Glei­ten­der Neu­wert in der Gebäu­de­ver­si­che­rung – ver­ständ­lich erklärt

arum der rich­ti­ge Wert ent­schei­det, ob Sie im Scha­den­fall voll­stän­dig abge­si­chert sind

gleitender Neuwert

Die Höhe Ihrer Ver­si­che­rungs­sum­me ent­schei­det dar­über, ob Sie im Ernst­fall genug Geld für den Wie­der­auf­bau Ihres Hau­ses erhal­ten. Dabei kommt dem soge­nann­ten glei­ten­den Neu­wert eine zen­tra­le Rol­le zu – ein Begriff, der vie­le Haus­be­sit­zer zunächst ver­wirrt. Was steckt dahin­ter? Kurz gesagt: Der glei­ten­de Neu­wert sorgt dafür, dass Ihre Gebäu­de­ver­si­che­rung die tat­säch­li­chen Kos­ten berück­sich­tigt, die ein Neu­bau heu­te ver­ur­sa­chen wür­de – und nicht die von ges­tern. Das schützt Sie vor Unter­ver­si­che­rung durch Infla­ti­on oder gestie­ge­ne Bau­prei­se.

In die­sem Bei­trag erklä­ren wir Ihnen, was der glei­ten­de Neu­wert genau ist, wie er berech­net wird und wor­auf Sie ach­ten soll­ten, damit Ihre Immo­bi­lie auch mor­gen noch rich­tig abge­si­chert ist. Ver­ständ­lich, pra­xis­nah und mit aktu­el­len Zah­len für 2025.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Der glei­ten­de Neu­wert stellt sicher, dass Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me mit der Bau­preis­ent­wick­lung wächst – basie­rend auf dem Wert von 1914 und aktu­el­len Index­zah­len.

  • Die auto­ma­ti­sche Anpas­sung ver­hin­dert, dass Sie durch Infla­ti­on oder Bau­kos­ten­stei­ge­run­gen unter­ver­si­chert sind.

  • Bei Schä­den deckt die Poli­ce Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten zum heu­ti­gen Neu­wert – inklu­si­ve Pla­nung, Mate­ri­al und Lohn.

  • Wer Umbau­ten oder Son­der­aus­stat­tun­gen nicht mel­det, ris­kiert Unter­ver­si­che­rung – regel­mä­ßi­ge Aktua­li­sie­rung der Poli­ce ist Pflicht.

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So funk­tio­niert der glei­ten­de Neu­wert – und war­um er Ihre Immo­bi­lie wirk­lich schützt

Was bedeu­tet glei­ten­der Neu­wert in der Gebäu­de­ver­si­che­rung?

Der glei­ten­de Neu­wert ist das Herz­stück vie­ler Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen in Deutsch­land. Er sorgt dafür, dass Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me nicht sta­tisch, son­dern auto­ma­tisch an die aktu­el­len Bau­kos­ten ange­passt wird. Grund­la­ge ist dabei der soge­nann­te Wert 1914 – ein fik­ti­ver Wert, der beschreibt, was Ihr Gebäu­de im Jahr 1914 gekos­tet hät­te. Die­ser wird jähr­lich mit dem aktu­el­len Bau­preis­in­dex mul­ti­pli­ziert, um den heu­ti­gen Neu­bau­wert zu berech­nen.

Das Ziel: Im Scha­dens­fall (z. B. nach Brand oder Sturm) erhal­ten Sie genau die Sum­me, die Sie für die Wie­der­her­stel­lung Ihrer Immo­bi­lie zum heu­ti­gen Preis­ni­veau benö­ti­gen – inklu­si­ve Material‑, Arbeits- und Neben­kos­ten. Damit schützt Sie der glei­ten­de Neu­wert effek­tiv vor Unter­ver­si­che­rung durch Infla­ti­on oder Preis­stei­ge­run­gen am Bau.

