Unbe­nann­te Gefah­ren in der Gebäu­de­ver­si­che­rung – was ist wirk­lich abge­si­chert?

Wenn das Uner­war­te­te pas­siert – wie Sie mit All­ge­fah­ren­de­ckung lücken­lo­sen Schutz für Ihre Immo­bi­lie schaf­fen

unbenannte gefahren

Was pas­siert, wenn ein Fahr­zeug in Ihre Haus­wand kracht, ein Kamin einen Ruß­scha­den ver­ur­sacht oder wäh­rend Bau­ar­bei­ten ein unter­ir­di­sches Leck zum Was­ser­scha­den führt – und kei­ner die­ser Fäl­le expli­zit in Ihrer Ver­si­che­rungs­po­li­ce steht? Genau hier grei­fen unbe­nann­te Gefah­ren. Sie erwei­tern den Schutz Ihrer Gebäu­de­ver­si­che­rung auf all jene Risi­ken, die nicht kon­kret genannt, aber auch nicht aus­ge­schlos­sen sind. Ob Van­da­lis­mus, Wur­zel­schä­den oder plötz­li­che Boden­ab­sen­kung – die soge­nann­te All-Risk-Deckung bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, sich gegen sol­che unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­se abzu­si­chern. Doch was genau gilt als unbe­nann­te Gefahr? Und was nicht? In die­sem Rat­ge­ber klä­ren wir, wie Sie ver­steck­te Deckungs­lü­cken schlie­ßen und Ihre Immo­bi­lie zukunfts­si­cher absi­chern kön­nen.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Unbe­nann­te Gefah­ren decken Schä­den, die nicht expli­zit benannt, aber auch nicht aus­ge­schlos­sen sind – z. B. durch Van­da­lis­mus, Fahr­zeug­an­prall oder unkla­re Ursa­chen.

  • Die All-Risk-Deckung (auch All­ge­fah­ren­de­ckung) bie­tet beson­ders umfas­sen­den Schutz – und ist in hoch­wer­ti­gen Gebäu­de­ver­si­che­rungs­ta­ri­fen oft ent­hal­ten.

  • Typi­sche Aus­schlüs­se blei­ben bestehen, z. B. Schä­den durch Krieg, Kern­ener­gie, Abnut­zung oder gro­be Fahr­läs­sig­keit.

  • Nicht jeder Tarif bie­tet die­sen Schutz – ver­glei­chen Sie genau, wel­che Poli­cen unbe­nann­te Gefah­ren abde­cken.

  • Die Kom­bi­na­ti­on aus Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung und All­ge­fah­ren­schutz bie­tet eine nahe­zu lücken­lo­se Absi­che­rung für Ihr Haus.

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Was Sie über unbe­nann­te Gefah­ren unbe­dingt wis­sen soll­ten

Was sind unbe­nann­te Gefah­ren – und war­um sind sie so wich­tig für Ihre Gebäu­de­ver­si­che­rung?

Vie­le Schä­den am Haus pas­sie­ren ohne Vor­war­nung – und ohne dass sie kon­kret im Ver­si­che­rungs­ver­trag genannt sind. Genau dafür gibt es die Absi­che­rung gegen unbe­nann­te Gefah­ren. Doch was bedeu­tet das genau? Wann greift sie – und wann nicht? In den fol­gen­den Tabs erklä­ren wir Ihnen das Wich­tigs­te.

  • Schutz für nicht nament­lich auf­ge­führ­te Risi­ken

  • Deckt alle Gefah­ren, die nicht aus­ge­schlos­sen sind

  • Bei­spie­le: Van­da­lis­mus, Fahr­zeug­an­prall, Rauch

  • Ergänzt die klas­si­sche Grund­de­ckung

  • Absi­che­rung gegen vie­le All­tags­ri­si­ken

  • Gerin­ge­re Streit­ge­fahr bei unkla­ren Ursa­chen

  • Stär­ke­re finan­zi­el­le Sicher­heit im Ernst­fall

  • Ide­al bei älte­ren Poli­cen ohne Erwei­te­rung

  • Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit

  • Krieg, poli­ti­sche Unru­hen, Kern­ener­gie

  • All­mäh­li­che Pro­zes­se (z. B. Fäul­nis, Ver­fär­bung)

  • Ele­men­tar­schä­den (sepa­rat ver­si­chern!)

