FAQ zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Alle Ant­wor­ten zu Leis­tun­gen, Kos­ten, Scha­den­fäl­len und Ver­trags­fra­gen für Haus­be­sit­zer im Über­blick

Häu­fi­ge Fra­gen zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung — klar beant­wor­tet

Ob beim Haus­kauf, bei der Finan­zie­rung oder nach einem Scha­den – wer ein Wohn­ge­bäu­de besitzt, steht vor vie­len Fra­gen zur pas­sen­den Absi­che­rung. Wel­che Risi­ken sind ver­si­chert? Was kos­tet eine gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung? Wie funk­tio­niert die Scha­den­re­gu­lie­rung – und wor­auf müs­sen Sie beim Ver­trag ach­ten?

Auf die­ser Sei­te fin­den Sie geprüf­te Ant­wor­ten auf über 90 häu­fi­ge Fra­gen – über­sicht­lich geglie­dert, fach­lich kor­rekt und leicht ver­ständ­lich. So kön­nen Sie Ange­bo­te bes­ser ver­glei­chen, Stol­per­fal­len ver­mei­den und sich opti­mal absi­chern.

Mit­ver­si­chert sind in der Regel das Gebäu­de selbst, inklu­si­ve fest ver­bau­ter Bestand­tei­le wie Hei­zungs­an­la­gen, Sani­tär­in­stal­la­tio­nen, Fens­ter, Türen, Dach, Fas­sa­de und Trep­pen. Je nach Ver­trag kön­nen auch Neben­ge­bäu­de, Car­ports, Ter­ras­sen­über­da­chun­gen und bestimm­te Außen­an­la­gen ein­ge­schlos­sen sein.

Auto­ma­tisch ver­si­chert sind alle fest mit dem Gebäu­de ver­bun­de­nen Bestand­tei­le – z. B. die Hei­zungs­an­la­ge, Ein­bau­kü­chen (je nach Tarif), Strom­lei­tun­gen, Was­ser­roh­re, Dach, Fas­sa­de und Fens­ter. Beweg­li­che Gegen­stän­de zäh­len nicht dazu und müs­sen über die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den.

Eine gesetz­li­che Pflicht zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung besteht in Deutsch­land nicht. Den­noch ver­lan­gen Kre­dit­in­sti­tu­te bei Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen in der Regel eine bestehen­de Gebäu­de­ver­si­che­rung als Absi­che­rung. Auch ohne gesetz­li­che Pflicht ist der Abschluss drin­gend emp­foh­len, um das finan­zi­el­le Risi­ko im Scha­dens­fall abzu­si­chern.

Wich­tig sind: umfas­sen­der Schutz (inkl. Ele­men­tar­schä­den), Ver­si­che­rungs­wert auf Basis glei­ten­der Neu­wert, Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht, Ver­zicht auf Ein­re­de gro­ber Fahr­läs­sig­keit und eine trans­pa­ren­te Scha­den­re­gu­lie­rung. Ach­ten Sie zudem auf Leis­tungs­ein­schlüs­se wie Rück­stau, Graf­fi­ti, Ablei­tungs­roh­re und die Mit­ver­si­che­rung von Neben­ge­bäu­den.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de und alle fest ver­bun­de­nen Tei­le (z. B. Dach, Fas­sa­de, Hei­zungs­an­la­gen), wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung beweg­li­ches Eigen­tum im Haus absi­chert – z. B. Möbel, Elek­tro­ge­rä­te oder Klei­dung. Bei­de Ver­si­che­run­gen decken unter­schied­li­che Risi­ken ab und sind daher sinn­voll kom­bi­nier­bar.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt die Bau­sub­stanz vor Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und wei­te­re Gefah­ren. Die Gebäu­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung hin­ge­gen kommt für Schä­den auf, die Drit­ten durch das Gebäu­de ent­ste­hen – etwa durch her­ab­fal­len­de Dach­zie­gel oder unzu­rei­chend geräum­te Wege. Bei­de Ver­si­che­run­gen ergän­zen sich, sind aber recht­lich und inhalt­lich von­ein­an­der getrennt.

Nein. Die Feu­er­ver­si­che­rung war frü­her eine eigen­stän­di­ge Ver­si­che­rung gegen Brand­schä­den. Heu­te ist sie in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als Stan­dard­bau­stein inte­griert. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt zusätz­lich wei­te­re Gefah­ren ab, z. B. Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel und – optio­nal – Ele­men­tar­schä­den. Sie bie­tet also einen umfas­sen­de­ren Schutz als die klas­si­sche Feu­er­ver­si­che­rung.

Die Brand­ver­si­che­rung ist ein Teil der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Wäh­rend die Brand­ver­si­che­rung aus­schließ­lich Schä­den durch Feu­er abdeckt, schützt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zusätz­lich auch vor Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm­schä­den, Hagel und – je nach Ver­trag – wei­te­ren Gefah­ren. Eine moder­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ersetzt die frü­he­re Ein­zel­de­ckung durch eine umfas­sen­de Paket­lö­sung.

Nein, eine gesetz­li­che Pflicht besteht nicht – aller­dings ver­lan­gen vie­le Ban­ken bei Finan­zie­rung oder Belei­hung auch für leer­ste­hen­de Gebäu­de einen Ver­si­che­rungs­schutz. Wich­tig: Leer­stand stellt ein erhöh­tes Risi­ko dar und muss dem Ver­si­che­rer gemel­det wer­den. Andern­falls kann der Ver­si­che­rungs­schutz im Scha­den­fall ein­ge­schränkt sein oder ent­fal­len.

Bei­de Begrif­fe wer­den häu­fig syn­onym ver­wen­det. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bezieht sich kon­kret auf pri­vat genutz­te Wohn­häu­ser und sichert die­se gegen defi­nier­te Gefah­ren ab. Der Begriff „Gebäu­de­ver­si­che­rung“ ist wei­ter gefasst und kann auch gewerb­lich genutz­te oder spe­zi­el­le Immo­bi­li­en ein­schlie­ßen. Ent­schei­dend ist immer der ver­trag­lich defi­nier­te Ver­si­che­rungs­um­fang.

