Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Leer­stand

So schüt­zen Sie Ihre Immo­bi­lie bei län­ge­rer Nicht­nut­zung – recht­zei­tig infor­mie­ren, opti­mal absi­chern

Wohngebaeudeversicherung Leerstand

Ein leer­ste­hen­des Haus bedeu­tet mehr als nur unge­nutz­ter Wohn­raum – es kann schnell zum finan­zi­el­len Risi­ko wer­den. Ob nach einem Umzug, wäh­rend einer Sanie­rung oder auf­grund feh­len­der Mie­ter: Sobald Ihre Immo­bi­lie län­ge­re Zeit unbe­wohnt ist, ändern sich auch die Spiel­re­geln der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Doch wel­che Mel­de­pflich­ten gel­ten? Wel­che Schä­den sind beson­ders häu­fig? Und was droht, wenn der Leer­stand nicht gemel­det wird? Wir zei­gen Ihnen, wor­auf es ankommt – und wie Sie sich opti­mal absi­chern.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Leer­stand ist eine gefahr­er­hö­hen­de Situa­ti­on – eine Mel­de­pflicht besteht spä­tes­tens nach 60 Tagen.

  • Ver­si­che­rungs­schutz kann erlö­schen, wenn der Leer­stand nicht gemel­det oder nicht kor­rekt gesi­chert ist.

  • Häu­fi­ge Risi­ken: Frost­schä­den, Ein­bruch, Van­da­lis­mus, Was­ser­schä­den.

  • Vie­le Ver­si­che­rer ver­lan­gen einen Bei­trags­zu­schlag von bis zu 50 % bei Leer­stand.

  • Regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len und tech­ni­sche Siche­run­gen sind Vor­aus­set­zung für vol­len Schutz.

Über 700 zufrie­de­ne Kun­den ver­trau­en uns

google-rating-badge
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

makler.de
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

verlassenes Einfamilienhaus Photoroom

Was bedeu­tet Leer­stand – und war­um inter­es­siert das die Ver­si­che­rung?

Ein Gebäu­de gilt als „leer­ste­hend“, wenn es nicht bewohnt, nicht genutzt und auch nicht regel­mä­ßig betreut wird – etwa wäh­rend einer län­ge­ren Sanie­rung, nach einem Umzug oder bei Ver­mie­tungs­lü­cken. Für Ver­si­che­rer ist das ein kri­ti­scher Risi­ko­fak­tor, denn:
Ein leer­ste­hen­des Haus wird nicht geheizt, nicht gelüf­tet, nicht gewar­tet – Schä­den blei­ben oft lan­ge unent­deckt.

Und genau das ist der Knack­punkt:
Was­ser­rohr­brü­che, Frost­schä­den, Van­da­lis­mus oder Ein­bruch – all das tritt bei leer­ste­hen­den Gebäu­den häu­fi­ger auf und wird meist erst spät bemerkt. Des­halb gilt Leer­stand als gefahr­er­hö­hend – mit recht­li­chen Fol­gen.

Wer den Leer­stand nicht mel­det, ris­kiert im Ernst­fall den Ver­si­che­rungs­schutz.
In vie­len Tari­fen gel­ten bereits nach 60 Tagen ande­re Bedin­gun­gen – oder es dro­hen Aus­schlüs­se und Bei­trags­er­hö­hun­gen.

War­um Immo­bi­li­en leer ste­hen – und was dahin­ter­steckt

Grün­de für Leer­stand bei Wohn­ge­bäu­den

Leer­stand ent­steht nicht zufäl­lig – oft sind es struk­tu­rel­le, wirt­schaft­li­che oder per­sön­li­che Grün­de, die dazu füh­ren, dass ein Haus oder eine Woh­nung län­ge­re Zeit unge­nutzt bleibt. Die­se Ursa­chen wir­ken sich direkt auf die Ver­si­cher­bar­keit und das Risi­ko aus.

Spe­ku­la­ti­on & Markt­ver­zer­rung

Eini­ge Eigen­tü­mer hal­ten ihre Immo­bi­li­en bewusst leer, um auf Wert­stei­ge­run­gen zu spe­ku­lie­ren – etwa in stark nach­ge­frag­ten Stadt­la­gen. Die­se Stra­te­gie kann sich lang­fris­tig aus­zah­len, bringt aber zusätz­li­che Risi­ken durch feh­len­de Nut­zung und Über­wa­chung mit sich.

Sanie­rungs­stau

Hohe Moder­ni­sie­rungs­kos­ten schre­cken vie­le Eigen­tü­mer ab, beson­ders bei Alt­bau­ten. Bleibt die Sanie­rung aus, steht das Haus leer – oft über Mona­te oder Jah­re. Schä­den am Dach, an Lei­tun­gen oder an der Sub­stanz blei­ben dabei häu­fig unent­deckt.

