Wert 1914 – so berech­nen Sie den Ver­si­che­rungs­wert Ihrer Immo­bi­lie rich­tig

Was steckt hin­ter dem mys­te­riö­sen Wert 1914 – und war­um ist er so wich­tig für Ihre Gebäu­de­ver­si­che­rung?

Wert1914

Der soge­nann­te Wert 1914 ist für vie­le Haus­be­sit­zer ein Buch mit sie­ben Sie­geln – dabei ist er eine der wich­tigs­ten Grö­ßen, wenn es um die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­sum­me in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung geht. Er ent­schei­det dar­über, wie viel Ihre Immo­bi­lie im Ver­si­che­rungs­fall wert ist – und damit, ob Sie im Scha­den­fall aus­rei­chend abge­si­chert sind oder womög­lich auf Kos­ten sit­zen blei­ben.

Der Begriff „Wert 1914“ wirkt his­to­risch – und das ist er auch: Er basiert auf einem fik­ti­ven Neu­bau­wert in Mark aus dem Jahr 1914 und wird über den aktu­el­len Bau­preis­in­dex in heu­ti­ge Euro-Beträ­ge umge­rech­net. Doch wie funk­tio­niert das genau? Wer muss ihn berech­nen – und was ver­än­dert sich, wenn Sie umbau­en oder moder­ni­sie­ren?

In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Wert 1914 berech­nen, was ihn vom Neu­bau­wert unter­schei­det – und wor­auf Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Der Wert 1914 ist eine fik­ti­ve Rechen­grö­ße und dient als Grund­la­ge für die Ermitt­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.

  • Er wird mit dem aktu­el­len Bau­preis­in­dex mul­ti­pli­ziert, um den heu­ti­gen Neu­bau­wert in Euro zu berech­nen.

  • Nur wenn der Wert 1914 kor­rekt ange­setzt ist, lässt sich eine Unter­ver­si­che­rung ver­mei­den – beson­ders nach Umbau­ten oder Sanie­run­gen.

  • Die Ver­si­che­rungs­sum­me und Prä­mie hän­gen direkt vom Wert 1914 ab – eine regel­mä­ßi­ge Aktua­li­sie­rung schützt vor finan­zi­el­len Lücken.

  • Wert­stei­gern­de Maß­nah­men, z. B. ein Anbau oder die Instal­la­ti­on einer PV-Anla­ge, müs­sen dem Ver­si­che­rer gemel­det wer­den, da sie den Ver­si­che­rungs­wert erhö­hen.

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War­um 1914 – und was die­ser Wert heu­te mit Ihrer Gebäu­de­ver­si­che­rung zu tun hat

Wert 1914 – Ursprung, Bedeu­tung und war­um er auch 2025 noch rele­vant ist

Der Wert 1914 ist eine fik­ti­ve Berech­nungs­grö­ße, die aus­schließ­lich in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­wen­det wird – doch sein Ursprung liegt über 100 Jah­re zurück. Damals, im Jahr 1914, herrsch­ten in Deutsch­land sta­bi­le wirt­schaft­li­che Ver­hält­nis­se: Die Prei­se waren kon­stant, die Infla­ti­on gering und der Wert der Mark war durch Gold gedeckt. Aus die­sem Grund wur­de die­ses Jahr als Bezugs­grö­ße für einen ein­heit­li­chen Gebäu­de­wert gewählt, um Immo­bi­li­en ver­gleich­bar ver­si­chern zu kön­nen – unab­hän­gig von Markt­schwan­kun­gen oder regio­na­len Preis­un­ter­schie­den.

Der Grund­ge­dan­ke war sim­pel: Ein bestimm­ter Haus­typ soll­te immer den­sel­ben Aus­gangs­wert haben, egal ob er in Mün­chen oder in Meck­len­burg steht. Statt den Wert direkt in Euro oder D‑Mark zu berech­nen, wur­de ein theo­re­ti­scher „Neu­bau­wert 1914 in Mark“ zugrun­de gelegt. Die­ser wird dann mit­hil­fe des Bau­preis­in­dex, der jähr­lich vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt ver­öf­fent­licht wird, auf den heu­ti­gen Stand hoch­ge­rech­net.

