Leerstehendes Haus – was die Wohngebäudeversicherung wirklich abdeckt
Ein leerstehendes Gebäude ist ein Risiko – erfahren Sie, wann Versicherungsschutz besteht und was Sie melden müssen
Sie möchten ein leerstehendes Haus versichern – doch wissen nicht genau, worauf es ankommt?
Viele Eigentümer unterschätzen die Risiken, die ein leerstehendes Gebäude mit sich bringt – sei es durch Frostschäden, Vandalismus oder technische Defekte. Noch kritischer: Ohne korrekte Meldung kann der Versicherungsschutz sogar ganz erlöschen. Wir zeigen Ihnen, worauf es wirklich ankommt – von der Leerstandsmeldung bis zur richtigen Tarifwahl.
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Leerstand ist kein Sonderfall – sondern ein Sonderrisiko
Versicherungsschutz bei leerstehenden Häusern: Das müssen Sie wissen
Ein leerstehendes Haus unterscheidet sich versicherungstechnisch deutlich von einem bewohnten Objekt. Denn sobald das Gebäude nicht mehr regelmäßig genutzt oder kontrolliert wird, steigt das Risiko für Schäden erheblich – etwa durch Frost, Vandalismus, technische Defekte oder sogar Brandstiftung.
Deshalb gelten bei Leerstand besondere Pflichten für Eigentümer: Sie müssen den Zustand der Immobilie regelmäßig überprüfen, technische Anlagen absichern und den Leerstand unverzüglich dem Versicherer melden. Versäumen Sie dies, kann Ihre Versicherung im Schadenfall die Leistung kürzen oder verweigern – auch dann, wenn die Police eigentlich gilt.
Nicht alle Wohngebäudeversicherungen schließen Leerstände automatisch ein. Viele Tarife enthalten Ausschlüsse oder setzen zusätzliche Bedingungen wie Kontrollintervalle oder Schutzvorkehrungen voraus. Daher ist es wichtig, bei leerstehenden Gebäuden genau hinzusehen und gezielt nach Tarifen zu suchen, die diese besondere Nutzung abdecken.
Nur wer meldet, ist auch wirklich geschützt
Warum die Leerstandsmeldung für Ihre Gebäudeversicherung unverzichtbar ist
Ein leerstehendes Haus ist kein normaler Versicherungsfall – und genau deshalb müssen Sie den Leerstand aktiv und rechtzeitig melden. Tun Sie das nicht, riskieren Sie im Schadensfall den kompletten Verlust Ihres Versicherungsschutzes
Die meisten Versicherungsverträge sehen vor, dass ein Haus als „leerstehend“ gilt, sobald es länger als 60 aufeinanderfolgende Tage nicht bewohnt oder genutzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Haus Ihnen gehört oder vermietet werden soll – maßgeblich ist, dass niemand regelmäßig anwesend ist.
In dieser Zeit erhöht sich das Risiko erheblich: Undichte Leitungen, Frostschäden, Einbrüche oder Brände bleiben häufig unentdeckt – was die Versicherungsgesellschaft als Gefahrenerhöhung einstuft. Genau deshalb sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass jede relevante Nutzungsänderung – insbesondere Leerstand – gemeldet werden muss.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, verstößt gegen die vertraglichen Obliegenheiten. Die Folge:
Der Versicherer kann den Vertrag kündigen
Die Leistung im Schadenfall ganz oder teilweise verweigern
Einen Beitragszuschlag oder eine Tarifanpassung verlangen
Besonders problematisch: Selbst wenn Sie Leerstand vermuten, ihn aber nicht sicher feststellen können (z. B. bei einer geerbten Immobilie), sind Sie zur Klärung und Mitteilung verpflichtet.
Tipp: Viele Versicherer verlangen neben der Meldung auch eine Dokumentation über Kontrollgänge oder Sicherungsmaßnahmen. Halten Sie diese Informationen griffbereit, um im Zweifel nachweisen zu können, dass Sie alle Anforderungen erfüllt haben.
Typische Risiken erkennen – und gezielt absichern
Diese Gefahren bedrohen leerstehende Immobilien besonders häufig
Ein leerstehendes Haus ist besonders anfällig für Schäden, die bei regulärer Nutzung selten oder frühzeitig entdeckt werden. Ohne regelmäßige Kontrollen, Beheizung oder Nutzung steigt das Risiko für schwerwiegende Folgen. Hier sehen Sie die häufigsten Gefahren, die Eigentümer kennen sollten – und wie sich diese gezielt absichern lassen.
