FAQ zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen, Leis­tun­gen und häu­fi­ge Anlie­gen im Über­blick

Ob bei Neu­ab­schluss, Wech­sel oder im Scha­den­fall – rund um die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erge­ben sich für Haus­be­sit­zer vie­le Fra­gen. Wel­che Leis­tun­gen sind ent­hal­ten? Wie unter­schei­den sich die Tari­fe? Was kos­tet eine gute Absi­che­rung und wann greift das Son­der­kün­di­gungs­recht?

Auf die­ser Sei­te fin­den Sie Ant­wor­ten auf die 50 meist­ge­such­ten Fra­gen zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Die Inhal­te wur­den fach­lich geprüft, recht­lich kor­rekt auf­be­rei­tet und klar ver­ständ­lich for­mu­liert. Sie hel­fen Ihnen dabei, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz für Ihr Gebäu­de zu fin­den, bestehen­de Ver­trä­ge zu bewer­ten oder häu­fi­ge Stol­per­fal­len zu ver­mei­den.

Fra­gen & Ant­wor­ten, die Sie wis­sen soll­ten

Ja, vie­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen wer­den 2025 teu­rer. Grund dafür sind gestie­ge­ne Bau­kos­ten, höhe­re Scha­dens­sum­men durch Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se und der ange­pass­te glei­ten­de Neu­wert­fak­tor. Auch Preis­stei­ge­run­gen bei Mate­ri­al und Hand­wer­kerleis­tun­gen wir­ken sich auf die Bei­trä­ge aus. Ein Tarif­ver­gleich kann hel­fen, fai­re Kon­di­tio­nen zu fin­den.

Die „bes­te“ Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hängt von Ihrer indi­vi­du­el­len Wohn­si­tua­ti­on, der Lage der Immo­bi­lie und dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang ab. Ach­ten Sie auf umfas­sen­de Deckung (inkl. Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel, Ele­men­tar­schä­den), trans­pa­ren­te Bedin­gun­gen, guten Kun­den­ser­vice und eine ver­läss­li­che Scha­den­re­gu­lie­rung. Ver­glei­che und Test­ergeb­nis­se geben eine ers­te Ori­en­tie­rung.

Die HUK-Coburg zählt zu den eta­blier­ten Anbie­tern in Deutsch­land und bie­tet ver­schie­de­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe an. Die Leis­tun­gen sind soli­de, ins­be­son­de­re im Kom­fort-Tarif. Aller­dings unter­schei­den sich die Bedin­gun­gen je nach Tarif­stu­fe deut­lich. Ein indi­vi­du­el­ler Ver­gleich mit ande­ren Anbie­tern ist daher rat­sam, um die pas­sen­de Absi­che­rung zu fin­den.

Die Kos­ten vari­ie­ren stark je nach Gebäu­de­grö­ße, Bau­art, Stand­ort und Leis­tungs­um­fang. Für ein typi­sches Ein­fa­mi­li­en­haus liegt die Jah­res­prä­mie zwi­schen 200 € und 600 €, bei umfas­sen­dem Schutz mit Ele­men­tar­de­ckung auch dar­über. Ein Ver­gleich ver­schie­de­ner Anbie­ter ist sinn­voll, um Preis und Leis­tung opti­mal abzu­stim­men.

Zu den größ­ten Anbie­tern zäh­len laut Bran­chen­ana­ly­sen Alli­anz, HUK-Coburg, R+V, LVM und AXA. Die­se Ver­si­che­rer ver­ei­nen den Groß­teil der Ver­trä­ge auf dem deut­schen Markt. Ein kla­rer Markt­füh­rer lässt sich nicht ein­deu­tig benen­nen, da die Markt­an­tei­le regio­nal unter­schied­lich ver­teilt sind.

Die Ver­si­che­rung zahlt nicht bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit (sofern nicht aus­ge­schlos­sen), vor­sätz­li­cher Scha­dens­ver­ur­sa­chung, feh­len­der Instand­hal­tung oder wenn bestimm­te Oblie­gen­hei­ten ver­letzt wur­den. Auch nicht ver­si­cher­te Risi­ken wie Erd­be­ben (ohne Ele­men­tar­schutz) sind vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. Die genau­en Aus­schlüs­se fin­den sich in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen.