  • Haus­ei­gen­tü­mer mit hohem Schutz­be­dürf­nis

  • Immo­bi­li­en in Innen­stadt- oder Bau­stel­len­la­ge

  • Men­schen mit kom­ple­xen Risi­ko­fak­to­ren

  • Käu­fer oder Erben mit Alt­ver­trä­gen

Schutz vor dem Unvor­her­seh­ba­ren: Wie unbe­nann­te Gefah­ren Ihre Immo­bi­lie absi­chern

Unbe­nann­te Gefah­ren in der Gebäu­de­ver­si­che­rung – umfas­sen­der Schutz für Ihr Zuhau­se

Unbe­nann­te Gefah­ren bie­ten einen erwei­ter­ten Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den, die nicht expli­zit in Ihrer Poli­ce auf­ge­führt sind. Die­se All­ge­fah­ren­de­ckung schützt Ihr Eigen­tum vor unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­sen und ergänzt somit die klas­si­sche Gebäu­de­ver­si­che­rung effek­tiv.

In der Welt der Ver­si­che­run­gen sind unbe­nann­te Gefah­ren ein wich­ti­ger Bestand­teil für einen umfas­sen­den Schutz Ihrer Immo­bi­lie. Wäh­rend tra­di­tio­nel­le Gebäu­de­ver­si­che­run­gen spe­zi­fi­sche Risi­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm abde­cken, geht die All­ge­fah­ren­de­ckung einen Schritt wei­ter. Sie sichert Ihr Eigen­tum gegen Schä­den ab, die nicht aus­drück­lich in der Poli­ce genannt, aber auch nicht aus­ge­schlos­sen sind.

Bei­spie­le für sol­che unbe­nann­ten Gefah­ren sind:

  • Van­da­lis­mus: Mut­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen durch Drit­te, die nicht unter Ein­bruch­dieb­stahl fal­len.

  • Fahr­zeug­an­prall: Schä­den durch Fahr­zeu­ge, die nicht durch die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers gedeckt sind.

  • Rauch- und Ruß­schä­den: Schä­den durch Rauch­ent­wick­lung ohne offe­nes Feu­er.

  • Seng­schä­den: Schä­den durch Hit­ze­ein­wir­kung ohne Flam­men­bil­dung.

  • Schä­den durch inne­re Unru­hen: Beschä­di­gun­gen infol­ge von Demons­tra­tio­nen oder ähn­li­chen Ereig­nis­sen.

Die All­ge­fah­ren­de­ckung bie­tet somit einen umfas­sen­den Schutz für Ihr Zuhau­se, indem sie auch für Schä­den auf­kommt, die außer­halb der stan­dar­di­sier­ten Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen lie­gen. Dies ist beson­ders rele­vant in einer Zeit, in der unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se zuneh­men und tra­di­tio­nel­le Ver­si­che­run­gen nicht alle Risi­ken abde­cken kön­nen.

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass auch bei einer All­ge­fah­ren­de­ckung bestimm­te Aus­schlüs­se bestehen. Typi­scher­wei­se sind Schä­den durch Krieg, Kern­ener­gie, vor­sätz­li­che Hand­lun­gen sowie all­mäh­li­che Pro­zes­se wie Ver­fall oder Fäul­nis nicht abge­deckt. Daher emp­fiehlt es sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu prü­fen und gege­be­nen­falls zusätz­li­che Deckun­gen, wie eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, in Betracht zu zie­hen.

Ins­ge­samt stellt die Absi­che­rung gegen unbe­nann­te Gefah­ren eine sinn­vol­le Ergän­zung Ihrer Gebäu­de­ver­si­che­rung dar, die Ihnen ein höhe­res Maß an Sicher­heit und Schutz für Ihr Eigen­tum bie­tet.