Wert 1914 × (Bau­preis­in­dex ÷ 100) = heu­ti­ger Neu­bau­wert in Euro

Laut Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt beträgt der Bau­preis­in­dex im Jahr 2024 2134,5 Punk­te (Basis­jahr 1914 = 1 Punkt = 1 Mark). Dar­aus ergibt sich:

Bei­spiel:
Ein Objekt mit einem Wert 1914 von 20.000 Mark ergibt bei aktu­el­lem Index einen Neu­bau­wert von 426.900 €.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me in der Gebäu­de­ver­si­che­rung wird auf Basis die­ses heu­ti­gen Neu­bau­werts berech­net. Gleich­zei­tig bestimmt die­ser Wert, wie hoch Ihre Ver­si­che­rungs­prä­mie aus­fällt – und ob Sie im Scha­dens­fall voll­stän­dig abge­si­chert sind. Des­halb ist es enorm wich­tig, dass der Wert 1914 kor­rekt ermit­telt und regel­mä­ßig ange­passt wird.

Wich­tig für die Pra­xis:
Der Wert 1914 ist nicht iden­tisch mit dem Markt­wert oder Ver­kehrs­wert Ihrer Immo­bi­lie. Wäh­rend der Markt­wert Ange­bot und Nach­fra­ge wider­spie­gelt, basiert der Wert 1914 rein auf den Kos­ten für den Wie­der­auf­bau – unab­hän­gig von Lage, Alter oder Nach­fra­ge. Gera­de bei Sanie­run­gen, Umbau­ten oder Erwei­te­run­gen soll­te die­ser Wert neu kal­ku­liert wer­den, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Jahr
Bau­preis­in­dex
2000
1031,5
2001
1030,7
2002
1030,2
2003
1030,7
2004
1044,2
2005
1053,4
2006
1073,5
2007
1145,1
2008
1177,7
2009
1187,7
2010
1199,6
2011
1232,8
2012
1230,4
2013
1263,0
2014
1289,4
2015
1310,3
2016
1330,7
2017
1358,3
2018
1396,7
2019
1454,3
2020
1523,0
2021
1568,3
2022
1672,3
2023
1963,7
2024
2134,8
2025
2192,4

Wo und war­um der Wert 1914 in der Gebäu­de­ver­si­che­rung ent­schei­dend ist

Anwen­dungs­be­rei­che des Wer­tes 1914 in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Der Wert 1914 ist eine zen­tra­le Rechen­grö­ße in der deut­schen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Er dient als Grund­la­ge für die Berech­nung der Ver­si­che­rungs­sum­me und der Prä­mi­en­hö­he. Durch die Mul­ti­pli­ka­ti­on des Wer­tes 1914 mit dem aktu­el­len Bau­preis­in­dex wird der heu­ti­ge Neu­bau­wert einer Immo­bi­lie ermit­telt. Die­ser Wert ist ent­schei­dend, um im Scha­dens­fall eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung zu erhal­ten und eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Berech­nung der Ver­si­che­rungs­sum­me

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te den aktu­el­len Neu­bau­wert des Gebäu­des wider­spie­geln. Die­ser wird durch die For­mel:

Wert 1914 × (Bau­preis­in­dex ÷ 100) = Neu­bau­wert in Euro

ermit­telt. Ein kor­rekt berech­ne­ter Neu­bau­wert stellt sicher, dass im Scha­dens­fall die Kos­ten für den Wie­der­auf­bau voll­stän­dig gedeckt sind.

