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Gleitender Neuwert in der Gebäudeversicherung – verständlich erklärt
arum der richtige Wert entscheidet, ob Sie im Schadenfall vollständig abgesichert sind
Die Höhe Ihrer Versicherungssumme entscheidet darüber, ob Sie im Ernstfall genug Geld für den Wiederaufbau Ihres Hauses erhalten. Dabei kommt dem sogenannten gleitenden Neuwert eine zentrale Rolle zu – ein Begriff, der viele Hausbesitzer zunächst verwirrt. Was steckt dahinter? Kurz gesagt: Der gleitende Neuwert sorgt dafür, dass Ihre Gebäudeversicherung die tatsächlichen Kosten berücksichtigt, die ein Neubau heute verursachen würde – und nicht die von gestern. Das schützt Sie vor Unterversicherung durch Inflation oder gestiegene Baupreise.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was der gleitende Neuwert genau ist, wie er berechnet wird und worauf Sie achten sollten, damit Ihre Immobilie auch morgen noch richtig abgesichert ist. Verständlich, praxisnah und mit aktuellen Zahlen für 2025.
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So funktioniert der gleitende Neuwert – und warum er Ihre Immobilie wirklich schützt
Was bedeutet gleitender Neuwert in der Gebäudeversicherung?
Der gleitende Neuwert ist das Herzstück vieler Wohngebäudeversicherungen in Deutschland. Er sorgt dafür, dass Ihre Versicherungssumme nicht statisch, sondern automatisch an die aktuellen Baukosten angepasst wird. Grundlage ist dabei der sogenannte Wert 1914 – ein fiktiver Wert, der beschreibt, was Ihr Gebäude im Jahr 1914 gekostet hätte. Dieser wird jährlich mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert, um den heutigen Neubauwert zu berechnen.
Das Ziel: Im Schadensfall (z. B. nach Brand oder Sturm) erhalten Sie genau die Summe, die Sie für die Wiederherstellung Ihrer Immobilie zum heutigen Preisniveau benötigen – inklusive Material‑, Arbeits- und Nebenkosten. Damit schützt Sie der gleitende Neuwert effektiv vor Unterversicherung durch Inflation oder Preissteigerungen am Bau.
Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? Wie wird der Wert konkret berechnet? Und worauf müssen Sie als Eigentümer achten? Die folgenden Tabs geben verständliche Antworten auf die wichtigsten Aspekte:
Der sogenannte Versicherungswert 1914 ist ein fiktiver, historischer Bezugswert: Er beschreibt, was der Neubau Ihrer Immobilie im Jahr 1914 gekostet hätte – unabhängig von heutigen Marktverhältnissen.
Dieser Wert ist konstant und wird bei Vertragsabschluss anhand von Bauart, Ausstattung, Größe und Nutzung des Gebäudes festgelegt.
Stabiler Referenzwert für die Neuwertberechnung
Dient als Basis für Beitrag und Entschädigungsgrenze
Nur Änderungen am Gebäude (z. B. Anbau, Modernisierung) beeinflussen den Wert
💡 Tipp: Lassen Sie den Wert 1914 regelmäßig prüfen, insbesondere nach Umbauten oder Sanierungen.
Der Baupreisindex spiegelt die Entwicklung der Baupreise in Deutschland wider. Er wird jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und lag 2025 laut aktuellen Daten bei 21,92.
Der Index zeigt, wie stark sich Löhne, Material- und Energiekosten im Bauwesen verändert haben.
Durch Multiplikation des Werts 1914 mit dem Index entsteht der sogenannte gleitende Neuwert – also die aktuelle Versicherungssumme.
📍 Beispiel:
Wert 1914 = 20.000 Mark
Baupreisindex 2025 = 21,92
→ Gleitender Neuwert = 438.400 € (20.000 × 21,92)
Der große Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst um jährliche Anpassungen kümmern. Die Versicherung aktualisiert Ihre Police automatisch – auf Basis des aktuellen Index. So bleibt Ihre Immobilie immer korrekt abgesichert.
Vermeidet Unterversicherung durch Preissteigerungen
Kein manueller Aufwand oder Gutachten nötig
Absicherung orientiert sich am heutigen Wiederherstellungswert
📌 Wichtig: Bei baulichen Veränderungen ist trotzdem eine Mitteilung an den Versicherer notwendig, damit der Wert 1914 angepasst werden kann.
