Anpas­sungs­fak­tor Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – was Eigen­tü­mer jetzt wis­sen müs­sen

Bau­prei­se stei­gen – schüt­zen Sie den Wert Ihrer Immo­bi­lie mit einem dyna­misch ange­pass­ten Ver­si­che­rungs­schutz

Anpassungsfaktor

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll Ihr Zuhau­se im Ernst­fall zuver­läs­sig schüt­zen. Doch was vie­le Eigen­tü­mer nicht wis­sen: Mit den Jah­ren ver­än­dern sich nicht nur Bau­vor­schrif­ten und Stan­dards, son­dern vor allem die Bau­kos­ten. Eine Ver­si­che­rungs­sum­me, die beim Abschluss aus­reich­te, kann heu­te viel zu nied­rig sein – und führt im Scha­dens­fall zur bit­te­ren Über­ra­schung.

Genau des­halb gibt es den Anpas­sungs­fak­tor (auch „glei­ten­der Neu­wert­fak­tor“ genannt). Er sorgt dafür, dass Ihr Ver­si­che­rungs­schutz mit der rea­len Bau­preis­ent­wick­lung Schritt hält – auto­ma­tisch, jähr­lich aktua­li­siert, zuver­läs­sig. Was genau hin­ter dem Fak­tor steckt, wie er berech­net wird und wie Sie ihn rich­tig nut­zen, erfah­ren Sie hier – kom­pakt und pra­xis­nah für Haus­be­sit­zer, Ver­mie­ter und Selbst­stän­di­ge.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Der Anpas­sungs­fak­tor wird jähr­lich ange­passt, um Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me an die rea­len Bau­kos­ten anzu­pas­sen – er schützt Sie vor Unter- oder Über­ver­si­che­rung.

  • Grund­la­ge für die Berech­nung ist der Bau­preis­in­dex des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amts sowie der Tarif­lohn­in­dex im Bau­ge­wer­be.

  • 2025 liegt der aktu­el­le Anpas­sungs­fak­tor bei 26,51 – nach star­ken Anstie­gen in 2023 und 2024 eine mode­ra­te Erhö­hung von 2,5 %.

  • Der glei­ten­de Neu­wert ist die sichers­te Bewer­tungs­form, da er Wert­ver­lust und Preis­stei­ge­run­gen berück­sich­tigt – anders als der fes­te Neu­wert oder Zeit­wert.

  • Eigen­tü­mer müs­sen meist nicht aktiv wer­den – den­noch soll­ten Ver­än­de­run­gen wie Anbau­ten oder Sanie­run­gen stets gemel­det wer­den, um eine kor­rek­te Anpas­sung zu gewähr­leis­ten.

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Ver­ste­hen, was schützt – so funk­tio­niert der Anpas­sungs­fak­tor in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Was ist der Anpas­sungs­fak­tor und war­um ist er so wich­tig?

Vie­le Haus­be­sit­zer gehen davon aus, dass ihre Immo­bi­lie über Jah­re hin­weg auto­ma­tisch aus­rei­chend ver­si­chert bleibt – doch das ist nur der Fall, wenn der Ver­si­che­rungs­schutz regel­mä­ßig an die stei­gen­den Bau­prei­se ange­passt wird. Genau hier setzt der Anpas­sungs­fak­tor an, der auch als glei­ten­der Neu­wert­fak­tor bezeich­net wird.

Der Anpas­sungs­fak­tor ist ein mathe­ma­ti­scher Wert, der jähr­lich neu berech­net wird und die Ent­wick­lung der Bau­kos­ten wider­spie­gelt. Er sorgt dafür, dass Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me auto­ma­tisch mit der Rea­li­tät Schritt hält – unab­hän­gig davon, wann Sie den Ver­trag abge­schlos­sen haben. Ohne die­sen Fak­tor wür­de Ihre Poli­ce auf einem ver­al­te­ten Stand „ein­frie­ren“ – mit gra­vie­ren­den Fol­gen im Scha­dens­fall.