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll­ten alle Eigen­tü­mer von Immo­bi­li­en abschlie­ßen, egal ob sie das Haus selbst bewoh­nen oder ver­mie­ten. Beson­ders bei finan­zier­ten Objek­ten ist die Ver­si­che­rung in der Regel Vor­aus­set­zung für die Kre­dit­ver­ga­be durch die Bank. Auch Eigen­tü­mer unbe­wohn­ter oder leer­ste­hen­der Gebäu­de tra­gen das Risi­ko für Schä­den – und haf­ten dafür selbst, wenn kein Schutz besteht.

Je nach Tarif las­sen sich fol­gen­de Gefah­ren absi­chern: Feu­er (Brand, Blitz, Explo­si­on), Lei­tungs­was­ser (Rohr­bruch, Frost), Sturm und Hagel, Ele­men­tar­ge­fah­ren (z. B. Über­schwem­mung, Rück­stau, Erd­be­ben), Van­da­lis­mus nach Ein­bruch, Glas­bruch sowie Schä­den durch Bäu­me oder Fahr­zeu­ge. Nicht alle Gefah­ren sind auto­ma­tisch ent­hal­ten – Ele­men­tar­schutz ist meist optio­nal.

Zur ver­si­cher­ten Wohn­flä­che zäh­len alle beheiz­ba­ren Wohn­räu­me des Hau­ses – inklu­si­ve Küche, Bad, Wohn­zim­mer, Schlaf­zim­mer, Hob­by­räu­me im Kel­ler oder aus­ge­bau­tem Dach­ge­schoss. Nicht zur Wohn­flä­che zäh­len Gara­ge, Hei­zungs­raum, Wasch­kü­che oder Dach­bo­den (wenn unge­nutzt). Bei der Berech­nung gel­ten meist die tat­säch­li­che Qua­drat­me­ter­zahl und nicht pau­scha­le Wohn­flä­chen­pau­scha­len.

Nicht ver­si­cher­bar sind in der Regel Gebäu­de, die nicht dau­er­haft bewohnt oder genutzt wer­den, stark sanie­rungs­be­dürf­tig sind oder einem unge­wöhn­li­chen Zweck die­nen – z. B. Rui­nen, Bau­rui­nen, selbst­ge­bau­te Tiny Hou­ses ohne fes­te Ver­an­ke­rung, mobi­le Ein­hei­ten (z. B. Wohn­wa­gen, Con­tai­ner), leer­ste­hen­de Indus­trie­hal­len oder ein­sturz­ge­fähr­de­te Alt­bau­ten. Auch Feri­en­häu­ser im Aus­land sind oft aus­ge­schlos­sen.

Der Begriff bezeich­net einen Tarif, der auto­ma­tisch die wich­tigs­ten Risi­ken bün­delt – meist Feu­er, Lei­tungs­was­ser und Sturm/Hagel. Die­se Deckun­gen gel­ten dann in Kom­bi­na­ti­on, also „ver­bun­den“. Je nach Ver­si­che­rer kann die­se Basis­de­ckung erwei­tert wer­den, z. B. durch Ele­men­tar­schä­den, Glas oder Pho­to­vol­ta­ik. Der Begriff ist heu­te Stan­dard und in fast allen moder­nen Tari­fen ent­hal­ten.

Ja, denn Stan­dard­ta­ri­fe decken kei­ne Natur­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung, Rück­stau, Schnee­druck oder Erd­rutsch ab. Die­se Risi­ken neh­men in vie­len Regio­nen zu. Der Ele­men­tar­scha­den­schutz ist daher eine wich­ti­ge Ergän­zung, ins­be­son­de­re in Risi­ko­ge­bie­ten. Der zusätz­li­che Bei­trag ist im Ver­hält­nis zur mög­li­chen Scha­dens­hö­he meist gering.

Die Bava­ria­Di­rekt bie­tet je nach Tarif Schutz bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel sowie optio­nal Ele­men­tar­ge­fah­ren. Auch Auf­räum- und Abbruch­kos­ten, Miet­aus­fäl­le und bestimm­te Neben­ge­bäu­de kön­nen mit­ver­si­chert sein. Der genaue Leis­tungs­um­fang hängt vom gewähl­ten Tarif ab – ein Blick in die Ver­trags­un­ter­la­gen ist ent­schei­dend.

Die Ver­si­che­rung zahlt nicht bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit (sofern nicht aus­ge­schlos­sen), vor­sätz­li­cher Scha­dens­ver­ur­sa­chung, feh­len­der Instand­hal­tung oder wenn bestimm­te Oblie­gen­hei­ten ver­letzt wur­den. Auch nicht ver­si­cher­te Risi­ken wie Erd­be­ben (ohne Ele­men­tar­schutz) sind vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. Die genau­en Aus­schlüs­se fin­den sich in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen.

Die Ver­si­che­rung über­nimmt Repa­ra­tur- oder Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten nach ver­si­cher­ten Schä­den am Gebäu­de, z. B. durch Brand, Lei­tungs­was­ser oder Sturm. Auch Aufräum‑, Abbruch‑, Dekon­ta­mi­na­ti­ons- und Schutz­kos­ten kön­nen abge­deckt sein. Je nach Tarif sind auch Miet­aus­fäl­le oder Hotel­kos­ten bei Unbe­wohn­bar­keit mit­ver­si­chert.