Stan­dard­de­ckung oder All­ge­fah­ren­schutz? So unter­schei­den sich die Ver­si­che­rungs­mo­del­le

Unbe­nann­te Gefah­ren vs. klas­si­sche Gebäu­de­ver­si­che­rung – ein Ver­gleich

Die Wahl zwi­schen einer klas­si­schen Gebäu­de­ver­si­che­rung und einer All­ge­fah­ren­de­ckung kann ent­schei­dend für den Umfang dei­nes Ver­si­che­rungs­schut­zes sein. Wäh­rend Stan­dard­po­li­cen nur benann­te Risi­ken abde­cken, bie­tet die All­ge­fah­ren­de­ckung Schutz für nahe­zu alle Schä­den, die nicht expli­zit aus­ge­schlos­sen sind. Ein direk­ter Ver­gleich hilft, die Unter­schie­de und Vor­tei­le bei­der Model­le zu ver­ste­hen.

In der klas­si­schen Gebäu­de­ver­si­che­rung sind die ver­si­cher­ten Gefah­ren klar defi­niert. Typi­scher­wei­se umfasst der Schutz Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. Ereig­nis­se, die nicht aus­drück­lich in der Poli­ce genannt sind, fal­len außer­halb des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Dies kann zu Deckungs­lü­cken füh­ren, ins­be­son­de­re bei unvor­her­seh­ba­ren oder sel­te­nen Scha­dens­er­eig­nis­sen.

Die All­ge­fah­ren­de­ckung, auch bekannt als All-Risk-Deckung, kehrt die­ses Prin­zip um. Hier gilt: Alles ist ver­si­chert, was nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen ist. Dies bedeu­tet einen umfas­sen­de­ren Schutz, der auch unbe­nann­te Gefah­ren abdeckt. Bei­spie­le hier­für sind Schä­den durch Van­da­lis­mus, Fahr­zeug­an­prall oder unge­wöhn­li­che Natur­er­eig­nis­se, die in Stan­dard­po­li­cen nicht berück­sich­tigt wer­den.

Ein wei­te­rer Vor­teil der All­ge­fah­ren­de­ckung ist die Beweis­last­um­kehr. Wäh­rend bei klas­si­schen Poli­cen der Ver­si­che­rungs­neh­mer nach­wei­sen muss, dass ein Scha­den durch eine ver­si­cher­te Gefahr ver­ur­sacht wur­de, liegt die Beweis­last bei der All­ge­fah­ren­de­ckung beim Ver­si­che­rer, der nach­wei­sen muss, dass ein Scha­den durch eine aus­ge­schlos­se­ne Gefahr ent­stan­den ist.

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass auch bei der All­ge­fah­ren­de­ckung bestimm­te Aus­schlüs­se bestehen. Typi­scher­wei­se sind Schä­den durch Krieg, Kern­ener­gie, vor­sätz­li­che Hand­lun­gen sowie all­mäh­li­che Pro­zes­se wie Ver­fall oder Fäul­nis nicht abge­deckt. Daher emp­fiehlt es sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu prü­fen und gege­be­nen­falls zusätz­li­che Deckun­gen, wie eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, in Betracht zu zie­hen.

Die Ent­schei­dung zwi­schen einer klas­si­schen Gebäu­de­ver­si­che­rung und einer All­ge­fah­ren­de­ckung hängt von indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und Risi­ko­be­wer­tun­gen ab. Für Eigen­tü­mer, die einen umfas­sen­den Schutz wün­schen und sich gegen unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se absi­chern möch­ten, bie­tet die All­ge­fah­ren­de­ckung eine sinn­vol­le Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes.

Klas­si­sche Gebäu­de­ver­si­che­rung vs. All­ge­fah­ren­de­ckung

Merk­mal Klas­si­sche Gebäu­de­ver­si­che­rung All­ge­fah­ren­de­ckung
Ver­si­cher­te Gefah­ren Nur expli­zit benann­te Risi­ken Alle Gefah­ren, außer expli­zit aus­ge­schlos­se­ne
Beweis­last im Scha­dens­fall Ver­si­che­rungs­neh­mer Ver­si­che­rer
Deckung bei unbe­nann­ten Gefah­ren Nicht abge­deckt Abge­deckt
Typi­sche Aus­schlüs­se Krieg, Kern­ener­gie, Vor­satz, all­mäh­li­che Pro­zes­se, unbe­nann­te Gefah­ren expli­zit benannt
Fle­xi­bi­li­tät Gering Hoch
Bei­trags­hö­he In der Regel nied­ri­ger Ten­den­zi­ell höher, abhän­gig vom Anbie­ter
Emp­feh­lung für Stan­dard­ri­si­ken, begrenz­tes Bud­get Umfas­sen­den Schutz, indi­vi­du­el­le Risi­ken
Gebäu­de­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Mehr Schutz für Haus und Eigen­tum – die­se Ver­si­che­run­gen soll­ten Sie ken­nen

Ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen zur Gebäu­de­ver­si­che­rung im Über­blick

Eine star­ke Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist die Basis – doch oft reicht sie allein nicht aus. Wer wirk­lich rund­um geschützt sein will, soll­te auch ergän­zen­de Poli­cen wie die Ele­men­tar­ver­si­che­rung oder eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht in Betracht zie­hen. Hier fin­den Sie die wich­tigs­ten Bau­stei­ne, die den Schutz Ihrer Immo­bi­lie sinn­voll erwei­tern.

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Elementarversicherung

Von Stark­re­gen über Über­schwem­mun­gen bis hin zu Erd­be­ben – extre­me Wet­ter­la­gen neh­men zu. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ergänzt Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und schützt gezielt vor Natur­ge­wal­ten, die in Stan­dard­po­li­cen nicht ent­hal­ten sind. Beson­ders in Risi­ko­ge­bie­ten ein Muss.

Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht

Haus-und-Grundbesitzerhaftpflicht

Ein umge­stürz­ter Ast, eine ver­eis­te Ein­fahrt oder ein loser Dach­zie­gel – schon klei­ne Ver­säum­nis­se kön­nen gro­ße Haf­tungs­fäl­le aus­lö­sen. Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht springt ein, wenn Sie als Eigen­tü­mer für Schä­den an Drit­ten ver­ant­wort­lich gemacht wer­den.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Hausratversicherung

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung sichert das Haus, die Haus­rat­ver­si­che­rung alles, was sich dar­in befin­det – von Möbeln über Elek­tro­nik bis hin zu Klei­dung. Beson­ders nach Ein­bruch, Brand oder Lei­tungs­was­ser­schä­den ein unver­zicht­ba­rer Teil des Ver­si­che­rungs­schut­zes.

Was kann wirk­lich alles pas­sie­ren?

Erwei­ter­te Scha­den­bei­spie­le für unbe­nann­te Gefah­ren in der Gebäu­de­ver­si­che­rung

Nicht jeder Scha­den fällt unter Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm. Vie­le Fäl­le lie­gen außer­halb der klas­si­schen Defi­ni­ti­on – und genau dort greift die Deckung für unbe­nann­te Gefah­ren. Hier fin­den Sie typi­sche und über­ra­schen­de Bei­spie­le aus der Pra­xis.

Unbe­nann­te Gefah­ren schlie­ßen Scha­den­er­eig­nis­se ein, die zwar nicht in der Poli­ce auf­ge­lis­tet sind, aber auch nicht aus­ge­schlos­sen wur­den. Das macht die­se Deckung beson­ders wert­voll, wenn uner­war­te­te Situa­tio­nen ein­tre­ten. Die fol­gen­den Bei­spie­le stam­men aus rea­len Scha­den­fäl­len und ver­deut­li­chen, wie viel­fäl­tig der Schutz sein kann:

  • Tie­ri­sche Ein­dring­lin­ge: Wasch­bä­ren oder Spech­te zer­stö­ren Däm­mung, Mau­er­werk oder Dach­kon­struk­ti­on. Vie­le Stan­dard­po­li­cen leis­ten hier nicht – über unbe­nann­te Gefah­ren jedoch kann die­se Absi­che­rung bestehen.

  • Ver­stop­fung durch Fremd­kör­per: Ein Sturm weht eine Plas­tik­tü­te in den Regen­ab­fluss auf dem Dach. Die­ser ver­stopft, Was­ser staut sich und durch­feuch­tet das Mau­er­werk.

