Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung – Ihr Schutz wäh­rend der Bau­pha­se

Absi­che­rung von Anfang an: So schüt­zen Sie Ihr Bau­vor­ha­ben zuver­läs­sig gegen Feu­er­schä­den

Feuerrohbauversicherung

Noch vor dem Ein­zug lau­ern auf der Bau­stel­le teu­re Risi­ken – und ein Brand kann Ihr gesam­tes Pro­jekt gefähr­den. Die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung schützt Sie als Bau­herr bereits in der sen­si­blen Roh­bau­pha­se vor den finan­zi­el­len Fol­gen durch Feu­er, Blitz­schlag oder Explo­si­on. Ob beschä­dig­te Bau­ma­te­ria­li­en, zer­stör­ter Bau­fort­schritt oder Auf­räum­kos­ten – mit dem rich­ti­gen Schutz sind Sie auf der siche­ren Sei­te. In die­sem Rat­ge­ber zei­gen wir Ihnen, war­um die­se Ver­si­che­rung unver­zicht­bar ist, was sie leis­tet, wor­auf Sie ach­ten müs­sen – und wie Sie durch cle­ve­re Kom­bi­na­ti­on mit der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sogar bares Geld spa­ren.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung schützt den Roh­bau wäh­rend der Bau­pha­se vor Schä­den durch Feu­er, Blitz und Explo­si­on.

  • In vie­len Fäl­len ist sie kos­ten­los in die spä­te­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung inte­griert – meist für 6 bis 12 Mona­te.

  • Die Ver­si­che­rung deckt nicht nur Gebäu­de­schä­den ab, son­dern auch Aufräum‑, Ent­sor­gungs- und Wie­der­auf­bau­kos­ten.

  • Ohne Ver­si­che­rung trägt der Bau­herr das kom­plet­te Risi­ko – beson­ders kri­tisch bei Eigen­leis­tun­gen oder frem­dem Ver­schul­den.

  • Für Bau­fi­nan­zie­run­gen ist der Nach­weis über eine Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung oft zwin­gen­de Vor­aus­set­zung.

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War­um eine Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung für Bau­her­ren unver­zicht­bar ist

Ein Neu­bau ist eine der größ­ten Inves­ti­tio­nen im Leben – und das schon lan­ge, bevor Sie die Haus­tür zum ers­ten Mal öff­nen. Wäh­rend der Bau­pha­se ist Ihre Immo­bi­lie beson­ders ver­wund­bar: offe­nes Mau­er­werk, unge­schütz­te Mate­ria­li­en, kein Sicher­heits­kon­zept wie in fer­ti­gen Gebäu­den. Ein Blitz­schlag, Kabel­brand oder eine Explo­si­on durch Bau­ge­rä­te rei­chen aus, um mas­si­ve Schä­den am Roh­bau zu ver­ur­sa­chen – und das oft schon vor Abschluss der Gebäu­de­hül­le.

Ohne eine pas­sen­de Absi­che­rung tra­gen Sie als Bau­herr die finan­zi­el­len Fol­gen selbst: Ent­sor­gung von Trüm­mern, Ersatz von Bau­ma­te­ria­li­en, Wie­der­auf­bau­kos­ten – und das zusätz­lich zu lau­fen­den Bau­fi­nan­zie­run­gen. Genau hier greift die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung.

Sie bie­tet Ver­si­che­rungs­schutz für:

  • Feu­er, Blitz­schlag und Explo­sio­nen, die den Roh­bau oder Bau­stel­len­ma­te­ria­li­en beschä­di­gen

  • Rückbau‑, Auf­räum- und Ent­sor­gungs­kos­ten, die nach einem Scha­den nötig sind

  • Mate­ri­al- und Gerä­te­schä­den, z. B. an Fens­tern, Däm­mung, Lei­tun­gen oder Werk­zeu­gen

In vie­len Fäl­len ist die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung bereits als bei­trags­frei­er Bestand­teil in die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung inte­griert – meist für 6 bis 12 Mona­te ab Bau­be­ginn. Doch Vor­sicht: Man­che Tari­fe bie­ten die­sen Schutz nur, wenn der Bau­zeit­punkt aktiv gemel­det wird – oder set­zen eine bestimm­te Bau­form vor­aus.