Mit­ver­si­chert sind in der Regel das Gebäu­de selbst, inklu­si­ve fest ver­bau­ter Bestand­tei­le wie Hei­zungs­an­la­gen, Sani­tär­in­stal­la­tio­nen, Fens­ter, Türen, Dach, Fas­sa­de und Trep­pen. Je nach Ver­trag kön­nen auch Neben­ge­bäu­de, Car­ports, Ter­ras­sen­über­da­chun­gen und bestimm­te Außen­an­la­gen ein­ge­schlos­sen sein.

Auto­ma­tisch ver­si­chert sind alle fest mit dem Gebäu­de ver­bun­de­nen Bestand­tei­le – z. B. die Hei­zungs­an­la­ge, Ein­bau­kü­chen (je nach Tarif), Strom­lei­tun­gen, Was­ser­roh­re, Dach, Fas­sa­de und Fens­ter. Beweg­li­che Gegen­stän­de zäh­len nicht dazu und müs­sen über die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den.

Eine gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kos­tet im Schnitt zwi­schen 250 € und 600 € jähr­lich. Die tat­säch­li­che Prä­mie hängt vom Ver­si­che­rungs­um­fang, dem Zustand und der Lage des Gebäu­des sowie etwa­igen Zusatz­bau­stei­nen wie Ele­men­tar­schutz ab. Preis­güns­ti­ge Tari­fe bie­ten oft nur Basis­schutz – ein Ver­gleich lohnt sich.

Eine pau­scha­le Preis­gren­ze gibt es nicht, da jede Immo­bi­lie indi­vi­du­ell bewer­tet wird. Ein rea­lis­ti­scher Richt­wert liegt bei 20 € bis 50 € monat­lich für eine soli­de Absi­che­rung. Wich­tig ist, dass der Bei­trag in einem ange­mes­se­nen Ver­hält­nis zum Ver­si­che­rungs­schutz steht. Bil­lig­ta­ri­fe kön­nen im Ernst­fall zu finan­zi­el­len Lücken füh­ren.

Die Stif­tung Waren­test bewer­tet regel­mä­ßig Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen. Die Ergeb­nis­se vari­ie­ren je nach Tarif­art und Anbie­ter. In ver­gan­ge­nen Tests schnit­ten Tari­fe mit umfang­rei­cher Deckung (inkl. Ele­men­tar­schä­den und Ver­zicht auf Leis­tungs­kür­zung bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit) beson­ders gut ab. Einen dau­er­haf­ten „Test­sie­ger“ gibt es nicht – es kommt auf die indi­vi­du­el­le Tarif­aus­wahl an. Ein Blick in die aktu­el­le Bewer­tung lohnt sich.

In der Regel sind alle Roh­re ver­si­chert, die zur Was­ser­ver­sor­gung des Gebäu­des gehö­ren – etwa Zu- und Ablei­tungs­roh­re inner­halb des Hau­ses sowie teil­wei­se auch außer­halb des Gebäu­des auf dem Grund­stück. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten zusätz­li­che Leis­tun­gen für Ablei­tungs­roh­re außer­halb des Grund­stücks gegen Mehr­bei­trag an. Details fin­den sich in den jewei­li­gen Tarif­be­din­gun­gen.

Bei­de Begrif­fe wer­den häu­fig syn­onym ver­wen­det. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bezieht sich kon­kret auf pri­vat genutz­te Wohn­häu­ser und sichert die­se gegen defi­nier­te Gefah­ren ab. Der Begriff „Gebäu­de­ver­si­che­rung“ ist wei­ter gefasst und kann auch gewerb­lich genutz­te oder spe­zi­el­le Immo­bi­li­en ein­schlie­ßen. Ent­schei­dend ist immer der ver­trag­lich defi­nier­te Ver­si­che­rungs­um­fang.

Die Ver­si­che­rung über­nimmt Repa­ra­tur- oder Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten nach ver­si­cher­ten Schä­den am Gebäu­de, z. B. durch Brand, Lei­tungs­was­ser oder Sturm. Auch Aufräum‑, Abbruch‑, Dekon­ta­mi­na­ti­ons- und Schutz­kos­ten kön­nen abge­deckt sein. Je nach Tarif sind auch Miet­aus­fäl­le oder Hotel­kos­ten bei Unbe­wohn­bar­keit mit­ver­si­chert.

