FAQ zur Wohngebäudeversicherung
Alle Antworten zu Leistungen, Kosten, Schadenfällen und Vertragsfragen für Hausbesitzer im Überblick
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung — klar beantwortet
Ob beim Hauskauf, bei der Finanzierung oder nach einem Schaden – wer ein Wohngebäude besitzt, steht vor vielen Fragen zur passenden Absicherung. Welche Risiken sind versichert? Was kostet eine gute Wohngebäudeversicherung? Wie funktioniert die Schadenregulierung – und worauf müssen Sie beim Vertrag achten?
Auf dieser Seite finden Sie geprüfte Antworten auf über 90 häufige Fragen – übersichtlich gegliedert, fachlich korrekt und leicht verständlich. So können Sie Angebote besser vergleichen, Stolperfallen vermeiden und sich optimal absichern.
Allgemeines & Definition
Was ist in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Mitversichert sind in der Regel das Gebäude selbst, inklusive fest verbauter Bestandteile wie Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen, Fenster, Türen, Dach, Fassade und Treppen. Je nach Vertrag können auch Nebengebäude, Carports, Terrassenüberdachungen und bestimmte Außenanlagen eingeschlossen sein.
Welche Sachen sind automatisch in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Automatisch versichert sind alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile – z. B. die Heizungsanlage, Einbauküchen (je nach Tarif), Stromleitungen, Wasserrohre, Dach, Fassade und Fenster. Bewegliche Gegenstände zählen nicht dazu und müssen über die Hausratversicherung abgesichert werden.
Ist eine Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer verpflichtend?
Eine gesetzliche Pflicht zur Wohngebäudeversicherung besteht in Deutschland nicht. Dennoch verlangen Kreditinstitute bei Immobilienfinanzierungen in der Regel eine bestehende Gebäudeversicherung als Absicherung. Auch ohne gesetzliche Pflicht ist der Abschluss dringend empfohlen, um das finanzielle Risiko im Schadensfall abzusichern.
Worauf sollte man bei einer Wohngebäudeversicherung achten?
Wichtig sind: umfassender Schutz (inkl. Elementarschäden), Versicherungswert auf Basis gleitender Neuwert, Unterversicherungsverzicht, Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit und eine transparente Schadenregulierung. Achten Sie zudem auf Leistungseinschlüsse wie Rückstau, Graffiti, Ableitungsrohre und die Mitversicherung von Nebengebäuden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Hausratversicherung und einer Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alle fest verbundenen Teile (z. B. Dach, Fassade, Heizungsanlagen), während die Hausratversicherung bewegliches Eigentum im Haus absichert – z. B. Möbel, Elektrogeräte oder Kleidung. Beide Versicherungen decken unterschiedliche Risiken ab und sind daher sinnvoll kombinierbar.
Was ist der Unterschied zwischen Wohngebäudeversicherung und Gebäudehaftpflichtversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt die Bausubstanz vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und weitere Gefahren. Die Gebäudehaftpflichtversicherung hingegen kommt für Schäden auf, die Dritten durch das Gebäude entstehen – etwa durch herabfallende Dachziegel oder unzureichend geräumte Wege. Beide Versicherungen ergänzen sich, sind aber rechtlich und inhaltlich voneinander getrennt.
Ist Wohngebäudeversicherung gleich Feuerversicherung?
Nein. Die Feuerversicherung war früher eine eigenständige Versicherung gegen Brandschäden. Heute ist sie in der Wohngebäudeversicherung als Standardbaustein integriert. Die Wohngebäudeversicherung deckt zusätzlich weitere Gefahren ab, z. B. Leitungswasser, Sturm, Hagel und – optional – Elementarschäden. Sie bietet also einen umfassenderen Schutz als die klassische Feuerversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung?
Die Brandversicherung ist ein Teil der Wohngebäudeversicherung. Während die Brandversicherung ausschließlich Schäden durch Feuer abdeckt, schützt die Wohngebäudeversicherung zusätzlich auch vor Leitungswasserschäden, Sturmschäden, Hagel und – je nach Vertrag – weiteren Gefahren. Eine moderne Wohngebäudeversicherung ersetzt die frühere Einzeldeckung durch eine umfassende Paketlösung.
Ist eine Wohngebäudeversicherung für ein leerstehendes Haus gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, eine gesetzliche Pflicht besteht nicht – allerdings verlangen viele Banken bei Finanzierung oder Beleihung auch für leerstehende Gebäude einen Versicherungsschutz. Wichtig: Leerstand stellt ein erhöhtes Risiko dar und muss dem Versicherer gemeldet werden. Andernfalls kann der Versicherungsschutz im Schadenfall eingeschränkt sein oder entfallen.
Was ist der Unterschied zwischen Gebäudeversicherung und Wohngebäudeversicherung?
Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet. Die Wohngebäudeversicherung bezieht sich konkret auf privat genutzte Wohnhäuser und sichert diese gegen definierte Gefahren ab. Der Begriff „Gebäudeversicherung“ ist weiter gefasst und kann auch gewerblich genutzte oder spezielle Immobilien einschließen. Entscheidend ist immer der vertraglich definierte Versicherungsumfang.
Wer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Eine Wohngebäudeversicherung sollten alle Eigentümer von Immobilien abschließen, egal ob sie das Haus selbst bewohnen oder vermieten. Besonders bei finanzierten Objekten ist die Versicherung in der Regel Voraussetzung für die Kreditvergabe durch die Bank. Auch Eigentümer unbewohnter oder leerstehender Gebäude tragen das Risiko für Schäden – und haften dafür selbst, wenn kein Schutz besteht.
Welche Gefahren können in einer Gebäudeversicherung versichert werden?
Je nach Tarif lassen sich folgende Gefahren absichern: Feuer (Brand, Blitz, Explosion), Leitungswasser (Rohrbruch, Frost), Sturm und Hagel, Elementargefahren (z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben), Vandalismus nach Einbruch, Glasbruch sowie Schäden durch Bäume oder Fahrzeuge. Nicht alle Gefahren sind automatisch enthalten – Elementarschutz ist meist optional.
Was zählt bei der Wohngebäudeversicherung zur Wohnfläche?
Zur versicherten Wohnfläche zählen alle beheizbaren Wohnräume des Hauses – inklusive Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Hobbyräume im Keller oder ausgebautem Dachgeschoss. Nicht zur Wohnfläche zählen Garage, Heizungsraum, Waschküche oder Dachboden (wenn ungenutzt). Bei der Berechnung gelten meist die tatsächliche Quadratmeterzahl und nicht pauschale Wohnflächenpauschalen.
Welche Gebäudeart ist nicht über die Wohngebäudeversicherung versicherbar?
Nicht versicherbar sind in der Regel Gebäude, die nicht dauerhaft bewohnt oder genutzt werden, stark sanierungsbedürftig sind oder einem ungewöhnlichen Zweck dienen – z. B. Ruinen, Bauruinen, selbstgebaute Tiny Houses ohne feste Verankerung, mobile Einheiten (z. B. Wohnwagen, Container), leerstehende Industriehallen oder einsturzgefährdete Altbauten. Auch Ferienhäuser im Ausland sind oft ausgeschlossen.
Was bedeutet verbundene Wohngebäudeversicherung?
Der Begriff bezeichnet einen Tarif, der automatisch die wichtigsten Risiken bündelt – meist Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Diese Deckungen gelten dann in Kombination, also „verbunden“. Je nach Versicherer kann diese Basisdeckung erweitert werden, z. B. durch Elementarschäden, Glas oder Photovoltaik. Der Begriff ist heute Standard und in fast allen modernen Tarifen enthalten.
Leistungen & Schadensfälle
Ist eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz sinnvoll?
Ja, denn Standardtarife decken keine Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck oder Erdrutsch ab. Diese Risiken nehmen in vielen Regionen zu. Der Elementarschadenschutz ist daher eine wichtige Ergänzung, insbesondere in Risikogebieten. Der zusätzliche Beitrag ist im Verhältnis zur möglichen Schadenshöhe meist gering.
Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung der BavariaDirekt ab?
Die BavariaDirekt bietet je nach Tarif Schutz bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie optional Elementargefahren. Auch Aufräum- und Abbruchkosten, Mietausfälle und bestimmte Nebengebäude können mitversichert sein. Der genaue Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif ab – ein Blick in die Vertragsunterlagen ist entscheidend.
Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?
Die Versicherung zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit (sofern nicht ausgeschlossen), vorsätzlicher Schadensverursachung, fehlender Instandhaltung oder wenn bestimmte Obliegenheiten verletzt wurden. Auch nicht versicherte Risiken wie Erdbeben (ohne Elementarschutz) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die genauen Ausschlüsse finden sich in den Versicherungsbedingungen.
Welche Kosten übernimmt die Gebäudeversicherung?
Die Versicherung übernimmt Reparatur- oder Wiederherstellungskosten nach versicherten Schäden am Gebäude, z. B. durch Brand, Leitungswasser oder Sturm. Auch Aufräum‑, Abbruch‑, Dekontaminations- und Schutzkosten können abgedeckt sein. Je nach Tarif sind auch Mietausfälle oder Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit mitversichert.
Ist ein Brand durch Kurzschluss in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Ja, ein Brand infolge eines Kurzschlusses zählt in der Regel zu den versicherten Gefahren unter dem Punkt „Feuer“. Voraussetzung ist, dass der Kurzschluss unbeabsichtigt entstanden ist und die Versicherung ordnungsgemäß abgeschlossen wurde. Schäden an elektrischen Geräten selbst sind jedoch häufig über die Hausratversicherung abgedeckt.
