Neben­ge­bäu­de ver­si­chern – so schüt­zen Sie Gar­ten­haus, Schup­pen & Co. rich­tig

Ob Gerä­te­schup­pen, Gewächs­haus oder Boots­haus – mit dem rich­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz bleibt Ihr Eigen­tum in siche­ren Hän­den

Junge Familie spaziert vor einem modernen Nebengebäude im Garten – Symbolbild für geschützte Nebengebäude durch eine Gebäudeversicherung.

Gar­ten­häu­ser, Schup­pen oder auch klei­ne Werk­stät­ten sind oft das Herz­stück des Grund­stücks – ob als Stau­raum, Rück­zugs­ort oder Hob­by­be­reich. Doch was vie­le Haus­be­sit­zer unter­schät­zen: Neben­ge­bäu­de sind regel­mä­ßig Ziel von Stür­men, Ein­brü­chen oder Was­ser­schä­den. Ohne pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz kön­nen Schä­den schnell teu­er wer­den. Beson­ders wenn das Gebäu­de nicht gemel­det oder nur teil­wei­se ver­si­chert ist, dro­hen im Ernst­fall erheb­li­che finan­zi­el­le Ver­lus­te. In die­sem Rat­ge­ber erfah­ren Sie, wie Sie Ihre Neben­ge­bäu­de opti­mal absi­chern, wann sie auto­ma­tisch mit­ver­si­chert sind – und wann eine sepa­ra­te Poli­ce nötig ist.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Neben­ge­bäu­de auf dem Grund­stück sind nicht immer auto­ma­tisch ver­si­chert – ins­be­son­de­re bei Neu- oder Zubau­ten ist eine Nach­mel­dung Pflicht.

  • Klei­ne­re Gebäu­de wie Gar­ten­häu­ser bis 25 m² sind häu­fig in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten – aber nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen.

  • Grö­ße­re oder gewerb­lich genutz­te Gebäu­de benö­ti­gen meist eine eige­ne Ver­si­che­rung, z. B. bei Boots­häu­sern, Gara­gen oder Scheu­nen.

  • Eine genaue Wert­ermitt­lung und Risi­ko­ein­schät­zung ist ent­schei­dend, um Deckungs­lü­cken zu ver­mei­den – beson­ders bei älte­ren Bau­ten oder Son­der­nut­zung.

Über 700 zufrie­de­ne Kun­den ver­trau­en uns

Google-Bewertungssiegel mit 5 Sternen und 144 Kundenrezensionen für amba-versicherungen.de
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Logo von ProvenExpert – Bewertungsplattform mit dem Claim „It’s All About Trust“
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

Logo der Plattform makler.de mit Schriftzug und orangem Symbol auf transparentem Hintergrund
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Mehr als nur Bei­werk – war­um die Absi­che­rung von Neben­ge­bäu­den oft unter­schätzt wird

Was zählt als Neben­ge­bäu­de – und war­um ist der rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­schutz so ent­schei­dend?

Ob Gerä­te­schup­pen, Gewächs­haus oder das lie­be­voll aus­ge­bau­te Gar­ten­haus mit Strom­an­schluss – Neben­ge­bäu­de sind in vie­len Haus­hal­ten fes­ter Bestand­teil des All­tags. Sie bie­ten zusätz­li­chen Stau­raum, Platz für Hob­bys oder lagern oft teu­re Gegen­stän­de. Umso über­ra­schen­der ist, dass vie­le Haus­be­sit­zer nicht wis­sen, ob die­se Gebäu­de über­haupt ver­si­chert sind – und wenn ja, in wel­chem Umfang.

Ein fal­scher Ein­druck ent­steht oft dadurch, dass Neben­ge­bäu­de auf dem­sel­ben Grund­stück wie das Wohn­haus ste­hen. Doch das allein garan­tiert noch kei­nen voll­stän­di­gen Schutz durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Je nach Grö­ße, Bau­art, Nut­zung und Zeit­punkt der Errich­tung kann eine Nach­mel­dung oder sogar eine sepa­ra­te Poli­ce not­wen­dig sein.

Damit Sie die Unter­schie­de bes­ser ein­ord­nen kön­nen, zei­gen wir Ihnen in der fol­gen­den Über­sicht, wel­che Gebäu­de­ty­pen als Neben­ge­bäu­de gel­ten – und wor­auf Sie beim Ver­si­che­rungs­schutz beson­ders ach­ten soll­ten.