  • Schä­den durch Erschüt­te­run­gen: In der Nach­bar­schaft wird gebaut – durch Rüt­tel­plat­ten oder Bag­ger ent­ste­hen Ris­se im Mau­er­werk.

  • Fett­sprit­zer ohne Flam­men­bil­dung: Beim Kochen mit dem Wok spritzt hei­ßes Fett auf den Boden und beschä­digt das Par­kett – ohne offe­nes Feu­er, aber mit kla­rer Scha­den­fol­ge.

  • Auf­prall von Gegen­stän­den: Ein Fah­nen­mast kippt bei mäßi­gem Wind auf das Gebäu­de – eine klas­si­sche All­ge­fah­ren-Situa­ti­on.

  • Ein­bruch und Van­da­lis­mus: Ein­bre­cher drin­gen ins Haus ein, steh­len nichts, ver­ur­sa­chen aber mut­wil­lig Schä­den an Hei­zung und Türen – nicht immer durch „Dieb­stahl­klau­seln“ abge­deckt.

  • Wild­tie­re im Haus: Wild­schwei­ne bre­chen in das Erd­ge­schoss ein, ver­wüs­ten Wän­de und Böden – ein eher kurio­ser, aber doku­men­tier­ter Scha­den­fall.

  • Schä­den durch unter­ir­di­sche Ursa­chen: Baum­wur­zeln heben Ter­ras­sen­plat­ten an oder ver­ur­sa­chen Rohr­schä­den im Fun­da­ment­be­reich.

All die­se Bei­spie­le zei­gen: Die Band­brei­te mög­li­cher Schä­den ist groß – und es ist fast unmög­lich, sie alle in einem Stan­dard­ta­rif auf­zu­lis­ten. Die unbe­nann­ten Gefah­ren hel­fen hier, die­se Lücken zu schlie­ßen und schüt­zen Ihr Eigen­tum zuver­läs­sig vor dem Uner­war­te­ten.

Nicht alles ist ver­si­chert – und das aus gutem Grund

Typi­sche Aus­schlüs­se bei der Deckung unbe­nann­ter Gefah­ren

Trotz des weit­rei­chen­den Schut­zes durch unbe­nann­te Gefah­ren gibt es auch hier kla­re Gren­zen. Eini­ge Risi­ken sind in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen – damit Sie wis­sen, wor­auf es ankommt.

Die Regel bei unbe­nann­ten Gefah­ren lau­tet: Alles ist ver­si­chert – außer es ist aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen. Doch was genau gehört zu die­sen Aus­schlüs­sen? Ein Blick in die gän­gi­gen Bedin­gun­gen am Markt zeigt, dass vie­le Ver­si­che­rer sehr ähn­li­che Ein­schrän­kun­gen defi­nie­ren, etwa:

  • Vor­satz: Schä­den, die vor­sätz­lich vom Ver­si­che­rungs­neh­mer oder einem Mit­be­woh­ner ver­ur­sacht wur­den, sind grund­sätz­lich nicht ver­si­chert.

  • Krieg, inne­re Unru­hen und Kern­ener­gie: Poli­ti­sche und nuklea­re Risi­ken wer­den in prak­tisch jeder Poli­ce aus­ge­schlos­sen.

  • Feh­ler­haf­te Pla­nung oder Bau­aus­füh­rung: Schä­den durch man­gel­haf­te Bau­leis­tung, fal­sche Sta­tik oder min­der­wer­ti­ge Mate­ria­li­en fal­len nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz.

  • Schä­den durch Ver­schleiß oder Alte­rung: Dazu zäh­len z. B. ver­rot­ten­de Bal­ken, durch­ge­ros­te­te Lei­tun­gen oder brü­chi­ge Dich­tun­gen.

  • Ver­wit­te­rung und Abnut­zung: Ins­be­son­de­re bei dau­er­haft außen­lie­gen­den Bau­tei­len – z. B. Fas­sa­den­ver­klei­dun­gen – ist der schlei­chen­de Mate­ri­al­ver­fall aus­ge­schlos­sen.

  • Ele­men­tar­schä­den ohne sepa­ra­te Absi­che­rung: Über­schwem­mung, Rück­stau, Erd­rutsch, Lawi­nen oder Stark­re­gen gel­ten nur dann als ver­si­chert, wenn zusätz­lich eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de.