Leitungswasserschäden
Ein defektes Rohr oder eine undichte Leitung bleibt oft lange unentdeckt – das führt zu teuren Wasserschäden an Wänden, Böden und der Bausubstanz.
Frost- und Kälteschäden
Nicht entleerte Wasserleitungen können bei Minusgraden einfrieren und platzen – eine der häufigsten Schadensursachen im Winter.
Brandgefahr
Ein technischer Defekt, Kurzschluss oder auch Brandstiftung: Leerstehende Immobilien sind durch mangelnde Überwachung besonders gefährdet.
Einbruch & Diebstahl
Ein verwaistes Haus lockt Einbrecher an. Sie entwenden oft nicht nur Wertgegenstände, sondern verursachen auch erhebliche Vandalismusschäden.
Vandalismus & Graffiti
Nicht genutzte Gebäude werden häufig Ziel von Sachbeschädigung – etwa durch Graffiti, eingeschlagene Fenster oder mutwillige Zerstörung.
Sturm- & Elementarschäden
Ungesicherte Dächer, Fenster oder Fassaden machen leerstehende Häuser anfällig für Schäden durch Sturm, Starkregen oder Überschwemmung.
Spezielle Tarife für leerstehende Häuser
Wie Sie Ihr leerstehendes Gebäude optimal versichern – trotz erhöhter Risiken
Ein leerstehendes Haus erfordert eine Versicherung, die den besonderen Gefahren gerecht wird. Standardtarife reichen hier oft nicht aus – gefragt sind spezialisierte Lösungen.
Viele Wohngebäudeversicherungen schließen Leerstände aus oder setzen strenge Bedingungen voraus. Der Grund: Häuser ohne regelmäßige Nutzung gelten als gefahrenerhöhend, weil Schäden wie Leitungswasserbruch, Einbruch oder Vandalismus oft erst spät entdeckt werden. Deshalb bieten einige Versicherer Spezialtarife für leerstehende Immobilien an. Diese richten sich gezielt an Eigentümer, deren Gebäude aktuell ungenutzt sind – sei es nach einem Umzug, wegen einer Sanierung oder weil eine Neuvermietung noch aussteht.
Wichtig ist dabei: Nicht jede Police bietet denselben Schutz. In spezialisierten Tarifen ist oft nur die Feuerversicherung enthalten, andere Gefahren (z. B. Leitungswasser oder Sturm) müssen separat abgesichert werden. Je nach Anbieter kann eine policenbasierte Risikobewertung erfolgen – die Immobilie wird individuell eingestuft, z. B. nach Zustand, Bauartklasse oder geplanter Nutzungsdauer des Leerstands.
In bestimmten Fällen – etwa wenn das Gebäude bereits für den Abriss vorgesehen ist – kann eine Versicherung zum gemeinen Wert abgeschlossen werden. Diese ist günstiger, bietet aber nur einen eingeschränkten Schutz. Wer hingegen plant, die Immobilie wieder zu nutzen, sollte auf Tarife mit Wiederinbetriebnahme-Option achten.
Ein weiteres Kriterium ist die Leerstandsfrist: Viele Versicherer setzen eine Grenze von 60 bis 90 Tagen, nach der der Standardvertrag endet oder angepasst werden muss. Überschreiten Sie diese Frist, ist der Versicherer verpflichtet, den Vertrag zu kündigen oder mit Zuschlägen zu versehen – sofern keine Sondervereinbarung besteht.
Unser Tipp: Nutzen Sie unseren Versicherungsvergleich für leerstehende Häuser, um passende Anbieter mit Spezialisierung auf Leerstand zu finden. Achten Sie bei Ihrer Auswahl nicht nur auf den Preis, sondern auf Leistungen wie:
Einbruch- und Vandalismusschutz
Elementargefahren-Deckung (z. B. Starkregen oder Überschwemmung)
Anpassungsmöglichkeiten bei Wiederbezug oder Verkauf
So vermeiden Sie Deckungslücken – und sind auf alle Eventualitäten vorbereitet.