  • Die­nen meist der pri­va­ten Lage­rung (z. B. Werk­zeug, Fahr­rä­der, Gar­ten­mö­bel)

  • Häu­fig auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, wenn bestimm­te Bedin­gun­gen erfüllt sind:

    • Gebäu­de steht auf dem­sel­ben Grund­stück wie das Wohn­haus

    • Flä­che nicht grö­ßer als 25–30 m² (je nach Ver­si­che­rer)

    • Kei­ne gewerb­li­che Nut­zung

  • Ach­tung: Strom­an­schluss, Hei­zung oder Was­ser­lei­tun­gen soll­ten gemel­det wer­den!

  • Nut­zung zur Auf­zucht von Pflan­zen – oft aus Kunst­stoff oder Glas

  • Ver­si­che­rungs­schutz abhän­gig von:

    • Mate­ri­al­an­teil (Glas/Kunststoff) – bei mehr als 50 % kann Aus­schluss gel­ten

    • Ver­an­ke­rung – mobi­le oder Leicht­bau­kon­struk­tio­nen sind meist nicht auto­ma­tisch ver­si­chert

  • Emp­feh­lung: Zusatz­bau­stein oder Ein­zel­mel­dung prü­fen

  • Höhe­rer Wie­der­be­schaf­fungs­wert und spe­zi­el­le Nut­zung

  • Fast immer sepa­rat zu ver­si­chern

  • Risi­ken durch Brand, Ein­bruch, Van­da­lis­mus oder Was­ser (z. B. bei direk­ter Nähe zu Gewäs­sern)

  • Gewis­se Ver­si­che­rer bie­ten hier Son­der­kon­zep­te

  • Pro­ble­ma­tisch bei unkla­rer Bau­sub­stanz oder feh­len­der Bau­ge­neh­mi­gung

  • Ver­si­che­rungs­schutz nur nach Risi­ko­prü­fung mög­lich

  • Häu­fig ist eine Wert­ermitt­lung oder Foto­do­ku­men­ta­ti­on erfor­der­lich

Mel­den Sie jedes neue oder ver­än­der­te Neben­ge­bäu­de unver­züg­lich Ihrem Ver­si­che­rer. Schon klei­ne Details wie Fens­ter­flä­chen, Elek­tro­in­stal­la­tio­nen oder ein nach­träg­lich ein­ge­bau­ter Kamin­ofen kön­nen den Ver­si­che­rungs­schutz beein­flus­sen.

Mit­ver­si­chert oder nicht? So erken­nen Sie, ob Ihr Neben­ge­bäu­de bereits Teil der Poli­ce ist

Wann sind Neben­ge­bäu­de auto­ma­tisch in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten?

Vie­le Eigen­tü­mer gehen davon aus, dass alle Gebäu­de auf dem Grund­stück auto­ma­tisch mit­ver­si­chert sind – ins­be­son­de­re klei­ne­re Neben­ge­bäu­de wie Gar­ten­häu­ser oder Schup­pen. Doch das ist ein gefähr­li­cher Irr­tum. Ob und in wel­chem Umfang ein Neben­ge­bäu­de in die bestehen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung inte­griert ist, hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab – und vari­iert je nach Ver­si­che­rer deut­lich.

Eini­ge Poli­cen schlie­ßen bestimm­te Neben­ge­bäu­de stan­dard­mä­ßig ein, vor allem wenn sie:

  • sich auf dem­sel­ben Grund­stück wie das ver­si­cher­te Wohn­haus befin­den,

  • bau­lich abge­schlos­sen, fest ver­an­kert und nicht mobil sind,

  • aus­schließ­lich pri­vat genutzt wer­den,

  • und bestimm­te Grö­ßen- oder Mate­ri­al­gren­zen nicht über­schrei­ten (z. B. max. 25–30 m² Grund­flä­che, max. 50 % Glas/Kunststoffanteil).

In die­sen Fäl­len sind sie häu­fig ohne Auf­preis mit­ver­si­chert. Doch selbst wenn der Grund­schutz greift, bedeu­tet das noch nicht auto­ma­tisch, dass auch alle Risi­ken wie Ele­men­tar­schä­den, Ein­bruch oder Van­da­lis­mus abge­deckt sind. Häu­fig gel­ten hier Aus­schlüs­se – oder es sind Sub­li­mits gesetzt (z. B. Ent­schä­di­gungs­gren­zen bei Sturm).

