Leer­ste­hen­des Haus – was die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wirk­lich abdeckt

Ein leer­ste­hen­des Gebäu­de ist ein Risi­ko – erfah­ren Sie, wann Ver­si­che­rungs­schutz besteht und was Sie mel­den müs­sen

Straßenszene mit leerstehendem, sanierungsbedürftigem Wohnhaus – verwitterte Fassade, geschlossene Fensterläden, ungepflegter Garten und verlassener Eindruck.

Sie möch­ten ein leer­ste­hen­des Haus ver­si­chern – doch wis­sen nicht genau, wor­auf es ankommt?
Vie­le Eigen­tü­mer unter­schät­zen die Risi­ken, die ein leer­ste­hen­des Gebäu­de mit sich bringt – sei es durch Frost­schä­den, Van­da­lis­mus oder tech­ni­sche Defek­te. Noch kri­ti­scher: Ohne kor­rek­te Mel­dung kann der Ver­si­che­rungs­schutz sogar ganz erlö­schen. Wir zei­gen Ihnen, wor­auf es wirk­lich ankommt – von der Leer­stands­mel­dung bis zur rich­ti­gen Tarif­wahl.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Leer­stand muss der Ver­si­che­rung unver­züg­lich gemel­det wer­den – sonst droht Leis­tungs­aus­schluss.

  • Nicht alle Tari­fe decken Leer­stand ab – oft sind Spe­zi­al­ver­si­che­run­gen erfor­der­lich.

  • Auch Haus­rat kann durch Sturm beschä­digt wer­den – hier greift die Haus­rat­ver­si­che­rung.

  • Wer rich­tig vor­sorgt, kann sein leer­ste­hen­des Haus sicher und bezahl­bar ver­si­chern.

  • Ver­glei­chen lohnt sich: Vie­le Anbie­ter haben spe­zi­el­le Tari­fe mit attrak­ti­ven Kon­di­tio­nen für Leer­stän­de.

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Leer­stand ist kein Son­der­fall – son­dern ein Son­der­ri­si­ko

Ver­si­che­rungs­schutz bei leer­ste­hen­den Häu­sern: Das müs­sen Sie wis­sen

Ein leer­ste­hen­des Haus unter­schei­det sich ver­si­che­rungs­tech­nisch deut­lich von einem bewohn­ten Objekt. Denn sobald das Gebäu­de nicht mehr regel­mä­ßig genutzt oder kon­trol­liert wird, steigt das Risi­ko für Schä­den erheb­lich – etwa durch Frost, Van­da­lis­mus, tech­ni­sche Defek­te oder sogar Brand­stif­tung.

Des­halb gel­ten bei Leer­stand beson­de­re Pflich­ten für Eigen­tü­mer: Sie müs­sen den Zustand der Immo­bi­lie regel­mä­ßig über­prü­fen, tech­ni­sche Anla­gen absi­chern und den Leer­stand unver­züg­lich dem Ver­si­che­rer mel­den. Ver­säu­men Sie dies, kann Ihre Ver­si­che­rung im Scha­den­fall die Leis­tung kür­zen oder ver­wei­gern – auch dann, wenn die Poli­ce eigent­lich gilt.

Nicht alle Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen schlie­ßen Leer­stän­de auto­ma­tisch ein. Vie­le Tari­fe ent­hal­ten Aus­schlüs­se oder set­zen zusätz­li­che Bedin­gun­gen wie Kon­troll­in­ter­val­le oder Schutz­vor­keh­run­gen vor­aus. Daher ist es wich­tig, bei leer­ste­hen­den Gebäu­den genau hin­zu­se­hen und gezielt nach Tari­fen zu suchen, die die­se beson­de­re Nut­zung abde­cken.