Grund­la­ge für die­se auto­ma­ti­sche Anpas­sung sind die offi­zi­el­len Zah­len des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amts, ins­be­son­de­re der Bau­preis­in­dex für Wohn­ge­bäu­de sowie der Tarif­lohn­in­dex des Bau­ge­wer­bes. Bei­de spie­geln die Preis­ent­wick­lung am Bau rea­li­täts­nah wider.

Ein Bei­spiel ver­deut­licht den Nut­zen: Hät­ten Sie 2013 eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 200.000 € fest­ge­legt, wäre die­se 2025 ohne Anpas­sung real etwa 25–30 % zu nied­rig ange­setzt – im Scha­den­fall müss­ten Sie die Dif­fe­renz selbst tra­gen. Mit dem glei­ten­den Neu­wert dage­gen wächst die Ver­si­che­rungs­sum­me mit – auto­ma­tisch, ver­läss­lich und gesetz­lich abge­si­chert.

Der Anpas­sungs­fak­tor wird meist auto­ma­tisch vom Ver­si­che­rer umge­setzt – Sie soll­ten jedoch trotz­dem regel­mä­ßig prü­fen, ob beson­de­re Ände­run­gen am Gebäu­de (Anbau, Umbau, Nut­zung) der Ver­si­che­rung gemel­det wur­den. Nur dann kann die Anpas­sung kor­rekt grei­fen.

Der Neu­wert ist der Betrag, der not­wen­dig wäre, um ein Gebäu­de in glei­cher Art und Güte neu zu errich­ten, wie es ursprüng­lich bestand – und zwar ohne Berück­sich­ti­gung von Alter oder Abnut­zung. Bei einer Ver­si­che­rung zum fes­ten Neu­wert wird die­ser Betrag bei Ver­trags­ab­schluss ein­mal fest­ge­legt und bleibt danach unver­än­dert bestehen.

Das Pro­blem: Die Bau­prei­se ändern sich ste­tig. Wenn zwi­schen Ver­trags­ab­schluss und Scha­dens­fall meh­re­re Jah­re lie­gen, kann der ursprüng­lich fest­ge­leg­te Neu­wert deut­lich unter dem aktu­el­len Bau­preis­ni­veau lie­gen. Die Fol­ge ist eine Unter­ver­si­che­rung, bei der die Aus­zah­lung im Ernst­fall nicht mehr aus­reicht, um das Gebäu­de in vol­lem Umfang wie­der­her­zu­stel­len.

Ein Neu­wert­ver­trag ohne Anpas­sung ist daher nur bedingt emp­feh­lens­wert – etwa bei kurz­fris­ti­gen Ver­trä­gen oder Objek­ten, deren Wert­ent­wick­lung sta­bil ist.

Der glei­ten­de Neu­wert (auch: „dyna­mi­scher Neu­wert“) ist das bewähr­te Stan­dard­mo­dell in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Hier wird die Ver­si­che­rungs­sum­me jähr­lich auto­ma­tisch an die Ent­wick­lung der Bau­kos­ten ange­passt, und zwar anhand des soge­nann­ten Anpas­sungs­fak­tors.

Die Grund­la­ge für den glei­ten­den Neu­wert bil­det der soge­nann­te Wert 1914 – ein fik­ti­ver Ver­gleichs­wert, der unab­hän­gig von Infla­ti­on oder Markt­wert ist und auf das Bau­preis­ni­veau des Jah­res 1914 zurück­geht. Mit­hil­fe des aktu­el­len Anpas­sungs­fak­tors wird die­ser Wert dann auf heu­ti­ge Prei­se hoch­ge­rech­net.

Vor­tei­le:

  • Schutz vor Unter­ver­si­che­rung bei Preis­stei­ge­run­gen

  • Auto­ma­ti­sche Anpas­sung – kein Hand­lungs­be­darf für Ver­si­cher­te

  • Gleich­blei­ben­de Wert­erhal­tung des Ver­si­che­rungs­schut­zes

Die­se Art der Ver­si­che­rung ist beson­ders geeig­net für Lang­zeit­ver­trä­ge und Bestands­im­mo­bi­li­en, da sie kon­ti­nu­ier­lich mit dem Markt „mit­wächst“.