Ein häu­fi­ger Feh­ler: Nach­träg­lich errich­te­te Gebäu­de – etwa ein neu gebau­ter Car­port oder ein zusätz­li­ches Gar­ten­haus – wer­den nicht auto­ma­tisch in den Ver­si­che­rungs­schutz auf­ge­nom­men. In sol­chen Fäl­len ist eine Mel­dung an den Ver­si­che­rer Pflicht, idea­ler­wei­se vor Bau­be­ginn oder direkt nach Fer­tig­stel­lung. Nur dann kann die Poli­ce ange­passt und eine Über­prü­fung der Risi­ko­ein­stu­fung vor­ge­nom­men wer­den.

Ein wei­te­rer Aspekt: Ver­si­che­rer defi­nie­ren den Begriff „Neben­ge­bäu­de“ nicht ein­heit­lich. Wäh­rend Anbie­ter A ein 30 m²-Gar­ten­haus auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, for­dert Anbie­ter B eine Ein­zel­be­wer­tung ab 20 m². Auch Nut­zung, Bau­wei­se oder Aus­stat­tung (z. B. Strom­an­schluss, Däm­mung, Feu­er­stät­te) spie­len dabei eine Rol­le.

Wenn das Gar­ten­haus zur Werk­statt wird – war­um man­che Neben­ge­bäu­de eine eige­ne Poli­ce brau­chen

Wann ist eine sepa­ra­te Ver­si­che­rung für Ihr Neben­ge­bäu­de not­wen­dig?

Nicht jedes Neben­ge­bäu­de kann über die klas­si­sche Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Gera­de bei grö­ße­ren Flä­chen, höhe­rem Wert oder abwei­chen­der Nut­zung reicht der Basis­schutz nicht mehr aus – eine sepa­ra­te Gebäu­de- oder Inhalts­ver­si­che­rung wird dann unver­zicht­bar.

Je grö­ßer das Neben­ge­bäu­de, des­to wahr­schein­li­cher ist, dass es nicht mehr auto­ma­tisch mit­ver­si­chert ist. Das gilt beson­ders bei Gebäu­den, die:

  • eine Grund­flä­che von über 30 m² auf­wei­sen,

  • mas­siv gebaut sind oder beson­de­re bau­li­che Merk­ma­le auf­wei­sen (z. B. Dach­gau­ben, Kamin),

  • gewerb­lich oder teil­ge­werb­lich genutzt wer­den (z. B. als Lager, Werk­statt, Ver­mie­tung),

  • sich nicht auf dem glei­chen Grund­stück wie das ver­si­cher­te Wohn­haus befin­den,

  • oder über eine wert­stei­gern­de Aus­stat­tung ver­fü­gen (z. B. iso­liert, beheizt, mit Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge oder Kfz-Stell­platz mit Lade­ein­rich­tung).

In die­sen Fäl­len lehnt der Ver­si­che­rer ent­we­der die Mit­ver­si­che­rung ab – oder erfor­dert eine sepa­ra­te Risi­koer­fas­sung, ver­bun­den mit einem indi­vi­du­el­len Ver­si­che­rungs­an­ge­bot. Das betrifft z. B. Boots­häu­ser am See, frei ste­hen­de Gara­gen­kom­ple­xe oder alte Scheu­nen, die zu Hob­by­räu­men umge­baut wur­den.

Auch Car­ports und gro­ße Gara­gen wer­den in vie­len Ver­trä­gen nur bis zu bestimm­ten Wert­gren­zen mit­ver­si­chert – oder sie zäh­len gar nicht zu den Neben­ge­bäu­den, son­dern zu den soge­nann­ten “bau­li­chen Neben­an­la­gen”. Hier ist eine exak­te Defi­ni­ti­on durch den Ver­si­che­rer ent­schei­dend.

