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Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäude- und Hausratversicherung: Was Sie wissen müssen
Welche Folgen hat grob fahrlässiges Verhalten – und wann zahlen Gebäude- oder Hausratversicherungen trotzdem?
Ein unbeaufsichtigter Adventskranz, ein offenes Fenster bei Sturm oder eine nicht entleerte Wasserleitung im Winter – kleine Nachlässigkeiten können große Schäden verursachen. Kommt es dabei zu einem Brand, Wasserschaden oder Einbruch, stellt sich schnell die Frage: Zahlt meine Versicherung – oder war das schon grobe Fahrlässigkeit?
Sowohl bei der Wohngebäude- als auch bei der Hausratversicherung kann grob fahrlässiges Verhalten weitreichende Konsequenzen haben. In manchen Fällen wird die Leistung gekürzt, in anderen komplett verweigert – es sei denn, der Vertrag enthält eine entsprechende Absicherung. Doch was genau gilt als grob fahrlässig, und wie können Sie sich sinnvoll absichern?
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Gebäude- und Hausratversicherer mit grober Fahrlässigkeit umgehen, welche Beispiele es gibt, wann der Schutz greift – und wann nicht. Außerdem erfahren Sie, worauf Sie beim Vertragsabschluss unbedingt achten sollten, um im Ernstfall keine böse Überraschung zu erleben.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Kleine Fehler, große Wirkung – was Versicherer unter grober Fahrlässigkeit verstehen
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit bei der Gebäude- und Hausratversicherung?
Grobe Fahrlässigkeit ist ein juristischer Begriff – aber in der Versicherungspraxis hat er ganz konkrete finanzielle Auswirkungen. Wer grob fahrlässig handelt, verletzt die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ in besonders schwerem Maße. Anders gesagt: Der Schaden war vorhersehbar und hätte durch einfaches, zumutbares Handeln vermieden werden können.
Im Zusammenhang mit der Wohngebäude- oder Hausratversicherung kann grob fahrlässiges Verhalten dazu führen, dass der Versicherer die Leistung kürzt oder ganz verweigert – es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vereinbart. In modernen Tarifen ist dieser Verzicht heute oft enthalten – in älteren Verträgen dagegen selten.
Besonders tückisch: Auch gut gemeinte Unachtsamkeit kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Das zeigt, wie wichtig es ist, genau zu wissen, welches Verhalten versichert ist – und welches nicht.
Verhalten | Mögliche Versicherung | Typischer Schaden | Wertung |
---|---|---|---|
Verlassen des Hauses bei brennender Kerze | Wohngebäude / Hausrat | Brand / Rauchschaden | Grob fahrlässig |
Eingeschalteter Herd unbeaufsichtigt beim Verlassen der Wohnung | Wohngebäude / Hausrat | Küchenbrand | Grob fahrlässig |
Fenster bei Sturm offen gelassen | Wohngebäude | Sturmschaden an Einrichtung oder Gebäude | Grob fahrlässig |
Markise nicht eingefahren vor Unwetterwarnung | Wohngebäude | Zerstörte Markise / Gebäudeschaden | Grob fahrlässig |
Wasserleitung im Garten im Winter nicht entleert | Wohngebäude | Rohrbruch durch Frost | Grob fahrlässig |
Haustür während Urlaubs nicht abgeschlossen | Hausrat / Einbruchdiebstahl | Einbruch, Diebstahl | Grob fahrlässig |
Grillen auf dem Balkon mit starkem Wind | Wohngebäude / Haftpflicht | Fassadenschaden, Brand | Grob fahrlässig |
Sicherheitsvorschriften bei Elektrogeräten ignoriert | Wohngebäude / Hausrat | Kurzschluss, Brand | Grob fahrlässig |
Kerze im Kinderzimmer ohne Aufsicht | Wohngebäude / Hausrat | Brand, Rauchschäden | Grob fahrlässig |
Versicherer prüfen im Schadenfall genau, ob ein Verhalten grob fahrlässig war – und ob sie sich auf die Einrede berufen dürfen. Ist das der Fall und kein Verzicht vereinbart, kann der Schaden anteilig oder vollständig abgelehnt werden. Das kann bei Brandschäden oder Wasserschäden schnell fünf- bis sechsstellige Summen betreffen.