Bei Verträgen ohne gleitenden Neuwert – also mit statischer Versicherungssumme – droht Unterversicherung. Steigen die Baupreise über Jahre, reicht die festgelegte Summe im Schadensfall nicht aus, um Ihr Haus vollständig wiederherzustellen.
Mögliche Kürzung der Leistung um mehrere Tausend Euro
Keine automatische Wertanpassung
Nur sinnvoll bei Spezialfällen oder nicht-klassischen Wohnbauten
⛔ Fazit: Eine Gebäudeversicherung ohne gleitenden Neuwert birgt ein hohes Risiko für Eigentümer – besonders bei steigenden Baukosten.
Gleitender Neuwert berechnen – so funktioniert es einfach erklärt
Wie berechnet sich der gleitende Neuwert Ihrer Immobilie?
Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung mit gleitendem Neuwert haben, muss der Versicherer wissen, was Ihr Haus heute kosten würde, wenn es neu gebaut werden müsste. Doch anstatt diesen Preis jedes Jahr neu zu schätzen, nutzt die Versicherung eine clevere Rechenformel: Sie nimmt den sogenannten Wert 1914 und multipliziert ihn mit dem aktuellen Baupreisindex.
Der Wert 1914 ist ein historischer Vergleichswert, der beschreibt, was Ihr Haus im Jahr 1914 gekostet hätte – bezogen auf Material, Größe und Bauweise. Dieser Wert wird bei Vertragsabschluss ermittelt und bleibt grundsätzlich gleich – es sei denn, Sie bauen an oder verändern Ihr Gebäude wesentlich.
Der Baupreisindex hingegen wird jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Er zeigt, wie sich die Baukosten in Deutschland entwickelt haben – also ob es teurer wurde, ein Haus zu bauen. Für 2025 liegt dieser Index bei 2.192,4 Punkten (Basis 1914 = 100).
💡 Die Formel lautet:
Gleitender Neuwert = Wert 1914 × Baupreisindex / 100
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, wie der gleitende Neuwert berechnet wird: Angenommen, der Wert 1914 Ihrer Immobilie beträgt 20.000 Mark und der aktuelle Baupreisindex liegt bei 2.192,4 Punkten. Multipliziert man diese beiden Werte und teilt das Ergebnis durch 100, ergibt sich ein heutiger Versicherungswert von 438.480 Euro. Das bedeutet: Ihre Immobilie müsste aktuell mit rund 440.000 Euro versichert sein, um im Schadenfall vollständig ersetzt werden zu können – inklusive aller Bau‑, Material- und Planungskosten.
Nur wenn diese Summe korrekt berechnet ist, übernimmt Ihre Versicherung auch alle Kosten, die bei einem Brand, Sturm oder Leitungswasserschaden anfallen – inklusive Bauunternehmen, Material, Architekt und Genehmigungen. Wird der Wert 1914 zu niedrig angesetzt oder bauliche Änderungen nicht gemeldet, droht Unterversicherung.
Warum eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Versicherungssumme wichtig ist
Unterversicherung vermeiden – so schützen Sie sich vor finanziellen Risiken
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wiederherstellungswert Ihrer Immobilie. Im Schadensfall kann dies dazu führen, dass die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt, was erhebliche finanzielle Belastungen für Sie bedeutet.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig, die Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen und an aktuelle Baukosten sowie Veränderungen an Ihrem Gebäude anzupass
Unterversicherung entsteht, wenn die Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert des versicherten Objekts entspricht. Dies kann verschiedene Ursachen haben:
Wertsteigerungen durch Renovierungen oder Umbauten: Wenn Sie Ihr Gebäude modernisieren oder erweitern, steigt dessen Wert. Wird die Versicherungssumme nicht entsprechend angepasst, entsteht eine Unterversicherung.
Allgemeine Baukostensteigerungen: Inflation und steigende Material- sowie Lohnkosten führen dazu, dass die Wiederherstellungskosten für Gebäude steigen. Wird die Versicherungssumme nicht regelmäßig angepasst, kann sie hinter den tatsächlichen Kosten zurückbleiben.
Fehlerhafte oder veraltete Wertermittlungen: Wenn die ursprüngliche Wertermittlung ungenau war oder auf veralteten Daten basiert, kann dies zu einer zu niedrigen Versicherungssumme führen.
Um sich vor den finanziellen Folgen einer Unterversicherung zu schützen, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
Regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme: Mindestens alle zwei Jahre sollten Sie die Versicherungssumme überprüfen und an aktuelle Baukosten sowie Veränderungen an Ihrem Gebäude anpassen.