Eben­so wich­tig ist die Tat­sa­che, dass Ban­ken bei Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen meist einen Nach­weis über den Abschluss einer Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung ver­lan­gen. Ohne die­sen kann es zu Pro­ble­men bei der Aus­zah­lung oder Ver­trags­an­nah­me kom­men.

Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung im Ver­gleich zu ande­ren Bau­ver­si­che­run­gen

Beim Haus­bau gibt es nicht „die eine“ Bau­ver­si­che­rung – son­dern ver­schie­de­ne Bau­stei­ne, die sich ergän­zen. Wer den Über­blick ver­liert, ris­kiert dop­pel­te Bei­trä­ge oder gefähr­li­che Lücken im Schutz. Die fol­gen­de Über­sicht zeigt, wel­che Ver­si­che­rung was leis­tet – und wann Sie sie brau­chen.

Die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung ist wäh­rend der Bau­pha­se dafür da, Ihr Bau­vor­ha­ben gegen die finan­zi­el­len Fol­gen eines Bran­des, Blitz­schlags oder einer Explo­si­on zu schüt­zen. Sie greift meist ab Bau­be­ginn und endet mit der Fer­tig­stel­lung bzw. dem Ein­zug.

  • Deckt Schä­den durch Feu­er, Blitz­schlag, Explo­si­on

  • Bezieht sich auf Roh­bau, Bau­ma­te­ria­li­en, Gerä­te und Bau­ele­men­te

  • Häu­fig kos­ten­los, wenn in Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung inte­griert (6–12 Mona­te)

  • Häu­fig von Ban­ken bei der Bau­fi­nan­zie­rung gefor­dert

  • Muss recht­zei­tig bean­tragt und akti­viert wer­den

Die­se Ver­si­che­rung schützt vor unvor­her­ge­se­he­nen Schä­den am Bau­ob­jekt selbst – etwa durch Wet­ter, Van­da­lis­mus oder hand­werk­li­che Feh­ler. Beson­ders emp­feh­lens­wert bei grö­ße­ren Eigen­leis­tun­gen oder lan­gen Bau­zei­ten.

  • Deckt unvor­her­seh­ba­re Schä­den am Bau (z. B. durch Sturm, Dieb­stahl, Fahr­läs­sig­keit)

  • Schutz gilt für Mate­ria­li­en, Kon­struk­tio­nen und Arbeits­leis­tun­gen

  • Gilt oft bis zur Fer­tig­stel­lung des Gebäu­des

  • Wich­ti­ger Schutz für Bau­un­ter­neh­men und pri­va­te Bau­her­ren

  • Muss sepa­rat abge­schlos­sen wer­den (nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten)

Als Bau­herr sind Sie recht­lich ver­ant­wort­lich für alles, was auf Ihrer Bau­stel­le pas­siert. Die Bau­her­ren­haft­pflicht schützt Sie, wenn Drit­te zu Scha­den kom­men – etwa durch schlecht gesi­cher­te Bau­gru­ben oder her­ab­fal­len­des Bau­ma­te­ri­al.

  • Deckt Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die Drit­te auf Ihrer Bau­stel­le erlei­den

  • Absi­che­rung bei Kla­gen, Scha­den­er­satz­for­de­run­gen oder Kran­ken­haus­kos­ten

  • Beson­ders wich­tig bei Eigen­leis­tung oder ein­ge­setz­ten Hel­fern

  • Oft Pflicht bei Ban­ken und Kom­mu­nen

  • Muss eigen­stän­dig abge­schlos­sen wer­den

Nach Abschluss der Bau­pha­se geht der Ver­si­che­rungs­schutz naht­los in die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über. Die­se deckt dann dau­er­haft alle typi­schen Risi­ken für Ihr fer­ti­ges Haus ab – von Lei­tungs­was­ser bis hin zu Ele­men­tar­schä­den.

  • Greift ab Bezugs­fer­tig­keit oder Bau­ab­nah­me

  • Schützt gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel u. v. m.

