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Unbenannte Gefahren in der Gebäudeversicherung – was ist wirklich abgesichert?
Wenn das Unerwartete passiert – wie Sie mit Allgefahrendeckung lückenlosen Schutz für Ihre Immobilie schaffen

Was passiert, wenn ein Fahrzeug in Ihre Hauswand kracht, ein Kamin einen Rußschaden verursacht oder während Bauarbeiten ein unterirdisches Leck zum Wasserschaden führt – und keiner dieser Fälle explizit in Ihrer Versicherungspolice steht? Genau hier greifen unbenannte Gefahren. Sie erweitern den Schutz Ihrer Gebäudeversicherung auf all jene Risiken, die nicht konkret genannt, aber auch nicht ausgeschlossen sind. Ob Vandalismus, Wurzelschäden oder plötzliche Bodenabsenkung – die sogenannte All-Risk-Deckung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich gegen solche unvorhersehbaren Ereignisse abzusichern. Doch was genau gilt als unbenannte Gefahr? Und was nicht? In diesem Ratgeber klären wir, wie Sie versteckte Deckungslücken schließen und Ihre Immobilie zukunftssicher absichern können.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Was Sie über unbenannte Gefahren unbedingt wissen sollten
Was sind unbenannte Gefahren – und warum sind sie so wichtig für Ihre Gebäudeversicherung?
Viele Schäden am Haus passieren ohne Vorwarnung – und ohne dass sie konkret im Versicherungsvertrag genannt sind. Genau dafür gibt es die Absicherung gegen unbenannte Gefahren. Doch was bedeutet das genau? Wann greift sie – und wann nicht? In den folgenden Tabs erklären wir Ihnen das Wichtigste.
Schutz für nicht namentlich aufgeführte Risiken
Deckt alle Gefahren, die nicht ausgeschlossen sind
Beispiele: Vandalismus, Fahrzeuganprall, Rauch
Ergänzt die klassische Grunddeckung
Absicherung gegen viele Alltagsrisiken
Geringere Streitgefahr bei unklaren Ursachen
Stärkere finanzielle Sicherheit im Ernstfall
Ideal bei älteren Policen ohne Erweiterung
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Krieg, politische Unruhen, Kernenergie
Allmähliche Prozesse (z. B. Fäulnis, Verfärbung)
Elementarschäden (separat versichern!)
Hauseigentümer mit hohem Schutzbedürfnis
Immobilien in Innenstadt- oder Baustellenlage
Menschen mit komplexen Risikofaktoren
Käufer oder Erben mit Altverträgen
Schutz vor dem Unvorhersehbaren: Wie unbenannte Gefahren Ihre Immobilie absichern
Unbenannte Gefahren in der Gebäudeversicherung – umfassender Schutz für Ihr Zuhause
Unbenannte Gefahren bieten einen erweiterten Versicherungsschutz für Schäden, die nicht explizit in Ihrer Police aufgeführt sind. Diese Allgefahrendeckung schützt Ihr Eigentum vor unvorhersehbaren Ereignissen und ergänzt somit die klassische Gebäudeversicherung effektiv.
In der Welt der Versicherungen sind unbenannte Gefahren ein wichtiger Bestandteil für einen umfassenden Schutz Ihrer Immobilie. Während traditionelle Gebäudeversicherungen spezifische Risiken wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm abdecken, geht die Allgefahrendeckung einen Schritt weiter. Sie sichert Ihr Eigentum gegen Schäden ab, die nicht ausdrücklich in der Police genannt, aber auch nicht ausgeschlossen sind.
Beispiele für solche unbenannten Gefahren sind:
Vandalismus: Mutwillige Beschädigungen durch Dritte, die nicht unter Einbruchdiebstahl fallen.
Fahrzeuganprall: Schäden durch Fahrzeuge, die nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers gedeckt sind.
Rauch- und Rußschäden: Schäden durch Rauchentwicklung ohne offenes Feuer.
Sengschäden: Schäden durch Hitzeeinwirkung ohne Flammenbildung.
Schäden durch innere Unruhen: Beschädigungen infolge von Demonstrationen oder ähnlichen Ereignissen.
Die Allgefahrendeckung bietet somit einen umfassenden Schutz für Ihr Zuhause, indem sie auch für Schäden aufkommt, die außerhalb der standardisierten Versicherungsbedingungen liegen. Dies ist besonders relevant in einer Zeit, in der unvorhersehbare Ereignisse zunehmen und traditionelle Versicherungen nicht alle Risiken abdecken können.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch bei einer Allgefahrendeckung bestimmte Ausschlüsse bestehen. Typischerweise sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, vorsätzliche Handlungen sowie allmähliche Prozesse wie Verfall oder Fäulnis nicht abgedeckt. Daher empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Deckungen, wie eine Elementarschadenversicherung, in Betracht zu ziehen.