Meldung von Wertsteigerungen: Informieren Sie Ihre Versicherung über Renovierungen, Umbauten oder Erweiterungen, die den Wert Ihres Gebäudes erhöhen.
Nutzung des gleitenden Neuwerts: Durch den gleitenden Neuwert wird die Versicherungssumme automatisch an die Entwicklung der Baukosten angepasst, was das Risiko einer Unterversicherung reduziert.
Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts: Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. In diesem Fall verzichtet die Versicherung im Schadensfall auf die Prüfung einer möglichen Unterversicherung und übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Eine Unterversicherung kann im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungssumme, Nutzung des gleitenden Neuwerts und gegebenenfalls Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts können Sie dieses Risiko minimieren und sicherstellen, dass Ihre Immobilie im Ernstfall ausreichend abgesichert ist.
Diese Bausteine sichern Ihre Immobilie zusätzlich – besonders bei steigendem Neuwert wichtig
Ergänzender Schutz rund um den gleitenden Neuwert – jetzt sinnvoll kombinieren
Wenn der gleitende Neuwert regelmäßig steigt, bedeutet das: Ihre Immobilie gewinnt an Wiederherstellungswert – und damit an Versicherungsbedarf. Doch viele Risiken wie Starkregen oder Schäden an Zusatzanlagen sind in klassischen Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch enthalten.
Nutzen Sie den Moment der Policenprüfung, um auch den erweiterten Bedarf abzudecken – damit keine Lücken bleiben.
Elementarversicherung
Extremer Regen, Überschwemmung oder Erdrutsch:
Diese Schäden sind nicht in der Standardversicherung enthalten – können aber schnell Kosten in sechsstelliger Höhe verursachen. Die Elementarversicherung schützt Sie zusätzlich bei Naturgefahren, die durch den Klimawandel immer häufiger auftreten.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Sichern Sie Ihre Verantwortung als Eigentümer ab:
Wenn Dritte auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen, haften Sie persönlich – auch bei winterlicher Glätte oder lockeren Ziegeln. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen und Gerichtsprozessen.
Photovoltaik-Versicherung
Wertvolle Zusatztechnik verdient separaten Schutz:
Photovoltaikanlagen sind teuer – und nicht automatisch mitversichert. Bei Sturm, Blitzschlag oder Diebstahl können schnell hohe Reparaturkosten entstehen. Eine spezielle PV-Versicherung schützt Ihre Investition umfassend.
Individueller Schutz für Ihre Immobilie beginnt mit den richtigen Zusatzbausteinen
Welche Zusatzbausteine zur Gebäudeversicherung wirklich sinnvoll sind
Viele Eigentümer verlassen sich beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auf den Basistarif. Was sie nicht wissen: Wichtige Risiken sind in der Standarddeckung nicht automatisch enthalten. Dabei können gerade Naturgefahren, moderne Haustechnik oder bauliche Besonderheiten den Wert einer Immobilie massiv steigern – und damit den Absicherungsbedarf.
Die moderne Gebäudeversicherung muss weit mehr leisten als früher. Durch den gleitenden Neuwert steigt Ihre Versicherungssumme – aber nicht automatisch der Schutzumfang. Besonders bei Immobilien mit gehobener Ausstattung, nach Umbauten oder bei besonderen Risiken wie Starkregen, Mietausfall oder Technik-Schäden sollten Sie gezielt ergänzen. Wer das versäumt, riskiert Versicherungslücken trotz hoher Versicherungssumme.
Nicht in der Grunddeckung enthalten, aber immer häufiger notwendig: Diese Baustein sichert Sie gegen Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Lawinen oder Schneedruck ab. Besonders relevant bei Häusern in Hanglage, Flussnähe oder Regionen mit häufigen Starkregenereignissen.
Standardverträge decken zwar Blitzschlag, nicht aber indirekte Überspannungsschäden (z. B. an Smart-Home-Technik, Heizanlagen oder PV-Wechselrichtern). Ein gezielter Baustein sichert Ihre Haustechnik, Netzwerkkomponenten und Steuerzentralen ab.
Nicht jeder Tarif bietet umfassenden Schutz bei grober Fahrlässigkeit. Beispiele: offenes Fenster bei Sturm, unbeaufsichtigtes Kochen, Bauarbeiten ohne Schutzmaßnahmen. Eine „Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit“-Klausel schützt Sie hier vor Leistungskürzungen.