Wich­tig sind: umfas­sen­der Schutz (inkl. Ele­men­tar­schä­den), Ver­si­che­rungs­wert auf Basis glei­ten­der Neu­wert, Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht, Ver­zicht auf Ein­re­de gro­ber Fahr­läs­sig­keit und eine trans­pa­ren­te Scha­den­re­gu­lie­rung. Ach­ten Sie zudem auf Leis­tungs­ein­schlüs­se wie Rück­stau, Graf­fi­ti, Ablei­tungs­roh­re und die Mit­ver­si­che­rung von Neben­ge­bäu­den.

Der Bun­des­durch­schnitt liegt laut aktu­el­len Markt­ana­ly­sen bei etwa 300 € bis 500 € jähr­lich für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser mit Stan­dard­aus­stat­tung. Die kon­kre­te Prä­mie hängt jedoch stark von Risi­ko­fak­to­ren wie Lage, Bau­art­klas­se, Tarif­wahl und Zusatz­bau­stei­nen ab.

Regen­fall­roh­re, die fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den sind, zäh­len in der Regel zur ver­si­cher­ten Gebäu­de­sub­stanz und sind somit mit­ver­si­chert. Für Roh­re außer­halb des Gebäu­des oder auf dem Grund­stück gel­ten teils Ein­schrän­kun­gen. Der genaue Ein­schluss hängt vom gewähl­ten Tarif ab.

Die Spar­kas­sen bie­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen meist über ihre Ver­si­che­rungs­part­ner wie die Ver­si­che­rungs­kam­mer Bay­ern oder Pro­vin­zi­al an. Die Kos­ten begin­nen bei rund 200 € jähr­lich, kön­nen je nach Objekt aber deut­lich höher lie­gen. Ein indi­vi­du­el­les Ange­bot ist für eine rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung not­wen­dig.

Die HUK bie­tet Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen mit und ohne Selbst­be­tei­li­gung an. Gän­gi­ge Selbst­be­tei­li­gun­gen lie­gen bei 150 €, 300 € oder 500 € pro Scha­den­fall. Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung kann den Bei­trag sen­ken, bedeu­tet aber im Scha­dens­fall eine höhe­re Eigen­leis­tung. Die kon­kre­te Höhe kann im Antrag gewählt wer­den.

Bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en sind die Bei­trä­ge zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als Wer­bungs­kos­ten steu­er­lich absetz­bar. Bei selbst­ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum ist kei­ne steu­er­li­che Absetz­bar­keit mög­lich. Die Anga­be erfolgt in der Anla­ge V zur Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung.

Eine Selbst­be­tei­li­gung kann sinn­voll sein, wenn Sie regel­mä­ßig Bei­trä­ge spa­ren möch­ten und bereit sind, klei­ne­re Schä­den selbst zu tra­gen. Je höher die gewähl­te Selbst­be­tei­li­gung, des­to gerin­ger fällt der Ver­si­che­rungs­bei­trag aus. Im Scha­dens­fall müs­sen Sie jedoch mit einer ent­spre­chen­den Eigen­leis­tung rech­nen. Für soli­de Gebäu­de in risi­ko­ar­men Regio­nen kann die­se Opti­on loh­nend sein.

Die Gene­ra­li bie­tet unter­schied­li­che Tari­fe mit Basis- und Pre­mi­um­schutz an. In Tests schnei­den die Tari­fe soli­de ab, ins­be­son­de­re durch fle­xi­ble Zusatz­bau­stei­ne. Wie bei jedem Anbie­ter hängt die Eig­nung stark vom indi­vi­du­el­len Bedarf und vom gewähl­ten Tarif ab. Ein Leis­tungs­ver­gleich mit ande­ren Ver­si­che­run­gen wird emp­foh­len.

Stei­gen­de Bau­kos­ten, Mate­ri­al­prei­se, Hand­wer­ker­löh­ne und die Zunah­me von wet­ter­be­ding­ten Groß­schä­den (z. B. durch Stark­re­gen, Stür­me, Über­schwem­mun­gen) haben die Scha­den­auf­wen­dun­gen der Ver­si­che­rer deut­lich erhöht. Die­se Ent­wick­lung führt zu spür­ba­ren Prä­mi­en­an­pas­sun­gen – ins­be­son­de­re bei Bestands­ver­trä­gen mit älte­ren Tarif­wer­ken.

