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Gebäudeversicherung nach Todesfall – Was Erben jetzt wissen müssen
Wenn ein Angehöriger verstirbt, müssen Hinterbliebene auch die Wohngebäudeversicherung im Blick behalten. Erfahren Sie hier, wie Sie Versicherungsschutz sichern, Kosten vermeiden und rechtlich korrekt handeln.

Ein Trauerfall in der Familie ist ein einschneidendes Ereignis – emotional wie organisatorisch. Während viele Formalitäten geregelt werden müssen, stellt sich auch die Frage: Was passiert mit der Gebäudeversicherung des verstorbenen Eigentümers? Viele Erben wissen nicht, dass der Versicherungsschutz nicht automatisch endet. Stattdessen geht die Police im Todesfall auf die Erben über – mit Rechten, Pflichten und Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was nach dem Todesfall konkret zu tun ist, wie Sie die Police kündigen oder übernehmen, welche Dokumente benötigt werden – und wie Sie Fehler mit finanziellen Folgen vermeiden.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Gebäudeversicherung – was steckt eigentlich dahinter?
Was ist eine Gebäudeversicherung – und warum ist sie für Erben relevant?
Die Gebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen rund um eine Immobilie – egal ob selbst bewohnt oder vermietet. Doch nach einem Todesfall müssen sich plötzlich Erben mit der Wohngebäudeversicherung auseinandersetzen, obwohl sie zuvor oft nichts damit zu tun hatten. Umso wichtiger ist es, die grundlegende Funktion und die Bestandteile der Versicherung zu kennen.
Die Gebäudeversicherung schützt das Wohngebäude – also die Immobilie selbst – gegen unvorhersehbare Schäden durch folgende Hauptgefahren:
Feuer (z. B. Brand, Blitzschlag, Explosion)
Leitungswasser (z. B. Rohrbruch, Frost)
Sturm und Hagel
Je nach Vertrag können auch zusätzliche Risiken abgedeckt sein, etwa:
Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch)
Vandalismus, Glasbruch oder unbenannte Gefahren
Wichtig: Versichert ist nicht der Hausrat (also Möbel & persönliche Gegenstände), sondern ausschließlich das Gebäude selbst inklusive fest verbauter Teile wie Heizung, Fenster oder Dach.
Wenn ein Haus oder eine Wohnung vererbt wird, übernimmt der Erbe automatisch auch die dazugehörige Gebäudeversicherung – samt aller Rechte und Pflichten. Das bedeutet konkret:
Die Police läuft weiter, sofern sie nicht gekündigt wird
Beiträge müssen gezahlt werden, auch wenn das Haus leer steht
Versicherungsschäden gehen auf das Erbe über
Sonderkündigungsfristen können nur kurzfristig genutzt werden
Ein unüberlegter Umgang mit der Police kann zu Problemen führen – zum Beispiel zu Deckungslücken, zu Zahlungsverzug oder im schlimmsten Fall zum Verlust von Versicherungsleistungen. Daher ist es entscheidend, die Grundlagen zu verstehen und frühzeitig zu handeln.
Was passiert mit der Gebäudeversicherung nach dem Todesfall?
Übergang der Gebäudeversicherung im Erbfall – Ihre Rechte und Pflichten
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers geht die Gebäudeversicherung automatisch auf die Erben über. Dieser Übergang bringt sowohl Rechte als auch Pflichten mit sich, die es zu beachten gilt.
Wenn ein Versicherungsnehmer verstirbt, endet die Gebäudeversicherung nicht automatisch. Stattdessen wird sie gemäß § 1922 BGB auf die Erben übertragen, die damit zu neuen Versicherungsnehmern werden. Der Versicherungsschutz bleibt bis zur nächsten Hauptfälligkeit der Prämie bestehen.
Wichtige Schritte für Erben:
Unverzügliche Mitteilung an die Versicherung:
Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich über den Todesfall. Einige Versicherer verlangen eine Meldung innerhalb von 72 Stunden. Verspätete Mitteilungen können zu Komplikationen führen.Bereitstellung erforderlicher Dokumente:
In der Regel sind folgende Unterlagen notwendig:Sterbeurkunde
Originalversicherungspolice
Gegebenenfalls ein Erbschein oder ein notarielles Testament
Entscheidung über Vertragsfortführung oder Kündigung:
Als Erbe haben Sie die Wahl, den bestehenden Vertrag zu übernehmen oder zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel nicht.Grundbucheintragung:
Für die offizielle Übertragung der Versicherung ist eine Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erforderlich. Diese sollte zeitnah erfolgen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.Meldung eines Leerstands:
Sollte die Immobilie nach dem Todesfall leer stehen, informieren Sie die Versicherung darüber. Ein Leerstand kann das Risiko erhöhen und zu Beitragsanpassungen führen.