Insgesamt stellt die Absicherung gegen unbenannte Gefahren eine sinnvolle Ergänzung Ihrer Gebäudeversicherung dar, die Ihnen ein höheres Maß an Sicherheit und Schutz für Ihr Eigentum bietet.
Standarddeckung oder Allgefahrenschutz? So unterscheiden sich die Versicherungsmodelle
Unbenannte Gefahren vs. klassische Gebäudeversicherung – ein Vergleich
Die Wahl zwischen einer klassischen Gebäudeversicherung und einer Allgefahrendeckung kann entscheidend für den Umfang deines Versicherungsschutzes sein. Während Standardpolicen nur benannte Risiken abdecken, bietet die Allgefahrendeckung Schutz für nahezu alle Schäden, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Ein direkter Vergleich hilft, die Unterschiede und Vorteile beider Modelle zu verstehen.
In der klassischen Gebäudeversicherung sind die versicherten Gefahren klar definiert. Typischerweise umfasst der Schutz Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ereignisse, die nicht ausdrücklich in der Police genannt sind, fallen außerhalb des Versicherungsschutzes. Dies kann zu Deckungslücken führen, insbesondere bei unvorhersehbaren oder seltenen Schadensereignissen.
Die Allgefahrendeckung, auch bekannt als All-Risk-Deckung, kehrt dieses Prinzip um. Hier gilt: Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dies bedeutet einen umfassenderen Schutz, der auch unbenannte Gefahren abdeckt. Beispiele hierfür sind Schäden durch Vandalismus, Fahrzeuganprall oder ungewöhnliche Naturereignisse, die in Standardpolicen nicht berücksichtigt werden.
Ein weiterer Vorteil der Allgefahrendeckung ist die Beweislastumkehr. Während bei klassischen Policen der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass ein Schaden durch eine versicherte Gefahr verursacht wurde, liegt die Beweislast bei der Allgefahrendeckung beim Versicherer, der nachweisen muss, dass ein Schaden durch eine ausgeschlossene Gefahr entstanden ist.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch bei der Allgefahrendeckung bestimmte Ausschlüsse bestehen. Typischerweise sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, vorsätzliche Handlungen sowie allmähliche Prozesse wie Verfall oder Fäulnis nicht abgedeckt. Daher empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Deckungen, wie eine Elementarschadenversicherung, in Betracht zu ziehen.
Die Entscheidung zwischen einer klassischen Gebäudeversicherung und einer Allgefahrendeckung hängt von individuellen Bedürfnissen und Risikobewertungen ab. Für Eigentümer, die einen umfassenden Schutz wünschen und sich gegen unvorhersehbare Ereignisse absichern möchten, bietet die Allgefahrendeckung eine sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes.
Klassische Gebäudeversicherung vs. Allgefahrendeckung
Merkmal | Klassische Gebäudeversicherung | Allgefahrendeckung |
---|---|---|
Versicherte Gefahren | Nur explizit benannte Risiken | Alle Gefahren, außer explizit ausgeschlossene |
Beweislast im Schadensfall | Versicherungsnehmer | Versicherer |
Deckung bei unbenannten Gefahren | Nicht abgedeckt | Abgedeckt |
Typische Ausschlüsse | Krieg, Kernenergie, Vorsatz, allmähliche Prozesse, unbenannte Gefahren | explizit benannt |
Flexibilität | Gering | Hoch |
Beitragshöhe | In der Regel niedriger | Tendenziell höher, abhängig vom Anbieter |
Empfehlung für | Standardrisiken, begrenztes Budget | Umfassenden Schutz, individuelle Risiken |
Mehr Schutz für Haus und Eigentum – diese Versicherungen sollten Sie kennen
Ergänzende Versicherungen zur Gebäudeversicherung im Überblick
Eine starke Wohngebäudeversicherung ist die Basis – doch oft reicht sie allein nicht aus. Wer wirklich rundum geschützt sein will, sollte auch ergänzende Policen wie die Elementarversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in Betracht ziehen. Hier finden Sie die wichtigsten Bausteine, die den Schutz Ihrer Immobilie sinnvoll erweitern.