Ein Son­der­fall sind Neben­ge­bäu­de mit Misch- oder Fremd­nut­zung. Wird ein Teil des Gebäu­des bei­spiels­wei­se als Lager für gewerb­li­ches Mate­ri­al oder als Hob­by­werk­statt mit Maschi­nen genutzt, ist das ein ver­si­che­rungs­tech­ni­sches Risi­ko, das unbe­dingt gemel­det und sepa­rat abge­si­chert wer­den muss – idea­ler­wei­se durch eine gewerb­li­che Gebäu­de­ver­si­che­rung oder eine Betriebs­haft­pflicht in Kom­bi­na­ti­on.

📌 Tipp:
Wer grö­ße­re oder wert­vol­le Neben­ge­bäu­de besitzt, soll­te vor dem Ver­si­che­rungs­ab­schluss unbe­dingt ein indi­vi­du­el­les Bera­tungs­ge­spräch füh­ren – inklu­si­ve Wert­ermitt­lung und Nut­zungs­klä­rung. Nur so kann die Poli­ce exakt auf das Gebäu­de zuge­schnit­ten wer­den – ohne Leis­tungs­aus­schlüs­se im Scha­dens­fall.

Gebäu­de­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Die­se Bau­stei­ne machen Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung noch siche­rer

Zusatz­bau­stei­ne, die Ihr Wohn­haus opti­mal ergän­zen

Beim Abschluss oder Wech­sel der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll­ten Sie den Blick über den Stan­dard­ta­rif hin­aus rich­ten. Vie­le Risi­ken sind nicht auto­ma­tisch abge­deckt, las­sen sich aber gezielt über Zusatz­bau­stei­ne ver­si­chern. Die fol­gen­den Erwei­te­run­gen bie­ten Ihnen mehr Sicher­heit – beson­ders bei Extrem­wet­ter­la­gen, tech­ni­schen Schä­den oder recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen.

Gro­be Fahr­läs­sig­keit

Überlaufendes Spülbecken mit Schaum – Symbolbild für grobe Fahrlässigkeit im Haushalt.

Ein nicht aus­ge­schal­te­ter Herd oder eine bren­nen­de Ker­ze kön­nen zum Total­scha­den füh­ren. Der Bau­stein „Gro­be Fahr­läs­sig­keit“ sorgt dafür, dass Ihre Ver­si­che­rung auch dann zahlt, wenn Sie im All­tag ein­mal einen Feh­ler machen.

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Straße und Häuser stehen nach starkem Hochwasser unter Wasser in einer überfluteten Ortschaft

Immer häu­fi­ger füh­ren Stark­re­gen, Rück­stau oder Über­schwem­mung zu mas­si­ven Schä­den am Haus. Die klas­si­sche Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt die­se Natur­ge­fah­ren nicht ab – dafür braucht es den Zusatz­bau­stein „Ele­men­tar“. Beson­ders in Risi­ko­ge­bie­ten unver­zicht­bar.

Unbe­nann­te Gefah­ren

Reihen moderner Wohnhäuser bei Nacht mit beleuchteten Fenstern in ruhiger Siedlung

Nicht alle Schä­den las­sen sich vor­her­se­hen oder sind ver­si­chert. Der Bau­stein „Unbe­nann­te Gefah­ren“ sichert Sie gegen plötz­lich und unvor­her­seh­bar ein­tre­ten­de Schä­den ab – ide­al für maxi­ma­le Sicher­heit.

Nicht zu hoch, nicht zu nied­rig – war­um die rich­ti­ge Bewer­tung ent­schei­dend ist

Wert­ermitt­lung und Risi­ko­prü­fung bei Neben­ge­bäu­den – so ver­mei­den Sie Deckungs­lü­cken

Ein wesent­li­cher Bestand­teil eines funk­tio­nie­ren­den Ver­si­che­rungs­schut­zes ist die rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung des Werts und der Risi­ken eines Neben­ge­bäu­des. Denn nur wenn Sie wis­sen, wie viel das Gebäu­de im Scha­den­fall kos­tet – und wel­che Gefah­ren über­haupt bestehen – kann die Ver­si­che­rung kor­rekt kal­ku­liert und aus­ge­zahlt wer­den.

Vie­le Neben­ge­bäu­de – beson­ders älte­re oder selbst errich­te­te – sind schwer zu bewer­ten. Schä­den an maro­den Dächern, ver­al­te­ten Strom­lei­tun­gen oder feuch­tem Mau­er­werk füh­ren schnell zu höhe­ren Prä­mi­en oder sogar zur Ableh­nung durch den Ver­si­che­rer. Dar­um ist eine indi­vi­du­el­le Risi­ko­prü­fung not­wen­dig: Wel­che Bau­ma­te­ria­li­en wur­den ver­wen­det? Ist das Gebäu­de beheizt? Gibt es Fens­ter oder Strom­an­schlüs­se?

