Gebäudeversicherung steuerlich absetzen – das sollten Sie wissen
Ob selbst genutzt, vermietet oder gewerblich: So machen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung steuerlich geltend
Die Gebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Haus- und Wohnungseigentümer – doch kann man die Beiträge auch steuerlich geltend machen? Genau das fragen sich viele, wenn es um die Optimierung ihrer Steuererklärung geht. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Ob Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen, teilweise vermieten, darin arbeiten oder sie gewerblich nutzen.
Dieser Ratgeber bringt Licht ins steuerliche Dunkel. Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen eine Absetzbarkeit möglich ist, wie Sie Arbeitszimmer, Vermietung oder Firmennutzung korrekt berücksichtigen – und welche Nachweise das Finanzamt verlangt. Zusätzlich zeigen wir Ihnen, wo Sie die Ausgaben in der Steuererklärung eintragen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Nicht jeder kann die Wohngebäudeversicherung absetzen – aber viele profitieren unter bestimmten Voraussetzungen
Grundregeln der steuerlichen Absetzbarkeit der Gebäudeversicherung
Die steuerliche Behandlung der Wohngebäudeversicherung ist stark davon abhängig, wie und wofür Sie Ihre Immobilie nutzen. Wer sein Haus oder seine Eigentumswohnung privat und ausschließlich selbst nutzt, kann die Kosten in der Regel nicht steuerlich geltend machen. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber reine Sachversicherungen – wie die Gebäude- oder Hausratversicherung – nicht zu den abzugsfähigen Sonderausgaben zählt.
Die Ausgangssituation ändert sich jedoch deutlich, sobald Ihre Immobilie beruflich, betrieblich oder vermietend genutzt wird. Hier greift die steuerliche Logik der sogenannten betrieblich oder einkunftsbezogenen Veranlassung. Das bedeutet: Wenn Sie mit der Immobilie Einkünfte erzielen (z. B. aus Vermietung) oder ein beruflicher Nutzen entsteht (z. B. Arbeitszimmer), können die Versicherungsbeiträge anteilig oder vollständig steuerlich geltend gemacht werden.
Ein weiterer Unterschied ergibt sich bei Selbstständigen und Unternehmen: Nutzen Sie das Gebäude vollständig oder teilweise gewerblich, etwa als Kanzlei, Praxis oder Büro, wird die Versicherung in der Betriebsausgabenrechnung erfasst – und mindert damit direkt den steuerpflichtigen Gewinn.
Kurz zusammengefasst gilt:
Privatnutzer: keine Absetzbarkeit
Selbstständige mit Arbeitszimmer: anteilige Absetzbarkeit
Vermieter: vollständige Absetzbarkeit als Werbungskosten
Unternehmer / betriebliche Nutzung: vollständige Absetzbarkeit als Betriebsausgabe
Dabei sind stets Nachweise zu erbringen und die Nutzung muss eindeutig belegt werden – durch Grundriss, Flächenaufteilung, Mietvertrag oder betriebliche Unterlagen.
Diese Sonderregelungen sollten Sie kennen – oft lassen sich Beiträge doch absetzen
Ausnahmefälle und Sonderregelungen bei der Absetzbarkeit der Gebäudeversicherung
Auch wenn Eigentümer, die ihre Immobilie ausschließlich privat nutzen, die Kosten für die Gebäudeversicherung nicht absetzen können, gibt es mehrere Ausnahmefälle, in denen die steuerliche Geltendmachung sehr wohl möglich ist – und das mit oft spürbarem Effekt.
Wird ein häusliches Arbeitszimmer ausschließlich beruflich genutzt, können anteilige Kosten der Wohngebäudeversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass der Raum klar abgetrennt ist und keine private Nutzung stattfindet.