Der Übergang der Gebäudeversicherung im Erbfall erfordert schnelles und sorgfältiges Handeln. Durch die rechtzeitige Information der Versicherung und die Bereitstellung aller notwendigen Dokumente sichern Sie den kontinuierlichen Schutz der Immobilie und vermeiden mögliche finanzielle Nachteile.
Kündigen oder übernehmen? So treffen Sie als Erbe die richtige Entscheidung
Gebäudeversicherung nach dem Erbfall – Ihre Handlungsoptionen im Überblick
Nach dem Erbfall stellt sich für viele Hinterbliebene die Frage: Soll die bestehende Gebäudeversicherung übernommen oder gekündigt werden? Je nach Situation können Fristen und Rechte unterschiedlich ausfallen – und die Entscheidung sollte gut überlegt sein.
Nach dem Tod eines Angehörigen stehen Erben nicht nur vor emotionalen Herausforderungen, sondern auch vor organisatorischen und finanziellen Entscheidungen. Eine davon betrifft die Frage, ob die bestehende Gebäudeversicherung des verstorbenen Eigentümers fortgeführt oder gekündigt werden soll. Denn obwohl der Vertrag rechtlich automatisch auf die Erben übergeht, ist dies keinesfalls eine bindende Verpflichtung. Sie haben als neuer Eigentümer die Wahl – unter bestimmten Voraussetzungen und Fristen.
Grundsätzlich kann eine Gebäudeversicherung regulär mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Diese sogenannte ordentliche Kündigung bietet ausreichend Spielraum, um in Ruhe Angebote zu vergleichen und einen neuen Versicherungsschutz zu planen, der zu Ihrer aktuellen Situation passt. Wichtig ist nur, dass der neue Vertrag rechtzeitig vor dem Ende der alten Police in Kraft tritt, um einen nahtlosen Schutz sicherzustellen.
Zusätzlich zur ordentlichen Kündigung besteht bei vielen Versicherern auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung nach dem Todesfall – allerdings nicht gesetzlich verpflichtend. Einige Gesellschaften räumen ein solches Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach offizieller Mitteilung des Erbfalls ein. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, hängt vom Versicherer und den konkreten Vertragsbedingungen ab. Klären Sie dies im Zweifel direkt mit der Gesellschaft oder über einen unabhängigen Makler.
Kommt es im Zuge des Erbfalls zu einer Beitragserhöhung oder tritt ein Schaden ein, greifen darüber hinaus die bekannten Sonderkündigungsrechte gemäß § 40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hier haben Sie als Erbe die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb eines Monats außerordentlich zu kündigen – etwa, um auf einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln.
Wenn die geerbte Immobilie noch mit einer Hypothek belastet ist, wird die Situation komplexer. In solchen Fällen ist die Zustimmung der finanzierenden Bank notwendig, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Banken verlangen in der Regel einen lückenlosen und gleichwertigen Versicherungsschutz, bevor sie dem Wechsel zustimmen – und das aus gutem Grund: Die Immobilie dient als Sicherheit.
Gerade bei älteren Verträgen lohnt sich eine genaue Prüfung der Leistungen. Viele Altverträge enthalten keine Elementarschaden-Deckung oder schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Wer hier zu lange zögert, riskiert veralteten Schutz bei unnötig hohen Beiträgen. Ein Tarifvergleich verschafft Klarheit – und nicht selten auch Ersparnisse.
Diese Zusatzbausteine sollten Sie als Erbe unbedingt kennen
Ergänzender Schutz für Ihre Immobilie – jetzt sinnvoll kombinieren
Eine übernommene Gebäudeversicherung stammt oft aus einer anderen Zeit – mit Schutzumfang, der weder den heutigen Risiken noch der neuen Nutzung der Immobilie gerecht wird. Deshalb lohnt sich nach einem Todesfall nicht nur der Blick auf die Hauptversicherung, sondern auch auf mögliche Zusatzbausteine. Drei davon sind besonders wichtig, wenn Sie als Erbe rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite sein möchten.
Elementarversicherung
Überschwemmung, Rückstau oder Starkregen – Naturgefahren nehmen zu und können hohe Sanierungskosten verursachen. Gerade bei älteren Immobilien oder unbekanntem Zustand empfiehlt sich dieser Schutz dringend. Die meisten Altverträge enthalten keinen Elementarbaustein – ein Upgrade lohnt sich fast immer.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Erbe übernehmen Sie automatisch die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück. Kommt jemand durch herabfallende Dachziegel oder Glätte zu Schaden, haften Sie mit Ihrem Vermögen. Diese Haftpflicht schützt Sie zuverlässig vor Schadensersatzforderungen – auch bei Leerstand.