Auch der Zustand spielt eine zen­tra­le Rol­le. Ver­si­che­rer bewer­ten die Sub­stanz, die Nut­zung und die Umge­bungs­la­ge (z. B. Nähe zu Gewäs­sern, Hang­la­ge, Bäu­me) und glei­chen die­se mit poten­zi­el­len Gefah­ren wie:

  • Sturm‑, Hagel- oder Schnee­last­schä­den

  • Ein­bruch, Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus

  • Brand­ri­si­ken durch Elek­tro­ge­rä­te, Feu­er­stel­len oder brenn­ba­re Lager­gü­ter

  • Was­ser­schä­den durch alte Lei­tun­gen oder nicht frost­ge­schütz­te Instal­la­tio­nen

Par­al­lel dazu ist eine exak­te Wert­ermitt­lung ent­schei­dend – idea­ler­wei­se auf Basis des Neu­werts oder des Wie­der­auf­bau­werts. Zu nied­ri­ge Anga­ben füh­ren zur Unter­ver­si­che­rung (Sie erhal­ten im Scha­den­fall nur einen Teil der Kos­ten ersetzt), zu hohe Wer­te zu unnö­tig hohen Bei­trä­gen. Beson­ders wenn Sie den Schutz erwei­tern oder einen Alt­bau nach­träg­lich ver­si­chern möch­ten, ist eine sach­kun­di­ge Bewer­tung durch einen Gut­ach­ter zu emp­feh­len.

Je genau­er die Anga­ben bei Antrag­stel­lung sind, des­to rei­bungs­lo­ser läuft die Scha­den­re­gu­lie­rung. Ach­ten Sie des­halb auf voll­stän­di­ge Anga­ben zu Flä­che, Bau­jahr, Nut­zung, Aus­stat­tung und Zustand – und aktua­li­sie­ren Sie die­se bei Ver­än­de­run­gen sofort.

Nicht jeder Tarif passt zu jedem Gebäu­de – wor­auf Sie wirk­lich ach­ten soll­ten

So wäh­len Sie die pas­sen­de Ver­si­che­rung für Ihre Neben­ge­bäu­de aus

Die Aus­wahl der rich­ti­gen Ver­si­che­rung für ein Neben­ge­bäu­de ist kein Stan­dard­vor­gang – denn die Anfor­de­run­gen sind so indi­vi­du­ell wie die Gebäu­de selbst. Ob Sie ein klei­nes Gar­ten­haus schüt­zen wol­len oder eine grö­ße­re, elek­trisch aus­ge­stat­te­te Werk­statt: Der Tarif muss zur Nut­zung, zur Bau­sub­stanz und zur Risi­ko­struk­tur pas­sen.

Zen­tral ist zunächst die Nut­zungs­art: Wird das Neben­ge­bäu­de rein pri­vat genutzt (z. B. als Lager, Hob­by­raum oder Unter­stand), reicht in vie­len Fäl­len eine erwei­ter­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Sobald jedoch eine gewerb­li­che oder teil­ge­werb­li­che Nut­zung ins Spiel kommt – etwa bei einer klei­nen Werk­statt, einem Ate­lier oder der Lage­rung von Betriebs­ma­te­ria­li­en – ist eine eigen­stän­di­ge Poli­ce erfor­der­lich.

Auch der bau­li­che Zustand des Gebäu­des spielt eine Rol­le. Maro­de Dächer, feh­len­de Fun­da­men­tie­rung oder älte­re Strom­lei­tun­gen erhö­hen das Risi­ko und kön­nen zu Prä­mi­en­auf­schlä­gen füh­ren – oder zur Ableh­nung des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Daher lohnt es sich, vor Abschluss einer Poli­ce even­tu­el­le Män­gel zu behe­ben oder das Gebäu­de fach­män­nisch instand set­zen zu las­sen.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist die Regi­on, in der sich das Gebäu­de befin­det: In hoch­was­ser­ge­fähr­de­ten oder sturm­rei­chen Gegen­den ver­lan­gen vie­le Ver­si­che­rer eine Ele­men­tar­de­ckung – oder sie schlie­ßen die­se Risi­ken in Basis­ta­ri­fen sogar aus. Auch hier hilft der geziel­te Ver­gleich, um nicht auf unver­si­cher­ten Risi­ken sit­zen zu blei­ben.