Berech­nung der Ver­si­che­rungs­prä­mie

Die Höhe der Ver­si­che­rungs­prä­mie hängt eben­falls vom Wert 1914 ab. Ver­si­che­rer ver­wen­den den glei­ten­den Neu­wert­fak­tor, der jähr­lich ange­passt wird, um die Prä­mi­en ent­spre­chend der Bau­kos­ten­ent­wick­lung zu berech­nen. Die For­mel lau­tet:

Wert 1914 × glei­ten­der Neu­wert­fak­tor × Bei­trags­satz = Bei­trags­hö­he

Dies gewähr­leis­tet, dass die Prä­mi­en an die aktu­el­len Bau­kos­ten ange­passt sind.

Ver­mei­dung von Unter­ver­si­che­rung

Eine regel­mä­ßi­ge Aktua­li­sie­rung des Wer­tes 1914 ist not­wen­dig, ins­be­son­de­re nach wert­stei­gern­den Maß­nah­men wie Anbau­ten oder Moder­ni­sie­run­gen. Nur so kann sicher­ge­stellt wer­den, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me den tat­säch­li­chen Wie­der­auf­bau­kos­ten ent­spricht und eine Unter­ver­si­che­rung ver­mie­den wird.

Berech­nung der Ver­si­che­rungs­prä­mie

Bei his­to­ri­schen oder älte­ren Gebäu­den kann die Ermitt­lung des Wer­tes 1914 kom­plex sein. In sol­chen Fäl­len ist es rat­sam, einen Bau­sach­ver­stän­di­gen hin­zu­zu­zie­hen oder spe­zi­el­le Wert­ermitt­lungs­bö­gen zu ver­wen­den, um eine genaue Berech­nung sicher­zu­stel­len.

So berech­nen Sie den heu­ti­gen Ver­si­che­rungs­wert Ihrer Immo­bi­lie auf Basis des Wer­tes 1914

Wert 1914 berech­nen – Schritt für Schritt erklärt

Wenn Sie den Ver­si­che­rungs­wert Ihrer Immo­bi­lie kor­rekt berech­nen möch­ten, kom­men Sie an der For­mel rund um den soge­nann­ten „Wert 1914“ nicht vor­bei. Auch wenn die­ser his­to­ri­sche Begriff zunächst ver­wir­rend wirkt, lässt sich der heu­ti­ge Neu­bau­wert Ihrer Immo­bi­lie mit weni­gen Anga­ben rela­tiv ein­fach berech­nen.

Wenn Sie den Ver­si­che­rungs­wert Ihrer Immo­bi­lie kor­rekt berech­nen möch­ten, kom­men Sie an der For­mel rund um den soge­nann­ten „Wert 1914“ nicht vor­bei. Auch wenn die­ser his­to­ri­sche Begriff zunächst ver­wir­rend wirkt, lässt sich der heu­ti­ge Neu­bau­wert Ihrer Immo­bi­lie mit weni­gen Anga­ben rela­tiv ein­fach berech­nen.

Zunächst benö­ti­gen Sie den Wert 1914 Ihres Gebäu­des. Wenn die­ser Wert nicht bereits im Ver­si­che­rungs­ver­trag doku­men­tiert ist – was ins­be­son­de­re bei älte­ren Ver­trä­gen häu­fig der Fall ist –, kann er mit­hil­fe eines Wert­ermitt­lungs­bo­gens berech­net oder durch einen Sach­ver­stän­di­gen geschätzt wer­den. Dabei flie­ßen ver­schie­de­ne Fak­to­ren ein, dar­un­ter die Bau­art, das Bau­jahr, die Aus­stat­tung, die Wohn­flä­che, die Anzahl der Eta­gen, ein mög­li­cher Kel­ler sowie die Art des Dachs.