Daher ist es entscheidend, beim Vertragsabschluss auf folgende Formulierung zu achten:
„Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ – sie muss ausdrücklich in den Bedingungen enthalten sein.
Die Bewertung, ob ein Verhalten grob fahrlässig war, erfolgt immer im Einzelfall – und ist damit oft Streitpunkt zwischen Kunde und Versicherung. Ein guter Tarif und ggf. ein Versicherungsmakler an der Seite können im Ernstfall viel Ärger (und Geld) ersparen.
Wann es ernst wird – und wer bei grober Fahrlässigkeit die Kosten trägt
Welche Konsequenzen hat grobe Fahrlässigkeit bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung?
Grobe Fahrlässigkeit kann teuer werden – denn je nach Versicherungsvertrag und Verhalten droht eine Leistungskürzung oder sogar der vollständige Verlust des Versicherungsschutzes. Doch die genauen Konsequenzen hängen vom Einzelfall und vom Vertrag ab.
Grobe Fahrlässigkeit ist ein zentraler Begriff im Versicherungsrecht. Nach § 81 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) hat der Versicherer das Recht, seine Leistung im Schadenfall zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Kürzung erfolgt nach dem Grad des Verschuldens, also individuell je nach Ausmaß der Unachtsamkeit.
Beispiel: Wer ein Fenster bei Sturm offen lässt, riskiert bei einem späteren Sturmschaden eine Kürzung der Entschädigung – je nach Fall um 25 % bis 75 %. Bei schwerer grober Fahrlässigkeit (z. B. eingeschalteter Herd beim Verlassen des Hauses) kann der Versicherer sogar die komplette Zahlung verweigern, sofern kein Verzicht auf die Einrede vereinbart wurde.
Laut BGH-Urteil vom 11.11.2004 (Az. IV ZR 210/03) ist das Verlassen eines Hauses mit brennender Kerze als grob fahrlässig zu werten. Der Versicherer war in diesem Fall zur Kürzung der Leistung berechtigt. Weitere Urteile bestätigen, dass die objektive Vorhersehbarkeit und die einfache Vermeidbarkeit eines Schadens entscheidend für die Bewertung sind.
Mögliche Konsequenzen im Überblick
Teilweise Kürzung der Leistung (z. B. bei leichten Versäumnissen, wie offenem Fenster bei Regen)
Komplette Leistungsablehnung (z. B. bei schwerem Fehlverhalten oder mehrfachen Verstößen)
Rechtsstreit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung (wenn die Bewertung der Fahrlässigkeit strittig ist)
Rückforderung der Versicherung bei Drittverursachern (z. B. Mieter haftet via Privathaftpflicht)
Versicherungsschutz gefährdet, wenn sich grobe Fahrlässigkeit mehrfach wiederholt oder vorsätzlich gehandelt wurde
Besonders kritisch wird es, wenn der Versicherungsnehmer unter Alkoholeinfluss oder bewusst gegen Sicherheitsvorgaben gehandelt hat. In solchen Fällen kann sich der Versicherer vollständig auf Leistungsfreiheit berufen (§ 81 Abs. 2 VVG).
Wer sich gegen die Folgen grober Fahrlässigkeit absichern will, sollte bei Vertragsabschluss auf folgende Formulierung achten:
„Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“
Ist dieser Zusatz enthalten, verpflichtet sich der Versicherer, selbst bei grobem Fehlverhalten den Schaden vollständig zu regulieren – mit Ausnahme von Vorsatz.
Reale Schadensbeispiele aus der Praxis
Dass grobe Fahrlässigkeit in der Praxis gravierende Folgen haben kann, zeigt ein Blick auf konkrete Schadenfälle und Gerichtsurteile. In einem Fall vor dem Landgericht Dortmund (Az. 2 O 124/19) verursachte eine nicht entleerte Wasserleitung im Gartenbereich während der Wintermonate einen Frostschaden. Der Eigentümer hatte es versäumt, die Leitung vor dem Frostbeginn abzusperren und zu entleeren. Das Gericht stufte dieses Verhalten als grob fahrlässig ein – die Versicherung durfte daraufhin ihre Leistung um 50 % kürzen.