Wel­che Fak­to­ren spie­len dabei eine Rol­le? Wie wird der Wert kon­kret berech­net? Und wor­auf müs­sen Sie als Eigen­tü­mer ach­ten? Die fol­gen­den Tabs geben ver­ständ­li­che Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Aspek­te:

Der soge­nann­te Ver­si­che­rungs­wert 1914 ist ein fik­ti­ver, his­to­ri­scher Bezugs­wert: Er beschreibt, was der Neu­bau Ihrer Immo­bi­lie im Jahr 1914 gekos­tet hät­te – unab­hän­gig von heu­ti­gen Markt­ver­hält­nis­sen.
Die­ser Wert ist kon­stant und wird bei Ver­trags­ab­schluss anhand von Bau­art, Aus­stat­tung, Grö­ße und Nut­zung des Gebäu­des fest­ge­legt.

  • Sta­bi­ler Refe­renz­wert für die Neu­wert­be­rech­nung

  • Dient als Basis für Bei­trag und Ent­schä­di­gungs­gren­ze

  • Nur Ände­run­gen am Gebäu­de (z. B. Anbau, Moder­ni­sie­rung) beein­flus­sen den Wert

💡 Tipp: Las­sen Sie den Wert 1914 regel­mä­ßig prü­fen, ins­be­son­de­re nach Umbau­ten oder Sanie­run­gen.

Der Bau­preis­in­dex spie­gelt die Ent­wick­lung der Bau­prei­se in Deutsch­land wider. Er wird jähr­lich vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt ver­öf­fent­licht und lag 2025 laut aktu­el­len Daten bei 21,92.

Der Index zeigt, wie stark sich Löh­ne, Mate­ri­al- und Ener­gie­kos­ten im Bau­we­sen ver­än­dert haben.
Durch Mul­ti­pli­ka­ti­on des Werts 1914 mit dem Index ent­steht der soge­nann­te glei­ten­de Neu­wert – also die aktu­el­le Ver­si­che­rungs­sum­me.

📍 Bei­spiel:
Wert 1914 = 20.000 Mark
Bau­preis­in­dex 2025 = 21,92
→ Glei­ten­der Neu­wert = 438.400 € (20.000 × 21,92)

Der gro­ße Vor­teil: Sie müs­sen sich nicht selbst um jähr­li­che Anpas­sun­gen küm­mern. Die Ver­si­che­rung aktua­li­siert Ihre Poli­ce auto­ma­tisch – auf Basis des aktu­el­len Index. So bleibt Ihre Immo­bi­lie immer kor­rekt abge­si­chert.

  • Ver­mei­det Unter­ver­si­che­rung durch Preis­stei­ge­run­gen

  • Kein manu­el­ler Auf­wand oder Gut­ach­ten nötig

  • Absi­che­rung ori­en­tiert sich am heu­ti­gen Wie­der­her­stel­lungs­wert

📌 Wich­tig: Bei bau­li­chen Ver­än­de­run­gen ist trotz­dem eine Mit­tei­lung an den Ver­si­che­rer not­wen­dig, damit der Wert 1914 ange­passt wer­den kann.

Bei Ver­trä­gen ohne glei­ten­den Neu­wert – also mit sta­ti­scher Ver­si­che­rungs­sum­me – droht Unter­ver­si­che­rung. Stei­gen die Bau­prei­se über Jah­re, reicht die fest­ge­leg­te Sum­me im Scha­dens­fall nicht aus, um Ihr Haus voll­stän­dig wie­der­her­zu­stel­len.

  • Mög­li­che Kür­zung der Leis­tung um meh­re­re Tau­send Euro

  • Kei­ne auto­ma­ti­sche Wert­an­pas­sung

  • Nur sinn­voll bei Spe­zi­al­fäl­len oder nicht-klas­si­schen Wohn­bau­ten

Fazit: Eine Gebäu­de­ver­si­che­rung ohne glei­ten­den Neu­wert birgt ein hohes Risi­ko für Eigen­tü­mer – beson­ders bei stei­gen­den Bau­kos­ten.

Glei­ten­der Neu­wert berech­nen – so funk­tio­niert es ein­fach erklärt

Wie berech­net sich der glei­ten­de Neu­wert Ihrer Immo­bi­lie?