Sobald der Wert 1914 ermit­telt wur­de, benö­ti­gen Sie als Nächs­tes den aktu­el­len Bau­preis­in­dex. Die­ser wird jähr­lich vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt ver­öf­fent­licht. Für das Jahr 2024 liegt der Bau­preis­in­dex laut Desta­tis bei 2.134,5 Punk­ten. Er bil­det die Preis­ent­wick­lung seit dem Jahr 1914 ab, das als sta­bi­ler wirt­schaft­li­cher Refe­renz­zeit­punkt gilt.

Die eigent­li­che Berech­nung erfolgt nun über eine ein­fa­che For­mel: Sie mul­ti­pli­zie­ren den ermit­tel­ten Wert 1914 mit dem aktu­el­len Bau­preis­in­dex und tei­len das Ergeb­nis durch 100. Ein prak­ti­sches Bei­spiel: Ange­nom­men, der Wert 1914 beträgt 18.550 Mark, dann ergibt sich mit dem aktu­el­len Index ein Neu­bau­wert von 18.550 × (2.134,5 ÷ 100) = 395.949 Euro.

Die­ser Wert stellt den heu­ti­gen Wie­der­her­stel­lungs­wert Ihrer Immo­bi­lie dar. Auf Basis die­ses Neu­bau­werts legt der Ver­si­che­rer die Ver­si­che­rungs­sum­me fest. Sie dient wie­der­um als Grund­la­ge für die Bei­trags­hö­he, die Sie zah­len. Zusätz­lich wer­den risi­ko­be­zo­ge­ne Merk­ma­le wie Lage, Bau­art­klas­se und Zusatz­bau­stei­ne (z. B. Ele­men­tar­schutz, Glas­bruch, All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung) bei der Prä­mi­en­be­rech­nung berück­sich­tigt.

Es ist sehr wich­tig, dass Sie die Ermitt­lung nicht als ein­ma­li­gen Pro­zess sehen. Wenn sich der Wert Ihrer Immo­bi­lie durch Umbau­ten, Sanie­run­gen oder Moder­ni­sie­run­gen erhöht, soll­ten Sie eine Neu­be­rech­nung des Wer­tes 1914 durch­füh­ren las­sen. Ansons­ten ris­kie­ren Sie eine Unter­ver­si­che­rung, bei der im Scha­den­fall nur ein Teil der tat­säch­li­chen Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten ersetzt wird.

Gebäu­de­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Die­se Zusatz­bau­stei­ne beein­flus­sen Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me – jetzt sinn­voll mit­den­ken

Rich­ti­ger Schutz braucht mehr als nur den Wert 1914

Der Wert 1914 ist die Basis zur Ermitt­lung des heu­ti­gen Neu­bau­werts – doch er allein genügt nicht für eine rund­um pas­sen­de Absi­che­rung. Wer eine prä­zi­se Ver­si­che­rungs­sum­me ermit­teln möch­te, soll­te auch dar­an den­ken, wie sich bestimm­te Gebäu­de­ei­gen­schaf­ten oder Erwei­te­run­gen auf den Schutz­um­fang aus­wir­ken. Beson­ders bei Moder­ni­sie­run­gen oder neu­en Nut­zungs­kon­zep­ten sind ergän­zen­de Bau­stei­ne ent­schei­dend. Die­se drei The­men soll­ten Sie des­halb bei der Kal­ku­la­ti­on Ihrer Ver­si­che­rungs­sum­me unbe­dingt berück­sich­ti­gen:

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Elementarversicherung

Stark­re­gen, Rück­stau, Über­schwem­mung oder Schnee­druck – Natur­ge­fah­ren neh­men zu und sind im Basis­schutz nicht ent­hal­ten. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung schützt Sie vor hohen Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten. In vie­len Regio­nen ist die­ser Bau­stein heu­te unver­zicht­bar, da Schä­den durch Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se deut­lich zuge­nom­men haben.