Was Sie kon­kret prü­fen soll­ten:

  • Wel­che Scha­dens­ar­ten (z. B. Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch, Natur­ge­fah­ren) sind abge­deckt?

  • Gibt es Ober­gren­zen für Ent­schä­di­gun­gen oder Selbst­be­tei­li­gun­gen?

  • Ist der Neu­wert oder Zeit­wert ver­si­chert?

  • Wie wird gro­be Fahr­läs­sig­keit bewer­tet?

  • Gibt es Beson­der­hei­ten bei Glas­flä­chen, Strom­an­schluss, Hei­zun­gen oder Solar­tech­nik?

Nut­zen Sie den Wech­sel oder Neu­ab­schluss der Gebäu­de­ver­si­che­rung, um auch Ihre Neben­ge­bäu­de pro­fes­sio­nell mit absi­chern zu las­sen

Was Sie schon immer wis­sen woll­ten

Fra­gen & Ant­wor­ten zur Ver­si­che­rung von Neben­ge­bäu­den

Ja – frei­ste­hen­de Gara­gen gel­ten in der Regel als Neben­ge­bäu­de, sofern sie sich auf dem­sel­ben Grund­stück wie das ver­si­cher­te Wohn­haus befin­den. Sie kön­nen je nach Ver­trag auto­ma­tisch mit­ver­si­chert sein oder müs­sen sepa­rat ange­ge­ben wer­den.

Es gibt kei­ne ein­heit­li­che Gren­ze, aber vie­le Ver­si­che­rer set­zen eine Flä­che von ca. 25 bis 30 m² als Ober­gren­ze für die auto­ma­ti­sche Mit­ver­si­che­rung. Alles dar­über hin­aus soll­te ein­zeln geprüft und ggf. sepa­rat ver­si­chert wer­den.

Wird ein Neben­ge­bäu­de nicht gemel­det, kann das im Scha­dens­fall zum Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes füh­ren. Der Ver­si­che­rer kann die Leis­tung ver­wei­gern oder deut­lich kür­zen – beson­ders wenn sich das Risi­ko dadurch ver­än­dert hat.

Nicht auto­ma­tisch, aber sie beein­flus­sen die Risi­ko­be­wer­tung. Elek­tri­sche Instal­la­tio­nen oder Heiz­quel­len erhö­hen die Brand­ge­fahr – daher soll­ten sol­che Aus­stat­tun­gen unbe­dingt im Ver­si­che­rungs­an­trag ange­ge­ben wer­den.

Ja – sofern das Neben­ge­bäu­de in der Poli­ce kor­rekt erfasst ist, sind typi­sche Natur­ge­fah­ren wie Sturm oder Hagel mit­ver­si­chert. Wich­tig ist, dass Grö­ße, Bau­wei­se und Stand­ort den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ent­spre­chen.

Nicht ver­si­chert sind z. B. beweg­li­che Gegen­stän­de im Gebäu­de (die­se zäh­len zur Haus­rat­ver­si­che­rung), bau­recht­lich nicht geneh­mig­te Bau­ten oder Schä­den durch unge­mel­de­te Nut­zungs­än­de­run­gen. Auch Vor­satz ist gene­rell aus­ge­schlos­sen.

In der Regel nein. Die meis­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen decken nur Gebäu­de auf dem Grund­stück ab, das im Ver­si­che­rungs­ver­trag genannt ist. Für exter­ne Grund­stü­cke muss eine geson­der­te Poli­ce abge­schlos­sen wer­den.

Die­se kön­nen unter Umstän­den ver­si­chert wer­den – jedoch meist nur nach einer Risi­ko­prü­fung und oft mit Auf­la­gen. Der bau­li­che Zustand beein­flusst die Annah­me, den Bei­trag und den Leis­tungs­um­fang.