Ja, ein Brand infol­ge eines Kurz­schlus­ses zählt in der Regel zu den ver­si­cher­ten Gefah­ren unter dem Punkt „Feu­er“. Vor­aus­set­zung ist, dass der Kurz­schluss unbe­ab­sich­tigt ent­stan­den ist und die Ver­si­che­rung ord­nungs­ge­mäß abge­schlos­sen wur­de. Schä­den an elek­tri­schen Gerä­ten selbst sind jedoch häu­fig über die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten den Schutz für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen als optio­na­len Zusatz­bau­stein an. In eini­gen Tari­fen ist sie auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, sofern sie fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den ist. Es emp­fiehlt sich, die Anla­ge kon­kret in den Ver­trag auf­zu­neh­men, um Klar­heit über den Leis­tungs­um­fang und die Ent­schä­di­gungs­gren­zen zu erhal­ten.

Regen­fall­roh­re, die fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den sind, zäh­len in der Regel zur ver­si­cher­ten Gebäu­de­sub­stanz und sind somit mit­ver­si­chert. Für Roh­re außer­halb des Gebäu­des oder auf dem Grund­stück gel­ten teils Ein­schrän­kun­gen. Der genaue Ein­schluss hängt vom gewähl­ten Tarif ab.

In der Regel sind alle Roh­re ver­si­chert, die zur Was­ser­ver­sor­gung des Gebäu­des gehö­ren – etwa Zu- und Ablei­tungs­roh­re inner­halb des Hau­ses sowie teil­wei­se auch außer­halb des Gebäu­des auf dem Grund­stück. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten zusätz­li­che Leis­tun­gen für Ablei­tungs­roh­re außer­halb des Grund­stücks gegen Mehr­bei­trag an. Details fin­den sich in den jewei­li­gen Tarif­be­din­gun­gen.

Vie­le moder­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen schlie­ßen gro­be Fahr­läs­sig­keit expli­zit mit ein. Das bedeu­tet: Auch wenn Sie z. B. eine Ker­ze unbe­auf­sich­tigt bren­nen las­sen oder das Fens­ter bei Sturm offen bleibt, kann der Scha­den ersetzt wer­den. Wich­tig: Der Schutz ist meist auf eine bestimm­te Ent­schä­di­gungs­gren­ze begrenzt (z. B. 10.000 €, 50.000 € oder max. Ver­si­che­rungs­sum­me) und muss aus­drück­lich im Tarif ver­ein­bart sein.

Ja, sofern sie durch Sturm (min­des­tens Wind­stär­ke 8) ver­ur­sacht wur­den, sind sol­che Schä­den ver­si­chert. Ver­si­chert ist sowohl der Scha­den am Gebäu­de als auch die Ent­fer­nung des Bau­mes – Letz­te­res aber oft nur bis zu einer bestimm­ten Kos­ten­gren­ze. Bei umge­stürz­ten Bäu­men ohne Sturm­ein­wir­kung zahlt die Ver­si­che­rung in der Regel nicht.

Ver­si­chert sind Schä­den durch bestim­mungs­wid­rig aus­tre­ten­des Lei­tungs­was­ser – z. B. aus gebro­che­nen Roh­ren, Heiz­kör­pern, Wasch­ma­schi­nen oder dem Boi­ler. Nicht ver­si­chert sind Schä­den durch Plansch­was­ser, Regen­was­ser oder Grund­was­ser. Wich­tig: Auch Frost- und Bruch­schä­den an Roh­ren außer­halb des Hau­ses kön­nen mit­ver­si­chert wer­den, wenn dies ver­trag­lich ein­ge­schlos­sen ist.

Ja – wenn es sich um einen Lei­tungs­was­ser­scha­den han­delt, der z. B. durch Rohr­bruch oder Frost in der Fuß­bo­den­hei­zung ent­steht. Die Repa­ra­tur der Hei­zungs­roh­re sowie Fol­ge­schä­den am Est­rich oder Boden­be­lag sind in sol­chen Fäl­len in der Regel ver­si­chert, sofern Lei­tungs­was­ser im Tarif ent­hal­ten ist.

Rauch­schä­den ent­ste­hen durch Ruß- und Rauch­ent­wick­lung – etwa bei einem Kamin­feh­ler, Schwel­brand oder bei ange­brann­tem Essen auf dem Herd. Sie sind meist mit­ver­si­chert, wenn sie plötz­lich und unvor­her­ge­se­hen auf­tre­ten. Dau­er­haf­te Rauch­ab­la­ge­run­gen durch unsach­ge­mä­ßen Betrieb (z. B. bei offe­nen Kami­nen) sind dage­gen in der Regel aus­ge­schlos­sen.

Ist das ver­si­cher­te Gebäu­de nach einem Scha­den unbe­wohn­bar, erstat­tet die Ver­si­che­rung in vie­len Tari­fen Hotel­kos­ten oder Auf­wen­dun­gen für eine Ersatz­un­ter­kunft – meist zeit­lich und betrags­mä­ßig begrenzt (z. B. bis 100 € pro Tag für maxi­mal 180 Tage). Der Umfang hängt vom gewähl­ten Tarif ab.

In Stan­dard­ta­ri­fen ist Graf­fi­ti an der Außen­fas­sa­de meist nicht ver­si­chert. Eini­ge Tari­fe bie­ten optio­na­len Schutz gegen Van­da­lis­mus und mut­wil­li­ge Beschä­di­gung durch Drit­te – aller­dings häu­fig mit Selbst­be­tei­li­gung oder Sum­men­be­gren­zung. Ob auch Rei­ni­gungs- und Reno­vie­rungs­kos­ten über­nom­men wer­den, steht in den Bedin­gun­gen.

Ja – vie­le Ver­si­che­rer über­neh­men die Kos­ten für Hotel oder Über­gangs­un­ter­kunft, wenn das Haus durch einen ver­si­cher­ten Scha­den (z. B. Brand oder Lei­tungs­was­ser­scha­den) vor­über­ge­hend unbe­wohn­bar ist. Die Erstat­tung ist meist auf eine bestimm­te Dau­er oder Tages­pau­scha­le begrenzt.