Ist eine Photovoltaikanlage in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Viele Versicherer bieten den Schutz für Photovoltaikanlagen als optionalen Zusatzbaustein an. In einigen Tarifen ist sie automatisch mitversichert, sofern sie fest mit dem Gebäude verbunden ist. Es empfiehlt sich, die Anlage konkret in den Vertrag aufzunehmen, um Klarheit über den Leistungsumfang und die Entschädigungsgrenzen zu erhalten.
Sind Regenfallrohre in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Regenfallrohre, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, zählen in der Regel zur versicherten Gebäudesubstanz und sind somit mitversichert. Für Rohre außerhalb des Gebäudes oder auf dem Grundstück gelten teils Einschränkungen. Der genaue Einschluss hängt vom gewählten Tarif ab.
Welche Rohre sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?
In der Regel sind alle Rohre versichert, die zur Wasserversorgung des Gebäudes gehören – etwa Zu- und Ableitungsrohre innerhalb des Hauses sowie teilweise auch außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück. Viele Versicherer bieten zusätzliche Leistungen für Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks gegen Mehrbeitrag an. Details finden sich in den jeweiligen Tarifbedingungen.
Sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert?
Viele moderne Wohngebäudeversicherungen schließen grobe Fahrlässigkeit explizit mit ein. Das bedeutet: Auch wenn Sie z. B. eine Kerze unbeaufsichtigt brennen lassen oder das Fenster bei Sturm offen bleibt, kann der Schaden ersetzt werden. Wichtig: Der Schutz ist meist auf eine bestimmte Entschädigungsgrenze begrenzt (z. B. 10.000 €, 50.000 € oder max. Versicherungssumme) und muss ausdrücklich im Tarif vereinbart sein.
Sind Schäden durch umgestürzte Bäume oder herabfallende Äste abgedeckt?
Ja, sofern sie durch Sturm (mindestens Windstärke 8) verursacht wurden, sind solche Schäden versichert. Versichert ist sowohl der Schaden am Gebäude als auch die Entfernung des Baumes – Letzteres aber oft nur bis zu einer bestimmten Kostengrenze. Bei umgestürzten Bäumen ohne Sturmeinwirkung zahlt die Versicherung in der Regel nicht.
Was ist bei Schäden durch Leitungswasser zu beachten?
Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser – z. B. aus gebrochenen Rohren, Heizkörpern, Waschmaschinen oder dem Boiler. Nicht versichert sind Schäden durch Planschwasser, Regenwasser oder Grundwasser. Wichtig: Auch Frost- und Bruchschäden an Rohren außerhalb des Hauses können mitversichert werden, wenn dies vertraglich eingeschlossen ist.
Sind Schäden an der Fußbodenheizung versichert?
Ja – wenn es sich um einen Leitungswasserschaden handelt, der z. B. durch Rohrbruch oder Frost in der Fußbodenheizung entsteht. Die Reparatur der Heizungsrohre sowie Folgeschäden am Estrich oder Bodenbelag sind in solchen Fällen in der Regel versichert, sofern Leitungswasser im Tarif enthalten ist.
Was sind Rauchschäden?
Rauchschäden entstehen durch Ruß- und Rauchentwicklung – etwa bei einem Kaminfehler, Schwelbrand oder bei angebranntem Essen auf dem Herd. Sie sind meist mitversichert, wenn sie plötzlich und unvorhergesehen auftreten. Dauerhafte Rauchablagerungen durch unsachgemäßen Betrieb (z. B. bei offenen Kaminen) sind dagegen in der Regel ausgeschlossen.
Was zahlt die Versicherung bei Unbewohnbarkeit?
Ist das versicherte Gebäude nach einem Schaden unbewohnbar, erstattet die Versicherung in vielen Tarifen Hotelkosten oder Aufwendungen für eine Ersatzunterkunft – meist zeitlich und betragsmäßig begrenzt (z. B. bis 100 € pro Tag für maximal 180 Tage). Der Umfang hängt vom gewählten Tarif ab.
Sind Graffiti und Vandalismus mitversichert?
In Standardtarifen ist Graffiti an der Außenfassade meist nicht versichert. Einige Tarife bieten optionalen Schutz gegen Vandalismus und mutwillige Beschädigung durch Dritte – allerdings häufig mit Selbstbeteiligung oder Summenbegrenzung. Ob auch Reinigungs- und Renovierungskosten übernommen werden, steht in den Bedingungen.
Sind Hotelkosten nach einem Schadenfall abgesichert?
Ja – viele Versicherer übernehmen die Kosten für Hotel oder Übergangsunterkunft, wenn das Haus durch einen versicherten Schaden (z. B. Brand oder Leitungswasserschaden) vorübergehend unbewohnbar ist. Die Erstattung ist meist auf eine bestimmte Dauer oder Tagespauschale begrenzt.
Werden Glasschäden übernommen?