Elementarversicherung
Von Starkregen über Überschwemmungen bis hin zu Erdbeben – extreme Wetterlagen nehmen zu. Die Elementarversicherung ergänzt Ihre Wohngebäudeversicherung und schützt gezielt vor Naturgewalten, die in Standardpolicen nicht enthalten sind. Besonders in Risikogebieten ein Muss.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Ein umgestürzter Ast, eine vereiste Einfahrt oder ein loser Dachziegel – schon kleine Versäumnisse können große Haftungsfälle auslösen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt ein, wenn Sie als Eigentümer für Schäden an Dritten verantwortlich gemacht werden.
Hausratversicherung
Die Gebäudeversicherung sichert das Haus, die Hausratversicherung alles, was sich darin befindet – von Möbeln über Elektronik bis hin zu Kleidung. Besonders nach Einbruch, Brand oder Leitungswasserschäden ein unverzichtbarer Teil des Versicherungsschutzes.
Was kann wirklich alles passieren?
Erweiterte Schadenbeispiele für unbenannte Gefahren in der Gebäudeversicherung
Nicht jeder Schaden fällt unter Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Viele Fälle liegen außerhalb der klassischen Definition – und genau dort greift die Deckung für unbenannte Gefahren. Hier finden Sie typische und überraschende Beispiele aus der Praxis.
Unbenannte Gefahren schließen Schadenereignisse ein, die zwar nicht in der Police aufgelistet sind, aber auch nicht ausgeschlossen wurden. Das macht diese Deckung besonders wertvoll, wenn unerwartete Situationen eintreten. Die folgenden Beispiele stammen aus realen Schadenfällen und verdeutlichen, wie vielfältig der Schutz sein kann:
Tierische Eindringlinge: Waschbären oder Spechte zerstören Dämmung, Mauerwerk oder Dachkonstruktion. Viele Standardpolicen leisten hier nicht – über unbenannte Gefahren jedoch kann diese Absicherung bestehen.
Verstopfung durch Fremdkörper: Ein Sturm weht eine Plastiktüte in den Regenabfluss auf dem Dach. Dieser verstopft, Wasser staut sich und durchfeuchtet das Mauerwerk.
Schäden durch Erschütterungen: In der Nachbarschaft wird gebaut – durch Rüttelplatten oder Bagger entstehen Risse im Mauerwerk.
Fettspritzer ohne Flammenbildung: Beim Kochen mit dem Wok spritzt heißes Fett auf den Boden und beschädigt das Parkett – ohne offenes Feuer, aber mit klarer Schadenfolge.
Aufprall von Gegenständen: Ein Fahnenmast kippt bei mäßigem Wind auf das Gebäude – eine klassische Allgefahren-Situation.
Einbruch und Vandalismus: Einbrecher dringen ins Haus ein, stehlen nichts, verursachen aber mutwillig Schäden an Heizung und Türen – nicht immer durch „Diebstahlklauseln“ abgedeckt.
Wildtiere im Haus: Wildschweine brechen in das Erdgeschoss ein, verwüsten Wände und Böden – ein eher kurioser, aber dokumentierter Schadenfall.
Schäden durch unterirdische Ursachen: Baumwurzeln heben Terrassenplatten an oder verursachen Rohrschäden im Fundamentbereich.
All diese Beispiele zeigen: Die Bandbreite möglicher Schäden ist groß – und es ist fast unmöglich, sie alle in einem Standardtarif aufzulisten. Die unbenannten Gefahren helfen hier, diese Lücken zu schließen und schützen Ihr Eigentum zuverlässig vor dem Unerwarteten.
Nicht alles ist versichert – und das aus gutem Grund
Typische Ausschlüsse bei der Deckung unbenannter Gefahren
Trotz des weitreichenden Schutzes durch unbenannte Gefahren gibt es auch hier klare Grenzen. Einige Risiken sind in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen – damit Sie wissen, worauf es ankommt.
Die Regel bei unbenannten Gefahren lautet: Alles ist versichert – außer es ist ausdrücklich ausgeschlossen. Doch was genau gehört zu diesen Ausschlüssen? Ein Blick in die gängigen Bedingungen am Markt zeigt, dass viele Versicherer sehr ähnliche Einschränkungen definieren, etwa:
Vorsatz: Schäden, die vorsätzlich vom Versicherungsnehmer oder einem Mitbewohner verursacht wurden, sind grundsätzlich nicht versichert.
Krieg, innere Unruhen und Kernenergie: Politische und nukleare Risiken werden in praktisch jeder Police ausgeschlossen.