Wenn Sie eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit glei­ten­dem Neu­wert haben, muss der Ver­si­che­rer wis­sen, was Ihr Haus heu­te kos­ten wür­de, wenn es neu gebaut wer­den müss­te. Doch anstatt die­sen Preis jedes Jahr neu zu schät­zen, nutzt die Ver­si­che­rung eine cle­ve­re Rechen­for­mel: Sie nimmt den soge­nann­ten Wert 1914 und mul­ti­pli­ziert ihn mit dem aktu­el­len Bau­preis­in­dex.

Der Wert 1914 ist ein his­to­ri­scher Ver­gleichs­wert, der beschreibt, was Ihr Haus im Jahr 1914 gekos­tet hät­te – bezo­gen auf Mate­ri­al, Grö­ße und Bau­wei­se. Die­ser Wert wird bei Ver­trags­ab­schluss ermit­telt und bleibt grund­sätz­lich gleich – es sei denn, Sie bau­en an oder ver­än­dern Ihr Gebäu­de wesent­lich.

Der Bau­preis­in­dex hin­ge­gen wird jedes Jahr vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt ver­öf­fent­licht. Er zeigt, wie sich die Bau­kos­ten in Deutsch­land ent­wi­ckelt haben – also ob es teu­rer wur­de, ein Haus zu bau­en. Für 2025 liegt die­ser Index bei 2.192,4 Punk­ten (Basis 1914 = 100).

💡 Die For­mel lau­tet:

Glei­ten­der Neu­wert = Wert 1914 × Bau­preis­in­dex / 100

Ein ein­fa­ches Rechen­bei­spiel zeigt, wie der glei­ten­de Neu­wert berech­net wird: Ange­nom­men, der Wert 1914 Ihrer Immo­bi­lie beträgt 20.000 Mark und der aktu­el­le Bau­preis­in­dex liegt bei 2.192,4 Punk­ten. Mul­ti­pli­ziert man die­se bei­den Wer­te und teilt das Ergeb­nis durch 100, ergibt sich ein heu­ti­ger Ver­si­che­rungs­wert von 438.480 Euro. Das bedeu­tet: Ihre Immo­bi­lie müss­te aktu­ell mit rund 440.000 Euro ver­si­chert sein, um im Scha­den­fall voll­stän­dig ersetzt wer­den zu kön­nen – inklu­si­ve aller Bau‑, Mate­ri­al- und Pla­nungs­kos­ten.

Nur wenn die­se Sum­me kor­rekt berech­net ist, über­nimmt Ihre Ver­si­che­rung auch alle Kos­ten, die bei einem Brand, Sturm oder Lei­tungs­was­ser­scha­den anfal­len – inklu­si­ve Bau­un­ter­neh­men, Mate­ri­al, Archi­tekt und Geneh­mi­gun­gen. Wird der Wert 1914 zu nied­rig ange­setzt oder bau­li­che Ände­run­gen nicht gemel­det, droht Unter­ver­si­che­rung.

War­um eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung Ihrer Ver­si­che­rungs­sum­me wich­tig ist

Unter­ver­si­che­rung ver­mei­den – so schüt­zen Sie sich vor finan­zi­el­len Risi­ken

Eine Unter­ver­si­che­rung liegt vor, wenn die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me nied­ri­ger ist als der tat­säch­li­che Wie­der­her­stel­lungs­wert Ihrer Immo­bi­lie. Im Scha­dens­fall kann dies dazu füh­ren, dass die Ver­si­che­rung nur einen Teil der Kos­ten über­nimmt, was erheb­li­che finan­zi­el­le Belas­tun­gen für Sie bedeu­tet.