Ein weiteres Beispiel betrifft einen Wohnungseinbruch, bei dem die Terrassentür während eines mehrtägigen Urlaubs nicht vollständig verschlossen war. Der Versicherer verweigerte in diesem Fall die Regulierung vollständig, da im Vertrag kein Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit enthalten war. Eine Klage des Eigentümers blieb erfolglos, da das Verhalten objektiv leicht vermeidbar gewesen wäre.
Anders verhielt es sich in einem dritten Fall, bei dem es zu einem Küchenbrand kam, nachdem der Versicherungsnehmer versehentlich den Herd eingeschaltet ließ. Glücklicherweise war in diesem Vertrag ein ausdrücklicher Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vereinbart. Die Versicherung regulierte den Schaden in voller Höhe, ohne Abzüge, da das Verhalten zwar grob fahrlässig war, der Schutz jedoch vertraglich garantiert wurde.
Diese Beispiele machen deutlich: Nicht jede grobe Fahrlässigkeit führt zwangsläufig zu einer Leistungskürzung – entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde. Ohne Einredeverzicht kann es schnell teuer werden. Mit dem richtigen Tarif hingegen bleibt der volle Schutz erhalten – selbst bei menschlichem Versagen.
Warum es entscheidend ist, zwischen Gebäude- und Hausratversicherung zu unterscheiden – besonders bei grober Fahrlässigkeit
Unterschiede zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung bei grober Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit kann in beiden Versicherungsarten zu Leistungskürzungen führen. Doch die Unterschiede in den Vertragsbedingungen und der Schadensregulierung sind erheblich.
Sowohl die Wohngebäude- als auch die Hausratversicherung bieten Schutz vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl. Jedoch unterscheiden sie sich in Bezug auf grobe Fahrlässigkeit erheblich.
Wohngebäudeversicherung:
Diese Versicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab, einschließlich fest verbauter Teile wie Wände, Dach und fest installierte Einbauküchen. Bei grober Fahrlässigkeit, beispielsweise wenn ein Hausbesitzer vergisst, die Wasserleitung im Winter zu entleeren, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Einige moderne Tarife bieten jedoch einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, was bedeutet, dass der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit leistet.
Hausratversicherung:
Diese Versicherung schützt das bewegliche Inventar eines Haushalts, wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte. Bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn Fenster beim Verlassen des Hauses gekippt bleiben und es zu einem Einbruch kommt, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Auch hier bieten viele aktuelle Tarife einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Es ist wichtig zu beachten, dass ältere Verträge häufig keinen solchen Verzicht enthalten. Daher sollten Versicherungsnehmer ihre Policen regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Wohngebäudeversicherung in der Regel vom Eigentümer abgeschlossen wird, während die Hausratversicherung vom Bewohner, unabhängig davon, ob er Eigentümer oder Mieter ist, abgeschlossen wird. Dies kann insbesondere bei vermieteten Immobilien zu unterschiedlichen Verantwortlichkeiten führen.
Insgesamt ist es entscheidend, die spezifischen Bedingungen und Klauseln beider Versicherungsarten zu verstehen und sicherzustellen, dass sie den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Ein regelmäßiger Vergleich und eine Anpassung der Verträge können helfen, im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.
Diese Versicherungen greifen bei grober Fahrlässigkeit – oder auch nicht
Wie Wohngebäude‑, Hausrat- und Haftpflichtversicherung bei Fehlverhalten helfen
Ob offenes Fenster, brennende Kerze oder vergessener Herd – bei einem Schaden wird oft geprüft, ob grobe Fahrlässigkeit vorlag. Doch welche Versicherung zahlt dann überhaupt – und wann? Diese drei Policen sind für Hauseigentümer und Mieter entscheidend – mit wichtigen Unterschieden in der Leistung.
Wohngebäudeversicherung
Deckt Schäden am Haus selbst, z. B. Dach, Mauerwerk oder Leitungen. Grobe Fahrlässigkeit ist je nach Tarif mitversichert – etwa bei offenem Fenster bei Sturm oder Frostschäden durch Nachlässigkeit. Wichtig: Nur Tarife mit Verzicht auf Einrede zahlen zuverlässig.