Pho­to­vol­ta­ik Ver­si­che­rung

Gebaeudeversicherung-Photovoltaik

Wer eine Solar­an­la­ge betreibt, soll­te auch an deren Schutz den­ken. Die Pho­to­vol­ta­ik-Ver­si­che­rung sichert nicht nur die Anla­ge selbst ab, son­dern deckt auch Fol­ge­schä­den z. B. durch her­ab­fal­len­de Modu­le oder Kurz­schluss. Gera­de bei ver­mie­te­ten Häu­sern oder Neben­ge­bäu­den ist der Schutz beson­ders wich­tig – auch gegen­über Drit­ten.

Unbe­nann­te Gefah­ren

unbenannte-gefahren

Vie­le Schä­den ent­ste­hen durch unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se: z. B. Van­da­lis­mus, Mate­ri­al­ver­sa­gen oder unspe­zi­fi­sche Gebäu­de­schä­den. Der Bau­stein „Unbe­nann­te Gefah­ren“ bie­tet eine leis­tungs­star­ke Erwei­te­rung der Poli­ce – und schützt über­all dort, wo ande­re Bau­stei­ne nicht grei­fen. Ide­al für kom­ple­xe oder hoch­wer­tig aus­ge­stat­te­te Objek­te.

Zwei Begrif­fe – zwei Bedeu­tun­gen, die oft ver­wech­selt wer­den

Unter­schied zwi­schen dem Wert 1914 und dem Neu­bau­wert

Der Wert 1914 ist eine rech­ne­ri­sche Grund­la­ge, der Neu­bau­wert der tat­säch­li­che Wie­der­her­stel­lungs­wert. Wer sei­ne Gebäu­de­ver­si­che­rung wirk­lich ver­ste­hen und absi­chern will, muss die bei­den Begrif­fe klar unter­schei­den kön­nen.

Der „Wert 1914“ ist eine rein fik­ti­ve Rechen­grö­ße, die aus­schließ­lich in der deut­schen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­wen­det wird. Sie beschreibt den Wert, den ein Gebäu­de im Jahr 1914 gehabt hät­te – in einer Zeit mit sta­bi­len Bau­kos­ten und ohne Infla­ti­on. Das Beson­de­re: Der Wert bleibt dau­er­haft kon­stant, weil er rein theo­re­tisch ist. Um dar­aus den heu­ti­gen Wert zu berech­nen, wird er mit dem aktu­el­len Bau­preis­in­dex mul­ti­pli­ziert und durch 100 geteilt.

Der „Neu­bau­wert“ hin­ge­gen bezeich­net die tat­säch­li­chen Bau­kos­ten, die im aktu­el­len Jahr für eine Wie­der­her­stel­lung des Gebäu­des in glei­cher Art und Güte anfal­len wür­den. Er ändert sich fort­lau­fend – abhän­gig von Mate­ri­al­prei­sen, Löh­nen und Bau­kos­ten­in­dex.

Bei­spiel: Wenn der Wert 1914 Ihrer Immo­bi­lie 25.000 Mark beträgt und der aktu­el­le Bau­preis­in­dex (2024) laut destatis.de bei 2.134,5 liegt, ergibt das einen Neu­bau­wert von 533.625 Euro. Die­ser Neu­bau­wert ist die Basis für Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me – und damit ent­schei­dend für Prä­mi­en­hö­he, Bei­trag und Ent­schä­di­gung im Scha­den­fall.

Wich­tig zu wis­sen: Nur mit einer regel­mä­ßig aktua­li­sier­ten Berech­nung des Neu­bau­werts ver­mei­den Sie eine Unter­ver­si­che­rung. Beson­ders bei wert­stei­gern­den Maß­nah­men oder star­ken Bau­kos­ten­an­stie­gen kann die ursprüng­lich gewähl­te Ver­si­che­rungs­sum­me schnell ver­al­tet sein.