  • Unzu­rei­chen­der Gebäu­de­schutz: Bei­spiels­wei­se bei Schä­den durch Regen, der durch ein offe­nes Fens­ter ein­dringt, oder wenn ein Dach bereits undicht war.

  • Schä­den durch Tie­re (je nach Anbie­ter): Nicht alle Ver­si­che­rer decken Schä­den durch Nage­tie­re, Insek­ten oder Wild­tie­re – teils sind Mar­der oder Wasch­bä­ren als Aus­nah­me ver­si­chert, teils expli­zit aus­ge­schlos­sen.

Eini­ge Gesell­schaf­ten regeln die­se Aus­schlüs­se sehr restrik­tiv – mit bis zu 20–30 Ein­zel­nen­nun­gen. Ande­re (z. B. Anbie­ter wie AIG, Dom­cu­ra oder BSG/Baloise über VEMA) nut­zen kun­den­freund­li­che­re Klau­seln mit kla­ren Defi­ni­tio­nen und weni­gen Aus­schlüs­sen. Gera­de die­se Trans­pa­renz kann im Scha­dens­fall ent­schei­dend sein.

Wich­tig: Auch wenn ein Scha­den prin­zi­pi­ell ver­si­chert scheint – liegt er im Bereich die­ser Aus­schlüs­se, besteht kei­ne Leis­tungs­pflicht. Prü­fen Sie daher beim Tarif­ab­schluss genau, wel­che Aus­schlüs­se kon­kret gel­ten und ob ergän­zen­de Bau­stei­ne sinn­voll sind.

Was Sie schon immer über unbe­nann­te Gefah­ren wis­sen woll­ten

Unbe­nann­te Gefah­ren stel­len eine Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes dar, die über die klas­si­schen, benann­ten Risi­ken hin­aus­geht. Sie bie­ten Schutz vor unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­sen, die nicht expli­zit in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen auf­ge­führt sind. Die­ser Abschnitt beleuch­tet häu­fig gestell­te Fra­gen zu die­sem The­ma und bie­tet detail­lier­te Ant­wor­ten, um ein bes­se­res Ver­ständ­nis für die Bedeu­tung und den Umfang unbe­nann­ter Gefah­ren zu ver­mit­teln.

Unbe­nann­te Gefah­ren bezie­hen sich auf Risi­ken, die nicht expli­zit in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen auf­ge­führt sind, aber den­noch ver­si­chert sind, sofern sie nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen wur­den. Dies bedeu­tet, dass Schä­den durch unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se, wie bei­spiels­wei­se das Aus­lau­fen von Flüs­sig­kei­ten oder der Anprall von Gegen­stän­den, abge­deckt sein kön­nen.

Ele­men­tar­ge­fah­ren sind genau defi­nier­te Natur­er­eig­nis­se wie Über­schwem­mung, Rück­stau, Erd­be­ben, Erd­rutsch, Schnee­druck, Lawi­nen oder Vul­kan­aus­brü­che. Sie sind nicht auto­ma­tisch in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten und müs­sen in der Regel über eine sepa­ra­te Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung zusätz­lich abge­si­chert wer­den.

Unbe­nann­te Gefah­ren hin­ge­gen bezie­hen sich auf alle nicht kon­kret aus­ge­schlos­se­nen Scha­dens­ur­sa­chen, unab­hän­gig davon, ob sie natür­lich oder tech­nisch bedingt sind. Das bedeu­tet: Wäh­rend die Ele­men­tar­ge­fah­ren eine klar abge­grenz­te Grup­pe von Risi­ken dar­stel­len, bie­tet die Absi­che­rung unbe­nann­ter Gefah­ren einen deut­lich brei­te­ren Schutz – etwa auch für Van­da­lis­mus, Tier­ver­biss, uner­war­te­te Set­zun­gen, Auf­prall­schä­den oder Ver­puf­fun­gen, sofern die­se nicht expli­zit aus­ge­schlos­sen sind.