  • Ele­men­tar­schä­den oft optio­nal, aber sehr emp­feh­lens­wert

  • Lang­fris­ti­ger Schutz für Haus­be­sit­zer

  • Häu­fig direkt im Anschluss an die Roh­bau­ver­si­che­rung aktiv

Umfas­sen­der Schutz für Ihr Bau­vor­ha­ben – was die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung leis­tet

Leis­tun­gen und Deckungs­um­fang der Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung

Die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung bie­tet Bau­her­ren wäh­rend der Bau­pha­se einen essen­zi­el­len Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den durch Feu­er, Blitz­schlag und Explo­sio­nen. Sie deckt nicht nur direk­te Schä­den am Roh­bau ab, son­dern auch Fol­ge­kos­ten wie Auf­räum­ar­bei­ten und die Wie­der­be­schaf­fung von Bau­ma­te­ria­li­en.

Ver­si­chert sind sowohl das im Bau befind­li­che Gebäu­de als auch gela­ger­te Bau­stof­fe auf dem Grund­stück. Die Ver­si­che­rungs­sum­me ori­en­tiert sich an den Kos­ten für den voll­stän­di­gen Wie­der­auf­bau des Gebäu­des. In vie­len Fäl­len ist die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung als bei­trags­frei­er Bestand­teil in die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung inte­griert und bie­tet Schutz für einen Zeit­raum von 6 bis 24 Mona­ten ab Bau­be­ginn.

Es ist wich­tig, den Ver­si­che­rer über den Bau­fort­schritt und den Ein­zugs­ter­min zu infor­mie­ren, da der Ver­si­che­rungs­schutz mit der Bezugs­fer­tig­keit des Hau­ses endet und in die regu­lä­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­geht. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auch die Mög­lich­keit, den Schutz­zeit­raum zu ver­län­gern, falls sich die Bau­pha­se ver­zö­gert.

Für Bau­her­ren, die eine Finan­zie­rung über eine Bank in Anspruch neh­men, ist der Abschluss einer Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung oft Vor­aus­set­zung für die Kre­dit­ver­ga­be. Daher ist es rat­sam, sich früh­zei­tig mit den Anfor­de­run­gen und Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rung ver­traut zu machen und gege­be­nen­falls ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen, um den opti­ma­len Schutz für das Bau­vor­ha­ben sicher­zu­stel­len.

Von der Bau­pla­nung bis zum Abschluss – so tref­fen Sie die rich­ti­ge Ent­schei­dung

Wie fin­de ich die pas­sen­de Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung?

Wer ein Haus baut, trägt nicht nur archi­tek­to­ni­sche Ver­ant­wor­tung, son­dern auch das Risi­ko für unvor­her­seh­ba­re Schä­den. Die Wahl der rich­ti­gen Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung soll­te daher früh­zei­tig erfol­gen – am bes­ten schon vor dem ers­ten Spa­ten­stich. Dabei geht es nicht nur um die Absi­che­rung an sich, son­dern auch um die pas­sen­de Tarif­struk­tur, den Leis­tungs­um­fang und die spä­te­re Ver­bin­dung zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.

Zunächst ist es wich­tig, sich über den geplan­ten Bau­ver­lauf und die vor­aus­sicht­li­che Bau­zeit im Kla­ren zu sein. Denn die­se Fak­to­ren beein­flus­sen, wie lan­ge der bei­trags­freie Schutz aus­reicht oder ob ein sepa­ra­ter Ver­trag nötig ist. Auch der Wert des Gebäu­des in der Bau­pha­se, etwa durch hoch­wer­ti­ge Mate­ria­li­en oder Eigen­leis­tun­gen, soll­te berück­sich­tigt wer­den – denn die­ser bestimmt die Ver­si­che­rungs­sum­me. Wer hier zu nied­rig ansetzt, ris­kiert im Scha­den­fall eine Unter­ver­si­che­rung.

Im nächs­ten Schritt soll­ten Ange­bo­te ver­gli­chen wer­den – nicht nur nach Preis, son­dern ins­be­son­de­re nach den ent­hal­te­nen Leis­tun­gen. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auto­ma­ti­sche Ver­län­ge­run­gen der Roh­bau­pha­se oder über­neh­men auch die Auf­räum­kos­ten in vol­lem Umfang. Ande­re schlie­ßen gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Brand­stif­tung von vorn­her­ein aus – ein Detail, das bei der Ent­schei­dung eine wich­ti­ge Rol­le spie­len kann.

