Haus­ver­si­che­rung – Ihr Schutz für Zuhau­se, Fami­lie und Eigen­tum

Ob Feu­er, Sturm oder Was­ser – mit der rich­ti­gen Gebäu­de­ver­si­che­rung sind Sie gegen die größ­ten Risi­ken bes­tens abge­si­chert.

Hausversicherung

Ihr Haus ist weit mehr als ein Dach über dem Kopf – es ist Ihr Lebens­mit­tel­punkt, Rück­zugs­ort und lang­fris­ti­ges Invest­ment. Doch was, wenn plötz­lich ein Sturm das Dach abdeckt, ein Rohr platzt oder ein Feu­er aus­bricht? Sol­che Schä­den sind nicht nur teu­er, son­dern kön­nen Ihre Exis­tenz bedro­hen – wenn Sie nicht rich­tig abge­si­chert sind.

Die pas­sen­de Haus­ver­si­che­rung – offi­zi­ell Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung genannt – schützt Sie in genau die­sen Momen­ten. Sie über­nimmt Repa­ra­tur- oder Wie­der­auf­bau­kos­ten und sorgt dafür, dass Ihr Zuhau­se auch nach einem schwe­ren Scha­den schnell wie­der bewohn­bar wird. In die­sem Rat­ge­ber zei­gen wir Ihnen, wie Sie Ihr Haus opti­mal ver­si­chern, wel­che Leis­tun­gen wich­tig sind, wel­che Feh­ler Sie ver­mei­den soll­ten – und wie Sie mit einem Ver­gleich bares Geld spa­ren.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Die Haus­ver­si­che­rung schützt Ihr Gebäu­de bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel, Blitz­schlag und Explo­si­on.

  • Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mung oder Erd­rutsch sind nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten, kön­nen aber über Zusatz­bau­stei­ne abge­si­chert wer­den.

  • Auch Neben­ge­bäu­de, Gara­gen oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen las­sen sich mit­ver­si­chern – je nach Tarif.

  • Eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung der Ver­si­che­rungs­sum­me schützt vor Unter­ver­si­che­rung im Scha­den­fall.

  • Für Eigen­tü­mer ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung unver­zicht­bar – sie sichert den Wie­der­her­stel­lungs­wert Ihres Hau­ses und bie­tet ruhi­gen Schlaf bei jedem Wet­ter.

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Unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se kön­nen jeder­zeit ein­tre­ten – eine Haus­ver­si­che­rung schützt Ihr Zuhau­se vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen durch Schä­den und bie­tet Ihnen Sicher­heit und Ruhe.

Die Bedeu­tung einer Haus­ver­si­che­rung: Schutz für Ihr Zuhau­se und Ihre Inves­ti­ti­on

Ihr Zuhau­se ist mehr als nur ein Gebäu­de – es ist ein Ort vol­ler Erin­ne­run­gen, Sicher­heit und Gebor­gen­heit. Doch Natur­ge­wal­ten wie Sturm, Hagel oder Feu­er kön­nen erheb­li­che Schä­den ver­ur­sa­chen. Eine Haus­ver­si­che­rung, auch Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung genannt, bie­tet finan­zi­el­len Schutz vor sol­chen unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­sen.

Sie über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder den Wie­der­auf­bau Ihres Hau­ses nach Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel. Ohne die­sen Schutz könn­ten sol­che Schä­den Ihre finan­zi­el­le Exis­tenz bedro­hen.

Dar­über hin­aus ver­lan­gen vie­le Ban­ken beim Abschluss eines Immo­bi­li­en­kre­dits den Nach­weis einer bestehen­den Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, um das finan­zier­te Objekt abzu­si­chern.

Eine Haus­ver­si­che­rung bie­tet Ihnen:

  • Finan­zi­el­le Sicher­heit: Schutz vor hohen Kos­ten durch unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den.

  • Schnel­le Hil­fe im Scha­dens­fall: Unter­stüt­zung bei der Wie­der­her­stel­lung Ihres Zuhau­ses.

  • Ruhe und Gelas­sen­heit: Wis­sen, dass Ihr Zuhau­se abge­si­chert ist.

