­men: Bau­herr bleibt in der Ver­ant­wor­tung, auch bei beauf­trag­ten Drit­ten

Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt vom Beginn der Bau­pla­nung (z. B. Ver­trags­ab­schluss mit Archi­tekt oder Bau­un­ter­neh­mer) bis zur Fer­tig­stel­lung – oft inklu­si­ve eines Nach­laufs von bis zu 36 Mona­ten.

Auch wenn die Bau­her­ren­haft­pflicht einen umfas­sen­den Schutz bie­tet, sind bestimm­te Schä­den und Umstän­de aus­drück­lich vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. Die­se Aus­schlüs­se soll­ten sorg­fäl­tig beach­tet wer­den, um spä­ter kei­ne unan­ge­neh­men Über­ra­schun­gen zu erle­ben.

Nicht ver­si­chert sind typi­scher­wei­se:

  • Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den

  • Per­so­nen­schä­den an engen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen (z. B. Ehe­part­ner, Kin­der im sel­ben Haus­halt)

  • Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Miss­ach­tung gesetz­li­cher Sicher­heits­vor­schrif­ten

  • Ver­än­de­run­gen des Grund­was­sers oder Alt­las­ten auf dem Grund­stück

  • Schä­den an gemie­te­ten oder gelie­he­nen Gegen­stän­den auf der Bau­stel­le

  • Schä­den durch Krieg, Kern­ener­gie oder höhe­re Gewalt (soweit nicht ander­wei­tig abge­si­chert)

  • Schä­den, die bereits von ande­ren Ver­si­che­run­gen (z. B. Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung) gedeckt sind

Wich­tig: Die genau­en Aus­schlüs­se vari­ie­ren je nach Anbie­ter und Tarif. Des­halb ist ein gründ­li­cher Ver­gleich der Bedin­gun­gen uner­läss­lich – gera­de bei Eigen­leis­tun­gen, Bau­hel­fern oder beson­de­ren Bau­tech­ni­ken.

Deckung, Anbie­ter, Tarif­de­tails – dar­auf soll­ten Sie ach­ten

Leis­tungs­um­fang im Über­blick

Eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie umfas­send vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den auf Ihrer Bau­stel­le – doch nicht jede Poli­ce ist gleich. Unter­schie­de zei­gen sich bei Deckungs­sum­men, Erwei­te­run­gen, Eigen­leis­tun­gen und zusätz­li­chen Schutz­bau­stei­nen. Ein genau­er Blick auf die Leis­tungs­de­tails hilft Ihnen, die pas­sen­de Absi­che­rung für Ihr Pro­jekt zu wäh­len.

Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Absi­che­rung von Haf­tungs­ri­si­ken, die beim Bau eines Eigen­heims oder einer Sanie­rung ent­ste­hen kön­nen. Sie schützt Sie als Bau­herr vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn Drit­te – etwa Pas­san­ten, Nach­barn oder Bau­hel­fer – durch Ihr Bau­vor­ha­ben geschä­digt wer­den. Im Zen­trum ste­hen Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die wäh­rend der Bau­zeit auf­tre­ten kön­nen. In der Regel beginnt der Ver­si­che­rungs­schutz mit dem Start der Bau­ar­bei­ten und endet mit der offi­zi­el­len Fer­tig­stel­lung. Vie­le Tari­fe beinhal­ten zusätz­lich eine soge­nann­te Nach­haf­tung, die Schä­den noch bis zu drei Jah­re nach Ver­si­che­rungs­be­ginn abde­cken kann.

Ein beson­ders wich­ti­ger Bestand­teil der Leis­tung ist die Deckungs­sum­me. Die­se legt fest, bis zu wel­chem Betrag die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall leis­tet. Im geprüf­ten Ange­bot für eine Bau­sum­me von 500.000 Euro beträgt die pau­scha­le Deckungs­sum­me für Per­so­nen- und Sach­schä­den bei allen Vari­an­ten 5 Mil­lio­nen Euro. Auch Ver­mö­gens­schä­den sind bei den meis­ten Tari­fen bis zu die­ser Höhe ver­si­chert. Ledig­lich im Tarif der GEV mit dem höchs­ten Bei­trag (243,60 €) ist die Ver­mö­gens­scha­dens­de­ckung auf 60.000 Euro begrenzt – was bei grö­ße­ren Bau­vor­ha­ben kri­tisch zu bewer­ten ist.