Der Zeit­wert beschreibt den aktu­el­len Wert eines Gebäu­des unter Berück­sich­ti­gung von Alter, Zustand und Abnut­zung. Er ergibt sich aus dem ursprüng­li­chen Neu­wert abzüg­lich eines Abschlags – je nach Alter des Hau­ses kön­nen das 20 %, 50 % oder mehr sein.

Eine Gebäu­de­ver­si­che­rung zum Zeit­wert ist in Deutsch­land sel­ten und ris­kant. Im Scha­dens­fall wird nur der Betrag ersetzt, der dem Zustand des Gebäu­des zum Scha­den­zeit­punkt ent­spricht – was bei älte­ren Objek­ten zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Ver­lus­ten füh­ren kann.

Zeit­wert­ver­si­che­run­gen fin­den sich höchs­tens noch bei:

  • Abriss- oder Ersatz­bau­ten mit geplan­ter Neu­nut­zung

  • Spe­zi­el­len Alt­bau­ten ohne Moder­ni­sie­rungs­wert

  • In der gewerb­li­chen Indus­trie­ver­si­che­rung mit Son­der­nut­zung

Für nor­ma­le Ein- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser ist der Zeit­wert nicht emp­feh­lens­wert, da er kei­ne aus­rei­chen­de Ent­schä­di­gung für einen voll­stän­di­gen Wie­der­auf­bau bie­tet.

Der glei­ten­de Neu­wert stellt die aktu­ell sichers­te und fairs­te Metho­de dar, um den tat­säch­li­chen Wert einer Immo­bi­lie in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kor­rekt abzu­bil­den – sowohl heu­te als auch in Zukunft.

So setzt sich der Anpas­sungs­fak­tor zusam­men – Zah­len, Quel­len und was Sie wis­sen soll­ten

Wie wird der Anpas­sungs­fak­tor berech­net?

Der Anpas­sungs­fak­tor wird jähr­lich neu fest­ge­legt – doch wie ent­steht die­ser Wert eigent­lich? Und wel­che Rol­le spie­len dabei Bau­preis­in­di­zes und Löh­ne im Bau­ge­wer­be?

Der Anpas­sungs­fak­tor basiert auf der rea­len Ent­wick­lung der Bau­kos­ten in Deutsch­land. Er wird jedes Jahr zum 1. Janu­ar vom Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) neu ver­öf­fent­licht – in Abstim­mung mit den Daten des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes.

Zwei zen­tra­le Wer­te flie­ßen in die Berech­nung ein:

  1. Bau­preis­in­dex für Wohn­ge­bäu­de
    Die­ser Index zeigt, wie stark die Prei­se für Bau­leis­tun­gen (z. B. Roh­bau, Aus­bau, Tech­nik) im Ver­gleich zum Vor­jahr gestie­gen oder gesun­ken sind. Er erfasst unter ande­rem Mate­ri­al­prei­se, Trans­port­kos­ten, Ener­gie­ein­satz und Markt­schwan­kun­gen.

  2. Tarif­lohn­in­dex des Bau­ge­wer­bes
    Die Löh­ne der Fach­kräf­te am Bau machen einen erheb­li­chen Anteil der Bau­kos­ten aus. Stei­gen die­se – etwa durch neue Tarif­ver­trä­ge oder Fach­kräf­te­man­gel – schlägt sich das direkt im Anpas­sungs­fak­tor nie­der.

Aus die­sen bei­den Indi­zes wird ein gewich­te­ter Durch­schnitt gebil­det, der die pro­zen­tua­le Ver­än­de­rung der Bau­kos­ten gegen­über dem Vor­jahr abbil­det. Die­ser Wert wird als Mul­ti­pli­ka­tor auf den Wert 1914 ange­wen­det, der als fik­ti­ve Grund­la­ge für die Ver­si­che­rungs­sum­me dient.