Wei­te­re wich­ti­ge Absi­che­run­gen & The­men für Haus­be­sit­zer

Als Eigen­tü­mer soll­ten Sie nicht nur Ihre Gebäu­de opti­mal absi­chern, son­dern auch angren­zen­de Risi­ken im Blick behal­ten – von Ein­bruch über Strei­tig­kei­ten mit Behör­den bis hin zur Absi­che­rung moder­ner Tech­nik. Die­se The­men hel­fen Ihnen, Ihr Eigen­tum ganz­heit­lich zu schüt­zen und den Über­blick zu behal­ten.

Justitia-Statue mit Waage und Schwert auf einem Schreibtisch, im Hintergrund eine Frau in rotem Blazer beim Unterschreiben juristischer Unterlagen – Symbol für Recht und Rechtsschutz.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Ob Ärger mit Hand­wer­kern, Nach­barn oder Behör­den – im Ernst­fall hilft eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung dabei, Ihr gutes Recht durch­zu­set­zen. Sie schützt vor hohen Anwalts- und Gerichts­kos­ten und ist beson­ders für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer mit Bau- oder Sanie­rungs­pro­jek­ten emp­feh­lens­wert.

Modernes Wohnzimmer mit Couch und Dekoration – Symbolbild für Hausratversicherung

Haus­rat­ver­si­che­rung

Wäh­rend die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Bau­sub­stanz schützt, sichert die Haus­rat­ver­si­che­rung Ihr beweg­li­ches Eigen­tum ab – von Möbeln bis zur Unter­hal­tungs­elek­tro­nik. Beson­ders bei Ein­bruch, Brand oder Lei­tungs­was­ser zahlt sie für Wie­der­be­schaf­fung und Repa­ra­tur.

Zusam­men­fas­sung

Neben­ge­bäu­de sind ein oft unter­schätz­ter Bestand­teil des Ver­si­che­rungs­schut­zes – dabei kön­nen sie im Ernst­fall erheb­li­che Wer­te dar­stel­len. Ob Gerä­te­haus, Gara­ge, Boots­haus oder Werk­raum: Nicht jedes Gebäu­de ist auto­ma­tisch durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Grö­ße, Nut­zung, Bau­wei­se und Aus­stat­tung ent­schei­den dar­über, ob ein Zusatz­schutz nötig ist. Auch bei neu­en Bau­ten ist eine zeit­na­he Mel­dung essen­zi­ell. Wer auf Num­mer sicher gehen will, lässt eine pro­fes­sio­nel­le Wert­ermitt­lung durch­füh­ren und prüft gemein­sam mit einem Ver­si­che­rungs­mak­ler, wel­che Poli­cen und Bau­stei­ne zum eige­nen Objekt pas­sen. So sichern Sie Ihr Eigen­tum ganz­heit­lich und lang­fris­tig zuver­läs­sig ab.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja – eine Scheu­ne gilt als Neben­ge­bäu­de, sofern sie sich auf dem glei­chen Grund­stück befin­det wie das Wohn­haus. Je nach Grö­ße, Zustand und Nut­zung (z. B. land­wirt­schaft­lich oder gewerb­lich) ist jedoch meist eine sepa­ra­te Ver­si­che­rung not­wen­dig.

Teil­wei­se. Klei­ne­re, pri­vat genutz­te Neben­ge­bäu­de auf dem­sel­ben Grund­stück sind bei vie­len Ver­si­che­rern mit­ver­si­chert – meist bis zu 25–30 m². Grö­ße­re oder anders genutz­te Gebäu­de müs­sen sepa­rat ange­ge­ben oder ver­si­chert wer­den.

Als Neben­ge­bäu­de gel­ten unter ande­rem Gar­ten­häu­ser, Schup­pen, frei­ste­hen­de Gara­gen, Werk­stät­ten, Gewächs­häu­ser, Boots­häu­ser oder klei­ne Lager­hal­len – sofern sie bau­lich vom Haupt­ge­bäu­de getrennt sind und auf dem glei­chen Grund­stück ste­hen.

Ein Gerä­te­schup­pen kann in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten sein – vor­aus­ge­setzt, er erfüllt die ver­trag­li­chen Kri­te­ri­en: z. B. maxi­ma­le Grö­ße, pri­va­te Nut­zung und bestimm­te Bau­wei­se. Es lohnt sich, dies im Ver­trag oder durch eine Bera­tung zu prü­fen.

AMBA Assekuranz-Makler-Büro-Allgäu 324 Bewertungen auf ProvenExpert.com