Anlagen auf dem Dach sind wertvoll, aber meist nicht automatisch mitversichert. Eine eigenständige PV-Versicherung deckt Brand, Sturm, Diebstahl, Tierbisse, Bedienfehler und Ertragsausfall ab.
Zwar meist versichert – aber mit großen Unterschieden beim Umfang: Nicht jeder Vertrag deckt z. B. Schäden außerhalb des Gebäudes, in nicht beheizten Anbauten oder an Pools ab. Hier lohnt sich eine gezielte Erweiterung.
Pflicht für Vermieter und empfehlenswert für Eigentümer: Deckt Schäden ab, wenn Dritte durch Ihr Grundstück zu Schaden kommen (z. B. Sturz auf nicht geräumtem Gehweg, herabfallende Dachziegel).
Falls Sie vermieten, sollten Sie Einnahmeausfälle durch Schäden absichern. Die Mietausfallversicherung ersetzt entgangene Mieteinnahmen bei Unbewohnbarkeit nach z. B. Brand, Wasser- oder Sturmschäden.
Wer seine Wohngebäudeversicherung nur auf den gleitenden Neuwert verlässt, übersieht häufig wichtige Leistungslücken. Die regelmäßige Prüfung und sinnvolle Ergänzung durch gezielte Bausteine ist entscheidend, um nicht nur den Wert, sondern auch den Schadenumfang korrekt abzusichern. Besonders bei steigenden Baukosten und moderner Gebäudetechnik gilt: Je wertvoller das Haus – desto spezifischer sollte der Versicherungsschutz sein.
Noch tiefer eintauchen – häufig gestellte Fragen zum gleitenden Neuwert
Was viele Eigentümer rund um den gleitenden Neuwert wissen möchten
Wer sich mit der Gebäudeversicherung beschäftigt, stolpert schnell über den Begriff „gleitender Neuwert“. Doch auch über das, was in Broschüren oder Vertragsunterlagen hinausgeht, haben viele Eigentümer offene Fragen. Wir haben die häufigsten Praxisfragen gesammelt, die über die klassische Definition hinausgehen – und in der Beratung regelmäßig gestellt werden.
Warum basiert die Berechnung noch immer auf dem Wert 1914 – und nicht auf aktuellen Marktwerten?
Der Wert 1914 ist ein fiktiver, normierter Rechenwert, der unabhängig von Schwankungen auf dem Immobilienmarkt ist. Er ermöglicht eine einheitliche, objektive Bewertung des Gebäudes auf Basis von Bauart, Wohnfläche und Ausstattung – und dient als stabile Berechnungsgrundlage, da Marktwerte stark von Angebot und Nachfrage beeinflusst werden. Der gleitende Neuwert basiert auf diesem Referenzwert und wird jährlich über den Baupreisindex an die aktuelle Baukostenlage angepasst.
Wie erfahre ich den Wert 1914 meiner Immobilie, wenn ich keine Unterlagen habe?
In diesem Fall kann der Wert durch den Versicherer oder einen Makler neu ermittelt werden. Grundlage ist eine Bewertung anhand von Baujahr, Bauweise, Ausstattung, Nutzung, Wohnfläche und Standort. Viele Versicherer nutzen spezielle Rechentools oder Gutachtenverfahren, um den Wert 1914 korrekt zu bestimmen. Auch Sachverständige können diesen Wert im Rahmen einer Wertermittlung festlegen.
Was passiert mit der Versicherungssumme, wenn die Baupreise plötzlich stark sinken?
Sinken die Baupreise dauerhaft, wird der Baupreisindex im Folgejahr angepasst – und damit auch die Versicherungssumme. Da die Anpassung jährlich erfolgt, sind kurzfristige Schwankungen meist ohne große Auswirkung. Langfristige Preisveränderungen nach unten können jedoch zu einer Reduzierung der Versicherungssumme und der Prämie führen. Wichtig: Der Schutz bleibt stets an den aktuellen Neubauwert gekoppelt.
Wie wird der gleitende Neuwert bei denkmalgeschützten Gebäuden gehandhabt?
Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Bewertung komplexer: Der Wert 1914 berücksichtigt hier auch die besonderen Bauweisen und Materialien, die oft deutlich höhere Wiederherstellungskosten verursachen. Die Versicherungssumme muss in Absprache mit dem Versicherer individuell angepasst werden. Teilweise sind Sonderklauseln oder Spezialpolicen erforderlich, um den realen Aufwand nach einem Schadenfall korrekt abzudecken.