Privathaftpflicht
Wird grob fahrlässig bei Dritten ein Schaden verursacht – etwa durch Feuer, Wasser oder Unachtsamkeit – schützt die Haftpflicht vor finanziellen Folgen. Auch bei Mietschäden durch Mieter (z. B. Brand) kann sie einspringen, sofern grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.
Hausratversicherung
Versichert Ihr bewegliches Eigentum – Möbel, Technik, Kleidung – gegen Feuer, Leitungswasser oder Einbruch. Grobe Fahrlässigkeit, z. B. beim Lüften oder Kochen, kann zur Leistungsablehnung führen – es sei denn, der Tarif schützt auch bei Fahrlässigkeit.
Grob fahrlässig gehandelt – und trotzdem Anspruch auf die volle Leistung?
Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit – wann sinnvoll, wann unverzichtbar?
Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass ihre Versicherung im Schadensfall immer zahlt. Doch wer grob fahrlässig handelt, kann schnell auf den Kosten sitzen bleiben – es sei denn, der Tarif schließt diese Lücke aktiv aus.
Ein offenes Fenster bei Sturm, eine nicht entleerte Leitung im Winter oder eine vergessene Kerze auf dem Tisch – all das kann als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden. Laut § 81 Abs. 2 VVG darf ein Versicherer in solchen Fällen seine Leistung kürzen oder sogar vollständig verweigern – sofern er sich nicht vertraglich dazu verpflichtet hat, darauf zu verzichten.
Genau hier kommt der „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ ins Spiel. Dieser Zusatz ist in vielen guten Wohngebäude- und Hausratversicherungen bereits fester Bestandteil hochwertiger Tarife. Er verpflichtet den Versicherer dazu, auch bei grob fahrlässigem Verhalten den Schaden voll zu regulieren – mit Ausnahme von Vorsatz. Gerade bei häufigen Alltagsfehlern bietet dieser Schutz enorme Sicherheit.
Typische Szenarien, bei denen der Verzicht unverzichtbar sein kann:
Herd angelassen → Küchenbrand
Adventskranz unbeaufsichtigt → Zimmerbrand
Wasserleitung im Garten vergessen → Frostschaden
Fenster gekippt → Regen dringt ins Haus
Wohnung unverschlossen → Einbruch mit Diebstahl
Besonders Hausbesitzer, Vermieter und Familien mit Kindern profitieren davon, wenn ihre Versicherung auf diese Einrede verzichtet. Auch bei vermieteten Objekten, bei denen der Vermieter keine Kontrolle über das Verhalten der Mieter hat, kann es sinnvoll sein, diesen Zusatz in der Gebäudeversicherung einzuschließen.
Wichtig: Nicht alle Anbieter integrieren diese Klausel automatisch – insbesondere in günstigen Basistarifen oder älteren Policen fehlt sie oft. Wer im Ernstfall nicht leer ausgehen will, sollte bei Vertragsabschluss oder Tarifwechsel genau prüfen, ob der Verzicht explizit erwähnt wird.
Ein Tarif mit dieser Klausel kostet in der Regel nur wenige Euro mehr – verhindert aber im Ernstfall, dass man auf einem fünf- oder gar sechsstelligen Schaden sitzen bleibt. Gerade bei immensen Risiken wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm ist dieser Schutz nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen schlichtweg unverzichtbar.
So verhalten Sie sich richtig – damit es im Ernstfall keine Leistungskürzung gibt
Verhalten im Schadenfall – wie Sie grobe Fahrlässigkeit vermeiden können
Wer in Krisensituationen einen klaren Kopf behält und bestimmte Verhaltensregeln einhält, schützt nicht nur sich selbst und andere – sondern auch seinen Versicherungsschutz.
Im Schadenfall zählt jede Minute – aber auch jedes richtige Verhalten. Denn selbst bei abgeschlossenen Versicherungen drohen Leistungskürzungen oder ‑verweigerungen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass durch grob fahrlässiges Verhalten der Schaden (mit)verursacht oder sogar verschlimmert wurde.