Glasschäden sind in der Regel nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Dafür gibt es separate Glasversicherungen oder Tarifbausteine. Diese decken Bruchschäden an Fenstern, Türen, Duschkabinen oder Glaskeramik-Kochfeldern ab – meist ohne Rücksicht auf die Schadensursache.
Sind Schäden durch Grundwasser oder Rückstau mitversichert?
Nur wenn Elementarschäden und Rückstau explizit im Tarif eingeschlossen sind. Rückstauschäden durch überlastete Kanalisation können versichert sein, wenn eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden ist. Schäden durch ansteigendes Grundwasser sind nur selten versicherbar und gehören zu den häufigsten Ausschlüssen.
Kosten & Beiträge
Was kostet eine gute Wohngebäudeversicherung im Jahr?
Die Kosten variieren stark je nach Gebäudegröße, Bauart, Standort und Leistungsumfang. Für ein typisches Einfamilienhaus liegt die Jahresprämie zwischen 200 € und 600 €, bei umfassendem Schutz mit Elementardeckung auch darüber. Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist sinnvoll, um Preis und Leistung optimal abzustimmen.
Wird die Wohngebäudeversicherung 2025 teurer?
Ja, viele Wohngebäudeversicherungen werden 2025 teurer. Grund dafür sind gestiegene Baukosten, höhere Schadenssummen durch Extremwetterereignisse und der angepasste gleitende Neuwertfaktor. Auch Preissteigerungen bei Material und Handwerkerleistungen wirken sich auf die Beiträge aus. Ein Tarifvergleich kann helfen, faire Konditionen zu finden.
Wie teuer ist eine gute Wohngebäudeversicherung?
Eine gute Wohngebäudeversicherung kostet im Schnitt zwischen 250 € und 600 € jährlich. Die tatsächliche Prämie hängt vom Versicherungsumfang, dem Zustand und der Lage des Gebäudes sowie etwaigen Zusatzbausteinen wie Elementarschutz ab. Preisgünstige Tarife bieten oft nur Basisschutz – ein Vergleich lohnt sich.
Wie viel darf eine gute Wohngebäudeversicherung kosten?
Eine pauschale Preisgrenze gibt es nicht, da jede Immobilie individuell bewertet wird. Ein realistischer Richtwert liegt bei 20 € bis 50 € monatlich für eine solide Absicherung. Wichtig ist, dass der Beitrag in einem angemessenen Verhältnis zum Versicherungsschutz steht. Billigtarife können im Ernstfall zu finanziellen Lücken führen.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die Wohngebäudeversicherung in Deutschland?
Der Bundesdurchschnitt liegt laut aktuellen Marktanalysen bei etwa 300 € bis 500 € jährlich für Einfamilienhäuser mit Standardausstattung. Die konkrete Prämie hängt jedoch stark von Risikofaktoren wie Lage, Bauartklasse, Tarifwahl und Zusatzbausteinen ab.
Wie hoch sind die Kosten für eine Gebäudeversicherung pro Quadratmeter?
Ein grober Richtwert liegt bei etwa 1,50 € bis 3,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr – abhängig von Ausstattung, Lage, Bauweise und Tarifwahl. Für ein 150 m² großes Einfamilienhaus ergeben sich somit jährliche Kosten zwischen 225 € und 525 €. Eine exakte Berechnung erfolgt über den gleitenden Neuwert auf Basis des Werts 1914.
Wie hoch ist der Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung im Jahr 2025?
Der Anpassungsfaktor (gleitender Neuwertfaktor) wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht. Für 2025 beträgt der Faktor voraussichtlich 18,7 %, was zu einer entsprechenden Beitragsanpassung führen kann. Er berücksichtigt die Kostenentwicklung im Bauwesen.
Warum ist die Wohngebäudeversicherung so teuer geworden?
Steigende Baukosten, Materialpreise, Handwerkerlöhne und die Zunahme von wetterbedingten Großschäden (z. B. durch Starkregen, Stürme, Überschwemmungen) haben die Schadenaufwendungen der Versicherer deutlich erhöht. Diese Entwicklung führt zu spürbaren Prämienanpassungen – insbesondere bei Bestandsverträgen mit älteren Tarifwerken.
Was beeinflusst die Beitragshöhe?
Die Beitragshöhe richtet sich nach zahlreichen Faktoren: Bauartklasse, Lage des Gebäudes (z. B. Sturm- oder Hochwasserregion), Ausstattung, Baujahr, Wohnfläche, Nutzung (selbstgenutzt oder vermietet) sowie gewünschtem Leistungsumfang. Auch Elementarschutz, Glasversicherung oder grobe Fahrlässigkeit als Baustein erhöhen den Beitrag.
Was bedeutet Unterversicherung?