Welche Rolle spielt der Wohnstandard (z. B. Luxusausstattung) bei der Neuwertberechnung?
Der Wohnstandard beeinflusst die Einstufung beim Wert 1914 erheblich. Hochwertige Ausstattungen wie Designbäder, Marmorböden, Smart-Home-Systeme oder handgefertigte Einbauten erhöhen den Versicherungswert deutlich. Sie müssen beim Abschluss oder bei einer Modernisierung gemeldet und dokumentiert werden, da sie den Wiederherstellungswert wesentlich beeinflussen – und damit auch die Entschädigung im Schadensfall.
Kann ich bei bestehenden Verträgen vom Festwert auf den gleitenden Neuwert umstellen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich – allerdings nur in Absprache mit dem Versicherer. Es wird eine Neuberechnung des Wertes 1914 sowie eine mögliche Prämienanpassung vorgenommen. Der Vorteil: Mit gleitendem Neuwert erhalten Sie dauerhaft angepassten Schutz, während Festwertpolicen über Jahre schnell unterversichert sein können.
Wird der gleitende Neuwert auch für Nebengebäude wie Garagen oder Carports berechnet?
Ja, sofern diese mitversichert sind. Garagen, Carports, Schuppen oder Gartenhäuser fließen anteilig in die Berechnung des Wert 1914 ein. Voraussetzung ist, dass sie bei Vertragsschluss oder späterer Meldung korrekt angegeben wurden. Bei fehlender Erfassung besteht das Risiko, dass die Entschädigung im Schadensfall zu niedrig ausfällt.
Wie wirken sich energetische Sanierungen oder Fördermaßnahmen auf den Neuwert aus?
Energetische Sanierungen (z. B. neue Dämmung, Heizung, Fenster, PV-Anlage) erhöhen in der Regel den Wert und die Wiederherstellungskosten des Gebäudes – und damit auch den Versicherungsbedarf. Solche Maßnahmen müssen dem Versicherer gemeldet werden, damit sie in die Neuberechnung des Wert 1914 einfließen. Andernfalls droht eine Unterversicherung trotz Förderung oder energetischer Verbesserung.
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Zusammenfassung
Der gleitende Neuwert ist ein zentrales Instrument, um den Versicherungsschutz für Ihre Immobilie dauerhaft wertgerecht und inflationssicher zu gestalten. Statt mit einer starren Versicherungssumme zu arbeiten, passt sich die Deckung dynamisch an die Baukostenentwicklung an – und schützt so zuverlässig vor Unterversicherung. Entscheidend ist dabei der richtige Ausgangswert (Wert 1914), die Berücksichtigung von Sonderausstattungen sowie eine regelmäßige Überprüfung bei Umbauten oder Sanierungen. Wer den gleitenden Neuwert mit sinnvollen Zusatzbausteinen kombiniert, profitiert von einem lückenlosen Schutz – sowohl finanziell als auch rechtlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuelle Versicherungssumme noch passt oder ob sich eine Umstellung auf gleitenden Neuwert lohnt: Wir prüfen das gerne für Sie.
häufige Fragen
Wie kann ich prüfen, ob meine Versicherungssumme noch aktuell ist?
Lassen Sie Ihre Police anhand der heutigen Baukosten überprüfen – z. B. mit einem Wert-1914-Rechner oder durch eine unabhängige Makleranalyse. So vermeiden Sie Unterversicherung und unnötig hohe Prämien.
Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert und gleitendem Neuwert?
Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung des Gebäudes – der gleitende Neuwert dagegen die heutigen Wiederherstellungskosten. Letzterer ist bei Wohngebäudeversicherungen Standard und bietet im Schadenfall deutlich bessere Leistungen.
Wie kann ich Unterversicherung vermeiden, wenn ich Umbauten durchführe?
Melden Sie jede bauliche Veränderung oder Wertsteigerung (z. B. neue Küche, Anbau, PV-Anlage) umgehend dem Versicherer. Nur so kann der Wert 1914 angepasst und der Schutz vollständig erhalten bleiben.
Wie funktioniert der Anpassungsfaktor genau?
Der Anpassungsfaktor berechnet sich aus dem aktuellen Baupreisindex und dem Lohnindex. Er wird jährlich vom GDV veröffentlicht und dient der Aktualisierung Ihrer Versicherungssumme auf den heutigen Neuwert.