War­um sich jede bau­li­che Ver­än­de­rung direkt auf Ihre Gebäu­de­ver­si­che­rung aus­wirkt

Wert­stei­gern­de Maß­nah­men und not­wen­di­ge Ver­si­che­rungs­an­pas­sung

Neue Hei­zung, Win­ter­gar­ten, PV-Anla­ge oder Sanie­rung – sobald Sie Ihr Gebäu­de moder­ni­sie­ren, muss auch der Ver­si­che­rungs­schutz ange­passt wer­den. Ansons­ten ris­kie­ren Sie im Ernst­fall eine Unter­ver­si­che­rung.

Vie­le Haus­be­sit­zer moder­ni­sie­ren ihre Immo­bi­lie im Lau­fe der Jah­re – sei es aus ener­ge­ti­schen Grün­den, zur Wert­stei­ge­rung oder ein­fach zur Ver­bes­se­rung der Wohn­qua­li­tät. Doch jede Maß­nah­me, die den Wie­der­her­stel­lungs­wert des Gebäu­des erhöht, beein­flusst auch den Ver­si­che­rungs­wert. Und genau hier liegt das Risi­ko: Wenn der Ver­si­che­rer davon nichts weiß, bleibt die Ver­si­che­rungs­sum­me zu nied­rig – und im Ernst­fall bleibt ein Teil des Scha­dens an Ihnen hän­gen.

Bei­spie­le für wert­stei­gern­de Maß­nah­men sind: Anbau­ten wie ein Car­port oder Win­ter­gar­ten, die Instal­la­ti­on einer Solar­an­la­ge, eine Kom­plett­sa­nie­rung der Küche oder des Bade­zim­mers oder die Auf­wer­tung durch hoch­wer­ti­ge Mate­ria­li­en wie Echt­holz­bö­den, Glas­fas­sa­den oder Smart-Home-Sys­te­me.

All die­se Ver­bes­se­run­gen ver­än­dern die Grund­la­ge für den Ver­si­che­rungs­wert. Des­halb gilt: Jede Maß­nah­me soll­te dem Ver­si­che­rer unver­züg­lich gemel­det wer­den. Idea­ler­wei­se rei­chen Sie dafür einen aktua­li­sier­ten Wert­ermitt­lungs­bo­gen ein oder las­sen eine neue Wert­be­rech­nung vor­neh­men. Vie­le Ver­si­che­rer arbei­ten mit dem glei­ten­den Neu­wert­fak­tor, der Preis­ent­wick­lun­gen auto­ma­tisch aus­gleicht – aber nur, wenn der Aus­gangs­wert (also der Wert 1914) kor­rekt und voll­stän­dig gemel­det ist.

Ohne die­se Anpas­sung besteht das Risi­ko der Unter­ver­si­che­rung. Und das bedeu­tet: Im Scha­dens­fall wird nur ein Teil der tat­säch­li­chen Kos­ten über­nom­men – oft pro­zen­tu­al ent­spre­chend der Dif­fe­renz zur nöti­gen Ver­si­che­rungs­sum­me.

Fazit: Wer in sei­ne Immo­bi­lie inves­tiert, soll­te auch die Ver­si­che­rung „mit­wach­sen“ las­sen – und durch recht­zei­ti­ge Anpas­sung lang­fris­tig sicher auf­ge­stellt sein.

Ver­tie­fen­des Wis­sen zum Wert 1914 – Ant­wor­ten auf wei­ter­füh­ren­de Fra­gen

Wei­te­re wich­ti­ge Aspek­te rund um den Wert 1914

Neben den grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Wert 1914 gibt es wei­te­re Aspek­te, die für eine umfas­sen­de Absi­che­rung Ihrer Immo­bi­lie von Bedeu­tung sind. Im Fol­gen­den fin­den Sie Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen, die Ihnen hel­fen, den Wert 1914 bes­ser zu ver­ste­hen und opti­mal in Ihre Gebäu­de­ver­si­che­rung zu inte­grie­ren.