Ein gro­ber Richt­wert liegt bei etwa 1,50 € bis 3,50 € pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che im Jahr – abhän­gig von Aus­stat­tung, Lage, Bau­wei­se und Tarif­wahl. Für ein 150 m² gro­ßes Ein­fa­mi­li­en­haus erge­ben sich somit jähr­li­che Kos­ten zwi­schen 225 € und 525 €. Eine exak­te Berech­nung erfolgt über den glei­ten­den Neu­wert auf Basis des Werts 1914.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten den Schutz für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen als optio­na­len Zusatz­bau­stein an. In eini­gen Tari­fen ist sie auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, sofern sie fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den ist. Es emp­fiehlt sich, die Anla­ge kon­kret in den Ver­trag auf­zu­neh­men, um Klar­heit über den Leis­tungs­um­fang und die Ent­schä­di­gungs­gren­zen zu erhal­ten.

Die Dom­cu­ra bie­tet modu­la­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe, die in ver­gan­ge­nen Tests durch­aus posi­tiv auf­ge­fal­len sind – ins­be­son­de­re bei umfang­rei­cher Deckung. Die Bewer­tung hängt jedoch vom gewähl­ten Tarif und den gewähl­ten Zusatz­bau­stei­nen ab. Eine aktu­el­le Über­prü­fung über die Platt­form der Stif­tung Waren­test ist emp­feh­lens­wert.

Der Anpas­sungs­fak­tor (glei­ten­der Neu­wert­fak­tor) wird jähr­lich vom Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) ver­öf­fent­licht. Für 2025 beträgt der Fak­tor vor­aus­sicht­lich 18,7 %, was zu einer ent­spre­chen­den Bei­trags­an­pas­sung füh­ren kann. Er berück­sich­tigt die Kos­ten­ent­wick­lung im Bau­we­sen.

Die Ergo bie­tet meh­re­re Tari­fe zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit unter­schied­li­chen Leis­tungs­um­fän­gen an. Höher­wer­ti­ge Tari­fe bie­ten soli­den Schutz inklu­si­ve Ele­men­tar­schä­den und gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Die Zufrie­den­heit mit der Scha­den­re­gu­lie­rung fällt je nach Quel­le unter­schied­lich aus. Ein Ver­gleich mit ande­ren Anbie­tern ist rat­sam.

Bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en kön­nen die Bei­trä­ge zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über die Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter umge­legt wer­den. Vor­aus­set­zung ist eine ver­trag­li­che Rege­lung im Miet­ver­trag. Umla­ge­fä­hig sind nur Kos­ten, die dem Erhalt des Gebäu­des die­nen – nicht jedoch Son­der­leis­tun­gen oder Selbst­be­tei­li­gun­gen.

Eine gesetz­li­che Pflicht zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung besteht in Deutsch­land nicht. Den­noch ver­lan­gen Kre­dit­in­sti­tu­te bei Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen in der Regel eine bestehen­de Gebäu­de­ver­si­che­rung als Absi­che­rung. Auch ohne gesetz­li­che Pflicht ist der Abschluss drin­gend emp­foh­len, um das finan­zi­el­le Risi­ko im Scha­dens­fall abzu­si­chern.

Die Bava­ria­Di­rekt bie­tet je nach Tarif Schutz bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel sowie optio­nal Ele­men­tar­ge­fah­ren. Auch Auf­räum- und Abbruch­kos­ten, Miet­aus­fäl­le und bestimm­te Neben­ge­bäu­de kön­nen mit­ver­si­chert sein. Der genaue Leis­tungs­um­fang hängt vom gewähl­ten Tarif ab – ein Blick in die Ver­trags­un­ter­la­gen ist ent­schei­dend.

Die Alli­anz gehört zu den größ­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rern in Deutsch­land und bie­tet meh­re­re Tarif­mo­del­le an. Beson­ders der Pre­mi­um­schutz über­zeugt mit umfang­rei­chen Leis­tun­gen, u. a. bei Ele­men­tar­schä­den, gro­ber Fahr­läs­sig­keit und Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Die Scha­den­re­gu­lie­rung gilt als zuver­läs­sig. Ein direk­ter Ver­gleich mit ande­ren Anbie­tern bleibt den­noch emp­feh­lens­wert.

Ja, nur der Eigen­tü­mer oder die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft eines Gebäu­des kann eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Mie­ter oder Päch­ter haben dazu kei­ne Berech­ti­gung, da sie nicht für die Gebäu­de­sub­stanz ver­ant­wort­lich sind. Bei Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten erfolgt der Abschluss in der Regel über die Haus­ver­wal­tung.