Nur wer mel­det, ist auch wirk­lich geschützt

War­um die Leer­stands­mel­dung für Ihre Gebäu­de­ver­si­che­rung unver­zicht­bar ist

Ein leer­ste­hen­des Haus ist kein nor­ma­ler Ver­si­che­rungs­fall – und genau des­halb müs­sen Sie den Leer­stand aktiv und recht­zei­tig mel­den. Tun Sie das nicht, ris­kie­ren Sie im Scha­dens­fall den kom­plet­ten Ver­lust Ihres Ver­si­che­rungs­schut­zes

Die meis­ten Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge sehen vor, dass ein Haus als „leer­ste­hend“ gilt, sobald es län­ger als 60 auf­ein­an­der­fol­gen­de Tage nicht bewohnt oder genutzt wird. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob das Haus Ihnen gehört oder ver­mie­tet wer­den soll – maß­geb­lich ist, dass nie­mand regel­mä­ßig anwe­send ist.

In die­ser Zeit erhöht sich das Risi­ko erheb­lich: Undich­te Lei­tun­gen, Frost­schä­den, Ein­brü­che oder Brän­de blei­ben häu­fig unent­deckt – was die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft als Gefah­ren­er­hö­hung ein­stuft. Genau des­halb sehen die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen vor, dass jede rele­van­te Nut­zungs­än­de­rung – ins­be­son­de­re Leer­stand – gemel­det wer­den muss.

Wer die­ser Pflicht nicht nach­kommt, ver­stößt gegen die ver­trag­li­chen Oblie­gen­hei­ten. Die Fol­ge:

  • Der Ver­si­che­rer kann den Ver­trag kün­di­gen

  • Die Leis­tung im Scha­den­fall ganz oder teil­wei­se ver­wei­gern

  • Einen Bei­trags­zu­schlag oder eine Tarif­an­pas­sung ver­lan­gen

Beson­ders pro­ble­ma­tisch: Selbst wenn Sie Leer­stand ver­mu­ten, ihn aber nicht sicher fest­stel­len kön­nen (z. B. bei einer geerb­ten Immo­bi­lie), sind Sie zur Klä­rung und Mit­tei­lung ver­pflich­tet.

Tipp: Vie­le Ver­si­che­rer ver­lan­gen neben der Mel­dung auch eine Doku­men­ta­ti­on über Kon­troll­gän­ge oder Siche­rungs­maß­nah­men. Hal­ten Sie die­se Infor­ma­tio­nen griff­be­reit, um im Zwei­fel nach­wei­sen zu kön­nen, dass Sie alle Anfor­de­run­gen erfüllt haben.

Typi­sche Risi­ken erken­nen – und gezielt absi­chern

Die­se Gefah­ren bedro­hen leer­ste­hen­de Immo­bi­li­en beson­ders häu­fig

Ein leer­ste­hen­des Haus ist beson­ders anfäl­lig für Schä­den, die bei regu­lä­rer Nut­zung sel­ten oder früh­zei­tig ent­deckt wer­den. Ohne regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len, Behei­zung oder Nut­zung steigt das Risi­ko für schwer­wie­gen­de Fol­gen. Hier sehen Sie die häu­figs­ten Gefah­ren, die Eigen­tü­mer ken­nen soll­ten – und wie sich die­se gezielt absi­chern las­sen.

Lei­tungs­was­ser­schä­den

Ein defek­tes Rohr oder eine undich­te Lei­tung bleibt oft lan­ge unent­deckt – das führt zu teu­ren Was­ser­schä­den an Wän­den, Böden und der Bau­sub­stanz.

Frost- und Käl­te­schä­den

Nicht ent­leer­te Was­ser­lei­tun­gen kön­nen bei Minus­gra­den ein­frie­ren und plat­zen – eine der häu­figs­ten Scha­dens­ur­sa­chen im Win­ter.

Brand­ge­fahr

Ein tech­ni­scher Defekt, Kurz­schluss oder auch Brand­stif­tung: Leer­ste­hen­de Immo­bi­li­en sind durch man­geln­de Über­wa­chung beson­ders gefähr­det.

Ein­bruch & Dieb­stahl

Ein ver­wais­tes Haus lockt Ein­bre­cher an. Sie ent­wen­den oft nicht nur Wert­ge­gen­stän­de, son­dern ver­ur­sa­chen auch erheb­li­che Van­da­lis­mus­schä­den.

Van­da­lis­mus & Graf­fi­ti

Nicht genutz­te Gebäu­de wer­den häu­fig Ziel von Sach­be­schä­di­gung – etwa durch Graf­fi­ti, ein­ge­schla­ge­ne Fens­ter oder mut­wil­li­ge Zer­stö­rung.