Schäden vermeiden statt reparieren
Wie Sie durch präventive Maßnahmen Risiken beim leerstehenden Haus minimieren
Ein guter Versicherungsschutz beginnt nicht erst beim Schaden. Wer als Eigentümer vorbeugt, erfüllt nicht nur seine vertraglichen Pflichten, sondern senkt aktiv das Risiko – und spart im Ernstfall bares Geld.
Versicherer erwarten von Ihnen als Eigentümer leerstehender Gebäude, dass Sie die Immobilie regelmäßig kontrollieren und sichern. Kommt es zu einem Schaden und wird Ihnen eine Verletzung dieser Obliegenheiten nachgewiesen, droht im schlimmsten Fall der Leistungsausschluss.
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen gehören:
Regelmäßige Objektkontrollen
Besichtigen Sie die Immobilie in festgelegten Intervallen (empfohlen: wöchentlich bis 14-tägig) und dokumentieren Sie jede Begehung – idealerweise mit Fotos und Checklisten. So können Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Pflicht zur Objektsicherung nachgekommen sind.Wasserversorgung abstellen und entleeren
Um Rohrbrüche durch Frost zu verhindern, sollten alle wasserführenden Leitungen abgestellt, entleert und ggf. isoliert werden. Dies ist besonders in der Heizperiode essenziell.Heizung auf Mindesttemperatur laufen lassen
Lassen Sie das Heizsystem auf niedriger Stufe laufen (etwa 5–10 °C), um die Bausubstanz zu schützen und Schimmelbildung zu vermeiden. Auch elektrische Frostschutzgeräte sind eine Alternative – wichtig ist deren regelmäßige Wartung.Zugänge sichern und Einbruchschutz verbessern
Schließen Sie alle Fenster und Türen. Verwenden Sie verstärkte Schlösser oder Einbruchschutzfolien und ziehen Sie den Einbau einer Alarmanlage in Betracht. Auch einfache Zeitschaltuhren für Lichtquellen erhöhen die Sicherheit.Lüftung sicherstellen
Sorgen Sie für eine regelmäßige Belüftung – durch Stoßlüften oder Lüftungsklappen. So vermeiden Sie Feuchtigkeit und Schimmelbildung, die gerade in leerstehenden Häusern ein großes Problem darstellen.Gebäude außen kontrollieren
Überprüfen Sie regelmäßig das Dach, die Fassade und Regenrinnen. Schäden durch Sturm oder Verstopfungen können sich schnell ausweiten – besonders wenn sie unbemerkt bleiben.
Durch diese Maßnahmen zeigen Sie dem Versicherer, dass Sie Ihre Immobilie trotz Leerstand verantwortungsvoll betreuen – und sichern sich so nicht nur besseren Schutz, sondern auch bessere Verhandlungspositionen bei der Tarifwahl.
Diese Versicherungen sollten Sie als Immobilienbesitzer unbedingt prüfen
3 wichtige Versicherungen für Eigentümer leerstehender oder vermieteter Häuser
Ein leerstehendes oder vermietetes Haus bringt nicht nur finanzielle Verantwortung, sondern auch erhebliche Risiken mit sich. Diese drei Versicherungen helfen Ihnen, Ihre Immobilie und sich selbst bestmöglich abzusichern.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Immobilienabsicherung. Sie schützt Sie bei Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser. Achten Sie auf spezielle Tarife für Leerstand oder vermietete Objekte.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Eigentümer haften Sie für Schäden auf Ihrem Grundstück – auch bei Leerstand. Diese Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Dritte zu Schaden kommen, z. B. durch vereiste Wege oder lose Dachziegel.
Rechtsschutzversicherung
Ob Streit mit Mietern, Bauunternehmen oder Behörden – eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen Sicherheit bei rechtlichen Konflikten rund um Ihre Immobilie und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.
Wenn Ihre Versicherung nicht mehr mitspielt – das können Sie tun
Kündigung der Gebäudeversicherung bei Leerstand: Ihre Möglichkeiten und Pflichten
Wird Ihre Wohngebäudeversicherung wegen Leerstand gekündigt oder die Prämie stark erhöht, sind Sie nicht machtlos. Entscheidend ist, dass Sie schnell reagieren und gezielt handeln.