Fehlerhafte Planung oder Bauausführung: Schäden durch mangelhafte Bauleistung, falsche Statik oder minderwertige Materialien fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Schäden durch Verschleiß oder Alterung: Dazu zählen z. B. verrottende Balken, durchgerostete Leitungen oder brüchige Dichtungen.
Verwitterung und Abnutzung: Insbesondere bei dauerhaft außenliegenden Bauteilen – z. B. Fassadenverkleidungen – ist der schleichende Materialverfall ausgeschlossen.
Elementarschäden ohne separate Absicherung: Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Lawinen oder Starkregen gelten nur dann als versichert, wenn zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde.
Unzureichender Gebäudeschutz: Beispielsweise bei Schäden durch Regen, der durch ein offenes Fenster eindringt, oder wenn ein Dach bereits undicht war.
Schäden durch Tiere (je nach Anbieter): Nicht alle Versicherer decken Schäden durch Nagetiere, Insekten oder Wildtiere – teils sind Marder oder Waschbären als Ausnahme versichert, teils explizit ausgeschlossen.
Einige Gesellschaften regeln diese Ausschlüsse sehr restriktiv – mit bis zu 20–30 Einzelnennungen. Andere (z. B. Anbieter wie AIG, Domcura oder BSG/Baloise über VEMA) nutzen kundenfreundlichere Klauseln mit klaren Definitionen und wenigen Ausschlüssen. Gerade diese Transparenz kann im Schadensfall entscheidend sein.
Wichtig: Auch wenn ein Schaden prinzipiell versichert scheint – liegt er im Bereich dieser Ausschlüsse, besteht keine Leistungspflicht. Prüfen Sie daher beim Tarifabschluss genau, welche Ausschlüsse konkret gelten und ob ergänzende Bausteine sinnvoll sind.
Was Sie schon immer über unbenannte Gefahren wissen wollten
Unbenannte Gefahren stellen eine Erweiterung des Versicherungsschutzes dar, die über die klassischen, benannten Risiken hinausgeht. Sie bieten Schutz vor unvorhersehbaren Ereignissen, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Dieser Abschnitt beleuchtet häufig gestellte Fragen zu diesem Thema und bietet detaillierte Antworten, um ein besseres Verständnis für die Bedeutung und den Umfang unbenannter Gefahren zu vermitteln.
Was versteht man unter „unbenannten Gefahren“ in der Versicherung?
Unbenannte Gefahren beziehen sich auf Risiken, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, aber dennoch versichert sind, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Dies bedeutet, dass Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse, wie beispielsweise das Auslaufen von Flüssigkeiten oder der Anprall von Gegenständen, abgedeckt sein können.
Was ist der Unterschied zwischen unbenannten Gefahren und Elementargefahren?
Elementargefahren sind genau definierte Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche. Sie sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten und müssen in der Regel über eine separate Elementarschadenversicherung zusätzlich abgesichert werden.
Unbenannte Gefahren hingegen beziehen sich auf alle nicht konkret ausgeschlossenen Schadensursachen, unabhängig davon, ob sie natürlich oder technisch bedingt sind. Das bedeutet: Während die Elementargefahren eine klar abgegrenzte Gruppe von Risiken darstellen, bietet die Absicherung unbenannter Gefahren einen deutlich breiteren Schutz – etwa auch für Vandalismus, Tierverbiss, unerwartete Setzungen, Aufprallschäden oder Verpuffungen, sofern diese nicht explizit ausgeschlossen sind.
Merksatz:
Elementargefahren = klar definierte Naturgefahren
Unbenannte Gefahren = alles, was nicht ausgeschlossen ist
Wie unterscheiden sich unbenannte Gefahren von benannten Gefahren?
Benannte Gefahren sind spezifisch in den Versicherungsbedingungen aufgeführt, wie z.B. Feuer oder Sturm. Unbenannte Gefahren hingegen decken alle Risiken ab, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, und bieten somit einen umfassenderen Schutz.
Wie kann man sich gegen unbenannte Gefahren absichern?
Der Abschluss einer Allgefahrenversicherung oder die Erweiterung bestehender Policen um den Baustein „unbenannte Gefahren“ kann einen umfassenden Schutz bieten. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse der jeweiligen Versicherung zu prüfen.
Wie wirkt sich die Beweislastumkehr bei unbenannten Gefahren aus?