Von Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist und im Schadenfall nicht den tatsächlichen Wiederaufbauwert des Gebäudes abdeckt. Die Folge: Die Versicherung ersetzt den Schaden nur anteilig – z. B. bei 50 % Unterversicherung auch nur 50 % der Schadenkosten. Um das zu vermeiden, sollte immer auf eine korrekte Wertermittlung geachtet oder ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden.
Warum wird der Wert 1914 verwendet?
Der Wert 1914 ist ein fiktiver Bauwert, der unabhängig von Inflation oder Baupreisindex das Gebäude in Goldmark bewertet. Er dient zur Umrechnung in den heutigen Neubauwert, mithilfe des gleitenden Neuwertfaktors. So wird sichergestellt, dass der Versicherungsschutz auch bei steigenden Baukosten ausreicht.
Was bedeutet Neubaunachlass?
Ein Neubaunachlass ist ein Beitragsrabatt für neue oder kürzlich errichtete Gebäude – meist in den ersten fünf bis zehn Jahren nach Fertigstellung. Der Grund: Neue Häuser haben ein geringeres Schadensrisiko. Der Nachlass wird automatisch bei Vertragsbeginn gewährt, sofern das Baujahr entsprechend ist.
Wie oft erfolgt eine Beitragsanpassung?
In der Regel wird der Beitrag jährlich angepasst – insbesondere bei Tarifen mit gleitender Neuwertversicherung. Die Anpassung basiert auf dem aktuellen Baupreisindex (Faktor), dem regionalen Risiko und ggf. durch Schadensentwicklung im Bestand. Auch individuelle Vertragsänderungen (z. B. Baumaßnahmen, Wohnflächenerweiterung) können den Beitrag beeinflussen.
Wie lassen sich Beiträge senken?
Beiträge lassen sich durch eine höhere Selbstbeteiligung, Verzicht auf Zusatzbausteine oder genaue Risikoanalyse senken. Auch ein Anbieterwechsel oder der Verzicht auf seltene Leistungen (z. B. Glasversicherung, Elementarschutz in risikofreier Lage) kann Kosten sparen. Wichtig ist: Die Deckung sollte nie zu Gunsten eines niedrigen Beitrags zu stark reduziert werden.
Anbieter & Bewertungen
Wer ist der Marktführer in der deutschen Wohngebäudeversicherung?
Zu den größten Anbietern zählen laut Branchenanalysen Allianz, HUK-Coburg, R+V, LVM und AXA. Diese Versicherer vereinen den Großteil der Verträge auf dem deutschen Markt. Ein klarer Marktführer lässt sich nicht eindeutig benennen, da die Marktanteile regional unterschiedlich verteilt sind.
Welche ist die beste Wohngebäudeversicherung?
Die „beste“ Wohngebäudeversicherung hängt von Ihrer individuellen Wohnsituation, der Lage der Immobilie und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Achten Sie auf umfassende Deckung (inkl. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementarschäden), transparente Bedingungen, guten Kundenservice und eine verlässliche Schadenregulierung. Vergleiche und Testergebnisse geben eine erste Orientierung.
Wie gut ist die HUK Wohngebäudeversicherung?
Die HUK-Coburg zählt zu den etablierten Anbietern in Deutschland und bietet verschiedene Wohngebäudeversicherungstarife an. Die Leistungen sind solide, insbesondere im Komfort-Tarif. Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen je nach Tarifstufe deutlich. Ein individueller Vergleich mit anderen Anbietern ist daher ratsam, um die passende Absicherung zu finden.
Wie gut ist die Generali Wohngebäudeversicherung?
Die Generali bietet unterschiedliche Tarife mit Basis- und Premiumschutz an. In Tests schneiden die Tarife solide ab, insbesondere durch flexible Zusatzbausteine. Wie bei jedem Anbieter hängt die Eignung stark vom individuellen Bedarf und vom gewählten Tarif ab. Ein Leistungsvergleich mit anderen Versicherungen wird empfohlen.
Wie gut ist die Ergo Wohngebäudeversicherung?
Die Ergo bietet mehrere Tarife zur Wohngebäudeversicherung mit unterschiedlichen Leistungsumfängen an. Höherwertige Tarife bieten soliden Schutz inklusive Elementarschäden und grober Fahrlässigkeit. Die Zufriedenheit mit der Schadenregulierung fällt je nach Quelle unterschiedlich aus. Ein Vergleich mit anderen Anbietern ist ratsam.
Wie gut ist die Allianz Wohngebäudeversicherung?
Die Allianz gehört zu den größten Wohngebäudeversicherern in Deutschland und bietet mehrere Tarifmodelle an. Besonders der Premiumschutz überzeugt mit umfangreichen Leistungen, u. a. bei Elementarschäden, grober Fahrlässigkeit und Photovoltaikanlagen. Die Schadenregulierung gilt als zuverlässig. Ein direkter Vergleich mit anderen Anbietern bleibt dennoch empfehlenswert.
Wie gut ist die DEVK Wohngebäudeversicherung?