Unbenannte Gefahren
Nicht alle Schäden lassen sich vorhersehen – umso wichtiger ist der Schutz vor unbenannten Gefahren. Ob Tierbiss, Implosion oder Schäden durch Versehen: Mit diesem Baustein decken Sie viele Sonderrisiken ab, die sonst nicht versichert wären. Besonders sinnvoll bei Altbauten und wertvoller Bausubstanz.
Leerstand nach Todesfall – was Erben unbedingt melden müssen
Warum ein leerstehendes Haus zur Versicherungssache wird
Steht die Immobilie nach dem Todesfall leer – etwa bis zur Klärung der Erbfolge oder zum Verkauf –, muss dieser Zustand der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Andernfalls kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Ein leerstehendes Wohngebäude stellt ein erhöhtes Risiko für Schäden und Einbrüche dar – insbesondere, wenn es über längere Zeit unbeaufsichtigt bleibt. Versicherer stufen solche Risiken deutlich höher ein, da sie im Schadenfall teurer ausfallen können: Rohrbrüche bleiben länger unbemerkt, ein Brand kann sich ungehindert ausbreiten, und Einbrecher haben leichteres Spiel.
Wichtig für Erben: Der Versicherer muss unverzüglich über den Leerstand informiert werden – idealerweise bereits in der Mitteilung über den Todesfall. In der Regel verlangt die Gesellschaft auch Angaben zur Dauer des Leerstands und ggf. zur geplanten weiteren Nutzung (z. B. Verkauf, Renovierung, Vermietung).
Je nach Vertragslage kann es zu Beitragsanpassungen kommen oder zu einer nachträglichen Leistungskürzung, wenn der Leerstand verschwiegen wurde. Bei besonders langem Leerstand oder baufälligem Zustand kann sogar eine separate Leerstandsversicherung erforderlich sein.
Sichern Sie sich als Erbe frühzeitig ab – nicht nur formal, sondern auch praktisch: Regelmäßige Kontrolle des Hauses, Sicherung von Fenstern und Türen, und Abschalten nicht benötigter Technik können helfen, Risiken zu minimieren.
Weiterführende Beiträge:
Finanzierte Immobilien: Warum die Bank beim Versicherungswechsel mitreden darf
Hypothek auf dem geerbten Haus – wann die Bank der Kündigung zustimmen muss
Ist die Immobilie mit einer Hypothek belastet, haben Sie als Erbe nicht völlig freie Hand beim Wechsel oder der Kündigung der Gebäudeversicherung. Denn die Bank will sicherstellen, dass ihr Sicherungswert dauerhaft abgesichert ist.
In vielen Fällen ist das vererbte Wohngebäude noch über ein laufendes Darlehen finanziert. Das bedeutet: Die Bank, die als Kreditgeber im Grundbuch eingetragen ist, besitzt ein sogenanntes „Sicherungsinteresse“. Sie möchte verhindern, dass bei einem Schaden – etwa durch Brand oder Sturm – der Wert der Immobilie verloren geht und damit auch ihre finanzielle Sicherheit.
Deshalb enthalten die meisten Kreditverträge eine vertragliche Regelung, wonach ein Wechsel oder eine Kündigung der Gebäudeversicherung nur mit Zustimmung der Bank möglich ist. Als Erbe sind Sie daher verpflichtet, den geplanten Versicherungswechsel (oder die Fortführung mit veränderten Bedingungen) mit der Bank abzustimmen.
Die Bank wird diese Zustimmung in der Regel nur erteilen, wenn Sie nachweisen können, dass der neue Versicherungsschutz mindestens gleichwertig ist. Besonders wichtig sind dabei:
identische oder bessere versicherte Gefahren (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm)
eine ausreichende Versicherungssumme (meist Wiederaufbauwert)
ggf. zusätzliche Bausteine wie Elementarschäden oder Haftpflicht
Halten Sie frühzeitig Rücksprache mit der Bank – idealerweise bevor Sie kündigen oder wechseln. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und stellen sicher, dass Ihr Versicherungsschutz rechtlich einwandfrei bleibt.
Auch wenn die Versicherung auf Sie als Erbe übergeht, bedeutet das nicht, dass Sie ohne Rücksicht auf bestehende Kreditvereinbarungen handeln können. Die frühzeitige Abstimmung mit allen Beteiligten – Versicherung, Grundbuchamt und Bank – schützt Sie vor rechtlichen und finanziellen Fallstricken.