Um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den, ist es wich­tig, die Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig zu über­prü­fen und an aktu­el­le Bau­kos­ten sowie Ver­än­de­run­gen an Ihrem Gebäu­de anzu­pass

Unter­ver­si­che­rung ent­steht, wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht dem tat­säch­li­chen Wert des ver­si­cher­ten Objekts ent­spricht. Dies kann ver­schie­de­ne Ursa­chen haben:

  • Wert­stei­ge­run­gen durch Reno­vie­run­gen oder Umbau­ten: Wenn Sie Ihr Gebäu­de moder­ni­sie­ren oder erwei­tern, steigt des­sen Wert. Wird die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht ent­spre­chend ange­passt, ent­steht eine Unter­ver­si­che­rung.

  • All­ge­mei­ne Bau­kos­ten­stei­ge­run­gen: Infla­ti­on und stei­gen­de Mate­ri­al- sowie Lohn­kos­ten füh­ren dazu, dass die Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten für Gebäu­de stei­gen. Wird die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht regel­mä­ßig ange­passt, kann sie hin­ter den tat­säch­li­chen Kos­ten zurück­blei­ben.

  • Feh­ler­haf­te oder ver­al­te­te Wert­ermitt­lun­gen: Wenn die ursprüng­li­che Wert­ermitt­lung unge­nau war oder auf ver­al­te­ten Daten basiert, kann dies zu einer zu nied­ri­gen Ver­si­che­rungs­sum­me füh­ren.

Um sich vor den finan­zi­el­len Fol­gen einer Unter­ver­si­che­rung zu schüt­zen, soll­ten Sie fol­gen­de Maß­nah­men ergrei­fen:

  1. Regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung der Ver­si­che­rungs­sum­me: Min­des­tens alle zwei Jah­re soll­ten Sie die Ver­si­che­rungs­sum­me über­prü­fen und an aktu­el­le Bau­kos­ten sowie Ver­än­de­run­gen an Ihrem Gebäu­de anpas­sen.

  2. Mel­dung von Wert­stei­ge­run­gen: Infor­mie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung über Reno­vie­run­gen, Umbau­ten oder Erwei­te­run­gen, die den Wert Ihres Gebäu­des erhö­hen.

  3. Nut­zung des glei­ten­den Neu­werts: Durch den glei­ten­den Neu­wert wird die Ver­si­che­rungs­sum­me auto­ma­tisch an die Ent­wick­lung der Bau­kos­ten ange­passt, was das Risi­ko einer Unter­ver­si­che­rung redu­ziert.

  4. Ver­ein­ba­rung eines Unter­ver­si­che­rungs­ver­zichts: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, einen Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht zu ver­ein­ba­ren. In die­sem Fall ver­zich­tet die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall auf die Prü­fung einer mög­li­chen Unter­ver­si­che­rung und über­nimmt die Kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me.

Eine Unter­ver­si­che­rung kann im Scha­dens­fall zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren. Durch regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Anpas­sung der Ver­si­che­rungs­sum­me, Nut­zung des glei­ten­den Neu­werts und gege­be­nen­falls Ver­ein­ba­rung eines Unter­ver­si­che­rungs­ver­zichts kön­nen Sie die­ses Risi­ko mini­mie­ren und sicher­stel­len, dass Ihre Immo­bi­lie im Ernst­fall aus­rei­chend abge­si­chert ist.

Gebäu­de­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Die­se Bau­stei­ne sichern Ihre Immo­bi­lie zusätz­lich – beson­ders bei stei­gen­dem Neu­wert wich­tig

Ergän­zen­der Schutz rund um den glei­ten­den Neu­wert – jetzt sinn­voll kom­bi­nie­ren

Wenn der glei­ten­de Neu­wert regel­mä­ßig steigt, bedeu­tet das: Ihre Immo­bi­lie gewinnt an Wie­der­her­stel­lungs­wert – und damit an Ver­si­che­rungs­be­darf. Doch vie­le Risi­ken wie Stark­re­gen oder Schä­den an Zusatz­an­la­gen sind in klas­si­schen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten.
Nut­zen Sie den Moment der Poli­cen­prü­fung, um auch den erwei­ter­ten Bedarf abzu­de­cken – damit kei­ne Lücken blei­ben.