Beson­der­hei­ten wie Denk­mal­schutz, Son­der­bau­stof­fe oder nicht stan­dar­di­sier­te Bau­wei­sen wer­den im Anpas­sungs­fak­tor nicht berück­sich­tigt. Des­halb ist es wich­tig, die­se Details indi­vi­du­ell mit dem Ver­si­che­rer abzu­stim­men.

Im Jahr 2024 lag der Anpas­sungs­fak­tor laut GDV bei 25,87 (ent­spricht ca. +7,5 %). Für 2025 wur­de der Fak­tor auf 26,51 ange­ho­ben – das ent­spricht einem Anstieg von rund 2,5 %.

👉 Das bedeu­tet: Die Ver­si­che­rungs­sum­me (und damit oft auch der Bei­trag) steigt auto­ma­tisch mit – aber nur im glei­chen Maß wie die tat­säch­li­chen Bau­prei­se, nicht dar­über hin­aus.

Wie sich der Anpas­sungs­fak­tor kon­kret auf Ihre Bei­trä­ge aus­wirkt – und was Sie dage­gen tun kön­nen

Aus­wir­kun­gen des Anpas­sungs­fak­tors auf Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me und Bei­trä­ge

Der Anpas­sungs­fak­tor sorgt dafür, dass sich die Ver­si­che­rungs­sum­me Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auto­ma­tisch an die stei­gen­den Bau­kos­ten anpasst. Das hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf Ihren Bei­trag – die­ser kann jähr­lich stei­gen, aber auch in Ein­zel­fäl­len leicht sin­ken.

Steigt der Anpas­sungs­fak­tor, erhöht sich auch Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me – denn sie ist in vie­len Poli­cen dyna­misch an den Wert 1914 gekop­pelt. Der neue Fak­tor wird als Mul­ti­pli­ka­tor ver­wen­det, um den heu­ti­gen Ver­si­che­rungs­wert zu berech­nen. Da eine höhe­re Ver­si­che­rungs­sum­me auch ein höhe­res Risi­ko für den Ver­si­che­rer bedeu­tet, steigt in der Regel auch Ihre jähr­li­che Prä­mie.

Bei­spiel:
Lag Ihre ver­si­cher­te Bau­sum­me im Vor­jahr bei 300.000 € und steigt der Anpas­sungs­fak­tor um 2,5 %, wird sie im Fol­ge­jahr auf 307.500 € ange­ho­ben. Die dar­aus resul­tie­ren­de Bei­trags­er­hö­hung kann je nach Tarif­struk­tur und Risi­ko­ein­stu­fung zwi­schen 1 % und 5 % lie­gen.

Die Bei­trags­an­pas­sung ist nicht will­kür­lich – sie erfolgt pro­por­tio­nal zur Ent­wick­lung der Bau­kos­ten. Sie dient der Wert­erhal­tung Ihrer Absi­che­rung. Den­noch lohnt es sich, regel­mä­ßig zu prü­fen, ob Ihr Tarif im Ver­gleich zu ande­ren Anbie­tern noch wett­be­werbs­fä­hig ist.

Beson­ders nach meh­re­ren Jah­ren Ver­trags­lauf­zeit kann es pas­sie­ren, dass Ihre Prä­mie über dem Markt­ni­veau liegt – bei ver­gleich­ba­rer oder sogar schlech­te­rer Leis­tung. Genau des­halb lohnt sich ein regel­mä­ßi­ger Ver­gleich.

Gebäu­de­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Ergän­zen­der Schutz für Ihre Immo­bi­lie – jetzt sinn­voll kom­bi­nie­ren

Eine gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bil­det das Fun­da­ment – aber bestimm­te Risi­ken sind nur über Zusatz­bau­stei­ne absi­cher­bar. Hier sehen Sie drei wich­ti­ge Erwei­te­run­gen, die in vie­len Tari­fen feh­len, aber exis­ten­zi­el­le Schä­den abde­cken kön­nen. Sor­gen Sie mit den pas­sen­den Modu­len für umfas­sen­den Schutz.