Die Leis­tun­gen im Detail umfas­sen unter ande­rem die Absi­che­rung bei Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht­ver­let­zun­gen – also z. B. man­geln­der Bau­stel­len­ab­sper­rung, unzu­rei­chen­der Beleuch­tung oder feh­len­den Warn­schil­dern. Wei­ter­hin sind auch Schä­den durch Erd­ar­bei­ten, Lei­tungs­schä­den sowie Be- und Ent­la­de­schä­den mit­ver­si­chert. Ein beson­de­res Augen­merk liegt auf den soge­nann­ten All­mäh­lich­keits- und Umwelt­schä­den: Hier wer­den bei­spiels­wei­se Schä­den durch häus­li­che Abwäs­ser, Rück­stau oder Grund­was­ser­ver­än­de­run­gen berück­sich­tigt, sofern nicht grob fahr­läs­sig gehan­delt wur­de. Selbst die Nut­zung von Bau­ma­schi­nen wie Mini­bag­gern oder Gabel­stap­lern bis 20 km/h ist bei allen Tari­fen ein­ge­schlos­sen – ein Punkt, der für vie­le pri­va­te Bau­her­ren mit Eigen­ver­ant­wor­tung rele­vant ist.

Was den Schutz­um­fang ergänzt, sind Deckun­gen bei Gewäs­ser­schä­den durch Klein­ge­bin­de, etwa Lacke oder Bau­che­mi­ka­li­en. Auch hier gibt es Unter­schie­de: Wäh­rend im papier­lo­sen Tarif ein Gesamt­fas­sungs­ver­mö­gen bis 1.500 kg/l mit­ver­si­chert ist, redu­ziert sich die­ser Wert im Pre­mi­um­ta­rif auf ledig­lich 250 kg/l. Wich­tig ist zudem, dass Schä­den an gemie­te­ten oder gelie­he­nen Sachen grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen sind – die­se Ein­schrän­kung gilt über­grei­fend bei allen Anbie­tern und Tari­fen.

Beson­ders erwäh­nens­wert: Die meis­ten moder­nen Poli­cen bie­ten heu­te pas­si­ven Rechts­schutz, also die recht­li­che Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che inklu­si­ve aller Pro­zess­kos­ten. Damit ist nicht nur der finan­zi­el­le Scha­den gedeckt – auch die juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung wird pro­fes­sio­nell beglei­tet.

Für Bau­her­ren, die auf Num­mer sicher gehen wol­len, lohnt sich daher ein detail­lier­ter Blick in die Tarif­de­tails. Je nach Bau­wei­se, Grund­stücks­ge­ge­ben­hei­ten und Bau­um­fang kann es ent­schei­dend sein, ob Umwelt­schä­den, Lei­tungs­schä­den oder Eigen­leis­tun­gen tat­säch­lich ein­ge­schlos­sen sind – denn genau hier unter­schei­den sich Basis­ta­ri­fe oft deut­lich von leis­tungs­star­ken Alter­na­ti­ven.

Was kos­tet der Schutz – und was leis­tet er wirk­lich?

Was kos­tet die Bau­her­ren­haft­pflicht?

Die Kos­ten einer Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung rich­ten sich nach Ihrer Bau­sum­me, dem Umfang der Bau­ar­bei­ten und der gewünsch­ten Leis­tungs­tie­fe. Wäh­rend ein­fa­che Basis­ta­ri­fe güns­ti­ge Ein­stie­ge ermög­li­chen, bie­ten umfang­rei­che Vari­an­ten mehr Sicher­heit – gera­de bei beson­de­ren Risi­ken wie Erd­ar­bei­ten oder Gewäs­ser­schä­den. Ein Ver­gleich der Anbie­ter zeigt, wo sich Preis und Leis­tung beson­ders gut ver­bin­den.