Beson­ders emp­feh­lens­wert ist es, einen Anbie­ter zu wäh­len, bei dem die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung naht­los in die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­geht – idea­ler­wei­se mit iden­ti­schen Bedin­gun­gen und ohne erneu­te Gesund­heits- oder Risi­ko­prü­fung. Das erspart Zeit, dop­pel­te Ver­wal­tung und oft auch Kos­ten. Wich­tig ist jedoch: Mit dem Abschluss der Vor­ver­si­che­rung bin­den Sie sich meist für min­des­tens ein Jahr, bei man­chen Anbie­tern sogar drei oder fünf Jah­re an die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Umso wich­ti­ger ist es, hier gut zu ver­glei­chen.

Unser Tipp: Nut­zen Sie unse­ren Ver­gleichs­rech­ner. Er berück­sich­tigt füh­ren­de Anbie­ter am Markt, fil­tert nach rele­van­ten Leis­tun­gen und zeigt Ihnen Tari­fe, die genau zu Ihrem Bau­vor­ha­ben pas­sen. So tref­fen Sie fun­dier­te Ent­schei­dun­gen – mit weni­gen Klicks und maxi­ma­ler Trans­pa­renz.

Gebäu­de­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Die­se Zusatz­ver­si­che­run­gen machen Ihr Absi­che­rungs­pa­ket kom­plett

Ergän­zen­der Schutz für Ihr Bau­vor­ha­ben

Die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung ist ein wich­ti­ger Bau­stein – doch sie deckt nicht alle Risi­ken rund um Ihre Bau­stel­le ab. Je nach Umfang, Eigen­leis­tung und Bau­pha­se soll­ten Sie wei­te­re Poli­cen prü­fen, um wirk­lich auf der siche­ren Sei­te zu sein. Ob Dritt­schä­den, wet­ter­be­ding­te Bau­un­ter­bre­chun­gen oder Helf­er­ein­sät­ze – mit dem rich­ti­gen ergän­zen­den Schutz schlie­ßen Sie Lücken, bevor es teu­er wird.

Bau­her­ren­haft­pflicht

bauherrenhaftpflicht

Sie sind für alle Schä­den ver­ant­wort­lich, die auf Ihrer Bau­stel­le ent­ste­hen – ob bei Besu­chern, Nach­barn oder Pas­san­ten. Die Bau­her­ren­haft­pflicht schützt Sie vor hohen Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und ist für vie­le Bau­pro­jek­te sogar Pflicht.

Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung

Bauleistungsversicherung

Unwet­ter, Van­da­lis­mus oder Feh­ler beim Bau – die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung springt ein, wenn am Bau selbst unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den ent­ste­hen. Beson­ders sinn­voll bei Eigen­leis­tun­gen oder wit­te­rungs­be­ding­ten Risi­ken.

Bau­hel­fer­ver­si­che­rung

Bauhelferversicherung

Freun­de oder Fami­lie hel­fen auf der Bau­stel­le mit? Dann sichern Sie Ihre Bau­hel­fer gegen Unfäl­le ab – oft sogar vor­ge­schrie­ben. Die Bau­hel­fer­ver­si­che­rung schützt Ihre frei­wil­li­gen Unter­stüt­zer bei Ver­let­zun­gen oder Aus­fall.

Früh­zei­tig han­deln – opti­ma­ler Schutz beginnt vor dem ers­ten Stein

Wann soll­te man eine Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung abschlie­ßen?

Die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung soll­te nicht erst abge­schlos­sen wer­den, wenn der Roh­bau steht – son­dern bereits, bevor die Bau­ar­bei­ten über­haupt begin­nen.

Ein idea­ler Zeit­punkt für den Abschluss ist direkt nach der Bau­ge­neh­mi­gung und vor dem ers­ten Ein­satz von Mate­ria­li­en oder Bau­per­so­nal. Denn ab dem Moment, in dem wert­vol­le Bau­stof­fe auf dem Grund­stück gela­gert oder ers­te Arbei­ten aus­ge­führt wer­den, bestehen rea­le Risi­ken durch Feu­er oder Explo­si­on. Ohne Ver­si­che­rungs­schutz tra­gen Sie als Bau­herr die dar­aus ent­ste­hen­den Kos­ten voll­stän­dig selbst.