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Elementarversicherung

Stark­re­gen, Hoch­was­ser oder Erd­rutsch – Natur­ge­fah­ren tre­ten immer häu­fi­ger auf und rich­ten mas­si­ve Schä­den an. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist kein Stan­dard­be­stand­teil Ihrer Poli­ce, son­dern ein Zusatz­bau­stein, den Sie aktiv ein­schlie­ßen müs­sen. In vie­len Regio­nen gilt er bereits als unver­zicht­bar. Ohne die­sen Schutz blei­ben Über­schwem­mungs­schä­den in der Regel unver­si­chert – selbst bei einem ansons­ten guten Ver­trag.

Glas­bruch­ver­si­che­rung

Glasbruchversicherung

Ob gro­ße Fens­ter­flä­chen, Win­ter­gär­ten oder Glas­tü­ren – Beschä­di­gun­gen am Glas sind schnell pas­siert und oft teu­er. Eine Glas­ver­si­che­rung über­nimmt Repa­ra­tur oder Aus­tausch von beschä­dig­ten Schei­ben und schützt Sie auch bei Sturm‑, Hagel- oder Span­nungs­ris­sen. Gera­de bei moder­nen Immo­bi­li­en mit viel Glas­flä­che ist die­ser Bau­stein eine sinn­vol­le Ergän­zung zur klas­si­schen Gebäu­de­ver­si­che­rung.

Unbe­nann­te Gefah­ren

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Die All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung („unbe­nann­te Gefah­ren“) schützt vor Schä­den, die in kei­ner Stan­dard­po­li­ce defi­niert sind – etwa durch Tier­biss an Lei­tun­gen, Über­span­nung nach Blitz oder mut­wil­li­ge Zer­stö­rung. Sie deckt nahe­zu alle unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­se ab, die nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen wur­den. Ein intel­li­gen­ter Zusatz­schutz, der vor teu­ren Über­ra­schun­gen schützt.

Was Sie als Immo­bi­li­en­be­sit­zer kon­kret tun soll­ten – damit Ihr Schutz wirk­lich greift

Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für Eigen­tü­mer im Umgang mit dem Anpas­sungs­fak­tor

Stei­gen­de Bau­prei­se, ver­al­te­te Poli­cen, feh­len­de Mel­dun­gen: Wer sei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht regel­mä­ßig prüft, ris­kiert im Ernst­fall eine teu­re Unter­ver­si­che­rung. Der Anpas­sungs­fak­tor über­nimmt die auto­ma­ti­sche Wert­an­pas­sung – doch ganz ohne Eigen­in­itia­ti­ve geht es nicht.

Der glei­ten­de Neu­wert ist ein star­kes Instru­ment, um Ihre Immo­bi­lie gegen die Infla­ti­on im Bau­we­sen abzu­si­chern. Doch damit die­ser Mecha­nis­mus kor­rekt funk­tio­niert, müs­sen Eigen­tü­mer ihren Teil dazu bei­tra­gen. Denn die jähr­li­che Anpas­sung bezieht sich nur auf den gemel­de­ten Ursprungs­zu­stand des Gebäu­des – Ver­än­de­run­gen wie Anbau­ten, ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen oder Dach­aus­bau­ten blei­ben sonst unbe­rück­sich­tigt.

Um Ihre Absi­che­rung dau­er­haft voll­stän­dig und wirk­sam zu hal­ten, emp­feh­len wir fol­gen­de Schrit­te:

  • Poli­cen regel­mä­ßig prü­fen: Min­des­tens alle 2 Jah­re soll­ten Ver­si­cher­te kon­trol­lie­ren, ob die Ver­si­che­rungs­sum­me noch zur Immo­bi­lie passt.

  • Gebäu­de­ver­än­de­run­gen sofort mel­den: Dazu zäh­len Moder­ni­sie­run­gen, Aus- oder Umbau­ten, Ände­run­gen der Wohn­flä­che oder Nut­zung.