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Elementarversicherung

Extre­mer Regen, Über­schwem­mung oder Erd­rutsch:
Die­se Schä­den sind nicht in der Stan­dard­ver­si­che­rung ent­hal­ten – kön­nen aber schnell Kos­ten in sechs­stel­li­ger Höhe ver­ur­sa­chen. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung schützt Sie zusätz­lich bei Natur­ge­fah­ren, die durch den Kli­ma­wan­del immer häu­fi­ger auf­tre­ten.

Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht

Haus-und-Grundbesitzerhaftpflicht

Sichern Sie Ihre Ver­ant­wor­tung als Eigen­tü­mer ab:
Wenn Drit­te auf Ihrem Grund­stück zu Scha­den kom­men, haf­ten Sie per­sön­lich – auch bei win­ter­li­cher Glät­te oder locke­ren Zie­geln. Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht schützt Sie vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen und Gerichts­pro­zes­sen.

Pho­to­vol­ta­ik-Ver­si­che­rung

Gebaeudeversicherung-Photovoltaik

Wert­vol­le Zusatz­tech­nik ver­dient sepa­ra­ten Schutz:
Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sind teu­er – und nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Bei Sturm, Blitz­schlag oder Dieb­stahl kön­nen schnell hohe Repa­ra­tur­kos­ten ent­ste­hen. Eine spe­zi­el­le PV-Ver­si­che­rung schützt Ihre Inves­ti­ti­on umfas­send.

Indi­vi­du­el­ler Schutz für Ihre Immo­bi­lie beginnt mit den rich­ti­gen Zusatz­bau­stei­nen

Wel­che Zusatz­bau­stei­ne zur Gebäu­de­ver­si­che­rung wirk­lich sinn­voll sind

Vie­le Eigen­tü­mer ver­las­sen sich beim Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf den Basis­ta­rif. Was sie nicht wis­sen: Wich­ti­ge Risi­ken sind in der Stan­dard­de­ckung nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten. Dabei kön­nen gera­de Natur­ge­fah­ren, moder­ne Haus­tech­nik oder bau­li­che Beson­der­hei­ten den Wert einer Immo­bi­lie mas­siv stei­gern – und damit den Absi­che­rungs­be­darf.

Die moder­ne Gebäu­de­ver­si­che­rung muss weit mehr leis­ten als frü­her. Durch den glei­ten­den Neu­wert steigt Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me – aber nicht auto­ma­tisch der Schutz­um­fang. Beson­ders bei Immo­bi­li­en mit geho­be­ner Aus­stat­tung, nach Umbau­ten oder bei beson­de­ren Risi­ken wie Stark­re­gen, Miet­aus­fall oder Tech­nik-Schä­den soll­ten Sie gezielt ergän­zen. Wer das ver­säumt, ris­kiert Ver­si­che­rungs­lü­cken trotz hoher Ver­si­che­rungs­sum­me.

🌊 Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Nicht in der Grund­de­ckung ent­hal­ten, aber immer häu­fi­ger not­wen­dig: Die­se Bau­stein sichert Sie gegen Schä­den durch Über­schwem­mung, Rück­stau, Erd­rutsch, Lawi­nen oder Schnee­druck ab. Beson­ders rele­vant bei Häu­sern in Hang­la­ge, Fluss­nä­he oder Regio­nen mit häu­fi­gen Stark­re­gen­er­eig­nis­sen.

⚡ Über­span­nungs- und Blitz­schutz

Stan­dard­ver­trä­ge decken zwar Blitz­schlag, nicht aber indi­rek­te Über­span­nungs­schä­den (z. B. an Smart-Home-Tech­nik, Heiz­an­la­gen oder PV-Wech­sel­rich­tern). Ein geziel­ter Bau­stein sichert Ihre Haus­tech­nik, Netz­werk­kom­po­nen­ten und Steu­er­zen­tra­len ab.