Vie­le Ver­si­che­rer kop­peln die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung an die spä­te­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und bie­ten sie bei­trags­frei an – oft für sechs bis zwölf Mona­te. Vor­aus­set­zung dafür ist aber, dass Sie den Bau­be­ginn recht­zei­tig mel­den. Wer zu spät abschließt, ris­kiert einen lücken­haf­ten Schutz. Zudem ist es ent­schei­dend, dass der Ver­si­che­rungs­schutz bereits an dem Tag gilt, an dem die ers­ten Arbei­ten oder Lie­fe­run­gen erfol­gen. Ein rück­wir­ken­der Ver­si­che­rungs­schutz ist in der Regel nicht mög­lich.

Beson­ders wich­tig ist der früh­zei­ti­ge Abschluss auch bei der Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung. Vie­le Ban­ken for­dern schon bei der Kre­dit­zu­sa­ge eine Bestä­ti­gung über die bestehen­de Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung. Wird die­se nicht recht­zei­tig vor­ge­legt, kann sich die Aus­zah­lung ver­zö­gern oder im schlimms­ten Fall schei­tern.

Bau­her­ren soll­ten des­halb recht­zei­tig Ange­bo­te ver­glei­chen, alle Ver­trags­be­din­gun­gen genau prü­fen und die Poli­ce akti­vie­ren, bevor die ers­te Bau­stel­le ein­ge­rich­tet wird. So stel­len Sie sicher, dass Ihr Bau­pro­jekt vom ers­ten Tag an zuver­läs­sig geschützt ist – finan­zi­ell und for­mal.

Umfas­sen­der Schutz wäh­rend der Bau­pha­se – die­se Risi­ken sind abge­si­chert

Wel­che Schä­den deckt die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung ab?

Die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung schützt Bau­her­ren vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten durch spe­zi­fi­sche Gefah­ren wäh­rend der Bau­pha­se. Sie deckt Schä­den ab, die durch Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on oder Implo­si­on ent­ste­hen kön­nen. Dar­über hin­aus sind auch Fol­ge­schä­den, wie Rauch- und Ruß­schä­den sowie Schä­den durch Lösch­was­ser, in der Regel mit­ver­si­chert.

Ver­si­chert sind nicht nur der Roh­bau selbst, son­dern auch auf dem Bau­grund­stück gela­ger­te Bau­ma­te­ria­li­en, sofern sie für den Bau des ver­si­cher­ten Gebäu­des vor­ge­se­hen sind. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren, den Wie­der­auf­bau zum Neu­wert sowie not­wen­di­ge Auf­räum- und Ent­sor­gungs­ar­bei­ten.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung aus­schließ­lich wäh­rend der Bau­pha­se gilt. Nach Fer­tig­stel­lung des Gebäu­des endet der Ver­si­che­rungs­schutz auto­ma­tisch oder geht in eine regu­lä­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über, sofern die­se abge­schlos­sen wur­de.

Nicht abge­deckt sind Schä­den durch ande­re Ursa­chen wie Sturm, Hagel, Lei­tungs­was­ser oder Dieb­stahl. Für einen umfas­sen­de­ren Schutz wäh­rend der Bau­pha­se kann der Abschluss zusätz­li­cher Ver­si­che­run­gen, wie einer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung, sinn­voll sein.

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung als bei­trags­frei­en Bestand­teil der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung an, die dann ab Bau­be­ginn greift und bis zur Fer­tig­stel­lung des Gebäu­des gül­tig ist. Die­ser Schutz kann je nach Anbie­ter zwi­schen sechs und zwölf Mona­ten dau­ern.

Für Bau­her­ren, die eine Finan­zie­rung über eine Bank in Anspruch neh­men, ist der Abschluss einer Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung oft Vor­aus­set­zung für die Kre­dit­ver­ga­be. Daher ist es rat­sam, sich früh­zei­tig mit den Anfor­de­run­gen und Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rung ver­traut zu machen und gege­be­nen­falls ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen, um den opti­ma­len Schutz für das Bau­vor­ha­ben sicher­zu­stel­len.