  • Indi­vi­du­el­le Risi­ken bespre­chen: Bei denk­mal­ge­schütz­ten Häu­sern, beson­de­ren Bau­wei­sen oder Gewer­be­ein­hei­ten ist eine spe­zi­fi­sche Bewer­tung not­wen­dig.

  • Bera­tungs­an­ge­bo­te nut­zen: Ein Gespräch mit einem Mak­ler kann uner­kann­te Schwach­stel­len auf­de­cken – etwa feh­len­de Deckun­gen oder ver­al­te­te Klau­seln.

  • Anpas­sungs­fak­tor nach­voll­zie­hen: Las­sen Sie sich die jähr­li­che Ver­än­de­rung erklä­ren – und über­prü­fen Sie, ob sie sich mit der tat­säch­li­chen Ent­wick­lung Ihrer Immo­bi­lie deckt.

Vie­le Eigen­tü­mer ver­las­sen sich auf die auto­ma­ti­sche Inde­xie­rung – und erle­ben dann eine böse Über­ra­schung, wenn der Wie­der­auf­bau nach einem Brand oder Lei­tungs­was­ser­scha­den plötz­lich 80.000 Euro mehr kos­tet, als ver­si­chert ist. Dabei ist der Auf­wand gering: Eine jähr­li­che Durch­sicht und kur­ze Rück­spra­che mit Ihrem Ver­si­che­rer rei­chen meist aus, um dau­er­haft geschützt zu blei­ben.

Gera­de bei lang­jäh­rig bestehen­den Ver­trä­gen lohnt sich außer­dem ein Tarif­ver­gleich. Oft ist der Ver­si­che­rungs­schutz tech­nisch ver­al­tet oder teu­rer als not­wen­dig – trotz Anpas­sungs­fak­tor. Moder­ne Poli­cen bie­ten häu­fig bes­se­ren Schutz bei glei­chem oder sogar nied­ri­ge­rem Bei­trag.

Wer sei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht nur „lau­fen lässt“, son­dern aktiv betreut, sichert lang­fris­tig den Wert sei­nes Eigen­tums – auch bei stei­gen­den Bau­kos­ten.

Drei Begrif­fe, ein Ziel – aber nicht das­sel­be: So hän­gen Wert 1914, Anpas­sungs­fak­tor und glei­ten­der Neu­wert zusam­men

Unter­schied zwi­schen Anpas­sungs­fak­tor, glei­ten­dem Neu­wert und dem Wert 1914

Vie­le Ver­si­cher­te stol­pern beim Blick in ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über Begrif­fe wie „Wert 1914“, „Anpas­sungs­fak­tor“ oder „glei­ten­der Neu­wert“. Sie alle ste­hen im Zusam­men­hang mit der Ermitt­lung des kor­rek­ten Ver­si­che­rungs­schut­zes – doch sie bedeu­ten nicht das­sel­be. Um zu ver­ste­hen, wie Ihre Poli­ce funk­tio­niert und wie Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me zustan­de kommt, ist es wich­tig, die­se drei Begrif­fe aus­ein­an­der­zu­hal­ten.

Der soge­nann­te Wert 1914 ist ein fik­ti­ver Bau­wert, der sich auf das Preis­ni­veau des Jah­res 1914 bezieht – also auf eine Zeit, in der es in Deutsch­land eine sta­bi­le Gold­mark-Wäh­rung und damit eine ver­läss­li­che Rechen­grund­la­ge gab. Ver­si­che­rer nut­zen die­sen his­to­ri­schen Bezugs­wert bis heu­te, um einen infla­ti­ons­un­ab­hän­gi­gen Aus­gangs­punkt für die Wert­ermitt­lung von Gebäu­den zu schaf­fen. Der Wert 1914 gibt dabei nicht den tat­säch­li­chen Bau­preis wie­der, son­dern beschreibt rech­ne­risch, was der Neu­bau Ihres Hau­ses im Jahr 1914 gekos­tet hät­te. Sei­ne Auf­ga­be ist rein kal­ku­la­to­risch: Er bil­det die Basis, auf die aktu­el­le Wer­te über­tra­gen wer­den.