Die Bau­art­klas­se (BAK) beein­flusst maß­geb­lich den Wert 1914, da sie die Bau­wei­se und damit ver­bun­de­ne Risi­ken eines Gebäu­des beschreibt. Bei­spiels­wei­se wird ein Mas­siv­bau mit har­ter Beda­chung (BAK 1) anders bewer­tet als ein Fach­werk­haus mit wei­chem Dach (BAK 3). Die genaue Ein­stu­fung kann Aus­wir­kun­gen auf die Ver­si­che­rungs­sum­me und die Prä­mi­en­hö­he haben.

Eine umfas­sen­de Sanie­rung kann den Wie­der­her­stel­lungs­wert eines Gebäu­des erhö­hen. Es ist wich­tig, sol­che Maß­nah­men dem Ver­si­che­rer mit­zu­tei­len, damit der Wert 1914 ent­spre­chend ange­passt wird. Andern­falls besteht die Gefahr einer Unter­ver­si­che­rung im Scha­dens­fall.

Der Wert 1914 ist eine fik­ti­ve Rechen­grö­ße zur Bestim­mung der Ver­si­che­rungs­sum­me, basie­rend auf den Bau­kos­ten von 1914. Der Ver­kehrs­wert hin­ge­gen gibt den aktu­el­len Markt­wert einer Immo­bi­lie an, also den Preis, der bei einem Ver­kauf erzielt wer­den könn­te. Bei­de Wer­te die­nen unter­schied­li­chen Zwe­cken und soll­ten nicht ver­wech­selt wer­den.

Ja, der Wert 1914 kann auch für Gebäu­de mit gemisch­ter Nut­zung (z. B. Wohn- und Geschäfts­häu­ser) ermit­telt wer­den. Dabei ist es wich­tig, die unter­schied­li­chen Nut­zungs­ar­ten und deren Flä­chen­an­tei­le kor­rekt anzu­ge­ben, da sie Ein­fluss auf die Bewer­tung und die Ver­si­che­rungs­sum­me haben.

Bei denk­mal­ge­schütz­ten Immo­bi­li­en kann die Wie­der­her­stel­lung im Scha­dens­fall teu­rer sein, da spe­zi­el­le Mate­ria­li­en und Bau­wei­sen erfor­der­lich sind. Dies soll­te bei der Ermitt­lung des Wer­tes 1914 berück­sich­tigt und mit dem Ver­si­che­rer abge­stimmt wer­den, um eine ange­mes­se­ne Ver­si­che­rungs­sum­me sicher­zu­stel­len.

Ein zu nied­rig ange­setz­ter Wert 1914 führt zu einer Unter­ver­si­che­rung. Im Scha­dens­fall ersetzt die Ver­si­che­rung dann nur einen Teil der tat­säch­li­chen Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten, was zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren kann. Es ist daher rat­sam, den Wert regel­mä­ßig zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls anzu­pas­sen.

Falls kei­ne frü­he­ren Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen vor­han­den sind, kann der Wert 1914 mit­hil­fe eines Wert­ermitt­lungs­bo­gens oder durch die Beauf­tra­gung eines Sach­ver­stän­di­gen ermit­telt wer­den. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten auch Online-Rech­ner oder Bera­tun­gen an, um den Wert kor­rekt zu bestim­men.

Der Wert 1914 spielt pri­mär in der Gebäu­de­ver­si­che­rung eine Rol­le und ist für die Finan­zie­rung einer Immo­bi­lie weni­ger rele­vant. Für Finan­zie­rungs­zwe­cke ist der Ver­kehrs­wert ent­schei­dend, der den aktu­el­len Markt­wert der Immo­bi­lie wider­spie­gelt.