Sturm- & Ele­men­tar­schä­den

Unge­si­cher­te Dächer, Fens­ter oder Fas­sa­den machen leer­ste­hen­de Häu­ser anfäl­lig für Schä­den durch Sturm, Stark­re­gen oder Über­schwem­mung.

Spe­zi­el­le Tari­fe für leer­ste­hen­de Häu­ser

Wie Sie Ihr leer­ste­hen­des Gebäu­de opti­mal ver­si­chern – trotz erhöh­ter Risi­ken

Ein leer­ste­hen­des Haus erfor­dert eine Ver­si­che­rung, die den beson­de­ren Gefah­ren gerecht wird. Stan­dard­ta­ri­fe rei­chen hier oft nicht aus – gefragt sind spe­zia­li­sier­te Lösun­gen.

Vie­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen schlie­ßen Leer­stän­de aus oder set­zen stren­ge Bedin­gun­gen vor­aus. Der Grund: Häu­ser ohne regel­mä­ßi­ge Nut­zung gel­ten als gefah­ren­er­hö­hend, weil Schä­den wie Lei­tungs­was­ser­bruch, Ein­bruch oder Van­da­lis­mus oft erst spät ent­deckt wer­den. Des­halb bie­ten eini­ge Ver­si­che­rer Spe­zi­al­ta­ri­fe für leer­ste­hen­de Immo­bi­li­en an. Die­se rich­ten sich gezielt an Eigen­tü­mer, deren Gebäu­de aktu­ell unge­nutzt sind – sei es nach einem Umzug, wegen einer Sanie­rung oder weil eine Neu­ver­mie­tung noch aus­steht.

Wich­tig ist dabei: Nicht jede Poli­ce bie­tet den­sel­ben Schutz. In spe­zia­li­sier­ten Tari­fen ist oft nur die Feu­er­ver­si­che­rung ent­hal­ten, ande­re Gefah­ren (z. B. Lei­tungs­was­ser oder Sturm) müs­sen sepa­rat abge­si­chert wer­den. Je nach Anbie­ter kann eine poli­cen­ba­sier­te Risi­ko­be­wer­tung erfol­gen – die Immo­bi­lie wird indi­vi­du­ell ein­ge­stuft, z. B. nach Zustand, Bau­art­klas­se oder geplan­ter Nut­zungs­dau­er des Leer­stands.

In bestimm­ten Fäl­len – etwa wenn das Gebäu­de bereits für den Abriss vor­ge­se­hen ist – kann eine Ver­si­che­rung zum gemei­nen Wert abge­schlos­sen wer­den. Die­se ist güns­ti­ger, bie­tet aber nur einen ein­ge­schränk­ten Schutz. Wer hin­ge­gen plant, die Immo­bi­lie wie­der zu nut­zen, soll­te auf Tari­fe mit Wie­der­in­be­trieb­nah­me-Opti­on ach­ten.

Ein wei­te­res Kri­te­ri­um ist die Leer­stands­frist: Vie­le Ver­si­che­rer set­zen eine Gren­ze von 60 bis 90 Tagen, nach der der Stan­dard­ver­trag endet oder ange­passt wer­den muss. Über­schrei­ten Sie die­se Frist, ist der Ver­si­che­rer ver­pflich­tet, den Ver­trag zu kün­di­gen oder mit Zuschlä­gen zu ver­se­hen – sofern kei­ne Son­der­ver­ein­ba­rung besteht.

Unser Tipp: Nut­zen Sie unse­ren Ver­si­che­rungs­ver­gleich für leer­ste­hen­de Häu­ser, um pas­sen­de Anbie­ter mit Spe­zia­li­sie­rung auf Leer­stand zu fin­den. Ach­ten Sie bei Ihrer Aus­wahl nicht nur auf den Preis, son­dern auf Leis­tun­gen wie:

  • Ein­bruch- und Van­da­lis­mus­schutz

  • Ele­men­tar­ge­fah­ren-Deckung (z. B. Stark­re­gen oder Über­schwem­mung)

  • Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten bei Wie­der­be­zug oder Ver­kauf

So ver­mei­den Sie Deckungs­lü­cken – und sind auf alle Even­tua­li­tä­ten vor­be­rei­tet.