- Bis zu 1.260 € im Jahr (Homeoffice-Pauschale) möglich
- Bei Mittelpunkt der Tätigkeit: Anteil nach Fläche voll absetzbar
- Keine private Nutzung erlaubt
Für vermietete Immobilien zählt die Wohngebäudeversicherung zu den umlagefähigen Nebenkosten und kann vollständig als Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
- Eintrag in der Anlage V
- Umlage auf Mieter über Betriebskosten möglich
- Voll steuerlich absetzbar – auch ohne Umlage
Wenn die Immobilie ganz oder teilweise gewerblich genutzt wird (z. B. Kanzlei, Praxis, Büro), kann die Gebäudeversicherung vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
- Gilt für Einzelunternehmen, Freiberufler & GmbHs
- Abrechnung über EÜR oder GuV
- Gemischte Nutzung: Aufteilung nach Fläche erforderlich
Während der Bauphase können Beiträge zur Feuerrohbauversicherung steuerlich berücksichtigt werden – vorausgesetzt, eine spätere Vermietung ist glaubhaft geplant und belegbar.
- Gültig bei nachgewiesener Vermietungsabsicht
- Beispiel-Nachweise: Inserat, Maklerauftrag, Mietvertrag
- Private Nutzung nach Bauende führt zur Aberkennung
So tragen Sie Ihre Versicherung korrekt in der Steuererklärung ein – je nach Nutzung und Einkunftsart
Wie wird die Gebäudeversicherung in der Steuererklärung angegeben?
Je nach Art der Nutzung Ihrer Immobilie unterscheidet sich auch, wo und wie Sie die Gebäudeversicherung in der Steuererklärung angeben müssen. Entscheidend ist, ob Sie die Immobilie vermieten, gewerblich nutzen oder ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet haben. Auch die steuerliche Behandlung unterscheidet sich danach, ob Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Vermieter sind.
Wenn Sie eine vermietete Immobilie besitzen, geben Sie die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) an. Dort tragen Sie sämtliche laufenden Kosten ein, darunter auch Versicherungen, Grundsteuer, Instandhaltung und Verwaltungskosten. Wichtig ist, dass Sie den vollen Betrag eintragen, auch wenn Sie die Versicherungskosten ganz oder teilweise auf die Mieter umlegen.
Bei einer betrieblich genutzten Immobilie oder einem häuslichen Arbeitszimmer erfolgt die Angabe über die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder – bei bilanzierenden Unternehmen – in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Der anteilige oder vollständige Beitrag zur Gebäudeversicherung wird dort als Betriebsausgabe erfasst. Auch hier muss die Fläche des Arbeitszimmers oder des betrieblich genutzten Teils der Immobilie im Verhältnis zur Gesamtfläche berücksichtigt werden.
Arbeitnehmer, die ein Arbeitszimmer nutzen, tragen ihre anteiligen Kosten in der Anlage N, Rubrik „Werbungskosten“, ein. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer erfüllt sind, z. B. Ausschließlichkeit der Nutzung, klare räumliche Trennung und berufliche Notwendigkeit.
Unabhängig von der jeweiligen Einkunftsart sollten Sie sämtliche relevanten Nachweise griffbereit haben, z. B. den Versicherungsvertrag, Zahlungsbelege, Grundriss der Immobilie und eine Flächenberechnung. Das Finanzamt kann diese Unterlagen im Rahmen einer Prüfung anfordern – insbesondere bei erstmaliger Geltendmachung oder höherem absetzbarem Betrag.
Diese Bausteine können Ihre steuerliche Geltendmachung beeinflussen
Versicherungsschutz – auch steuerlich oft relevant
Nicht alle Versicherungsarten sind gleich steuerlich absetzbar – doch in bestimmten Konstellationen, wie Vermietung, gewerblicher Nutzung oder Bauphase, können zusätzliche Absicherungen nicht nur sinnvoll, sondern auch steuerlich wirksam sein. Wer gezielt ergänzt, verbessert den Schutz für seine Immobilie und erhöht oft gleichzeitig den steuerlich relevanten Kostenanteil.
Elementarversicherung
Schützt vor Naturgefahren wie Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung – Risiken, die bei Vermietung als Werbungskosten gelten und vollständig absetzbar sind.
Wohngebäudeversicherung
Grundlage jeder Absicherung: Bei Vermietung oder gewerblicher Nutzung können die Beiträge vollständig steuerlich geltend gemacht werden – als Werbungskosten oder Betriebsausgabe.
Photovoltaikversicherung
Für vermietete oder gewerblich genutzte Gebäude mit Solaranlage oft Pflicht. Die Beiträge sind in der Regel voll absetzbar, wenn die PV-Anlage Einnahmen generiert.
Diese Unterlagen brauchen Sie, damit das Finanzamt Ihre Angaben anerkennt
Nachweise für die steuerliche Geltendmachung
Damit das Finanzamt die Beiträge zur Gebäudeversicherung steuerlich anerkennt, genügt es nicht, die Beträge einfach in der Steuererklärung einzutragen. Entscheidend ist, dass Sie bei Bedarf vollständige und nachvollziehbare Nachweise erbringen können. Die Anforderungen variieren je nach Nutzung – also ob Sie die Immobilie vermieten, betrieblich nutzen oder ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen möchten.
Zu den wichtigsten Dokumenten zählt der Versicherungsvertrag mit Angaben zur versicherten Immobilie, zum Leistungsumfang und zur Beitragshöhe. Ebenso verlangt das Finanzamt in der Regel einen Zahlungsnachweis, etwa in Form von Kontoauszügen oder einer Beitragsrechnung.
Wird die Absetzbarkeit über ein häusliches Arbeitszimmer begründet, ist zusätzlich eine Flächenaufstellung erforderlich. Daraus muss klar hervorgehen, wie groß das Arbeitszimmer im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche ist. Auch der Grundriss der Wohnung oder des Hauses kann verlangt werden, um die Abgrenzung des Arbeitsbereichs zu prüfen. Bei vollständiger betrieblicher Nutzung oder einer gewerblich genutzten Immobilie sind entsprechende Nutzungsnachweise, z. B. aus Mietverträgen oder Geschäftsunterlagen, erforderlich.
Sofern Sie sich auf eine Vermietungsabsicht nach Bauphase berufen, etwa zur Absetzung der Feuerrohbauversicherung, sollten Sie dem Finanzamt glaubhafte Unterlagen vorlegen – z. B. ein Maklervertrag, veröffentlichte Inserate oder ein geplantes Mietangebot.
Auch wichtig: Die Nachweise müssen nicht automatisch mit der Steuererklärung eingereicht werden, sollten aber bei Anforderung schnell verfügbar sein. Eine lückenlose Dokumentation erhöht Ihre Chancen auf steuerliche Anerkennung und schützt im Zweifelsfall vor Rückfragen oder Kürzungen durch das Finanzamt.
So vermeiden Sie Fallstricke und sichern sich Ihre Steuerersparnis
Häufige Fehler bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Gebäudeversicherung – und wie Sie sie vermeiden
Die steuerliche Geltendmachung der Gebäudeversicherung bietet Potenzial zur Steuerersparnis – sofern sie korrekt erfolgt. Doch viele Eigentümer und Vermieter machen Fehler, die zu Nachfragen oder gar Ablehnungen durch das Finanzamt führen können. Hier sind die häufigsten Stolpersteine – und wie Sie sie umgehen:
1. Fehlende oder unvollständige Nachweise
Ohne Belege wie Versicherungsverträge, Zahlungsnachweise oder Flächenaufstellungen kann das Finanzamt die Absetzbarkeit verweigern. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente bereithalten und bei Bedarf vorlegen können.
2. Falsche oder unklare Flächenberechnung beim Arbeitszimmer
Die anteilige Absetzbarkeit der Versicherungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer basiert auf dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche. Eine fehlerhafte Berechnung kann zu einer Kürzung der absetzbaren Beträge führen.
3. Unzureichende Dokumentation bei Vermietungsabsicht während der Bauphase
Wenn Sie die Feuerrohbauversicherung während der Bauphase steuerlich geltend machen möchten, müssen Sie eine klare Vermietungsabsicht nachweisen. Fehlende Nachweise wie Mietverträge oder Inserate können dazu führen, dass das Finanzamt die Absetzbarkeit nicht anerkennt.
4. Vermischung von privaten und beruflichen Nutzungskosten
Bei gemischt genutzten Immobilien ist es wichtig, die Kostenanteile korrekt aufzuteilen. Eine unsachgemäße Trennung kann zu Problemen bei der steuerlichen Geltendmachung führen.
5. Unkenntnis über aktuelle steuerliche Regelungen
Steuergesetze ändern sich regelmäßig. Unwissenheit über aktuelle Regelungen kann dazu führen, dass Sie mögliche Abzugsmöglichkeiten übersehen oder nicht korrekt anwenden.
Eine sorgfältige Vorbereitung und genaue Kenntnis der steuerlichen Anforderungen sind entscheidend, um die Gebäudeversicherung erfolgreich steuerlich geltend zu machen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die steuerliche Behandlung der Gebäudeversicherung
Was Sie schon immer wissen wollten – 8 häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Gebäudeversicherung
Kann ich die Gebäudeversicherung für mein selbstgenutztes Eigenheim steuerlich absetzen?
In der Regel nein. Die Gebäudeversicherung zählt zu den Sachversicherungen und ist für selbstgenutzte Immobilien nicht steuerlich absetzbar. Ausnahme: Wenn ein Teil der Immobilie beruflich genutzt wird, kann der entsprechende Anteil abgesetzt werden.
Wie berechne ich den absetzbaren Anteil der Gebäudeversicherung für mein häusliches Arbeitszimmer?
Ermitteln Sie das Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche. Diesen Prozentsatz wenden Sie auf die Versicherungskosten an. Beispiel: Bei einem 20 m² großen Arbeitszimmer in einer 100 m² Wohnung können 20 % der Kosten abgesetzt werden.
Welche Nachweise benötigt das Finanzamt für die steuerliche Geltendmachung?
Benötigt werden unter anderem der Versicherungsvertrag, Zahlungsnachweise, Grundriss der Immobilie und eine Flächenaufstellung. Bei beruflicher Nutzung sind zusätzliche Nachweise wie ein Nachweis der beruflichen Tätigkeit erforderlich.
Kann ich die Gebäudeversicherung während der Bauphase absetzen?
Ja, wenn eine klare Vermietungsabsicht besteht und entsprechende Nachweise vorliegen. Die Kosten für die Feuerrohbauversicherung können dann steuerlich geltend gemacht werden.
Wie wirkt sich die Vermietung meiner Immobilie auf die steuerliche Behandlung der Gebäudeversicherung aus?
Bei Vermietung können die Kosten der Gebäudeversicherung als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Zudem können sie auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Ist die Gebäudeversicherung für eine gewerblich genutzte Immobilie steuerlich absetzbar?
Ja, in diesem Fall können die Kosten als Betriebsausgaben vollständig steuerlich geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn ich die Gebäudeversicherung versehentlich doppelt angebe?
Das Finanzamt wird dies in der Regel korrigieren. Es ist jedoch wichtig, die Angaben sorgfältig zu prüfen, um Nachfragen oder Korrekturen zu vermeiden.
Kann ich die Gebäudeversicherung rückwirkend absetzen?
Grundsätzlich können Sie Kosten für das vergangene Steuerjahr geltend machen, solange die Steuererklärung noch nicht abgegeben wurde. Nachträgliche Änderungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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Zusammenfassung
Die steuerliche Absetzbarkeit der Gebäudeversicherung ist komplex, aber mit dem richtigen Wissen gut zu bewältigen. Während selbstnutzende Eigentümer meist keine Steuervergünstigung erwarten dürfen, bieten sich für Vermieter, Selbstständige mit Arbeitszimmer oder bei gewerblicher Nutzung zahlreiche Möglichkeiten zur steuerlichen Geltendmachung. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen wie Nutzungsnachweis, korrekte Flächenberechnung oder glaubhafte Vermietungsabsicht erfüllt sind. Wer sorgfältig dokumentiert, alle relevanten Unterlagen vorlegt und häufige Fehler vermeidet, kann bares Geld sparen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch Steuerprofis.