Glas­schä­den sind in der Regel nicht auto­ma­tisch in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Dafür gibt es sepa­ra­te Glas­ver­si­che­run­gen oder Tarif­bau­stei­ne. Die­se decken Bruch­schä­den an Fens­tern, Türen, Dusch­ka­bi­nen oder Glas­ke­ra­mik-Koch­fel­dern ab – meist ohne Rück­sicht auf die Scha­dens­ur­sa­che.

Nur wenn Ele­men­tar­schä­den und Rück­stau expli­zit im Tarif ein­ge­schlos­sen sind. Rückstau­schä­den durch über­las­te­te Kana­li­sa­ti­on kön­nen ver­si­chert sein, wenn eine funk­tio­nie­ren­de Rück­stau­si­che­rung vor­han­den ist. Schä­den durch anstei­gen­des Grund­was­ser sind nur sel­ten ver­si­cher­bar und gehö­ren zu den häu­figs­ten Aus­schlüs­sen.

Die Kos­ten vari­ie­ren stark je nach Gebäu­de­grö­ße, Bau­art, Stand­ort und Leis­tungs­um­fang. Für ein typi­sches Ein­fa­mi­li­en­haus liegt die Jah­res­prä­mie zwi­schen 200 € und 600 €, bei umfas­sen­dem Schutz mit Ele­men­tar­de­ckung auch dar­über. Ein Ver­gleich ver­schie­de­ner Anbie­ter ist sinn­voll, um Preis und Leis­tung opti­mal abzu­stim­men.

Ja, vie­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen wer­den 2025 teu­rer. Grund dafür sind gestie­ge­ne Bau­kos­ten, höhe­re Scha­dens­sum­men durch Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se und der ange­pass­te glei­ten­de Neu­wert­fak­tor. Auch Preis­stei­ge­run­gen bei Mate­ri­al und Hand­wer­kerleis­tun­gen wir­ken sich auf die Bei­trä­ge aus. Ein Tarif­ver­gleich kann hel­fen, fai­re Kon­di­tio­nen zu fin­den.

Eine gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kos­tet im Schnitt zwi­schen 250 € und 600 € jähr­lich. Die tat­säch­li­che Prä­mie hängt vom Ver­si­che­rungs­um­fang, dem Zustand und der Lage des Gebäu­des sowie etwa­igen Zusatz­bau­stei­nen wie Ele­men­tar­schutz ab. Preis­güns­ti­ge Tari­fe bie­ten oft nur Basis­schutz – ein Ver­gleich lohnt sich.

Eine pau­scha­le Preis­gren­ze gibt es nicht, da jede Immo­bi­lie indi­vi­du­ell bewer­tet wird. Ein rea­lis­ti­scher Richt­wert liegt bei 20 € bis 50 € monat­lich für eine soli­de Absi­che­rung. Wich­tig ist, dass der Bei­trag in einem ange­mes­se­nen Ver­hält­nis zum Ver­si­che­rungs­schutz steht. Bil­lig­ta­ri­fe kön­nen im Ernst­fall zu finan­zi­el­len Lücken füh­ren.

Der Bun­des­durch­schnitt liegt laut aktu­el­len Markt­ana­ly­sen bei etwa 300 € bis 500 € jähr­lich für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser mit Stan­dard­aus­stat­tung. Die kon­kre­te Prä­mie hängt jedoch stark von Risi­ko­fak­to­ren wie Lage, Bau­art­klas­se, Tarif­wahl und Zusatz­bau­stei­nen ab.

Ein gro­ber Richt­wert liegt bei etwa 1,50 € bis 3,50 € pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che im Jahr – abhän­gig von Aus­stat­tung, Lage, Bau­wei­se und Tarif­wahl. Für ein 150 m² gro­ßes Ein­fa­mi­li­en­haus erge­ben sich somit jähr­li­che Kos­ten zwi­schen 225 € und 525 €. Eine exak­te Berech­nung erfolgt über den glei­ten­den Neu­wert auf Basis des Werts 1914.

Der Anpas­sungs­fak­tor (glei­ten­der Neu­wert­fak­tor) wird jähr­lich vom Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) ver­öf­fent­licht. Für 2025 beträgt der Fak­tor vor­aus­sicht­lich 18,7 %, was zu einer ent­spre­chen­den Bei­trags­an­pas­sung füh­ren kann. Er berück­sich­tigt die Kos­ten­ent­wick­lung im Bau­we­sen.

Stei­gen­de Bau­kos­ten, Mate­ri­al­prei­se, Hand­wer­ker­löh­ne und die Zunah­me von wet­ter­be­ding­ten Groß­schä­den (z. B. durch Stark­re­gen, Stür­me, Über­schwem­mun­gen) haben die Scha­den­auf­wen­dun­gen der Ver­si­che­rer deut­lich erhöht. Die­se Ent­wick­lung führt zu spür­ba­ren Prä­mi­en­an­pas­sun­gen – ins­be­son­de­re bei Bestands­ver­trä­gen mit älte­ren Tarif­wer­ken.

Die Bei­trags­hö­he rich­tet sich nach zahl­rei­chen Fak­to­ren: Bau­art­klas­se, Lage des Gebäu­des (z. B. Sturm- oder Hoch­was­ser­re­gi­on), Aus­stat­tung, Bau­jahr, Wohn­flä­che, Nut­zung (selbst­ge­nutzt oder ver­mie­tet) sowie gewünsch­tem Leis­tungs­um­fang. Auch Ele­men­tar­schutz, Glas­ver­si­che­rung oder gro­be Fahr­läs­sig­keit als Bau­stein erhö­hen den Bei­trag.