Ein Scha­den am eige­nen Haus kann schnell hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen. Eine Haus­ver­si­che­rung schützt Sie vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen durch:

  • Repa­ra­tur­kos­ten bei Schä­den durch Feu­er, Sturm oder Lei­tungs­was­ser.

  • Wie­der­auf­bau­kos­ten nach einem Total­scha­den.

  • Kos­ten für vor­über­ge­hen­de Unter­brin­gung, wenn Ihr Zuhau­se unbe­wohn­bar ist.

Natur­er­eig­nis­se neh­men in ihrer Inten­si­tät zu. Eine Haus­ver­si­che­rung bie­tet Schutz vor:

  • Sturm­schä­den ab Wind­stär­ke 8.
  • Hagel­schä­den an Dach und Fas­sa­de.
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den durch Rohr­brü­che oder Frost.

Für zusätz­li­chen Schutz vor Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mun­gen oder Erd­rut­schen kann eine Erwei­te­rung der Ver­si­che­rung sinn­voll sein.

Beim Abschluss eines Immo­bi­li­en­kre­dits ver­lan­gen vie­le Ban­ken den Nach­weis einer bestehen­den Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Sie dient als Sicher­heit für das finan­zier­te Objekt und stellt sicher, dass im Scha­dens­fall die Immo­bi­lie wie­der­her­ge­stellt wer­den kann.

Eine Haus­ver­si­che­rung trägt zum lang­fris­ti­gen Wert­erhalt Ihrer Immo­bi­lie bei, indem sie:

  • Schnel­le Repa­ra­tu­ren nach Schä­den ermög­licht.

  • Den Wie­der­auf­bau nach Total­schä­den finan­ziert.

  • Den Wert Ihres Hau­ses durch kon­ti­nu­ier­li­chen Schutz sichert.

Wel­che Haus­ver­si­che­rung passt zu Ihrem Zuhau­se?

Arten der Haus­ver­si­che­rung – von Stan­dard bis Spe­zi­al­lö­sung

Nicht jede Immo­bi­lie ist gleich – und genau­so wenig jede Ver­si­che­rung. Damit Ihr Zuhau­se opti­mal geschützt ist, soll­ten Sie die ver­schie­de­nen Arten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ken­nen und ein­schät­zen kön­nen, wel­che Leis­tun­gen für Ihre Situa­ti­on rele­vant sind.

Haus ist nicht gleich Haus – und Ver­si­che­rung nicht gleich Ver­si­che­rung. Je nach Nut­zungs­art, Lage, Risi­ko­fak­to­ren und Bau­wei­se Ihrer Immo­bi­lie kann eine ein­fa­che Stan­dard­de­ckung unzu­rei­chend sein. Die Ver­si­che­rungs­wirt­schaft bie­tet des­halb unter­schied­li­che For­men der Haus­ver­si­che­rung an, die sich im Umfang, Preis und Anspruch deut­lich unter­schei­den.

Die klas­si­sche Stan­dard-Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt meist Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel ab – das reicht in vie­len Fäl­len aus, etwa bei neue­ren Ein­fa­mi­li­en­häu­sern in weni­ger gefähr­de­ten Regio­nen. Sie sichert das Gebäu­de selbst sowie fest ver­bau­te Bestand­tei­le wie Dach, Fens­ter, Hei­zung, Lei­tun­gen und sani­tä­re Anla­gen.

Für mehr Schutz emp­fiehlt sich eine erwei­ter­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, auch als All­ge­fah­ren­de­ckung oder Pre­mi­um­ta­rif bekannt. Hier sind zusätz­lich Schä­den durch unbe­nann­te Gefah­ren, Van­da­lis­mus oder Glas­bruch ver­si­chert. Oft lässt sich auch eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung hin­zu­fü­gen, die Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben, Schnee­druck, Erd­rut­sche oder Rück­stau abdeckt – beson­ders wich­tig in hoch­was­ser- oder sturm­ge­fähr­de­ten Regio­nen.

Ver­mie­ter soll­ten eine spe­zi­el­le Ver­mie­ter-Gebäu­de­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Die­se Tari­fe beinhal­ten häu­fig die Absi­che­rung gegen Miet­aus­fall nach einem Scha­den oder Schä­den durch Mie­ter – etwa durch unsach­ge­mä­ße Nut­zung oder mut­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen. Je nach Tarif kön­nen auch Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht sowie Glas­ver­si­che­rung ent­hal­ten sein.