Typische Beispiele aus der Praxis zeigen, dass bereits kleine Nachlässigkeiten – wie das Nicht-Abschalten von Strom, unzureichendes Sichern der Wohnung oder das verspätete Informieren des Versicherers – schwerwiegende Folgen haben können. Umso wichtiger ist es, bereits vor dem Schadenfall zu wissen, worauf es im Ernstfall ankommt.
So verhalten Sie sich im Schadenfall richtig
Ruhe bewahren und Erstmaßnahmen ergreifen
🔹 Schalten Sie Strom, Gas oder Wasser ab, wenn Gefahr besteht.
🔹 Alarmieren Sie bei Feuer oder Einbruch sofort die Polizei bzw. Feuerwehr.
🔹 Bei Wasserschäden: Absperrhahn schließen, Strom im betroffenen Bereich deaktivieren.Schaden dokumentieren – aber nichts verändern
🔹 Fotografieren Sie die Schäden und halten Sie fest, wie es dazu kam.
🔹 Räumen Sie nichts voreilig auf – das erschwert die Regulierung.
🔹 Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf, bis der Versicherer sie prüft.Versicherung unverzüglich informieren
🔹 Melden Sie den Schaden sofort – per Hotline, App oder Online-Formular.
🔹 Je nach Police kann eine Frist (z. B. 7 Tage) gelten.
🔹 Halten Sie Versicherungsnummer und Vertragsdaten bereit.Kooperationspflicht erfüllen
🔹 Stellen Sie dem Versicherer alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.
🔹 Beantworten Sie Rückfragen vollständig und wahrheitsgemäß.
🔹 Arbeiten Sie bei der Ursachenklärung aktiv mit.
Ein Schaden ist schnell passiert – doch wie man danach handelt, kann entscheidend darüber mitentscheiden, ob die Versicherung zahlt oder Leistungen kürzt. Besonders bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit wird das Verhalten nach dem Ereignis genau unter die Lupe genommen. Deshalb gilt: Wer richtig reagiert, schützt sich nicht nur selbst, sondern auch seinen Versicherungsschutz.
Kritisch wird es, wenn Versicherte die Schadensstelle verlassen, ohne vorherige Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen. Auch eine verspätete Meldung – etwa mit der Begründung „es war Wochenende“ – wird von vielen Versicherern nicht akzeptiert. Ebenso riskant ist es, eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder beschädigtes Eigentum zu entsorgen, bevor ein Schadensgutachter hinzugezogen wurde. In diesen Fällen kann der Versicherer argumentieren, dass wichtige Beweismittel fehlen – und daraus Konsequenzen ableiten.
Noch schwerer wiegt es, wenn der Hergang verharmlost oder bewusst falsch dargestellt wird. Solches Verhalten kann als Täuschung oder Vorsatz gewertet werden – mit der Folge, dass die Versicherung im schlimmsten Fall vollständig leistungsfrei bleibt.
Daher unser Fazit: Wer im Schadenfall ruhig, überlegt und korrekt handelt, stärkt nicht nur seine Position, sondern sendet auch ein klares Signal an die Versicherung. Transparenz, schnelle Kommunikation und die Vermeidung von eigenmächtigen Maßnahmen schützen davor, in die Kategorie „grobe Fahrlässigkeit“ zu rutschen – und stellen sicher, dass der Schaden reguliert wird.
Grobe Fahrlässigkeit – was Sie wirklich wissen sollten
Was Sie schon immer über grobe Fahrlässigkeit wissen wollten
Grobe Fahrlässigkeit kann im Versicherungsfall weitreichende Konsequenzen haben. Doch was bedeutet das genau, und wie können Sie sich schützen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was ist grobe Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Das bedeutet, dass offensichtliche Risiken ignoriert werden und einfachste Vorsichtsmaßnahmen unterlassen werden.
Wie unterscheidet sich grobe von einfacher Fahrlässigkeit?
Bei einfacher Fahrlässigkeit handelt es sich um geringfügige Unachtsamkeiten, die jedem passieren können. Grobe Fahrlässigkeit hingegen bedeutet, dass jemand in hohem Maße unachtsam war und grundlegende Sorgfaltspflichten missachtet hat.