Von Unter­ver­si­che­rung spricht man, wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me zu nied­rig ange­setzt ist und im Scha­den­fall nicht den tat­säch­li­chen Wie­der­auf­bau­wert des Gebäu­des abdeckt. Die Fol­ge: Die Ver­si­che­rung ersetzt den Scha­den nur antei­lig – z. B. bei 50 % Unter­ver­si­che­rung auch nur 50 % der Scha­den­kos­ten. Um das zu ver­mei­den, soll­te immer auf eine kor­rek­te Wert­ermitt­lung geach­tet oder ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ver­ein­bart wer­den.

Der Wert 1914 ist ein fik­ti­ver Bau­wert, der unab­hän­gig von Infla­ti­on oder Bau­preis­in­dex das Gebäu­de in Gold­mark bewer­tet. Er dient zur Umrech­nung in den heu­ti­gen Neu­bau­wert, mit­hil­fe des glei­ten­den Neu­wert­fak­tors. So wird sicher­ge­stellt, dass der Ver­si­che­rungs­schutz auch bei stei­gen­den Bau­kos­ten aus­reicht.

Ein Neu­bau­nach­lass ist ein Bei­trags­ra­batt für neue oder kürz­lich errich­te­te Gebäu­de – meist in den ers­ten fünf bis zehn Jah­ren nach Fer­tig­stel­lung. Der Grund: Neue Häu­ser haben ein gerin­ge­res Scha­dens­ri­si­ko. Der Nach­lass wird auto­ma­tisch bei Ver­trags­be­ginn gewährt, sofern das Bau­jahr ent­spre­chend ist.

In der Regel wird der Bei­trag jähr­lich ange­passt – ins­be­son­de­re bei Tari­fen mit glei­ten­der Neu­wert­ver­si­che­rung. Die Anpas­sung basiert auf dem aktu­el­len Bau­preis­in­dex (Fak­tor), dem regio­na­len Risi­ko und ggf. durch Scha­dens­ent­wick­lung im Bestand. Auch indi­vi­du­el­le Ver­trags­än­de­run­gen (z. B. Bau­maß­nah­men, Wohn­flä­chen­er­wei­te­rung) kön­nen den Bei­trag beein­flus­sen.

Bei­trä­ge las­sen sich durch eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung, Ver­zicht auf Zusatz­bau­stei­ne oder genaue Risi­ko­ana­ly­se sen­ken. Auch ein Anbie­ter­wech­sel oder der Ver­zicht auf sel­te­ne Leis­tun­gen (z. B. Glas­ver­si­che­rung, Ele­men­tar­schutz in risi­ko­frei­er Lage) kann Kos­ten spa­ren. Wich­tig ist: Die Deckung soll­te nie zu Guns­ten eines nied­ri­gen Bei­trags zu stark redu­ziert wer­den.

Zu den größ­ten Anbie­tern zäh­len laut Bran­chen­ana­ly­sen Alli­anz, HUK-Coburg, R+V, LVM und AXA. Die­se Ver­si­che­rer ver­ei­nen den Groß­teil der Ver­trä­ge auf dem deut­schen Markt. Ein kla­rer Markt­füh­rer lässt sich nicht ein­deu­tig benen­nen, da die Markt­an­tei­le regio­nal unter­schied­lich ver­teilt sind.

Die „bes­te“ Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hängt von Ihrer indi­vi­du­el­len Wohn­si­tua­ti­on, der Lage der Immo­bi­lie und dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang ab. Ach­ten Sie auf umfas­sen­de Deckung (inkl. Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel, Ele­men­tar­schä­den), trans­pa­ren­te Bedin­gun­gen, guten Kun­den­ser­vice und eine ver­läss­li­che Scha­den­re­gu­lie­rung. Ver­glei­che und Test­ergeb­nis­se geben eine ers­te Ori­en­tie­rung.

Die HUK-Coburg zählt zu den eta­blier­ten Anbie­tern in Deutsch­land und bie­tet ver­schie­de­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe an. Die Leis­tun­gen sind soli­de, ins­be­son­de­re im Kom­fort-Tarif. Aller­dings unter­schei­den sich die Bedin­gun­gen je nach Tarif­stu­fe deut­lich. Ein indi­vi­du­el­ler Ver­gleich mit ande­ren Anbie­tern ist daher rat­sam, um die pas­sen­de Absi­che­rung zu fin­den.

Die Gene­ra­li bie­tet unter­schied­li­che Tari­fe mit Basis- und Pre­mi­um­schutz an. In Tests schnei­den die Tari­fe soli­de ab, ins­be­son­de­re durch fle­xi­ble Zusatz­bau­stei­ne. Wie bei jedem Anbie­ter hängt die Eig­nung stark vom indi­vi­du­el­len Bedarf und vom gewähl­ten Tarif ab. Ein Leis­tungs­ver­gleich mit ande­ren Ver­si­che­run­gen wird emp­foh­len.

Die Ergo bie­tet meh­re­re Tari­fe zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit unter­schied­li­chen Leis­tungs­um­fän­gen an. Höher­wer­ti­ge Tari­fe bie­ten soli­den Schutz inklu­si­ve Ele­men­tar­schä­den und gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Die Zufrie­den­heit mit der Scha­den­re­gu­lie­rung fällt je nach Quel­le unter­schied­lich aus. Ein Ver­gleich mit ande­ren Anbie­tern ist rat­sam.

Die Alli­anz gehört zu den größ­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rern in Deutsch­land und bie­tet meh­re­re Tarif­mo­del­le an. Beson­ders der Pre­mi­um­schutz über­zeugt mit umfang­rei­chen Leis­tun­gen, u. a. bei Ele­men­tar­schä­den, gro­ber Fahr­läs­sig­keit und Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Die Scha­den­re­gu­lie­rung gilt als zuver­läs­sig. Ein direk­ter Ver­gleich mit ande­ren Anbie­tern bleibt den­noch emp­feh­lens­wert.