Demo­gra­fi­scher Wan­del

In länd­li­chen Regio­nen führt der Weg­zug jun­ger Men­schen zu dau­er­haf­tem Leer­stand. Häu­ser ver­lie­ren an Wert, weil sich kei­ne Mie­ter oder Käu­fer fin­den – beson­ders pro­ble­ma­tisch für geerb­te oder geerb­te, sanie­rungs­be­dürf­ti­ge Gebäu­de.

Die Grün­de für Leer­stand sind viel­fäl­tig – und jedes Sze­na­rio bringt eige­ne Risi­ken mit sich. Vor allem Sanie­rungs­stau ist in Deutsch­land ein häu­fi­ges Pro­blem: Eigen­tü­mer kön­nen oder wol­len nicht in neue Fens­ter, Däm­mung oder Heiz­sys­te­me inves­tie­ren, was zur Auf­ga­be der Immo­bi­lie führt.

Ein zwei­ter häu­fi­ger Grund ist Immo­bi­li­en­spe­ku­la­ti­on – ins­be­son­de­re in Bal­lungs­räu­men. Dort wer­den Woh­nun­gen gezielt zurück­ge­hal­ten, um spä­ter teu­rer zu ver­kau­fen oder zu ver­mie­ten. Für Ver­si­che­rer stellt dies ein Pro­blem dar, da die­se leer­ste­hen­den Immo­bi­li­en oft nicht ord­nungs­ge­mäß betreut wer­den.

Auch demo­gra­fi­sche Effek­te sind nicht zu unter­schät­zen: In länd­li­chen Gebie­ten führt Abwan­de­rung zu sin­ken­der Nach­fra­ge. Das Resul­tat: gan­ze Stra­ßen­zü­ge mit leer­ste­hen­den Häu­sern, die über Jah­re hin­weg unbe­auf­sich­tigt blei­ben.

In allen Fäl­len ver­schärft sich das Risi­ko für Van­da­lis­mus, tech­ni­sche Defek­te und Brand­stif­tung – und genau das erhöht die Anfor­de­run­gen an den Ver­si­che­rungs­schutz.

Wenn Kon­trol­le fehlt, stei­gen die Gefah­ren

Typi­sche Risi­ken bei leer­ste­hen­den Gebäu­den

Ein leer­ste­hen­des Haus ist mehr als nur unge­nutzt – es ist unge­schützt. Ohne regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le dro­hen Schä­den, die teu­er wer­den kön­nen – oft, bevor sie über­haupt bemerkt wer­den.

Leer­ste­hen­de Immo­bi­li­en sind beson­ders anfäl­lig für eine Viel­zahl von Risi­ken – und genau das macht sie für Ver­si­che­rer zur Her­aus­for­de­rung. Beson­ders häu­fig tre­ten drei Scha­dens­ar­ten auf:

  1. Wit­te­rungs­be­ding­te Schä­den:
    Frost, Sturm und Stark­re­gen füh­ren bei leer­ste­hen­den Gebäu­den über­durch­schnitt­lich oft zu Fol­ge­schä­den. Nicht ent­leer­te Was­ser­lei­tun­gen kön­nen bei Frost plat­zen, Dächer wer­den durch lose Zie­gel zur Gefah­ren­quel­le, und bei feh­len­der Däm­mung droht Schim­mel­bil­dung. Die­se Schä­den blei­ben häu­fig unent­deckt, bis die Repa­ra­tur­kos­ten hoch sind – und kön­nen bei ver­säum­ten Siche­rungs­maß­nah­men sogar vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen sein.

  2. Sicher­heits­ri­si­ken:
    Ein­bruch, Dieb­stahl und Van­da­lis­mus sind bei leer­ste­hen­den Gebäu­den ein aku­tes Pro­blem. Laut Poli­zei-Sta­tis­tik steigt das Ein­bruchs­ri­si­ko bei unbe­wohn­ten Objek­ten deut­lich an – vor allem dann, wenn kei­ne sicht­ba­ren Sicher­heits­maß­nah­men getrof­fen wur­den. Brand­stif­tung durch Ein­dring­lin­ge ist eine wei­te­re ernst­haf­te Gefahr.

  3. Tech­ni­sche Defek­te:
    Hei­zun­gen, elek­tri­sche Anla­gen und was­ser­füh­ren­de Sys­te­me müs­sen regel­mä­ßig gewar­tet wer­den. Fehlt die­se War­tung, dro­hen teu­re tech­ni­sche Schä­den – z. B. durch Lecka­gen, Kor­ro­si­on oder Kurz­schlüs­se. Beson­ders kri­tisch: Undich­te Was­ser­lei­tun­gen, die unbe­merkt Wän­de und Böden durch­feuch­ten.