🔧 Grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten

Nicht jeder Tarif bie­tet umfas­sen­den Schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Bei­spie­le: offe­nes Fens­ter bei Sturm, unbe­auf­sich­tig­tes Kochen, Bau­ar­bei­ten ohne Schutz­maß­nah­men. Eine „Ver­zicht auf Ein­wand gro­ber Fahrlässigkeit“-Klausel schützt Sie hier vor Leis­tungs­kür­zun­gen.

☀️ Pho­to­vol­ta­ik-Ver­si­che­rung

Anla­gen auf dem Dach sind wert­voll, aber meist nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Eine eigen­stän­di­ge PV-Ver­si­che­rung deckt Brand, Sturm, Dieb­stahl, Tier­bis­se, Bedien­feh­ler und Ertrags­aus­fall ab.

🧊 Lei­tungs­was­ser­schä­den durch Frost und Bruch

Zwar meist ver­si­chert – aber mit gro­ßen Unter­schie­den beim Umfang: Nicht jeder Ver­trag deckt z. B. Schä­den außer­halb des Gebäu­des, in nicht beheiz­ten Anbau­ten oder an Pools ab. Hier lohnt sich eine geziel­te Erwei­te­rung.

🧾 Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht

Pflicht für Ver­mie­ter und emp­feh­lens­wert für Eigen­tü­mer: Deckt Schä­den ab, wenn Drit­te durch Ihr Grund­stück zu Scha­den kom­men (z. B. Sturz auf nicht geräum­tem Geh­weg, her­ab­fal­len­de Dach­zie­gel).

🏘️ Miet­ver­lust-Ver­si­che­rung

Falls Sie ver­mie­ten, soll­ten Sie Ein­nah­me­aus­fäl­le durch Schä­den absi­chern. Die Miet­aus­fall­ver­si­che­rung ersetzt ent­gan­ge­ne Miet­ein­nah­men bei Unbe­wohn­bar­keit nach z. B. Brand, Was­ser- oder Sturm­schä­den.

Wer sei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nur auf den glei­ten­den Neu­wert ver­lässt, über­sieht häu­fig wich­ti­ge Leis­tungs­lü­cken. Die regel­mä­ßi­ge Prü­fung und sinn­vol­le Ergän­zung durch geziel­te Bau­stei­ne ist ent­schei­dend, um nicht nur den Wert, son­dern auch den Scha­den­um­fang kor­rekt abzu­si­chern. Beson­ders bei stei­gen­den Bau­kos­ten und moder­ner Gebäu­de­tech­nik gilt: Je wert­vol­ler das Haus – des­to spe­zi­fi­scher soll­te der Ver­si­che­rungs­schutz sein.

Noch tie­fer ein­tau­chen – häu­fig gestell­te Fra­gen zum glei­ten­den Neu­wert

Was vie­le Eigen­tü­mer rund um den glei­ten­den Neu­wert wis­sen möch­ten

Wer sich mit der Gebäu­de­ver­si­che­rung beschäf­tigt, stol­pert schnell über den Begriff „glei­ten­der Neu­wert“. Doch auch über das, was in Bro­schü­ren oder Ver­trags­un­ter­la­gen hin­aus­geht, haben vie­le Eigen­tü­mer offe­ne Fra­gen. Wir haben die häu­figs­ten Pra­xis­fra­gen gesam­melt, die über die klas­si­sche Defi­ni­ti­on hin­aus­ge­hen – und in der Bera­tung regel­mä­ßig gestellt wer­den.

Der Wert 1914 ist ein fik­ti­ver, nor­mier­ter Rechen­wert, der unab­hän­gig von Schwan­kun­gen auf dem Immo­bi­li­en­markt ist. Er ermög­licht eine ein­heit­li­che, objek­ti­ve Bewer­tung des Gebäu­des auf Basis von Bau­art, Wohn­flä­che und Aus­stat­tung – und dient als sta­bi­le Berech­nungs­grund­la­ge, da Markt­wer­te stark von Ange­bot und Nach­fra­ge beein­flusst wer­den. Der glei­ten­de Neu­wert basiert auf die­sem Refe­renz­wert und wird jähr­lich über den Bau­preis­in­dex an die aktu­el­le Bau­kos­ten­la­ge ange­passt.