Welche Beispiele gibt es für grobe Fahrlässigkeit?
Typische Beispiele sind: unbeaufsichtigte brennende Kerzen, eingeschaltete elektrische Geräte ohne Aufsicht, das Offenlassen von Fenstern bei Sturm oder das Verlassen des Hauses mit laufender Waschmaschine.
Wann zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?
Ob eine Versicherung bei grober Fahrlässigkeit zahlt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Viele moderne Tarife enthalten einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, wodurch der Versicherer auch in solchen Fällen leistet.
Was bedeutet der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit?
Dieser Verzicht bedeutet, dass der Versicherer auf sein Recht verzichtet, die Leistung zu kürzen oder zu verweigern, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies bietet dem Versicherungsnehmer mehr Sicherheit im Schadensfall.
Wie kann ich mich gegen grobe Fahrlässigkeit absichern?
Beim Abschluss einer Versicherung sollten Sie darauf achten, dass der Tarif einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit enthält. Zudem ist es wichtig, sich der eigenen Sorgfaltspflichten bewusst zu sein und entsprechend zu handeln.
Was passiert, wenn ich grob fahrlässig handele und meine Versicherung keinen Verzicht enthält?
In diesem Fall kann der Versicherer die Leistung kürzen oder sogar vollständig verweigern. Die genaue Höhe der Kürzung hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab.
Gibt es Unterschiede zwischen den Versicherungsarten hinsichtlich grober Fahrlässigkeit?
Ja, es gibt Unterschiede. Beispielsweise leisten viele Privathaftpflichtversicherungen auch bei grober Fahrlässigkeit, während Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen dies oft nur tun, wenn ein entsprechender Verzicht vereinbart wurde.
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Zusammenfassung
Grobe Fahrlässigkeit ist ein oft unterschätzter Risikofaktor in der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Wer leichtsinnig oder unachtsam handelt, riskiert im Schadensfall eine Kürzung oder sogar den vollständigen Verlust seiner Versicherungsleistung – sofern der Tarif keine Absicherung für grob fahrlässiges Verhalten vorsieht. Besonders gefährlich sind Alltagsfehler wie ein offen gelassenes Fenster bei Sturm, eine nicht entleerte Wasserleitung im Winter oder unbeaufsichtigte Kerzen. Der „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ bietet hier einen wirkungsvollen Schutz und sollte in keinem hochwertigen Versicherungstarif fehlen. Hausbesitzer, Vermieter und auch Mieter sollten bestehende Verträge daher regelmäßig überprüfen und gezielt nach diesem Passus Ausschau halten. Denn nur wer vorausschauend handelt und bei der Tarifauswahl auf Qualität achtet, kann sicher sein, dass auch im Fall eines versehentlichen Fehlverhaltens die volle Entschädigung greift.
häufige Fragen
Kann man die Gebäudeversicherung einfach wechseln?
Ja, ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich möglich – insbesondere bei Ablauf der Vertragslaufzeit, bei Beitragserhöhungen oder im Rahmen eines Eigentümerwechsels. Wichtig ist die fristgerechte Kündigung und der nahtlose Übergang zum neuen Anbieter.
Kann ich eine Gebäudeversicherung jederzeit kündigen?
Nein, in der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. Ausnahmen bestehen bei Sonderkündigungsgründen wie Beitragserhöhungen, Schadensregulierung oder Eigentumsübertragungen.
Ist eine Gebäudeversicherung ohne Grundbucheintrag möglich?
Die Wohngebäudeversicherung kann unabhängig vom Grundbucheintrag abgeschlossen werden. Rechtlich entscheidend ist, wer wirtschaftlich als Eigentümer gilt. Allerdings wird bei Schadensfällen häufig ein Eigentumsnachweis (z. B. Notarvertrag oder Grundbuchauszug) gefordert.
Welche Wohngebäudeversicherung ist die beste?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die beste Wohngebäudeversicherung ist die, die zu Ihrer Immobilie, Region und Risikosituation passt. Wichtig sind umfassende Leistungen, faire Bedingungen, der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit und eine individuelle Beratung.