Die DEVK bie­tet soli­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe mit wähl­ba­ren Leis­tungs­stu­fen. Höher­wer­ti­ge Tari­fe beinhal­ten Leis­tun­gen wie den Ver­zicht auf Ein­re­de gro­ber Fahr­läs­sig­keit, Rück­stau­ab­si­che­rung und erwei­ter­te Ele­men­tar­scha­den-Deckung. Die Kun­den­zu­frie­den­heit ist in vie­len Bewer­tun­gen posi­tiv. Den­noch soll­te vor Ver­trags­ab­schluss ein indi­vi­du­el­ler Ver­gleich erfol­gen.

Die AXA bie­tet ver­schie­de­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe mit leis­tungs­star­ken Optio­nen wie Ele­men­tar­scha­den-Schutz, Schutz vor gro­ber Fahr­läs­sig­keit und Deckung für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. In unab­hän­gi­gen Ver­glei­chen wer­den die Pre­mi­um­ta­ri­fe regel­mä­ßig gut bewer­tet. Den­noch ist ein Tarif­ver­gleich rat­sam, um das Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis indi­vi­du­ell zu prü­fen.

Die Pro­vin­zi­al bie­tet regio­na­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen mit unter­schied­li­chen Tarif­stu­fen. Höher­wer­ti­ge Tari­fe beinhal­ten oft Schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit, Ele­men­tar­ge­fah­ren sowie erwei­ter­ten Zusatz­leis­tun­gen. Die Tarif­struk­tur ist trans­pa­rent, der Ser­vice regio­nal orga­ni­siert. Ein Ver­gleich mit ande­ren gro­ßen Anbie­tern ist emp­feh­lens­wert.

Die Stif­tung Waren­test bewer­tet regel­mä­ßig Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen. Die Ergeb­nis­se vari­ie­ren je nach Tarif­art und Anbie­ter. In ver­gan­ge­nen Tests schnit­ten Tari­fe mit umfang­rei­cher Deckung (inkl. Ele­men­tar­schä­den und Ver­zicht auf Leis­tungs­kür­zung bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit) beson­ders gut ab. Einen dau­er­haf­ten „Test­sie­ger“ gibt es nicht – es kommt auf die indi­vi­du­el­le Tarif­aus­wahl an. Ein Blick in die aktu­el­le Bewer­tung lohnt sich.

Die Dom­cu­ra bie­tet modu­la­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe, die in ver­gan­ge­nen Tests durch­aus posi­tiv auf­ge­fal­len sind – ins­be­son­de­re bei umfang­rei­cher Deckung. Die Bewer­tung hängt jedoch vom gewähl­ten Tarif und den gewähl­ten Zusatz­bau­stei­nen ab. Eine aktu­el­le Über­prü­fung über die Platt­form der Stif­tung Waren­test ist emp­feh­lens­wert.

Ob ein Ver­si­che­rer Kun­den nach einer Vor­ver­si­che­rungs­kün­di­gung auf­nimmt, hängt vom Ein­zel­fall ab. Wur­de die vori­ge Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung vom Ver­si­che­rer wegen Scha­dens­häu­fig­keit gekün­digt, prü­fen vie­le Anbie­ter den Antrag beson­ders kri­tisch. In sol­chen Fäl­len kann es sinn­voll sein, über einen Ver­si­che­rungs­mak­ler eine geziel­te Anfra­ge zu stel­len. Eini­ge Anbie­ter akzep­tie­ren auch soge­nann­te „Risi­ko­ver­trä­ge“, oft mit höhe­ren Bei­trä­gen oder Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen.

In Deutsch­land gibt es rund 19 Mil­lio­nen Wohn­ge­bäu­de – laut GDV (Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft) sind über 90 % davon ver­si­chert. Damit zählt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu den am wei­tes­ten ver­brei­te­ten Sach­ver­si­che­run­gen im Pri­vat­be­reich. Beson­ders Eigen­tü­mer, die ihr Haus selbst bewoh­nen oder ver­mie­ten, sichern sich so gegen exis­tenz­be­dro­hen­de Schä­den ab.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird meist auf Basis des Werts 1914 ermit­telt und mit dem aktu­el­len Bau­preis­in­dex mul­ti­pli­ziert. Das Ergeb­nis ergibt den heu­ti­gen Wie­der­auf­bau­wert (glei­ten­der Neu­wert). Alter­na­tiv kann auch eine pau­scha­le Qua­drat­me­ter­re­ge­lung oder eine indi­vi­du­el­le Wert­be­rech­nung durch Gut­ach­ter erfol­gen. Ziel ist es, eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Der „Wert 1914“ ist eine his­to­ri­sche Berech­nungs­grund­la­ge und vari­iert je nach Gebäu­de, Grö­ße, Aus­stat­tung und Bau­jahr. Er wird durch einen Bau­sach­ver­stän­di­gen oder über spe­zi­el­le Rechen­pro­gram­me ermit­telt. Bei­spiel: Ein Wert 1914 von 20.000 Mark ergibt bei einem aktu­el­len Fak­tor von 18,7 einen Neu­wert von 374.000 Euro. Die tat­säch­li­che Höhe ist indi­vi­du­ell.

Der Ver­si­che­rungs­wert wird vom soge­nann­ten „Wert 1914“ abge­lei­tet und durch den glei­ten­den Neu­wert­fak­tor jähr­lich ange­passt. Ein­fluss neh­men Bau­jahr, Bau­art­klas­se, Wohn­flä­che, Dach­form, Aus­stat­tungs­stan­dard, Anzahl der Geschos­se und etwa­ige Neben­ge­bäu­de. Auch Moder­ni­sie­run­gen (z. B. neu­es Dach, neue Hei­zung) kön­nen den Ver­si­che­rungs­wert beein­flus­sen und soll­ten gemel­det wer­den.