Schä­den ver­mei­den statt repa­rie­ren

Wie Sie durch prä­ven­ti­ve Maß­nah­men Risi­ken beim leer­ste­hen­den Haus mini­mie­ren

Ein guter Ver­si­che­rungs­schutz beginnt nicht erst beim Scha­den. Wer als Eigen­tü­mer vor­beugt, erfüllt nicht nur sei­ne ver­trag­li­chen Pflich­ten, son­dern senkt aktiv das Risi­ko – und spart im Ernst­fall bares Geld.

Ver­si­che­rer erwar­ten von Ihnen als Eigen­tü­mer leer­ste­hen­der Gebäu­de, dass Sie die Immo­bi­lie regel­mä­ßig kon­trol­lie­ren und sichern. Kommt es zu einem Scha­den und wird Ihnen eine Ver­let­zung die­ser Oblie­gen­hei­ten nach­ge­wie­sen, droht im schlimms­ten Fall der Leis­tungs­aus­schluss.

Zu den wich­tigs­ten prä­ven­ti­ven Maß­nah­men gehö­ren:

  • Regel­mä­ßi­ge Objekt­kon­trol­len
    Besich­ti­gen Sie die Immo­bi­lie in fest­ge­leg­ten Inter­val­len (emp­foh­len: wöchent­lich bis 14-tägig) und doku­men­tie­ren Sie jede Bege­hung – idea­ler­wei­se mit Fotos und Check­lis­ten. So kön­nen Sie nach­wei­sen, dass Sie Ihrer Pflicht zur Objekt­si­che­rung nach­ge­kom­men sind.

  • Was­ser­ver­sor­gung abstel­len und ent­lee­ren
    Um Rohr­brü­che durch Frost zu ver­hin­dern, soll­ten alle was­ser­füh­ren­den Lei­tun­gen abge­stellt, ent­leert und ggf. iso­liert wer­den. Dies ist beson­ders in der Heiz­pe­ri­ode essen­zi­ell.

  • Hei­zung auf Min­dest­tem­pe­ra­tur lau­fen las­sen
    Las­sen Sie das Heiz­sys­tem auf nied­ri­ger Stu­fe lau­fen (etwa 5–10 °C), um die Bau­sub­stanz zu schüt­zen und Schim­mel­bil­dung zu ver­mei­den. Auch elek­tri­sche Frost­schutz­ge­rä­te sind eine Alter­na­ti­ve – wich­tig ist deren regel­mä­ßi­ge War­tung.

  • Zugän­ge sichern und Ein­bruch­schutz ver­bes­sern
    Schlie­ßen Sie alle Fens­ter und Türen. Ver­wen­den Sie ver­stärk­te Schlös­ser oder Ein­bruch­schutz­fo­li­en und zie­hen Sie den Ein­bau einer Alarm­an­la­ge in Betracht. Auch ein­fa­che Zeit­schalt­uh­ren für Licht­quel­len erhö­hen die Sicher­heit.

  • Lüf­tung sicher­stel­len
    Sor­gen Sie für eine regel­mä­ßi­ge Belüf­tung – durch Stoß­lüf­ten oder Lüf­tungs­klap­pen. So ver­mei­den Sie Feuch­tig­keit und Schim­mel­bil­dung, die gera­de in leer­ste­hen­den Häu­sern ein gro­ßes Pro­blem dar­stel­len.

  • Gebäu­de außen kon­trol­lie­ren
    Über­prü­fen Sie regel­mä­ßig das Dach, die Fas­sa­de und Regen­rin­nen. Schä­den durch Sturm oder Ver­stop­fun­gen kön­nen sich schnell aus­wei­ten – beson­ders wenn sie unbe­merkt blei­ben.

Durch die­se Maß­nah­men zei­gen Sie dem Ver­si­che­rer, dass Sie Ihre Immo­bi­lie trotz Leer­stand ver­ant­wor­tungs­voll betreu­en – und sichern sich so nicht nur bes­se­ren Schutz, son­dern auch bes­se­re Ver­hand­lungs­po­si­tio­nen bei der Tarif­wahl.