In die­sem Fall kann der Wert durch den Ver­si­che­rer oder einen Mak­ler neu ermit­telt wer­den. Grund­la­ge ist eine Bewer­tung anhand von Bau­jahr, Bau­wei­se, Aus­stat­tung, Nut­zung, Wohn­flä­che und Stand­ort. Vie­le Ver­si­che­rer nut­zen spe­zi­el­le Rechen­tools oder Gut­ach­ten­ver­fah­ren, um den Wert 1914 kor­rekt zu bestim­men. Auch Sach­ver­stän­di­ge kön­nen die­sen Wert im Rah­men einer Wert­ermitt­lung fest­le­gen.

Sin­ken die Bau­prei­se dau­er­haft, wird der Bau­preis­in­dex im Fol­ge­jahr ange­passt – und damit auch die Ver­si­che­rungs­sum­me. Da die Anpas­sung jähr­lich erfolgt, sind kurz­fris­ti­ge Schwan­kun­gen meist ohne gro­ße Aus­wir­kung. Lang­fris­ti­ge Preis­ver­än­de­run­gen nach unten kön­nen jedoch zu einer Redu­zie­rung der Ver­si­che­rungs­sum­me und der Prä­mie füh­ren. Wich­tig: Der Schutz bleibt stets an den aktu­el­len Neu­bau­wert gekop­pelt.

Bei denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den ist die Bewer­tung kom­ple­xer: Der Wert 1914 berück­sich­tigt hier auch die beson­de­ren Bau­wei­sen und Mate­ria­li­en, die oft deut­lich höhe­re Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten ver­ur­sa­chen. Die Ver­si­che­rungs­sum­me muss in Abspra­che mit dem Ver­si­che­rer indi­vi­du­ell ange­passt wer­den. Teil­wei­se sind Son­der­klau­seln oder Spe­zi­al­po­li­cen erfor­der­lich, um den rea­len Auf­wand nach einem Scha­den­fall kor­rekt abzu­de­cken.

Der Wohn­stan­dard beein­flusst die Ein­stu­fung beim Wert 1914 erheb­lich. Hoch­wer­ti­ge Aus­stat­tun­gen wie Design­bä­der, Mar­mor­bö­den, Smart-Home-Sys­te­me oder hand­ge­fer­tig­te Ein­bau­ten erhö­hen den Ver­si­che­rungs­wert deut­lich. Sie müs­sen beim Abschluss oder bei einer Moder­ni­sie­rung gemel­det und doku­men­tiert wer­den, da sie den Wie­der­her­stel­lungs­wert wesent­lich beein­flus­sen – und damit auch die Ent­schä­di­gung im Scha­dens­fall.

Ja, das ist grund­sätz­lich mög­lich – aller­dings nur in Abspra­che mit dem Ver­si­che­rer. Es wird eine Neu­be­rech­nung des Wer­tes 1914 sowie eine mög­li­che Prä­mi­en­an­pas­sung vor­ge­nom­men. Der Vor­teil: Mit glei­ten­dem Neu­wert erhal­ten Sie dau­er­haft ange­pass­ten Schutz, wäh­rend Fest­wert­po­li­cen über Jah­re schnell unter­ver­si­chert sein kön­nen.

Ja, sofern die­se mit­ver­si­chert sind. Gara­gen, Car­ports, Schup­pen oder Gar­ten­häu­ser flie­ßen antei­lig in die Berech­nung des Wert 1914 ein. Vor­aus­set­zung ist, dass sie bei Ver­trags­schluss oder spä­te­rer Mel­dung kor­rekt ange­ge­ben wur­den. Bei feh­len­der Erfas­sung besteht das Risi­ko, dass die Ent­schä­di­gung im Scha­dens­fall zu nied­rig aus­fällt.

Ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen (z. B. neue Däm­mung, Hei­zung, Fens­ter, PV-Anla­ge) erhö­hen in der Regel den Wert und die Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten des Gebäu­des – und damit auch den Ver­si­che­rungs­be­darf. Sol­che Maß­nah­men müs­sen dem Ver­si­che­rer gemel­det wer­den, damit sie in die Neu­be­rech­nung des Wert 1914 ein­flie­ßen. Andern­falls droht eine Unter­ver­si­che­rung trotz För­de­rung oder ener­ge­ti­scher Ver­bes­se­rung.

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Gebäu­de­ver­si­che­rung

Wel­che Schä­den sind wirk­lich abge­deckt? Was kos­tet eine gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – und wor­auf müs­sen Eigen­tü­mer beim Ver­gleich ach­ten?
In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie alles Wich­ti­ge zu Leis­tun­gen, Kos­ten, Zusatz­bau­stei­nen und häu­fi­gen Fall­stri­cken – kom­pakt und ver­ständ­lich auf­be­rei­tet.

grobe-fahrlaessigkeit

Gro­be Fahr­läs­sig­keit

Offe­nes Fens­ter bei Sturm, ange­bohr­te Was­ser­lei­tung oder bren­nen­de Ker­ze: Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung kür­zen – außer, sie ver­zich­tet auf den Ein­wand.
Erfah­ren Sie, wann Schutz besteht, wel­che Feh­ler kri­tisch sind und wel­che Tari­fe beson­ders sicher auf­ge­stellt sind.

Zusam­men­fas­sung

Der glei­ten­de Neu­wert ist ein zen­tra­les Instru­ment, um den Ver­si­che­rungs­schutz für Ihre Immo­bi­lie dau­er­haft wert­ge­recht und infla­ti­ons­si­cher zu gestal­ten. Statt mit einer star­ren Ver­si­che­rungs­sum­me zu arbei­ten, passt sich die Deckung dyna­misch an die Bau­kos­ten­ent­wick­lung an – und schützt so zuver­läs­sig vor Unter­ver­si­che­rung. Ent­schei­dend ist dabei der rich­ti­ge Aus­gangs­wert (Wert 1914), die Berück­sich­ti­gung von Son­der­aus­stat­tun­gen sowie eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung bei Umbau­ten oder Sanie­run­gen. Wer den glei­ten­den Neu­wert mit sinn­vol­len Zusatz­bau­stei­nen kom­bi­niert, pro­fi­tiert von einem lücken­lo­sen Schutz – sowohl finan­zi­ell als auch recht­lich.

Wenn Sie unsi­cher sind, ob Ihre aktu­el­le Ver­si­che­rungs­sum­me noch passt oder ob sich eine Umstel­lung auf glei­ten­den Neu­wert lohnt: Wir prü­fen das ger­ne für Sie.

häu­fi­ge Fra­gen

Las­sen Sie Ihre Poli­ce anhand der heu­ti­gen Bau­kos­ten über­prü­fen – z. B. mit einem Wert-1914-Rech­ner oder durch eine unab­hän­gi­ge Mak­ler­ana­ly­se. So ver­mei­den Sie Unter­ver­si­che­rung und unnö­tig hohe Prä­mi­en.

Der Zeit­wert berück­sich­tigt Alter und Abnut­zung des Gebäu­des – der glei­ten­de Neu­wert dage­gen die heu­ti­gen Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten. Letz­te­rer ist bei Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen Stan­dard und bie­tet im Scha­den­fall deut­lich bes­se­re Leis­tun­gen.

Mel­den Sie jede bau­li­che Ver­än­de­rung oder Wert­stei­ge­rung (z. B. neue Küche, Anbau, PV-Anla­ge) umge­hend dem Ver­si­che­rer. Nur so kann der Wert 1914 ange­passt und der Schutz voll­stän­dig erhal­ten blei­ben.

Der Anpas­sungs­fak­tor berech­net sich aus dem aktu­el­len Bau­preis­in­dex und dem Lohn­in­dex. Er wird jähr­lich vom GDV ver­öf­fent­licht und dient der Aktua­li­sie­rung Ihrer Ver­si­che­rungs­sum­me auf den heu­ti­gen Neu­wert.