Die Deckungs­sum­me soll­te so gewählt sein, dass sie den voll­stän­di­gen Wie­der­auf­bau des Gebäu­des im heu­ti­gen Neu­wert abdeckt – inklu­si­ve Neben­kos­ten (Archi­tekt, Bau­an­trag etc.). Bei Ver­trä­gen mit glei­ten­der Neu­wert­ver­si­che­rung erfolgt die Anpas­sung auto­ma­tisch über den Fak­tor. Emp­feh­lens­wert ist außer­dem ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht – dann zahlt der Ver­si­che­rer im Scha­den­fall voll­stän­dig, auch bei Fehl­ein­schät­zung des Wer­tes.

Die Bau­art­klas­se (1–5) bestimmt das Brand­ri­si­ko: Klas­se 1 z. B. bei Fach­werk, Klas­se 5 bei nicht brenn­ba­ren Mate­ria­li­en. Wei­te­re Ein­fluss­grö­ßen sind: Dach­ma­te­ri­al, Fas­sa­den­art, Nut­zung (z. B. gewerb­lich oder pri­vat), Hei­zungs­art, Wohn­flä­che, Sanie­rungs­stand und Art der Fens­ter. Auch Anbau­ten wie Win­ter­gar­ten oder Gara­ge flie­ßen in die Bewer­tung mit ein.

Vie­le Ver­si­che­rer nut­zen soge­nann­te Wert­ermitt­lungs­pro­gram­me. Auf Basis von Adres­se, Bau­jahr, Aus­stat­tung und Gebäu­de­typ wird der Ver­si­che­rungs­wert auto­ma­tisch berech­net. Die­se Tools grei­fen u. a. auf Daten des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amts zurück. Vor­teil: Schnel­le Berech­nung und in vie­len Fäl­len Ver­mei­dung einer Unter­ver­si­che­rung – beson­ders bei Online-Abschluss.

Der Wert 1914 lässt sich mit­hil­fe von Berech­nungs­pro­gram­men, Sach­ver­stän­di­gen oder über den Ver­si­che­rer selbst ermit­teln. Er basiert auf dem Neu­bau­wert des Gebäu­des im Jahr 1914 in Gold­mark und dient als Grund­la­ge zur Bestim­mung der heu­ti­gen Ver­si­che­rungs­sum­me über den glei­ten­den Neu­wert­fak­tor. Fak­to­ren wie Bau­jahr, Wohn­flä­che, Aus­stat­tung und Bau­art flie­ßen in die Berech­nung ein.

Die HUK bie­tet Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen mit und ohne Selbst­be­tei­li­gung an. Gän­gi­ge Selbst­be­tei­li­gun­gen lie­gen bei 150 €, 300 € oder 500 € pro Scha­den­fall. Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung kann den Bei­trag sen­ken, bedeu­tet aber im Scha­dens­fall eine höhe­re Eigen­leis­tung. Die kon­kre­te Höhe kann im Antrag gewählt wer­den.

Eine Selbst­be­tei­li­gung kann sinn­voll sein, wenn Sie regel­mä­ßig Bei­trä­ge spa­ren möch­ten und bereit sind, klei­ne­re Schä­den selbst zu tra­gen. Je höher die gewähl­te Selbst­be­tei­li­gung, des­to gerin­ger fällt der Ver­si­che­rungs­bei­trag aus. Im Scha­dens­fall müs­sen Sie jedoch mit einer ent­spre­chen­den Eigen­leis­tung rech­nen. Für soli­de Gebäu­de in risi­ko­ar­men Regio­nen kann die­se Opti­on loh­nend sein.

Die Spar­kas­sen bie­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen meist über ihre Ver­si­che­rungs­part­ner wie die Ver­si­che­rungs­kam­mer Bay­ern oder Pro­vin­zi­al an. Die Kos­ten begin­nen bei rund 200 € jähr­lich, kön­nen je nach Objekt aber deut­lich höher lie­gen. Ein indi­vi­du­el­les Ange­bot ist für eine rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung not­wen­dig.

Bau­li­che Ver­än­de­run­gen am Gebäu­de – etwa Anbau­ten, Dach­aus­bau oder eine neue Hei­zungs­an­la­ge – soll­ten der Ver­si­che­rung umge­hend gemel­det wer­den. Sie kön­nen den Ver­si­che­rungs­wert und das Risi­ko ver­än­dern. Unter­bleibt die Mel­dung, kann das im Scha­den­fall zu Pro­ble­men füh­ren. In man­chen Tari­fen besteht wäh­rend Umbau­ar­bei­ten nur ein­ge­schränk­ter Ver­si­che­rungs­schutz – z. B. bei teil­wei­sem Leer­stand oder Bau­ge­rüs­ten.

ZÜRS steht für „Zonie­rungs­sys­tem für Über­schwem­mung, Rück­stau und Stark­re­gen“ und wird vom GDV geführt. Es unter­teilt Gebie­te in Risi­ko­zo­nen (ZÜRS 1 bis 4), abhän­gig von der Wahr­schein­lich­keit von Hoch­was­ser­er­eig­nis­sen. Je höher die ZÜRS-Zone, des­to schwie­ri­ger und teu­rer ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung. In Zone 4 (höchs­tes Risi­ko) wird Ver­si­che­rungs­schutz oft nur ein­ge­schränkt oder gar nicht ange­bo­ten.

Bei denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den kann der Wie­der­auf­bau­wert deut­lich höher lie­gen, da spe­zi­el­le Auf­la­gen und Bau­ma­te­ria­li­en not­wen­dig sind. Der Ver­si­che­rungs­schutz muss indi­vi­du­ell abge­stimmt wer­den. Tiny-Hou­ses sind nur dann ver­si­cher­bar, wenn sie fest mit dem Boden ver­bun­den, dau­er­haft bewohn­bar und als Wohn­ge­bäu­de dekla­riert sind – mobi­le Vari­an­ten gel­ten meist als „Fahr­zeug“ oder Frei­zeit­ob­jekt.