Vie­le Ver­si­che­rer ver­lan­gen daher regel­mä­ßi­ge Objekt­be­ge­hun­gen, meist im Abstand von 7 bis 14 Tagen, um den Schutz auf­recht­zu­er­hal­ten. Wird das ver­säumt, kann die Leis­tung im Scha­dens­fall ver­wei­gert wer­den.

Was vie­le Eigen­tü­mer nicht wis­sen – aber drin­gend beach­ten soll­ten

Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen bei Leer­stand: Mel­de­pflich­ten und Rech­te

Wird ein Gebäu­de nicht mehr bewohnt, muss das dem Ver­si­che­rer unver­züg­lich gemel­det wer­den – sonst dro­hen im Scha­dens­fall Leis­tungs­kür­zun­gen oder sogar die kom­plet­te Ver­wei­ge­rung der Erstat­tung. Was als Leer­stand gilt, wie lan­ge er dau­ern darf, und wel­che Fris­ten zu beach­ten sind, ist in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen klar gere­gelt – und wird oft unter­schätzt.

Zudem haben Ver­si­che­rungs­neh­mer bestimm­te Rech­te, wenn sich durch den Leer­stand die Ver­trags­be­din­gun­gen ändern – z. B. das Recht auf Son­der­kün­di­gung bei Bei­trags­er­hö­hung. Genau die­se Punk­te klä­ren wir in den fol­gen­den Tabs.

  • Ein Gebäu­de gilt in der Regel als leer­ste­hend, wenn es län­ger als 60 Tage unbe­wohnt und unbe­auf­sich­tigt ist.

  • In den meis­ten Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ist fest­ge­legt, dass Leer­stand unver­züg­lich gemel­det wer­den muss – sonst kann es zu Leis­tungs­kür­zun­gen oder Kün­di­gun­gen kom­men.

  • Vor­über­ge­hen­der Leer­stand bis zu 3 Mona­ten (z. B. nach Aus­zug) wird teils anders behan­delt – aber nur bei vor­he­ri­ger Rück­spra­che mit dem Ver­si­che­rer.

  • Auch Umbau- oder Sanie­rungs­pha­sen müs­sen gemel­det wer­den, wenn sie mit Leer­stand ver­bun­den sind.

  • Die Ver­si­che­rung kann Nach­wei­se über Kon­troll­gän­ge, Siche­run­gen oder tech­ni­sche Maß­nah­men ver­lan­gen.

Tipp: Doku­men­tie­ren Sie Leer­stand, Kon­troll­in­ter­val­le und tech­ni­sche Maß­nah­men schrift­lich – das schützt im Streit­fall.

  • Leer­stand stellt eine Gefah­ren­er­hö­hung dar – des­halb dür­fen Ver­si­che­rer die Bei­trä­ge anpas­sen (meist 10–50 % Zuschlag).

  • Erfolgt eine Bei­trags­er­hö­hung auf­grund des Leer­stands, steht dem Ver­si­che­rungs­neh­mer ein Son­der­kün­di­gungs­recht zu (§ 40 VVG).

  • Die­ses muss inner­halb eines Monats nach Zugang der Mit­tei­lung über die Bei­trags­er­hö­hung aus­ge­übt wer­den.

  • Bei unkla­rer Risi­ko­la­ge kön­nen Ver­si­che­rer auch bestimm­te Schä­den aus­schlie­ßen oder den Ver­trag voll­stän­dig been­den.

  • Wer recht­zei­tig mel­det, kann statt­des­sen gezielt einen Tarif für leer­ste­hen­de Gebäu­de oder eine Spe­zi­al­po­li­ce wäh­len.

Tipp: Nut­zen Sie unser Ver­gleichs­rech­ner, um den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz bei Leer­stand zu fin­den – ohne über­höh­te Prä­mi­en.

Schä­den ver­mei­den – bevor sie ent­ste­hen

Wie Sie Ihr leer­ste­hen­des Gebäu­de aktiv schüt­zen

Ein leer­ste­hen­des Haus muss nicht schutz­los sein. Mit den rich­ti­gen Maß­nah­men kön­nen Sie vie­le Risi­ken gezielt mini­mie­ren – und gleich­zei­tig sicher­stel­len, dass Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auch im Ernst­fall leis­tet.

Regel­mä­ßi­ge Objekt­kon­trol­len sind das A und O: Vie­le Ver­si­che­rer ver­lan­gen, dass das Gebäu­de min­des­tens alle 7 bis 14 Tage kon­trol­liert wird. Ach­ten Sie dabei auf Heiz­sys­tem, Dach, Fens­ter, Was­ser­lei­tun­gen und Anzei­chen von Ein­bruch oder Van­da­lis­mus. Doku­men­tie­ren Sie Ihre Bege­hun­gen bes­ten­falls schrift­lich.