Im Bei­spiel eines Neu­baus mit einer Bau­sum­me von 500.000 Euro ohne Eigen­leis­tun­gen erge­ben sich 2025 je nach Anbie­ter und Tarif deut­li­che Unter­schie­de bei Bei­trag und Leis­tungs­um­fang. Der Bei­trag wird in der Regel ein­ma­lig gezahlt und deckt den gesam­ten Ver­si­che­rungs­zeit­raum bis zur Fer­tig­stel­lung ab. Neben der rei­nen Ver­si­che­rungs­sum­me sind dabei auch soge­nann­te Sub­li­mits und Selbst­be­tei­li­gun­gen ent­schei­dend. Sie beein­flus­sen, wie umfas­send der Schutz in der Pra­xis tat­säch­lich greift – ins­be­son­de­re bei Lei­tungs­schä­den, Umwelt­schä­den oder dem Ein­satz von Bau­ma­schi­nen.

Leis­tungs­merk­malGotha­erHaft­pflicht­kas­se (papier­los)GEV Grund­ei­gen­tü­mer
Ein­mal­bei­trag119,00 €141,37 €243,60 €
Deckungs­sum­me Per­so­nen-/Sach­schä­den5 Mio. €5 Mio. €5 Mio. €
Ver­mö­gens­schä­den5 Mio. €5 Mio. €60.000 €
Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht mit­ver­si­chert
Lei­tungs­schä­den (Kabel, Roh­re etc.)✅ (SB 20–25 %)✅ (SB 20–25 %)✅ (SB 20–25 %)
Ein­satz von Bau­ma­schi­nen bis 20 km/h
Gewäs­ser­schä­den (Klein­ge­bin­de)bis 1.000 l/kgbis 1.500 l/kgbis 250 l/kg
Be- und Ent­la­de­schä­den
Kau­ti­ons­stel­lung ent­hal­ten
Papier­lo­ser Ver­trags­vor­teil✅ (E‑Mail not­wen­dig)

Wie der Ver­gleich zeigt, unter­schei­den sich nicht nur die Bei­trä­ge, son­dern auch ein­zel­ne Deckungs­bau­stei­ne deut­lich. Wäh­rend alle drei Anbie­ter eine soli­de Grund­de­ckung für Per­so­nen- und Sach­schä­den bie­ten, weist der Tarif der GEV Grund­ei­gen­tü­mer eine deut­li­che Ein­schrän­kung bei Ver­mö­gens­schä­den auf – mit ledig­lich 60.000 Euro statt 5 Mil­lio­nen Euro. Auch die Höhe der mit­ver­si­cher­ten Gefahr­stof­fe in Klein­ge­bin­den vari­iert deut­lich: Wer mit grö­ße­ren Men­gen arbei­tet oder beson­ders umwelt­sen­si­bel bau­en möch­te, soll­te hier genau hin­se­hen.

Tari­fe mit papier­lo­ser Ver­wal­tung – wie bei der Haft­pflicht­kas­se – bie­ten nicht nur Umwelt­vor­tei­le, son­dern oft auch Preis­nach­läs­se. Wer Wert auf umfas­sen­den, digi­ta­len Schrift­ver­kehr legt, pro­fi­tiert dop­pelt. Für alle Tari­fe gilt: Die Selbst­be­tei­li­gung bei Erd- oder Lei­tungs­schä­den liegt zwi­schen 20 % und 25 %, min­des­tens jedoch bei 50 Euro, teil­wei­se bis maxi­mal 7.500 Euro. Die­se Rege­lung greift ins­be­son­de­re dann, wenn vor Bau­be­ginn kei­ne Erkun­di­gung über den Lei­tungs­ver­lauf ein­ge­holt wur­de.

Die Wahl des rich­ti­gen Tarifs soll­te sich des­halb nicht allein am Preis ori­en­tie­ren. Ent­schei­dend ist, dass der Schutz zu Ihrem Bau­vor­ha­ben passt – in Tie­fe, Umfang und tat­säch­li­chem Risi­ko. Eine per­sön­li­che Bera­tung hilft, unbe­merk­te Lücken zu ver­mei­den und die idea­le Kom­bi­na­ti­on aus Bei­trag, Leis­tung und Sicher­heit zu fin­den.