Die DEVK bietet solide Wohngebäudeversicherungstarife mit wählbaren Leistungsstufen. Höherwertige Tarife beinhalten Leistungen wie den Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit, Rückstauabsicherung und erweiterte Elementarschaden-Deckung. Die Kundenzufriedenheit ist in vielen Bewertungen positiv. Dennoch sollte vor Vertragsabschluss ein individueller Vergleich erfolgen.
Wie gut ist die AXA Wohngebäudeversicherung?
Die AXA bietet verschiedene Wohngebäudeversicherungstarife mit leistungsstarken Optionen wie Elementarschaden-Schutz, Schutz vor grober Fahrlässigkeit und Deckung für Photovoltaikanlagen. In unabhängigen Vergleichen werden die Premiumtarife regelmäßig gut bewertet. Dennoch ist ein Tarifvergleich ratsam, um das Preis-Leistungs-Verhältnis individuell zu prüfen.
Wie gut ist die Provinzial Wohngebäudeversicherung?
Die Provinzial bietet regionale Wohngebäudeversicherungen mit unterschiedlichen Tarifstufen. Höherwertige Tarife beinhalten oft Schutz bei grober Fahrlässigkeit, Elementargefahren sowie erweiterten Zusatzleistungen. Die Tarifstruktur ist transparent, der Service regional organisiert. Ein Vergleich mit anderen großen Anbietern ist empfehlenswert.
Welche Wohngebäudeversicherung wurde von Stiftung Warentest als Testsieger ausgezeichnet?
Die Stiftung Warentest bewertet regelmäßig Wohngebäudeversicherungen. Die Ergebnisse variieren je nach Tarifart und Anbieter. In vergangenen Tests schnitten Tarife mit umfangreicher Deckung (inkl. Elementarschäden und Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit) besonders gut ab. Einen dauerhaften „Testsieger“ gibt es nicht – es kommt auf die individuelle Tarifauswahl an. Ein Blick in die aktuelle Bewertung lohnt sich.
Wie wurde die Domcura Wohngebäudeversicherung von Stiftung Warentest bewertet?
Die Domcura bietet modulare Wohngebäudeversicherungstarife, die in vergangenen Tests durchaus positiv aufgefallen sind – insbesondere bei umfangreicher Deckung. Die Bewertung hängt jedoch vom gewählten Tarif und den gewählten Zusatzbausteinen ab. Eine aktuelle Überprüfung über die Plattform der Stiftung Warentest ist empfehlenswert.
Welche Anbieter nehmen Kunden nach Kündigung?
Ob ein Versicherer Kunden nach einer Vorversicherungskündigung aufnimmt, hängt vom Einzelfall ab. Wurde die vorige Wohngebäudeversicherung vom Versicherer wegen Schadenshäufigkeit gekündigt, prüfen viele Anbieter den Antrag besonders kritisch. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, über einen Versicherungsmakler eine gezielte Anfrage zu stellen. Einige Anbieter akzeptieren auch sogenannte „Risikoverträge“, oft mit höheren Beiträgen oder Leistungseinschränkungen.
Wie viele Menschen haben eine Wohngebäudeversicherung?
In Deutschland gibt es rund 19 Millionen Wohngebäude – laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) sind über 90 % davon versichert. Damit zählt die Wohngebäudeversicherung zu den am weitesten verbreiteten Sachversicherungen im Privatbereich. Besonders Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen oder vermieten, sichern sich so gegen existenzbedrohende Schäden ab.
Versicherungssumme & Berechnung
Wie wird die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung berechnet?
Die Versicherungssumme wird meist auf Basis des Werts 1914 ermittelt und mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert. Das Ergebnis ergibt den heutigen Wiederaufbauwert (gleitender Neuwert). Alternativ kann auch eine pauschale Quadratmeterregelung oder eine individuelle Wertberechnung durch Gutachter erfolgen. Ziel ist es, eine Unterversicherung zu vermeiden.
Wie hoch war der Wert 1914 in der Wohngebäudeversicherung?
Der „Wert 1914“ ist eine historische Berechnungsgrundlage und variiert je nach Gebäude, Größe, Ausstattung und Baujahr. Er wird durch einen Bausachverständigen oder über spezielle Rechenprogramme ermittelt. Beispiel: Ein Wert 1914 von 20.000 Mark ergibt bei einem aktuellen Faktor von 18,7 einen Neuwert von 374.000 Euro. Die tatsächliche Höhe ist individuell.
Was beeinflusst den Versicherungswert?