Um die­sen his­to­ri­schen Refe­renz­wert in die Gegen­wart zu über­füh­ren, kommt der Anpas­sungs­fak­tor ins Spiel. Die­ser jähr­lich neu fest­ge­leg­te Mul­ti­pli­ka­tor wird vom Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) ver­öf­fent­licht und basiert auf zwei Haupt­grö­ßen: dem Bau­preis­in­dex für Wohn­ge­bäu­de und dem Tarif­lohn­in­dex des Bau­ge­wer­bes. Bei­de Indi­ka­to­ren spie­geln die rea­le Ent­wick­lung der Bau­kos­ten in Deutsch­land wider. Mul­ti­pli­ziert man den Wert 1914 mit dem aktu­el­len Anpas­sungs­fak­tor, ergibt sich dar­aus die Ver­si­che­rungs­sum­me, die den heu­ti­gen Wie­der­her­stel­lungs­wert Ihres Gebäu­des abbil­det.

Das Ergeb­nis die­ser Berech­nung ist der soge­nann­te glei­ten­de Neu­wert – also die dyna­mi­sche Ver­si­che­rungs­sum­me, die sich Jahr für Jahr auto­ma­tisch an die Bau­kos­ten­ent­wick­lung anpasst. Wer sei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf glei­ten­dem Neu­wert abge­schlos­sen hat, pro­fi­tiert von einem wich­ti­gen Vor­teil: Die Ver­si­che­rung passt sich ohne Zutun des Ver­si­cher­ten den rea­len Markt­ver­hält­nis­sen an. Das ver­hin­dert nicht nur eine gefähr­li­che Unter­ver­si­che­rung, son­dern auch unnö­tig hohe Bei­trä­ge durch Über­ver­si­che­rung.

Kurz gesagt: Der Wert 1914 ist der kal­ku­la­to­ri­sche Aus­gangs­punkt, der Anpas­sungs­fak­tor ist der jähr­li­che Mul­ti­pli­ka­tor, und der glei­ten­de Neu­wert ist das Ergeb­nis – Ihre rea­lis­ti­sche, markt­ge­rech­te Ver­si­che­rungs­sum­me heu­te.

Noch Fra­gen? Die­se Aspek­te soll­ten Sie vor dem Wech­sel Ihrer Gebäu­de­ver­si­che­rung unbe­dingt beden­ken

Was Sie schon immer über den Wech­sel der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Ein Wech­sel der Gebäu­de­ver­si­che­rung wirft bei Eigen­tü­mern oft ganz kon­kre­te Fra­gen auf – vor allem, wenn es sich um ein bestehen­des Haus, eine geerb­te Immo­bi­lie oder eine Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft han­delt. Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf beson­ders häu­fi­ge und pra­xis­re­le­van­te Fra­gen.

Nein. Wenn Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf glei­ten­dem Neu­wert basiert, wird der Anpas­sungs­fak­tor auto­ma­tisch vom Ver­si­che­rer berück­sich­tigt. Den­noch soll­ten Sie regel­mä­ßig Ihre Poli­ce prü­fen – vor allem bei Umbau­ten, Moder­ni­sie­run­gen oder Nut­zungs­än­de­run­gen.

Den aktu­el­len Anpas­sungs­fak­tor ver­öf­fent­licht der Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) jedes Jahr im Janu­ar. In Ihrer Ver­si­che­rungs­po­li­ce fin­den Sie meist auch den ver­wen­de­ten Mul­ti­pli­ka­tor für Ihre per­sön­li­che Berech­nung.

Ja, theo­re­tisch ist das mög­lich – wenn Bau- und Lohn­kos­ten sin­ken. In der Pra­xis war das zuletzt aber nur sehr sel­ten der Fall. Die letz­ten Jah­re waren von durch­ge­hend stei­gen­den Bau­kos­ten geprägt, was zu kon­ti­nu­ier­li­chen Anpas­sun­gen nach oben führ­te.