Die Bau­art­klas­se bewer­tet das Brand­ri­si­ko anhand der Bau­wei­se. Klas­se 1 (höchs­tes Risi­ko) betrifft z. B. Fach­werk­häu­ser mit brenn­ba­rem Dach, Klas­se 5 (gerings­tes Risi­ko) mas­si­ve Häu­ser mit har­ter Dach­ein­de­ckung. Die Bau­art­klas­se beein­flusst den Bei­trag und ist bei der Antrag­stel­lung kor­rekt anzu­ge­ben. Fal­sche Anga­ben kön­nen den Ver­si­che­rungs­schutz gefähr­den.

Ist das Gebäu­de län­ge­re Zeit unbe­wohnt (z. B. nach Aus­zug oder vor Sanie­rung), muss dies gemel­det wer­den. Ein dau­er­haf­ter Leer­stand erhöht das Risi­ko für Ein­bruch, Van­da­lis­mus, Frost­schä­den oder unent­deck­te Was­ser­schä­den. Vie­le Ver­si­che­rer schlie­ßen den Schutz bei nicht gemel­de­tem Leer­stand aus oder bie­ten nur ein­ge­schränk­ten Ver­si­che­rungs­schutz – z. B. ohne Lei­tungs­was­ser­de­ckung.

Ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht u. a. bei Bei­trags­er­hö­hun­gen ohne Leis­tungs­ver­bes­se­rung, nach einem regu­lier­ten Scha­dens­fall oder bei Eigen­tü­mer­wech­sel. Die Kün­di­gung muss inner­halb eines Monats nach Bekannt­ga­be oder Scha­den­mel­dung erfol­gen. In die­sen Fäl­len kön­nen Sie die Ver­si­che­rung vor­zei­tig wech­seln.

Ja, bei einem Eigen­tü­mer­wech­sel geht die bestehen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auto­ma­tisch auf den neu­en Eigen­tü­mer über. Die­ser kann den Ver­trag inner­halb eines Monats nach Grund­buch­ein­trag kün­di­gen oder fort­füh­ren. Es emp­fiehlt sich eine Prü­fung, ob der bestehen­de Schutz noch zeit­ge­mäß und aus­rei­chend ist.

Ja. Beim Eigen­tü­mer­wech­sel geht der bestehen­de Ver­trag zunächst auf den neu­en Eigen­tü­mer über. Die­ser kann inner­halb eines Monats nach Grund­buch­ein­trag von sei­nem Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch machen und den Ver­trag kün­di­gen oder einen neu­en Anbie­ter wäh­len. Eine form­ge­rech­te schrift­li­che Kün­di­gung ist erfor­der­lich.

Ja, nur der Eigen­tü­mer oder die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft eines Gebäu­des kann eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Mie­ter oder Päch­ter haben dazu kei­ne Berech­ti­gung, da sie nicht für die Gebäu­de­sub­stanz ver­ant­wort­lich sind. Bei Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten erfolgt der Abschluss in der Regel über die Haus­ver­wal­tung.

Nein. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wird immer vom Eigen­tü­mer des Hau­ses abge­schlos­sen und bezahlt. Der Mie­ter ist weder Ver­trags­part­ner noch bei­trags­pflich­tig. Des­halb kann er die Ver­si­che­rung weder kün­di­gen noch wech­seln. Falls der Ver­mie­ter die Kos­ten über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung umlegt, hat der Mie­ter jedoch das Recht zur Prü­fung.

Wenn ein Gebäu­de bis­lang nicht ver­si­chert war, prü­fen Ver­si­che­rer den Antrag beson­ders genau. In der Regel wird ein detail­lier­ter Zustands­er­fas­sungs­bo­gen oder ein Orts­ter­min ver­langt – ins­be­son­de­re bei älte­ren Gebäu­den oder Leer­stand. Wer neu baut oder ein frisch sanier­tes Objekt ver­si­chern möch­te, hat meist weni­ger Hür­den. Wich­tig: Lücken im Ver­si­che­rungs­schutz kön­nen im Scha­den­fall teu­er wer­den – mög­lichst früh­zei­tig abschlie­ßen.

Bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en sind die Bei­trä­ge zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als Wer­bungs­kos­ten steu­er­lich absetz­bar. Bei selbst­ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum ist kei­ne steu­er­li­che Absetz­bar­keit mög­lich. Die Anga­be erfolgt in der Anla­ge V zur Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung.

Ja, bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en kön­nen die Bei­trä­ge zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als umla­ge­fä­hi­ge Betriebs­kos­ten auf den Mie­ter umge­legt wer­den – sofern dies im Miet­ver­trag gere­gelt ist. Die Kos­ten müs­sen ange­mes­sen und zweck­ge­bun­den sein, z. B. zum Erhalt der Gebäu­de­sub­stanz. Son­der­leis­tun­gen sind nicht umla­ge­fä­hig.

Bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en kön­nen die Bei­trä­ge zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über die Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter umge­legt wer­den. Vor­aus­set­zung ist eine ver­trag­li­che Rege­lung im Miet­ver­trag. Umla­ge­fä­hig sind nur Kos­ten, die dem Erhalt des Gebäu­des die­nen – nicht jedoch Son­der­leis­tun­gen oder Selbst­be­tei­li­gun­gen.

Bei Tren­nung oder Schei­dung bleibt der Ver­si­che­rungs­ver­trag zunächst bestehen – Eigen­tums­ver­hält­nis­se soll­ten im Grund­buch geklärt wer­den. Wird das Gebäu­de ver­kauft, geht die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auto­ma­tisch auf den Käu­fer über (§ 95 VVG). Der neue Eigen­tü­mer hat ein Son­der­kün­di­gungs­recht inner­halb eines Monats nach Grund­buch­ein­trag. Wich­tig: Ver­käu­fer und Käu­fer soll­ten die Ver­si­che­rung über den Eigen­tums­wech­sel schrift­lich infor­mie­ren, um Haf­tungs­ri­si­ken zu ver­mei­den.

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