Wer aktu­ell baut, pro­fi­tiert von der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung. Sie schützt Bau­her­ren vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten durch unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se wäh­rend der Bau­pha­se, etwa Mate­ri­al­dieb­stahl, Van­da­lis­mus, Kon­struk­ti­ons­feh­ler oder extre­me Wet­ter­ereig­nis­se.

Zusätz­lich gibt es Tari­fe, die gezielt auf denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de, Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser, Feri­en­im­mo­bi­li­en oder gewerb­li­che Nut­zung zuge­schnit­ten sind. In die­sen Fäl­len ist eine indi­vi­du­el­le Bera­tung sinn­voll – denn Stan­dard­lö­sun­gen grei­fen hier oft zu kurz.

Je bes­ser die Poli­ce auf Ihr Haus, Ihre Risi­ken und Ihre Nut­zung abge­stimmt ist, des­to zuver­läs­si­ger schützt sie Ihr Eigen­tum. Ein Ver­gleich lohnt sich in jedem Fall – nicht nur preis­lich, son­dern vor allem in Bezug auf die Absi­che­rungs­tie­fe.

Wel­che Leis­tun­gen bie­tet eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung?

Leis­tungs­über­sicht: So schützt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Ihr Zuhau­se

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den am Gebäu­de selbst ab, die durch ver­schie­de­ne Gefah­ren ent­ste­hen kön­nen. Je nach Tarif und Anbie­ter kön­nen zusätz­li­che Leis­tun­gen ent­hal­ten sein. Hier erhal­ten Sie einen Über­blick über die typi­schen Leis­tun­gen einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihr Haus vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen durch Schä­den, die am Gebäu­de selbst ent­ste­hen. Zu den ver­si­cher­ten Gefah­ren gehö­ren in der Regel:

  • Feu­er: Schä­den durch Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on oder Implo­si­on.

  • Lei­tungs­was­ser: Schä­den durch bestim­mungs­wid­rig aus­tre­ten­des Lei­tungs­was­ser, Rohr­bruch oder Frost.

  • Sturm und Hagel: Schä­den durch Sturm ab Wind­stär­ke 8 und Hagel.

Zusätz­lich kön­nen fol­gen­de Kos­ten über­nom­men wer­den:

  • Auf­räum- und Abbruch­kos­ten: Kos­ten für das Ent­fer­nen von Trüm­mern und Abbruch­ar­bei­ten nach einem Scha­den.

  • Bewe­gungs- und Schutz­kos­ten: Kos­ten für Maß­nah­men, die not­wen­dig sind, um wei­te­re Schä­den zu ver­hin­dern.

  • Miet­aus­fall: Ent­gan­ge­ne Miet­ein­nah­men, wenn ver­mie­te­te Räu­me nach einem Scha­den unbe­wohn­bar sind.

  • Dekon­ta­mi­na­ti­ons­kos­ten: Kos­ten für die Besei­ti­gung von Ver­un­rei­ni­gun­gen, z. B. bei Ölun­fäl­len.

Je nach Tarif kön­nen auch wei­te­re Leis­tun­gen ent­hal­ten sein, wie z. B.:

  • Schutz vor Ele­men­tar­schä­den: Ver­si­che­rung gegen Schä­den durch Über­schwem­mung, Erd­rutsch, Erd­be­ben oder Schnee­druck.

  • Glas­ver­si­che­rung: Ver­si­che­rung von Gebäu­de­ver­gla­sun­gen gegen Bruch­schä­den.

  • Not­fall­ser­vice: Orga­ni­sa­ti­on und Kos­ten­über­nah­me für Hand­wer­kerleis­tun­gen im Not­fall, z. B. bei Rohr­bruch oder Hei­zungs­aus­fall.

Bit­te beach­ten Sie, dass die genau­en Leis­tun­gen und Bedin­gun­gen je nach Ver­si­che­rer und Tarif vari­ie­ren kön­nen. Es ist daher wich­tig, die Ver­trags­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu prü­fen und die Ver­si­che­rung an Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se anzu­pas­sen.