Kein Pro­blem: Der Ver­si­che­rer ermit­telt die­sen fik­ti­ven Wert bei Ver­trags­be­ginn – anhand von Bau­jahr, Grö­ße, Aus­stat­tung und Nut­zung Ihrer Immo­bi­lie. Er muss nicht geschätzt wer­den, son­dern ergibt sich aus stan­dar­di­sier­ten Bewer­tungs­ver­fah­ren.

Manch­mal ja – aber mit hohen Risi­ken. Wer auf den glei­ten­den Neu­wert ver­zich­tet, zahlt zwar oft einen nied­ri­ge­ren Bei­trag, ris­kiert jedoch im Scha­den­fall eine Unter­ver­si­che­rung. Gera­de bei älte­ren Poli­cen soll­te man die­sen Aspekt genau prü­fen.

Ja. Der Anpas­sungs­fak­tor wird unab­hän­gig von der Nut­zung ange­wen­det – ob Sie selbst im Haus woh­nen oder es ver­mie­ten. Ent­schei­dend ist allein die Ver­si­che­rungs­sum­me und deren Aktua­li­sie­rung auf Basis der aktu­el­len Bau­kos­ten­ent­wick­lung.

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Rund um die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gibt es vie­le Details, die den Unter­schied zwi­schen lücken­haf­tem Schutz und ech­ter Absi­che­rung aus­ma­chen. Die­se Inhal­te hel­fen Ihnen dabei, Ihr Wis­sen zu ver­tie­fen und gezielt wei­te­re Aspek­te Ihrer Poli­ce zu über­prü­fen.

Wohngebaeudeversicherung (1)

Gebäu­de­ver­si­che­rung

Was leis­tet eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung genau? Wel­che Risi­ken sind abge­deckt – und wel­che nicht? Die­ser Grund­la­gen­ar­ti­kel lie­fert Ihnen einen fun­dier­ten Über­blick über Leis­tun­gen, Tari­fe und wich­ti­ge Begrif­fe. Ide­al für Ein­stei­ger und Haus­be­sit­zer, die ihre Poli­ce neu bewer­ten möch­ten.

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Gro­be Fahr­läs­sig­keit

Wuss­ten Sie, dass vie­le Poli­cen Schä­den ableh­nen, wenn grob fahr­läs­sig gehan­delt wur­de? Etwa bei offen­ge­las­se­ner Tür oder defek­tem Was­ser­hahn. Hier erfah­ren Sie, wann der Ver­si­che­rer zahlt – und wann nicht. Ein Muss, um böse Über­ra­schun­gen im Scha­dens­fall zu ver­mei­den.

Zusam­men­fas­sung

Der Anpas­sungs­fak­tor spielt eine zen­tra­le Rol­le in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – und doch ist er vie­len Haus­be­sit­zern kaum bekannt. Dabei sorgt er in Kom­bi­na­ti­on mit dem Wert 1914 und dem glei­ten­den Neu­wert dafür, dass Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me nicht ver­al­tet, son­dern sich Jahr für Jahr an die rea­len Bau­kos­ten anpasst. So blei­ben Sie zuver­läs­sig vor Unter­ver­si­che­rung geschützt.

Wich­tig ist jedoch: Der Anpas­sungs­fak­tor ersetzt kei­ne indi­vi­du­el­le Prü­fung. Wer sein Haus moder­ni­siert, umbaut oder erwei­tert, soll­te dies immer aktiv an den Ver­si­che­rer mel­den. Auch ein regel­mä­ßi­ger Ver­gleich lohnt sich, denn nicht jede Poli­ce berück­sich­tigt den Anpas­sungs­fak­tor opti­mal – und nicht jede Bei­trags­er­hö­hung ist tat­säch­lich gerecht­fer­tigt.

Wenn Sie lang­fris­tig sicher und fair abge­si­chert sein wol­len, kom­bi­nie­ren Sie tech­ni­sche Mecha­nis­men wie den glei­ten­den Neu­wert mit per­sön­li­cher Bera­tung. So blei­ben Ihr Ver­si­che­rungs­schutz und Ihre Bei­trä­ge im Gleich­ge­wicht – heu­te und in Zukunft.