Eine Kündigung durch den Versicherer – z. B. wegen gemeldetem oder ungemeldetem Leerstand – ist keine Seltenheit. Versicherer dürfen bei sogenannter Gefahrerhöhung den Vertrag beenden, einschränken oder die Beiträge anpassen. Das stellt Eigentümer oft vor Herausforderungen – doch es gibt Lösungswege.
Zunächst sollten Sie die Kündigung gründlich prüfen:
Wurde die Frist eingehalten?
Gibt es einen nachvollziehbaren Grund?
Wurde Ihnen eine alternative Vertragsanpassung angeboten?
In vielen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, etwa wenn die Prämie um mehr als 10 % steigt oder der Versicherer bestimmte Risiken ausschließt. Dieses Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungserklärung ausgeübt werden.
Wird der Vertrag vonseiten des Versicherers gekündigt, gilt es, rasch Ersatz zu finden – denn ein Gebäude ohne Versicherungsschutz ist nicht nur riskant, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich problematisch (z. B. bei laufender Finanzierung).
Hier helfen:
Spezialversicherer für Leerstand oder Sanierung
Policen auf Basis des gemeinen Werts
Individuelle Beratung durch einen Versicherungsmakler, um gezielt passende Angebote zu finden
Unser Service unterstützt Sie dabei, bestehende Angebote zu bewerten, Deckungslücken zu vermeiden und den optimalen neuen Vertrag für Ihr leerstehendes Haus abzuschließen – schnell und ohne Umwege.
Mehr rund um Leerstand und Versicherung
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Ob als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung oder für spezielle Risiken – mit diesen Versicherungen und Informationen sind Sie umfassend vorbereitet. Entdecken Sie passende Angebote und hilfreiche Inhalte, die speziell für Eigentümer leerstehender Immobilien relevant sind.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung greift bei Schäden an Einrichtungsgegenständen durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Doch Achtung: Bei längerer Abwesenheit oder Leerstand gelten strenge Bedingungen – melde diesen unbedingt rechtzeitig beim Versicherer.
Elementarversicherung
Naturgefahren nehmen zu – gerade leerstehende Immobilien sind bei Starkregen, Überschwemmung oder Schneedruck besonders gefährdet. Eine Elementarversicherung ergänzt die Wohngebäudeversicherung und schützt vor den finanziellen Folgen extremer Wetterereignisse.
Zusammenfassung
Ein leerstehendes Haus richtig zu versichern, erfordert mehr als nur eine Standard-Wohngebäudeversicherung. Aufgrund der erhöhten Gefahrenlage – etwa durch Einbruch, Vandalismus, Frost oder unbemerkte Wasserschäden – greifen viele klassische Policen nur eingeschränkt oder gar nicht. Eigentümer sind daher gut beraten, den Leerstand frühzeitig zu melden und gezielt nach Tarifen zu suchen, die auf unbewohnte Gebäude abgestimmt sind. Präventive Maßnahmen wie regelmäßige Kontrollen, technische Sicherungen und eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes durch Elementar- oder Haftpflichtversicherungen tragen entscheidend zur Risikominimierung bei. Wer Leerstände professionell absichert, vermeidet im Ernstfall böse Überraschungen – und bewahrt seine Immobilie auch in ungenutzten Zeiten zuverlässig vor Schaden und Wertverlust.
häufige Fragen
Wie lange darf ein Haus leerstehen, ohne dass es der Versicherung gemeldet werden muss?
In vielen Verträgen gilt eine Frist von 60 Tagen. Danach muss der Leerstand gemeldet werden – sonst droht Leistungsfreiheit im Schadenfall.
Welche Versicherung schützt bei Vandalismus an leerstehenden Häusern?
Nur spezielle Tarife oder Zusatzbausteine decken Vandalismusschäden zuverlässig ab. In Standard-Wohngebäudetarifen ist dieser Schutz meist nicht enthalten.
Zahlt die Hausratversicherung bei Schäden in leerstehenden Häusern?
Nur eingeschränkt. Bei längerem Leerstand kann der Versicherungsschutz erlöschen, wenn keine Absprache mit dem Versicherer erfolgt ist.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind für leerstehende Immobilien sinnvoll?
Neben der Wohngebäudeversicherung sind Elementarversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie ggf. Rechtsschutz wichtige Ergänzungen – besonders bei Vermietung oder Abrissabsicht.