Um die pas­sen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ihr Zuhau­se zu fin­den, nut­zen Sie unse­ren Ver­gleichs­rech­ner.

Gebäu­de­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Ergän­zen Sie Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sinn­voll

Zusatz­bau­stei­ne: Ele­men­tar­ver­si­che­rung, unbe­nann­te Gefah­ren und Haus­rat­ver­si­che­rung

Eine Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt vie­le Risi­ken ab, doch nicht alle. Zusatz­bau­stei­ne bie­ten erwei­ter­ten Schutz und schlie­ßen Ver­si­che­rungs­lü­cken.

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Elementarversicherung

Stark­re­gen, Über­schwem­mun­gen und Rück­stau tre­ten in Deutsch­land immer häu­fi­ger auf – und ver­ur­sa­chen immense Schä­den. Doch Stan­dard­ta­ri­fe decken sol­che Natur­er­eig­nis­se meist nicht ab. Mit der Ele­men­tar­ver­si­che­rung sichern Sie Ihr Zuhau­se gegen genau die­se Risi­ken ab – eine wich­ti­ge Erwei­te­rung, beson­ders in gefähr­de­ten Regio­nen.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Hausratversicherung

Wäh­rend die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung das Haus selbst schützt, sichert die Haus­rat­ver­si­che­rung Ihr Eigen­tum im Inne­ren – von Möbeln über Elek­tro­ge­rä­te bis hin zur Klei­dung. Bei Brand, Ein­bruch oder Lei­tungs­was­ser­schä­den über­nimmt sie die Kos­ten für Wie­der­be­schaf­fung oder Repa­ra­tur. Eine sinn­vol­le Ergän­zung für jeden Haus­halt.

Unbe­nann­te Gefah­ren

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Nicht alle Scha­dens­ur­sa­chen las­sen sich klar kate­go­ri­sie­ren. Die Absi­che­rung gegen unbe­nann­te Gefah­ren bie­tet zusätz­li­chen Schutz bei unge­wöhn­li­chen oder plötz­lich ein­tre­ten­den Schä­den – etwa durch Kon­struk­ti­ons­feh­ler, her­ab­fal­len­de Objek­te oder unbe­kann­te Risi­ken. Ide­al für alle, die auf Num­mer sicher gehen möch­ten.

Wann und wie lohnt sich ein Wech­sel der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung?

Tipps für den erfolg­rei­chen Wech­sel Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Ein Wech­sel der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann finan­zi­el­le Vor­tei­le brin­gen und bes­se­ren Schutz bie­ten. Erfah­ren Sie, wann ein Wech­sel sinn­voll ist und wor­auf Sie ach­ten soll­ten.

Ein Wech­sel der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann aus ver­schie­de­nen Grün­den sinn­voll sein:

  • Kos­ten­ein­spa­run­gen: Durch den Wech­sel zu einem güns­ti­ge­ren Anbie­ter kön­nen Sie Bei­trä­ge spa­ren.

  • Bes­se­re Leis­tun­gen: Neue Tari­fe bie­ten oft erwei­ter­ten Schutz, z. B. gegen Ele­men­tar­schä­den.

  • Ver­än­der­te Lebens­si­tua­ti­on: Bei Haus­kauf oder ‑umbau kann ein neu­er Ver­trag bes­ser pas­sen.

Beach­ten Sie beim Wech­sel:

  • Kün­di­gungs­fris­ten: In der Regel drei Mona­te vor Ver­trags­en­de.

  • Son­der­kün­di­gungs­recht: Bei Bei­trags­er­hö­hun­gen oder Scha­dens­fäl­len besteht oft ein Son­der­kün­di­gungs­recht mit einer Frist von einem Monat.

  • Neu­en Ver­trag zuerst abschlie­ßen: Sichern Sie sich den neu­en Ver­si­che­rungs­schutz, bevor Sie den alten Ver­trag kün­di­gen.

Ein regel­mä­ßi­ger Ver­gleich der Ange­bo­te kann hel­fen, den opti­ma­len Schutz für Ihr Zuhau­se zu fin­den.

Wie und wann kann ich mei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kün­di­gen?