Was Erben über die Wohngebäudeversicherung nach einem Todesfall wissen sollten
Wenn Sie eine Immobilie erben, übernehmen Sie nicht nur das Eigentum, sondern auch die damit verbundenen Verpflichtungen – einschließlich der Wohngebäudeversicherung. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Ihnen helfen, den Überblick zu behalten und rechtzeitig die richtigen Schritte zu unternehmen.
Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung nach dem Tod des Eigentümers?
Die Wohngebäudeversicherung erlischt nicht automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Stattdessen geht sie gemäß § 1922 BGB im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Der Versicherungsschutz bleibt bis zur nächsten Hauptfälligkeit bestehen. Es ist wichtig, den Versicherer unverzüglich über den Todesfall zu informieren und die notwendigen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und Originalpolice, vorzulegen.
Welche Fristen müssen Erben bei der Kündigung der Gebäudeversicherung beachten?
Erben können die bestehende Wohngebäudeversicherung in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Einige Versicherer gewähren ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Erbfalls genutzt werden muss. Es empfiehlt sich, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig zu handeln.
Welche Dokumente werden für die Umschreibung der Versicherung benötigt?
Für die Umschreibung der Wohngebäudeversicherung auf die Erben sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
Sterbeurkunde des verstorbenen Versicherungsnehmers
Originalversicherungspolice
Gegebenenfalls ein Erbschein oder ein notarielles Testament
Bei mehreren Erben: eine Einigung darüber, wer als neuer Versicherungsnehmer fungiert
Diese Unterlagen sollten so schnell wie möglich beim Versicherer eingereicht werden, um eine nahtlose Fortführung des Versicherungsschutzes zu gewährleisten.
Was ist bei leerstehenden geerbten Immobilien zu beachten?
Ein Leerstand der Immobilie stellt für Versicherer ein erhöhtes Risiko dar. Erben sind verpflichtet, den Versicherer über den Leerstand zu informieren. Unterbleibt diese Meldung, kann dies zu einer Beitragserhöhung oder sogar zur Kündigung des Vertrags führen. Es ist daher ratsam, den Leerstand unverzüglich zu melden und gegebenenfalls über eine spezielle Leerstandsversicherung nachzudenken.
Wie wirkt sich eine bestehende Hypothek auf die Gebäudeversicherung aus?
Ist die geerbte Immobilie mit einer Hypothek belastet, kann die Kündigung oder Änderung der Gebäudeversicherung nur mit Zustimmung der finanzierenden Bank erfolgen. Die Bank hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die Immobilie ausreichend versichert bleibt. Daher sollten Erben frühzeitig das Gespräch mit der Bank suchen und die Bedingungen für eine mögliche Vertragsänderung klären.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Erben?
Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht für Erben besteht nicht automatisch. Einige Versicherer räumen jedoch ein solches Recht ein, das innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Erbfalls genutzt werden muss. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls das Sonderkündigungsrecht fristgerecht auszuüben.
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Zusammenfassung
Nach dem Tod des Eigentümers geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf die Erben über. Es ist entscheidend, den Versicherer zeitnah über den Todesfall zu informieren und alle erforderlichen Dokumente bereitzustellen. Bei leerstehenden Immobilien oder bestehenden Hypotheken sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann helfen, einen besseren Tarif zu finden und Kosten zu sparen.
häufige Fragen
Kann ich die bestehende Wohngebäudeversicherung übernehmen oder sollte ich eine neue abschließen?
Sie können die bestehende Versicherung übernehmen, sollten jedoch prüfen, ob der aktuelle Tarif Ihren Bedürfnissen entspricht. Ein Vergleich mit anderen Anbietern kann sich lohnen, um bessere Konditionen zu erhalten.
Was passiert mit der Versicherung, wenn das geerbte Haus leer steht?
Ein Leerstand erhöht das Risiko für Schäden. Informieren Sie den Versicherer über den Leerstand, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Gegebenenfalls ist eine spezielle Leerstandsversicherung erforderlich.
Muss ich die Versicherung kündigen, wenn ich das geerbte Haus verkaufen möchte?
Beim Verkauf der Immobilie geht die Versicherung auf den neuen Eigentümer über. Es empfiehlt sich jedoch, den Käufer über die bestehende Versicherung zu informieren.
Welche Unterlagen benötige ich, um die Versicherung auf meinen Namen umzuschreiben?
In der Regel benötigen Sie die Sterbeurkunde des Verstorbenen, die Originalversicherungspolice und einen Nachweis über Ihre Erbberechtigung, wie z. B. einen Erbschein oder ein notarielles Testament.