Die­se Ver­si­che­run­gen soll­ten Sie als Immo­bi­li­en­be­sit­zer unbe­dingt prü­fen

3 wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Eigen­tü­mer leer­ste­hen­der oder ver­mie­te­ter Häu­ser

Ein leer­ste­hen­des oder ver­mie­te­tes Haus bringt nicht nur finan­zi­el­le Ver­ant­wor­tung, son­dern auch erheb­li­che Risi­ken mit sich. Die­se drei Ver­si­che­run­gen hel­fen Ihnen, Ihre Immo­bi­lie und sich selbst best­mög­lich abzu­si­chern.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Mädchen läuft über eine Wiese auf ein modernes Einfamilienhaus mit Terrasse und Garten zu

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist das Fun­da­ment jeder Immo­bi­li­en­ab­si­che­rung. Sie schützt Sie bei Schä­den durch Feu­er, Sturm, Hagel oder Lei­tungs­was­ser. Ach­ten Sie auf spe­zi­el­le Tari­fe für Leer­stand oder ver­mie­te­te Objek­te.

Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht

Paar steht vor dem Hauseingang eines Stadthauses und blickt sich lächelnd an

Als Eigen­tü­mer haf­ten Sie für Schä­den auf Ihrem Grund­stück – auch bei Leer­stand. Die­se Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie, wenn Drit­te zu Scha­den kom­men, z. B. durch ver­eis­te Wege oder lose Dach­zie­gel.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Justitia-Statue mit Waage und Schwert auf einem Schreibtisch, im Hintergrund eine Frau in rotem Blazer beim Unterschreiben juristischer Unterlagen – Symbol für Recht und Rechtsschutz.

Ob Streit mit Mie­tern, Bau­un­ter­neh­men oder Behör­den – eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung gibt Ihnen Sicher­heit bei recht­li­chen Kon­flik­ten rund um Ihre Immo­bi­lie und über­nimmt Anwalts- und Gerichts­kos­ten.

Wenn Ihre Ver­si­che­rung nicht mehr mit­spielt – das kön­nen Sie tun

Kün­di­gung der Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Leer­stand: Ihre Mög­lich­kei­ten und Pflich­ten

Wird Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wegen Leer­stand gekün­digt oder die Prä­mie stark erhöht, sind Sie nicht macht­los. Ent­schei­dend ist, dass Sie schnell reagie­ren und gezielt han­deln.

Eine Kün­di­gung durch den Ver­si­che­rer – z. B. wegen gemel­de­tem oder unge­mel­de­tem Leer­stand – ist kei­ne Sel­ten­heit. Ver­si­che­rer dür­fen bei soge­nann­ter Gefahr­er­hö­hung den Ver­trag been­den, ein­schrän­ken oder die Bei­trä­ge anpas­sen. Das stellt Eigen­tü­mer oft vor Her­aus­for­de­run­gen – doch es gibt Lösungs­we­ge.

Zunächst soll­ten Sie die Kün­di­gung gründ­lich prü­fen:

  • Wur­de die Frist ein­ge­hal­ten?

  • Gibt es einen nach­voll­zieh­ba­ren Grund?

  • Wur­de Ihnen eine alter­na­ti­ve Ver­trags­an­pas­sung ange­bo­ten?

In vie­len Fäl­len haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht, etwa wenn die Prä­mie um mehr als 10 % steigt oder der Ver­si­che­rer bestimm­te Risi­ken aus­schließt. Die­ses Son­der­kün­di­gungs­recht muss inner­halb eines Monats nach Zugang der Ände­rungs­er­klä­rung aus­ge­übt wer­den.

Wird der Ver­trag von­sei­ten des Ver­si­che­rers gekün­digt, gilt es, rasch Ersatz zu fin­den – denn ein Gebäu­de ohne Ver­si­che­rungs­schutz ist nicht nur ris­kant, son­dern in vie­len Fäl­len auch gesetz­lich pro­ble­ma­tisch (z. B. bei lau­fen­der Finan­zie­rung).