In klassischen Wohngebäudeversicherungen mit benannten Gefahren muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass der eingetretene Schaden durch eine explizit versicherte Gefahr verursacht wurde. Bei der Absicherung über unbenannte Gefahren – insbesondere im Rahmen einer Allgefahrenversicherung – kehrt sich diese Beweislast um: Der Versicherer muss belegen, dass der Schaden unter eine Ausschlussklausel fällt. Das bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer einen erheblichen Vorteil, da Sie im Zweifel weniger Belege für die Ursache erbringen müssen. Wichtig: Die genauen Regelungen zur Beweislastumkehr können je nach Tarif und Versicherer variieren.
Können unbenannte Gefahren auch in der Hausratversicherung eingeschlossen werden?
Ja, einige Versicherer bieten mittlerweile auch Tarife in der Hausratversicherung an, die unbenannte Gefahren einschließen – meist in sogenannten Allrisk- oder Allgefahren-Tarifen. Hier gelten ähnliche Bedingungen wie bei der Wohngebäudeversicherung: Versichert ist alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Dies kann beispielsweise Schäden durch unsachgemäße Handhabung, tierische Eindringlinge oder plötzlich auftretende Ereignisse wie Kurzschlüsse an Geräten umfassen. Auch hier ist ein Blick in die genauen Vertragsbedingungen unerlässlich, denn die Liste der Ausschlüsse unterscheidet sich stark zwischen den Anbietern.
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Zusammenfassung
Unbenannte Gefahren in der Gebäudeversicherung sind ein entscheidender Baustein für einen umfassenden Versicherungsschutz. Sie decken Schäden ab, die nicht explizit in der Police benannt, aber auch nicht ausgeschlossen sind – zum Beispiel Schäden durch Vandalismus, Tierbisse oder unvorhersehbare Ereignisse wie herabfallende Gegenstände. Der Einschluss dieser Deckung bietet Schutz dort, wo klassische Versicherungen an ihre Grenzen stoßen. Auch wenn nicht alle Ereignisse abgedeckt sind – etwa Krieg oder Konstruktionsfehler – stellt der Zusatzbaustein für unbenannte Gefahren eine sinnvolle Ergänzung dar. Wer auf maximale Sicherheit für sein Wohneigentum setzt, sollte diesen Schutz in die Tarifwahl einbeziehen und bewusst auf die Ausschlüsse achten. Gerade bei modernen Wohnkonzepten und zunehmenden Umweltrisiken lohnt sich der Blick auf hochwertige Tarife mit möglichst wenigen Einschränkungen.
häufige Fragen
Was sind unbenannte Gefahren in der Gebäudeversicherung?
Unbenannte Gefahren sind Schäden, die nicht explizit in der Versicherungspolice aufgeführt, aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Sie bieten einen erweiterten Schutz über die klassischen Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) hinaus – z. B. bei ungewöhnlichen, plötzlich auftretenden Ereignissen wie Vandalismus, Wurzelschäden oder Beschädigungen durch herabfallende Gegenstände.
Was ist die Höchstentschädigung in der Wohngebäudeversicherung?
Die Höchstentschädigung ist der maximale Betrag, den ein Versicherer im Schadensfall leistet. In der Regel entspricht dieser der vereinbarten Versicherungssumme bzw. dem Neuwert des Gebäudes inklusive versicherter Nebenkosten (z. B. Aufräum- und Entsorgungskosten). Bei bestimmten Leistungen oder Zusatzbausteinen, wie unbenannten Gefahren, kann die Höchstentschädigung auch durch Sublimits oder Selbstbeteiligungen eingeschränkt sein.
Welche Gefahr ist nicht versicherbar in der Wohngebäudeversicherung?
Nicht versicherbar sind meist Risiken mit extrem hohem oder unkalkulierbarem Schadenspotenzial. Dazu zählen Krieg, Kernenergie, vorsätzliche Beschädigungen, bekannte Mängel vor Vertragsabschluss oder Elementargefahren (wie Überschwemmung, Erdbeben), wenn keine separate Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Auch Schäden durch mangelnde Instandhaltung sind typischerweise ausgeschlossen.
Welche Beispiele gibt es für Allgefahrendeckung?
Beispiele für Leistungen im Rahmen einer Allgefahrendeckung (All-Risk) sind:
Ruß- und Sengschäden ohne offene Flamme
Beschädigungen durch Tiere wie Waschbären oder Spechte
Eindringen von Regenwasser durch verstopfte Abflüsse
Schäden durch unvorhergesehene Bodenabsenkung
- Anprall eines Objekts (z. B. ein Kran von einer benachbarten Baustelle)
Diese Schäden wären in klassischen Tarifen oft nicht versichert, sind aber bei Allgefahrentarifen – sofern nicht ausgeschlossen – abgedeckt.