Merk­satz:
Ele­men­tar­ge­fah­ren = klar defi­nier­te Natur­ge­fah­ren
Unbe­nann­te Gefah­ren = alles, was nicht aus­ge­schlos­sen ist

Benann­te Gefah­ren sind spe­zi­fisch in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen auf­ge­führt, wie z.B. Feu­er oder Sturm. Unbe­nann­te Gefah­ren hin­ge­gen decken alle Risi­ken ab, die nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen sind, und bie­ten somit einen umfas­sen­de­ren Schutz.

Der Abschluss einer All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung oder die Erwei­te­rung bestehen­der Poli­cen um den Bau­stein „unbe­nann­te Gefah­ren“ kann einen umfas­sen­den Schutz bie­ten. Es ist jedoch wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se der jewei­li­gen Ver­si­che­rung zu prü­fen.

In klas­si­schen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen mit benann­ten Gefah­ren muss der Ver­si­che­rungs­neh­mer nach­wei­sen, dass der ein­ge­tre­te­ne Scha­den durch eine expli­zit ver­si­cher­te Gefahr ver­ur­sacht wur­de. Bei der Absi­che­rung über unbe­nann­te Gefah­ren – ins­be­son­de­re im Rah­men einer All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung – kehrt sich die­se Beweis­last um: Der Ver­si­che­rer muss bele­gen, dass der Scha­den unter eine Aus­schluss­klau­sel fällt. Das bedeu­tet für Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer einen erheb­li­chen Vor­teil, da Sie im Zwei­fel weni­ger Bele­ge für die Ursa­che erbrin­gen müs­sen. Wich­tig: Die genau­en Rege­lun­gen zur Beweis­last­um­kehr kön­nen je nach Tarif und Ver­si­che­rer vari­ie­ren.

Ja, eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten mitt­ler­wei­le auch Tari­fe in der Haus­rat­ver­si­che­rung an, die unbe­nann­te Gefah­ren ein­schlie­ßen – meist in soge­nann­ten All­risk- oder All­ge­fah­ren-Tari­fen. Hier gel­ten ähn­li­che Bedin­gun­gen wie bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Ver­si­chert ist alles, was nicht expli­zit aus­ge­schlos­sen ist. Dies kann bei­spiels­wei­se Schä­den durch unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung, tie­ri­sche Ein­dring­lin­ge oder plötz­lich auf­tre­ten­de Ereig­nis­se wie Kurz­schlüs­se an Gerä­ten umfas­sen. Auch hier ist ein Blick in die genau­en Ver­trags­be­din­gun­gen uner­läss­lich, denn die Lis­te der Aus­schlüs­se unter­schei­det sich stark zwi­schen den Anbie­tern.

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Auch wenn unbe­nann­te Gefah­ren einen beson­ders weit­rei­chen­den Schutz bie­ten, lohnt sich der Blick auf wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen rund ums Wohn­ei­gen­tum. Die­se ergän­zen Ihren Ver­si­che­rungs­schutz sinn­voll – je nach Gebäu­de­art, Nut­zung und indi­vi­du­el­ler Risi­ko­la­ge. Kli­cken Sie sich durch fol­gen­de The­men:

Gebaeudeversicherung-Einfamilienhaus

Ein­fa­mi­li­en­haus

Ein Ein­fa­mi­li­en­haus stellt oft die größ­te Inves­ti­ti­on im Leben dar – und soll­te ent­spre­chend umfas­send geschützt sein. Doch wel­che Risi­ken sind wirk­lich abge­si­chert? Und wor­auf müs­sen Sie beim Ver­si­che­rungs­ab­schluss ach­ten? Wir zei­gen Ihnen, wie Sie Ihr Haus rund­um rich­tig ver­si­chern.

grobe-fahrlaessigkeit

Gro­be Fahr­läs­sig­keit

Ein ver­ges­se­nes Fens­ter, eine nicht abge­schal­te­te Herd­plat­te oder ein ange­bohr­tes Was­ser­rohr – klei­ne Unacht­sam­kei­ten kön­nen zu gro­ßen Schä­den füh­ren. Erfah­ren Sie hier, wann Ihre Gebäu­de­ver­si­che­rung bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit zahlt und wie Sie sich opti­mal absi­chern.