Hier hel­fen:

  • Spe­zi­al­ver­si­che­rer für Leer­stand oder Sanie­rung

  • Poli­cen auf Basis des gemei­nen Werts

  • Indi­vi­du­el­le Bera­tung durch einen Ver­si­che­rungs­mak­ler, um gezielt pas­sen­de Ange­bo­te zu fin­den

Unser Ser­vice unter­stützt Sie dabei, bestehen­de Ange­bo­te zu bewer­ten, Deckungs­lü­cken zu ver­mei­den und den opti­ma­len neu­en Ver­trag für Ihr leer­ste­hen­des Haus abzu­schlie­ßen – schnell und ohne Umwe­ge.

Mehr rund um Leer­stand und Ver­si­che­rung

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Ob als Ergän­zung zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder für spe­zi­el­le Risi­ken – mit die­sen Ver­si­che­run­gen und Infor­ma­tio­nen sind Sie umfas­send vor­be­rei­tet. Ent­de­cken Sie pas­sen­de Ange­bo­te und hilf­rei­che Inhal­te, die spe­zi­ell für Eigen­tü­mer leer­ste­hen­der Immo­bi­li­en rele­vant sind.

Modernes Wohnzimmer mit Couch und Dekoration – Symbolbild für Hausratversicherung

Haus­rat­ver­si­che­rung

Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift bei Schä­den an Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Ein­bruch­dieb­stahl. Doch Ach­tung: Bei län­ge­rer Abwe­sen­heit oder Leer­stand gel­ten stren­ge Bedin­gun­gen – mel­de die­sen unbe­dingt recht­zei­tig beim Ver­si­che­rer.

Straße und Häuser stehen nach starkem Hochwasser unter Wasser in einer überfluteten Ortschaft

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Natur­ge­fah­ren neh­men zu – gera­de leer­ste­hen­de Immo­bi­li­en sind bei Stark­re­gen, Über­schwem­mung oder Schnee­druck beson­ders gefähr­det. Eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung ergänzt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen extre­mer Wet­ter­ereig­nis­se.

Zusam­men­fas­sung

Ein leer­ste­hen­des Haus rich­tig zu ver­si­chern, erfor­dert mehr als nur eine Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Auf­grund der erhöh­ten Gefah­ren­la­ge – etwa durch Ein­bruch, Van­da­lis­mus, Frost oder unbe­merk­te Was­ser­schä­den – grei­fen vie­le klas­si­sche Poli­cen nur ein­ge­schränkt oder gar nicht. Eigen­tü­mer sind daher gut bera­ten, den Leer­stand früh­zei­tig zu mel­den und gezielt nach Tari­fen zu suchen, die auf unbe­wohn­te Gebäu­de abge­stimmt sind. Prä­ven­ti­ve Maß­nah­men wie regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len, tech­ni­sche Siche­run­gen und eine sinn­vol­le Ergän­zung des Ver­si­che­rungs­schut­zes durch Ele­men­tar- oder Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen tra­gen ent­schei­dend zur Risi­ko­mi­ni­mie­rung bei. Wer Leer­stän­de pro­fes­sio­nell absi­chert, ver­mei­det im Ernst­fall böse Über­ra­schun­gen – und bewahrt sei­ne Immo­bi­lie auch in unge­nutz­ten Zei­ten zuver­läs­sig vor Scha­den und Wert­ver­lust.

häu­fi­ge Fra­gen

In vie­len Ver­trä­gen gilt eine Frist von 60 Tagen. Danach muss der Leer­stand gemel­det wer­den – sonst droht Leis­tungs­frei­heit im Scha­den­fall.

Nur spe­zi­el­le Tari­fe oder Zusatz­bau­stei­ne decken Van­da­lis­mus­schä­den zuver­läs­sig ab. In Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ta­ri­fen ist die­ser Schutz meist nicht ent­hal­ten.

Nur ein­ge­schränkt. Bei län­ge­rem Leer­stand kann der Ver­si­che­rungs­schutz erlö­schen, wenn kei­ne Abspra­che mit dem Ver­si­che­rer erfolgt ist.

Neben der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind Ele­men­tar­ver­si­che­rung, Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht sowie ggf. Rechts­schutz wich­ti­ge Ergän­zun­gen – beson­ders bei Ver­mie­tung oder Abriss­ab­sicht.