Die Brand­ver­si­che­rung ist ein Teil der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Wäh­rend die Brand­ver­si­che­rung aus­schließ­lich Schä­den durch Feu­er abdeckt, schützt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zusätz­lich auch vor Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm­schä­den, Hagel und – je nach Ver­trag – wei­te­ren Gefah­ren. Eine moder­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ersetzt die frü­he­re Ein­zel­de­ckung durch eine umfas­sen­de Paket­lö­sung.

Die DEVK bie­tet soli­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe mit wähl­ba­ren Leis­tungs­stu­fen. Höher­wer­ti­ge Tari­fe beinhal­ten Leis­tun­gen wie den Ver­zicht auf Ein­re­de gro­ber Fahr­läs­sig­keit, Rück­stau­ab­si­che­rung und erwei­ter­te Ele­men­tar­scha­den-Deckung. Die Kun­den­zu­frie­den­heit ist in vie­len Bewer­tun­gen posi­tiv. Den­noch soll­te vor Ver­trags­ab­schluss ein indi­vi­du­el­ler Ver­gleich erfol­gen.

Der „Wert 1914“ ist eine his­to­ri­sche Berech­nungs­grund­la­ge und vari­iert je nach Gebäu­de, Grö­ße, Aus­stat­tung und Bau­jahr. Er wird durch einen Bau­sach­ver­stän­di­gen oder über spe­zi­el­le Rechen­pro­gram­me ermit­telt. Bei­spiel: Ein Wert 1914 von 20.000 Mark ergibt bei einem aktu­el­len Fak­tor von 18,7 einen Neu­wert von 374.000 Euro. Die tat­säch­li­che Höhe ist indi­vi­du­ell.

Ja, bei einem Eigen­tü­mer­wech­sel geht die bestehen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auto­ma­tisch auf den neu­en Eigen­tü­mer über. Die­ser kann den Ver­trag inner­halb eines Monats nach Grund­buch­ein­trag kün­di­gen oder fort­füh­ren. Es emp­fiehlt sich eine Prü­fung, ob der bestehen­de Schutz noch zeit­ge­mäß und aus­rei­chend ist.

Die AXA bie­tet ver­schie­de­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe mit leis­tungs­star­ken Optio­nen wie Ele­men­tar­scha­den-Schutz, Schutz vor gro­ber Fahr­läs­sig­keit und Deckung für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. In unab­hän­gi­gen Ver­glei­chen wer­den die Pre­mi­um­ta­ri­fe regel­mä­ßig gut bewer­tet. Den­noch ist ein Tarif­ver­gleich rat­sam, um das Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis indi­vi­du­ell zu prü­fen.

Ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht u. a. bei Bei­trags­er­hö­hun­gen ohne Leis­tungs­ver­bes­se­rung, nach einem regu­lier­ten Scha­dens­fall oder bei Eigen­tü­mer­wech­sel. Die Kün­di­gung muss inner­halb eines Monats nach Bekannt­ga­be oder Scha­den­mel­dung erfol­gen. In die­sen Fäl­len kön­nen Sie die Ver­si­che­rung vor­zei­tig wech­seln.

Nein. Die Feu­er­ver­si­che­rung war frü­her eine eigen­stän­di­ge Ver­si­che­rung gegen Brand­schä­den. Heu­te ist sie in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als Stan­dard­bau­stein inte­griert. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt zusätz­lich wei­te­re Gefah­ren ab, z. B. Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel und – optio­nal – Ele­men­tar­schä­den. Sie bie­tet also einen umfas­sen­de­ren Schutz als die klas­si­sche Feu­er­ver­si­che­rung.

Der Wert 1914 lässt sich mit­hil­fe von Berech­nungs­pro­gram­men, Sach­ver­stän­di­gen oder über den Ver­si­che­rer selbst ermit­teln. Er basiert auf dem Neu­bau­wert des Gebäu­des im Jahr 1914 in Gold­mark und dient als Grund­la­ge zur Bestim­mung der heu­ti­gen Ver­si­che­rungs­sum­me über den glei­ten­den Neu­wert­fak­tor. Fak­to­ren wie Bau­jahr, Wohn­flä­che, Aus­stat­tung und Bau­art flie­ßen in die Berech­nung ein.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt die Bau­sub­stanz vor Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und wei­te­re Gefah­ren. Die Gebäu­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung hin­ge­gen kommt für Schä­den auf, die Drit­ten durch das Gebäu­de ent­ste­hen – etwa durch her­ab­fal­len­de Dach­zie­gel oder unzu­rei­chend geräum­te Wege. Bei­de Ver­si­che­run­gen ergän­zen sich, sind aber recht­lich und inhalt­lich von­ein­an­der getrennt.