Die­se Bau­ver­si­che­run­gen soll­ten Sie eben­falls ken­nen

Zusätz­li­che Bau­ver­si­che­run­gen im Über­blick

Die Bau­her­ren­haft­pflicht ist ein zen­tra­ler Bau­stein Ihrer Absi­che­rung – doch je nach Pro­jekt­um­fang und Eigen­be­tei­li­gung sind wei­te­re Ver­si­che­run­gen sinn­voll oder sogar not­wen­dig. Sie ergän­zen den Schutz gezielt dort, wo ande­re Poli­cen an ihre Gren­zen sto­ßen. Die fol­gen­den Optio­nen soll­ten Sie als Bau­herr ken­nen:

Feuerrohbauversicherung

Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung

Der Roh­bau ist beson­ders gefähr­det – vor allem in der Zeit zwi­schen Richt­fest und Innen­aus­bau. Die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung schützt vor Schä­den durch Brand, Blitz­schlag und Explo­si­on. Sie ist bei vie­len Anbie­tern bei­trags­frei in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten, muss aber aktiv ein­ge­schlos­sen wer­den.

Bauleistungsversicherung

Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung

Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung über­nimmt unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den am Bau­werk – z. B. durch Sturm, Mate­ri­al­feh­ler oder Van­da­lis­mus. Sie greift dort, wo die Bau­her­ren­haft­pflicht endet, und schützt Ihre eige­nen Inves­ti­tio­nen wäh­rend der Bau­pha­se.

Bauhelferversicherung

Bau­hel­fer­un­fall­ver­si­che­rung

Wer pri­vat beim Haus­bau hilft, ist nicht auto­ma­tisch abge­si­chert. Die Bau­hel­fer­un­fall­ver­si­che­rung schützt alle hel­fen­den Per­so­nen bei Unfäl­len – ohne nament­li­che Nen­nung. Sie ist beson­ders wich­tig, wenn Freun­de oder Ver­wand­te auf der Bau­stel­le mit­an­pa­cken.

Wer selbst mit anpackt, trägt beson­de­re Ver­ant­wor­tung

Eigen­leis­tung, Bau­hel­fer & Ver­ant­wor­tung

Vie­le Bau­her­ren ent­schei­den sich dafür, bei ihrem Pro­jekt selbst mit­zu­ar­bei­ten – ob aus hand­werk­li­chem Inter­es­se oder zur Kos­ten­ein­spa­rung. Doch was oft mit guter Absicht beginnt, birgt recht­li­che und finan­zi­el­le Risi­ken. Beson­ders wich­tig: Eigen­leis­tun­gen und Bau­hel­fer müs­sen kor­rekt ver­si­chert sein, damit Sie im Ernst­fall nicht selbst haf­ten.

Sobald Sie als Bau­herr selbst auf Ihrer Bau­stel­le tätig wer­den oder Freun­de und Ver­wand­te zur Unter­stüt­zung ein­la­den, ver­än­dert sich Ihre Haf­tungs­la­ge deut­lich. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie zwar grund­sätz­lich vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter – doch nur, wenn die­se Leis­tun­gen auch expli­zit im Ver­trag ein­ge­schlos­sen sind. Eigen­leis­tun­gen und die Hil­fe durch nicht-gewerb­li­che Bau­hel­fer sind häu­fig nicht auto­ma­tisch ver­si­chert. Fehlt der ent­spre­chen­de Ein­schluss, haf­ten Sie unter Umstän­den per­sön­lich – mit Ihrem gesam­ten Pri­vat­ver­mö­gen.

Ein klas­si­sches Bei­spiel: Ein Freund hilft beim Mau­ern und ver­letzt sich durch eine her­ab­fal­len­de Palet­te. Ist er nicht über eine sepa­ra­te Bau­hel­fer­un­fall­ver­si­che­rung abge­si­chert und sind Eigen­leis­tun­gen in der Bau­her­ren­haft­pflicht nicht mit­ver­si­chert, kön­nen Regress­for­de­run­gen auf Sie als Bau­herr zukom­men. Auch bei Sach­schä­den, etwa an Nach­bar­grund­stü­cken oder Fahr­zeu­gen, die durch feh­ler­haf­te Eigen­leis­tun­gen ver­ur­sacht wur­den, greift die Haf­tung.

Daher ist es beson­ders wich­tig, den Umfang der Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf die­se Punk­te hin zu prü­fen. Gute Tari­fe bie­ten den Ein­schluss von Eigen­leis­tun­gen sowie eine pau­scha­le Absi­che­rung für hel­fen­de Per­so­nen – oft bis zu einer bestimm­ten Anzahl Hel­fer­stun­den oder bis zu einem Maxi­mal­be­trag. Zusätz­lich emp­fiehlt sich der Abschluss einer Bau­hel­fer­un­fall­ver­si­che­rung, da die­se unab­hän­gig von der nament­li­chen Nen­nung Schutz bei Unfäl­len wäh­rend der Bau­pha­se bie­tet. Sie ergänzt die Haft­pflicht sinn­voll um den Aspekt des Eigen­schut­zes für Ihre Unter­stüt­zer.

Nicht zu unter­schät­zen ist auch Ihre soge­nann­te Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht: Als Bau­herr tra­gen Sie die Ver­ant­wor­tung dafür, dass auf Ihrer Bau­stel­le kei­ne Gefah­ren für Drit­te ent­ste­hen. Die­se Pflicht kön­nen Sie zwar for­mal auf Bau­lei­ter oder Unter­neh­men über­tra­gen – nicht jedoch Ihre Kon­troll­pflicht. Kommt es zu einem Unfall und wur­de etwa ein Bau­zaun nicht auf­ge­stellt oder eine Bau­gru­be nicht aus­rei­chend gesi­chert, haf­ten Sie auch dann, wenn die Aus­füh­rung Drit­ten über­tra­gen wur­de. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie in die­sen Fäl­len – vor­aus­ge­setzt, Sie haben alle Maß­nah­men zur Gefah­ren­ver­mei­dung zumut­bar erfüllt und doku­men­tiert.

Bau­her­ren, die selbst mit anpa­cken, soll­ten des­halb früh­zei­tig für eine voll­stän­di­ge Absi­che­rung sor­gen – bevor die ers­ten Arbei­ten begin­nen. Denn die größ­ten Risi­ken ent­ste­hen oft dort, wo pri­va­te Initia­ti­ve auf feh­len­den Ver­si­che­rungs­schutz trifft. Wer früh han­delt, schützt nicht nur sich selbst, son­dern auch alle, die beim Traum vom Eigen­heim mit­hel­fen.

Ver­si­che­rungs­pflich­ten, Leis­tungs­gren­zen, Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten – ein­fach erklärt

Was Sie schon immer über Bau­her­ren­ver­si­che­run­gen wis­sen woll­ten

Ja – auch wenn es kei­ne gesetz­li­che Pflicht gibt, ist die Bau­her­ren­haft­pflicht fak­tisch uner­läss­lich. Als Bau­herr haf­ten Sie unbe­grenzt mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen für Schä­den, die durch das Bau­vor­ha­ben ent­ste­hen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt nicht nur die Kos­ten bei berech­tig­ten Ansprü­chen, son­dern auch die recht­li­che Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen. Ohne die­se Absi­che­rung kön­nen selbst klei­ne­re Vor­fäl­le exis­tenz­be­dro­hend wer­den.

Der Schutz greift ab dem ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Beginn, oft ab Bau­an­trags­stel­lung oder mit dem ers­ten Bau­stel­len­schritt. Die Ver­si­che­rung endet mit der Fer­tig­stel­lung des Bau­vor­ha­bens – spä­tes­tens jedoch nach der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit (z. B. 24 oder 36 Mona­te). Eine nach­träg­li­che Ver­län­ge­rung ist meist mög­lich, soll­te aber früh­zei­tig bean­tragt wer­den.

Nicht ver­si­chert sind vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den, Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit (z. B. bewusst unter­las­se­ne Siche­rungs­maß­nah­men), Per­so­nen­schä­den an nahen Ange­hö­ri­gen sowie Schä­den an gemie­te­ten oder gelie­he­nen Gegen­stän­den. Auch Ver­än­de­run­gen des Grund­was­sers und Alt­las­ten auf dem Grund­stück sind in der Regel aus­ge­schlos­sen – es sei denn, ein spe­zi­el­ler Zusatz­bau­stein wird ver­ein­bart.

Eini­ge Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken klei­ne­re Bau­ar­bei­ten bis zu bestimm­ten Bau­sum­men (z. B. 50.000 oder 200.000 Euro) mit ab. Für umfang­rei­che Bau­pro­jek­te – ins­be­son­de­re Neu­bau­ten – reicht die­ser Schutz in der Regel nicht aus. Es lohnt sich, den bestehen­den Ver­trag vor­ab zu prü­fen und gege­be­nen­falls um eine eigen­stän­di­ge Bau­her­ren­haft­pflicht zu ergän­zen.

Pri­va­te Hel­fer sind über die Bau­her­ren­haft­pflicht nur dann geschützt, wenn Eigen­leis­tun­gen im Ver­trag ein­ge­schlos­sen sind. Für Unfäl­le der Hel­fer auf der Bau­stel­le greift die­se Poli­ce jedoch nicht – hier ist die Bau­hel­fer­un­fall­ver­si­che­rung erfor­der­lich. Sie deckt Ver­let­zun­gen oder Inva­li­di­tät frei­wil­li­ger Unter­stüt­zer ab, ohne dass deren Namen ein­zeln gemel­det wer­den müs­sen.

Ja, unbe­dingt. Die Bau­her­ren­haft­pflicht deckt nur Schä­den an Drit­ten ab – nicht aber Beschä­di­gun­gen oder Ver­lus­te am Bau­werk selbst. Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung greift bei unvor­her­ge­se­he­nen Schä­den durch Wit­te­rung, Van­da­lis­mus oder Mate­ri­al­feh­ler. Die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung schützt Ihren Roh­bau bei Brand oder Explo­si­on – und ist bei vie­len Wohn­ge­bäu­de­po­li­cen bereits bei­trags­frei ent­hal­ten.

Wei­te­re The­men, die für Ihr Bau­pro­jekt wich­tig sein kön­nen

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Nicht jeder Tarif passt zu jedem Bau­vor­ha­ben

Tarif­ar­ten & Aus­wahl­kri­te­ri­en bei der Bau­her­ren­haft­pflicht

Die Bau­her­ren­haft­pflicht gibt es in ver­schie­de­nen Vari­an­ten – von Basis- bis Pre­mi­um­ta­ri­fen. Die Unter­schie­de lie­gen nicht nur im Preis, son­dern vor allem in den ver­si­cher­ten Leis­tun­gen. Wer die rich­ti­gen Kri­te­ri­en kennt, fin­det den Tarif, der zur eige­nen Bau­si­tua­ti­on und zum per­sön­li­chen Risi­ko­pro­fil passt.

Grund­sätz­lich unter­schei­den Ver­si­che­rer zwi­schen Basis­ta­ri­fen, erwei­ter­ten Stan­dard­ta­ri­fen und Pre­mi­um­lö­sun­gen. Wäh­rend güns­ti­ge Basis­ta­ri­fe oft auf das gesetz­li­che Min­dest­maß redu­ziert sind, bie­ten höher­wer­ti­ge Vari­an­ten zusätz­li­che Leis­tungs­bau­stei­ne und höhe­re Deckungs­sum­men – was bei kom­ple­xe­ren Bau­pro­jek­ten drin­gend emp­foh­len ist.

Zu den wich­tigs­ten Unter­schei­dungs­merk­ma­len zählt die Deckungs­sum­me für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Wäh­rend in ein­fa­chen Tari­fen pau­scha­le Sum­men von 3 bis 5 Mil­lio­nen Euro üblich sind, sichern Pre­mi­um­ta­ri­fe Schä­den bis zu 50 oder sogar 75 Mil­lio­nen Euro ab. Gera­de bei Grund­stü­cken in Hang­la­ge, beeng­ten Innen­städ­ten oder in Nach­bar­schaft zu öffent­li­chen Flä­chen ist eine hohe Deckungs­sum­me rat­sam.

Ein wei­te­res wich­ti­ges Aus­wahl­kri­te­ri­um ist der Ein­schluss von Eigen­leis­tun­gen. Vie­le Tari­fe schlie­ßen selbst erbrach­te Arbei­ten des Bau­herrn sowie Hel­fer nur auf Antrag oder gegen Auf­preis ein. Wer also selbst Hand anlegt oder Freun­de und Fami­lie ein­setzt, soll­te hier beson­ders genau hin­se­hen.

Eben­so ent­schei­dend: Schä­den durch Erd­ar­bei­ten oder Gewäs­ser­ver­un­rei­ni­gun­gen sind nicht in allen Tari­fen gleich gere­gelt. Wäh­rend Pre­mi­um­lö­sun­gen bereits den Rück­stau von Abwas­ser, Lei­tungs­schä­den oder sogar Schä­den durch Grund­was­ser­ver­än­de­run­gen absi­chern, feh­len die­se Bau­stei­ne oft in Basis­ta­ri­fen – oder sind mit hohen Selbst­be­tei­li­gun­gen ver­se­hen.

Auch die Ver­trags­lauf­zeit und die Mög­lich­keit einer Nach­haf­tung unter­schei­den sich. Eini­ge Tari­fe enden auto­ma­tisch nach 24 Mona­ten, ande­re bie­ten eine Absi­che­rung über 36 Mona­te oder län­ger – ohne Mehr­kos­ten. Für Pro­jek­te mit unge­wis­ser Bau­zeit ist das ein kla­rer Vor­teil.

Nicht zuletzt spielt der Ver­trags­kom­fort eine Rol­le: Papier­lo­se Tari­fe mit digi­ta­ler Ver­wal­tung bie­ten oft Rabat­te und eine schnel­le­re Kom­mu­ni­ka­ti­on. Wer sich hier für moder­ne Anbie­ter ent­schei­det, spart Zeit und oft auch Geld.

Im Ergeb­nis zeigt sich: Der güns­tigs­te Tarif ist sel­ten der bes­te. Viel­mehr soll­te die Aus­wahl immer am tat­säch­li­chen Bau­vor­ha­ben, dem Sicher­heits­be­dürf­nis und der geplan­ten Bau­wei­se aus­ge­rich­tet sein. Ein unab­hän­gi­ger Ver­gleich, der die­se Kri­te­ri­en berück­sich­tigt, ist des­halb nicht nur sinn­voll – son­dern emp­feh­lens­wert.

Zusam­men­fas­sung

Als Bau­herr tra­gen Sie nicht nur die bau­li­che, son­dern auch die recht­li­che Ver­ant­wor­tung für alles, was auf Ihrer Bau­stel­le pas­siert. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie dabei zuver­läs­sig vor For­de­run­gen Drit­ter – ob bei Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den oder Ver­mö­gens­ver­lus­ten. Je nach Umfang Ihres Bau­vor­ha­bens, Eigen­leis­tung und Helf­er­ein­satz soll­ten Sie gezielt auf die Höhe der Deckungs­sum­me, den Schutz­um­fang sowie die Lauf­zeit ach­ten. Ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen wie Bau­leis­tungs- oder Bau­hel­fer­un­fall­ver­si­che­rung sichern zusätz­li­che Risi­ken ab und run­den Ihren Schutz sinn­voll ab. Ein struk­tu­rier­ter Ver­gleich hilft, Leis­tun­gen trans­pa­rent gegen­über­zu­stel­len und einen Tarif zu fin­den, der wirk­lich zu Ihrem Bau­pro­jekt passt – finan­zi­ell und inhalt­lich.

häu­fi­ge Fra­gen

Emp­foh­len wird eine pau­scha­le Deckung von min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen- und Sach­schä­den. Bei grö­ße­ren oder risi­ko­rei­che­ren Bau­vor­ha­ben sind Sum­men von 15 bis 50 Mil­lio­nen Euro sinn­voll, um im Ernst­fall aus­rei­chend abge­si­chert zu sein.

Ergän­zend zur Bau­her­ren­haft­pflicht sind ins­be­son­de­re die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung (für unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den am Bau­werk) und die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung (z. B. bei Brand) zu emp­feh­len. Wer mit Freun­den oder Fami­lie baut, soll­te zusätz­lich eine Bau­hel­fer­un­fall­ver­si­che­rung abschlie­ßen.

Der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt je nach Anbie­ter mit Ver­trags­be­ginn oder Bau­be­ginn und endet mit der offi­zi­el­len Fer­tig­stel­lung des Bau­vor­ha­bens. Vie­le Tari­fe beinhal­ten eine Nach­haf­tung von bis zu 36 Mona­ten, um spä­te­re Schä­den aus der Bau­pha­se eben­falls abzu­de­cken.

Die Kos­ten hän­gen von Bau­sum­me, Bau­wei­se, Eigen­leis­tun­gen und Leis­tungs­um­fang ab. Für ein Bau­vor­ha­ben mit 500.000 Euro Bau­sum­me ohne Eigen­leis­tung lie­gen die Ein­mal­bei­trä­ge 2025 zwi­schen ca. 119 und 400 Euro – abhän­gig vom gewähl­ten Anbie­ter und Tarif.