Zudem soll­ten alle was­ser­füh­ren­den Lei­tun­gen ent­leert und abge­sperrt sein – das ver­hin­dert Frost­schä­den im Win­ter. Hei­zun­gen soll­ten auf Frost­schutz­be­trieb lau­fen, Däm­mung und Lüf­tung auf Funk­ti­on geprüft wer­den.

Auch tech­ni­sche Siche­run­gen hel­fen: Bewe­gungs­mel­der, Smart-Home-Über­wa­chung, Kame­raat­trap­pen oder Alarm­an­la­gen wir­ken abschre­ckend. Fens­ter und Türen las­sen sich mit Zusatz­schlös­sern oder Sicher­heits­fo­lie nach­rüs­ten.

Vie­le Ver­si­che­rer ver­lan­gen sogar, dass Außen­be­leuch­tung mit Zeit­schalt­uh­ren instal­liert ist. Das simu­liert Anwe­sen­heit und redu­ziert das Ein­bruchs­ri­si­ko.

➡️ Tipp: Wer Leer­stand pro­fes­sio­nell absi­chert, pro­fi­tiert nicht nur von bes­se­rem Ver­si­che­rungs­schutz – son­dern ver­hin­dert auch hohe Fol­ge­kos­ten durch ver­meid­ba­re Schä­den.

Das soll­ten Sie zum The­ma Leer­stand unbe­dingt mit­be­den­ken

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen und Infor­ma­tio­nen für Eigen­tü­mer

Ein leer­ste­hen­des Gebäu­de betrifft nicht nur die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Auch ergän­zen­de Poli­cen und wich­ti­ge Hin­ter­grund­the­men spie­len eine zen­tra­le Rol­le, wenn es dar­um geht, Risi­ken umfas­send abzu­si­chern – und den Ver­si­che­rungs­schutz im Ernst­fall nicht zu ver­lie­ren.

Wohngebaeudeversicherung (1)

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Ein undich­tes Dach bleibt oft lan­ge unbe­merkt – bis Feuch­tig­keit Wän­de, Däm­mung oder Elek­trik angreift. Ob alters­be­ding­ter Ver­schleiß oder sturm­be­ding­te Beschä­di­gung: Je nach Ursa­che greift die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – oder auch nicht.

Elementarversicherung

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Schim­mel ent­steht häu­fig durch Feuch­tig­keit – etwa nach einem Sturm­scha­den, Rohr­bruch oder man­gel­haf­ter Däm­mung. Die Ver­si­che­rung zahlt nur bei ver­si­cher­tem Aus­lö­ser. Vor­beu­gung und schnel­les Han­deln sind ent­schei­dend.

Zusam­men­fas­sung

Ein leer­ste­hen­des Gebäu­de ist nicht auto­ma­tisch schlecht ver­si­chert – aber es erfor­dert akti­ve Maß­nah­men und eine offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Ver­si­che­rung. Mel­de­pflich­ten, Siche­rungs­pflich­ten und mög­li­che Bei­trags­er­hö­hun­gen machen die rich­ti­ge Tarif­wahl ent­schei­dend.

Nur wer Leer­stand ord­nungs­ge­mäß mel­det, regel­mä­ßig kon­trol­liert und das Gebäu­de tech­nisch absi­chert, kann auf umfas­sen­den Schutz ver­trau­en. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung greift nur dann, wenn alle Bedin­gun­gen ein­ge­hal­ten wur­den. Wer zusätz­lich auf Ele­men­tar­schutz, Haus­rat­ver­si­che­rung und spe­zi­el­le Zusatz­bau­stei­ne ach­tet, sichert sich gegen nahe­zu alle Risi­ken zuver­läs­sig ab.

häu­fi­ge Fra­gen

Ein Gebäu­de gilt als leer­ste­hend, wenn es nicht genutzt, nicht bewohnt und nicht regel­mä­ßig kon­trol­liert wird – meist nach mehr als 60 Tagen ohne Nut­zung. Eine kur­ze Miet­lü­cke kann also schnell als Leer­stand gel­ten.

Ja – der Leer­stand ist anzei­ge­pflich­tig. Wird er nicht gemel­det, kann der Ver­si­che­rer im Scha­dens­fall die Leis­tung ver­wei­gern oder den Ver­trag kün­di­gen.

Häu­fig ja: Vie­le Ver­si­che­rer erhe­ben einen Leer­stands­zu­schlag von 10 % bis 50 % auf die regu­lä­re Prä­mie. Dafür ist der Schutz aber auch auf die Risi­ko­la­ge ange­passt.

Typi­sche Risi­ken sind Frost­schä­den, Ein­bruch, Van­da­lis­mus und tech­ni­sche Defek­te. Ohne regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le kann die Ver­si­che­rung im Ernst­fall die Regu­lie­rung ein­schrän­ken.