Der Versicherungswert wird vom sogenannten „Wert 1914“ abgeleitet und durch den gleitenden Neuwertfaktor jährlich angepasst. Einfluss nehmen Baujahr, Bauartklasse, Wohnfläche, Dachform, Ausstattungsstandard, Anzahl der Geschosse und etwaige Nebengebäude. Auch Modernisierungen (z. B. neues Dach, neue Heizung) können den Versicherungswert beeinflussen und sollten gemeldet werden.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Die Deckungssumme sollte so gewählt sein, dass sie den vollständigen Wiederaufbau des Gebäudes im heutigen Neuwert abdeckt – inklusive Nebenkosten (Architekt, Bauantrag etc.). Bei Verträgen mit gleitender Neuwertversicherung erfolgt die Anpassung automatisch über den Faktor. Empfehlenswert ist außerdem ein Unterversicherungsverzicht – dann zahlt der Versicherer im Schadenfall vollständig, auch bei Fehleinschätzung des Wertes.
Welche Faktoren beeinflussen die Berechnung (Bauartklasse, Ausstattung etc.)?
Die Bauartklasse (1–5) bestimmt das Brandrisiko: Klasse 1 z. B. bei Fachwerk, Klasse 5 bei nicht brennbaren Materialien. Weitere Einflussgrößen sind: Dachmaterial, Fassadenart, Nutzung (z. B. gewerblich oder privat), Heizungsart, Wohnfläche, Sanierungsstand und Art der Fenster. Auch Anbauten wie Wintergarten oder Garage fließen in die Bewertung mit ein.
Wie funktioniert die automatische Ermittlung der Gebäudeeigenschaften?
Viele Versicherer nutzen sogenannte Wertermittlungsprogramme. Auf Basis von Adresse, Baujahr, Ausstattung und Gebäudetyp wird der Versicherungswert automatisch berechnet. Diese Tools greifen u. a. auf Daten des Statistischen Bundesamts zurück. Vorteil: Schnelle Berechnung und in vielen Fällen Vermeidung einer Unterversicherung – besonders bei Online-Abschluss.
Selbstbeteiligung & Vertragsdetails
Der Wert 1914 lässt sich mithilfe von Berechnungsprogrammen, Sachverständigen oder über den Versicherer selbst ermitteln. Er basiert auf dem Neubauwert des Gebäudes im Jahr 1914 in Goldmark und dient als Grundlage zur Bestimmung der heutigen Versicherungssumme über den gleitenden Neuwertfaktor. Faktoren wie Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung und Bauart fließen in die Berechnung ein.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung in der HUK Wohngebäudeversicherung?
Die HUK bietet Wohngebäudeversicherungen mit und ohne Selbstbeteiligung an. Gängige Selbstbeteiligungen liegen bei 150 €, 300 € oder 500 € pro Schadenfall. Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken, bedeutet aber im Schadensfall eine höhere Eigenleistung. Die konkrete Höhe kann im Antrag gewählt werden.
Ist eine Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung sinnvoll?
Eine Selbstbeteiligung kann sinnvoll sein, wenn Sie regelmäßig Beiträge sparen möchten und bereit sind, kleinere Schäden selbst zu tragen. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung, desto geringer fällt der Versicherungsbeitrag aus. Im Schadensfall müssen Sie jedoch mit einer entsprechenden Eigenleistung rechnen. Für solide Gebäude in risikoarmen Regionen kann diese Option lohnend sein.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung bei der Sparkasse?
Die Sparkassen bieten Wohngebäudeversicherungen meist über ihre Versicherungspartner wie die Versicherungskammer Bayern oder Provinzial an. Die Kosten beginnen bei rund 200 € jährlich, können je nach Objekt aber deutlich höher liegen. Ein individuelles Angebot ist für eine realistische Einschätzung notwendig.
Was ist bei Umbauten oder Renovierungen zu beachten?
Bauliche Veränderungen am Gebäude – etwa Anbauten, Dachausbau oder eine neue Heizungsanlage – sollten der Versicherung umgehend gemeldet werden. Sie können den Versicherungswert und das Risiko verändern. Unterbleibt die Meldung, kann das im Schadenfall zu Problemen führen. In manchen Tarifen besteht während Umbauarbeiten nur eingeschränkter Versicherungsschutz – z. B. bei teilweisem Leerstand oder Baugerüsten.
Was sind ZÜRS-Zonen?
ZÜRS steht für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ und wird vom GDV geführt. Es unterteilt Gebiete in Risikozonen (ZÜRS 1 bis 4), abhängig von der Wahrscheinlichkeit von Hochwasserereignissen. Je höher die ZÜRS-Zone, desto schwieriger und teurer ist eine Elementarschadenversicherung. In Zone 4 (höchstes Risiko) wird Versicherungsschutz oft nur eingeschränkt oder gar nicht angeboten.
Was ist bei Denkmalschutz oder Tiny-Houses zu beachten?
Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann der Wiederaufbauwert deutlich höher liegen, da spezielle Auflagen und Baumaterialien notwendig sind. Der Versicherungsschutz muss individuell abgestimmt werden. Tiny-Houses sind nur dann versicherbar, wenn sie fest mit dem Boden verbunden, dauerhaft bewohnbar und als Wohngebäude deklariert sind – mobile Varianten gelten meist als „Fahrzeug“ oder Freizeitobjekt.