Kün­di­gungs­fris­ten und Son­der­kün­di­gungs­rech­te bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Die Kün­di­gung Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erfor­dert die Ein­hal­tung bestimm­ter Fris­ten und Bedin­gun­gen. Infor­mie­ren Sie sich über die Mög­lich­kei­ten der ordent­li­chen und außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung.

Die ordent­li­che Kün­di­gung einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist in der Regel mit einer Frist von drei Mona­ten zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit mög­lich. Ver­säu­men Sie die­se Frist, ver­län­gert sich der Ver­trag meist auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr.

Ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht unter bestimm­ten Umstän­den:

  • Bei­trags­er­hö­hung: Erhöht der Ver­si­che­rer die Bei­trä­ge, kön­nen Sie inner­halb eines Monats nach Zugang der Mit­tei­lung kün­di­gen.

  • Scha­dens­fall: Nach einem Scha­dens­fall haben bei­de Par­tei­en das Recht zur Kün­di­gung inner­halb eines Monats nach Abschluss der Scha­dens­re­gu­lie­rung.

  • Eigen­tü­mer­wech­sel: Beim Ver­kauf des Hau­ses kann der neue Eigen­tü­mer den Ver­trag inner­halb eines Monats nach Grund­buch­ein­trag kün­di­gen.

Ach­ten Sie dar­auf, dass Ihre Kün­di­gung schrift­lich erfolgt und recht­zei­tig beim Ver­si­che­rer ein­geht. Emp­feh­lens­wert ist der Ver­sand per Ein­schrei­ben mit Rück­schein, um den frist­ge­rech­ten Zugang nach­wei­sen zu kön­nen.

Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen rund um die Haus­ver­si­che­rung

Was Sie schon immer über die Haus­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist ein kom­ple­xes The­ma mit vie­len Facet­ten. Im Fol­gen­den beant­wor­ten wir eini­ge der häu­figs­ten Fra­gen, die sich Haus­be­sit­zer stel­len, um Ihnen einen umfas­sen­den Über­blick zu geben.

Zur Wohn­flä­che gehö­ren alle Räu­me, die zu Wohn­zwe­cken genutzt wer­den, wie Wohn­zim­mer, Schlaf­zim­mer, Küche und Bade­zim­mer. Nicht dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Kel­ler, Dach­bö­den (sofern nicht aus­ge­baut) und Gara­gen. Bal­ko­ne und Ter­ras­sen wer­den je nach Ver­si­che­rer antei­lig berück­sich­tigt.

In vie­len Fäl­len kön­nen Pho­to­vol­ta­ik- und Solar­an­la­gen in die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen wer­den, oft jedoch nur gegen einen zusätz­li­chen Bei­trag. Es ist wich­tig, dies indi­vi­du­ell mit dem Ver­si­che­rer zu klä­ren.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den am Gebäu­de selbst ab, also an Wän­den, Dach und fest ein­ge­bau­ten Tei­len. Die Haus­rat­ver­si­che­rung hin­ge­gen schützt das Inven­tar, also Möbel, Elek­tro­ge­rä­te und per­sön­li­che Gegen­stän­de.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me kann anhand des soge­nann­ten “Wert 1914” oder des Wohn­flä­chen­mo­dells berech­net wer­den. Bei­de Metho­den zie­len dar­auf ab, den Neu­bau­wert des Gebäu­des zu bestim­men, um im Scha­dens­fall aus­rei­chen­den Schutz zu gewähr­leis­ten.

Der glei­ten­de Neu­wert­fak­tor ist ein Index, der die Bau­kos­ten­ent­wick­lung berück­sich­tigt. Er sorgt dafür, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig ange­passt wird, um Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Für selbst­ge­nutz­te Immo­bi­li­en ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel nicht steu­er­lich absetz­bar. Bei ver­mie­te­ten Objek­ten kön­nen die Bei­trä­ge jedoch als Wer­bungs­kos­ten gel­tend gemacht wer­den.

Bei einem Eigen­tü­mer­wech­sel geht die bestehen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auto­ma­tisch auf den neu­en Eigen­tü­mer über. Die­ser hat jedoch das Recht, den Ver­trag inner­halb eines Monats nach Grund­buch­ein­trag zu kün­di­gen.

Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit sind nicht in allen Poli­cen auto­ma­tisch abge­deckt. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten jedoch Tari­fe an, die auch sol­che Schä­den ein­schlie­ßen. Es ist rat­sam, die Ver­trags­be­din­gun­gen genau zu prü­fen.

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Gebäu­de­ver­si­che­rung Ver­gleich

Ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, Leis­tun­gen und Bei­trä­ge objek­tiv zu bewer­ten. Dabei zeigt sich oft, dass güns­ti­ge­re Tari­fe sogar bes­se­ren Schutz bie­ten. Nut­zen Sie unse­re Tools, um pas­sen­de Anbie­ter zu fin­den und den opti­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz für Ihr Zuhau­se zu sichern.

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Was kos­tet eine Haus­ver­si­che­rung wirk­lich – und wel­che Fak­to­ren beein­flus­sen die Prä­mie? Ob Lage, Bau­jahr, Wohn­flä­che oder Zusatz­bau­stei­ne: Wir zei­gen Ihnen, wie sich die Bei­trä­ge zusam­men­set­zen und wor­auf Sie ach­ten soll­ten, um nicht zu viel zu zah­len.

Zusam­men­fas­sung

Eine Haus­ver­si­che­rung – kor­rekt: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – schützt das Fun­da­ment Ihrer Exis­tenz: Ihr Zuhau­se. Sie greift bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel und kann mit Zusatz­bau­stei­nen wie Ele­men­tar­ver­si­che­rung oder unbe­nann­te Gefah­ren sinn­voll erwei­tert wer­den. Wer sein Haus liebt, schützt es. Der Ver­gleich lohnt sich dop­pelt: Sie kön­nen nicht nur bares Geld spa­ren, son­dern auch deut­lich bes­se­ren Ver­si­che­rungs­schutz erhal­ten. Ob Neu­bau oder geerb­te Immo­bi­lie – eine regel­mä­ßig über­prüf­te Poli­ce schützt Sie vor bösen Über­ra­schun­gen im Scha­dens­fall. Und den­ken Sie dar­an: Der bes­te Schutz ist der, den man hat, bevor etwas pas­siert.

häu­fi­ge Fra­gen

Als Haus­be­sit­zer benö­ti­gen Sie min­des­tens eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Sie schützt das Gebäu­de vor Schä­den durch Feu­er, Sturm, Hagel, Lei­tungs­was­ser und mehr. Zusätz­lich emp­foh­len wer­den: Haus­rat­ver­si­che­rung (für das Inven­tar), Pri­vat­haft­pflicht sowie Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht – ins­be­son­de­re bei ver­mie­te­ten Objek­ten. Optio­nal sind Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung oder Rechts­schutz.

Die Kos­ten hän­gen ab von Wohn­flä­che, Bau­jahr, Lage, Bau­wei­se, Aus­stat­tung, gewähl­ten Leis­tun­gen und Zusatz­bau­stei­nen. Durch­schnitt­lich lie­gen die Bei­trä­ge zwi­schen 200 € und 600 € im Jahr für ein frei­ste­hen­des Ein­fa­mi­li­en­haus. Ein Ver­gleich lohnt sich, da Ein­spa­run­gen von 30 % und mehr mög­lich sind – bei glei­chem oder sogar bes­se­rem Schutz.

Die Haus­ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de selbst – also Dach, Fas­sa­de, Mau­er­werk, Fens­ter, Türen, fest ver­bau­te Tei­le sowie Neben­ge­bäu­de – gegen Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. Erwei­te­run­gen decken zusätz­lich Ele­men­tar­schä­den (z. B. Über­schwem­mung) oder unbe­nann­te Gefah­ren ab. Nicht abge­deckt ist in der Regel der Haus­rat.

Neben der klas­si­schen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind beson­ders sinn­voll:

  • Ele­men­tar­ver­si­che­rung (bei Unwet­ter­ri­si­ko),

  • Haus­rat­ver­si­che­rung (für Ein­rich­tung und Wert­ge­gen­stän­de),

  • Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung (bei Solar­an­la­ge),

  • Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht (bei Ver­mie­tung oder Risi­ken auf dem Grund­stück).
    Zusätz­lich ist eine Recht­schutz­ver­si­che­rung bei Strei­tig­kei­ten rund ums Eigen­tum sinn­voll.