Das könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Wenn Sie sich mit der Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung beschäf­ti­gen, sind oft auch angren­zen­de The­men rund um den Immo­bi­li­en­bau und den rich­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz inter­es­sant. Hier fin­den Sie wei­te­re wich­ti­ge Aspek­te, die Ihnen hel­fen kön­nen, Ihr Bau­vor­ha­ben ganz­heit­lich abzu­si­chern – von den Kos­ten bis hin zu ergän­zen­den Poli­cen und typi­schen Scha­den­ri­si­ken.

Eigentuemerwechsel-Gebaeudeversicherung

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Nach der Bau­pha­se ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der zen­tra­le Schutz für Ihre Immo­bi­lie. Sie über­nimmt Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel und mehr – dau­er­haft und ver­läss­lich. Vie­le Anbie­ter bie­ten einen naht­lo­sen Über­gang von der Roh­bau- in die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Wer hier gut ver­gleicht, spart bares Geld und erhält opti­ma­len Schutz.

grobe-fahrlaessigkeit

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Natur­ge­fah­ren wie Stark­re­gen, Über­schwem­mung oder Erd­rutsch kön­nen gro­ße Schä­den ver­ur­sa­chen – auch beim Neu­bau. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist als Zusatz­bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließ­bar und in vie­len Regio­nen inzwi­schen unver­zicht­bar. Sie schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Extrem­wet­ter, die in Stan­dard­po­li­cen nicht ent­hal­ten sind.

Zusam­men­fas­sung

Die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung ist ein essen­zi­el­ler Schutz für Bau­her­ren, der bereits vor dem ers­ten Spa­ten­stich abge­schlos­sen wer­den soll­te. Sie deckt Schä­den durch Brand, Blitz­schlag oder Explo­si­on ab und schützt nicht nur den Roh­bau selbst, son­dern auch gela­ger­te Bau­ma­te­ria­li­en. Vie­le Anbie­ter inte­grie­ren die­sen Schutz kos­ten­frei in die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – jedoch meist nur für einen begrenz­ten Zeit­raum.

Wich­tig ist, den Abschluss recht­zei­tig zu pla­nen, die Bedin­gun­gen der Anbie­ter zu ver­glei­chen und dar­auf zu ach­ten, dass der Ver­si­che­rungs­schutz lücken­los vom Bau bis zum Ein­zug besteht. Zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen wie Bau­her­ren­haft­pflicht oder Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung run­den das Sicher­heits­kon­zept sinn­voll ab.

Wer mit Weit­blick plant und pro­fes­sio­nell ver­gleicht, schützt nicht nur sein Bau­pro­jekt, son­dern auch die eige­ne finan­zi­el­le Zukunft.

häu­fi­ge Fra­gen

Ein Wech­sel ist grund­sätz­lich mög­lich, sofern es sich um einen eigen­stän­di­gen Ver­trag han­delt. Ist sie jedoch an eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gekop­pelt, gel­ten dor­ti­ge Kün­di­gungs­fris­ten. Vor Abschluss soll­te daher genau geprüft wer­den, ob eine lang­fris­ti­ge Bin­dung besteht.

Nein. Wenn die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung als Vor­ver­si­che­rung einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung inte­griert ist, gel­ten die all­ge­mei­nen Ver­trags­lauf­zei­ten – meist min­des­tens ein Jahr. Ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht nur bei Bei­trags­er­hö­hun­gen oder Scha­dens­fäl­len.

Ja. Für den Abschluss der Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung ist kein Grund­buch­ein­trag erfor­der­lich. Wich­tig ist ledig­lich, dass Sie als Bau­herr klar benannt und ver­ant­wort­lich sind – unab­hän­gig von der for­mel­len Eigen­tums­um­schrei­bung.

Das hängt von Ihrem Bau­vor­ha­ben ab. Ach­ten Sie auf umfas­sen­de Leis­tun­gen, aus­rei­chen­de Lauf­zeit, fai­re Bedin­gun­gen und die Mög­lich­keit zum spä­te­ren Über­gang in eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Ein Ver­gleich ver­schie­de­ner Anbie­ter hilft Ihnen, den pas­sen­den Schutz zu fin­den.