Welche Rolle spielt die Bauartklasse?
Die Bauartklasse bewertet das Brandrisiko anhand der Bauweise. Klasse 1 (höchstes Risiko) betrifft z. B. Fachwerkhäuser mit brennbarem Dach, Klasse 5 (geringstes Risiko) massive Häuser mit harter Dacheindeckung. Die Bauartklasse beeinflusst den Beitrag und ist bei der Antragstellung korrekt anzugeben. Falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.
Wie verhält sich die Versicherung bei Leerstand?
Ist das Gebäude längere Zeit unbewohnt (z. B. nach Auszug oder vor Sanierung), muss dies gemeldet werden. Ein dauerhafter Leerstand erhöht das Risiko für Einbruch, Vandalismus, Frostschäden oder unentdeckte Wasserschäden. Viele Versicherer schließen den Schutz bei nicht gemeldetem Leerstand aus oder bieten nur eingeschränkten Versicherungsschutz – z. B. ohne Leitungswasserdeckung.
Kündigung, Laufzeit & Eigentümer
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei der Wohngebäudeversicherung?
Ein Sonderkündigungsrecht besteht u. a. bei Beitragserhöhungen ohne Leistungsverbesserung, nach einem regulierten Schadensfall oder bei Eigentümerwechsel. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe oder Schadenmeldung erfolgen. In diesen Fällen können Sie die Versicherung vorzeitig wechseln.
Kann ich die Wohngebäudeversicherung vom Vorbesitzer übernehmen?
Ja, bei einem Eigentümerwechsel geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag kündigen oder fortführen. Es empfiehlt sich eine Prüfung, ob der bestehende Schutz noch zeitgemäß und ausreichend ist.
Kann ich die Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel kündigen?
Ja. Beim Eigentümerwechsel geht der bestehende Vertrag zunächst auf den neuen Eigentümer über. Dieser kann innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag kündigen oder einen neuen Anbieter wählen. Eine formgerechte schriftliche Kündigung ist erforderlich.
Kann nur der Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Ja, nur der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft eines Gebäudes kann eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Mieter oder Pächter haben dazu keine Berechtigung, da sie nicht für die Gebäudesubstanz verantwortlich sind. Bei Eigentümergemeinschaften erfolgt der Abschluss in der Regel über die Hausverwaltung.
Kann der Mieter die Wohngebäudeversicherung kündigen?
Nein. Die Wohngebäudeversicherung wird immer vom Eigentümer des Hauses abgeschlossen und bezahlt. Der Mieter ist weder Vertragspartner noch beitragspflichtig. Deshalb kann er die Versicherung weder kündigen noch wechseln. Falls der Vermieter die Kosten über die Nebenkostenabrechnung umlegt, hat der Mieter jedoch das Recht zur Prüfung.
Was ist bei fehlender Vorversicherung zu tun?
Wenn ein Gebäude bislang nicht versichert war, prüfen Versicherer den Antrag besonders genau. In der Regel wird ein detaillierter Zustandserfassungsbogen oder ein Ortstermin verlangt – insbesondere bei älteren Gebäuden oder Leerstand. Wer neu baut oder ein frisch saniertes Objekt versichern möchte, hat meist weniger Hürden. Wichtig: Lücken im Versicherungsschutz können im Schadenfall teuer werden – möglichst frühzeitig abschließen.
Steuer, Nebenkosten & Umlage
Kann ich die Kosten für die Wohngebäudeversicherung in meiner Steuererklärung geltend machen?
Bei vermieteten Immobilien sind die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist keine steuerliche Absetzbarkeit möglich. Die Angabe erfolgt in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung.
Kann ich die Kosten für die Wohngebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung absetzen?
Ja, bei vermieteten Immobilien können die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung als umlagefähige Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden – sofern dies im Mietvertrag geregelt ist. Die Kosten müssen angemessen und zweckgebunden sein, z. B. zum Erhalt der Gebäudesubstanz. Sonderleistungen sind nicht umlagefähig.
Wie kann ich die Kosten für die Gebäudeversicherung auf meinen Mieter umlegen?
Bei vermieteten Immobilien können die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Voraussetzung ist eine vertragliche Regelung im Mietvertrag. Umlagefähig sind nur Kosten, die dem Erhalt des Gebäudes dienen – nicht jedoch Sonderleistungen oder Selbstbeteiligungen.
Was ist bei Trennung oder Verkauf zu beachten?
Bei Trennung oder Scheidung bleibt der Versicherungsvertrag zunächst bestehen – Eigentumsverhältnisse sollten im Grundbuch geklärt werden. Wird das Gebäude verkauft, geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über (§ 95 VVG). Der neue Eigentümer hat ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag. Wichtig: Verkäufer und Käufer sollten die Versicherung über den Eigentumswechsel schriftlich informieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
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