Nein, eine gesetz­li­che Pflicht besteht nicht – aller­dings ver­lan­gen vie­le Ban­ken bei Finan­zie­rung oder Belei­hung auch für leer­ste­hen­de Gebäu­de einen Ver­si­che­rungs­schutz. Wich­tig: Leer­stand stellt ein erhöh­tes Risi­ko dar und muss dem Ver­si­che­rer gemel­det wer­den. Andern­falls kann der Ver­si­che­rungs­schutz im Scha­den­fall ein­ge­schränkt sein oder ent­fal­len.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de und alle fest ver­bun­de­nen Tei­le (z. B. Dach, Fas­sa­de, Hei­zungs­an­la­gen), wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung beweg­li­ches Eigen­tum im Haus absi­chert – z. B. Möbel, Elek­tro­ge­rä­te oder Klei­dung. Bei­de Ver­si­che­run­gen decken unter­schied­li­che Risi­ken ab und sind daher sinn­voll kom­bi­nier­bar.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird meist auf Basis des Werts 1914 ermit­telt und mit dem aktu­el­len Bau­preis­in­dex mul­ti­pli­ziert. Das Ergeb­nis ergibt den heu­ti­gen Wie­der­auf­bau­wert (glei­ten­der Neu­wert). Alter­na­tiv kann auch eine pau­scha­le Qua­drat­me­ter­re­ge­lung oder eine indi­vi­du­el­le Wert­be­rech­nung durch Gut­ach­ter erfol­gen. Ziel ist es, eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Ja, denn Stan­dard­ta­ri­fe decken kei­ne Natur­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung, Rück­stau, Schnee­druck oder Erd­rutsch ab. Die­se Risi­ken neh­men in vie­len Regio­nen zu. Der Ele­men­tar­scha­den­schutz ist daher eine wich­ti­ge Ergän­zung, ins­be­son­de­re in Risi­ko­ge­bie­ten. Der zusätz­li­che Bei­trag ist im Ver­hält­nis zur mög­li­chen Scha­dens­hö­he meist gering.

Ja. Beim Eigen­tü­mer­wech­sel geht der bestehen­de Ver­trag zunächst auf den neu­en Eigen­tü­mer über. Die­ser kann inner­halb eines Monats nach Grund­buch­ein­trag von sei­nem Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch machen und den Ver­trag kün­di­gen oder einen neu­en Anbie­ter wäh­len. Eine form­ge­rech­te schrift­li­che Kün­di­gung ist erfor­der­lich.

Die Pro­vin­zi­al bie­tet regio­na­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen mit unter­schied­li­chen Tarif­stu­fen. Höher­wer­ti­ge Tari­fe beinhal­ten oft Schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit, Ele­men­tar­ge­fah­ren sowie erwei­ter­ten Zusatz­leis­tun­gen. Die Tarif­struk­tur ist trans­pa­rent, der Ser­vice regio­nal orga­ni­siert. Ein Ver­gleich mit ande­ren gro­ßen Anbie­tern ist emp­feh­lens­wert.

Ja, bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en kön­nen die Bei­trä­ge zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als umla­ge­fä­hi­ge Betriebs­kos­ten auf den Mie­ter umge­legt wer­den – sofern dies im Miet­ver­trag gere­gelt ist. Die Kos­ten müs­sen ange­mes­sen und zweck­ge­bun­den sein, z. B. zum Erhalt der Gebäu­de­sub­stanz. Son­der­leis­tun­gen sind nicht umla­ge­fä­hig.

Ja, ein Brand infol­ge eines Kurz­schlus­ses zählt in der Regel zu den ver­si­cher­ten Gefah­ren unter dem Punkt „Feu­er“. Vor­aus­set­zung ist, dass der Kurz­schluss unbe­ab­sich­tigt ent­stan­den ist und die Ver­si­che­rung ord­nungs­ge­mäß abge­schlos­sen wur­de. Schä­den an elek­tri­schen Gerä­ten selbst sind jedoch häu­fig über die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt.