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Sturmversicherung – zuverlässiger Schutz bei Sturmschäden am Gebäude
Schützen Sie Ihr Zuhause oder Ihre Gewerbeimmobilie wirksam vor finanziellen Folgen durch Sturm, Hagel & Orkan – mit der passenden Sturmversicherung als Teil Ihrer Wohngebäudeversicherung.
Stürme werden in Deutschland nicht nur häufiger, sondern auch heftiger. Bereits ab Windstärke 8 können schwere Schäden an Dächern, Fassaden, Fenstern oder Solaranlagen entstehen – mit teuren Folgen. Doch viele Hauseigentümer und Gewerbetreibende sind sich nicht bewusst, dass ihr Versicherungsschutz oft nicht automatisch alle Sturmschäden abdeckt. Eine gezielte Sturmversicherung, eingebettet in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung, ist deshalb unerlässlich.
Ob umgestürzter Baum, abgedecktes Dach oder zerschlagene Photovoltaikanlage – die richtige Absicherung hilft Ihnen, schnell wieder handlungsfähig zu werden und schützt Ihre Werte langfristig. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was genau eine Sturmversicherung leistet, für wen sie unverzichtbar ist und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie Tarife vergleichen und Ihre Immobilie wetterfest versichern.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Warum eine Sturmversicherung unverzichtbar ist
Stürme verursachen in Deutschland jedes Jahr Milliardenschäden – und treffen nicht nur Küstenregionen oder Gebirgsorte. Auch in Städten und ländlichen Gebieten häufen sich Schadensmeldungen: abgedeckte Dächer, zerstörte Fassaden, beschädigte Solaranlagen, vollgelaufene Keller oder zerstörte Fahrzeuge.
Was viele Eigentümer unterschätzen: Eine Standard-Wohngebäudeversicherung reicht oft nicht aus. Sie deckt zwar Sturmschäden grundsätzlich ab – aber erst ab Windstärke 8 und nicht automatisch alle Bauteile oder Sonderrisiken wie z. B. Carports, Außenanlagen oder Photovoltaik. Bei gewerblichen Immobilien gelten zudem oft höhere Anforderungen. Und bei Fahrzeugen – egal ob Pkw oder Wohnmobil – greift die Sturmversicherung nur über eine Teilkaskoversicherung.
Ob privat, gewerblich oder mobil – wer sein Eigentum erhalten möchte, muss es sturmsicher versichern. Hier finden Sie die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
Wer als Haus- oder Wohnungseigentümer auf eine klassische Wohngebäudeversicherung setzt, ist bei Sturmschäden meist nur begrenzt geschützt. Die Deckung greift erst ab Windstärke 8 – und viele Schäden an Anbauten, Gartenhäusern oder Carports sind nur mit Erweiterung abgedeckt.
Typische Risiken und Anforderungen im Privatbereich:
Schäden durch Sturm, Hagel, Orkan – ab Windstärke 8 (ca. 62 km/h)
Abgedeckte Dächer, eingeschlagene Fenster, zerstörte Fassaden
Wichtig: An- und Nebenbauten oft nur mit Zusatzbaustein versichert
Ergänzung durch Hausratversicherung für bewegliche Güter im Haus
Sinnvoll: Elementarschadenbaustein für Rückstau, Starkregen, Überschwemmung
Für Gewerbeobjekte wie Lagerhallen, Bürogebäude oder Werkstätten reichen Standardlösungen nicht aus. Hier drohen nicht nur Gebäudeschäden, sondern auch betriebliche Ausfälle – mit enormen finanziellen Folgen.
Wichtige Punkte für Gewerbeimmobilien:
Sturmversicherung ist meist Teil der gewerblichen Gebäudeversicherung
Höhere Versicherungssummen notwendig (große Objekte, hohe Werte)
Technische Prüfpflichten & Wartungsnachweise oft vorgeschrieben
Schutz kann erweitert werden um:
Betriebsunterbrechung
Glasbruch, Vandalismus
Ertragsausfall
Solaranlagen sind extrem sturmgefährdet – insbesondere bei Dachmontage. Doch nicht jede Versicherung deckt alle Risiken ab. Ohne gezielten Schutz drohen hohe Eigenkosten bei Schäden durch Hagel, Windböen oder herabfallende Äste.
Besonderheiten bei PV-Anlagen:
Oft nur mit Zusatzbaustein oder separater PV-Versicherung abgesichert
Versichert werden u. a.:
Bruch durch Hagel
Ablösung vom Dach
Einschlag durch Äste, Ziegel etc.
Batteriespeicher, Wechselrichter und Ertragsausfall meist nur mit Spezialtarifen
Wichtig: Windschäden sind häufig an Mindestwindstärke (z. B. 8) gekoppelt
Sturmschäden an Fahrzeugen – sei es das Wohnmobil für die Familie oder der geparkte Firmenwagen – fallen nicht unter die Gebäude- oder Hausratversicherung. Hier schützt nur eine Teilkaskoversicherung – und auch sie hat klare Bedingungen.
Wichtige Hinweise für den Kfz-Schutz:
Nur Teilkasko leistet bei Sturm- und Hagelschäden
Gilt ab Windstärke 8:
Herabfallende Äste, Dachziegel, Schilder
Hagel mit Lack- oder Glasschäden
Kein Schutz bei reiner Kfz-Haftpflicht
Wohnmobile besonders anfällig (Dachflächen, Fenster, Außenhaut)
Bei Sonderausstattung (z. B. Solarmodule, Sat-Schüsseln): Erweiterte Deckung prüfen
Welche Schäden deckt die Sturmversicherung ab?
Umfassender Schutz bei Sturm- und Hagelschäden
Stürme und Unwetter können erhebliche Schäden an Gebäuden und deren Ausstattung verursachen. Eine Sturmversicherung bietet finanziellen Schutz vor den Folgen solcher Naturereignisse.
Stürme zählen zu den häufigsten Schadensursachen in der Wohngebäudeversicherung. Bereits ab Windstärke 8 – das entspricht einer Geschwindigkeit von rund 62 km/h – leisten Versicherer bei nachgewiesenen Sturmschäden. Die Sturmversicherung übernimmt in solchen Fällen die finanziellen Folgen für Eigentümer, wenn es zu Gebäudeschäden kommt, die durch starke Luftbewegungen, Hagel oder umherfliegende Objekte verursacht wurden.
Typische Sturmfolgen sind abgedeckte Dächer, eingedrückte Fenster, beschädigte Fassaden oder eingestürzte Nebengebäude. Oft führen umherfliegende Äste, Dachziegel oder Gegenstände zu massiven Schäden an der Außenhaut eines Gebäudes. Auch Wassereinbruch infolge des Sturms – etwa durch zerstörte Dachflächen oder Fenster – ist in der Regel mitversichert. Die Sturmversicherung übernimmt in diesen Fällen nicht nur die Reparaturkosten, sondern häufig auch die Kosten für provisorische Absicherungen oder Entsorgungsarbeiten.
Hagel ist ebenfalls in vielen Policen integriert und verursacht besonders bei Glasdächern, Wintergärten, Rollläden oder Photovoltaikanlagen hohe Schäden. Solche Sturm- und Hagelschäden erfordern schnellen Handlungsbedarf – insbesondere dann, wenn Regenwasser nach einem Hagelschauer ins Gebäude eindringt und Innenräume beschädigt.
Ein oft übersehener, aber relevanter Aspekt: Auch Mietausfälle nach einem Sturmschaden können je nach Tarif abgedeckt sein, wenn vermietete Räume unbewohnbar werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die versicherte Immobilie aktiv genutzt oder vermietet wird und die Klausel explizit im Vertrag enthalten ist.
Wichtig ist außerdem der Nachweis der Windstärke. Da viele Versicherer erst ab Windstärke 8 leisten, ist ein Beleg über das Wettergeschehen erforderlich. Dies kann durch Meldungen des Deutschen Wetterdienstes oder durch ähnliche Schäden in der Nachbarschaft erfolgen. Ohne diesen Nachweis kann es sein, dass die Versicherung die Regulierung ablehnt – trotz sichtbarer Schäden.
Nicht versichert sind dagegen Schäden durch mangelhafte Instandhaltung, fahrlässiges Verhalten oder zu niedrige Versicherungssummen. Auch sogenannte Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Erdrutsche müssen über eine separate Elementarschadenversicherung abgesichert werden.
Insgesamt zeigt sich: Eine moderne Sturmversicherung schützt nicht nur die äußere Bausubstanz, sondern bietet in vielen Tarifen auch umfassende Leistungen für Folgeschäden, Entsorgungskosten und Sicherungsmaßnahmen – sofern die Bedingungen stimmen und der Vertrag korrekt abgeschlossen wurde.
Sturmversicherung im Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif
Die besten Sturmversicherungen im Überblick
Die Auswahl der richtigen Sturmversicherung ist entscheidend, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein. Ein Vergleich der verschiedenen Tarife hilft dabei, den besten Schutz für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Beim Vergleich von Sturmversicherungen sollten Sie nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf den Leistungsumfang achten. Wichtige Kriterien sind unter anderem die abgedeckten Gefahren, die Versicherungssumme, der Selbstbehalt und mögliche Zusatzleistungen wie Elementarschadenschutz.
Für private Wohngebäude bieten viele Versicherer Tarife an, die neben Sturmschäden auch Schäden durch Hagel, Feuer und Leitungswasser abdecken. Einige Tarife beinhalten zudem einen Schutz gegen weitere Naturgefahren wie Überschwemmungen oder Erdrutsche. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen zu prüfen, da nicht alle Schäden automatisch versichert sind.
Gewerbliche Immobilien erfordern oft spezielle Tarife, die auf die individuellen Risiken und Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten sind. Hierbei spielen Faktoren wie die Nutzung des Gebäudes, die Lagerung von Waren und die vorhandene Technik eine Rolle. Ein umfassender Versicherungsschutz sollte sowohl das Gebäude selbst als auch die Betriebseinrichtung und mögliche Betriebsunterbrechungen abdecken.
Für Besitzer von Photovoltaikanlagen ist es ratsam, einen Tarif zu wählen, der speziell auf die Absicherung solcher Anlagen ausgelegt ist. Einige Versicherer bieten Photovoltaikversicherungen an, die Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Diebstahl abdecken. Zudem können Ertragsausfälle infolge von Schäden mitversichert werden.
Bei der Kfz-Versicherung, insbesondere für Wohnmobile und Pkw, ist die Teilkaskoversicherung relevant, wenn es um Sturmschäden geht. Diese deckt in der Regel Schäden ab, die durch Sturm, Hagel oder herabfallende Äste verursacht werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse im Versicherungsvertrag zu prüfen.
Ein umfassender Vergleich der verschiedenen Sturmversicherungen ermöglicht es Ihnen, den Tarif zu finden, der am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen passt. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner oder lassen Sie sich beraten, um den optimalen Schutz für Ihr Eigentum zu gewährleisten.
Diese Zusatzbausteine sollten Sie bei Sturm und Unwettern nicht außer Acht lassen
Ergänzender Schutz für Ihre Immobilie – jetzt sinnvoll kombinieren
Sturm allein ist oft nur der Anfang. Viele Naturereignisse und Gebäudeschäden treten kombiniert auf – etwa Starkregen mit Rückstau, Windbruch mit Dachbrand oder Sturm plus Rohrbruch. Deshalb lohnt sich der Blick über die reine Sturmklausel hinaus: In den meisten Standardtarifen sind nicht alle Risiken automatisch enthalten. Eine sinnvolle Kombination mit gezielten Zusatzbausteinen schützt Ihre Immobilie umfassend und gibt Ihnen Sicherheit, selbst bei komplexen Schadensbildern. Prüfen Sie daher folgende Erweiterungen gezielt:
Elementarversicherung
Schützt Ihr Gebäude vor den wachsenden Gefahren durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und Erdbeben. Diese Naturgefahren nehmen laut GDV und Umweltbundesamt kontinuierlich zu – und sind nicht in der Basis-Deckung enthalten. Die Elementarversicherung sichert Sie im Ernstfall gegen existenzbedrohende Schäden ab, etwa wenn Wasser ins Mauerwerk eindringt oder der Keller überläuft. Besonders in Risikogebieten mittlerweile nahezu unverzichtbar.
Brandversicherung
Ein Feuer kann nicht nur das Gebäude zerstören, sondern auch zu erheblichen Haftungsrisiken führen – etwa durch herabfallende Dachziegel nach einem Brand. Für vermietete oder leerstehende Immobilien ist eine eigene Brandversicherung essenziell. Sie deckt direkte Feuerschäden ebenso ab wie Folgeschäden durch Rauch, Löschwasser oder Explosion. Auch Blitzeinschläge bei Unwettern fallen unter die Brandschadenregelung. Ein Muss für jede vollständige Absicherung.
Leitungswasserversicherung
Oft unterschätzt, aber für viele Schadenmeldungen verantwortlich: Rohrbrüche, undichte Heizungsanlagen oder geplatzte Wasserleitungen. Diese Schäden passieren häufig im Winter oder infolge versteckter Materialschäden. Die Leitungswasserversicherung greift bei solchen unvorhergesehenen Schäden am Gebäude. Sie ist insbesondere dann sinnvoll, wenn ältere Rohre verbaut sind oder das Haus unbewohnt ist – denn Wasserschäden bleiben oft lange unentdeckt und richten massive Folgeschäden an.
Was deckt die Sturmversicherung nicht ab?
Grenzen des Versicherungsschutzes bei Sturmschäden
Trotz umfassender Leistungen gibt es bei der Sturmversicherung bestimmte Ausschlüsse. Es ist wichtig, diese zu kennen, um im Schadensfall nicht mit unerwarteten Kosten konfrontiert zu werden.
Die Sturmversicherung bietet Schutz vor Schäden, die durch Stürme ab einer Windstärke von 8 verursacht werden. Dennoch gibt es klare Grenzen des Versicherungsschutzes, die Versicherungsnehmer beachten sollten.
Nicht versichert sind Schäden, die durch andere Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen entstehen. Diese sogenannten Elementarschäden sind nur durch eine separate Elementarschadenversicherung abgedeckt. Ebenso sind Schäden durch Schneedruck oder Sturmfluten in der Regel ausgeschlossen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die grobe Fahrlässigkeit. Wenn beispielsweise Fenster oder Türen nicht ordnungsgemäß geschlossen wurden und es dadurch zu Schäden kommt, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Auch Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zudem sind Schäden, die während Umbauarbeiten oder Sanierungen entstehen, oft nicht versichert. In solchen Fällen ist es ratsam, eine spezielle Bauleistungsversicherung abzuschließen.
Es ist auch zu beachten, dass Schäden an beweglichen Gegenständen im Freien, wie Gartenmöbel oder Spielgeräte, nicht immer durch die Sturmversicherung gedeckt sind. Hier kann eine Hausratversicherung mit entsprechender Klausel sinnvoll sein.
Um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind, sollten Versicherungsnehmer ihre Policen regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls durch Zusatzbausteine erweitern. Eine umfassende Beratung durch einen Versicherungsexperten kann dabei helfen, individuelle Versicherungslücken zu identifizieren und zu schließen.
So sind Gebäude, Hausrat und Betriebe bei Sturmereignissen richtig abgesichert
Welche Versicherung greift bei Sturm – privat & gewerblich?
Nicht jede Versicherung leistet automatisch bei Sturmschäden – und oft stellt sich im Schadensfall die Frage: Greift die Wohngebäudeversicherung, ist es ein Fall für die Hausratversicherung oder braucht es spezielle Lösungen für gewerbliche Immobilien? Damit Sie im Ernstfall keine böse Überraschung erleben, erklären wir, welche Versicherung wann zuständig ist – aufgeteilt in private und gewerbliche Lösungen. So erkennen Sie auf einen Blick, ob Ihr Schutz ausreicht – und wo sinnvoll erweitert werden sollte.
Wohngebäudeversicherung
Als Eigentümer eines Hauses oder einer vermieteten Immobilie sind Sie über die Wohngebäudeversicherung gegen Sturmschäden am Baukörper geschützt. Sie übernimmt unter anderem Schäden am Dach, an der Fassade, an Fenstern oder an Nebengebäuden – wenn Windstärke 8 oder mehr nachgewiesen ist. Auch Folgekosten wie Aufräumarbeiten oder Mietausfall können abgedeckt sein. Wichtig ist, dass der Versicherungswert richtig kalkuliert und regelmäßig angepasst wird. Ergänzungen wie Elementarschaden- oder Glasbruchschutz können individuell hinzugefügt werden.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Sturmschäden an beweglichen Gegenständen innerhalb des Hauses ab – also Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, aber auch Gartenmöbel, sofern sie in geschlossenen Räumen gelagert waren. Schäden entstehen oft durch eindringenden Regen nach einem beschädigten Dach oder durch zerborstene Fenster. Auch hier gilt: Versichert wird meist ab Windstärke 8. Die Hausratversicherung ergänzt die Wohngebäudeversicherung ideal und ist besonders für Mieter unverzichtbar.
Gewerbliche Gebäudeversicherung
Für Unternehmen mit eigenen Betriebsgebäuden ist die gewerbliche Gebäudeversicherung das Pendant zur Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Schäden am Firmengebäude ab, die durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag entstehen. Auch Anbauten, Betriebseinrichtungen im Gebäude und individuelle bauliche Anpassungen durch den Eigentümer sind mitversicherbar. Eine angepasste Versicherungssumme ist hier besonders wichtig – denn im Schadensfall drohen nicht nur Reparaturkosten, sondern auch Produktionsausfälle.
Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung schützt das bewegliche Betriebsvermögen – von Maschinen und Büroausstattung bis hin zu Lager- und Warenbeständen. Sturmschäden an Fenstern oder Dächern führen schnell dazu, dass Wind und Wasser empfindliche Geräte oder Ware beschädigen. Auch bei Einbruch oder Feuer ist diese Police essenziell. Für viele Branchen ist sie unverzichtbar, besonders in wetteranfälligen Regionen oder bei hohem Lagerwert. Kombiniert mit der Gebäudeversicherung entsteht ein vollständiger Schutz für Ihre Betriebsstätte.
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Zusammenfassung
Eine Sturmversicherung ist für Immobilienbesitzer und Unternehmen ein unverzichtbarer Baustein zur Absicherung gegen zunehmende Wetterextreme. Sie schützt vor Schäden an Dach, Fassade und Nebengebäuden, wenn ein Sturm ab Windstärke 8 das Gebäude beschädigt. Für bewegliche Gegenstände innerhalb des Hauses ist die Hausratversicherung zuständig – im gewerblichen Bereich greifen die Inhalts- und Firmengebäudeversicherung. Wichtig ist, die Ausschlüsse wie grobe Fahrlässigkeit, Elementarschäden oder Schäden unterhalb der Windschwelle zu kennen. Ein Tarifvergleich hilft, passende Leistungen und Konditionen zu finden – und mögliche Lücken durch Zusatzbausteine wie Elementar- oder Leitungswasserversicherung gezielt zu schließen. Wer im Ernstfall optimal abgesichert sein will, sollte den Versicherungsschutz regelmäßig prüfen und auf seinen aktuellen Bedarf abstimmen.
häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Sturmschaden meiner Versicherung melden?
Ein Sturmschaden sollte unverzüglich, idealerweise innerhalb von 3 Tagen nach dem Ereignis, der Versicherung gemeldet werden. Je schneller Sie reagieren, desto reibungsloser verläuft die Schadensregulierung. Wichtig: Schäden gut dokumentieren (Fotos, Rechnungen, Zeugenaussagen) und keine eigenmächtigen Reparaturen vornehmen, bevor ein Gutachter vor Ort war.
Welche Versicherung deckt Sturmschäden durch Bäume ab?
Sturmschäden durch umgestürzte Bäume am Gebäude werden über die Wohngebäudeversicherung reguliert, sofern der Sturm mit Windstärke 8 oder höher aufgetreten ist. Wird dabei Ihr Hausrat (z. B. Möbel, Geräte) beschädigt, greift zusätzlich die Hausratversicherung. Bei Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt die Teilkaskoversicherung.
Bei welcher Windstärke zahlt die Gebäudeversicherung?
In der Regel zahlt die Wohngebäudeversicherung ab Windstärke 8, das entspricht einer Geschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Der Nachweis erfolgt meist über lokale Wetterdaten (z. B. Deutscher Wetterdienst). Schäden unterhalb dieser Schwelle gelten häufig nicht als sturmbedingt und sind nur in Premiumtarifen versichert.
Was deckt die Sturmversicherung ab?
Die Sturmversicherung – als Teil der Wohngebäude- oder Hausratversicherung – deckt Schäden ab, die durch Sturm, Hagel, Blitz oder herabfallende Gegenstände verursacht werden. Dazu zählen etwa abgedeckte Dächer, zerbrochene Fenster, beschädigte Fassaden oder durchnässte Einrichtung. Voraussetzung ist meist ein Sturm mit Windstärke 8 oder höher sowie eine vertraglich vereinbarte Deckung.