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Wohngebaeudeversicherung (1)

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihr Haus vor Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und mehr – inklu­si­ve Erwei­te­rungs­mög­lich­kei­ten. Erfah­ren Sie, was genau ver­si­chert ist, wel­che Tari­fe sinn­voll sind und wie Sie Ihre Poli­ce indi­vi­du­ell gestal­ten. Ide­al für Eigen­tü­mer, die ihre Immo­bi­lie rund­um absi­chern möch­ten.

grobe-fahrlaessigkeit

Gro­be Fahr­läs­sig­keit

Ein ver­ges­se­nes Fens­ter oder eine unbe­auf­sich­tig­te Ker­ze – sol­che klei­nen Feh­ler kön­nen gro­ße Fol­gen haben. Was vie­le nicht wis­sen: Nicht jede Poli­ce über­nimmt den Scha­den bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Hier erfah­ren Sie, wie Sie sich umfas­send schüt­zen und wor­auf es beim Tarif­ver­gleich ankommt.

Zusam­men­fas­sung

Der Wert 1914 ist ein zen­tra­les Ele­ment in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – er bil­det die Grund­la­ge für die Berech­nung des heu­ti­gen Neu­bau­werts und somit auch für die kor­rek­te Ver­si­che­rungs­sum­me. Auch wenn es sich um eine fik­ti­ve Rechen­grö­ße han­delt, lässt sich damit mit Hil­fe des aktu­el­len Bau­preis­in­dex der tat­säch­li­che Wie­der­her­stel­lungs­wert Ihrer Immo­bi­lie ablei­ten. Damit Sie weder über- noch unter­ver­si­chert sind, soll­ten Sie nicht nur den rich­ti­gen Aus­gangs­wert ken­nen, son­dern die­sen regel­mä­ßig aktua­li­sie­ren – ins­be­son­de­re nach Sanie­run­gen oder Umbau­ten. Ergän­zen­de Bau­stei­ne und die Kennt­nis von glei­ten­dem Neu­wert und Anpas­sungs­fak­tor hel­fen Ihnen dabei, Ihre Poli­ce opti­mal auf­zu­stel­len. Wer den Wert 1914 ver­stan­den hat, legt den Grund­stein für eine dau­er­haft siche­re Absi­che­rung.

häu­fi­ge Fra­gen

Den Wert 1914 fin­den Sie in der Regel in Ihrer bestehen­den Ver­si­che­rungs­po­li­ce. Falls die­ser nicht vor­liegt, kön­nen Sie ihn über einen Wert­ermitt­lungs­bo­gen des Ver­si­che­rers berech­nen las­sen. Alter­na­tiv hel­fen Gut­ach­ter oder Online-Tools, um auf Basis von Bau­jahr, Bau­art und Aus­stat­tung einen Nähe­rungs­wert zu ermit­teln.

Der Wert 1914 ist ein fik­ti­ver Refe­renz­wert, der angibt, was Ihr Gebäu­de im Jahr 1914 gekos­tet hät­te – unter den dama­li­gen, sta­bi­len Bau­kos­ten. Er dient als ein­heit­li­che Rechen­grö­ße, um den heu­ti­gen Neu­bau­wert über den Bau­preis­in­dex zu bestim­men und die Ver­si­che­rungs­sum­me fest­zu­le­gen.

Der „Wert 1914“ ist kein fest­ste­hen­der Betrag, son­dern indi­vi­du­ell je Immo­bi­lie unter­schied­lich. Er rich­tet sich nach Fak­to­ren wie Wohn­flä­che, Bau­wei­se, Aus­stat­tung und Nut­zung. Für die Umrech­nung ist der aktu­el­le Bau­preis­in­dex rele­vant – die­ser liegt 2025 bei 2.192,4.

Die Umrech­nung erfolgt über eine fes­te For­mel:
Wert 1914 × (Bau­preis­in­dex ÷ 100) = Neu­bau­wert in Euro
Bei­spiel: 25.000 × (2.192,4 ÷ 100) = 548.100 €.
Die­ser Betrag ist der aktu­el­le Wie­der­her­stel­lungs­wert Ihres Hau­ses und Grund­la­ge für die Ver­si­che­rungs­sum­me.