Zusam­men­fas­sung

Unbe­nann­te Gefah­ren in der Gebäu­de­ver­si­che­rung sind ein ent­schei­den­der Bau­stein für einen umfas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz. Sie decken Schä­den ab, die nicht expli­zit in der Poli­ce benannt, aber auch nicht aus­ge­schlos­sen sind – zum Bei­spiel Schä­den durch Van­da­lis­mus, Tier­bis­se oder unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se wie her­ab­fal­len­de Gegen­stän­de. Der Ein­schluss die­ser Deckung bie­tet Schutz dort, wo klas­si­sche Ver­si­che­run­gen an ihre Gren­zen sto­ßen. Auch wenn nicht alle Ereig­nis­se abge­deckt sind – etwa Krieg oder Kon­struk­ti­ons­feh­ler – stellt der Zusatz­bau­stein für unbe­nann­te Gefah­ren eine sinn­vol­le Ergän­zung dar. Wer auf maxi­ma­le Sicher­heit für sein Wohn­ei­gen­tum setzt, soll­te die­sen Schutz in die Tarif­wahl ein­be­zie­hen und bewusst auf die Aus­schlüs­se ach­ten. Gera­de bei moder­nen Wohn­kon­zep­ten und zuneh­men­den Umwelt­ri­si­ken lohnt sich der Blick auf hoch­wer­ti­ge Tari­fe mit mög­lichst weni­gen Ein­schrän­kun­gen.

häu­fi­ge Fra­gen

Unbe­nann­te Gefah­ren sind Schä­den, die nicht expli­zit in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce auf­ge­führt, aber auch nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen sind. Sie bie­ten einen erwei­ter­ten Schutz über die klas­si­schen Gefah­ren (Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm/Hagel) hin­aus – z. B. bei unge­wöhn­li­chen, plötz­lich auf­tre­ten­den Ereig­nis­sen wie Van­da­lis­mus, Wur­zel­schä­den oder Beschä­di­gun­gen durch her­ab­fal­len­de Gegen­stän­de.

Die Höchstent­schä­di­gung ist der maxi­ma­le Betrag, den ein Ver­si­che­rer im Scha­dens­fall leis­tet. In der Regel ent­spricht die­ser der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me bzw. dem Neu­wert des Gebäu­des inklu­si­ve ver­si­cher­ter Neben­kos­ten (z. B. Auf­räum- und Ent­sor­gungs­kos­ten). Bei bestimm­ten Leis­tun­gen oder Zusatz­bau­stei­nen, wie unbe­nann­ten Gefah­ren, kann die Höchstent­schä­di­gung auch durch Sub­li­mits oder Selbst­be­tei­li­gun­gen ein­ge­schränkt sein.

Nicht ver­si­cher­bar sind meist Risi­ken mit extrem hohem oder unkal­ku­lier­ba­rem Scha­dens­po­ten­zi­al. Dazu zäh­len Krieg, Kern­ener­gie, vor­sätz­li­che Beschä­di­gun­gen, bekann­te Män­gel vor Ver­trags­ab­schluss oder Ele­men­tar­ge­fah­ren (wie Über­schwem­mung, Erd­be­ben), wenn kei­ne sepa­ra­te Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de. Auch Schä­den durch man­geln­de Instand­hal­tung sind typi­scher­wei­se aus­ge­schlos­sen.

Bei­spie­le für Leis­tun­gen im Rah­men einer All­ge­fah­ren­de­ckung (All-Risk) sind:

  • Ruß- und Seng­schä­den ohne offe­ne Flam­me

  • Beschä­di­gun­gen durch Tie­re wie Wasch­bä­ren oder Spech­te

  • Ein­drin­gen von Regen­was­ser durch ver­stopf­te Abflüs­se

  • Schä­den durch unvor­her­ge­se­he­ne Boden­ab­sen­kung

  • Anprall eines Objekts (z. B. ein Kran von einer benach­bar­ten Bau­stel­le)

Die­se Schä­den wären in klas­si­schen Tari­fen oft nicht ver­si­chert, sind aber bei All­ge­fah­ren­ta­ri­fen – sofern nicht aus­ge­schlos­sen – abge­deckt.